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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 94. Köln, 5. September 1848.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 94. Köln, Dienstag den 5. September. 1848.

Die "Neue Rheinische Zeitung" erscheint vom 1. Juni an, mit Ausnahme des Sonntags, täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.

Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexander, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 Rue Notre-Dame de Nazareth in Paris, so wie das königl. Ober-Postamt in Aachen; für England die Herren J. J. Ewer et Comp. 72 Newgate-Street in London; für Belgien und Holland die resp. königl. Brief-Postämter und das Postbureau in Lüttich.

Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.

Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.

Die neuerdings getroffenen Anordnungen werden es in wenigen Tagen der Expedition möglich machen. die Versendung des Blattes mit der größten Regelmäßigkeit zu besorgen.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Der Konflikt zwischen Marx und der preußischen Unterthanenschaft) Frankfurt. (National-Versammlung. -- Die Fortsetzung des dänischen Kriegs beschlossen) Wien. (Kroatisch-slavonisches Manifest. -- Reichstag. -- Der demokratische Verein. -- Ungarische Deputation. -- Mißtrauens-Votum.) Berlin. Vereinbarungssitzungen. -- Abg. Lisiecki.) Iserlohn. (Dunker und Freiligrath.) Liegnitz (Verhaftung.) Bremen. (Waffenstillstand.) Hamburg. (Lübeck, Sitz der Unterhandlungen.) Aus dem südl. Holstein. (In Kiel angeblich die Republik proklamirt. -- Stimmung.) Lübeck. (Auswechselung der Ratifikationen.) Mannheim. (Christlich-germanische Soldateska.)

Italien. Ferrari. (Jesuitendekret in Sardinien.) Gavazzi. (Die Unabhängigkeitslegion. -- Welden's Note an die päbstlichen Kommissarien.) Mailand. (Die östreichische Justiz hergestellt.) Florenz. (Unruhen in Livorno.) Turin. (Friedensvorschläge.)

Französische Republik. Der National über Italien. -- Vermischtes. -- Die Schuldhaft hergestellt und der Belagerungszustand beibehalten durch die Nationalversammlung.)

Großbritannien London. (Parlament. -- Die Times und L. Blanc.)

Deutschland.
68 Köln, 4. Sept.

Der Redakteur en chef der Neuen Rheinischen Zeitung, Karl Marx, ist, wie wir bereits früher erwähnten, in einen Konflikt mit der preußischen Unterthanenschaft gerathen. Diese Angelegenheit ist ein neuer Beweis von der Art und Weise, in der man die Versprechungen des März zu eskamotiren sucht. Wie sich die Sache verhät, geht aus folgendem Aktenstück hervor, das Marx an den Minister des Innern, Hrn. Kühlwetter, abgesandt hat:

Herr Minister!

Ich erlaube mir hiermit, bei Ihnen Rekurs einzulegen gegen einen Beschluß der hiesigen Königl. Regierung, der mich persönlich betrifft.

Ich verließ im Jahre 1843 meine Heimath Rheinpreußen, um mich einstweilen in Paris niederlassen. -- Im Jahre 1844 erfuhr ich, daß auf Grund meiner Schriften vom Königl. Ober-Präsidium in Coblenz ein Verhafts-Befehl gegen mich an die betreffenden Grenz-Polizei-Behörden abgegangen war. Diese Nachricht wurde auch in Berliner censirten Blättern veröffentlicht. -- Ich betrachtete mich von diesem Augenblicke an, als politischer Flüchtling. Später -- Januar 1845 -- wurde ich auf directe Veranlassung der damaligen Preußischen Regierung aus Frankreich ausgewiesen und ließ mich in Belgien nieder. -- Da auch hier von der Preußischen Regierung Anträge auf meine Ausweisung bei dem Belgischen Ministerium gestellt wurden, sah ich mich endlich genöthigt, meine Entlassung aus dem Preußischen Staats-Verbande zu fordern. -- Ich mußte dies letzte Mittel anwenden, um mich solchen Verfolgungen zu entziehen. -- Daß ich nur aus Nothwehr meinen Auswanderungs-Consenz verlagte, dafür ist der beste Beweis, daß ich in keinem andern Staat das Bürgerrecht angenommen habe, obwohl es mir in Frankreich nach der Februar-Revolution von Mitgliedern der provisorischen Regierung angetragen wurde.

Ich bin nach der März-Revolution in meine Heimath zurückgekehrt und habe mich in Köln im Monat April um das Bürgerrecht beworben, das mir auch vom hiesigen Stadtrath ohne Anstand bewilligt wurde. -- Die Sache ging nach dem Gesetz vom 31. Dezember 1842 an die Königl. Regierung zur Bestätigung. Ich erhielt nun vom hiesigen kommissarischen Polizei-Direktor, Herrn Geiger, ein Schreiben folgenden Inhalts:

"Ew. Wohlgeboren benachrichtige ich, daß die Königliche Re-"gierung nach Lage Ihrer bisherigen Verhältnisse von der durch "§ 5 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 ihr beigelegte Be-"fugniß, einem Ausländer die Eigenschaft als Preußischer Un-"terthan zu verleihen, zu Ihren Gunsten für jetzt nicht Gebrauch "gemacht hat, Sie daher nach wie vor, als Ausländer zu be-"trachten sind. (§ 15 und 16 des angef. Gesetzes.)

"Cöln den 3. August 1848.

"Der kommis. Polizei-Direktor (gez.) "Geiger."

"An "den Herrn Dr. Marx Nro. 2678. Wohlgeboren hier."

Ich halte den Bescheid der Königl. Regierung für ungesetzlich und zwar aus folgenden Gründen:

Nach dem Bundesbeschlusse vom 30. März d. J. sind wahlberechtigt und wählbar zur deutschen Nationalversammlung, auch die politischen Flüchtlinge, wenn sie nach Deutschland zurückkehren und erklärt haben, ihr Staatsbürgerrecht wieder antreten zu wollen.

Der Beschluß des Vorparlaments, der zwar keine direkte gesetzliche Bestimmung hat, aber doch für die Aussichten und Verheißungen maßgebend ist, die dem deutschen Volke gleich nach der Revolution gemacht wurden, gibt das aktive und passive Wahlrecht sogar denjenigen politischen Flüchtlingen, welche im Auslande Bürger geworden sind, aber ihr deutsches Bürgerrecht wieder antreten wollen.

Jedenfalls ist aber der Bundesbeschluß und die darauf beruhende Wahlordnung des Ministerium Camphausen in Preußen gesetzlich gültig.

Da ich durch meine Anmeldung zur Erwerbung des Niederlassungsrechtes in Köln, mein deutsches Bürgerrecht wieder antreten zu wollen, deutlich genug erklärt habe, so steht es fest, daß ich zur deutschen Nationalversammlung Wähler und wählbar war, also mindestens das deutsche Reichsbürgerrecht besitze.

Wenn ich aber das höchste Recht besitze, das ein Deutscher haben kann, so wird mir das niedrigere Anrecht auf das Preußische Staatsbürgerrecht um so viel weniger verweigert werden können.

Die Königl. Regierung in Köln beruft sich auf das Gesetz vom 31. März 1842. Auch dies Gesetz im Zusammenhang mit dem obigen Bundesbeschluß, spricht für mich.

Man verliert nach § 15, 1) und 3) die Eigenschaft als Preuße durch Entlassung auf Antrag des Unterthanen, oder durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande. -- Es sind viele politische Flüchtlinge nach der Revolution in ihre Heimath zurückgekehrt, die über zehn Jahre im Auslande waren, also nach § 15 des erwähnten Gesetzes die Eigenschaft als Preußen eben so gut verloren hatten, wie ich. -- Einige von ihnen z. B. Herr J. Venedey, sitzen sogar in der deutschen National-Versammlung. -- Die Preußischen "Landes-Polizeibehörden" (§ 5 des Gesetzes) könnten also diesen deutschen Gesetzgebern ebenfalls, wenn es ihnen beliebte, das Preußische Staatsbürgerrecht verweigern!

Schließlich halte ich es für durchaus ungehörig, daß die hiesige Königl. Regierung resp. der Herr kommis. Polizeidirektor Geiger sich in der mir gemachten Anzeigte des Wortes "Unterthan" bedienen, wo das vorige sowohl wie das jetzige Ministerium diese Bezeichnung aus allen ihren offiziellen Aktenstücken verbannt haben, und dafür nur von Staatsangehörigen sprechen. -- Ebenso ungehörig ist es, selbst von meinem Preußischen Staatsbürgerrecht abstrahirt, mich, einen deutschen Reichsbürger, als "Ausländer" zu bezeichnen.

Wenn ferner die Königl. Regierung mir "nach Lage meiner bisherigen Verhältnisse" die Bestätigung des Preußischen Bürgerrechts verweigert, so kann dies sich nicht auf meine materiellen Verhältnisse beziehen, da selbst nach dem Wortlaut des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 nur der Kölnische Stadtrath darüber zu entscheiden hatte, und zu meinen Gunsten entschieden hat. -- Es kann sich nur auf meine Thätigkeit als Redakteur en chef der Neuen Rheinischen Zeitung beziehen, und heißt dann: nach Lage meiner demokratischen Gesinnungen und meines oppositionellen Auftretens gegenüber der bestehenden Regierung. -- Wenn aber selbst der hiesigen Bezirks-Regierung oder auch dem Ministerium des Innern in Berlin die Befugniß zustehen sollte, was ich läugne, mir in diesem speziellen, unter den Bundesbeschluß vom 30. März gehörenden Falle das preußische Bürgerrecht zu verweigern, -- so könnten doch derartige tendenzielle Gründe nur im alten Polizei-Staat, keineswegs aber im revolutionirten Preußen, und bei seiner verantwortlichen Regierung in Anwendung kommen.

Endlich muß ich noch bemerken, daß der Herr Polizei-Direktor Müller, dem ich erklärte, nicht auf das Ungewisse hin meine Familie aus Trier nach Köln übersiedeln zu können, mich versicherte, meine Renaturalisation werde keinen Anstand finden.

Aus allen diesen Gründen verlange ich, daß Sie Herr Minister, die hiesige Königliche Bezirks-Regierung anweisen, das mir vom hiesigen Stadtrath bewilligte Niederlassungs- (Gesuch) Recht zu bestätigen und mir dadurch die Eigenschaft als Preuße wieder zu verleihen.

Genehmigen Sie Herr Minister die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung.

Köln den 22. August 1848.

Karl Marx.

!!! Frankfurt, 1. September.

70. Sitzung der National-Versammlung. Präsident v. Gagern. Anfang 9 3/4 Uhr. Tagesordnung:

1. Beantwortung von Interpellationen durch die Reichsminister.
2. Berathung über den vom Abgeordneten Ludwig Schwarzenberg, Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung erstatteten Bericht, die Wiedereröffnung der Gallerien betreffend.
3. Fortsetzung der Berathung über den Artikel III. der Grundrechte des deutschen Volkes.

Das Protokoll wird genehmigt. Dem Finanzausschuß wird die Kostenberechnung der Deputation vorgelegt, welche den Reichsverweser aus Wien abgeholt hat.

Dietsch vom Platze (links): Wie viel beträgt die Rechnung:

Präsident: 2300 Gulden. (Bagatelle!)

Zur deutschen Flotte sind eingegangen: von Gebrüder Rothschild durch Hrn. Jucho übergeben 1000 Gulden. (!)

Heckscher, Minister des Aeußern: Ich habe Ihnen folgende Anzeigen zu machen: Der braunschweigische Legationsrath Liebe, den wir als Gesandten nach dem Haag geschickt haben, ist beauftragt, die deutschen Interessen in Limburg wahrzunehmen. Nach Brüssel hatten wir den Grafen Keller bestimmt. (Links: Davon wissen wir nichts).

Heckscher: Dann irre ich mich. Dieser hat die Mission ausgeschlagen und General v. Drachenfels in Begleitung der Abgeordneten Münch geht dahin. Der Gesandte der vereinigten Staaten von Nordamerika, Herr Donnelsol, hat uns angezeigt, daß er in offizielle Beziehungen zur Reichs-Centralgewalt tritt. Auf die Interpellation des Abgeordneten Wernher Betreffs Limburg habe ich zu erwiedern, daß 1. der Gesandte im Haag zur Verwirklichung der bisher über Limburg von der National-Versammlung gefaßten Beschlüsse beauftragt ist. Seien sie überzeugt, daß das Reichsministerium die Rechte und die Ehre Deutschlands u. s. w. u. s. w. 2. anlangend die vielen Petitionen und Proteste gegen Uebergriffe der hölländischen Truppen in Limburg, Beschimpfung der deutschen Fahnen und Farben, Belästigung durch vermehrte Einquartirung etc. habe ich mit dem niederländischen Gesandten und dem Gesandten für Limburg gesprochen. Ersterer hat den Ministerpräsidenten von Leiningen Aktenstücke und Depeschen vorgelegt, deren Inhalt die Beschwerden widerlegt. Die holländischen Soldaten hätten nur in Limburg die Ruhe aufrecht erhalten sollen. Er (Heckscher) hat dem Gesandten gesagt, diese Erklärung sei evasiv und zu allgemein; er verlange größere Beruhigung. Hierauf hätte der Gesandte von Limburg ihm mitgetheilt: die Proklamation, welche von der National-Versammlung ausgegangen, habe die Bevölkerung Limburgs aufgeregt. Heckscher ist dieser Ansicht nicht, sondern meint, die limburgischen Deputirten hatten diese Proklamation nicht in richtiger Form bekannt gemacht. Der Gesandte von Limburg hätte ihm endlich versichert, die deutschen Farben und Fahnen seien nirgends beschimpft worden. Eine einzige Fahne hätte man abnehmen lassen, auf der die Worte gestanden "keine Abgaben mehr." Im Ganzen stelle sich heraus, daß die Absichten der holländischen Regierung keineswegs böswillig wären.

Zum Schluß Rechte und Ehre Deutschlands etc. wie oben.

Wernher von Nierstein: Ich beantrage als Entgegnung auf das, was der Minister uns gesagt hat: 1. die von ihm vorgelesenen und theilweis gar nicht verstandenen Actenstücke sind zu Jedermanns Einsicht in der Versammlung aufzulegen. 2. Die National-Versamlung solle aussprechen, das Ministerium habe in dieser Angelegenheit nicht den Grad von Beflissenheit gezeigt, den es hätte zeigen sollen. (Links: Bravo!) Ein halboffizielles Blatt, das "holländische Handelsblad," enthält sogar die Nachricht, die National-Versammlug bereue ihre uber Limburg gefaßten Beschlusse. Eine solche Nachricht und dazu die keineswegs widerlegte Beschimpfung der deutschen Farben und Fahnen werde gewiß trostlos für die deutsche Bevölkerung von Limburg sein.

Der Präsident bringt die Frage zur Abstimmung, ob die Versammlung die Anträge Wernhers fur dringlich hält? Das Resultat ist zweifelhaft. Die Dringlichkeit wird mit 233 gegen 160 Stimmen anerkannt. (Links: Bravo!)

Eisenmann: Mit großem Bedauern habe ich vernommen, daß die Versammlung diese Anträge für dringlich hält (Links: Das ist Beschluß, davon kann gar nicht mehr die Rede sein.) und daß man diplomatische Verhandlungen so übers Knie brechen will.

Präsident: Zur Sache Herr Eisenmann.

Eisenmann: Der Antrag von Wernher sieht ja beinahe aus wie ein Mißtrauensvotum. (Viele Stimmen: Jawohl!) Aber meine Herren, die Sache ist ja noch ununtersucht. Man kann doch nicht eher ein Mißtrauensvotum geben, bis man die betreffenden Akten eingesehen hat. Wenn Wernhers Anträge durchgehen, muß ja das Ministerium abtreten. (Stimmen: Ja wohl!) Ich beantrage Uebergang zur Tagesordnung.

Zimmermann aus Stuttgart beantragt, die Berathung über Wernhers Anträge bis Montag zu vertagen.

Vogt: Als die Centralgewalt geschaffen wurde, beschlossen auch wir, sie überall zu unterstützen und sogar das Ministerium, welches sein Entstehen der von uns gemißbilligten Majorität verdankt, uns also selbst mißliebig ist, beschlossen wir dennoch zu stützen, wenn es sich kräftig zeigen wurde, wenn es zu seinem Wahlspruch machen würde "entweder -- oder!" Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Es zeigt sich überall lau und schwach. (Tiefe Stille). So auch in Limburg. So war die Art des Bundestags. Herr Eisenmann versteht unter Wernhers Antrag ein Mißtrauensvotum. Ich wurde mich wundern, wenn man etwas Anderes darunter verstehen könnte. (Bravo).

Wernher (pathetisch): Wenn Zimmermann zwei Nächte zwischen die Berathung uber meine Anträge schieben will, habe ich nichts dawider. (Auf die Tribune schlagend). Wir wollen das Ministerium zwar stutzen, nicht stürzen, aber wir wollen auch nicht die Lobhudler des Ministeriums sein. Europa soll wissen, daß wir hier nicht zum Spaße sitzen.

Minister Schmerling ist fur sofortige Diskussion, damit man sich doch rechtfertigen konne. (Centrum: Bravo!)

Heckscher dito. Auf den leisesten Tadel trete ich auf der Stelle ab. (Centrum: Bravo!)

Rußer gegen Wernhers Anträge, weil sie sich selbst widersprechen. Es ist darin Untersuchung der Aktenstucke und zu derselben Zeit schon ein Mißtrauensvotum verlangt.

Heckscher noch einmal für sofortige Diskussion, damit ihm das schwere Gericht der Anklage von den Schultern genommen würde. (Bravo im Centrum).

Venedey für Zimmermanns Antrag. Die Frage ließe sich nicht so plötzlich entscheiden. Wenn das Ministerium sagt, "wenn ihr mir nicht traut, so trete ich ab," so ist dies eine unangebrachte Empfindlichkeit. (Bravo links).

Schwerin hält das Ministerium nicht für schwach, sondern für kräftig und beantragt einfache Tagesordnung.

Blum. Wenn das Ministerium getadelt wird, so hat es Recht abzutreten, aber schon auf den Antrag hin abtreten zu wollen, diese Empfindlichkeit verstehe ich nicht. Unterstützt Zimmermanns Antrag.

Waiz aus Gottingen meint, man wäre hier in keiner Kammer, sondern in einer konstituirenden Versammlung. Deshalb gäbe es auch keine ministerielle Partei. Das Ministerium könnte mit Sicherheit nicht auf 5 Mann rechnen. (Verwunderung).

Lichnowsky. Wenn Wernhers Antrag auch noch kein Mißtrauensvotum ist, so könnte er sich doch mit der Zeit in einen solchen formiren. (Gelächter). Deshalb begreift er die Susceptibilität des Ministeriums vollkommen.

Minister Schmerling: Auf die Vorlage der Aktenstücke käme es nicht an. Die Hauptsache wäre der zweite Theil des Wernher'schen Antrags.

Finanzminister Beckerath: Die vorliegende Frage muß heute behandelt werden. Es frägt sich, ob das Ministerium in Bezug auf Limburg so viel geleistet hat, wie es in der Kürze der Zeit hat leisten können. Nachdem über diesen Gegenstand noch Schwerin, Löve, Waiz, Wesendonk, abermals Schwerin, Reh, Kerst, Gagern gesprochen haben, stellt endlich der Präsident, trotzdem man vorher die Dringlichkeit der Sache erkannt hat, trotz aller Einprache der Linken, trotz aller Berufung auf die Geschäftsordnung, die Frage: "Will die Versammlung über Wernhers Anträge zur einfachen Tagesordnung übergehen?" Schwerin und seine Genossen erheben sich; die einfache Tagesordnung wird unter Bravo verworfen, (um später einem noch traurigern Antrag Stedmanns Platz zu machen).

Der Präsident frägt weiter: "Will die Versammlung alsbald ins Materielle der Verhandlung eingehen?" Antwort: Ja. (Die Linke bleibt sitzen).

Minister Schmerling sucht in einer langweiligen Rede das Ministerium zu rechtfertigen. Ein früherer Bericht von ihm über die auswärtigen Angelegenheiten, als er noch Minister war, sei beifällig aufgenommen worden. Das jetzige Ministerium sei erst seit 14 Tagen komplettirt. Der Verkehr mit dem Auslande könne noch nicht geregelt sein.

Heckscher: Ich erinnere an das Spüchwort: "die Kritik ist leicht, die Kunst ist schwer." Ich trete mit reinem Gewissen vor Sie. Er erinnert abermals daran, daß das Ministerium erst seit 14 Tagen komplett sei. Gesandte zu machen, sei kein leichtes Geschaft. Er erinnert an die Schleswig-Holsteinische Frage, die gerade jetzt auf dem Ministerium lastet und man sollte jetzt schon die Frage über Limburg genugend losen? In beiden Fragen sind die Großmächte Europa's auf die Seite unserer Gegner getreten. (Links Bemerkungen).

Präsident: Ruhe. Das ist ja nicht zum Aushalten.

Heckscher: Ich glaube, wir verdienen keinen Tadel, aber wenn Sie uns tadeln, treten wir ab, und dies ist keine Empfindlichkeit. (Bravo im Centrum. Links: Ruhe).

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 94. Köln, Dienstag den 5. September. 1848.

Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an, mit Ausnahme des Sonntags, täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an.

Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexander, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 Rue Notre-Dame de Nazareth in Paris, so wie das königl. Ober-Postamt in Aachen; für England die Herren J. J. Ewer et Comp. 72 Newgate-Street in London; für Belgien und Holland die resp. königl. Brief-Postämter und das Postbureau in Lüttich.

Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.

Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.

Die neuerdings getroffenen Anordnungen werden es in wenigen Tagen der Expedition möglich machen. die Versendung des Blattes mit der größten Regelmäßigkeit zu besorgen.

Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Der Konflikt zwischen Marx und der preußischen Unterthanenschaft) Frankfurt. (National-Versammlung. — Die Fortsetzung des dänischen Kriegs beschlossen) Wien. (Kroatisch-slavonisches Manifest. — Reichstag. — Der demokratische Verein. — Ungarische Deputation. — Mißtrauens-Votum.) Berlin. Vereinbarungssitzungen. — Abg. Lisiecki.) Iserlohn. (Dunker und Freiligrath.) Liegnitz (Verhaftung.) Bremen. (Waffenstillstand.) Hamburg. (Lübeck, Sitz der Unterhandlungen.) Aus dem südl. Holstein. (In Kiel angeblich die Republik proklamirt. — Stimmung.) Lübeck. (Auswechselung der Ratifikationen.) Mannheim. (Christlich-germanische Soldateska.)

Italien. Ferrari. (Jesuitendekret in Sardinien.) Gavazzi. (Die Unabhängigkeitslegion. — Welden's Note an die päbstlichen Kommissarien.) Mailand. (Die östreichische Justiz hergestellt.) Florenz. (Unruhen in Livorno.) Turin. (Friedensvorschläge.)

Französische Republik. Der National über Italien. — Vermischtes. — Die Schuldhaft hergestellt und der Belagerungszustand beibehalten durch die Nationalversammlung.)

Großbritannien London. (Parlament. — Die Times und L. Blanc.)

Deutschland.
68 Köln, 4. Sept.

Der Redakteur en chef der Neuen Rheinischen Zeitung, Karl Marx, ist, wie wir bereits früher erwähnten, in einen Konflikt mit der preußischen Unterthanenschaft gerathen. Diese Angelegenheit ist ein neuer Beweis von der Art und Weise, in der man die Versprechungen des März zu eskamotiren sucht. Wie sich die Sache verhät, geht aus folgendem Aktenstück hervor, das Marx an den Minister des Innern, Hrn. Kühlwetter, abgesandt hat:

Herr Minister!

Ich erlaube mir hiermit, bei Ihnen Rekurs einzulegen gegen einen Beschluß der hiesigen Königl. Regierung, der mich persönlich betrifft.

Ich verließ im Jahre 1843 meine Heimath Rheinpreußen, um mich einstweilen in Paris niederlassen. — Im Jahre 1844 erfuhr ich, daß auf Grund meiner Schriften vom Königl. Ober-Präsidium in Coblenz ein Verhafts-Befehl gegen mich an die betreffenden Grenz-Polizei-Behörden abgegangen war. Diese Nachricht wurde auch in Berliner censirten Blättern veröffentlicht. — Ich betrachtete mich von diesem Augenblicke an, als politischer Flüchtling. Später — Januar 1845 — wurde ich auf directe Veranlassung der damaligen Preußischen Regierung aus Frankreich ausgewiesen und ließ mich in Belgien nieder. — Da auch hier von der Preußischen Regierung Anträge auf meine Ausweisung bei dem Belgischen Ministerium gestellt wurden, sah ich mich endlich genöthigt, meine Entlassung aus dem Preußischen Staats-Verbande zu fordern. — Ich mußte dies letzte Mittel anwenden, um mich solchen Verfolgungen zu entziehen. — Daß ich nur aus Nothwehr meinen Auswanderungs-Consenz verlagte, dafür ist der beste Beweis, daß ich in keinem andern Staat das Bürgerrecht angenommen habe, obwohl es mir in Frankreich nach der Februar-Revolution von Mitgliedern der provisorischen Regierung angetragen wurde.

Ich bin nach der März-Revolution in meine Heimath zurückgekehrt und habe mich in Köln im Monat April um das Bürgerrecht beworben, das mir auch vom hiesigen Stadtrath ohne Anstand bewilligt wurde. — Die Sache ging nach dem Gesetz vom 31. Dezember 1842 an die Königl. Regierung zur Bestätigung. Ich erhielt nun vom hiesigen kommissarischen Polizei-Direktor, Herrn Geiger, ein Schreiben folgenden Inhalts:

„Ew. Wohlgeboren benachrichtige ich, daß die Königliche Re-„gierung nach Lage Ihrer bisherigen Verhältnisse von der durch „§ 5 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 ihr beigelegte Be-„fugniß, einem Ausländer die Eigenschaft als Preußischer Un-„terthan zu verleihen, zu Ihren Gunsten für jetzt nicht Gebrauch „gemacht hat, Sie daher nach wie vor, als Ausländer zu be-„trachten sind. (§ 15 und 16 des angef. Gesetzes.)

„Cöln den 3. August 1848.

„Der kommis. Polizei-Direktor (gez.) „Geiger.“

„An „den Herrn Dr. Marx Nro. 2678. Wohlgeboren hier.“

Ich halte den Bescheid der Königl. Regierung für ungesetzlich und zwar aus folgenden Gründen:

Nach dem Bundesbeschlusse vom 30. März d. J. sind wahlberechtigt und wählbar zur deutschen Nationalversammlung, auch die politischen Flüchtlinge, wenn sie nach Deutschland zurückkehren und erklärt haben, ihr Staatsbürgerrecht wieder antreten zu wollen.

Der Beschluß des Vorparlaments, der zwar keine direkte gesetzliche Bestimmung hat, aber doch für die Aussichten und Verheißungen maßgebend ist, die dem deutschen Volke gleich nach der Revolution gemacht wurden, gibt das aktive und passive Wahlrecht sogar denjenigen politischen Flüchtlingen, welche im Auslande Bürger geworden sind, aber ihr deutsches Bürgerrecht wieder antreten wollen.

Jedenfalls ist aber der Bundesbeschluß und die darauf beruhende Wahlordnung des Ministerium Camphausen in Preußen gesetzlich gültig.

Da ich durch meine Anmeldung zur Erwerbung des Niederlassungsrechtes in Köln, mein deutsches Bürgerrecht wieder antreten zu wollen, deutlich genug erklärt habe, so steht es fest, daß ich zur deutschen Nationalversammlung Wähler und wählbar war, also mindestens das deutsche Reichsbürgerrecht besitze.

Wenn ich aber das höchste Recht besitze, das ein Deutscher haben kann, so wird mir das niedrigere Anrecht auf das Preußische Staatsbürgerrecht um so viel weniger verweigert werden können.

Die Königl. Regierung in Köln beruft sich auf das Gesetz vom 31. März 1842. Auch dies Gesetz im Zusammenhang mit dem obigen Bundesbeschluß, spricht für mich.

Man verliert nach § 15, 1) und 3) die Eigenschaft als Preuße durch Entlassung auf Antrag des Unterthanen, oder durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande. — Es sind viele politische Flüchtlinge nach der Revolution in ihre Heimath zurückgekehrt, die über zehn Jahre im Auslande waren, also nach § 15 des erwähnten Gesetzes die Eigenschaft als Preußen eben so gut verloren hatten, wie ich. — Einige von ihnen z. B. Herr J. Venedey, sitzen sogar in der deutschen National-Versammlung. — Die Preußischen „Landes-Polizeibehörden“ (§ 5 des Gesetzes) könnten also diesen deutschen Gesetzgebern ebenfalls, wenn es ihnen beliebte, das Preußische Staatsbürgerrecht verweigern!

Schließlich halte ich es für durchaus ungehörig, daß die hiesige Königl. Regierung resp. der Herr kommis. Polizeidirektor Geiger sich in der mir gemachten Anzeigte des Wortes „Unterthan“ bedienen, wo das vorige sowohl wie das jetzige Ministerium diese Bezeichnung aus allen ihren offiziellen Aktenstücken verbannt haben, und dafür nur von Staatsangehörigen sprechen. — Ebenso ungehörig ist es, selbst von meinem Preußischen Staatsbürgerrecht abstrahirt, mich, einen deutschen Reichsbürger, als „Ausländer“ zu bezeichnen.

Wenn ferner die Königl. Regierung mir „nach Lage meiner bisherigen Verhältnisse“ die Bestätigung des Preußischen Bürgerrechts verweigert, so kann dies sich nicht auf meine materiellen Verhältnisse beziehen, da selbst nach dem Wortlaut des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 nur der Kölnische Stadtrath darüber zu entscheiden hatte, und zu meinen Gunsten entschieden hat. — Es kann sich nur auf meine Thätigkeit als Redakteur en chef der Neuen Rheinischen Zeitung beziehen, und heißt dann: nach Lage meiner demokratischen Gesinnungen und meines oppositionellen Auftretens gegenüber der bestehenden Regierung. — Wenn aber selbst der hiesigen Bezirks-Regierung oder auch dem Ministerium des Innern in Berlin die Befugniß zustehen sollte, was ich läugne, mir in diesem speziellen, unter den Bundesbeschluß vom 30. März gehörenden Falle das preußische Bürgerrecht zu verweigern, — so könnten doch derartige tendenzielle Gründe nur im alten Polizei-Staat, keineswegs aber im revolutionirten Preußen, und bei seiner verantwortlichen Regierung in Anwendung kommen.

Endlich muß ich noch bemerken, daß der Herr Polizei-Direktor Müller, dem ich erklärte, nicht auf das Ungewisse hin meine Familie aus Trier nach Köln übersiedeln zu können, mich versicherte, meine Renaturalisation werde keinen Anstand finden.

Aus allen diesen Gründen verlange ich, daß Sie Herr Minister, die hiesige Königliche Bezirks-Regierung anweisen, das mir vom hiesigen Stadtrath bewilligte Niederlassungs- (Gesuch) Recht zu bestätigen und mir dadurch die Eigenschaft als Preuße wieder zu verleihen.

Genehmigen Sie Herr Minister die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung.

Köln den 22. August 1848.

Karl Marx.

!!! Frankfurt, 1. September.

70. Sitzung der National-Versammlung. Präsident v. Gagern. Anfang 9 3/4 Uhr. Tagesordnung:

1. Beantwortung von Interpellationen durch die Reichsminister.
2. Berathung über den vom Abgeordneten Ludwig Schwarzenberg, Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung erstatteten Bericht, die Wiedereröffnung der Gallerien betreffend.
3. Fortsetzung der Berathung über den Artikel III. der Grundrechte des deutschen Volkes.

Das Protokoll wird genehmigt. Dem Finanzausschuß wird die Kostenberechnung der Deputation vorgelegt, welche den Reichsverweser aus Wien abgeholt hat.

Dietsch vom Platze (links): Wie viel beträgt die Rechnung:

Präsident: 2300 Gulden. (Bagatelle!)

Zur deutschen Flotte sind eingegangen: von Gebrüder Rothschild durch Hrn. Jucho übergeben 1000 Gulden. (!)

Heckscher, Minister des Aeußern: Ich habe Ihnen folgende Anzeigen zu machen: Der braunschweigische Legationsrath Liebe, den wir als Gesandten nach dem Haag geschickt haben, ist beauftragt, die deutschen Interessen in Limburg wahrzunehmen. Nach Brüssel hatten wir den Grafen Keller bestimmt. (Links: Davon wissen wir nichts).

Heckscher: Dann irre ich mich. Dieser hat die Mission ausgeschlagen und General v. Drachenfels in Begleitung der Abgeordneten Münch geht dahin. Der Gesandte der vereinigten Staaten von Nordamerika, Herr Donnelsol, hat uns angezeigt, daß er in offizielle Beziehungen zur Reichs-Centralgewalt tritt. Auf die Interpellation des Abgeordneten Wernher Betreffs Limburg habe ich zu erwiedern, daß 1. der Gesandte im Haag zur Verwirklichung der bisher über Limburg von der National-Versammlung gefaßten Beschlüsse beauftragt ist. Seien sie überzeugt, daß das Reichsministerium die Rechte und die Ehre Deutschlands u. s. w. u. s. w. 2. anlangend die vielen Petitionen und Proteste gegen Uebergriffe der hölländischen Truppen in Limburg, Beschimpfung der deutschen Fahnen und Farben, Belästigung durch vermehrte Einquartirung etc. habe ich mit dem niederländischen Gesandten und dem Gesandten für Limburg gesprochen. Ersterer hat den Ministerpräsidenten von Leiningen Aktenstücke und Depeschen vorgelegt, deren Inhalt die Beschwerden widerlegt. Die holländischen Soldaten hätten nur in Limburg die Ruhe aufrecht erhalten sollen. Er (Heckscher) hat dem Gesandten gesagt, diese Erklärung sei evasiv und zu allgemein; er verlange größere Beruhigung. Hierauf hätte der Gesandte von Limburg ihm mitgetheilt: die Proklamation, welche von der National-Versammlung ausgegangen, habe die Bevölkerung Limburgs aufgeregt. Heckscher ist dieser Ansicht nicht, sondern meint, die limburgischen Deputirten hatten diese Proklamation nicht in richtiger Form bekannt gemacht. Der Gesandte von Limburg hätte ihm endlich versichert, die deutschen Farben und Fahnen seien nirgends beschimpft worden. Eine einzige Fahne hätte man abnehmen lassen, auf der die Worte gestanden „keine Abgaben mehr.“ Im Ganzen stelle sich heraus, daß die Absichten der holländischen Regierung keineswegs böswillig wären.

Zum Schluß Rechte und Ehre Deutschlands etc. wie oben.

Wernher von Nierstein: Ich beantrage als Entgegnung auf das, was der Minister uns gesagt hat: 1. die von ihm vorgelesenen und theilweis gar nicht verstandenen Actenstücke sind zu Jedermanns Einsicht in der Versammlung aufzulegen. 2. Die National-Versamlung solle aussprechen, das Ministerium habe in dieser Angelegenheit nicht den Grad von Beflissenheit gezeigt, den es hätte zeigen sollen. (Links: Bravo!) Ein halboffizielles Blatt, das „holländische Handelsblad,“ enthält sogar die Nachricht, die National-Versammlug bereue ihre uber Limburg gefaßten Beschlusse. Eine solche Nachricht und dazu die keineswegs widerlegte Beschimpfung der deutschen Farben und Fahnen werde gewiß trostlos für die deutsche Bevölkerung von Limburg sein.

Der Präsident bringt die Frage zur Abstimmung, ob die Versammlung die Anträge Wernhers fur dringlich hält? Das Resultat ist zweifelhaft. Die Dringlichkeit wird mit 233 gegen 160 Stimmen anerkannt. (Links: Bravo!)

Eisenmann: Mit großem Bedauern habe ich vernommen, daß die Versammlung diese Anträge für dringlich hält (Links: Das ist Beschluß, davon kann gar nicht mehr die Rede sein.) und daß man diplomatische Verhandlungen so übers Knie brechen will.

Präsident: Zur Sache Herr Eisenmann.

Eisenmann: Der Antrag von Wernher sieht ja beinahe aus wie ein Mißtrauensvotum. (Viele Stimmen: Jawohl!) Aber meine Herren, die Sache ist ja noch ununtersucht. Man kann doch nicht eher ein Mißtrauensvotum geben, bis man die betreffenden Akten eingesehen hat. Wenn Wernhers Anträge durchgehen, muß ja das Ministerium abtreten. (Stimmen: Ja wohl!) Ich beantrage Uebergang zur Tagesordnung.

Zimmermann aus Stuttgart beantragt, die Berathung über Wernhers Anträge bis Montag zu vertagen.

Vogt: Als die Centralgewalt geschaffen wurde, beschlossen auch wir, sie überall zu unterstützen und sogar das Ministerium, welches sein Entstehen der von uns gemißbilligten Majorität verdankt, uns also selbst mißliebig ist, beschlossen wir dennoch zu stützen, wenn es sich kräftig zeigen wurde, wenn es zu seinem Wahlspruch machen würde „entweder — oder!“ Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Es zeigt sich überall lau und schwach. (Tiefe Stille). So auch in Limburg. So war die Art des Bundestags. Herr Eisenmann versteht unter Wernhers Antrag ein Mißtrauensvotum. Ich wurde mich wundern, wenn man etwas Anderes darunter verstehen könnte. (Bravo).

Wernher (pathetisch): Wenn Zimmermann zwei Nächte zwischen die Berathung uber meine Anträge schieben will, habe ich nichts dawider. (Auf die Tribune schlagend). Wir wollen das Ministerium zwar stutzen, nicht stürzen, aber wir wollen auch nicht die Lobhudler des Ministeriums sein. Europa soll wissen, daß wir hier nicht zum Spaße sitzen.

Minister Schmerling ist fur sofortige Diskussion, damit man sich doch rechtfertigen konne. (Centrum: Bravo!)

Heckscher dito. Auf den leisesten Tadel trete ich auf der Stelle ab. (Centrum: Bravo!)

Rußer gegen Wernhers Anträge, weil sie sich selbst widersprechen. Es ist darin Untersuchung der Aktenstucke und zu derselben Zeit schon ein Mißtrauensvotum verlangt.

Heckscher noch einmal für sofortige Diskussion, damit ihm das schwere Gericht der Anklage von den Schultern genommen würde. (Bravo im Centrum).

Venedey für Zimmermanns Antrag. Die Frage ließe sich nicht so plötzlich entscheiden. Wenn das Ministerium sagt, „wenn ihr mir nicht traut, so trete ich ab,“ so ist dies eine unangebrachte Empfindlichkeit. (Bravo links).

Schwerin hält das Ministerium nicht für schwach, sondern für kräftig und beantragt einfache Tagesordnung.

Blum. Wenn das Ministerium getadelt wird, so hat es Recht abzutreten, aber schon auf den Antrag hin abtreten zu wollen, diese Empfindlichkeit verstehe ich nicht. Unterstützt Zimmermanns Antrag.

Waiz aus Gottingen meint, man wäre hier in keiner Kammer, sondern in einer konstituirenden Versammlung. Deshalb gäbe es auch keine ministerielle Partei. Das Ministerium könnte mit Sicherheit nicht auf 5 Mann rechnen. (Verwunderung).

Lichnowsky. Wenn Wernhers Antrag auch noch kein Mißtrauensvotum ist, so könnte er sich doch mit der Zeit in einen solchen formiren. (Gelächter). Deshalb begreift er die Susceptibilität des Ministeriums vollkommen.

Minister Schmerling: Auf die Vorlage der Aktenstücke käme es nicht an. Die Hauptsache wäre der zweite Theil des Wernher'schen Antrags.

Finanzminister Beckerath: Die vorliegende Frage muß heute behandelt werden. Es frägt sich, ob das Ministerium in Bezug auf Limburg so viel geleistet hat, wie es in der Kürze der Zeit hat leisten können. Nachdem über diesen Gegenstand noch Schwerin, Löve, Waiz, Wesendonk, abermals Schwerin, Reh, Kerst, Gagern gesprochen haben, stellt endlich der Präsident, trotzdem man vorher die Dringlichkeit der Sache erkannt hat, trotz aller Einprache der Linken, trotz aller Berufung auf die Geschäftsordnung, die Frage: „Will die Versammlung über Wernhers Anträge zur einfachen Tagesordnung übergehen?“ Schwerin und seine Genossen erheben sich; die einfache Tagesordnung wird unter Bravo verworfen, (um später einem noch traurigern Antrag Stedmanns Platz zu machen).

Der Präsident frägt weiter: „Will die Versammlung alsbald ins Materielle der Verhandlung eingehen?“ Antwort: Ja. (Die Linke bleibt sitzen).

Minister Schmerling sucht in einer langweiligen Rede das Ministerium zu rechtfertigen. Ein früherer Bericht von ihm über die auswärtigen Angelegenheiten, als er noch Minister war, sei beifällig aufgenommen worden. Das jetzige Ministerium sei erst seit 14 Tagen komplettirt. Der Verkehr mit dem Auslande könne noch nicht geregelt sein.

Heckscher: Ich erinnere an das Spüchwort: „die Kritik ist leicht, die Kunst ist schwer.“ Ich trete mit reinem Gewissen vor Sie. Er erinnert abermals daran, daß das Ministerium erst seit 14 Tagen komplett sei. Gesandte zu machen, sei kein leichtes Geschaft. Er erinnert an die Schleswig-Holsteinische Frage, die gerade jetzt auf dem Ministerium lastet und man sollte jetzt schon die Frage über Limburg genugend losen? In beiden Fragen sind die Großmächte Europa's auf die Seite unserer Gegner getreten. (Links Bemerkungen).

Präsident: Ruhe. Das ist ja nicht zum Aushalten.

Heckscher: Ich glaube, wir verdienen keinen Tadel, aber wenn Sie uns tadeln, treten wir ab, und dies ist keine Empfindlichkeit. (Bravo im Centrum. Links: Ruhe).

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      <titlePage type="heading">
        <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
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          <docDate>No 94. Köln, Dienstag den 5. September. 1848.</docDate>
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      </titlePage>
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      <div type="jExpedition">
        <p>Die &#x201E;Neue Rheinische Zeitung&#x201C; erscheint vom 1. Juni an, mit Ausnahme des                     Sonntags, täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember,                     wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen                     an.</p>
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      </div>
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        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland</hi>. Köln. (Der Konflikt zwischen Marx und der                     preußischen Unterthanenschaft) Frankfurt. (National-Versammlung. &#x2014; Die                     Fortsetzung des dänischen Kriegs beschlossen) Wien. (Kroatisch-slavonisches                     Manifest. &#x2014; Reichstag. &#x2014; Der demokratische Verein. &#x2014; Ungarische Deputation. &#x2014;                     Mißtrauens-Votum.) Berlin. Vereinbarungssitzungen. &#x2014; Abg. Lisiecki.) Iserlohn.                     (Dunker und Freiligrath.) Liegnitz (Verhaftung.) Bremen. (Waffenstillstand.)                     Hamburg. (Lübeck, Sitz der Unterhandlungen.) Aus dem südl. Holstein. (In Kiel                     angeblich die Republik proklamirt. &#x2014; Stimmung.) Lübeck. (Auswechselung der                     Ratifikationen.) Mannheim. (Christlich-germanische Soldateska.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien</hi>. Ferrari. (Jesuitendekret in Sardinien.) Gavazzi.                     (Die Unabhängigkeitslegion. &#x2014; Welden's Note an die päbstlichen Kommissarien.)                     Mailand. (Die östreichische Justiz hergestellt.) Florenz. (Unruhen in Livorno.)                     Turin. (Friedensvorschläge.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Französische Republik</hi>. Der National über Italien. &#x2014;                     Vermischtes. &#x2014; Die Schuldhaft hergestellt und der Belagerungszustand beibehalten                     durch die Nationalversammlung.)</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritannien</hi> London. (Parlament. &#x2014; Die Times und L.                     Blanc.)</p>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Deutschland.</head>
        <div xml:id="ar094_001" type="jArticle">
          <head><bibl><author>68</author></bibl> Köln, 4. Sept.</head>
          <p>Der Redakteur en chef der Neuen Rheinischen Zeitung, Karl Marx, ist, wie wir                         bereits früher erwähnten, in einen Konflikt mit der preußischen                         Unterthanenschaft gerathen. Diese Angelegenheit ist ein neuer Beweis von der                         Art und Weise, in der man die Versprechungen des März zu eskamotiren sucht.                         Wie sich die Sache verhät, geht aus folgendem Aktenstück hervor, das Marx an                         den Minister des Innern, Hrn. Kühlwetter, abgesandt hat:</p>
          <p>Herr Minister!</p>
          <p>Ich erlaube mir hiermit, bei Ihnen Rekurs einzulegen gegen einen Beschluß der                         hiesigen Königl. Regierung, der mich persönlich betrifft.</p>
          <p>Ich verließ im Jahre 1843 meine Heimath Rheinpreußen, um mich einstweilen in                         Paris niederlassen. &#x2014; Im Jahre 1844 erfuhr ich, daß auf Grund meiner                         Schriften vom Königl. Ober-Präsidium in Coblenz ein Verhafts-Befehl gegen                         mich an die betreffenden Grenz-Polizei-Behörden abgegangen war. Diese                         Nachricht wurde auch in Berliner censirten Blättern veröffentlicht. &#x2014; Ich                         betrachtete mich von diesem Augenblicke an, als politischer Flüchtling.                         Später &#x2014; Januar 1845 &#x2014; wurde ich auf directe Veranlassung der damaligen                         Preußischen Regierung aus Frankreich ausgewiesen und ließ mich in Belgien                         nieder. &#x2014; Da auch hier von der Preußischen Regierung Anträge auf meine                         Ausweisung bei dem Belgischen Ministerium gestellt wurden, sah ich mich                         endlich genöthigt, meine Entlassung aus dem Preußischen Staats-Verbande zu                         fordern. &#x2014; Ich mußte dies letzte Mittel anwenden, um mich solchen                         Verfolgungen zu entziehen. &#x2014; Daß ich nur aus Nothwehr meinen                         Auswanderungs-Consenz verlagte, dafür ist der beste Beweis, daß ich in                         keinem andern Staat das Bürgerrecht angenommen habe, obwohl es mir in                         Frankreich nach der Februar-Revolution von Mitgliedern der provisorischen                         Regierung angetragen wurde.</p>
          <p>Ich bin nach der März-Revolution in meine Heimath zurückgekehrt und habe mich                         in Köln im Monat April um das Bürgerrecht beworben, das mir auch vom                         hiesigen Stadtrath ohne Anstand bewilligt wurde. &#x2014; Die Sache ging nach dem                         Gesetz vom 31. Dezember 1842 an die Königl. Regierung zur Bestätigung. Ich                         erhielt nun vom hiesigen kommissarischen Polizei-Direktor, Herrn Geiger, ein                         Schreiben folgenden Inhalts:</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;Ew. Wohlgeboren benachrichtige ich, daß die Königliche                         Re-&#x201E;gierung nach Lage Ihrer bisherigen Verhältnisse von der durch &#x201E;§ 5 des                         Gesetzes vom 31. Dezember 1842 ihr beigelegte Be-&#x201E;fugniß, einem Ausländer                         die Eigenschaft als Preußischer Un-&#x201E;terthan zu verleihen, zu Ihren Gunsten                         für jetzt nicht Gebrauch &#x201E;gemacht hat, Sie daher nach wie vor, als Ausländer                         zu be-&#x201E;trachten sind. (§ 15 und 16 des angef. Gesetzes.)</p>
          <p>&#x201E;Cöln den 3. August 1848.</p>
          <p>&#x201E;Der kommis. Polizei-Direktor (gez.) &#x201E;Geiger.&#x201C;</p>
          <p rendition="#et">&#x201E;An &#x201E;den Herrn Dr. Marx Nro. 2678. Wohlgeboren hier.&#x201C;</p>
          <p>Ich halte den Bescheid der Königl. Regierung für ungesetzlich und zwar aus                         folgenden Gründen:</p>
          <p>Nach dem Bundesbeschlusse vom 30. März d. J. sind wahlberechtigt und wählbar                         zur deutschen Nationalversammlung, auch die politischen Flüchtlinge, wenn                         sie nach Deutschland zurückkehren und erklärt haben, ihr Staatsbürgerrecht                         wieder antreten zu wollen.</p>
          <p>Der Beschluß des Vorparlaments, der zwar keine direkte gesetzliche Bestimmung                         hat, aber doch für die Aussichten und Verheißungen maßgebend ist, die dem                         deutschen Volke gleich nach der Revolution gemacht wurden, gibt das aktive                         und passive Wahlrecht sogar denjenigen politischen Flüchtlingen, welche im <hi rendition="#g">Auslande Bürger</hi> geworden sind, aber ihr                         deutsches Bürgerrecht wieder antreten wollen.</p>
          <p>Jedenfalls ist aber der Bundesbeschluß und die darauf beruhende Wahlordnung                         des Ministerium Camphausen in Preußen gesetzlich gültig.</p>
          <p>Da ich durch meine Anmeldung zur Erwerbung des Niederlassungsrechtes in Köln,                         mein deutsches Bürgerrecht wieder antreten zu wollen, deutlich genug erklärt                         habe, so steht es fest, daß ich zur deutschen Nationalversammlung Wähler und                         wählbar war, also mindestens das deutsche Reichsbürgerrecht besitze.</p>
          <p>Wenn ich aber das höchste Recht besitze, das ein Deutscher haben kann, so                         wird mir das niedrigere Anrecht auf das <hi rendition="#g">Preußische</hi> Staatsbürgerrecht um so viel weniger verweigert werden können.</p>
          <p>Die Königl. Regierung in Köln beruft sich auf das Gesetz vom 31. März 1842.                         Auch dies Gesetz im Zusammenhang mit dem obigen Bundesbeschluß, spricht für                         mich.</p>
          <p>Man verliert nach § 15, 1) und 3) die Eigenschaft als Preuße durch Entlassung                         auf Antrag des Unterthanen, oder durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande.                         &#x2014; Es sind viele politische Flüchtlinge nach der Revolution in ihre Heimath                         zurückgekehrt, die über zehn Jahre im Auslande waren, also nach § 15 des                         erwähnten Gesetzes die Eigenschaft als Preußen eben so gut verloren hatten,                         wie ich. &#x2014; Einige von ihnen z. B. Herr J. Venedey, sitzen sogar in der                         deutschen National-Versammlung. &#x2014; Die Preußischen &#x201E;Landes-Polizeibehörden&#x201C;                         (§ 5 des Gesetzes) könnten also diesen deutschen Gesetzgebern ebenfalls,                         wenn es ihnen beliebte, das Preußische Staatsbürgerrecht verweigern!</p>
          <p>Schließlich halte ich es für durchaus ungehörig, daß die hiesige Königl.                         Regierung resp. der Herr kommis. Polizeidirektor Geiger sich in der mir                         gemachten Anzeigte des Wortes &#x201E;Unterthan&#x201C; bedienen, wo das vorige sowohl wie                         das jetzige Ministerium diese Bezeichnung aus allen ihren offiziellen                         Aktenstücken verbannt haben, und dafür nur von Staatsangehörigen sprechen. &#x2014;                         Ebenso ungehörig ist es, selbst von meinem Preußischen Staatsbürgerrecht                         abstrahirt, mich, einen deutschen Reichsbürger, als &#x201E;Ausländer&#x201C; zu                         bezeichnen.</p>
          <p>Wenn ferner die Königl. Regierung mir &#x201E;nach Lage meiner bisherigen                         Verhältnisse&#x201C; die Bestätigung des Preußischen Bürgerrechts verweigert, so                         kann dies sich nicht auf meine materiellen Verhältnisse beziehen, da selbst                         nach dem Wortlaut des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 nur der Kölnische                         Stadtrath darüber zu entscheiden hatte, und zu meinen Gunsten entschieden                         hat. &#x2014; Es kann sich nur auf meine Thätigkeit als Redakteur en chef der Neuen                         Rheinischen Zeitung beziehen, und heißt dann: nach Lage meiner                         demokratischen Gesinnungen und meines oppositionellen Auftretens gegenüber                         der bestehenden Regierung. &#x2014; Wenn aber selbst der hiesigen Bezirks-Regierung                         oder auch dem Ministerium des Innern in Berlin die Befugniß zustehen sollte,                         was ich läugne, mir in diesem speziellen, unter den Bundesbeschluß vom 30.                         März gehörenden Falle das preußische Bürgerrecht zu verweigern, &#x2014; so könnten                         doch derartige tendenzielle Gründe nur im alten Polizei-Staat, keineswegs                         aber im revolutionirten Preußen, und bei seiner verantwortlichen Regierung                         in Anwendung kommen.</p>
          <p>Endlich muß ich noch bemerken, daß der Herr Polizei-Direktor Müller, dem ich                         erklärte, nicht auf das Ungewisse hin meine Familie aus Trier nach Köln                         übersiedeln zu können, mich versicherte, meine Renaturalisation werde keinen                         Anstand finden.</p>
          <p>Aus allen diesen Gründen verlange ich, daß Sie Herr Minister, die hiesige                         Königliche Bezirks-Regierung anweisen, das mir vom hiesigen Stadtrath                         bewilligte Niederlassungs- (Gesuch) Recht zu bestätigen und mir dadurch die                         Eigenschaft als Preuße wieder zu verleihen.</p>
          <p>Genehmigen Sie Herr Minister die Versicherung meiner vollkommenen                         Hochachtung.</p>
          <p>Köln den 22. August 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Karl Marx</hi>.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar094_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 1. September.</head>
          <p>70. Sitzung der National-Versammlung. Präsident v. Gagern. Anfang 9 3/4 Uhr.                         Tagesordnung:</p>
          <p rendition="#et">1. Beantwortung von Interpellationen durch die                         Reichsminister.<lb/>
2. Berathung über den vom Abgeordneten Ludwig                         Schwarzenberg, Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung erstatteten                         Bericht, die Wiedereröffnung der Gallerien betreffend.<lb/>
3. Fortsetzung                         der Berathung über den Artikel III. der Grundrechte des deutschen                         Volkes.</p>
          <p>Das Protokoll wird genehmigt. Dem Finanzausschuß wird die Kostenberechnung                         der Deputation vorgelegt, welche den Reichsverweser aus Wien abgeholt                         hat.</p>
          <p>Dietsch vom Platze (links): Wie viel beträgt die Rechnung:</p>
          <p>Präsident: 2300 Gulden. (Bagatelle!)</p>
          <p>Zur deutschen Flotte sind eingegangen: von Gebrüder Rothschild durch Hrn.                         Jucho übergeben 1000 Gulden. (!)</p>
          <p>Heckscher, Minister des Aeußern: Ich habe Ihnen folgende Anzeigen zu machen:                         Der braunschweigische Legationsrath Liebe, den wir als Gesandten nach dem                         Haag geschickt haben, ist beauftragt, die deutschen Interessen in Limburg                         wahrzunehmen. Nach Brüssel hatten wir den Grafen Keller bestimmt. (Links:                         Davon wissen wir nichts).</p>
          <p>Heckscher: Dann irre ich mich. Dieser hat die Mission ausgeschlagen und                         General v. Drachenfels in Begleitung der Abgeordneten Münch geht dahin. Der                         Gesandte der vereinigten Staaten von Nordamerika, Herr Donnelsol, hat uns                         angezeigt, daß er in offizielle Beziehungen zur Reichs-Centralgewalt tritt.                         Auf die Interpellation des Abgeordneten Wernher Betreffs Limburg habe ich zu                         erwiedern, daß 1. der Gesandte im Haag zur Verwirklichung der bisher über                         Limburg von der National-Versammlung gefaßten Beschlüsse beauftragt ist.                         Seien sie überzeugt, daß das Reichsministerium die Rechte und die Ehre                         Deutschlands u. s. w. u. s. w. 2. anlangend die vielen Petitionen und                         Proteste gegen Uebergriffe der hölländischen Truppen in Limburg,                         Beschimpfung der deutschen Fahnen und Farben, Belästigung durch vermehrte                         Einquartirung etc. habe ich mit dem niederländischen Gesandten und dem                         Gesandten für Limburg gesprochen. Ersterer hat den Ministerpräsidenten von                         Leiningen Aktenstücke und Depeschen vorgelegt, deren Inhalt die Beschwerden                         widerlegt. Die holländischen Soldaten hätten nur in Limburg die Ruhe                         aufrecht erhalten sollen. Er (Heckscher) hat dem Gesandten gesagt, diese                         Erklärung sei evasiv und zu allgemein; er verlange größere Beruhigung.                         Hierauf hätte der Gesandte von Limburg ihm mitgetheilt: die Proklamation,                         welche von der National-Versammlung ausgegangen, habe die Bevölkerung                         Limburgs aufgeregt. Heckscher ist dieser Ansicht nicht, sondern meint, die                         limburgischen Deputirten hatten diese Proklamation nicht in richtiger Form                         bekannt gemacht. Der Gesandte von Limburg hätte ihm endlich versichert, die                         deutschen Farben und Fahnen seien nirgends beschimpft worden. Eine einzige                         Fahne hätte man abnehmen lassen, auf der die Worte gestanden &#x201E;keine Abgaben                         mehr.&#x201C; Im Ganzen stelle sich heraus, daß die Absichten der holländischen                         Regierung keineswegs böswillig wären.</p>
          <p>Zum Schluß Rechte und Ehre Deutschlands etc. wie oben.</p>
          <p>Wernher von Nierstein: Ich beantrage als Entgegnung auf das, was der Minister                         uns gesagt hat: 1. die von ihm vorgelesenen und theilweis gar nicht                         verstandenen Actenstücke sind zu Jedermanns Einsicht in der Versammlung                         aufzulegen. 2. Die National-Versamlung solle aussprechen, das Ministerium                         habe in dieser Angelegenheit nicht den Grad von Beflissenheit gezeigt, den                         es hätte zeigen sollen. (Links: Bravo!) Ein halboffizielles Blatt, das                         &#x201E;holländische Handelsblad,&#x201C; enthält sogar die Nachricht, die                         National-Versammlug bereue ihre uber Limburg gefaßten Beschlusse. Eine                         solche Nachricht und dazu die keineswegs widerlegte Beschimpfung der                         deutschen Farben und Fahnen werde gewiß trostlos für die deutsche                         Bevölkerung von Limburg sein.</p>
          <p>Der Präsident bringt die Frage zur Abstimmung, ob die Versammlung die Anträge                         Wernhers fur dringlich hält? Das Resultat ist zweifelhaft. Die Dringlichkeit                         wird mit 233 gegen 160 Stimmen anerkannt. (Links: Bravo!)</p>
          <p>Eisenmann: Mit großem Bedauern habe ich vernommen, daß die Versammlung diese                         Anträge für dringlich hält (Links: Das ist Beschluß, davon kann gar nicht                         mehr die Rede sein.) und daß man diplomatische Verhandlungen so übers Knie                         brechen will.</p>
          <p>Präsident: Zur Sache Herr Eisenmann.</p>
          <p>Eisenmann: Der Antrag von Wernher sieht ja beinahe aus wie ein                         Mißtrauensvotum. (Viele Stimmen: Jawohl!) Aber meine Herren, die Sache ist                         ja noch ununtersucht. Man kann doch nicht eher ein Mißtrauensvotum geben,                         bis man die betreffenden Akten eingesehen hat. Wenn Wernhers Anträge                         durchgehen, muß ja das Ministerium abtreten. (Stimmen: Ja wohl!) Ich                         beantrage Uebergang zur Tagesordnung.</p>
          <p>Zimmermann aus Stuttgart beantragt, die Berathung über Wernhers Anträge bis                         Montag zu vertagen.</p>
          <p>Vogt: Als die Centralgewalt geschaffen wurde, beschlossen auch wir, sie                         überall zu unterstützen und sogar das Ministerium, welches sein Entstehen                         der von uns gemißbilligten Majorität verdankt, uns also selbst mißliebig                         ist, beschlossen wir dennoch zu stützen, wenn es sich kräftig zeigen wurde,                         wenn es zu seinem Wahlspruch machen würde &#x201E;entweder &#x2014; oder!&#x201C; Dies ist jedoch                         keineswegs der Fall. Es zeigt sich überall lau und schwach. (Tiefe Stille).                         So auch in Limburg. So war die Art des Bundestags. Herr Eisenmann versteht                         unter Wernhers Antrag ein Mißtrauensvotum. Ich wurde mich wundern, wenn man                         etwas Anderes darunter verstehen könnte. (Bravo).</p>
          <p>Wernher (pathetisch): Wenn Zimmermann zwei Nächte zwischen die Berathung uber                         meine Anträge schieben will, habe ich nichts dawider. (Auf die Tribune                         schlagend). Wir wollen das Ministerium zwar stutzen, nicht stürzen, aber wir                         wollen auch nicht die Lobhudler des Ministeriums sein. Europa soll wissen,                         daß wir hier nicht zum Spaße sitzen.</p>
          <p>Minister Schmerling ist fur sofortige Diskussion, damit man sich doch                         rechtfertigen konne. (Centrum: Bravo!)</p>
          <p>Heckscher dito. Auf den leisesten Tadel trete ich auf der Stelle ab.                         (Centrum: Bravo!)</p>
          <p>Rußer gegen Wernhers Anträge, weil sie sich selbst widersprechen. Es ist                         darin Untersuchung der Aktenstucke und zu derselben Zeit schon ein                         Mißtrauensvotum verlangt.</p>
          <p>Heckscher noch einmal für sofortige Diskussion, damit ihm das schwere Gericht                         der Anklage von den Schultern genommen würde. (Bravo im Centrum).</p>
          <p>Venedey für Zimmermanns Antrag. Die Frage ließe sich nicht so plötzlich                         entscheiden. Wenn das Ministerium sagt, &#x201E;wenn ihr mir nicht traut, so trete                         ich ab,&#x201C; so ist dies eine unangebrachte Empfindlichkeit. (Bravo links).</p>
          <p>Schwerin hält das Ministerium nicht für schwach, sondern für kräftig und                         beantragt einfache Tagesordnung.</p>
          <p>Blum. Wenn das Ministerium getadelt wird, so hat es Recht abzutreten, aber                         schon auf den Antrag hin abtreten zu wollen, diese Empfindlichkeit verstehe                         ich nicht. Unterstützt Zimmermanns Antrag.</p>
          <p>Waiz aus Gottingen meint, man wäre hier in keiner Kammer, sondern in einer                         konstituirenden Versammlung. Deshalb gäbe es auch keine ministerielle                         Partei. Das Ministerium könnte mit Sicherheit nicht auf 5 Mann rechnen.                         (Verwunderung).</p>
          <p>Lichnowsky. Wenn Wernhers Antrag auch noch kein Mißtrauensvotum ist, so                         könnte er sich doch mit der Zeit in einen solchen formiren. (Gelächter).                         Deshalb begreift er die Susceptibilität des Ministeriums vollkommen.</p>
          <p>Minister Schmerling: Auf die Vorlage der Aktenstücke käme es nicht an. Die                         Hauptsache wäre der zweite Theil des Wernher'schen Antrags.</p>
          <p>Finanzminister Beckerath: Die vorliegende Frage muß heute behandelt werden.                         Es frägt sich, ob das Ministerium in Bezug auf Limburg so viel geleistet                         hat, wie es in der Kürze der Zeit hat leisten können. Nachdem über diesen                         Gegenstand noch Schwerin, Löve, Waiz, Wesendonk, abermals Schwerin, Reh,                         Kerst, Gagern gesprochen haben, stellt endlich der Präsident, trotzdem man                         vorher die Dringlichkeit der Sache erkannt hat, trotz aller Einprache der                         Linken, trotz aller Berufung auf die Geschäftsordnung, die Frage: &#x201E;Will die                         Versammlung über Wernhers Anträge zur einfachen Tagesordnung übergehen?&#x201C;                         Schwerin und seine Genossen erheben sich; die einfache Tagesordnung wird                         unter Bravo verworfen, (um später einem noch traurigern Antrag Stedmanns                         Platz zu machen).</p>
          <p>Der Präsident frägt weiter: &#x201E;Will die Versammlung alsbald ins Materielle der                         Verhandlung eingehen?&#x201C; Antwort: Ja. (Die Linke bleibt sitzen).</p>
          <p>Minister Schmerling sucht in einer langweiligen Rede das Ministerium zu                         rechtfertigen. Ein früherer Bericht von ihm über die auswärtigen                         Angelegenheiten, als er noch Minister war, sei beifällig aufgenommen worden.                         Das jetzige Ministerium sei erst seit 14 Tagen komplettirt. Der Verkehr mit                         dem Auslande könne noch nicht geregelt sein.</p>
          <p>Heckscher: Ich erinnere an das Spüchwort: &#x201E;die Kritik ist leicht, die Kunst                         ist schwer.&#x201C; Ich trete mit reinem Gewissen vor Sie. Er erinnert abermals                         daran, daß das Ministerium erst seit 14 Tagen komplett sei. Gesandte zu                         machen, sei kein leichtes Geschaft. Er erinnert an die                         Schleswig-Holsteinische Frage, die gerade jetzt auf dem Ministerium lastet                         und man sollte jetzt schon die Frage über Limburg genugend losen? In beiden                         Fragen sind die Großmächte Europa's auf die Seite unserer Gegner getreten.                         (Links Bemerkungen).</p>
          <p>Präsident: Ruhe. Das ist ja nicht zum Aushalten.</p>
          <p>Heckscher: Ich glaube, wir verdienen keinen Tadel, aber wenn Sie uns tadeln,                         treten wir ab, und dies ist keine Empfindlichkeit. (Bravo im Centrum. Links:                         Ruhe).</p>
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</TEI>
[0473/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 94. Köln, Dienstag den 5. September. 1848. Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an, mit Ausnahme des Sonntags, täglich. Bestellungen für das nächste Quartal, Oktober bis Dezember, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Hr. G. A. Alexander, Nr. 28 Brandgasse in Straßburg, und Nr. 23 Rue Notre-Dame de Nazareth in Paris, so wie das königl. Ober-Postamt in Aachen; für England die Herren J. J. Ewer et Comp. 72 Newgate-Street in London; für Belgien und Holland die resp. königl. Brief-Postämter und das Postbureau in Lüttich. Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung. Die neuerdings getroffenen Anordnungen werden es in wenigen Tagen der Expedition möglich machen. die Versendung des Blattes mit der größten Regelmäßigkeit zu besorgen. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Der Konflikt zwischen Marx und der preußischen Unterthanenschaft) Frankfurt. (National-Versammlung. — Die Fortsetzung des dänischen Kriegs beschlossen) Wien. (Kroatisch-slavonisches Manifest. — Reichstag. — Der demokratische Verein. — Ungarische Deputation. — Mißtrauens-Votum.) Berlin. Vereinbarungssitzungen. — Abg. Lisiecki.) Iserlohn. (Dunker und Freiligrath.) Liegnitz (Verhaftung.) Bremen. (Waffenstillstand.) Hamburg. (Lübeck, Sitz der Unterhandlungen.) Aus dem südl. Holstein. (In Kiel angeblich die Republik proklamirt. — Stimmung.) Lübeck. (Auswechselung der Ratifikationen.) Mannheim. (Christlich-germanische Soldateska.) Italien. Ferrari. (Jesuitendekret in Sardinien.) Gavazzi. (Die Unabhängigkeitslegion. — Welden's Note an die päbstlichen Kommissarien.) Mailand. (Die östreichische Justiz hergestellt.) Florenz. (Unruhen in Livorno.) Turin. (Friedensvorschläge.) Französische Republik. Der National über Italien. — Vermischtes. — Die Schuldhaft hergestellt und der Belagerungszustand beibehalten durch die Nationalversammlung.) Großbritannien London. (Parlament. — Die Times und L. Blanc.) Deutschland. 68 Köln, 4. Sept. Der Redakteur en chef der Neuen Rheinischen Zeitung, Karl Marx, ist, wie wir bereits früher erwähnten, in einen Konflikt mit der preußischen Unterthanenschaft gerathen. Diese Angelegenheit ist ein neuer Beweis von der Art und Weise, in der man die Versprechungen des März zu eskamotiren sucht. Wie sich die Sache verhät, geht aus folgendem Aktenstück hervor, das Marx an den Minister des Innern, Hrn. Kühlwetter, abgesandt hat: Herr Minister! Ich erlaube mir hiermit, bei Ihnen Rekurs einzulegen gegen einen Beschluß der hiesigen Königl. Regierung, der mich persönlich betrifft. Ich verließ im Jahre 1843 meine Heimath Rheinpreußen, um mich einstweilen in Paris niederlassen. — Im Jahre 1844 erfuhr ich, daß auf Grund meiner Schriften vom Königl. Ober-Präsidium in Coblenz ein Verhafts-Befehl gegen mich an die betreffenden Grenz-Polizei-Behörden abgegangen war. Diese Nachricht wurde auch in Berliner censirten Blättern veröffentlicht. — Ich betrachtete mich von diesem Augenblicke an, als politischer Flüchtling. Später — Januar 1845 — wurde ich auf directe Veranlassung der damaligen Preußischen Regierung aus Frankreich ausgewiesen und ließ mich in Belgien nieder. — Da auch hier von der Preußischen Regierung Anträge auf meine Ausweisung bei dem Belgischen Ministerium gestellt wurden, sah ich mich endlich genöthigt, meine Entlassung aus dem Preußischen Staats-Verbande zu fordern. — Ich mußte dies letzte Mittel anwenden, um mich solchen Verfolgungen zu entziehen. — Daß ich nur aus Nothwehr meinen Auswanderungs-Consenz verlagte, dafür ist der beste Beweis, daß ich in keinem andern Staat das Bürgerrecht angenommen habe, obwohl es mir in Frankreich nach der Februar-Revolution von Mitgliedern der provisorischen Regierung angetragen wurde. Ich bin nach der März-Revolution in meine Heimath zurückgekehrt und habe mich in Köln im Monat April um das Bürgerrecht beworben, das mir auch vom hiesigen Stadtrath ohne Anstand bewilligt wurde. — Die Sache ging nach dem Gesetz vom 31. Dezember 1842 an die Königl. Regierung zur Bestätigung. Ich erhielt nun vom hiesigen kommissarischen Polizei-Direktor, Herrn Geiger, ein Schreiben folgenden Inhalts: „Ew. Wohlgeboren benachrichtige ich, daß die Königliche Re-„gierung nach Lage Ihrer bisherigen Verhältnisse von der durch „§ 5 des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 ihr beigelegte Be-„fugniß, einem Ausländer die Eigenschaft als Preußischer Un-„terthan zu verleihen, zu Ihren Gunsten für jetzt nicht Gebrauch „gemacht hat, Sie daher nach wie vor, als Ausländer zu be-„trachten sind. (§ 15 und 16 des angef. Gesetzes.) „Cöln den 3. August 1848. „Der kommis. Polizei-Direktor (gez.) „Geiger.“ „An „den Herrn Dr. Marx Nro. 2678. Wohlgeboren hier.“ Ich halte den Bescheid der Königl. Regierung für ungesetzlich und zwar aus folgenden Gründen: Nach dem Bundesbeschlusse vom 30. März d. J. sind wahlberechtigt und wählbar zur deutschen Nationalversammlung, auch die politischen Flüchtlinge, wenn sie nach Deutschland zurückkehren und erklärt haben, ihr Staatsbürgerrecht wieder antreten zu wollen. Der Beschluß des Vorparlaments, der zwar keine direkte gesetzliche Bestimmung hat, aber doch für die Aussichten und Verheißungen maßgebend ist, die dem deutschen Volke gleich nach der Revolution gemacht wurden, gibt das aktive und passive Wahlrecht sogar denjenigen politischen Flüchtlingen, welche im Auslande Bürger geworden sind, aber ihr deutsches Bürgerrecht wieder antreten wollen. Jedenfalls ist aber der Bundesbeschluß und die darauf beruhende Wahlordnung des Ministerium Camphausen in Preußen gesetzlich gültig. Da ich durch meine Anmeldung zur Erwerbung des Niederlassungsrechtes in Köln, mein deutsches Bürgerrecht wieder antreten zu wollen, deutlich genug erklärt habe, so steht es fest, daß ich zur deutschen Nationalversammlung Wähler und wählbar war, also mindestens das deutsche Reichsbürgerrecht besitze. Wenn ich aber das höchste Recht besitze, das ein Deutscher haben kann, so wird mir das niedrigere Anrecht auf das Preußische Staatsbürgerrecht um so viel weniger verweigert werden können. Die Königl. Regierung in Köln beruft sich auf das Gesetz vom 31. März 1842. Auch dies Gesetz im Zusammenhang mit dem obigen Bundesbeschluß, spricht für mich. Man verliert nach § 15, 1) und 3) die Eigenschaft als Preuße durch Entlassung auf Antrag des Unterthanen, oder durch zehnjährigen Aufenthalt im Auslande. — Es sind viele politische Flüchtlinge nach der Revolution in ihre Heimath zurückgekehrt, die über zehn Jahre im Auslande waren, also nach § 15 des erwähnten Gesetzes die Eigenschaft als Preußen eben so gut verloren hatten, wie ich. — Einige von ihnen z. B. Herr J. Venedey, sitzen sogar in der deutschen National-Versammlung. — Die Preußischen „Landes-Polizeibehörden“ (§ 5 des Gesetzes) könnten also diesen deutschen Gesetzgebern ebenfalls, wenn es ihnen beliebte, das Preußische Staatsbürgerrecht verweigern! Schließlich halte ich es für durchaus ungehörig, daß die hiesige Königl. Regierung resp. der Herr kommis. Polizeidirektor Geiger sich in der mir gemachten Anzeigte des Wortes „Unterthan“ bedienen, wo das vorige sowohl wie das jetzige Ministerium diese Bezeichnung aus allen ihren offiziellen Aktenstücken verbannt haben, und dafür nur von Staatsangehörigen sprechen. — Ebenso ungehörig ist es, selbst von meinem Preußischen Staatsbürgerrecht abstrahirt, mich, einen deutschen Reichsbürger, als „Ausländer“ zu bezeichnen. Wenn ferner die Königl. Regierung mir „nach Lage meiner bisherigen Verhältnisse“ die Bestätigung des Preußischen Bürgerrechts verweigert, so kann dies sich nicht auf meine materiellen Verhältnisse beziehen, da selbst nach dem Wortlaut des Gesetzes vom 31. Dezember 1842 nur der Kölnische Stadtrath darüber zu entscheiden hatte, und zu meinen Gunsten entschieden hat. — Es kann sich nur auf meine Thätigkeit als Redakteur en chef der Neuen Rheinischen Zeitung beziehen, und heißt dann: nach Lage meiner demokratischen Gesinnungen und meines oppositionellen Auftretens gegenüber der bestehenden Regierung. — Wenn aber selbst der hiesigen Bezirks-Regierung oder auch dem Ministerium des Innern in Berlin die Befugniß zustehen sollte, was ich läugne, mir in diesem speziellen, unter den Bundesbeschluß vom 30. März gehörenden Falle das preußische Bürgerrecht zu verweigern, — so könnten doch derartige tendenzielle Gründe nur im alten Polizei-Staat, keineswegs aber im revolutionirten Preußen, und bei seiner verantwortlichen Regierung in Anwendung kommen. Endlich muß ich noch bemerken, daß der Herr Polizei-Direktor Müller, dem ich erklärte, nicht auf das Ungewisse hin meine Familie aus Trier nach Köln übersiedeln zu können, mich versicherte, meine Renaturalisation werde keinen Anstand finden. Aus allen diesen Gründen verlange ich, daß Sie Herr Minister, die hiesige Königliche Bezirks-Regierung anweisen, das mir vom hiesigen Stadtrath bewilligte Niederlassungs- (Gesuch) Recht zu bestätigen und mir dadurch die Eigenschaft als Preuße wieder zu verleihen. Genehmigen Sie Herr Minister die Versicherung meiner vollkommenen Hochachtung. Köln den 22. August 1848. Karl Marx. !!! Frankfurt, 1. September. 70. Sitzung der National-Versammlung. Präsident v. Gagern. Anfang 9 3/4 Uhr. Tagesordnung: 1. Beantwortung von Interpellationen durch die Reichsminister. 2. Berathung über den vom Abgeordneten Ludwig Schwarzenberg, Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung erstatteten Bericht, die Wiedereröffnung der Gallerien betreffend. 3. Fortsetzung der Berathung über den Artikel III. der Grundrechte des deutschen Volkes. Das Protokoll wird genehmigt. Dem Finanzausschuß wird die Kostenberechnung der Deputation vorgelegt, welche den Reichsverweser aus Wien abgeholt hat. Dietsch vom Platze (links): Wie viel beträgt die Rechnung: Präsident: 2300 Gulden. (Bagatelle!) Zur deutschen Flotte sind eingegangen: von Gebrüder Rothschild durch Hrn. Jucho übergeben 1000 Gulden. (!) Heckscher, Minister des Aeußern: Ich habe Ihnen folgende Anzeigen zu machen: Der braunschweigische Legationsrath Liebe, den wir als Gesandten nach dem Haag geschickt haben, ist beauftragt, die deutschen Interessen in Limburg wahrzunehmen. Nach Brüssel hatten wir den Grafen Keller bestimmt. (Links: Davon wissen wir nichts). Heckscher: Dann irre ich mich. Dieser hat die Mission ausgeschlagen und General v. Drachenfels in Begleitung der Abgeordneten Münch geht dahin. Der Gesandte der vereinigten Staaten von Nordamerika, Herr Donnelsol, hat uns angezeigt, daß er in offizielle Beziehungen zur Reichs-Centralgewalt tritt. Auf die Interpellation des Abgeordneten Wernher Betreffs Limburg habe ich zu erwiedern, daß 1. der Gesandte im Haag zur Verwirklichung der bisher über Limburg von der National-Versammlung gefaßten Beschlüsse beauftragt ist. Seien sie überzeugt, daß das Reichsministerium die Rechte und die Ehre Deutschlands u. s. w. u. s. w. 2. anlangend die vielen Petitionen und Proteste gegen Uebergriffe der hölländischen Truppen in Limburg, Beschimpfung der deutschen Fahnen und Farben, Belästigung durch vermehrte Einquartirung etc. habe ich mit dem niederländischen Gesandten und dem Gesandten für Limburg gesprochen. Ersterer hat den Ministerpräsidenten von Leiningen Aktenstücke und Depeschen vorgelegt, deren Inhalt die Beschwerden widerlegt. Die holländischen Soldaten hätten nur in Limburg die Ruhe aufrecht erhalten sollen. Er (Heckscher) hat dem Gesandten gesagt, diese Erklärung sei evasiv und zu allgemein; er verlange größere Beruhigung. Hierauf hätte der Gesandte von Limburg ihm mitgetheilt: die Proklamation, welche von der National-Versammlung ausgegangen, habe die Bevölkerung Limburgs aufgeregt. Heckscher ist dieser Ansicht nicht, sondern meint, die limburgischen Deputirten hatten diese Proklamation nicht in richtiger Form bekannt gemacht. Der Gesandte von Limburg hätte ihm endlich versichert, die deutschen Farben und Fahnen seien nirgends beschimpft worden. Eine einzige Fahne hätte man abnehmen lassen, auf der die Worte gestanden „keine Abgaben mehr.“ Im Ganzen stelle sich heraus, daß die Absichten der holländischen Regierung keineswegs böswillig wären. Zum Schluß Rechte und Ehre Deutschlands etc. wie oben. Wernher von Nierstein: Ich beantrage als Entgegnung auf das, was der Minister uns gesagt hat: 1. die von ihm vorgelesenen und theilweis gar nicht verstandenen Actenstücke sind zu Jedermanns Einsicht in der Versammlung aufzulegen. 2. Die National-Versamlung solle aussprechen, das Ministerium habe in dieser Angelegenheit nicht den Grad von Beflissenheit gezeigt, den es hätte zeigen sollen. (Links: Bravo!) Ein halboffizielles Blatt, das „holländische Handelsblad,“ enthält sogar die Nachricht, die National-Versammlug bereue ihre uber Limburg gefaßten Beschlusse. Eine solche Nachricht und dazu die keineswegs widerlegte Beschimpfung der deutschen Farben und Fahnen werde gewiß trostlos für die deutsche Bevölkerung von Limburg sein. Der Präsident bringt die Frage zur Abstimmung, ob die Versammlung die Anträge Wernhers fur dringlich hält? Das Resultat ist zweifelhaft. Die Dringlichkeit wird mit 233 gegen 160 Stimmen anerkannt. (Links: Bravo!) Eisenmann: Mit großem Bedauern habe ich vernommen, daß die Versammlung diese Anträge für dringlich hält (Links: Das ist Beschluß, davon kann gar nicht mehr die Rede sein.) und daß man diplomatische Verhandlungen so übers Knie brechen will. Präsident: Zur Sache Herr Eisenmann. Eisenmann: Der Antrag von Wernher sieht ja beinahe aus wie ein Mißtrauensvotum. (Viele Stimmen: Jawohl!) Aber meine Herren, die Sache ist ja noch ununtersucht. Man kann doch nicht eher ein Mißtrauensvotum geben, bis man die betreffenden Akten eingesehen hat. Wenn Wernhers Anträge durchgehen, muß ja das Ministerium abtreten. (Stimmen: Ja wohl!) Ich beantrage Uebergang zur Tagesordnung. Zimmermann aus Stuttgart beantragt, die Berathung über Wernhers Anträge bis Montag zu vertagen. Vogt: Als die Centralgewalt geschaffen wurde, beschlossen auch wir, sie überall zu unterstützen und sogar das Ministerium, welches sein Entstehen der von uns gemißbilligten Majorität verdankt, uns also selbst mißliebig ist, beschlossen wir dennoch zu stützen, wenn es sich kräftig zeigen wurde, wenn es zu seinem Wahlspruch machen würde „entweder — oder!“ Dies ist jedoch keineswegs der Fall. Es zeigt sich überall lau und schwach. (Tiefe Stille). So auch in Limburg. So war die Art des Bundestags. Herr Eisenmann versteht unter Wernhers Antrag ein Mißtrauensvotum. Ich wurde mich wundern, wenn man etwas Anderes darunter verstehen könnte. (Bravo). Wernher (pathetisch): Wenn Zimmermann zwei Nächte zwischen die Berathung uber meine Anträge schieben will, habe ich nichts dawider. (Auf die Tribune schlagend). Wir wollen das Ministerium zwar stutzen, nicht stürzen, aber wir wollen auch nicht die Lobhudler des Ministeriums sein. Europa soll wissen, daß wir hier nicht zum Spaße sitzen. Minister Schmerling ist fur sofortige Diskussion, damit man sich doch rechtfertigen konne. (Centrum: Bravo!) Heckscher dito. Auf den leisesten Tadel trete ich auf der Stelle ab. (Centrum: Bravo!) Rußer gegen Wernhers Anträge, weil sie sich selbst widersprechen. Es ist darin Untersuchung der Aktenstucke und zu derselben Zeit schon ein Mißtrauensvotum verlangt. Heckscher noch einmal für sofortige Diskussion, damit ihm das schwere Gericht der Anklage von den Schultern genommen würde. (Bravo im Centrum). Venedey für Zimmermanns Antrag. Die Frage ließe sich nicht so plötzlich entscheiden. Wenn das Ministerium sagt, „wenn ihr mir nicht traut, so trete ich ab,“ so ist dies eine unangebrachte Empfindlichkeit. (Bravo links). Schwerin hält das Ministerium nicht für schwach, sondern für kräftig und beantragt einfache Tagesordnung. Blum. Wenn das Ministerium getadelt wird, so hat es Recht abzutreten, aber schon auf den Antrag hin abtreten zu wollen, diese Empfindlichkeit verstehe ich nicht. Unterstützt Zimmermanns Antrag. Waiz aus Gottingen meint, man wäre hier in keiner Kammer, sondern in einer konstituirenden Versammlung. Deshalb gäbe es auch keine ministerielle Partei. Das Ministerium könnte mit Sicherheit nicht auf 5 Mann rechnen. (Verwunderung). Lichnowsky. Wenn Wernhers Antrag auch noch kein Mißtrauensvotum ist, so könnte er sich doch mit der Zeit in einen solchen formiren. (Gelächter). Deshalb begreift er die Susceptibilität des Ministeriums vollkommen. Minister Schmerling: Auf die Vorlage der Aktenstücke käme es nicht an. Die Hauptsache wäre der zweite Theil des Wernher'schen Antrags. Finanzminister Beckerath: Die vorliegende Frage muß heute behandelt werden. Es frägt sich, ob das Ministerium in Bezug auf Limburg so viel geleistet hat, wie es in der Kürze der Zeit hat leisten können. Nachdem über diesen Gegenstand noch Schwerin, Löve, Waiz, Wesendonk, abermals Schwerin, Reh, Kerst, Gagern gesprochen haben, stellt endlich der Präsident, trotzdem man vorher die Dringlichkeit der Sache erkannt hat, trotz aller Einprache der Linken, trotz aller Berufung auf die Geschäftsordnung, die Frage: „Will die Versammlung über Wernhers Anträge zur einfachen Tagesordnung übergehen?“ Schwerin und seine Genossen erheben sich; die einfache Tagesordnung wird unter Bravo verworfen, (um später einem noch traurigern Antrag Stedmanns Platz zu machen). Der Präsident frägt weiter: „Will die Versammlung alsbald ins Materielle der Verhandlung eingehen?“ Antwort: Ja. (Die Linke bleibt sitzen). Minister Schmerling sucht in einer langweiligen Rede das Ministerium zu rechtfertigen. Ein früherer Bericht von ihm über die auswärtigen Angelegenheiten, als er noch Minister war, sei beifällig aufgenommen worden. Das jetzige Ministerium sei erst seit 14 Tagen komplettirt. Der Verkehr mit dem Auslande könne noch nicht geregelt sein. Heckscher: Ich erinnere an das Spüchwort: „die Kritik ist leicht, die Kunst ist schwer.“ Ich trete mit reinem Gewissen vor Sie. Er erinnert abermals daran, daß das Ministerium erst seit 14 Tagen komplett sei. Gesandte zu machen, sei kein leichtes Geschaft. Er erinnert an die Schleswig-Holsteinische Frage, die gerade jetzt auf dem Ministerium lastet und man sollte jetzt schon die Frage über Limburg genugend losen? In beiden Fragen sind die Großmächte Europa's auf die Seite unserer Gegner getreten. (Links Bemerkungen). Präsident: Ruhe. Das ist ja nicht zum Aushalten. Heckscher: Ich glaube, wir verdienen keinen Tadel, aber wenn Sie uns tadeln, treten wir ab, und dies ist keine Empfindlichkeit. (Bravo im Centrum. Links: Ruhe).

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 94. Köln, 5. September 1848, S. 0473. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz094_1848/1>, abgerufen am 29.03.2024.