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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 212. Köln, 3. Februar 1849.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 212. Köln, Samstag den 3. Februar. 1849.
Uebersicht.

Deutschland Köln. (Der Kampf in Ungarn.) Düsseldorf. (v. Faldern.) Trier. (Wahlen zur 1. Kammer.) Kerpen. (Die Wahlen.) Me[unleserliches Material]rs. (Künstlicher Gamin-Royalismus.) Iserlohn. (Katzenmusik für Harkort.) Berlin. (Kandidaten im 2. Bezirk. -- Audienz der Gewerblichen beim König. -- Memoire der Gewerblichen.) Greifswald. (Freund Baumstark.) Bernburg. (Preußische Note.) Hildesheim. (Weitere Opfer der Soldateska.) Schleswig. (Der Friedensausschuß) Hadersleben. (Die Ruhe in Nordschleswig hergestellt.) Kremsier. (Reichstag.) Hanau. (Geschwornenprozeß.) Frankfurt. (Die Gewähr der Reichsverfassung.)

Ungarn. Vukovar. (Syrmien in Belagerungszustand.) Agram. (Aus einer Kossuth'schen Proklamation.)

Italien. Rom. (Protest gegen den Brüsseler Kongreß.) Genua. (Proklamation des Legaten von Bologna) Aus der Lombardei. (Vermischtes.)

Franz. Republik. Paris. (Die Komplotte und der Staatsstreich. -- Vermischtes. -- N.-Vers.)

Schweiz. Neuenburg. (Proklamation. -- Der Große Rath)

Polen. Warschau. (Die Knutenherrschaft.

Großbritannien. London. (Harneys Brief.)

Amerika. New-York. (Die californ. Quecksilbergruben.) Carracas (Der Bürgerkrieg.).

Deutschland.
068 Köln, 2. Februar.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
15 Düsseldorf, 1. Febr.

Kaum hat unsere liebenswürdige Regierung den edlen Faldern wieder unter ihre schützende Fittige genommen, so bekommt er plötzlich eine gewaltige Courage. Nicht nur, daß vom Abdanken keine Rede mehr ist, versucht der Gewaltige vielmehr durch folgendes merkwürdige Aktenstück sich auf die höchste Höhe eines Polizeimeisters zu schwingen:

"Die von mir zur Verhinderung der Rückkehr der früheren anarchischen Zustände, in Folge deren der Wohlstand der Stadt fühlbar gelitten, als nothwendig anerkannte Maßregel, alle öffentlichen Versammlungen thunlichst zu überwachen, hat bei der Ausführung, namentlich in dem speziellen Falle, wo ich die Versammlung der Demokraten bei Capellen des Endes besucht, mannigfache Mißbilligung erhalten; weil von einer bekannten Seite her ausgestreut: die fragliche Versammlung sei eine geschlossene, zur ausschließlichen Besprechung der Wahlen gewesen.

Diese Behauptung ist aber eine durchaus falsche, da an jener Versammlung weder eine bestimmte Anzahl Wahlmänner Theil genommen, nach in derselben ausschließlich die Wahlangelegenheiten besprochen worden sind. Es gehört daher eine große Perfidie dazu, Etwas, was der Wahrheit ganz entgegen, mit solcher Kühnheit in die Welt hinein zu behaupten. Ich kann und werde mich aber durch solche trügerischen Vorspiegelungen nicht darin beirren lassen, das Gesetz Jedem, auch den sogenannten Demokraten gegenüber, zum Wohle Aller mit Kraft zu handhaben, bin vielmehr entschlossen, bis auf die äußerste Grenze meiner gesetzlichen Befugniß zu gehen, wenn es sich darum handelt, wieder auftauchende anarchische Bestrebungen niederzukämpfen.

Daß hierzu ein Hauptmittel die Ueberwachung aufregender Versammlungen, hat selbst das Publikum anerkannt, indem man noch unlängst in diesem Blatte der früheren Polizeibehörde den Vorwurf gemacht, daß sie es verabsäumt habe, die öffentlichen Versammlungen zu überwachen.

Ich darf daher wohl mit Recht voraussetzen, daß der Theil der hiesigen Bürgerschaft und des ganzen Landes, welcher die Ruhe und Ordnung erhalten wissen will, mit den von mir bisher ergriffenen Maßregeln einverstanden sein wird.

Düsseldorf, den 1. Februar 1849.

Der königl. Polizei-Inspektor, (gez.) v. Faldern."

Ohne uns auf die moralisch-politisch-belagerungszuständlichen Glossen des Herrn von Faldern einzulassen, wollen wir uns auf folgende thatsächliche Berichtigung beschränken:

Die Gesellschaft bei Capellen war eine geschlossene. Das beweist die Affiche an der Thür: "Geschlossene Gesellschaft", das beweist der Portier, der nur die Eingeladenen in das Lokal einließ. Wer in dieses Lokal eingeladen war, was darin gesprochen wurde, ging Herr v. Faldern gewiß nichts an, Herr v. Faldern war nicht in diese Gesellschaft eingeladen, seine Schuldigkeit war es, vor der Thür zu bleiben, und er verdiente die Behandlung eines eingeladenen Gastes, sobald seine Gegenwart der Gesellschaft nicht genehm war.

Herr v. Faldern möge sagen, was er wolle, die öffentliche Meinung hat längst ihr Urtheil sowohl über ihn, als die sogenannen Demokraten gefällt.

102 Trier, 31. Jan.

L'ordre regne a Varsovie! Der "Dreck" (siehe die zweite Ausgabe zur N. Rh. Ztg. Nr. 107) mußte bei den Wahlmännerwahlen für die erste Kammer den "edlen Perlen" weichen. Das Vaterland, der Geldsack, die Ehre und das alternde Haupt unserer Herren Bourgeois -- Alles ist gerettet, Dank den Bemühungen unserer "gutgesinnten Ordnungsfreunde." Unter den 6 Wahlmännern unserer Stadt für die erste Kammer gehören 5 zu den "edlen Perlen." Die Herren Bourgeois, die seit dem 22. die Häupter gewaltig hängen ließen, sind ganz entzückt über diesen glänzenden (!) Sieg der gerechten Sache mit Gott für König und

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 212. Köln, Samstag den 3. Februar. 1849.
Uebersicht.

Deutschland Köln. (Der Kampf in Ungarn.) Düsseldorf. (v. Faldern.) Trier. (Wahlen zur 1. Kammer.) Kerpen. (Die Wahlen.) Me[unleserliches Material]rs. (Künstlicher Gamin-Royalismus.) Iserlohn. (Katzenmusik für Harkort.) Berlin. (Kandidaten im 2. Bezirk. — Audienz der Gewerblichen beim König. — Memoire der Gewerblichen.) Greifswald. (Freund Baumstark.) Bernburg. (Preußische Note.) Hildesheim. (Weitere Opfer der Soldateska.) Schleswig. (Der Friedensausschuß) Hadersleben. (Die Ruhe in Nordschleswig hergestellt.) Kremsier. (Reichstag.) Hanau. (Geschwornenprozeß.) Frankfurt. (Die Gewähr der Reichsverfassung.)

Ungarn. Vukovar. (Syrmien in Belagerungszustand.) Agram. (Aus einer Kossuth'schen Proklamation.)

Italien. Rom. (Protest gegen den Brüsseler Kongreß.) Genua. (Proklamation des Legaten von Bologna) Aus der Lombardei. (Vermischtes.)

Franz. Republik. Paris. (Die Komplotte und der Staatsstreich. — Vermischtes. — N.-Vers.)

Schweiz. Neuenburg. (Proklamation. — Der Große Rath)

Polen. Warschau. (Die Knutenherrschaft.

Großbritannien. London. (Harneys Brief.)

Amerika. New-York. (Die californ. Quecksilbergruben.) Carracas (Der Bürgerkrieg.).

Deutschland.
068 Köln, 2. Februar.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
15 Düsseldorf, 1. Febr.

Kaum hat unsere liebenswürdige Regierung den edlen Faldern wieder unter ihre schützende Fittige genommen, so bekommt er plötzlich eine gewaltige Courage. Nicht nur, daß vom Abdanken keine Rede mehr ist, versucht der Gewaltige vielmehr durch folgendes merkwürdige Aktenstück sich auf die höchste Höhe eines Polizeimeisters zu schwingen:

„Die von mir zur Verhinderung der Rückkehr der früheren anarchischen Zustände, in Folge deren der Wohlstand der Stadt fühlbar gelitten, als nothwendig anerkannte Maßregel, alle öffentlichen Versammlungen thunlichst zu überwachen, hat bei der Ausführung, namentlich in dem speziellen Falle, wo ich die Versammlung der Demokraten bei Capellen des Endes besucht, mannigfache Mißbilligung erhalten; weil von einer bekannten Seite her ausgestreut: die fragliche Versammlung sei eine geschlossene, zur ausschließlichen Besprechung der Wahlen gewesen.

Diese Behauptung ist aber eine durchaus falsche, da an jener Versammlung weder eine bestimmte Anzahl Wahlmänner Theil genommen, nach in derselben ausschließlich die Wahlangelegenheiten besprochen worden sind. Es gehört daher eine große Perfidie dazu, Etwas, was der Wahrheit ganz entgegen, mit solcher Kühnheit in die Welt hinein zu behaupten. Ich kann und werde mich aber durch solche trügerischen Vorspiegelungen nicht darin beirren lassen, das Gesetz Jedem, auch den sogenannten Demokraten gegenüber, zum Wohle Aller mit Kraft zu handhaben, bin vielmehr entschlossen, bis auf die äußerste Grenze meiner gesetzlichen Befugniß zu gehen, wenn es sich darum handelt, wieder auftauchende anarchische Bestrebungen niederzukämpfen.

Daß hierzu ein Hauptmittel die Ueberwachung aufregender Versammlungen, hat selbst das Publikum anerkannt, indem man noch unlängst in diesem Blatte der früheren Polizeibehörde den Vorwurf gemacht, daß sie es verabsäumt habe, die öffentlichen Versammlungen zu überwachen.

Ich darf daher wohl mit Recht voraussetzen, daß der Theil der hiesigen Bürgerschaft und des ganzen Landes, welcher die Ruhe und Ordnung erhalten wissen will, mit den von mir bisher ergriffenen Maßregeln einverstanden sein wird.

Düsseldorf, den 1. Februar 1849.

Der königl. Polizei-Inspektor, (gez.) v. Faldern.“

Ohne uns auf die moralisch-politisch-belagerungszuständlichen Glossen des Herrn von Faldern einzulassen, wollen wir uns auf folgende thatsächliche Berichtigung beschränken:

Die Gesellschaft bei Capellen war eine geschlossene. Das beweist die Affiche an der Thür: „Geschlossene Gesellschaft“, das beweist der Portier, der nur die Eingeladenen in das Lokal einließ. Wer in dieses Lokal eingeladen war, was darin gesprochen wurde, ging Herr v. Faldern gewiß nichts an, Herr v. Faldern war nicht in diese Gesellschaft eingeladen, seine Schuldigkeit war es, vor der Thür zu bleiben, und er verdiente die Behandlung eines eingeladenen Gastes, sobald seine Gegenwart der Gesellschaft nicht genehm war.

Herr v. Faldern möge sagen, was er wolle, die öffentliche Meinung hat längst ihr Urtheil sowohl über ihn, als die sogenannen Demokraten gefällt.

102 Trier, 31. Jan.

L'ordre règne à Varsovie! Der „Dreck“ (siehe die zweite Ausgabe zur N. Rh. Ztg. Nr. 107) mußte bei den Wahlmännerwahlen für die erste Kammer den „edlen Perlen“ weichen. Das Vaterland, der Geldsack, die Ehre und das alternde Haupt unserer Herren Bourgeois — Alles ist gerettet, Dank den Bemühungen unserer „gutgesinnten Ordnungsfreunde.“ Unter den 6 Wahlmännern unserer Stadt für die erste Kammer gehören 5 zu den „edlen Perlen.“ Die Herren Bourgeois, die seit dem 22. die Häupter gewaltig hängen ließen, sind ganz entzückt über diesen glänzenden (!) Sieg der gerechten Sache mit Gott für König und

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[1161/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 212. Köln, Samstag den 3. Februar. 1849. Uebersicht. Deutschland Köln. (Der Kampf in Ungarn.) Düsseldorf. (v. Faldern.) Trier. (Wahlen zur 1. Kammer.) Kerpen. (Die Wahlen.) Me_ rs. (Künstlicher Gamin-Royalismus.) Iserlohn. (Katzenmusik für Harkort.) Berlin. (Kandidaten im 2. Bezirk. — Audienz der Gewerblichen beim König. — Memoire der Gewerblichen.) Greifswald. (Freund Baumstark.) Bernburg. (Preußische Note.) Hildesheim. (Weitere Opfer der Soldateska.) Schleswig. (Der Friedensausschuß) Hadersleben. (Die Ruhe in Nordschleswig hergestellt.) Kremsier. (Reichstag.) Hanau. (Geschwornenprozeß.) Frankfurt. (Die Gewähr der Reichsverfassung.) Ungarn. Vukovar. (Syrmien in Belagerungszustand.) Agram. (Aus einer Kossuth'schen Proklamation.) Italien. Rom. (Protest gegen den Brüsseler Kongreß.) Genua. (Proklamation des Legaten von Bologna) Aus der Lombardei. (Vermischtes.) Franz. Republik. Paris. (Die Komplotte und der Staatsstreich. — Vermischtes. — N.-Vers.) Schweiz. Neuenburg. (Proklamation. — Der Große Rath) Polen. Warschau. (Die Knutenherrschaft. Großbritannien. London. (Harneys Brief.) Amerika. New-York. (Die californ. Quecksilbergruben.) Carracas (Der Bürgerkrieg.). Deutschland. 068 Köln, 2. Februar. _ 15 Düsseldorf, 1. Febr. Kaum hat unsere liebenswürdige Regierung den edlen Faldern wieder unter ihre schützende Fittige genommen, so bekommt er plötzlich eine gewaltige Courage. Nicht nur, daß vom Abdanken keine Rede mehr ist, versucht der Gewaltige vielmehr durch folgendes merkwürdige Aktenstück sich auf die höchste Höhe eines Polizeimeisters zu schwingen: „Die von mir zur Verhinderung der Rückkehr der früheren anarchischen Zustände, in Folge deren der Wohlstand der Stadt fühlbar gelitten, als nothwendig anerkannte Maßregel, alle öffentlichen Versammlungen thunlichst zu überwachen, hat bei der Ausführung, namentlich in dem speziellen Falle, wo ich die Versammlung der Demokraten bei Capellen des Endes besucht, mannigfache Mißbilligung erhalten; weil von einer bekannten Seite her ausgestreut: die fragliche Versammlung sei eine geschlossene, zur ausschließlichen Besprechung der Wahlen gewesen. Diese Behauptung ist aber eine durchaus falsche, da an jener Versammlung weder eine bestimmte Anzahl Wahlmänner Theil genommen, nach in derselben ausschließlich die Wahlangelegenheiten besprochen worden sind. Es gehört daher eine große Perfidie dazu, Etwas, was der Wahrheit ganz entgegen, mit solcher Kühnheit in die Welt hinein zu behaupten. Ich kann und werde mich aber durch solche trügerischen Vorspiegelungen nicht darin beirren lassen, das Gesetz Jedem, auch den sogenannten Demokraten gegenüber, zum Wohle Aller mit Kraft zu handhaben, bin vielmehr entschlossen, bis auf die äußerste Grenze meiner gesetzlichen Befugniß zu gehen, wenn es sich darum handelt, wieder auftauchende anarchische Bestrebungen niederzukämpfen. Daß hierzu ein Hauptmittel die Ueberwachung aufregender Versammlungen, hat selbst das Publikum anerkannt, indem man noch unlängst in diesem Blatte der früheren Polizeibehörde den Vorwurf gemacht, daß sie es verabsäumt habe, die öffentlichen Versammlungen zu überwachen. Ich darf daher wohl mit Recht voraussetzen, daß der Theil der hiesigen Bürgerschaft und des ganzen Landes, welcher die Ruhe und Ordnung erhalten wissen will, mit den von mir bisher ergriffenen Maßregeln einverstanden sein wird. Düsseldorf, den 1. Februar 1849. Der königl. Polizei-Inspektor, (gez.) v. Faldern.“ Ohne uns auf die moralisch-politisch-belagerungszuständlichen Glossen des Herrn von Faldern einzulassen, wollen wir uns auf folgende thatsächliche Berichtigung beschränken: Die Gesellschaft bei Capellen war eine geschlossene. Das beweist die Affiche an der Thür: „Geschlossene Gesellschaft“, das beweist der Portier, der nur die Eingeladenen in das Lokal einließ. Wer in dieses Lokal eingeladen war, was darin gesprochen wurde, ging Herr v. Faldern gewiß nichts an, Herr v. Faldern war nicht in diese Gesellschaft eingeladen, seine Schuldigkeit war es, vor der Thür zu bleiben, und er verdiente die Behandlung eines eingeladenen Gastes, sobald seine Gegenwart der Gesellschaft nicht genehm war. Herr v. Faldern möge sagen, was er wolle, die öffentliche Meinung hat längst ihr Urtheil sowohl über ihn, als die sogenannen Demokraten gefällt. 102 Trier, 31. Jan. L'ordre règne à Varsovie! Der „Dreck“ (siehe die zweite Ausgabe zur N. Rh. Ztg. Nr. 107) mußte bei den Wahlmännerwahlen für die erste Kammer den „edlen Perlen“ weichen. Das Vaterland, der Geldsack, die Ehre und das alternde Haupt unserer Herren Bourgeois — Alles ist gerettet, Dank den Bemühungen unserer „gutgesinnten Ordnungsfreunde.“ Unter den 6 Wahlmännern unserer Stadt für die erste Kammer gehören 5 zu den „edlen Perlen.“ Die Herren Bourgeois, die seit dem 22. die Häupter gewaltig hängen ließen, sind ganz entzückt über diesen glänzenden (!) Sieg der gerechten Sache mit Gott für König und

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Weitere Informationen:

Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 2 (Nummer 184 bis Nummer 301) Köln, 1. Januar 1849 bis 19. Mai 1849. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 212. Köln, 3. Februar 1849, S. 1161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz212_1849/1>, abgerufen am 28.03.2024.