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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 140. Köln, 11. November 1848.

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Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 140. Köln, Samstag den 11. November. 1848.
Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Becker und Schapper). Dortmund. (Die bewaffnete Intervention in Dortmund. - Schaamlosigkeit der Kölnischen Bourgeoisie). Berlin. (National-Versammlung. - Dringende Anträge. - Ein Bonmot des Königs. - Die Garderegimenter. - v. Vinke). Aus Sachsen. (Kriminalistisches). Liegnitz. (Reichserekutionstruppen). Inowraclaw. (Neue Anstrengungen der Netzbrüder). Wien. (Zur Statistik des österreichischen Kaiserstaats - Reichstagssitzungen vom 24. Und 25. Oktbr). Frankfurt. (National-Versammlung). Altenburg. (Verhaftungen. - Hannöversche Einquartirungslast). Bernburg. (Ein Duodezferdinand). Schleswig. (Rendtz. - Bülow. - Aus der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ausgeschiedene Mitglieder. - Der Protest gegen Stedtmann).

Polen. Von der polnischen Gränze. (Russisch-religiöse Propaganda).

Donaufürstenthümer. (Rußland die Stütze der "Weltordnung." - Bukarest. (Die Russen in der Walachei).

Italien. Turin. (Die Vermittlung. - Adresse des italienischen Kongresses. Aus der Lombardei. (Die Insurrektion).

Schweiz. Aus der Republik Neuschatel. (Das Exfürstenthum). Bern. (Neue Note der Reichsgewalt an die Schweiz). Wallis. (Ursulinerinnen und Nonnenkolonie).

Großbritannien. London. (Die westindische Post.-Handelsnachrichten).

Deutschland.
16 Köln, 7. Nov.

Gestern haben Schapper und Becker in ihrer Untersuchung wegen "Complotts zum gewaltsamen Umsturz der Verfassung, zur Erregung von Bürgerkrieg und gewaltsamen Widerstand gegen die bewaffnete Macht" Schlußverhör gehabt. Seit heute liegen die Akten dem Staatsprokurator Hecker vor. Da derselbe bekanntlich binnen 3 Tagen seine Anträge nehmen muß, so ist nicht zu zweifeln, daß die Rathskammer in ihrer nächsten Sitzung am 14. d. M. die Sache erledigen wird. Die Untersuchung hätte sich nicht so lange - die Verhaftungen geschahen am 25. Septbr. - hingezogen, wären nicht die Vorfälle auf dem Altenmarkt vom 26. Septbr. ebenfalls Gegenstand der Anklage geworden und letztere Anklage auffallender Weise mit der bereits schwebenden Sache verbunden worden. So mußten die Verhafteten für die Vergehen Anderer, die bekanntlich entflohen sind, die Vorhaft mitgenießen.

105 Dortmund, 8. Nov.

Wir haben unserm letzten Berichte eine bemerkenswerthe Thatsache nachzutragen. Den Kölner Eisenbahn-Bourgeois bloß "böse Träume und bleiche Furcht" als Motiv ihrer Soldatenrequisition zu unterlegen, war unserseits arge Täuschung. Die Freunde der Belagerungszustände sind weit praktischer.

Gestern wurde dem Schmiedemeister Höne und zwei andern Leitern des frommen "Handwerkervereins" vom Betriebs-Ingenieur Leopold unter dem Schutze der Bajonnette die von uns vorausgesagte Entlassung angekündigt. Dies war der Grund der v. Möller'schen Maßregel.

Die Maßregel des Regierungspräsidenten ist ein direkter Beweis für den Ausspruch der "Neuen Rheinischen Zeitung", daß "sich die Bourgeoisie überall im geheimen Einverständnisse mit der bewaffneten Macht befindet".

Die Köln-Mindener-Eisenbahndirektion will drei Arbeiter beseitigen wegen Hochverraths an der Majestät der Bourgeoisie. Sie fürchtet jedoch die Folgen ihrer Niedertracht. Herr v. Möller, der Eisenbahnkommissar, wird in's Complott gezogen, es werden falsche Gerüchte erfunden, und Hr. v. Möller, der Regierungspräsident, leistet der Bourgeoisie starke Hand mit 150 Bajonnetten. Es stellt sich zuletzt heraus, daß die "Ehre" der Armee keineswegs durch die gemeinsten Bütteldienste beeinträchtigt werden kann.

Hr. v. Möller macht uns auf angenehme Weise mit den Vortheilen der konstitutionellen (Bourgeois-) Monarchie bekannt. Diese angenehme Verfassung wird den Hrn. Regierungspräsidenten auch sicher stellen vor der Anklage wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt.

Es lebe die Dynastie Oppenheim!

105 Dortmund, 8. Nov.

Von der Schamlosigkeit der Kölner Bourgeoisie ein Beispiel. Jedem Arbeiter der Köln-Minden. Eisenbahn, welcher 6 Minuten bei der Arbeit zu spät kommt, werden für 2 Stunden, sage 2 Stunden Lohn abgezogen. Um hierüber gewissenhafte Kontrolle führen zu können, haben sich die Herren folgendes Mittelchen ausgedacht. An der Wohnung des Aufsehers wird eine Tafel mit numerirten Blechschildchen ausgehängt. Jeder Arbeiter muß seine bestimmte Nummer dort abholen und an seine gleichfalls, nach Art der herrschaftlichen Marställe, numerirte Arbeitstelle anheften. Punkt 6 Uhr 6 Minuten des Morgens und Punkt 1 Uhr 6 Min. des Mittags wird die Tafel eingezogen und man hat durch die hangengebliebenen Schildchen die Delinquenten erwischt. Amüsant, nicht wahr?

103 Berlin, 8. November.

National-Versammlung.

Gegen 10 Uhr eröffnet der Präsident Unruh die Sitzung. Das Protokoll wird verlesen. Die Ministerbank bleibt noch immer unbesetzt, obgleich die alten Minister, in Folge eines gestrigen Beschlusses, zu erscheinen aufgefordert waren. Im Protokoll war vom Sekretar die persönliche Erklärung des Abg. Auerswald II, welche derselbe gestern gegen Jacoby abgab, gegen die Bestimmung der Geschäftsordnung aufgenommen worden. Der Abg. Schulze von Wanzleben protestirt dagegen und die Versammlung beschließt mit 169 gegen 165 Stimmen die Streichung dieser Erklärung aus dem Protokoll.

Hierauf wird ein Schreiben der Minister Eichmann, Bonin, Kisker und Dönhof verlesen, worin sie anzeigen, daß sie der gestrigen Einladung des Präsidenten, in die Sitzung der National-Versammlung zu erscheinen, nicht nachkommen könnten, indem sie Anstand nehmen müßten, der Berathung eines Gesetzes beizuwohnen, da sie sich außer Stand befinden, Erklärungen im Namen der Krone abzugeben, und beziehen sich schließlich auf das Schreiben des Grafen Brandenburg vom 2. d., wonach sie den Auftrag haben, nur die laufenden Geschäfte bis zur Bildung des neuen Ministeriums fortzuführen.

Der Präsident Unruh erklärt, daß sich die Versammlung durch dieses Schreiben nicht könne abhalten lassen, dem gestern gefaßten Beschlusse gemäß, in der Berathung des Gesetzes wegen unentgeltlicher Aufhebung der Lasten fortzufahren.

Abg Scheidt schreit von seinem Platze aus: Das ist inkonstitutionell und illegal, wir können ohne Minister nicht berathen. Er stellt den Antrag, die Sitzung sofort zu schließen und morgen früh eine neue zu eröffnen.

Ueber diesen Antrag entspinnt sich eine Debatte und es werden noch die verschiedenartigsten Anträge gestellt und begründet. Von der Rechten hebt man wieder hervor, daß ohne Anwesenheit der Minister keine Berathung eines Gesetzes stattfinden könne. Die Linke besteht darauf, daß der gestrige Beschluß aufrecht erhalten werde. Die Centren schwanken, sie wollen einige unerhebliche Anträge zur Berathung zulassen.

Temme wirft dem Ministerium vor, daß es inkonstitutionell handle, weil es nicht in der Versammlung erscheint, trotzdem daß es mit der Fortführung der laufenden Geschäfte beauftragt sei.

Abg. Schmidt (Landshut) ist für die Fortsetzung der Berathung, denn ob wir die Zustimmung oder die Ablehnung der Minister zu unsern Beschlüssen hören oder nicht, das ändert an unsern Beschlüssen nichts.

Abg. Waldeck: Wie auch der gestrige Beschluß gedeutet werden mag, so liegt doch unzweifelhaft darin, daß wir heute in der Berathung des Lastengesetzes fortfahren sollen. Dies wichtige Gesetz muß so schnell wie möglich zu Ende gebracht werden. Wozu auf die Anwesenheit der Minister dringen. Ich will Ihnen sagen, was die Minister, wenn sie anwesend sind, thun werden. Sie werden gegen jede unentgeltliche Aufhebung einer Abgabe sich erklären, das geht aus dem bisherigen Benehmen der Minister hervor. Jetzt wissen Sie die Erklärung der Minister, lassen Sie uns daher dies Gesetz noch diese Woche zu Ende bringen.

Arntz reitet wieder sein Steckenpferd und beruft sich auf die Ministerkrisen in Frankreich, wo man in den Kammern die Berathungen fortsetzte, demnach ist die Fortsetzung der Berathung konstitutionell. Ueberzeugend wirkt der Grund, den er schließlich vorbringt, daß die Minister ja im Laufe der Ministerkrise königliche Botschaften der Versammlung zugesandt haben und auch mehrere Male hier anwesend waren. Warum weigern sie sich nun heute zu erscheinen?

Der Antrag des Abg. Scheidt, die heutige Sitzung bis auf morgen zu vertagen, wird verworfen.

Der Antrag des Abg. Daniels:

"In Beziehung auf die heutige Erklärung der Minister die heutige Morgensitzung zu schließen, weil die Berathung des Gesetzes keinen Zweck haben kann,"

führt vor der Abstimmung noch zu einer stürmischen Debatte über die Fragestellung und die Geschäftsordnung. Die Rechte und das Centrum fühlt, wie schlecht der Antrag gestellt ist und will den Kopf und die Füße des Antrags abhauen, um nur über die Worte abstimmen zu lassen: "Die heutige Morgensitzung zu schließen." Die Linke will aber den ganzen Antrag, eben weil er so schlecht motivirt ist, verwerfen; warum ist er nicht besser eingereicht? Jetzt, wo man zur Abstimmung schreitet, kann nicht mehr der Antrag selbst geändert werden, das hätte früher geschehen müssen. Endlich wird darüber abgestimmt, ob der Antrag des Abg. Daniels getheilt zur Abstimmung kommen solle. Die Theilung wird mit 179 gegen 177 Stimmen angenommen. (Die Rechte hat wieder falsch gezählt, was die folgende namentliche Abstimmung über den Antrag selbst ergiebt.) Der erste Theil des Antrages: "In Beziehung auf die heutige Erklärung der Minister die heutige Morgensitzung zu schließen," wird nach namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 172 Stimmen verworfen.

In Folge dieser Abstimmung fährt man in der Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen unentgeltlicher Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben fort.

Nro. 11. des § 1 wird angenommen.

Schulze von Delitzsch stellt den Antrag:

"Mit Wegfall der heutigen Abendsitzung, die für die Tagesordnung von heute Abend anberaumten Gegenstände morgen zu erledigen und alsdann in der Berathung des Lastengesetzes fortzufahren,

wird mit großer Majorität angenommen.

Nachdem noch einige Amendements zu Nro. 11 des § 1 des Lastengesetzes erledigt sind, wird die Sitzung geschlossen.

103 Berlin, 8. November.

Trotz der Unentschiedenheit des Centrums, welches übereinstimmend mit der Rechten der Ansicht war, daß kein Gesetz ohne Anwesenheit der Minister berathen werden möge, setzte es die Linke mit einer Majorität von 14 Stimmen durch, daß man heute die Berathung des wichtigen Lastengesetzes wieder aufnahm. Um die Zeit unnützer Weise zu tödten, forderte die Rechte bei einem ganz unerheblichen Amendement die namentliche Abstimmung. "Das ist eine Komödie", rief eine Stimme aus der Linken. Die Rechte schreiet: zur Ordnung! Und will den Namen wissen. " Elsner " ruft derselbe, "und ich sage es nochmal, es ist eine Komödie." - Die Rechte benahm sich auch heute wieder ganz unparlamentarisch; ihre Taktikt erregt den Unwillen des größten Theils der Zuhörer. Das falsche Zählen ihrer Scrutatoren bei den zweifelhaften Abstimmungen liegt auf der Hand und erregt allgemeinen Unwillen. So tief ist diese Partei schon gesunken, um zu solchen verwerflichen Mitteln ihre Zuflucht nehmen zu müssen.

Folgende dringende Anträge werden margen berathen werden: Schramm, Behnsch und Pinoff: Das Ministerium aufzufordern:

Keine politischen Flüchtlinge, die von Oestreich nach Preußen übertreten, auszuliefern, ihnen vielmehr denjenigen Schutz angedeihen zu lassen, welchen die Humanität und das Völkerrecht in solchen Fällen gebieten.

Motive: Die hohe Versammlung hat am 31. October mit 261 gegen 51 Stimmen den Beschluß gefaßt: "Sr. Majestät Regierung aufzufordern, bei der Centralgewalt, schleunige und energische Schritte zu thun, damit die, in den deutschen Ländern Oestreichs gefährdete Volksfreiheit und die bedrohte Existenz des Reichstags in Wahrheit und mit Erfolg in Schutz genommen und der Friede hergestellt werde." An dem nämlichen Tage, an welchem dieser Beschluß hier in Berlin gefaßt wurde, fiel Wien in die Hände der Reichsfeinde. Jetzt ist dort die Volksfreiheit, welche die hohe Versammlung retten wollte, vernichtet, das Ansehen des Reichstages dergestalt gebrochen, daß er, nach erfolgtem Wiederzusammentritt, nur noch eine Schein-Existenz fortführen kann. Es fruchtet Nichts mehr darüber nachzudenken, ob die Centralgewalt in Frankfurt, den Voraussetzungen der Versammlung entsprechend, diejenigen eingreifenden Maßregeln anordnen wird, welche die Versammlung erwartet. Diese Maßregeln würden, der Hauptsache nach, jetzt zu spät kommen. Auf friedlichem Wege kann das, was in Wien preisgegeben und zerstört worden ist, nicht wieder hergestellt werden. - Nur Eines bleibt übrig, was die Versammlung jetzt noch auf diesem Wege dem heldenmüthigen, von Barbarenhorden mit Füßen getretenen, Bruderstamme gewähren kann, und wozu sie keine Vermittlung durch andere Mächte bedarf:

Ein Asyl für die Flüchtigen. - Dieses Letzte kann und wird sie ihm nicht versagen.

Dringender Antrag der Abgeordneten Grimm, Boost, Schornbaum, Otto (Trier), D'Ester, Grebel, Kaul:

"Den Staatsministerien aufzugeben, den Anmeldungstermin für die Deklaration der diesjährigen Wein-Crescenz bis nach beendigter Debatte über die Moststeuer zu prolongiren."

Motive: Die Moselwinzer harren sehnsüchtig der Befreiung von einer sie schwer drückenden Last. Sie waren bisher bei aller Unzufriedenheit stets willige Zahler. Da nun aber die Berathung der Moststeuer noch immer verschoben ward, so hat sich ein Geist allgemeiner Unzufriedenheit verbreitet, der an offene Widersetzlichkeit streift. Der diesjährige Wein wird vergeblich zu 3 Nthlr. per Ohm feilgeboten und darauf haften noch 25 bis 27 Sgr. Steuer!! Die Prolongation des Termins der Anmeldung ist daher Lebensfrage für die Ruhe dortiger Gegend.

Berlin, 8. Nov.

Die "N. Pr. Ztg." berichtet: Es hatte sich gestern das Gerücht verbreitet, die hier stationirten Regimenter sollten in der Nacht von hier aus-, und die nahe um Berlin kantonnirenden Garde-Regimenter einmarschiren, in Folge dessen sich schon am Abende große Massen Volks in der Nähe der Kaserne am Kupfergraben, sowie an der in der Friedrichsstraße, versammelten. Der angesagte Ausmarsch erfolgte nicht, und spät erst verliefen sich die Massen.

Die Veranlassung zu jenem Gerücht ist wohl, daß die hier stationirten Truppen schon seit einigen Tagen marschfertig in den Kasernen konsignirt standen, und die betreffenden Garde-Regimenter ihre jetzige Lage als ferner unerträglich geschildert und bei ihren Vorgesetzten den Antrag formirt haben, daß ihnen die Kasernen in Berlin eingeräumt würden. Also nicht die Vorgesetzten verlegen die Garde-Regimenter in die Berliner Kasernen, die bösen Garden verlegen sich selbst hinein.

- Der im Kreise Pr. Stargardt zum Abgeordneten für die Preußische National-Versammlung gewählte Herr v. Bincke hat auf die an ihn ergangene amtliche Anfrage, ob er dieses Mandat annehmen will, die Erklärung abgegeben: "Er sei zur Uebernahme der auf ihn gefallenen Wahl gern bereit, er müsse jedoch, da er zur Zeit noch in Frankfurt durch die Theilnahme an den Geschäften der deutschen National-Versammlung in Anspruch genommen sei, den Antrag stellen, für jetzt seinen Stellvertreter einzuberufen."

* Berlin, 8. Nov.

Der König soll in Betreff des Ministerii Brandenburg geäußert haben: "Entweder Brandenburg in der Kammer, oder die Kammer in Brandenburg!" Die "Neue Preußische Zeitung," jetzt offizielles Organ, macht hierzu folgende Randglossen:

7 Unsere Ministerwirren scheinen darin ihre Lösung finden zu sollen, daß künftig Brandenburg in der Kammer und die Kammer in Brandenburg sein wird. " Gibt es denn in Brandenburg außer der Besserungs-Anstalt noch ein so geräumiges Lokal, daß die Versammlung Platz findet?

45 Provinz Sachsen, 5. Nov.

Es ist bekannt, daß vorzugsweise in unserer Provinz politische Vergehen mit großer Strenge stets verfolgt und bestraft worden sind. Der Oberpräsident v. Bonin und der O.-L.-Gerichtspräsident v. Schlickmann, die früheren Träger des pietistisch-absolutistischen Systems, leiteten in unserer Provinz dieses System und die Polizei und Justiz. Mit großem Erstaunen vernimmt man jetzt ein Straferkenntniß, welches das O.-L.-G. zu Naumburg wegen politischer Vergehen gesprochen hat. Am 4. Juni d. J. fand zu Erfurt ein Tumult Statt, welcher durch Militär sofort unterdrückt wurde, wobei jedoch auch zwei Verwundungen von den Tumultuanten verübt, vorgefallen sind. Man sagt allgemein, daß der eigentliche Zusammenstoß durch ein voreiliges Einschreiten der bürgerlichen Schutzwehr, welche damals mit Stöcken bewaffnet war, und aller gesetzlichen und ordentlichen Organisation ermangelte, provocirt worden sei. Das O.-L.-G. zu Naumburg hat nun aber die Tumultuanten zu einer Zuchthausstrafe von neun und sechs Jahren in erster Instanz verurtheilt, wie der Kriminal-Direktor Petersen zu Erfurt unter Benutzung des öffentlichen Anzeigers zum Amtsblatt, "zur Warnung" bekannt macht. - Das Erkenntniß ist noch nicht rechtskräftig. - Es muß dieses Erkenntniß, welches die äußerste Strenge des alten barbarischen Strafrechts zur Geltung gebracht haben dürfte, umsomehr Erstaunen erregen, wenn man dasselbe vergleicht mit vielen bei öffentlichem Verfahren gefällten Strafurteln des Kammergerichts zu Berlin in bei Weitem schwereren Attentaten, wie z. B. bei dem Zeughaussturm, bei dem Angriff auf die Minister-Hotels und bei Emeuten, bei welchen Menschenleben verloren gingen. - Es ist nicht zu hoffen, daß jenes furchtbare Erkenntniß in der höheren Instanz gemildert werden wird. Die höhere Instanz ist bei demselben O.-L.-G. zu Naumburg. Wegen derjenigen Tödtungen und Verwundungen, welche im März d. J. durch ein übereiltes Requiriren und Einschreiten des Militärs an unschuldigen Bürgern verübt worden sind und welche der Abgeordnete für Erfurt schon vor 4 Monaten in der National-Versammlung zu Berlin zur Sprache gebracht hat, ist gegen die betheiligten Beamten und sonstige Offiziere noch nicht erkannt worden. - Geschworenengerichte und wieder Geschworenengerichte. Aber Geschworenengerichte ohne Census! Nur keine rheinischen Geschworenengerichte!

306 Liegnitz, 6. Nov.

Eine der wichtigsten Errungenschaften des März, die Erfindung von " Reichs-Exekutionstruppen ", ist auch uns in diesen Tagen zum Bewußtsein gebracht worden. Nachdem bei Haynau eine Truppenmacht von circa 6000 Mann aller Waffengattungen und 15 Stück Geschütz durch die Eisenbahnen konzentrirt worden war, rückte dieselbe vor acht Tagen nach allen strategischen Regeln, "die Schwerter haarscharf geschliffen und die Kugeln in den Gewehren" gegen unsere Stadt vor und occupirte dieselbe mit einem Aufwande kriegerischen Schaugepränges, der den hiesigen Reaktionären einen lauten und begeisterten Hochgenuß zu gewähren, vollkommen geeignet war. 1300 Mann wurden so-

Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 140. Köln, Samstag den 11. November. 1848.
Uebersicht.

Deutschland. Köln. (Becker und Schapper). Dortmund. (Die bewaffnete Intervention in Dortmund. ‒ Schaamlosigkeit der Kölnischen Bourgeoisie). Berlin. (National-Versammlung. ‒ Dringende Anträge. ‒ Ein Bonmot des Königs. ‒ Die Garderegimenter. ‒ v. Vinke). Aus Sachsen. (Kriminalistisches). Liegnitz. (Reichserekutionstruppen). Inowraclaw. (Neue Anstrengungen der Netzbrüder). Wien. (Zur Statistik des österreichischen Kaiserstaats ‒ Reichstagssitzungen vom 24. Und 25. Oktbr). Frankfurt. (National-Versammlung). Altenburg. (Verhaftungen. ‒ Hannöversche Einquartirungslast). Bernburg. (Ein Duodezferdinand). Schleswig. (Rendtz. ‒ Bülow. ‒ Aus der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ausgeschiedene Mitglieder. ‒ Der Protest gegen Stedtmann).

Polen. Von der polnischen Gränze. (Russisch-religiöse Propaganda).

Donaufürstenthümer. (Rußland die Stütze der „Weltordnung.“ ‒ Bukarest. (Die Russen in der Walachei).

Italien. Turin. (Die Vermittlung. ‒ Adresse des italienischen Kongresses. Aus der Lombardei. (Die Insurrektion).

Schweiz. Aus der Republik Neuschatel. (Das Exfürstenthum). Bern. (Neue Note der Reichsgewalt an die Schweiz). Wallis. (Ursulinerinnen und Nonnenkolonie).

Großbritannien. London. (Die westindische Post.-Handelsnachrichten).

Deutschland.
16 Köln, 7. Nov.

Gestern haben Schapper und Becker in ihrer Untersuchung wegen „Complotts zum gewaltsamen Umsturz der Verfassung, zur Erregung von Bürgerkrieg und gewaltsamen Widerstand gegen die bewaffnete Macht“ Schlußverhör gehabt. Seit heute liegen die Akten dem Staatsprokurator Hecker vor. Da derselbe bekanntlich binnen 3 Tagen seine Anträge nehmen muß, so ist nicht zu zweifeln, daß die Rathskammer in ihrer nächsten Sitzung am 14. d. M. die Sache erledigen wird. Die Untersuchung hätte sich nicht so lange ‒ die Verhaftungen geschahen am 25. Septbr. ‒ hingezogen, wären nicht die Vorfälle auf dem Altenmarkt vom 26. Septbr. ebenfalls Gegenstand der Anklage geworden und letztere Anklage auffallender Weise mit der bereits schwebenden Sache verbunden worden. So mußten die Verhafteten für die Vergehen Anderer, die bekanntlich entflohen sind, die Vorhaft mitgenießen.

105 Dortmund, 8. Nov.

Wir haben unserm letzten Berichte eine bemerkenswerthe Thatsache nachzutragen. Den Kölner Eisenbahn-Bourgeois bloß „böse Träume und bleiche Furcht“ als Motiv ihrer Soldatenrequisition zu unterlegen, war unserseits arge Täuschung. Die Freunde der Belagerungszustände sind weit praktischer.

Gestern wurde dem Schmiedemeister Höne und zwei andern Leitern des frommen „Handwerkervereins“ vom Betriebs-Ingenieur Leopold unter dem Schutze der Bajonnette die von uns vorausgesagte Entlassung angekündigt. Dies war der Grund der v. Möller'schen Maßregel.

Die Maßregel des Regierungspräsidenten ist ein direkter Beweis für den Ausspruch der „Neuen Rheinischen Zeitung“, daß „sich die Bourgeoisie überall im geheimen Einverständnisse mit der bewaffneten Macht befindet“.

Die Köln-Mindener-Eisenbahndirektion will drei Arbeiter beseitigen wegen Hochverraths an der Majestät der Bourgeoisie. Sie fürchtet jedoch die Folgen ihrer Niedertracht. Herr v. Möller, der Eisenbahnkommissar, wird in's Complott gezogen, es werden falsche Gerüchte erfunden, und Hr. v. Möller, der Regierungspräsident, leistet der Bourgeoisie starke Hand mit 150 Bajonnetten. Es stellt sich zuletzt heraus, daß die „Ehre“ der Armee keineswegs durch die gemeinsten Bütteldienste beeinträchtigt werden kann.

Hr. v. Möller macht uns auf angenehme Weise mit den Vortheilen der konstitutionellen (Bourgeois-) Monarchie bekannt. Diese angenehme Verfassung wird den Hrn. Regierungspräsidenten auch sicher stellen vor der Anklage wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt.

Es lebe die Dynastie Oppenheim!

105 Dortmund, 8. Nov.

Von der Schamlosigkeit der Kölner Bourgeoisie ein Beispiel. Jedem Arbeiter der Köln-Minden. Eisenbahn, welcher 6 Minuten bei der Arbeit zu spät kommt, werden für 2 Stunden, sage 2 Stunden Lohn abgezogen. Um hierüber gewissenhafte Kontrolle führen zu können, haben sich die Herren folgendes Mittelchen ausgedacht. An der Wohnung des Aufsehers wird eine Tafel mit numerirten Blechschildchen ausgehängt. Jeder Arbeiter muß seine bestimmte Nummer dort abholen und an seine gleichfalls, nach Art der herrschaftlichen Marställe, numerirte Arbeitstelle anheften. Punkt 6 Uhr 6 Minuten des Morgens und Punkt 1 Uhr 6 Min. des Mittags wird die Tafel eingezogen und man hat durch die hangengebliebenen Schildchen die Delinquenten erwischt. Amüsant, nicht wahr?

103 Berlin, 8. November.

National-Versammlung.

Gegen 10 Uhr eröffnet der Präsident Unruh die Sitzung. Das Protokoll wird verlesen. Die Ministerbank bleibt noch immer unbesetzt, obgleich die alten Minister, in Folge eines gestrigen Beschlusses, zu erscheinen aufgefordert waren. Im Protokoll war vom Sekretar die persönliche Erklärung des Abg. Auerswald II, welche derselbe gestern gegen Jacoby abgab, gegen die Bestimmung der Geschäftsordnung aufgenommen worden. Der Abg. Schulze von Wanzleben protestirt dagegen und die Versammlung beschließt mit 169 gegen 165 Stimmen die Streichung dieser Erklärung aus dem Protokoll.

Hierauf wird ein Schreiben der Minister Eichmann, Bonin, Kisker und Dönhof verlesen, worin sie anzeigen, daß sie der gestrigen Einladung des Präsidenten, in die Sitzung der National-Versammlung zu erscheinen, nicht nachkommen könnten, indem sie Anstand nehmen müßten, der Berathung eines Gesetzes beizuwohnen, da sie sich außer Stand befinden, Erklärungen im Namen der Krone abzugeben, und beziehen sich schließlich auf das Schreiben des Grafen Brandenburg vom 2. d., wonach sie den Auftrag haben, nur die laufenden Geschäfte bis zur Bildung des neuen Ministeriums fortzuführen.

Der Präsident Unruh erklärt, daß sich die Versammlung durch dieses Schreiben nicht könne abhalten lassen, dem gestern gefaßten Beschlusse gemäß, in der Berathung des Gesetzes wegen unentgeltlicher Aufhebung der Lasten fortzufahren.

Abg Scheidt schreit von seinem Platze aus: Das ist inkonstitutionell und illegal, wir können ohne Minister nicht berathen. Er stellt den Antrag, die Sitzung sofort zu schließen und morgen früh eine neue zu eröffnen.

Ueber diesen Antrag entspinnt sich eine Debatte und es werden noch die verschiedenartigsten Anträge gestellt und begründet. Von der Rechten hebt man wieder hervor, daß ohne Anwesenheit der Minister keine Berathung eines Gesetzes stattfinden könne. Die Linke besteht darauf, daß der gestrige Beschluß aufrecht erhalten werde. Die Centren schwanken, sie wollen einige unerhebliche Anträge zur Berathung zulassen.

Temme wirft dem Ministerium vor, daß es inkonstitutionell handle, weil es nicht in der Versammlung erscheint, trotzdem daß es mit der Fortführung der laufenden Geschäfte beauftragt sei.

Abg. Schmidt (Landshut) ist für die Fortsetzung der Berathung, denn ob wir die Zustimmung oder die Ablehnung der Minister zu unsern Beschlüssen hören oder nicht, das ändert an unsern Beschlüssen nichts.

Abg. Waldeck: Wie auch der gestrige Beschluß gedeutet werden mag, so liegt doch unzweifelhaft darin, daß wir heute in der Berathung des Lastengesetzes fortfahren sollen. Dies wichtige Gesetz muß so schnell wie möglich zu Ende gebracht werden. Wozu auf die Anwesenheit der Minister dringen. Ich will Ihnen sagen, was die Minister, wenn sie anwesend sind, thun werden. Sie werden gegen jede unentgeltliche Aufhebung einer Abgabe sich erklären, das geht aus dem bisherigen Benehmen der Minister hervor. Jetzt wissen Sie die Erklärung der Minister, lassen Sie uns daher dies Gesetz noch diese Woche zu Ende bringen.

Arntz reitet wieder sein Steckenpferd und beruft sich auf die Ministerkrisen in Frankreich, wo man in den Kammern die Berathungen fortsetzte, demnach ist die Fortsetzung der Berathung konstitutionell. Ueberzeugend wirkt der Grund, den er schließlich vorbringt, daß die Minister ja im Laufe der Ministerkrise königliche Botschaften der Versammlung zugesandt haben und auch mehrere Male hier anwesend waren. Warum weigern sie sich nun heute zu erscheinen?

Der Antrag des Abg. Scheidt, die heutige Sitzung bis auf morgen zu vertagen, wird verworfen.

Der Antrag des Abg. Daniels:

„In Beziehung auf die heutige Erklärung der Minister die heutige Morgensitzung zu schließen, weil die Berathung des Gesetzes keinen Zweck haben kann,“

führt vor der Abstimmung noch zu einer stürmischen Debatte über die Fragestellung und die Geschäftsordnung. Die Rechte und das Centrum fühlt, wie schlecht der Antrag gestellt ist und will den Kopf und die Füße des Antrags abhauen, um nur über die Worte abstimmen zu lassen: „Die heutige Morgensitzung zu schließen.“ Die Linke will aber den ganzen Antrag, eben weil er so schlecht motivirt ist, verwerfen; warum ist er nicht besser eingereicht? Jetzt, wo man zur Abstimmung schreitet, kann nicht mehr der Antrag selbst geändert werden, das hätte früher geschehen müssen. Endlich wird darüber abgestimmt, ob der Antrag des Abg. Daniels getheilt zur Abstimmung kommen solle. Die Theilung wird mit 179 gegen 177 Stimmen angenommen. (Die Rechte hat wieder falsch gezählt, was die folgende namentliche Abstimmung über den Antrag selbst ergiebt.) Der erste Theil des Antrages: „In Beziehung auf die heutige Erklärung der Minister die heutige Morgensitzung zu schließen,“ wird nach namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 172 Stimmen verworfen.

In Folge dieser Abstimmung fährt man in der Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen unentgeltlicher Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben fort.

Nro. 11. des § 1 wird angenommen.

Schulze von Delitzsch stellt den Antrag:

„Mit Wegfall der heutigen Abendsitzung, die für die Tagesordnung von heute Abend anberaumten Gegenstände morgen zu erledigen und alsdann in der Berathung des Lastengesetzes fortzufahren,

wird mit großer Majorität angenommen.

Nachdem noch einige Amendements zu Nro. 11 des § 1 des Lastengesetzes erledigt sind, wird die Sitzung geschlossen.

103 Berlin, 8. November.

Trotz der Unentschiedenheit des Centrums, welches übereinstimmend mit der Rechten der Ansicht war, daß kein Gesetz ohne Anwesenheit der Minister berathen werden möge, setzte es die Linke mit einer Majorität von 14 Stimmen durch, daß man heute die Berathung des wichtigen Lastengesetzes wieder aufnahm. Um die Zeit unnützer Weise zu tödten, forderte die Rechte bei einem ganz unerheblichen Amendement die namentliche Abstimmung. „Das ist eine Komödie“, rief eine Stimme aus der Linken. Die Rechte schreiet: zur Ordnung! Und will den Namen wissen. „ Elsner “ ruft derselbe, „und ich sage es nochmal, es ist eine Komödie.“ ‒ Die Rechte benahm sich auch heute wieder ganz unparlamentarisch; ihre Taktikt erregt den Unwillen des größten Theils der Zuhörer. Das falsche Zählen ihrer Scrutatoren bei den zweifelhaften Abstimmungen liegt auf der Hand und erregt allgemeinen Unwillen. So tief ist diese Partei schon gesunken, um zu solchen verwerflichen Mitteln ihre Zuflucht nehmen zu müssen.

Folgende dringende Anträge werden margen berathen werden: Schramm, Behnsch und Pinoff: Das Ministerium aufzufordern:

Keine politischen Flüchtlinge, die von Oestreich nach Preußen übertreten, auszuliefern, ihnen vielmehr denjenigen Schutz angedeihen zu lassen, welchen die Humanität und das Völkerrecht in solchen Fällen gebieten.

Motive: Die hohe Versammlung hat am 31. October mit 261 gegen 51 Stimmen den Beschluß gefaßt: „Sr. Majestät Regierung aufzufordern, bei der Centralgewalt, schleunige und energische Schritte zu thun, damit die, in den deutschen Ländern Oestreichs gefährdete Volksfreiheit und die bedrohte Existenz des Reichstags in Wahrheit und mit Erfolg in Schutz genommen und der Friede hergestellt werde.“ An dem nämlichen Tage, an welchem dieser Beschluß hier in Berlin gefaßt wurde, fiel Wien in die Hände der Reichsfeinde. Jetzt ist dort die Volksfreiheit, welche die hohe Versammlung retten wollte, vernichtet, das Ansehen des Reichstages dergestalt gebrochen, daß er, nach erfolgtem Wiederzusammentritt, nur noch eine Schein-Existenz fortführen kann. Es fruchtet Nichts mehr darüber nachzudenken, ob die Centralgewalt in Frankfurt, den Voraussetzungen der Versammlung entsprechend, diejenigen eingreifenden Maßregeln anordnen wird, welche die Versammlung erwartet. Diese Maßregeln würden, der Hauptsache nach, jetzt zu spät kommen. Auf friedlichem Wege kann das, was in Wien preisgegeben und zerstört worden ist, nicht wieder hergestellt werden. ‒ Nur Eines bleibt übrig, was die Versammlung jetzt noch auf diesem Wege dem heldenmüthigen, von Barbarenhorden mit Füßen getretenen, Bruderstamme gewähren kann, und wozu sie keine Vermittlung durch andere Mächte bedarf:

Ein Asyl für die Flüchtigen. ‒ Dieses Letzte kann und wird sie ihm nicht versagen.

Dringender Antrag der Abgeordneten Grimm, Boost, Schornbaum, Otto (Trier), D'Ester, Grebel, Kaul:

„Den Staatsministerien aufzugeben, den Anmeldungstermin für die Deklaration der diesjährigen Wein-Crescenz bis nach beendigter Debatte über die Moststeuer zu prolongiren.“

Motive: Die Moselwinzer harren sehnsüchtig der Befreiung von einer sie schwer drückenden Last. Sie waren bisher bei aller Unzufriedenheit stets willige Zahler. Da nun aber die Berathung der Moststeuer noch immer verschoben ward, so hat sich ein Geist allgemeiner Unzufriedenheit verbreitet, der an offene Widersetzlichkeit streift. Der diesjährige Wein wird vergeblich zu 3 Nthlr. per Ohm feilgeboten und darauf haften noch 25 bis 27 Sgr. Steuer!! Die Prolongation des Termins der Anmeldung ist daher Lebensfrage für die Ruhe dortiger Gegend.

Berlin, 8. Nov.

Die „N. Pr. Ztg.“ berichtet: Es hatte sich gestern das Gerücht verbreitet, die hier stationirten Regimenter sollten in der Nacht von hier aus-, und die nahe um Berlin kantonnirenden Garde-Regimenter einmarschiren, in Folge dessen sich schon am Abende große Massen Volks in der Nähe der Kaserne am Kupfergraben, sowie an der in der Friedrichsstraße, versammelten. Der angesagte Ausmarsch erfolgte nicht, und spät erst verliefen sich die Massen.

Die Veranlassung zu jenem Gerücht ist wohl, daß die hier stationirten Truppen schon seit einigen Tagen marschfertig in den Kasernen konsignirt standen, und die betreffenden Garde-Regimenter ihre jetzige Lage als ferner unerträglich geschildert und bei ihren Vorgesetzten den Antrag formirt haben, daß ihnen die Kasernen in Berlin eingeräumt würden. Also nicht die Vorgesetzten verlegen die Garde-Regimenter in die Berliner Kasernen, die bösen Garden verlegen sich selbst hinein.

‒ Der im Kreise Pr. Stargardt zum Abgeordneten für die Preußische National-Versammlung gewählte Herr v. Bincke hat auf die an ihn ergangene amtliche Anfrage, ob er dieses Mandat annehmen will, die Erklärung abgegeben: „Er sei zur Uebernahme der auf ihn gefallenen Wahl gern bereit, er müsse jedoch, da er zur Zeit noch in Frankfurt durch die Theilnahme an den Geschäften der deutschen National-Versammlung in Anspruch genommen sei, den Antrag stellen, für jetzt seinen Stellvertreter einzuberufen.“

* Berlin, 8. Nov.

Der König soll in Betreff des Ministerii Brandenburg geäußert haben: „Entweder Brandenburg in der Kammer, oder die Kammer in Brandenburg!“ Die „Neue Preußische Zeitung,“ jetzt offizielles Organ, macht hierzu folgende Randglossen:

7 Unsere Ministerwirren scheinen darin ihre Lösung finden zu sollen, daß künftig Brandenburg in der Kammer und die Kammer in Brandenburg sein wird. „ Gibt es denn in Brandenburg außer der Besserungs-Anstalt noch ein so geräumiges Lokal, daß die Versammlung Platz findet?

45 Provinz Sachsen, 5. Nov.

Es ist bekannt, daß vorzugsweise in unserer Provinz politische Vergehen mit großer Strenge stets verfolgt und bestraft worden sind. Der Oberpräsident v. Bonin und der O.-L.-Gerichtspräsident v. Schlickmann, die früheren Träger des pietistisch-absolutistischen Systems, leiteten in unserer Provinz dieses System und die Polizei und Justiz. Mit großem Erstaunen vernimmt man jetzt ein Straferkenntniß, welches das O.-L.-G. zu Naumburg wegen politischer Vergehen gesprochen hat. Am 4. Juni d. J. fand zu Erfurt ein Tumult Statt, welcher durch Militär sofort unterdrückt wurde, wobei jedoch auch zwei Verwundungen von den Tumultuanten verübt, vorgefallen sind. Man sagt allgemein, daß der eigentliche Zusammenstoß durch ein voreiliges Einschreiten der bürgerlichen Schutzwehr, welche damals mit Stöcken bewaffnet war, und aller gesetzlichen und ordentlichen Organisation ermangelte, provocirt worden sei. Das O.-L.-G. zu Naumburg hat nun aber die Tumultuanten zu einer Zuchthausstrafe von neun und sechs Jahren in erster Instanz verurtheilt, wie der Kriminal-Direktor Petersen zu Erfurt unter Benutzung des öffentlichen Anzeigers zum Amtsblatt, „zur Warnung“ bekannt macht. ‒ Das Erkenntniß ist noch nicht rechtskräftig. ‒ Es muß dieses Erkenntniß, welches die äußerste Strenge des alten barbarischen Strafrechts zur Geltung gebracht haben dürfte, umsomehr Erstaunen erregen, wenn man dasselbe vergleicht mit vielen bei öffentlichem Verfahren gefällten Strafurteln des Kammergerichts zu Berlin in bei Weitem schwereren Attentaten, wie z. B. bei dem Zeughaussturm, bei dem Angriff auf die Minister-Hotels und bei Emeuten, bei welchen Menschenleben verloren gingen. ‒ Es ist nicht zu hoffen, daß jenes furchtbare Erkenntniß in der höheren Instanz gemildert werden wird. Die höhere Instanz ist bei demselben O.-L.-G. zu Naumburg. Wegen derjenigen Tödtungen und Verwundungen, welche im März d. J. durch ein übereiltes Requiriren und Einschreiten des Militärs an unschuldigen Bürgern verübt worden sind und welche der Abgeordnete für Erfurt schon vor 4 Monaten in der National-Versammlung zu Berlin zur Sprache gebracht hat, ist gegen die betheiligten Beamten und sonstige Offiziere noch nicht erkannt worden. ‒ Geschworenengerichte und wieder Geschworenengerichte. Aber Geschworenengerichte ohne Census! Nur keine rheinischen Geschworenengerichte!

306 Liegnitz, 6. Nov.

Eine der wichtigsten Errungenschaften des März, die Erfindung von „ Reichs-Exekutionstruppen “, ist auch uns in diesen Tagen zum Bewußtsein gebracht worden. Nachdem bei Haynau eine Truppenmacht von circa 6000 Mann aller Waffengattungen und 15 Stück Geschütz durch die Eisenbahnen konzentrirt worden war, rückte dieselbe vor acht Tagen nach allen strategischen Regeln, „die Schwerter haarscharf geschliffen und die Kugeln in den Gewehren“ gegen unsere Stadt vor und occupirte dieselbe mit einem Aufwande kriegerischen Schaugepränges, der den hiesigen Reaktionären einen lauten und begeisterten Hochgenuß zu gewähren, vollkommen geeignet war. 1300 Mann wurden so-

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      <titlePage type="heading">
        <titlePart type="main">Neue Rheinische Zeitung</titlePart>
        <titlePart type="sub">Organ der Demokratie.</titlePart>
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          <docDate>No 140. Köln, Samstag den 11. November. 1848.</docDate>
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        <head>Uebersicht.</head>
        <p><hi rendition="#g">Deutschland.</hi> Köln. (Becker und Schapper). Dortmund. (Die bewaffnete Intervention in Dortmund. &#x2012; Schaamlosigkeit der Kölnischen Bourgeoisie). Berlin. (National-Versammlung. &#x2012; Dringende Anträge. &#x2012; Ein Bonmot des Königs. &#x2012; Die Garderegimenter. &#x2012; v. Vinke). Aus Sachsen. (Kriminalistisches). Liegnitz. (Reichserekutionstruppen). Inowraclaw. (Neue Anstrengungen der Netzbrüder). Wien. (Zur Statistik des österreichischen Kaiserstaats &#x2012; Reichstagssitzungen vom 24. Und 25. Oktbr). Frankfurt. (National-Versammlung). Altenburg. (Verhaftungen. &#x2012; Hannöversche Einquartirungslast). Bernburg. (Ein Duodezferdinand). Schleswig. (Rendtz. &#x2012; Bülow. &#x2012; Aus der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ausgeschiedene Mitglieder. &#x2012; Der Protest gegen Stedtmann).</p>
        <p><hi rendition="#g">Polen.</hi> Von der polnischen Gränze. (Russisch-religiöse Propaganda).</p>
        <p><hi rendition="#g">Donaufürstenthümer.</hi> (Rußland die Stütze der &#x201E;Weltordnung.&#x201C; &#x2012; Bukarest. (Die Russen in der Walachei).</p>
        <p><hi rendition="#g">Italien.</hi> Turin. (Die Vermittlung. &#x2012; Adresse des italienischen Kongresses. Aus der Lombardei. (Die Insurrektion).</p>
        <p><hi rendition="#g">Schweiz.</hi> Aus der Republik Neuschatel. (Das Exfürstenthum). Bern. (Neue Note der Reichsgewalt an die Schweiz). Wallis. (Ursulinerinnen und Nonnenkolonie).</p>
        <p><hi rendition="#g">Großbritannien.</hi> London. (Die westindische Post.-Handelsnachrichten).</p>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Deutschland.</head>
        <div xml:id="ar140_001" type="jArticle">
          <head><bibl><author>16</author></bibl> Köln, 7. Nov.</head>
          <p>Gestern haben <hi rendition="#g">Schapper</hi> und <hi rendition="#g">Becker</hi> in ihrer Untersuchung wegen &#x201E;Complotts zum gewaltsamen Umsturz der Verfassung, zur Erregung von Bürgerkrieg und gewaltsamen Widerstand gegen die bewaffnete Macht&#x201C; Schlußverhör gehabt. Seit heute liegen die Akten dem Staatsprokurator Hecker vor. Da derselbe bekanntlich binnen 3 Tagen seine Anträge nehmen muß, so ist nicht zu zweifeln, daß die Rathskammer in ihrer nächsten Sitzung am 14. d. M. die Sache erledigen wird. Die Untersuchung hätte sich nicht so lange &#x2012; die Verhaftungen geschahen am 25. Septbr. &#x2012; hingezogen, wären nicht die Vorfälle auf dem Altenmarkt vom 26. Septbr. ebenfalls Gegenstand der Anklage geworden und letztere Anklage auffallender Weise mit der bereits schwebenden Sache verbunden worden. So mußten die Verhafteten für die Vergehen Anderer, die bekanntlich entflohen sind, die Vorhaft mitgenießen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar140_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>105</author></bibl> Dortmund, 8. Nov.</head>
          <p>Wir haben unserm letzten Berichte eine bemerkenswerthe Thatsache nachzutragen. Den Kölner Eisenbahn-Bourgeois bloß &#x201E;böse Träume und bleiche Furcht&#x201C; als Motiv ihrer Soldatenrequisition zu unterlegen, war unserseits arge Täuschung. Die Freunde der Belagerungszustände sind weit praktischer.</p>
          <p>Gestern wurde dem Schmiedemeister <hi rendition="#g">Höne</hi> und zwei andern Leitern des frommen &#x201E;Handwerkervereins&#x201C; vom Betriebs-Ingenieur Leopold unter dem Schutze der Bajonnette die von uns vorausgesagte Entlassung angekündigt. Dies war der Grund der v. Möller'schen Maßregel.</p>
          <p>Die Maßregel des Regierungspräsidenten ist ein direkter Beweis für den Ausspruch der &#x201E;Neuen Rheinischen Zeitung&#x201C;, daß &#x201E;sich die <hi rendition="#g">Bourgeoisie</hi> überall im geheimen Einverständnisse mit der bewaffneten Macht befindet&#x201C;.</p>
          <p>Die Köln-Mindener-Eisenbahndirektion will drei Arbeiter beseitigen wegen Hochverraths an der Majestät der Bourgeoisie. Sie fürchtet jedoch die Folgen ihrer Niedertracht. Herr v. Möller, der Eisenbahnkommissar, wird in's Complott gezogen, es werden falsche Gerüchte erfunden, und Hr. v. Möller, der Regierungspräsident, leistet der Bourgeoisie starke Hand mit 150 Bajonnetten. Es stellt sich zuletzt heraus, daß die &#x201E;Ehre&#x201C; der Armee keineswegs durch die gemeinsten Bütteldienste beeinträchtigt werden kann.</p>
          <p>Hr. v. Möller macht uns auf angenehme Weise mit den Vortheilen der konstitutionellen (Bourgeois-) Monarchie bekannt. Diese angenehme Verfassung wird den Hrn. Regierungspräsidenten auch sicher stellen vor der Anklage wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt.</p>
          <p>Es lebe die <hi rendition="#g">Dynastie Oppenheim!</hi> </p>
        </div>
        <div xml:id="ar140_003" type="jArticle">
          <head><bibl><author>105</author></bibl> Dortmund, 8. Nov.</head>
          <p>Von der Schamlosigkeit der Kölner Bourgeoisie ein Beispiel. Jedem Arbeiter der Köln-Minden. Eisenbahn, welcher 6 Minuten bei der Arbeit zu spät kommt, werden für 2 Stunden, sage 2 Stunden Lohn abgezogen. Um hierüber gewissenhafte Kontrolle führen zu können, haben sich die Herren folgendes Mittelchen ausgedacht. An der Wohnung des Aufsehers wird eine Tafel mit numerirten Blechschildchen ausgehängt. Jeder Arbeiter muß seine bestimmte Nummer dort abholen und an seine gleichfalls, nach Art der herrschaftlichen Marställe, numerirte Arbeitstelle anheften. Punkt 6 Uhr 6 Minuten des Morgens und Punkt 1 Uhr 6 Min. des Mittags wird die Tafel eingezogen und man hat durch die hangengebliebenen Schildchen die Delinquenten erwischt. Amüsant, nicht wahr?</p>
        </div>
        <div xml:id="ar140_004" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 8. November.</head>
          <p>National-Versammlung.</p>
          <p>Gegen 10 Uhr eröffnet der Präsident Unruh die Sitzung. Das Protokoll wird verlesen. Die Ministerbank bleibt noch immer unbesetzt, obgleich die alten Minister, in Folge eines gestrigen Beschlusses, zu erscheinen aufgefordert waren. Im Protokoll war vom Sekretar die persönliche Erklärung des Abg. Auerswald II, welche derselbe gestern gegen Jacoby abgab, gegen die Bestimmung der Geschäftsordnung aufgenommen worden. Der Abg. Schulze von Wanzleben protestirt dagegen und die Versammlung beschließt mit 169 gegen 165 Stimmen die Streichung dieser Erklärung aus dem Protokoll.</p>
          <p>Hierauf wird ein Schreiben der Minister Eichmann, Bonin, Kisker und Dönhof verlesen, worin sie anzeigen, daß sie der gestrigen Einladung des Präsidenten, in die Sitzung der National-Versammlung zu erscheinen, nicht nachkommen könnten, indem sie Anstand nehmen müßten, der Berathung eines Gesetzes beizuwohnen, da sie sich außer Stand befinden, Erklärungen im Namen der Krone abzugeben, und beziehen sich schließlich auf das Schreiben des Grafen Brandenburg vom 2. d., wonach sie den Auftrag haben, nur die laufenden Geschäfte bis zur Bildung des neuen Ministeriums fortzuführen.</p>
          <p>Der Präsident <hi rendition="#g">Unruh</hi> erklärt, daß sich die Versammlung durch dieses Schreiben nicht könne abhalten lassen, dem gestern gefaßten Beschlusse gemäß, in der Berathung des Gesetzes wegen unentgeltlicher Aufhebung der Lasten fortzufahren.</p>
          <p>Abg <hi rendition="#g">Scheidt</hi> schreit von seinem Platze aus: Das ist inkonstitutionell und illegal, wir können ohne Minister nicht berathen. Er stellt den Antrag, die Sitzung sofort zu schließen und morgen früh eine neue zu eröffnen.</p>
          <p>Ueber diesen Antrag entspinnt sich eine Debatte und es werden noch die verschiedenartigsten Anträge gestellt und begründet. Von der Rechten hebt man wieder hervor, daß ohne Anwesenheit der Minister keine Berathung eines Gesetzes stattfinden könne. Die Linke besteht darauf, daß der gestrige Beschluß aufrecht erhalten werde. Die Centren schwanken, sie wollen einige unerhebliche Anträge zur Berathung zulassen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Temme</hi> wirft dem Ministerium vor, daß es inkonstitutionell handle, weil es nicht in der Versammlung erscheint, trotzdem daß es mit der Fortführung der laufenden Geschäfte beauftragt sei.</p>
          <p>Abg. <hi rendition="#g">Schmidt</hi> (Landshut) ist für die Fortsetzung der Berathung, denn ob wir die Zustimmung oder die Ablehnung der Minister zu unsern Beschlüssen hören oder nicht, das ändert an unsern Beschlüssen nichts.</p>
          <p>Abg. <hi rendition="#g">Waldeck:</hi> Wie auch der gestrige Beschluß gedeutet werden mag, so liegt doch unzweifelhaft darin, daß wir heute in der Berathung des Lastengesetzes fortfahren sollen. Dies wichtige Gesetz muß so schnell wie möglich zu Ende gebracht werden. Wozu auf die Anwesenheit der Minister dringen. Ich will Ihnen sagen, was die Minister, wenn sie anwesend sind, thun werden. Sie werden gegen jede unentgeltliche Aufhebung einer Abgabe sich erklären, das geht aus dem bisherigen Benehmen der Minister hervor. Jetzt wissen Sie die Erklärung der Minister, lassen Sie uns daher dies Gesetz noch diese Woche zu Ende bringen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Arntz</hi> reitet wieder sein Steckenpferd und beruft sich auf die Ministerkrisen in Frankreich, wo man in den Kammern die Berathungen fortsetzte, demnach ist die Fortsetzung der Berathung konstitutionell. Ueberzeugend wirkt der Grund, den er schließlich vorbringt, daß die Minister ja im Laufe der Ministerkrise königliche Botschaften der Versammlung zugesandt haben und auch mehrere Male hier anwesend waren. Warum weigern sie sich nun heute zu erscheinen?</p>
          <p>Der Antrag des Abg. Scheidt, die heutige Sitzung bis auf morgen zu vertagen, wird verworfen.</p>
          <p>Der Antrag des Abg. <hi rendition="#g">Daniels:</hi> </p>
          <p>&#x201E;In Beziehung auf die heutige Erklärung der Minister die heutige Morgensitzung zu schließen, weil die Berathung des Gesetzes keinen Zweck haben kann,&#x201C;</p>
          <p>führt vor der Abstimmung noch zu einer stürmischen Debatte über die Fragestellung und die Geschäftsordnung. Die Rechte und das Centrum fühlt, wie schlecht der Antrag gestellt ist und will den Kopf und die Füße des Antrags abhauen, um nur über die Worte abstimmen zu lassen: &#x201E;Die heutige Morgensitzung zu schließen.&#x201C; Die Linke will aber den ganzen Antrag, eben weil er so schlecht motivirt ist, verwerfen; warum ist er nicht besser eingereicht? Jetzt, wo man zur Abstimmung schreitet, kann nicht mehr der Antrag selbst geändert werden, das hätte früher geschehen müssen. Endlich wird darüber abgestimmt, ob der Antrag des Abg. Daniels getheilt zur Abstimmung kommen solle. Die Theilung wird mit 179 gegen 177 Stimmen angenommen. (Die Rechte hat wieder falsch gezählt, was die folgende namentliche Abstimmung über den Antrag selbst ergiebt.) Der erste Theil des Antrages: &#x201E;In Beziehung auf die heutige Erklärung der Minister die heutige Morgensitzung zu schließen,&#x201C; wird nach namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 172 Stimmen verworfen.</p>
          <p>In Folge dieser Abstimmung fährt man in der Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen unentgeltlicher Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben fort.</p>
          <p>Nro. 11. des § 1 wird angenommen.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schulze</hi> von Delitzsch stellt den Antrag:</p>
          <p>&#x201E;Mit Wegfall der heutigen Abendsitzung, die für die Tagesordnung von heute Abend anberaumten Gegenstände morgen zu erledigen und alsdann in der Berathung des Lastengesetzes fortzufahren,</p>
          <p>wird mit großer Majorität angenommen.</p>
          <p>Nachdem noch einige Amendements zu Nro. 11 des § 1 des Lastengesetzes erledigt sind, wird die Sitzung geschlossen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar140_005" type="jArticle">
          <head><bibl><author>103</author></bibl> Berlin, 8. November.</head>
          <p>Trotz der Unentschiedenheit des Centrums, welches übereinstimmend mit der Rechten der Ansicht war, daß kein Gesetz ohne Anwesenheit der Minister berathen werden möge, setzte es die Linke mit einer Majorität von 14 Stimmen durch, daß man heute die Berathung des wichtigen Lastengesetzes wieder aufnahm. Um die Zeit unnützer Weise zu tödten, forderte die Rechte bei einem ganz unerheblichen Amendement die namentliche Abstimmung. &#x201E;Das ist eine Komödie&#x201C;, rief eine Stimme aus der Linken. Die Rechte schreiet: zur Ordnung! Und will den Namen wissen. &#x201E; <hi rendition="#g">Elsner</hi> &#x201C; ruft derselbe, &#x201E;und ich sage es nochmal, es ist eine Komödie.&#x201C; &#x2012; Die Rechte benahm sich auch heute wieder ganz unparlamentarisch; ihre Taktikt erregt den Unwillen des größten Theils der Zuhörer. Das falsche Zählen ihrer Scrutatoren bei den zweifelhaften Abstimmungen liegt auf der Hand und erregt allgemeinen Unwillen. So tief ist diese Partei schon gesunken, um zu solchen verwerflichen Mitteln ihre Zuflucht nehmen zu müssen.</p>
          <p>Folgende dringende Anträge werden margen berathen werden: <hi rendition="#g">Schramm, Behnsch</hi> und <hi rendition="#g">Pinoff:</hi> Das Ministerium aufzufordern:</p>
          <p>Keine politischen Flüchtlinge, die von Oestreich nach Preußen übertreten, auszuliefern, ihnen vielmehr denjenigen Schutz angedeihen zu lassen, welchen die Humanität und das Völkerrecht in solchen Fällen gebieten.</p>
          <p><hi rendition="#g">Motive:</hi> Die hohe Versammlung hat am 31. October mit 261 gegen 51 Stimmen den Beschluß gefaßt: &#x201E;Sr. Majestät Regierung aufzufordern, bei der Centralgewalt, schleunige und energische Schritte zu thun, damit die, in den deutschen Ländern Oestreichs gefährdete Volksfreiheit und die bedrohte Existenz des Reichstags in Wahrheit und mit Erfolg in Schutz genommen und der Friede hergestellt werde.&#x201C; An dem nämlichen Tage, an welchem dieser Beschluß hier in Berlin gefaßt wurde, fiel Wien in die Hände der Reichsfeinde. Jetzt ist dort die Volksfreiheit, welche die hohe Versammlung retten wollte, vernichtet, das Ansehen des Reichstages dergestalt gebrochen, daß er, nach erfolgtem Wiederzusammentritt, nur noch eine Schein-Existenz fortführen kann. Es fruchtet Nichts mehr darüber nachzudenken, ob die Centralgewalt in Frankfurt, den Voraussetzungen der Versammlung entsprechend, diejenigen eingreifenden Maßregeln anordnen wird, welche die Versammlung erwartet. Diese Maßregeln würden, der Hauptsache nach, jetzt zu spät kommen. Auf friedlichem Wege kann das, was in Wien preisgegeben und zerstört worden ist, nicht wieder hergestellt werden. &#x2012; Nur Eines bleibt übrig, was die Versammlung jetzt noch auf diesem Wege dem heldenmüthigen, von Barbarenhorden mit Füßen getretenen, Bruderstamme gewähren kann, und wozu sie keine Vermittlung durch andere Mächte bedarf:</p>
          <p><hi rendition="#g">Ein Asyl für die Flüchtigen.</hi> &#x2012; Dieses Letzte kann und wird sie ihm nicht versagen.</p>
          <p>Dringender Antrag der Abgeordneten <hi rendition="#g">Grimm, Boost, Schornbaum, Otto</hi> (Trier), <hi rendition="#g">D'Ester, Grebel, Kaul:</hi> </p>
          <p>&#x201E;Den Staatsministerien aufzugeben, den Anmeldungstermin für die Deklaration der diesjährigen Wein-Crescenz bis nach beendigter Debatte über die Moststeuer zu prolongiren.&#x201C;</p>
          <p><hi rendition="#g">Motive:</hi> Die Moselwinzer harren sehnsüchtig der Befreiung von einer sie schwer drückenden Last. Sie waren bisher bei aller Unzufriedenheit stets willige Zahler. Da nun aber die Berathung der Moststeuer noch immer verschoben ward, so hat sich ein Geist allgemeiner Unzufriedenheit verbreitet, der an offene Widersetzlichkeit streift. Der diesjährige Wein wird <hi rendition="#g">vergeblich</hi> zu 3 Nthlr. per Ohm feilgeboten und darauf haften noch 25 bis 27 Sgr. Steuer!! Die Prolongation des Termins der Anmeldung ist daher Lebensfrage für die Ruhe dortiger Gegend.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar140_006" type="jArticle">
          <head>Berlin, 8. Nov.</head>
          <p>Die &#x201E;N. Pr. Ztg.&#x201C; berichtet: Es hatte sich gestern das Gerücht verbreitet, die hier stationirten Regimenter sollten in der Nacht von hier aus-, und die nahe um Berlin kantonnirenden Garde-Regimenter einmarschiren, in Folge dessen sich schon am Abende große Massen Volks in der Nähe der Kaserne am Kupfergraben, sowie an der in der Friedrichsstraße, versammelten. Der angesagte Ausmarsch erfolgte nicht, und spät erst verliefen sich die Massen.</p>
          <p>Die Veranlassung zu jenem Gerücht ist wohl, daß die hier stationirten Truppen schon seit einigen Tagen marschfertig in den Kasernen konsignirt standen, und die betreffenden Garde-Regimenter ihre jetzige Lage als ferner unerträglich geschildert und bei ihren Vorgesetzten den Antrag formirt haben, daß ihnen die Kasernen in Berlin eingeräumt würden. Also nicht die Vorgesetzten verlegen die Garde-Regimenter in die Berliner Kasernen, die bösen Garden verlegen sich selbst hinein.</p>
          <p>&#x2012; Der im Kreise Pr. Stargardt zum Abgeordneten für die Preußische National-Versammlung gewählte Herr v. Bincke hat auf die an ihn ergangene amtliche Anfrage, ob er dieses Mandat annehmen will, die Erklärung abgegeben: &#x201E;Er sei zur Uebernahme der auf ihn gefallenen Wahl gern bereit, er müsse jedoch, da er zur Zeit noch in Frankfurt durch die Theilnahme an den Geschäften der deutschen National-Versammlung in Anspruch genommen sei, den Antrag stellen, für jetzt seinen Stellvertreter einzuberufen.&#x201C;</p>
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          <head><bibl><author>*</author></bibl> Berlin, 8. Nov.</head>
          <p>Der König soll in Betreff des Ministerii Brandenburg geäußert haben: &#x201E;Entweder Brandenburg in der Kammer, oder die Kammer in Brandenburg!&#x201C; Die &#x201E;Neue Preußische Zeitung,&#x201C; jetzt <hi rendition="#g">offizielles</hi> Organ, macht hierzu folgende Randglossen:</p>
          <p><bibl><author>7</author></bibl> Unsere Ministerwirren scheinen darin ihre Lösung finden zu sollen, daß künftig Brandenburg in der Kammer und die Kammer in Brandenburg sein wird. &#x201E; <hi rendition="#g">Gibt es denn in Brandenburg außer der Besserungs-Anstalt noch ein so geräumiges Lokal, daß die Versammlung Platz findet?</hi> </p>
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          <head><bibl><author>45</author></bibl> Provinz Sachsen, 5. Nov.</head>
          <p>Es ist bekannt, daß vorzugsweise in unserer Provinz politische Vergehen mit großer Strenge stets verfolgt und bestraft worden sind. Der Oberpräsident v. Bonin und der O.-L.-Gerichtspräsident v. Schlickmann, die früheren Träger des pietistisch-absolutistischen Systems, leiteten in unserer Provinz dieses System und die Polizei und Justiz. Mit großem Erstaunen vernimmt man jetzt ein Straferkenntniß, welches das O.-L.-G. zu Naumburg wegen politischer Vergehen gesprochen hat. Am 4. Juni d. J. fand zu Erfurt ein Tumult Statt, welcher durch Militär sofort unterdrückt wurde, wobei jedoch auch zwei Verwundungen von den Tumultuanten verübt, vorgefallen sind. Man sagt allgemein, daß der eigentliche Zusammenstoß durch ein voreiliges Einschreiten der bürgerlichen Schutzwehr, welche damals mit Stöcken bewaffnet war, und aller gesetzlichen und ordentlichen Organisation ermangelte, <hi rendition="#g">provocirt</hi> worden sei. Das O.-L.-G. zu Naumburg hat nun aber die Tumultuanten zu einer Zuchthausstrafe von neun und sechs Jahren in erster Instanz verurtheilt, wie der Kriminal-Direktor Petersen zu Erfurt unter Benutzung des öffentlichen Anzeigers zum Amtsblatt, &#x201E;zur Warnung&#x201C; bekannt macht. &#x2012; Das Erkenntniß ist noch nicht rechtskräftig. &#x2012; Es muß dieses Erkenntniß, welches die äußerste Strenge des alten barbarischen Strafrechts zur Geltung gebracht haben dürfte, umsomehr Erstaunen erregen, wenn man dasselbe vergleicht mit vielen bei öffentlichem Verfahren gefällten Strafurteln des Kammergerichts zu Berlin in bei Weitem schwereren Attentaten, wie z. B. bei dem Zeughaussturm, bei dem Angriff auf die Minister-Hotels und bei Emeuten, bei welchen Menschenleben verloren gingen. &#x2012; Es ist nicht zu hoffen, daß jenes furchtbare Erkenntniß in der höheren Instanz gemildert werden wird. Die höhere Instanz ist bei demselben O.-L.-G. zu Naumburg. Wegen derjenigen Tödtungen und Verwundungen, welche im März d. J. durch ein übereiltes Requiriren und Einschreiten des Militärs an unschuldigen Bürgern verübt worden sind und welche der Abgeordnete für Erfurt schon vor 4 Monaten in der National-Versammlung zu Berlin zur Sprache gebracht hat, ist gegen die betheiligten Beamten und sonstige Offiziere noch nicht erkannt worden. &#x2012; Geschworenengerichte und wieder Geschworenengerichte. Aber Geschworenengerichte ohne Census! Nur keine rheinischen Geschworenengerichte!</p>
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          <head><bibl><author>306</author></bibl> Liegnitz, 6. Nov.</head>
          <p>Eine der wichtigsten Errungenschaften des März, die Erfindung von &#x201E; <hi rendition="#g">Reichs-Exekutionstruppen</hi> &#x201C;, ist auch uns in diesen Tagen zum Bewußtsein gebracht worden. Nachdem bei Haynau eine Truppenmacht von circa 6000 Mann aller Waffengattungen und 15 Stück Geschütz durch die Eisenbahnen konzentrirt worden war, rückte dieselbe vor acht Tagen nach allen strategischen Regeln, &#x201E;die Schwerter haarscharf geschliffen und die Kugeln in den Gewehren&#x201C; gegen unsere Stadt vor und occupirte dieselbe mit einem Aufwande kriegerischen Schaugepränges, der den hiesigen Reaktionären einen lauten und begeisterten Hochgenuß zu gewähren, vollkommen geeignet war. 1300 Mann wurden so-
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[0717/0001] Neue Rheinische Zeitung Organ der Demokratie. No 140. Köln, Samstag den 11. November. 1848. Uebersicht. Deutschland. Köln. (Becker und Schapper). Dortmund. (Die bewaffnete Intervention in Dortmund. ‒ Schaamlosigkeit der Kölnischen Bourgeoisie). Berlin. (National-Versammlung. ‒ Dringende Anträge. ‒ Ein Bonmot des Königs. ‒ Die Garderegimenter. ‒ v. Vinke). Aus Sachsen. (Kriminalistisches). Liegnitz. (Reichserekutionstruppen). Inowraclaw. (Neue Anstrengungen der Netzbrüder). Wien. (Zur Statistik des österreichischen Kaiserstaats ‒ Reichstagssitzungen vom 24. Und 25. Oktbr). Frankfurt. (National-Versammlung). Altenburg. (Verhaftungen. ‒ Hannöversche Einquartirungslast). Bernburg. (Ein Duodezferdinand). Schleswig. (Rendtz. ‒ Bülow. ‒ Aus der schleswig-holsteinischen Landesversammlung ausgeschiedene Mitglieder. ‒ Der Protest gegen Stedtmann). Polen. Von der polnischen Gränze. (Russisch-religiöse Propaganda). Donaufürstenthümer. (Rußland die Stütze der „Weltordnung.“ ‒ Bukarest. (Die Russen in der Walachei). Italien. Turin. (Die Vermittlung. ‒ Adresse des italienischen Kongresses. Aus der Lombardei. (Die Insurrektion). Schweiz. Aus der Republik Neuschatel. (Das Exfürstenthum). Bern. (Neue Note der Reichsgewalt an die Schweiz). Wallis. (Ursulinerinnen und Nonnenkolonie). Großbritannien. London. (Die westindische Post.-Handelsnachrichten). Deutschland. 16 Köln, 7. Nov. Gestern haben Schapper und Becker in ihrer Untersuchung wegen „Complotts zum gewaltsamen Umsturz der Verfassung, zur Erregung von Bürgerkrieg und gewaltsamen Widerstand gegen die bewaffnete Macht“ Schlußverhör gehabt. Seit heute liegen die Akten dem Staatsprokurator Hecker vor. Da derselbe bekanntlich binnen 3 Tagen seine Anträge nehmen muß, so ist nicht zu zweifeln, daß die Rathskammer in ihrer nächsten Sitzung am 14. d. M. die Sache erledigen wird. Die Untersuchung hätte sich nicht so lange ‒ die Verhaftungen geschahen am 25. Septbr. ‒ hingezogen, wären nicht die Vorfälle auf dem Altenmarkt vom 26. Septbr. ebenfalls Gegenstand der Anklage geworden und letztere Anklage auffallender Weise mit der bereits schwebenden Sache verbunden worden. So mußten die Verhafteten für die Vergehen Anderer, die bekanntlich entflohen sind, die Vorhaft mitgenießen. 105 Dortmund, 8. Nov. Wir haben unserm letzten Berichte eine bemerkenswerthe Thatsache nachzutragen. Den Kölner Eisenbahn-Bourgeois bloß „böse Träume und bleiche Furcht“ als Motiv ihrer Soldatenrequisition zu unterlegen, war unserseits arge Täuschung. Die Freunde der Belagerungszustände sind weit praktischer. Gestern wurde dem Schmiedemeister Höne und zwei andern Leitern des frommen „Handwerkervereins“ vom Betriebs-Ingenieur Leopold unter dem Schutze der Bajonnette die von uns vorausgesagte Entlassung angekündigt. Dies war der Grund der v. Möller'schen Maßregel. Die Maßregel des Regierungspräsidenten ist ein direkter Beweis für den Ausspruch der „Neuen Rheinischen Zeitung“, daß „sich die Bourgeoisie überall im geheimen Einverständnisse mit der bewaffneten Macht befindet“. Die Köln-Mindener-Eisenbahndirektion will drei Arbeiter beseitigen wegen Hochverraths an der Majestät der Bourgeoisie. Sie fürchtet jedoch die Folgen ihrer Niedertracht. Herr v. Möller, der Eisenbahnkommissar, wird in's Complott gezogen, es werden falsche Gerüchte erfunden, und Hr. v. Möller, der Regierungspräsident, leistet der Bourgeoisie starke Hand mit 150 Bajonnetten. Es stellt sich zuletzt heraus, daß die „Ehre“ der Armee keineswegs durch die gemeinsten Bütteldienste beeinträchtigt werden kann. Hr. v. Möller macht uns auf angenehme Weise mit den Vortheilen der konstitutionellen (Bourgeois-) Monarchie bekannt. Diese angenehme Verfassung wird den Hrn. Regierungspräsidenten auch sicher stellen vor der Anklage wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt. Es lebe die Dynastie Oppenheim! 105 Dortmund, 8. Nov. Von der Schamlosigkeit der Kölner Bourgeoisie ein Beispiel. Jedem Arbeiter der Köln-Minden. Eisenbahn, welcher 6 Minuten bei der Arbeit zu spät kommt, werden für 2 Stunden, sage 2 Stunden Lohn abgezogen. Um hierüber gewissenhafte Kontrolle führen zu können, haben sich die Herren folgendes Mittelchen ausgedacht. An der Wohnung des Aufsehers wird eine Tafel mit numerirten Blechschildchen ausgehängt. Jeder Arbeiter muß seine bestimmte Nummer dort abholen und an seine gleichfalls, nach Art der herrschaftlichen Marställe, numerirte Arbeitstelle anheften. Punkt 6 Uhr 6 Minuten des Morgens und Punkt 1 Uhr 6 Min. des Mittags wird die Tafel eingezogen und man hat durch die hangengebliebenen Schildchen die Delinquenten erwischt. Amüsant, nicht wahr? 103 Berlin, 8. November. National-Versammlung. Gegen 10 Uhr eröffnet der Präsident Unruh die Sitzung. Das Protokoll wird verlesen. Die Ministerbank bleibt noch immer unbesetzt, obgleich die alten Minister, in Folge eines gestrigen Beschlusses, zu erscheinen aufgefordert waren. Im Protokoll war vom Sekretar die persönliche Erklärung des Abg. Auerswald II, welche derselbe gestern gegen Jacoby abgab, gegen die Bestimmung der Geschäftsordnung aufgenommen worden. Der Abg. Schulze von Wanzleben protestirt dagegen und die Versammlung beschließt mit 169 gegen 165 Stimmen die Streichung dieser Erklärung aus dem Protokoll. Hierauf wird ein Schreiben der Minister Eichmann, Bonin, Kisker und Dönhof verlesen, worin sie anzeigen, daß sie der gestrigen Einladung des Präsidenten, in die Sitzung der National-Versammlung zu erscheinen, nicht nachkommen könnten, indem sie Anstand nehmen müßten, der Berathung eines Gesetzes beizuwohnen, da sie sich außer Stand befinden, Erklärungen im Namen der Krone abzugeben, und beziehen sich schließlich auf das Schreiben des Grafen Brandenburg vom 2. d., wonach sie den Auftrag haben, nur die laufenden Geschäfte bis zur Bildung des neuen Ministeriums fortzuführen. Der Präsident Unruh erklärt, daß sich die Versammlung durch dieses Schreiben nicht könne abhalten lassen, dem gestern gefaßten Beschlusse gemäß, in der Berathung des Gesetzes wegen unentgeltlicher Aufhebung der Lasten fortzufahren. Abg Scheidt schreit von seinem Platze aus: Das ist inkonstitutionell und illegal, wir können ohne Minister nicht berathen. Er stellt den Antrag, die Sitzung sofort zu schließen und morgen früh eine neue zu eröffnen. Ueber diesen Antrag entspinnt sich eine Debatte und es werden noch die verschiedenartigsten Anträge gestellt und begründet. Von der Rechten hebt man wieder hervor, daß ohne Anwesenheit der Minister keine Berathung eines Gesetzes stattfinden könne. Die Linke besteht darauf, daß der gestrige Beschluß aufrecht erhalten werde. Die Centren schwanken, sie wollen einige unerhebliche Anträge zur Berathung zulassen. Temme wirft dem Ministerium vor, daß es inkonstitutionell handle, weil es nicht in der Versammlung erscheint, trotzdem daß es mit der Fortführung der laufenden Geschäfte beauftragt sei. Abg. Schmidt (Landshut) ist für die Fortsetzung der Berathung, denn ob wir die Zustimmung oder die Ablehnung der Minister zu unsern Beschlüssen hören oder nicht, das ändert an unsern Beschlüssen nichts. Abg. Waldeck: Wie auch der gestrige Beschluß gedeutet werden mag, so liegt doch unzweifelhaft darin, daß wir heute in der Berathung des Lastengesetzes fortfahren sollen. Dies wichtige Gesetz muß so schnell wie möglich zu Ende gebracht werden. Wozu auf die Anwesenheit der Minister dringen. Ich will Ihnen sagen, was die Minister, wenn sie anwesend sind, thun werden. Sie werden gegen jede unentgeltliche Aufhebung einer Abgabe sich erklären, das geht aus dem bisherigen Benehmen der Minister hervor. Jetzt wissen Sie die Erklärung der Minister, lassen Sie uns daher dies Gesetz noch diese Woche zu Ende bringen. Arntz reitet wieder sein Steckenpferd und beruft sich auf die Ministerkrisen in Frankreich, wo man in den Kammern die Berathungen fortsetzte, demnach ist die Fortsetzung der Berathung konstitutionell. Ueberzeugend wirkt der Grund, den er schließlich vorbringt, daß die Minister ja im Laufe der Ministerkrise königliche Botschaften der Versammlung zugesandt haben und auch mehrere Male hier anwesend waren. Warum weigern sie sich nun heute zu erscheinen? Der Antrag des Abg. Scheidt, die heutige Sitzung bis auf morgen zu vertagen, wird verworfen. Der Antrag des Abg. Daniels: „In Beziehung auf die heutige Erklärung der Minister die heutige Morgensitzung zu schließen, weil die Berathung des Gesetzes keinen Zweck haben kann,“ führt vor der Abstimmung noch zu einer stürmischen Debatte über die Fragestellung und die Geschäftsordnung. Die Rechte und das Centrum fühlt, wie schlecht der Antrag gestellt ist und will den Kopf und die Füße des Antrags abhauen, um nur über die Worte abstimmen zu lassen: „Die heutige Morgensitzung zu schließen.“ Die Linke will aber den ganzen Antrag, eben weil er so schlecht motivirt ist, verwerfen; warum ist er nicht besser eingereicht? Jetzt, wo man zur Abstimmung schreitet, kann nicht mehr der Antrag selbst geändert werden, das hätte früher geschehen müssen. Endlich wird darüber abgestimmt, ob der Antrag des Abg. Daniels getheilt zur Abstimmung kommen solle. Die Theilung wird mit 179 gegen 177 Stimmen angenommen. (Die Rechte hat wieder falsch gezählt, was die folgende namentliche Abstimmung über den Antrag selbst ergiebt.) Der erste Theil des Antrages: „In Beziehung auf die heutige Erklärung der Minister die heutige Morgensitzung zu schließen,“ wird nach namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 172 Stimmen verworfen. In Folge dieser Abstimmung fährt man in der Berathung des Entwurfs eines Gesetzes wegen unentgeltlicher Aufhebung verschiedener Lasten und Abgaben fort. Nro. 11. des § 1 wird angenommen. Schulze von Delitzsch stellt den Antrag: „Mit Wegfall der heutigen Abendsitzung, die für die Tagesordnung von heute Abend anberaumten Gegenstände morgen zu erledigen und alsdann in der Berathung des Lastengesetzes fortzufahren, wird mit großer Majorität angenommen. Nachdem noch einige Amendements zu Nro. 11 des § 1 des Lastengesetzes erledigt sind, wird die Sitzung geschlossen. 103 Berlin, 8. November. Trotz der Unentschiedenheit des Centrums, welches übereinstimmend mit der Rechten der Ansicht war, daß kein Gesetz ohne Anwesenheit der Minister berathen werden möge, setzte es die Linke mit einer Majorität von 14 Stimmen durch, daß man heute die Berathung des wichtigen Lastengesetzes wieder aufnahm. Um die Zeit unnützer Weise zu tödten, forderte die Rechte bei einem ganz unerheblichen Amendement die namentliche Abstimmung. „Das ist eine Komödie“, rief eine Stimme aus der Linken. Die Rechte schreiet: zur Ordnung! Und will den Namen wissen. „ Elsner “ ruft derselbe, „und ich sage es nochmal, es ist eine Komödie.“ ‒ Die Rechte benahm sich auch heute wieder ganz unparlamentarisch; ihre Taktikt erregt den Unwillen des größten Theils der Zuhörer. Das falsche Zählen ihrer Scrutatoren bei den zweifelhaften Abstimmungen liegt auf der Hand und erregt allgemeinen Unwillen. So tief ist diese Partei schon gesunken, um zu solchen verwerflichen Mitteln ihre Zuflucht nehmen zu müssen. Folgende dringende Anträge werden margen berathen werden: Schramm, Behnsch und Pinoff: Das Ministerium aufzufordern: Keine politischen Flüchtlinge, die von Oestreich nach Preußen übertreten, auszuliefern, ihnen vielmehr denjenigen Schutz angedeihen zu lassen, welchen die Humanität und das Völkerrecht in solchen Fällen gebieten. Motive: Die hohe Versammlung hat am 31. October mit 261 gegen 51 Stimmen den Beschluß gefaßt: „Sr. Majestät Regierung aufzufordern, bei der Centralgewalt, schleunige und energische Schritte zu thun, damit die, in den deutschen Ländern Oestreichs gefährdete Volksfreiheit und die bedrohte Existenz des Reichstags in Wahrheit und mit Erfolg in Schutz genommen und der Friede hergestellt werde.“ An dem nämlichen Tage, an welchem dieser Beschluß hier in Berlin gefaßt wurde, fiel Wien in die Hände der Reichsfeinde. Jetzt ist dort die Volksfreiheit, welche die hohe Versammlung retten wollte, vernichtet, das Ansehen des Reichstages dergestalt gebrochen, daß er, nach erfolgtem Wiederzusammentritt, nur noch eine Schein-Existenz fortführen kann. Es fruchtet Nichts mehr darüber nachzudenken, ob die Centralgewalt in Frankfurt, den Voraussetzungen der Versammlung entsprechend, diejenigen eingreifenden Maßregeln anordnen wird, welche die Versammlung erwartet. Diese Maßregeln würden, der Hauptsache nach, jetzt zu spät kommen. Auf friedlichem Wege kann das, was in Wien preisgegeben und zerstört worden ist, nicht wieder hergestellt werden. ‒ Nur Eines bleibt übrig, was die Versammlung jetzt noch auf diesem Wege dem heldenmüthigen, von Barbarenhorden mit Füßen getretenen, Bruderstamme gewähren kann, und wozu sie keine Vermittlung durch andere Mächte bedarf: Ein Asyl für die Flüchtigen. ‒ Dieses Letzte kann und wird sie ihm nicht versagen. Dringender Antrag der Abgeordneten Grimm, Boost, Schornbaum, Otto (Trier), D'Ester, Grebel, Kaul: „Den Staatsministerien aufzugeben, den Anmeldungstermin für die Deklaration der diesjährigen Wein-Crescenz bis nach beendigter Debatte über die Moststeuer zu prolongiren.“ Motive: Die Moselwinzer harren sehnsüchtig der Befreiung von einer sie schwer drückenden Last. Sie waren bisher bei aller Unzufriedenheit stets willige Zahler. Da nun aber die Berathung der Moststeuer noch immer verschoben ward, so hat sich ein Geist allgemeiner Unzufriedenheit verbreitet, der an offene Widersetzlichkeit streift. Der diesjährige Wein wird vergeblich zu 3 Nthlr. per Ohm feilgeboten und darauf haften noch 25 bis 27 Sgr. Steuer!! Die Prolongation des Termins der Anmeldung ist daher Lebensfrage für die Ruhe dortiger Gegend. Berlin, 8. Nov. Die „N. Pr. Ztg.“ berichtet: Es hatte sich gestern das Gerücht verbreitet, die hier stationirten Regimenter sollten in der Nacht von hier aus-, und die nahe um Berlin kantonnirenden Garde-Regimenter einmarschiren, in Folge dessen sich schon am Abende große Massen Volks in der Nähe der Kaserne am Kupfergraben, sowie an der in der Friedrichsstraße, versammelten. Der angesagte Ausmarsch erfolgte nicht, und spät erst verliefen sich die Massen. Die Veranlassung zu jenem Gerücht ist wohl, daß die hier stationirten Truppen schon seit einigen Tagen marschfertig in den Kasernen konsignirt standen, und die betreffenden Garde-Regimenter ihre jetzige Lage als ferner unerträglich geschildert und bei ihren Vorgesetzten den Antrag formirt haben, daß ihnen die Kasernen in Berlin eingeräumt würden. Also nicht die Vorgesetzten verlegen die Garde-Regimenter in die Berliner Kasernen, die bösen Garden verlegen sich selbst hinein. ‒ Der im Kreise Pr. Stargardt zum Abgeordneten für die Preußische National-Versammlung gewählte Herr v. Bincke hat auf die an ihn ergangene amtliche Anfrage, ob er dieses Mandat annehmen will, die Erklärung abgegeben: „Er sei zur Uebernahme der auf ihn gefallenen Wahl gern bereit, er müsse jedoch, da er zur Zeit noch in Frankfurt durch die Theilnahme an den Geschäften der deutschen National-Versammlung in Anspruch genommen sei, den Antrag stellen, für jetzt seinen Stellvertreter einzuberufen.“ * Berlin, 8. Nov. Der König soll in Betreff des Ministerii Brandenburg geäußert haben: „Entweder Brandenburg in der Kammer, oder die Kammer in Brandenburg!“ Die „Neue Preußische Zeitung,“ jetzt offizielles Organ, macht hierzu folgende Randglossen: 7 Unsere Ministerwirren scheinen darin ihre Lösung finden zu sollen, daß künftig Brandenburg in der Kammer und die Kammer in Brandenburg sein wird. „ Gibt es denn in Brandenburg außer der Besserungs-Anstalt noch ein so geräumiges Lokal, daß die Versammlung Platz findet? 45 Provinz Sachsen, 5. Nov. Es ist bekannt, daß vorzugsweise in unserer Provinz politische Vergehen mit großer Strenge stets verfolgt und bestraft worden sind. Der Oberpräsident v. Bonin und der O.-L.-Gerichtspräsident v. Schlickmann, die früheren Träger des pietistisch-absolutistischen Systems, leiteten in unserer Provinz dieses System und die Polizei und Justiz. Mit großem Erstaunen vernimmt man jetzt ein Straferkenntniß, welches das O.-L.-G. zu Naumburg wegen politischer Vergehen gesprochen hat. Am 4. Juni d. J. fand zu Erfurt ein Tumult Statt, welcher durch Militär sofort unterdrückt wurde, wobei jedoch auch zwei Verwundungen von den Tumultuanten verübt, vorgefallen sind. Man sagt allgemein, daß der eigentliche Zusammenstoß durch ein voreiliges Einschreiten der bürgerlichen Schutzwehr, welche damals mit Stöcken bewaffnet war, und aller gesetzlichen und ordentlichen Organisation ermangelte, provocirt worden sei. Das O.-L.-G. zu Naumburg hat nun aber die Tumultuanten zu einer Zuchthausstrafe von neun und sechs Jahren in erster Instanz verurtheilt, wie der Kriminal-Direktor Petersen zu Erfurt unter Benutzung des öffentlichen Anzeigers zum Amtsblatt, „zur Warnung“ bekannt macht. ‒ Das Erkenntniß ist noch nicht rechtskräftig. ‒ Es muß dieses Erkenntniß, welches die äußerste Strenge des alten barbarischen Strafrechts zur Geltung gebracht haben dürfte, umsomehr Erstaunen erregen, wenn man dasselbe vergleicht mit vielen bei öffentlichem Verfahren gefällten Strafurteln des Kammergerichts zu Berlin in bei Weitem schwereren Attentaten, wie z. B. bei dem Zeughaussturm, bei dem Angriff auf die Minister-Hotels und bei Emeuten, bei welchen Menschenleben verloren gingen. ‒ Es ist nicht zu hoffen, daß jenes furchtbare Erkenntniß in der höheren Instanz gemildert werden wird. Die höhere Instanz ist bei demselben O.-L.-G. zu Naumburg. Wegen derjenigen Tödtungen und Verwundungen, welche im März d. J. durch ein übereiltes Requiriren und Einschreiten des Militärs an unschuldigen Bürgern verübt worden sind und welche der Abgeordnete für Erfurt schon vor 4 Monaten in der National-Versammlung zu Berlin zur Sprache gebracht hat, ist gegen die betheiligten Beamten und sonstige Offiziere noch nicht erkannt worden. ‒ Geschworenengerichte und wieder Geschworenengerichte. Aber Geschworenengerichte ohne Census! Nur keine rheinischen Geschworenengerichte! 306 Liegnitz, 6. Nov. Eine der wichtigsten Errungenschaften des März, die Erfindung von „ Reichs-Exekutionstruppen “, ist auch uns in diesen Tagen zum Bewußtsein gebracht worden. Nachdem bei Haynau eine Truppenmacht von circa 6000 Mann aller Waffengattungen und 15 Stück Geschütz durch die Eisenbahnen konzentrirt worden war, rückte dieselbe vor acht Tagen nach allen strategischen Regeln, „die Schwerter haarscharf geschliffen und die Kugeln in den Gewehren“ gegen unsere Stadt vor und occupirte dieselbe mit einem Aufwande kriegerischen Schaugepränges, der den hiesigen Reaktionären einen lauten und begeisterten Hochgenuß zu gewähren, vollkommen geeignet war. 1300 Mann wurden so-

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 140. Köln, 11. November 1848, S. 0717. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz140_1848/1>, abgerufen am 19.03.2024.