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Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835.

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§. 138.
4) Der Boden nach seinen verschiedenen Klassen.

Wegen der unendlichen Manchfaltigkeit der Mischungsverhält-
nisse und Eigenschaften des Bodens wird es für die Landwirthschaft
nöthig, denselben nach den häufigsten Vorkommnissen in Klassen
einzutheilen. Die Aufstellung solcher Klassen heißt Klassifi-
zirung; das Einreihen eines gegebenen Bodens in eine bestimmte
Klasse dagegen Klassirung1). Man unterscheidet am besten die
physische (natürliche) und die wirthschaftliche Klassifizirung.
Jene richtet sich nach den Bestandtheilen und Mischungsverhält-
nissen des Bodens (§. 135-137.); diese aber nach allen Umständen,
welche den Ertrag des Bodens bleibend bestimmen, und fußt daher
zuerst auf der physischen Klassifizirung. Man hat daher bei der
Bodenklassifizirung folgende Punkte zu berücksichtigen: 1) Die
Bestandtheile und Mischungsverhältnisse; 2) die Tiefe der Acker-
krume, sowohl wegen der mechanischen als auch chemischen Unter-
stützung der Pflanzen (§. 134.); 3) den Untergrund, weil, wenn
derselbe die der Ackerkrume entgegengesetzte Eigenschaften hat, dies
auf dieselbe günstig oder ungünstig zurückwirkt; 4) die Form der
Oberfläche, weil davon die Trockenheit und Nässe des Bodens,
Abschwemmungen, Bergstürze u. dgl. abhängen, abgesehen von der
Schwierigkeit der Bearbeitung; 5) die physische Lage, und 6) die
klimatischen Verhältnisse, weil davon die Kälte, Wärme, Trocken-
heit, Feuchtigkeit der Lage, das Ausgesetztsein gegen Fröste,
Winde u. dgl. abhängt; 7) die Lage zum Wirthschaftshofe, wegen
der Aufsicht, der Arbeitskosten und Zeitversäumnisse; 8) die Frei-
heit oder Beschränktheit der Benutzung; 9) das Verhalten bei der
Bearbeitung; 10) die Hauptfrüchte und thunliche Fruchtfolge;
11) die Folgen früherer Cultur; 12) die gewöhnliche Benennung
des Bodens2); 13) den Düngungszustand und Bedarf; 14) die
erforderliche Einsaat an den Hauptfrüchten für den Boden; 15) den
durchschnittlichen Ertrag bei üblicher Bewirthschaftung3).

1) Thaer, Ausmittelung des reinen Ertrags productiver Grundstücke. §. 14.
Thaer, Ueber große und kleine Wirthschaften und Werthschätzung des Bodens.
S. 93. Block Mittheilungen. I. 392. Thaer, Möglin. Annalen. IX. 158.
Desselben ration. Landwirthsch. II. 141. v. Flotow, Anleitung zur Fertigung
der Ertragsanschläge. I. §. 26. Koppe Unterricht. I. S. 105 Auch gehören
hierher die offiziellen Klassificationen in verschiedenen Staaten und Landschaften.
2) Dieselbe verändert zwar den Bodenertrag nicht; allein bei einer brauchbaren
Klassifizirung ist ihre Berücksichtigung von Wichtigkeit.
3) Die wirkliche Durchführung einer Klassification würde hier zu viel Raum
einnehmen.

§. 138.
4) Der Boden nach ſeinen verſchiedenen Klaſſen.

Wegen der unendlichen Manchfaltigkeit der Miſchungsverhält-
niſſe und Eigenſchaften des Bodens wird es für die Landwirthſchaft
nöthig, denſelben nach den häufigſten Vorkommniſſen in Klaſſen
einzutheilen. Die Aufſtellung ſolcher Klaſſen heißt Klaſſifi-
zirung; das Einreihen eines gegebenen Bodens in eine beſtimmte
Klaſſe dagegen Klaſſirung1). Man unterſcheidet am beſten die
phyſiſche (natürliche) und die wirthſchaftliche Klaſſifizirung.
Jene richtet ſich nach den Beſtandtheilen und Miſchungsverhält-
niſſen des Bodens (§. 135–137.); dieſe aber nach allen Umſtänden,
welche den Ertrag des Bodens bleibend beſtimmen, und fußt daher
zuerſt auf der phyſiſchen Klaſſifizirung. Man hat daher bei der
Bodenklaſſifizirung folgende Punkte zu berückſichtigen: 1) Die
Beſtandtheile und Miſchungsverhältniſſe; 2) die Tiefe der Acker-
krume, ſowohl wegen der mechaniſchen als auch chemiſchen Unter-
ſtützung der Pflanzen (§. 134.); 3) den Untergrund, weil, wenn
derſelbe die der Ackerkrume entgegengeſetzte Eigenſchaften hat, dies
auf dieſelbe günſtig oder ungünſtig zurückwirkt; 4) die Form der
Oberfläche, weil davon die Trockenheit und Näſſe des Bodens,
Abſchwemmungen, Bergſtürze u. dgl. abhängen, abgeſehen von der
Schwierigkeit der Bearbeitung; 5) die phyſiſche Lage, und 6) die
klimatiſchen Verhältniſſe, weil davon die Kälte, Wärme, Trocken-
heit, Feuchtigkeit der Lage, das Ausgeſetztſein gegen Fröſte,
Winde u. dgl. abhängt; 7) die Lage zum Wirthſchaftshofe, wegen
der Aufſicht, der Arbeitskoſten und Zeitverſäumniſſe; 8) die Frei-
heit oder Beſchränktheit der Benutzung; 9) das Verhalten bei der
Bearbeitung; 10) die Hauptfrüchte und thunliche Fruchtfolge;
11) die Folgen früherer Cultur; 12) die gewöhnliche Benennung
des Bodens2); 13) den Düngungszuſtand und Bedarf; 14) die
erforderliche Einſaat an den Hauptfrüchten für den Boden; 15) den
durchſchnittlichen Ertrag bei üblicher Bewirthſchaftung3).

1) Thaer, Ausmittelung des reinen Ertrags productiver Grundſtücke. §. 14.
Thaer, Ueber große und kleine Wirthſchaften und Werthſchätzung des Bodens.
S. 93. Block Mittheilungen. I. 392. Thaer, Möglin. Annalen. IX. 158.
Deſſelben ration. Landwirthſch. II. 141. v. Flotow, Anleitung zur Fertigung
der Ertragsanſchläge. I. §. 26. Koppe Unterricht. I. S. 105 Auch gehören
hierher die offiziellen Klaſſificationen in verſchiedenen Staaten und Landſchaften.
2) Dieſelbe verändert zwar den Bodenertrag nicht; allein bei einer brauchbaren
Klaſſifizirung iſt ihre Berückſichtigung von Wichtigkeit.
3) Die wirkliche Durchführung einer Klaſſification würde hier zu viel Raum
einnehmen.

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[169/0191] §. 138. 4) Der Boden nach ſeinen verſchiedenen Klaſſen. Wegen der unendlichen Manchfaltigkeit der Miſchungsverhält- niſſe und Eigenſchaften des Bodens wird es für die Landwirthſchaft nöthig, denſelben nach den häufigſten Vorkommniſſen in Klaſſen einzutheilen. Die Aufſtellung ſolcher Klaſſen heißt Klaſſifi- zirung; das Einreihen eines gegebenen Bodens in eine beſtimmte Klaſſe dagegen Klaſſirung1). Man unterſcheidet am beſten die phyſiſche (natürliche) und die wirthſchaftliche Klaſſifizirung. Jene richtet ſich nach den Beſtandtheilen und Miſchungsverhält- niſſen des Bodens (§. 135–137.); dieſe aber nach allen Umſtänden, welche den Ertrag des Bodens bleibend beſtimmen, und fußt daher zuerſt auf der phyſiſchen Klaſſifizirung. Man hat daher bei der Bodenklaſſifizirung folgende Punkte zu berückſichtigen: 1) Die Beſtandtheile und Miſchungsverhältniſſe; 2) die Tiefe der Acker- krume, ſowohl wegen der mechaniſchen als auch chemiſchen Unter- ſtützung der Pflanzen (§. 134.); 3) den Untergrund, weil, wenn derſelbe die der Ackerkrume entgegengeſetzte Eigenſchaften hat, dies auf dieſelbe günſtig oder ungünſtig zurückwirkt; 4) die Form der Oberfläche, weil davon die Trockenheit und Näſſe des Bodens, Abſchwemmungen, Bergſtürze u. dgl. abhängen, abgeſehen von der Schwierigkeit der Bearbeitung; 5) die phyſiſche Lage, und 6) die klimatiſchen Verhältniſſe, weil davon die Kälte, Wärme, Trocken- heit, Feuchtigkeit der Lage, das Ausgeſetztſein gegen Fröſte, Winde u. dgl. abhängt; 7) die Lage zum Wirthſchaftshofe, wegen der Aufſicht, der Arbeitskoſten und Zeitverſäumniſſe; 8) die Frei- heit oder Beſchränktheit der Benutzung; 9) das Verhalten bei der Bearbeitung; 10) die Hauptfrüchte und thunliche Fruchtfolge; 11) die Folgen früherer Cultur; 12) die gewöhnliche Benennung des Bodens2); 13) den Düngungszuſtand und Bedarf; 14) die erforderliche Einſaat an den Hauptfrüchten für den Boden; 15) den durchſchnittlichen Ertrag bei üblicher Bewirthſchaftung3). ¹⁾ Thaer, Ausmittelung des reinen Ertrags productiver Grundſtücke. §. 14. Thaer, Ueber große und kleine Wirthſchaften und Werthſchätzung des Bodens. S. 93. Block Mittheilungen. I. 392. Thaer, Möglin. Annalen. IX. 158. Deſſelben ration. Landwirthſch. II. 141. v. Flotow, Anleitung zur Fertigung der Ertragsanſchläge. I. §. 26. Koppe Unterricht. I. S. 105 Auch gehören hierher die offiziellen Klaſſificationen in verſchiedenen Staaten und Landſchaften. ²⁾ Dieſelbe verändert zwar den Bodenertrag nicht; allein bei einer brauchbaren Klaſſifizirung iſt ihre Berückſichtigung von Wichtigkeit. ³⁾ Die wirkliche Durchführung einer Klaſſification würde hier zu viel Raum einnehmen.

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Zitationshilfe: Baumstark, Eduard: Kameralistische Encyclopädie. Heidelberg u. a., 1835, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/baumstark_encyclopaedie_1835/191>, abgerufen am 31.10.2024.