Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895.

Bild:
<< vorherige Seite
Westfalen im 17. Jahrhundert.

Form des Eides der Osemund Reidemeister.

Ich N. schwöre zu GOtt einen leiblichen Eid, dass ich den Osemund
nicht unter den gesetzten Preiss, biszu näherer Vereinbahrung, als die Karre
Bergisch Osemund, zu Altena nicht unter 31 Rthlr. und in Lüdenscheid
30 Rthlr. auch in dem gesetzten Gewicht in Lüdenscheid, als 27 Pfund auf
jedes Hundert und 5000 auf eine Karre verkauffen, und sonst dem Ver-
gleich vom 2. April 1682, in allen übrigen ohnveränderten Punkten und
Clauseln, wie auch dem heut aufgerichteten Recess auch bis zu anderwärter
Vereinbarung gebührend nachleben, darauf steif und fest halten, und der
darinn verleibter Straff mich unterwerffen wil. So wahr mir GOtt hilft
und sein heilig Evangelium.

Nachdem man in Altena und Iserlohn mit der Herstellung von
Stahldraht begonnen hatte, nahm auch die Stahlfrischerei einen
grösseren Umfang an.

Im Sauerland machte man meist Stahl und Eisen auf denselben
Hämmern. Zur Eisendarstellung bediente man sich der deutschen
Aufbrechschmiede oder Zweimalschmelzerei, zur Stahldarstellung der
märkischen Stahlschmiede. Die Stahlfabrikation war im Sauerland
nicht sehr alt, sondern wurde erst im letzten Viertel des 17. Jahr-
hunderts von Ibach und Clemens Bertram aus dem Bergischen in das
Land gebracht. Ebenso wurden Stahlreck- oder Raffinierhämmer erst
um diese Zeit eingeführt. Aus dem "Bördenstahl" wurde der Stahl-
draht gemacht.

In der Herrschaft Sayn-Altenkirchen war zu Anfang des
17. Jahrhunderts der Rennwerksbetrieb noch im Gebrauch. Der Hoch-
ofenbetrieb hatte aber bereits die Herrschaft erlangt. Um der fort-
schreitenden Entwaldung Einhalt zu thun, wurde in der Hütten-
ordnung von 1603 (publiziert Oktober 1605) bestimmt: "es sollen
nunmehr keine Blas- und Hammerhütten von Neuem erbaut werden,
es sei denn, dass der eine niedergerissen und an ein ander Statt oder
Ort gesetzt werde." "Keine Blashütte soll länger als das Jahr acht
Wochen, jede Woche 6 Tag vor eine Wochen gerechnet, sind 48 Tag
und Nächte gangbar sein, und soviel Tag die Hütten über Zeit im
Gang gelassen werden, soviel Zehn Gulden sollen sie verwaurkt
haben 1)." "It., die Hammerschmiede sollen zwölf Wochen im Jahr zu
zweyen Zeiten müssige Zeit haben von Christtag an bis auf Maria
Lichtmess und von St. Jacobi an bis auf Maria Geburt." Auch in
den grösseren Rennhütten (Blauöfen) wurde auch "Gosseisen" gemacht.

1) Siehe Cramer, Beschreibung des Berg-, Hütten- und Hammerwesens in
den Nassau-Usingenschen Landen. Beilage II.
Westfalen im 17. Jahrhundert.

Form des Eides der Osemund Reidemeister.

Ich N. schwöre zu GOtt einen leiblichen Eid, daſs ich den Osemund
nicht unter den gesetzten Preiſs, biszu näherer Vereinbahrung, als die Karre
Bergisch Osemund, zu Altena nicht unter 31 Rthlr. und in Lüdenscheid
30 Rthlr. auch in dem gesetzten Gewicht in Lüdenscheid, als 27 Pfund auf
jedes Hundert und 5000 auf eine Karre verkauffen, und sonst dem Ver-
gleich vom 2. April 1682, in allen übrigen ohnveränderten Punkten und
Clauseln, wie auch dem heut aufgerichteten Receſs auch bis zu anderwärter
Vereinbarung gebührend nachleben, darauf steif und fest halten, und der
darinn verleibter Straff mich unterwerffen wil. So wahr mir GOtt hilft
und sein heilig Evangelium.

Nachdem man in Altena und Iserlohn mit der Herstellung von
Stahldraht begonnen hatte, nahm auch die Stahlfrischerei einen
gröſseren Umfang an.

Im Sauerland machte man meist Stahl und Eisen auf denselben
Hämmern. Zur Eisendarstellung bediente man sich der deutschen
Aufbrechschmiede oder Zweimalschmelzerei, zur Stahldarstellung der
märkischen Stahlschmiede. Die Stahlfabrikation war im Sauerland
nicht sehr alt, sondern wurde erst im letzten Viertel des 17. Jahr-
hunderts von Ibach und Clemens Bertram aus dem Bergischen in das
Land gebracht. Ebenso wurden Stahlreck- oder Raffinierhämmer erst
um diese Zeit eingeführt. Aus dem „Bördenstahl“ wurde der Stahl-
draht gemacht.

In der Herrschaft Sayn-Altenkirchen war zu Anfang des
17. Jahrhunderts der Rennwerksbetrieb noch im Gebrauch. Der Hoch-
ofenbetrieb hatte aber bereits die Herrschaft erlangt. Um der fort-
schreitenden Entwaldung Einhalt zu thun, wurde in der Hütten-
ordnung von 1603 (publiziert Oktober 1605) bestimmt: „es sollen
nunmehr keine Blas- und Hammerhütten von Neuem erbaut werden,
es sei denn, daſs der eine niedergerissen und an ein ander Statt oder
Ort gesetzt werde.“ „Keine Blashütte soll länger als das Jahr acht
Wochen, jede Woche 6 Tag vor eine Wochen gerechnet, sind 48 Tag
und Nächte gangbar sein, und soviel Tag die Hütten über Zeit im
Gang gelassen werden, soviel Zehn Gulden sollen sie verwûrkt
haben 1).“ „It., die Hammerschmiede sollen zwölf Wochen im Jahr zu
zweyen Zeiten müſsige Zeit haben von Christtag an bis auf Maria
Lichtmeſs und von St. Jacobi an bis auf Maria Geburt.“ Auch in
den gröſseren Rennhütten (Blauöfen) wurde auch „Goſseisen“ gemacht.

1) Siehe Cramer, Beschreibung des Berg-, Hütten- und Hammerwesens in
den Nassau-Usingenschen Landen. Beilage II.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <pb facs="#f1208" n="1186"/>
              <fw place="top" type="header">Westfalen im 17. Jahrhundert.</fw><lb/>
              <p> <hi rendition="#c"><hi rendition="#g">Form des Eides der Osemund Reidemeister</hi>.</hi> </p><lb/>
              <p>Ich N. schwöre zu GOtt einen leiblichen Eid, da&#x017F;s ich den Osemund<lb/>
nicht unter den gesetzten Prei&#x017F;s, biszu näherer Vereinbahrung, als die Karre<lb/>
Bergisch Osemund, zu Altena nicht unter 31 Rthlr. und in Lüdenscheid<lb/>
30 Rthlr. auch in dem gesetzten Gewicht in Lüdenscheid, als 27 Pfund auf<lb/>
jedes Hundert und 5000 auf eine Karre verkauffen, und sonst dem Ver-<lb/>
gleich vom 2. April 1682, in allen übrigen ohnveränderten Punkten und<lb/>
Clauseln, wie auch dem heut aufgerichteten Rece&#x017F;s auch bis zu anderwärter<lb/>
Vereinbarung gebührend nachleben, darauf steif und fest halten, und der<lb/>
darinn verleibter Straff mich unterwerffen wil. So wahr mir GOtt hilft<lb/>
und sein heilig Evangelium.</p><lb/>
              <p>Nachdem man in Altena und Iserlohn mit der Herstellung von<lb/><hi rendition="#g">Stahldraht</hi> begonnen hatte, nahm auch die Stahlfrischerei einen<lb/>
grö&#x017F;seren Umfang an.</p><lb/>
              <p>Im Sauerland machte man meist Stahl und Eisen auf denselben<lb/>
Hämmern. Zur Eisendarstellung bediente man sich der deutschen<lb/>
Aufbrechschmiede oder Zweimalschmelzerei, zur Stahldarstellung der<lb/>
märkischen Stahlschmiede. Die Stahlfabrikation war im Sauerland<lb/>
nicht sehr alt, sondern wurde erst im letzten Viertel des 17. Jahr-<lb/>
hunderts von Ibach und Clemens Bertram aus dem Bergischen in das<lb/>
Land gebracht. Ebenso wurden Stahlreck- oder Raffinierhämmer erst<lb/>
um diese Zeit eingeführt. Aus dem &#x201E;Bördenstahl&#x201C; wurde der Stahl-<lb/>
draht gemacht.</p><lb/>
              <p>In der Herrschaft <hi rendition="#g">Sayn-Altenkirchen</hi> war zu Anfang des<lb/>
17. Jahrhunderts der Rennwerksbetrieb noch im Gebrauch. Der Hoch-<lb/>
ofenbetrieb hatte aber bereits die Herrschaft erlangt. Um der fort-<lb/>
schreitenden Entwaldung Einhalt zu thun, wurde in der Hütten-<lb/>
ordnung von 1603 (publiziert Oktober 1605) bestimmt: &#x201E;es sollen<lb/>
nunmehr keine Blas- und Hammerhütten von Neuem erbaut werden,<lb/>
es sei denn, da&#x017F;s der eine niedergerissen und an ein ander Statt oder<lb/>
Ort gesetzt werde.&#x201C; &#x201E;Keine Blashütte soll länger als das Jahr acht<lb/>
Wochen, jede Woche 6 Tag vor eine Wochen gerechnet, sind 48 Tag<lb/>
und Nächte gangbar sein, und soviel Tag die Hütten über Zeit im<lb/>
Gang gelassen werden, soviel Zehn Gulden sollen sie verwûrkt<lb/>
haben <note place="foot" n="1)">Siehe <hi rendition="#g">Cramer</hi>, Beschreibung des Berg-, Hütten- und Hammerwesens in<lb/>
den Nassau-Usingenschen Landen. Beilage II.</note>.&#x201C; &#x201E;It., die Hammerschmiede sollen zwölf Wochen im Jahr zu<lb/>
zweyen Zeiten mü&#x017F;sige Zeit haben von Christtag an bis auf Maria<lb/>
Lichtme&#x017F;s und von St. Jacobi an bis auf Maria Geburt.&#x201C; Auch in<lb/>
den grö&#x017F;seren Rennhütten (Blauöfen) wurde auch &#x201E;Go&#x017F;seisen&#x201C; gemacht.<lb/></p>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1186/1208] Westfalen im 17. Jahrhundert. Form des Eides der Osemund Reidemeister. Ich N. schwöre zu GOtt einen leiblichen Eid, daſs ich den Osemund nicht unter den gesetzten Preiſs, biszu näherer Vereinbahrung, als die Karre Bergisch Osemund, zu Altena nicht unter 31 Rthlr. und in Lüdenscheid 30 Rthlr. auch in dem gesetzten Gewicht in Lüdenscheid, als 27 Pfund auf jedes Hundert und 5000 auf eine Karre verkauffen, und sonst dem Ver- gleich vom 2. April 1682, in allen übrigen ohnveränderten Punkten und Clauseln, wie auch dem heut aufgerichteten Receſs auch bis zu anderwärter Vereinbarung gebührend nachleben, darauf steif und fest halten, und der darinn verleibter Straff mich unterwerffen wil. So wahr mir GOtt hilft und sein heilig Evangelium. Nachdem man in Altena und Iserlohn mit der Herstellung von Stahldraht begonnen hatte, nahm auch die Stahlfrischerei einen gröſseren Umfang an. Im Sauerland machte man meist Stahl und Eisen auf denselben Hämmern. Zur Eisendarstellung bediente man sich der deutschen Aufbrechschmiede oder Zweimalschmelzerei, zur Stahldarstellung der märkischen Stahlschmiede. Die Stahlfabrikation war im Sauerland nicht sehr alt, sondern wurde erst im letzten Viertel des 17. Jahr- hunderts von Ibach und Clemens Bertram aus dem Bergischen in das Land gebracht. Ebenso wurden Stahlreck- oder Raffinierhämmer erst um diese Zeit eingeführt. Aus dem „Bördenstahl“ wurde der Stahl- draht gemacht. In der Herrschaft Sayn-Altenkirchen war zu Anfang des 17. Jahrhunderts der Rennwerksbetrieb noch im Gebrauch. Der Hoch- ofenbetrieb hatte aber bereits die Herrschaft erlangt. Um der fort- schreitenden Entwaldung Einhalt zu thun, wurde in der Hütten- ordnung von 1603 (publiziert Oktober 1605) bestimmt: „es sollen nunmehr keine Blas- und Hammerhütten von Neuem erbaut werden, es sei denn, daſs der eine niedergerissen und an ein ander Statt oder Ort gesetzt werde.“ „Keine Blashütte soll länger als das Jahr acht Wochen, jede Woche 6 Tag vor eine Wochen gerechnet, sind 48 Tag und Nächte gangbar sein, und soviel Tag die Hütten über Zeit im Gang gelassen werden, soviel Zehn Gulden sollen sie verwûrkt haben 1).“ „It., die Hammerschmiede sollen zwölf Wochen im Jahr zu zweyen Zeiten müſsige Zeit haben von Christtag an bis auf Maria Lichtmeſs und von St. Jacobi an bis auf Maria Geburt.“ Auch in den gröſseren Rennhütten (Blauöfen) wurde auch „Goſseisen“ gemacht. 1) Siehe Cramer, Beschreibung des Berg-, Hütten- und Hammerwesens in den Nassau-Usingenschen Landen. Beilage II.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1208
Zitationshilfe: Beck, Ludwig: Die Geschichte des Eisens. Bd. 2: Das XVI. und XVII. Jahrhundert. Braunschweig, 1895, S. 1186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/beck_eisen02_1895/1208>, abgerufen am 01.06.2024.