unmittelbar auf den einigen Zweck der Heilkunst (Heilung der Krankheiten), sondern auf das Gesundheitswohl der Menschen überhaupt sich beziehen, und aus den Grundwis- senschaften der Heilkunst geschöpft werden.
§ 434.
Der Arzt ist also, als solcher, weder gerichtlicher Arzt, noch medicinischer Politiker, noch Diätetiker. Sein Zweck ist zunächst nur Heilung der Krankheiten; aber in sofern ihn das Wohl der Menschheit überhaupt interessirt, bearbeitet er jene Gegenstände, weil er vermöge seiner Kenntnisse, welche den Grund seiner Kunst enthalten, allein competenter Richter darüber seyn kann.
Erste Abtheilung. Volksarzneykunde.
§ 435.
Unter Volksarzneykunde versteht man eine allgemein verständliche Belehrung der Nichtärzte über das menschliche Leben und seine Modificationen (Gesundheit und Krankheit), als Erscheinungen betrachtet, und ein darauf sich beziehen- des schickliches Verhalten, um es in Gesundheit und Krank- heit seinem Zwecke gemäß zu erhalten. Sie zerfällt dem- nach in die populäre Naturlehre des Menschen, Gesundheits- lehre und Krankheitslehre.
Erstes
Zweyter Theil.
unmittelbar auf den einigen Zweck der Heilkunſt (Heilung der Krankheiten), ſondern auf das Geſundheitswohl der Menſchen uͤberhaupt ſich beziehen, und aus den Grundwiſ- ſenſchaften der Heilkunſt geſchoͤpft werden.
§ 434.
Der Arzt iſt alſo, als ſolcher, weder gerichtlicher Arzt, noch mediciniſcher Politiker, noch Diaͤtetiker. Sein Zweck iſt zunaͤchſt nur Heilung der Krankheiten; aber in ſofern ihn das Wohl der Menſchheit uͤberhaupt intereſſirt, bearbeitet er jene Gegenſtaͤnde, weil er vermoͤge ſeiner Kenntniſſe, welche den Grund ſeiner Kunſt enthalten, allein competenter Richter daruͤber ſeyn kann.
Erſte Abtheilung. Volksarzneykunde.
§ 435.
Unter Volksarzneykunde verſteht man eine allgemein verſtaͤndliche Belehrung der Nichtaͤrzte uͤber das menſchliche Leben und ſeine Modificationen (Geſundheit und Krankheit), als Erſcheinungen betrachtet, und ein darauf ſich beziehen- des ſchickliches Verhalten, um es in Geſundheit und Krank- heit ſeinem Zwecke gemaͤß zu erhalten. Sie zerfaͤllt dem- nach in die populaͤre Naturlehre des Menſchen, Geſundheits- lehre und Krankheitslehre.
Erſtes
<TEI><text><body><divn="2"><divn="3"><divn="6"><divn="7"><p><pbfacs="#f0146"n="128"/><fwplace="top"type="header">Zweyter Theil.</fw><lb/>
unmittelbar auf den einigen Zweck der Heilkunſt (Heilung<lb/>
der Krankheiten), ſondern auf das Geſundheitswohl der<lb/>
Menſchen uͤberhaupt ſich beziehen, und aus den Grundwiſ-<lb/>ſenſchaften der Heilkunſt geſchoͤpft werden.</p></div><lb/><divn="7"><head>§ 434.</head><lb/><p>Der Arzt iſt alſo, als ſolcher, weder gerichtlicher Arzt,<lb/>
noch mediciniſcher Politiker, noch Diaͤtetiker. Sein Zweck<lb/>
iſt zunaͤchſt nur Heilung der Krankheiten; aber in ſofern ihn<lb/>
das Wohl der Menſchheit uͤberhaupt intereſſirt, bearbeitet<lb/>
er jene Gegenſtaͤnde, weil er vermoͤge ſeiner Kenntniſſe,<lb/>
welche den Grund ſeiner Kunſt enthalten, allein competenter<lb/>
Richter daruͤber ſeyn kann.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="7"><head><hirendition="#g">Erſte Abtheilung.<lb/>
Volksarzneykunde</hi>.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="8"><head>§ 435.</head><lb/><p>Unter Volksarzneykunde verſteht man eine allgemein<lb/>
verſtaͤndliche Belehrung der Nichtaͤrzte uͤber das menſchliche<lb/>
Leben und ſeine Modificationen (Geſundheit und Krankheit),<lb/>
als Erſcheinungen betrachtet, und ein darauf ſich beziehen-<lb/>
des ſchickliches Verhalten, um es in Geſundheit und Krank-<lb/>
heit ſeinem Zwecke gemaͤß zu erhalten. Sie zerfaͤllt dem-<lb/>
nach in die populaͤre Naturlehre des Menſchen, Geſundheits-<lb/>
lehre und Krankheitslehre.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#g">Erſtes</hi></fw><lb/></div></div></div></div></body></text></TEI>
[128/0146]
Zweyter Theil.
unmittelbar auf den einigen Zweck der Heilkunſt (Heilung
der Krankheiten), ſondern auf das Geſundheitswohl der
Menſchen uͤberhaupt ſich beziehen, und aus den Grundwiſ-
ſenſchaften der Heilkunſt geſchoͤpft werden.
§ 434.
Der Arzt iſt alſo, als ſolcher, weder gerichtlicher Arzt,
noch mediciniſcher Politiker, noch Diaͤtetiker. Sein Zweck
iſt zunaͤchſt nur Heilung der Krankheiten; aber in ſofern ihn
das Wohl der Menſchheit uͤberhaupt intereſſirt, bearbeitet
er jene Gegenſtaͤnde, weil er vermoͤge ſeiner Kenntniſſe,
welche den Grund ſeiner Kunſt enthalten, allein competenter
Richter daruͤber ſeyn kann.
Erſte Abtheilung.
Volksarzneykunde.
§ 435.
Unter Volksarzneykunde verſteht man eine allgemein
verſtaͤndliche Belehrung der Nichtaͤrzte uͤber das menſchliche
Leben und ſeine Modificationen (Geſundheit und Krankheit),
als Erſcheinungen betrachtet, und ein darauf ſich beziehen-
des ſchickliches Verhalten, um es in Geſundheit und Krank-
heit ſeinem Zwecke gemaͤß zu erhalten. Sie zerfaͤllt dem-
nach in die populaͤre Naturlehre des Menſchen, Geſundheits-
lehre und Krankheitslehre.
Erſtes
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Burdach, Karl Friedrich: Propädeutik zum Studium der gesammten Heilkunst. Leipzig, 1800, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/burdach_propaedeutik_1800/146>, abgerufen am 16.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.