6. Januar: Heil. Dreikönigstag. 2. Februar: Maria Lichtmeß. 19. März: h. Joseph. April: Freitag der sieben Schmerzen. 4. Mai: h. Monika. 21. Juni: h. Aloysius. 26 Juli: h. Anna. 28. August: h. Augustinus. Septem- ber: Sonntag Unserer lieben Frau der 7 Schmerzen. Oktober: Schutzengelfest. November: Octav von Allerseelen. December: Unbefleckte Empfängniß.
Die Ablässe werden gewonnen, wenn die Mitglieder nach reumüthiger Beicht und Communion in der Kapelle der Bruderschaft oder an Orten, wo eine solche nicht vor- handen ist, in jeder andern Kirche oder Kapelle ein andäch- tiges Gebet in der Meinung des heil. Vaters verrichten. Diese Ablässe können auch an einem beliebigen Tage in der Octav jener Feste und ferner an jedem von dem Direk- tor der Bruderschaft für die monatliche Versammlung be- stimmten Tage, auch wenn er außer der Octav fällt, ge- wonnen - und alle ohne Ausnahme den Abgestorbenen zugewendet werden. - (Breve vom 22. Juni 1869.)
Endlich verleiht der h. Vater einen vollkommenen Ablaß in der Todesstunde allen Mitgliedern, welche reumüthig die h. Sakramente der Buße und des Altars empfangen oder, sofern sie dies nicht mehr können, mit reumüthigem Herzen andächtig den Namen Jesu mit dem Munde oder auch nur im Herzen anrufen. (Breve vom 7. Mai 1862.)*)
*) Würde eine Mutter andere verwandte, befreundete oder geistes- verwandte Mütter kennen, welche auch geneigt sein möchten, in den Verein einzutreten, so wäre es am einfachsten, wenn eine von ihnen im Namen Aller an den betreffenden Direktor schriebe und die Na- men der übrigen meldete. Gewiß würde auch auf Wunsch einer der Pfarrgeistlichen die Einschreibung vermitteln.
Heilige Anna, du Mutter Maria, bitte für sie!
Heiliger Aloysius, bitte für sie!
Heilige Monika, bitte für sie!
Vollkommene Ablässe.
6. Januar: Heil. Dreikönigstag. 2. Februar: Maria Lichtmeß. 19. März: h. Joseph. April: Freitag der sieben Schmerzen. 4. Mai: h. Monika. 21. Juni: h. Aloysius. 26 Juli: h. Anna. 28. August: h. Augustinus. Septem- ber: Sonntag Unserer lieben Frau der 7 Schmerzen. Oktober: Schutzengelfest. November: Octav von Allerseelen. December: Unbefleckte Empfängniß.
Die Ablässe werden gewonnen, wenn die Mitglieder nach reumüthiger Beicht und Communion in der Kapelle der Bruderschaft oder an Orten, wo eine solche nicht vor- handen ist, in jeder andern Kirche oder Kapelle ein andäch- tiges Gebet in der Meinung des heil. Vaters verrichten. Diese Ablässe können auch an einem beliebigen Tage in der Octav jener Feste und ferner an jedem von dem Direk- tor der Bruderschaft für die monatliche Versammlung be- stimmten Tage, auch wenn er außer der Octav fällt, ge- wonnen – und alle ohne Ausnahme den Abgestorbenen zugewendet werden. – (Breve vom 22. Juni 1869.)
Endlich verleiht der h. Vater einen vollkommenen Ablaß in der Todesstunde allen Mitgliedern, welche reumüthig die h. Sakramente der Buße und des Altars empfangen oder, sofern sie dies nicht mehr können, mit reumüthigem Herzen andächtig den Namen Jesu mit dem Munde oder auch nur im Herzen anrufen. (Breve vom 7. Mai 1862.)*)
*) Würde eine Mutter andere verwandte, befreundete oder geistes- verwandte Mütter kennen, welche auch geneigt sein möchten, in den Verein einzutreten, so wäre es am einfachsten, wenn eine von ihnen im Namen Aller an den betreffenden Direktor schriebe und die Na- men der übrigen meldete. Gewiß würde auch auf Wunsch einer der Pfarrgeistlichen die Einschreibung vermitteln.
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Heilige Anna, du Mutter Maria, bitte für sie!
Heiliger Aloysius, bitte für sie!
Heilige Monika, bitte für sie!
Vollkommene Ablässe.
6. Januar: Heil. Dreikönigstag. 2. Februar: Maria
Lichtmeß. 19. März: h. Joseph. April: Freitag der sieben
Schmerzen. 4. Mai: h. Monika. 21. Juni: h. Aloysius.
26 Juli: h. Anna. 28. August: h. Augustinus. Septem-
ber: Sonntag Unserer lieben Frau der 7 Schmerzen.
Oktober: Schutzengelfest. November: Octav von Allerseelen.
December: Unbefleckte Empfängniß.
Die Ablässe werden gewonnen, wenn die Mitglieder
nach reumüthiger Beicht und Communion in der Kapelle
der Bruderschaft oder an Orten, wo eine solche nicht vor-
handen ist, in jeder andern Kirche oder Kapelle ein andäch-
tiges Gebet in der Meinung des heil. Vaters verrichten.
Diese Ablässe können auch an einem beliebigen Tage in
der Octav jener Feste und ferner an jedem von dem Direk-
tor der Bruderschaft für die monatliche Versammlung be-
stimmten Tage, auch wenn er außer der Octav fällt, ge-
wonnen – und alle ohne Ausnahme den Abgestorbenen
zugewendet werden. – (Breve vom 22. Juni 1869.)
Endlich verleiht der h. Vater einen vollkommenen Ablaß
in der Todesstunde allen Mitgliedern, welche reumüthig die
h. Sakramente der Buße und des Altars empfangen oder,
sofern sie dies nicht mehr können, mit reumüthigem Herzen
andächtig den Namen Jesu mit dem Munde oder auch nur
im Herzen anrufen. (Breve vom 7. Mai 1862.) *)
*) Würde eine Mutter andere verwandte, befreundete oder geistes-
verwandte Mütter kennen, welche auch geneigt sein möchten, in den
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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/350>, abgerufen am 16.06.2024.
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