unter der Leitung des Gerichtshofes, wie in an- dern Fällen, zustehen.
Schluß.
Section 1.
Damit durch Veränderung der Territorial- Regierung in die bleibende Staats-Regierung keine Nachtheile entstehen mögen, so erklärt die Ver- sammlung: daß alle Rechte, Prozesse, Handlungen- Anklagen, Ansprüche und Verträge, sowohl unter Einzelnen als unter Gesellschaften, nach den jetzi- gen Gesetzen in Kraft bleiben, als ob keine Verän- derung Statt gefunden hätte.
Section 2.
Alle Geldstrafen, Strafen und Leistungen, welche das Territorium von Illinois zu fordern hatte, stehen nun dem Staate zu Gebote. Die Verpflichtungen des Gouverneurs und aller Be- amtelen des Territoriums sollen unverändert nun- mehro dem Staate geleistet werden.
Section 3.
Kein Sherif oder Einnehmer öffentlicher Gel- der soll wählbar zu irgend einem Staatsamte seyn, bevor er nicht alle Gelder gesetzlich abgelie-
unter der Leitung des Gerichtshofes, wie in an- dern Faͤllen, zuſtehen.
Schluß.
Section 1.
Damit durch Veraͤnderung der Territorial- Regierung in die bleibende Staats-Regierung keine Nachtheile entſtehen moͤgen, ſo erklaͤrt die Ver- ſammlung: daß alle Rechte, Prozeſſe, Handlungen- Anklagen, Anſpruͤche und Vertraͤge, ſowohl unter Einzelnen als unter Geſellſchaften, nach den jetzi- gen Geſetzen in Kraft bleiben, als ob keine Veraͤn- derung Statt gefunden haͤtte.
Section 2.
Alle Geldſtrafen, Strafen und Leiſtungen, welche das Territorium von Illinois zu fordern hatte, ſtehen nun dem Staate zu Gebote. Die Verpflichtungen des Gouverneurs und aller Be- amtelen des Territoriums ſollen unveraͤndert nun- mehro dem Staate geleiſtet werden.
Section 3.
Kein Sherif oder Einnehmer oͤffentlicher Gel- der ſoll waͤhlbar zu irgend einem Staatsamte ſeyn, bevor er nicht alle Gelder geſetzlich abgelie-
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unter der Leitung des Gerichtshofes, wie in an-
dern Faͤllen, zuſtehen.
Schluß.
Section 1.
Damit durch Veraͤnderung der Territorial-
Regierung in die bleibende Staats-Regierung keine
Nachtheile entſtehen moͤgen, ſo erklaͤrt die Ver-
ſammlung: daß alle Rechte, Prozeſſe, Handlungen-
Anklagen, Anſpruͤche und Vertraͤge, ſowohl unter
Einzelnen als unter Geſellſchaften, nach den jetzi-
gen Geſetzen in Kraft bleiben, als ob keine Veraͤn-
derung Statt gefunden haͤtte.
Section 2.
Alle Geldſtrafen, Strafen und Leiſtungen,
welche das Territorium von Illinois zu fordern
hatte, ſtehen nun dem Staate zu Gebote. Die
Verpflichtungen des Gouverneurs und aller Be-
amtelen des Territoriums ſollen unveraͤndert nun-
mehro dem Staate geleiſtet werden.
Section 3.
Kein Sherif oder Einnehmer oͤffentlicher Gel-
der ſoll waͤhlbar zu irgend einem Staatsamte
ſeyn, bevor er nicht alle Gelder geſetzlich abgelie-
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Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/190>, abgerufen am 16.06.2024.
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