Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.ist nichts leichtes / sondern sehr schwehres / weil eine beständige geistliche Wachsamkeit / ein beständiges andächtiges Gebet / ein fleisiger Gebrauch der Gnaden-Mittel zur Seeligkeit / eine Enthaltung von der sündlichen und üppigen Welt / daß man sich ihr nicht gleiche stelle / darzu erfodert wird. Was aber den Ort / Matth. 19 / 16. anbelangt / so ist zu wissen / daß Christus ihm nicht sowohl hat antworten / als seine falsche Meynung widerlegen wollen / die er von der possibilitate Legis implendae bey sich führete / wie soches der gantze Context weiset. Und auf solche Weise sind alle dergleichen Antworten in der Bibel / nach Beschaffenheit des fragenden Subjecti eingerichtet / und müssen einander nicht entgegen gesetzet; sondern unter einander gesetzet werden. NB. Der Schrifftgelehrte wolte legaliter und durch das Thun gerecht und selig werden / darum antwortete ihm der Heyland legaliter nach seiner Frage / und saget: Wenn er durch das Thun wolte selig werden / so müste er alle Gebote des Göttlichen Gesetzes vollkommen halten. Er zeigt ihm aber bald hernach / daß er bißhero noch nicht einmahl gewust / wer sein Nächster sey / geschweige denn daß er die andere Tafel [und ist nichts leichtes / sondern sehr schwehres / weil eine beständige geistliche Wachsamkeit / ein beständiges andächtiges Gebet / ein fleisiger Gebrauch der Gnaden-Mittel zur Seeligkeit / eine Enthaltung von der sündlichen und üppigen Welt / daß man sich ihr nicht gleiche stelle / darzu erfodert wird. Was aber den Ort / Matth. 19 / 16. anbelangt / so ist zu wissen / daß Christus ihm nicht sowohl hat antworten / als seine falsche Meynung widerlegen wollen / die er von der possibilitate Legis implendae bey sich führete / wie soches der gantze Context weiset. Und auf solche Weise sind alle dergleichen Antworten in der Bibel / nach Beschaffenheit des fragenden Subjecti eingerichtet / und müssen einander nicht entgegen gesetzet; sondern unter einander gesetzet werden. NB. Der Schrifftgelehrte wolte legaliter und durch das Thun gerecht und selig werden / darum antwortete ihm der Heyland legaliter nach seiner Frage / und saget: Wenn er durch das Thun wolte selig werden / so müste er alle Gebote des Göttlichen Gesetzes vollkommen halten. Er zeigt ihm aber bald hernach / daß er bißhero noch nicht einmahl gewust / wer sein Nächster sey / geschweige denn daß er die andere Tafel [und <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0072" n="72"/> ist nichts leichtes / sondern sehr schwehres / weil eine beständige geistliche Wachsamkeit / ein beständiges andächtiges Gebet / ein fleisiger Gebrauch der Gnaden-Mittel zur Seeligkeit / eine Enthaltung von der sündlichen und üppigen Welt / daß man sich ihr nicht gleiche stelle / darzu erfodert wird. Was aber den Ort / Matth. 19 / 16. anbelangt / so ist zu wissen / daß Christus ihm nicht sowohl hat antworten / als seine falsche Meynung widerlegen wollen / die er von der possibilitate Legis implendae bey sich führete / wie soches der gantze Context weiset. Und auf solche Weise sind alle dergleichen Antworten in der Bibel / nach Beschaffenheit des fragenden Subjecti eingerichtet / und müssen einander nicht entgegen gesetzet; sondern unter einander gesetzet werden. NB. Der Schrifftgelehrte wolte legaliter und durch das Thun gerecht und selig werden / darum antwortete ihm der Heyland legaliter nach seiner Frage / und saget: Wenn er durch das Thun wolte selig werden / so müste er alle Gebote des Göttlichen Gesetzes vollkommen halten. Er zeigt ihm aber bald hernach / daß er bißhero noch nicht einmahl gewust / wer sein Nächster sey / geschweige denn daß er die andere Tafel [und </p> </div> </body> </text> </TEI> [72/0072]
ist nichts leichtes / sondern sehr schwehres / weil eine beständige geistliche Wachsamkeit / ein beständiges andächtiges Gebet / ein fleisiger Gebrauch der Gnaden-Mittel zur Seeligkeit / eine Enthaltung von der sündlichen und üppigen Welt / daß man sich ihr nicht gleiche stelle / darzu erfodert wird. Was aber den Ort / Matth. 19 / 16. anbelangt / so ist zu wissen / daß Christus ihm nicht sowohl hat antworten / als seine falsche Meynung widerlegen wollen / die er von der possibilitate Legis implendae bey sich führete / wie soches der gantze Context weiset. Und auf solche Weise sind alle dergleichen Antworten in der Bibel / nach Beschaffenheit des fragenden Subjecti eingerichtet / und müssen einander nicht entgegen gesetzet; sondern unter einander gesetzet werden. NB. Der Schrifftgelehrte wolte legaliter und durch das Thun gerecht und selig werden / darum antwortete ihm der Heyland legaliter nach seiner Frage / und saget: Wenn er durch das Thun wolte selig werden / so müste er alle Gebote des Göttlichen Gesetzes vollkommen halten. Er zeigt ihm aber bald hernach / daß er bißhero noch nicht einmahl gewust / wer sein Nächster sey / geschweige denn daß er die andere Tafel [und
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Zitationshilfe: | Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/72>, abgerufen am 18.06.2024. |