Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.was ihm beliebt; daß er das Recht habe, jeden *) Wer sollte es sich vielleicht nach fünfzig Jahren
vorstellen, daß ein alter, verächtlicher Fuchs- und Hurenjäger in Europa allen Beamten in seinem kleinen, kaum zehntausend Schritte langen und fünf- tausend Schritte breiten Ländchen im Jahr 1822 bei Strafe der Absetzung und Einziehung ihrer Gehalte und Pensionen verbot: "nichts über politische Angele- genheiten und über Gegenstände zu schreiben (war- um nicht auch zu denken?)", die vor irgend einer Gerichtsbehörde seines Fürstenthümchens verhandelt worden. Gottlob, daß dieser elende Wicht kein Königreich und kein Kaiserthum besitzt. was ihm beliebt; daß er das Recht habe, jeden *) Wer ſollte es ſich vielleicht nach fuͤnfzig Jahren
vorſtellen, daß ein alter, veraͤchtlicher Fuchs- und Hurenjaͤger in Europa allen Beamten in ſeinem kleinen, kaum zehntauſend Schritte langen und fuͤnf- tauſend Schritte breiten Laͤndchen im Jahr 1822 bei Strafe der Abſetzung und Einziehung ihrer Gehalte und Penſionen verbot: „nichts uͤber politiſche Angele- genheiten und uͤber Gegenſtaͤnde zu ſchreiben (war- um nicht auch zu denken?)‟, die vor irgend einer Gerichtsbehoͤrde ſeines Fuͤrſtenthuͤmchens verhandelt worden. Gottlob, daß dieſer elende Wicht kein Koͤnigreich und kein Kaiſerthum beſitzt. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0189" n="189"/> was ihm beliebt; daß er das Recht habe, jeden<lb/> ehrlichen Buͤrger und Bauer nach Gutduͤnken zu<lb/> hudeln, zu plagen und zu ſchimpfen; daß jedes<lb/> huͤbſche Weib, jedes ſchoͤne Maͤdchen, welches ſei-<lb/> nen Augen wohlgefaͤllt, ſein rechtmaͤßiges (legiti-<lb/> mes) Eigenthum ſey; daß der Regent nicht allein<lb/> uͤber die Leiber, ſondern auch uͤber die Geiſter der<lb/> Staatsbuͤrger (<hi rendition="#g">ſeiner Unterthanen</hi>) gebieten,<lb/> und ihnen befehlen koͤnne, was ſie glauben, den-<lb/> ken, beten, ſchreiben, ſprechen, loben, tadeln,<lb/> lieben, haſſen und verachten, ja gar, was ſie eſſen<lb/> und nicht eſſen, und wie ſie ſich kleiden und nicht<lb/> kleiden ſollen <note place="foot" n="*)">Wer ſollte es ſich vielleicht nach fuͤnfzig Jahren<lb/> vorſtellen, daß ein alter, veraͤchtlicher Fuchs- und<lb/> Hurenjaͤger in Europa allen Beamten in ſeinem<lb/> kleinen, kaum zehntauſend Schritte langen und fuͤnf-<lb/> tauſend Schritte breiten Laͤndchen im Jahr 1822 bei<lb/> Strafe der Abſetzung und Einziehung ihrer Gehalte<lb/> und Penſionen verbot: „nichts uͤber politiſche Angele-<lb/> genheiten und uͤber Gegenſtaͤnde zu ſchreiben (war-<lb/> um nicht auch zu denken?)‟, die vor irgend einer<lb/> Gerichtsbehoͤrde ſeines Fuͤrſtenthuͤmchens verhandelt<lb/> worden. Gottlob, daß dieſer elende Wicht kein<lb/> Koͤnigreich und kein Kaiſerthum beſitzt.</note>; daß die Fuͤrſten Stellvertreter<lb/> Gottes auf Erden ſind, und daß, was ſie und die<lb/> Pfaffen hienieden heilig nennen, auch dort oben<lb/> fuͤr heilig werde erkannt werden; daß die Regenten<lb/> nur Rechte, die Voͤlker blos Pflichten haben; ein<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [189/0189]
was ihm beliebt; daß er das Recht habe, jeden
ehrlichen Buͤrger und Bauer nach Gutduͤnken zu
hudeln, zu plagen und zu ſchimpfen; daß jedes
huͤbſche Weib, jedes ſchoͤne Maͤdchen, welches ſei-
nen Augen wohlgefaͤllt, ſein rechtmaͤßiges (legiti-
mes) Eigenthum ſey; daß der Regent nicht allein
uͤber die Leiber, ſondern auch uͤber die Geiſter der
Staatsbuͤrger (ſeiner Unterthanen) gebieten,
und ihnen befehlen koͤnne, was ſie glauben, den-
ken, beten, ſchreiben, ſprechen, loben, tadeln,
lieben, haſſen und verachten, ja gar, was ſie eſſen
und nicht eſſen, und wie ſie ſich kleiden und nicht
kleiden ſollen *); daß die Fuͤrſten Stellvertreter
Gottes auf Erden ſind, und daß, was ſie und die
Pfaffen hienieden heilig nennen, auch dort oben
fuͤr heilig werde erkannt werden; daß die Regenten
nur Rechte, die Voͤlker blos Pflichten haben; ein
*) Wer ſollte es ſich vielleicht nach fuͤnfzig Jahren
vorſtellen, daß ein alter, veraͤchtlicher Fuchs- und
Hurenjaͤger in Europa allen Beamten in ſeinem
kleinen, kaum zehntauſend Schritte langen und fuͤnf-
tauſend Schritte breiten Laͤndchen im Jahr 1822 bei
Strafe der Abſetzung und Einziehung ihrer Gehalte
und Penſionen verbot: „nichts uͤber politiſche Angele-
genheiten und uͤber Gegenſtaͤnde zu ſchreiben (war-
um nicht auch zu denken?)‟, die vor irgend einer
Gerichtsbehoͤrde ſeines Fuͤrſtenthuͤmchens verhandelt
worden. Gottlob, daß dieſer elende Wicht kein
Koͤnigreich und kein Kaiſerthum beſitzt.
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Zitationshilfe: | Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/189>, abgerufen am 14.06.2024. |