Gegenstand Thatsache ist und unter die scibilia mit ge- rechnet werden muß.
3) Gegenstände, die in Beziehung auf den pflicht- mäßigen Gebrauch der reinen practischen Vernunft (es sey als Folgen, oder als Gründe), a priori gedacht wer- den müssen, aber für den theoretischen Gebrauch dersel- ben überschwenglich sind, sind bloße Glaubenssachen. Dergleichen ist das höchste durch Freyheit zu bewirkende Gut in der Welt; dessen Begrif in keiner für uns mög- lichen Erfahrung, mithin für den theoretischen Vernunft- gebrauch hinreichend, seiner objectiven Realität nach be- wiesen werden kann, aber doch durch practische reine Ver- nunft geboten ist, und mithin als möglich angenommen werden muß. Diese gebotene Wirkung ist, zusammt den einzigen für uns denkbaren Bedingungen ihrer Möglichkeit, nämlich dem Daseyn Gottes und der Seelen - Unsterblichkeit, Glaubenssachen(res Fidei) und zwar die einzigen unter allen Gegenständen, die sogenannt werden können. *) Denn, ob von uns
*) Glaubenssachen sind aber darum nicht Glaubensartikel; wenn man unter den letzteren solche Glaubenssachen versteht, zu deren Bekenntnis (inneren oder äußeren) man verpflichtet werden kann: dergleichen also die natürliche Theologie nicht enthält. Denn da sie, als Glaubenssachen fürwarhal- ten (gleich den Thatsachen) auf theoretische Beweise nicht gründen können, so ist es ein freyes Fürwarhalten und auch nur als ein solches mit der Moralität des Subjects ver- einbar.
II. Th. Critik der teleologiſchen Urtheilskraft.
Gegenſtand Thatſache iſt und unter die ſcibilia mit ge- rechnet werden muß.
3) Gegenſtaͤnde, die in Beziehung auf den pflicht- maͤßigen Gebrauch der reinen practiſchen Vernunft (es ſey als Folgen, oder als Gruͤnde), a priori gedacht wer- den muͤſſen, aber fuͤr den theoretiſchen Gebrauch derſel- ben uͤberſchwenglich ſind, ſind bloße Glaubensſachen. Dergleichen iſt das hoͤchſte durch Freyheit zu bewirkende Gut in der Welt; deſſen Begrif in keiner fuͤr uns moͤg- lichen Erfahrung, mithin fuͤr den theoretiſchen Vernunft- gebrauch hinreichend, ſeiner objectiven Realitaͤt nach be- wieſen werden kann, aber doch durch practiſche reine Ver- nunft geboten iſt, und mithin als moͤglich angenommen werden muß. Dieſe gebotene Wirkung iſt, zuſammt den einzigen fuͤr uns denkbaren Bedingungen ihrer Moͤglichkeit, naͤmlich dem Daſeyn Gottes und der Seelen - Unſterblichkeit, Glaubensſachen(res Fidei) und zwar die einzigen unter allen Gegenſtaͤnden, die ſogenannt werden koͤnnen. *) Denn, ob von uns
*) Glaubensſachen ſind aber darum nicht Glaubensartikel; wenn man unter den letzteren ſolche Glaubensſachen verſteht, zu deren Bekenntnis (inneren oder aͤußeren) man verpflichtet werden kann: dergleichen alſo die natuͤrliche Theologie nicht enthaͤlt. Denn da ſie, als Glaubensſachen fuͤrwarhal- ten (gleich den Thatſachen) auf theoretiſche Beweiſe nicht gruͤnden koͤnnen, ſo iſt es ein freyes Fuͤrwarhalten und auch nur als ein ſolches mit der Moralitaͤt des Subjects ver- einbar.
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II. Th. Critik der teleologiſchen Urtheilskraft.
Gegenſtand Thatſache iſt und unter die ſcibilia mit ge-
rechnet werden muß.
3) Gegenſtaͤnde, die in Beziehung auf den pflicht-
maͤßigen Gebrauch der reinen practiſchen Vernunft (es
ſey als Folgen, oder als Gruͤnde), a priori gedacht wer-
den muͤſſen, aber fuͤr den theoretiſchen Gebrauch derſel-
ben uͤberſchwenglich ſind, ſind bloße Glaubensſachen.
Dergleichen iſt das hoͤchſte durch Freyheit zu bewirkende
Gut in der Welt; deſſen Begrif in keiner fuͤr uns moͤg-
lichen Erfahrung, mithin fuͤr den theoretiſchen Vernunft-
gebrauch hinreichend, ſeiner objectiven Realitaͤt nach be-
wieſen werden kann, aber doch durch practiſche reine Ver-
nunft geboten iſt, und mithin als moͤglich angenommen
werden muß. Dieſe gebotene Wirkung iſt, zuſammt
den einzigen fuͤr uns denkbaren Bedingungen
ihrer Moͤglichkeit, naͤmlich dem Daſeyn Gottes und
der Seelen - Unſterblichkeit, Glaubensſachen (res
Fidei) und zwar die einzigen unter allen Gegenſtaͤnden,
die ſogenannt werden koͤnnen. *) Denn, ob von uns
*) Glaubensſachen ſind aber darum nicht Glaubensartikel;
wenn man unter den letzteren ſolche Glaubensſachen verſteht,
zu deren Bekenntnis (inneren oder aͤußeren) man verpflichtet
werden kann: dergleichen alſo die natuͤrliche Theologie
nicht enthaͤlt. Denn da ſie, als Glaubensſachen fuͤrwarhal-
ten (gleich den Thatſachen) auf theoretiſche Beweiſe nicht
gruͤnden koͤnnen, ſo iſt es ein freyes Fuͤrwarhalten und auch
nur als ein ſolches mit der Moralitaͤt des Subjects ver-
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Kant, Immanuel: Critik der Urtheilskraft. Berlin u. a., 1790, S. 452. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kant_urtheilskraft_1790/516>, abgerufen am 17.06.2024.
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