Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584.NV dencke du / vnd ein jeder frommer Christ / ob auff ein solch getichte zu geben sey / das D. Luther / von derselben bekentnis / vnd lehre habe abtretten können / vber der er mit so ernsten worten protestiret hat. Oelende blinde Leute / die solches tichten vnd gleuben dürffen. ICh kan es aber auch vom Philippo / mich nicht bereden lassen / das er solch getichte jemals solt für war gehalten / oder des jemands bericht haben. Ach HErr Gott / hette er ein einiges wort / dieser meinung vom Luthero gehabt / Wie solte er das gerhümet haben in alle Welt / sonderlichen im Pfaltzgreffischen Iudicio. Item / in seinen brieffen an den Fladergeist / Albertum Hardenberg / Dem er sich doch auff die Bremische disputation / oder vnterredung / so freundlich anbote / zu einem beystand / Bremen herunter in den dreck zu reissen / etc. ICh schreibe / das weiß mein Gott / mit betrübtem hertzen dauon / denn deß Mannes fall thut mir vber die massen wehe / weil man aber in öffentlichen orationibus, vnd mit dem schönen herrlichen Carmine, durch den druck / eben der ort / auch dauon rümet / da man jerlich seiner gedenckt / vnd andere dasselbige leiden / darzu schweigen / die es anhören / vnd als danckbare frome Discipel jhren lieben Praeceptorem dermassen / mit grossem ergerniß der armen vnschüldigen jugend / verehren / So muß ichs lassen war / vnd leider allzu war sein / aber es dahin achten / das der jenigen viel / die im namen Christi auch grosse thaten gethan / bey der Kirchen / dennoch die betrübte stimme hören werden / Non noui vos / Matth. 7. Denn es heist / Qui perseuerauerit / Matt. 24. Vnd nicht wer abfelt vnd ein schwermer wird / etc. DEnnoch wie gesaget / Gleube ich nicht / das Philippus sein lebenlang / solch getichte vom Luthero für warheit gehalten / Ja das er nach seinem todt / auch lange zeit / das wiederspiel gehalten vnd beklaget habe / kanstu aus folgenden seinen worten / so er an Doctorem Iohannem Cratonem Medicum Vratislauiensem geschrieben / Anno 1560. den 21. Martij / das ist / 14. jahr nach dem todt Lutheri / vnd eben vier wochen für seinem selbst eigenem ende / klerlich vnd gnugsam vernemen. Du kanst auch beyleufftig / aus demselbigen schreiben diß abnemen / ob nicht das Heidelbergische geticht / fast aus diesen worten formiret vnd genommen sey / vnd sein das Philippi wort / wie sie die Sacramentschwermer selbst / in deß Pincieri antidoto drucken lassen / Anno 1561. mense Februario zu Basel fol. 176. Memini me Luthero ante annos 20. in itinere, cum & placidior & hilarior esset, recitare veterum Graecorum & Latinorum dicta, quae expresse dicunt, Panem & vinum [fremdsprachliches Material] esse, Item signum, Item figuram, Cumque adderem, Recentem errorem esse, ponere [fremdsprachliches Material] (Sic enim recentiores loquuntur) Ibi ille haec verba subiecit, Mirum esse in Ecclesia NV dencke du / vnd ein jeder frommer Christ / ob auff ein solch getichte zu geben sey / das D. Luther / von derselben bekentnis / vnd lehre habe abtretten können / vber der er mit so ernsten worten protestiret hat. Oelende blinde Leute / die solches tichten vnd gleuben dürffen. ICh kan es aber auch vom Philippo / mich nicht bereden lassen / das er solch getichte jemals solt für war gehalten / oder des jemands bericht haben. Ach HErr Gott / hette er ein einiges wort / dieser meinũg vom Luthero gehabt / Wie solte er das gerhümet haben in alle Welt / sonderlichen im Pfaltzgreffischen Iudicio. Item / in seinen brieffen an den Fladergeist / Albertum Hardenberg / Dem er sich doch auff die Bremische disputation / oder vnterredung / so freundlich anbote / zu einem beystand / Bremen herunter in den dreck zu reissen / etc. ICh schreibe / das weiß mein Gott / mit betrübtem hertzen dauon / denn deß Mannes fall thut mir vber die massen wehe / weil man aber in öffentlichen orationibus, vnd mit dem schönen herrlichen Carmine, durch den druck / eben der ort / auch dauon rümet / da man jerlich seiner gedenckt / vnd andere dasselbige leiden / darzu schweigen / die es anhören / vñ als danckbare frome Discipel jhren lieben Praeceptorem dermassen / mit grossem ergerniß der armen vnschüldigen jugend / verehren / So muß ichs lassen war / vnd leider allzu war sein / aber es dahin achten / das der jenigen viel / die im namen Christi auch grosse thaten gethan / bey der Kirchen / dennoch die betrübte stim̃e hören werden / Non noui vos / Matth. 7. Denn es heist / Qui perseuerauerit / Matt. 24. Vnd nicht wer abfelt vnd ein schwermer wird / etc. DEnnoch wie gesaget / Gleube ich nicht / das Philippus sein lebenlang / solch getichte vom Luthero für warheit gehalten / Ja das er nach seinem todt / auch lange zeit / das wiederspiel gehalten vnd beklaget habe / kanstu aus folgenden seinen worten / so er an Doctorem Iohannem Cratonem Medicum Vratislauiensem geschrieben / Anno 1560. den 21. Martij / das ist / 14. jahr nach dem todt Lutheri / vnd eben vier wochen für seinem selbst eigenem ende / klerlich vnd gnugsam vernemen. Du kanst auch beyleufftig / aus demselbigen schreiben diß abnemen / ob nicht das Heidelbergische geticht / fast aus diesen worten formiret vnd genommen sey / vnd sein das Philippi wort / wie sie die Sacramentschwermer selbst / in deß Pincieri antidoto drucken lassen / Anno 1561. mense Februario zu Basel fol. 176. Memini me Luthero ante annos 20. in itinere, cum & placidior & hilarior esset, recitare veterum Graecorum & Latinorum dicta, quae expressè dicunt, Panem & vinum [fremdsprachliches Material] esse, Item signum, Item figuram, Cumque adderem, Recentem errorem esse, ponere [fremdsprachliches Material] (Sic enim recentiores loquuntur) Ibi ille haec verba subiecit, Mirum esse in Ecclesia <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0533" n="517"/> <p>NV dencke du / vnd ein jeder frommer Christ / ob auff ein solch getichte zu geben sey / das D. Luther / von derselben bekentnis / vnd lehre habe abtretten können / vber der er mit so ernsten worten protestiret hat. Oelende blinde Leute / die solches tichten vnd gleuben dürffen.</p> <p>ICh kan es aber auch vom Philippo / mich nicht bereden lassen / das er solch getichte jemals solt für war gehalten / oder des jemands bericht haben. Ach HErr Gott / hette er ein einiges wort / dieser meinũg vom Luthero gehabt / Wie solte er das gerhümet haben in alle Welt / sonderlichen im Pfaltzgreffischen Iudicio. Item / in seinen brieffen an den Fladergeist / Albertum Hardenberg / Dem er sich doch auff die Bremische disputation / oder vnterredung / so freundlich anbote / zu einem beystand / Bremen herunter in den dreck zu reissen / etc.</p> <p>ICh schreibe / das weiß mein Gott / mit betrübtem hertzen dauon / denn deß Mannes fall thut mir vber die massen wehe / weil man aber in öffentlichen orationibus, vnd mit dem schönen herrlichen Carmine, durch den druck / eben der ort / auch dauon rümet / da man jerlich seiner gedenckt / vnd andere dasselbige leiden / darzu schweigen / die es anhören / vñ als danckbare frome Discipel jhren lieben Praeceptorem dermassen / mit grossem ergerniß der armen vnschüldigen jugend / verehren / So muß ichs lassen war / vnd leider allzu war sein / aber es dahin achten / das der jenigen viel / die im namen Christi auch grosse thaten gethan / bey der Kirchen / dennoch die betrübte stim̃e hören werden / Non noui vos / Matth. 7. Denn es heist / Qui perseuerauerit / Matt. 24. Vnd nicht wer abfelt vnd ein schwermer wird / etc.</p> <p>DEnnoch wie gesaget / Gleube ich nicht / das Philippus sein lebenlang / solch getichte vom Luthero für warheit gehalten / Ja das er nach seinem todt / auch lange zeit / das wiederspiel gehalten vnd beklaget habe / kanstu aus folgenden seinen worten / so er an Doctorem Iohannem Cratonem Medicum Vratislauiensem geschrieben / Anno 1560. den 21. Martij / das ist / 14. jahr nach dem todt Lutheri / vnd eben vier wochen für seinem selbst eigenem ende / klerlich vnd gnugsam vernemen. Du kanst auch beyleufftig / aus demselbigen schreiben diß abnemen / ob nicht das Heidelbergische geticht / fast aus diesen worten formiret vnd genommen sey / vnd sein das Philippi wort / wie sie die Sacramentschwermer selbst / in deß Pincieri antidoto drucken lassen / Anno 1561. mense Februario zu Basel fol. 176.</p> <p>Memini me Luthero ante annos 20. in itinere, cum & placidior & hilarior esset, recitare veterum Graecorum & Latinorum dicta, quae expressè dicunt, Panem & vinum <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> esse, Item signum, Item figuram, Cumque adderem, Recentem errorem esse, ponere <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> (Sic enim recentiores loquuntur) Ibi ille haec verba subiecit, Mirum esse in Ecclesia </p> </div> </body> </text> </TEI> [517/0533]
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ICh kan es aber auch vom Philippo / mich nicht bereden lassen / das er solch getichte jemals solt für war gehalten / oder des jemands bericht haben. Ach HErr Gott / hette er ein einiges wort / dieser meinũg vom Luthero gehabt / Wie solte er das gerhümet haben in alle Welt / sonderlichen im Pfaltzgreffischen Iudicio. Item / in seinen brieffen an den Fladergeist / Albertum Hardenberg / Dem er sich doch auff die Bremische disputation / oder vnterredung / so freundlich anbote / zu einem beystand / Bremen herunter in den dreck zu reissen / etc.
ICh schreibe / das weiß mein Gott / mit betrübtem hertzen dauon / denn deß Mannes fall thut mir vber die massen wehe / weil man aber in öffentlichen orationibus, vnd mit dem schönen herrlichen Carmine, durch den druck / eben der ort / auch dauon rümet / da man jerlich seiner gedenckt / vnd andere dasselbige leiden / darzu schweigen / die es anhören / vñ als danckbare frome Discipel jhren lieben Praeceptorem dermassen / mit grossem ergerniß der armen vnschüldigen jugend / verehren / So muß ichs lassen war / vnd leider allzu war sein / aber es dahin achten / das der jenigen viel / die im namen Christi auch grosse thaten gethan / bey der Kirchen / dennoch die betrübte stim̃e hören werden / Non noui vos / Matth. 7. Denn es heist / Qui perseuerauerit / Matt. 24. Vnd nicht wer abfelt vnd ein schwermer wird / etc.
DEnnoch wie gesaget / Gleube ich nicht / das Philippus sein lebenlang / solch getichte vom Luthero für warheit gehalten / Ja das er nach seinem todt / auch lange zeit / das wiederspiel gehalten vnd beklaget habe / kanstu aus folgenden seinen worten / so er an Doctorem Iohannem Cratonem Medicum Vratislauiensem geschrieben / Anno 1560. den 21. Martij / das ist / 14. jahr nach dem todt Lutheri / vnd eben vier wochen für seinem selbst eigenem ende / klerlich vnd gnugsam vernemen. Du kanst auch beyleufftig / aus demselbigen schreiben diß abnemen / ob nicht das Heidelbergische geticht / fast aus diesen worten formiret vnd genommen sey / vnd sein das Philippi wort / wie sie die Sacramentschwermer selbst / in deß Pincieri antidoto drucken lassen / Anno 1561. mense Februario zu Basel fol. 176.
Memini me Luthero ante annos 20. in itinere, cum & placidior & hilarior esset, recitare veterum Graecorum & Latinorum dicta, quae expressè dicunt, Panem & vinum _ esse, Item signum, Item figuram, Cumque adderem, Recentem errorem esse, ponere _ (Sic enim recentiores loquuntur) Ibi ille haec verba subiecit, Mirum esse in Ecclesia
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Zitationshilfe: | Kirchner, Timotheus: Gründliche warhafftige Historia: von der Augspurgischen Confession wie die Anno 1530 geschrieben. Leipzig, 1584, S. 517. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_historia_1584/533>, abgerufen am 17.06.2024. |