der Natur und des Staates steht; kurz, weil er von den oben entwickelten ersten Grundsätzen aller Wirthschaft nicht ungestraft abfallen kann.
Fassen wir alle diese Umstände zusammen, so ergibt sich die Eigenthümlichkeit des Grund und Bodens, daß er unter allen Gütern besonders eine Bürgschaft seines gerechten Ge- brauches mit sich führt, daß man bey diesem Geschäft nicht wohl für die Dauer von dem Gesetze des Staates, und von seinem dringendsten Interesse abweichen kann, ohne den Werth seines Eigenthums zu zerstören.
Nichts desto weniger belehren uns die gegenwärtigen Weltumstände, daß alle diese wichtigen Rücksichten auf eine Zeitlang vergessen werden können, daß ein Geschlecht, ge- blendet durch den Reitz vergänglicher Güter, die Natur des Grundeigenthums verläugnen kann, und, daß alle Theorien der Gesetzgebung sich ausschließend auf das absolute Privat- eigenthum werfen, und im Gebiete der Landwirthschaft alles Gemeinde- oder Familieneigenthum aufopfern wollen können, durch dessen kräftige und persönliche Gegenwirkung, meiner Darstellung nach, doch erst ein gesichertes Privateigenthum möglich wird. Daß ein solcher Irrthum ein ganzes Zeitalter ergreifen, und wenigstens in den Köpfen der Philosophen auch fortdauern kann, erklärt sich nur dadurch, daß das Gesetz der Natur und der bürgerlichen Ordnung, gleichgültig gegen die Gedanken der Menschen ungebethen und unerfleht sein segenreiches Regiment fortführt, daß die Staatstheorien, da sie nur die Oberfläche der Dinge erkennen, auch nur an der Oberfläche zu zerstören wissen, und, daß der natürliche und gerechte Fleiß
der Natur und des Staates ſteht; kurz, weil er von den oben entwickelten erſten Grundſaͤtzen aller Wirthſchaft nicht ungeſtraft abfallen kann.
Faſſen wir alle dieſe Umſtaͤnde zuſammen, ſo ergibt ſich die Eigenthuͤmlichkeit des Grund und Bodens, daß er unter allen Guͤtern beſonders eine Buͤrgſchaft ſeines gerechten Ge- brauches mit ſich fuͤhrt, daß man bey dieſem Geſchaͤft nicht wohl fuͤr die Dauer von dem Geſetze des Staates, und von ſeinem dringendſten Intereſſe abweichen kann, ohne den Werth ſeines Eigenthums zu zerſtoͤren.
Nichts deſto weniger belehren uns die gegenwaͤrtigen Weltumſtaͤnde, daß alle dieſe wichtigen Ruͤckſichten auf eine Zeitlang vergeſſen werden koͤnnen, daß ein Geſchlecht, ge- blendet durch den Reitz vergaͤnglicher Guͤter, die Natur des Grundeigenthums verlaͤugnen kann, und, daß alle Theorien der Geſetzgebung ſich ausſchließend auf das abſolute Privat- eigenthum werfen, und im Gebiete der Landwirthſchaft alles Gemeinde- oder Familieneigenthum aufopfern wollen koͤnnen, durch deſſen kraͤftige und perſoͤnliche Gegenwirkung, meiner Darſtellung nach, doch erſt ein geſichertes Privateigenthum moͤglich wird. Daß ein ſolcher Irrthum ein ganzes Zeitalter ergreifen, und wenigſtens in den Koͤpfen der Philoſophen auch fortdauern kann, erklaͤrt ſich nur dadurch, daß das Geſetz der Natur und der buͤrgerlichen Ordnung, gleichguͤltig gegen die Gedanken der Menſchen ungebethen und unerfleht ſein ſegenreiches Regiment fortfuͤhrt, daß die Staatstheorien, da ſie nur die Oberflaͤche der Dinge erkennen, auch nur an der Oberflaͤche zu zerſtoͤren wiſſen, und, daß der natuͤrliche und gerechte Fleiß
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der Natur und des Staates ſteht; kurz, weil er von den
oben entwickelten erſten Grundſaͤtzen aller Wirthſchaft nicht
ungeſtraft abfallen kann.
Faſſen wir alle dieſe Umſtaͤnde zuſammen, ſo ergibt ſich
die Eigenthuͤmlichkeit des Grund und Bodens, daß er unter
allen Guͤtern beſonders eine Buͤrgſchaft ſeines gerechten Ge-
brauches mit ſich fuͤhrt, daß man bey dieſem Geſchaͤft nicht
wohl fuͤr die Dauer von dem Geſetze des Staates, und von
ſeinem dringendſten Intereſſe abweichen kann, ohne den Werth
ſeines Eigenthums zu zerſtoͤren.
Nichts deſto weniger belehren uns die gegenwaͤrtigen
Weltumſtaͤnde, daß alle dieſe wichtigen Ruͤckſichten auf eine
Zeitlang vergeſſen werden koͤnnen, daß ein Geſchlecht, ge-
blendet durch den Reitz vergaͤnglicher Guͤter, die Natur des
Grundeigenthums verlaͤugnen kann, und, daß alle Theorien
der Geſetzgebung ſich ausſchließend auf das abſolute Privat-
eigenthum werfen, und im Gebiete der Landwirthſchaft alles
Gemeinde- oder Familieneigenthum aufopfern wollen koͤnnen,
durch deſſen kraͤftige und perſoͤnliche Gegenwirkung, meiner
Darſtellung nach, doch erſt ein geſichertes Privateigenthum
moͤglich wird. Daß ein ſolcher Irrthum ein ganzes Zeitalter
ergreifen, und wenigſtens in den Koͤpfen der Philoſophen auch
fortdauern kann, erklaͤrt ſich nur dadurch, daß das Geſetz der
Natur und der buͤrgerlichen Ordnung, gleichguͤltig gegen die
Gedanken der Menſchen ungebethen und unerfleht ſein ſegenreiches
Regiment fortfuͤhrt, daß die Staatstheorien, da ſie nur die
Oberflaͤche der Dinge erkennen, auch nur an der Oberflaͤche
zu zerſtoͤren wiſſen, und, daß der natuͤrliche und gerechte Fleiß
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Müller, Adam Heinrich: Versuche einer neuen Theorie des Geldes mit besonderer Rücksicht auf Großbritannien. Leipzig u. a., 1816. , S. 58. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mueller_geld_1816/72>, abgerufen am 15.06.2024.
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