Interamna anführt 39); auch von Ameria ist es, nach der oben angeführten Meldung Catos, nicht zweifelhaft. Ge- wöhnlich freylich bezeichneten sie ihre Jahre, wie die Athe- nienser, nicht mit den Zahlen einer Aera, sondern mit den Nahmen der höchsten Magistrate. Doch findet sich eine Aera nach Vertreibung der Könige, gebraucht nach der Mitte des vierten Jahrhunderts 40), und eine mit der- selben beynahe zusammenstimmende, nach der Einweihung des Capitols, gegen die Mitte des fünften 41).
Um das Jahr der Gründung zu finden, ward also, wenn jene erste als feststehend angenommen war, zu ihr nur die Summe der Jahre der königlichen Herrschaft hin- zugefügt: jene Aera konnte durch die Fasten geprüft, oder wenigstens zweifelhaft gemacht werden. Denn das ist klar daß auch diese außerordentlich von einander abgewi- chen sind. So fehlen in Livius, der doch Catos Zeitrech- nung folgte, außer späteren Consulpaaren, die der Jahre 248, 264 und 265. Ganz wüst und zerstört sind die Fa- sten Diodors. Was aber eigenthümlichen Argwohn gegen die Fasten der Consuln in der ältesten Zeit nicht weniger als der Könige, und sogar die Ueberzeugung begründet daß die ganze Zeitrechnung bis auf die Einnahme der Stadt eine erfundne Künsteley seyn muß, ist die Natur
39)De emendatione temporum, p. 385.
40) Das Jahr 119 (J. d. St. 362), in censorischen Registern. Dionysius I. c. 74.
41) Das Jahr 304: ohne Zweifel 204; denn es entspricht dem Jahr d. St. 449. Inschrift auf einer von Cn. Flavius ge- weihten Capelle. Plinius H. N. XXXIII. c. 5.
Interamna anfuͤhrt 39); auch von Ameria iſt es, nach der oben angefuͤhrten Meldung Catos, nicht zweifelhaft. Ge- woͤhnlich freylich bezeichneten ſie ihre Jahre, wie die Athe- nienſer, nicht mit den Zahlen einer Aera, ſondern mit den Nahmen der hoͤchſten Magiſtrate. Doch findet ſich eine Aera nach Vertreibung der Koͤnige, gebraucht nach der Mitte des vierten Jahrhunderts 40), und eine mit der- ſelben beynahe zuſammenſtimmende, nach der Einweihung des Capitols, gegen die Mitte des fuͤnften 41).
Um das Jahr der Gruͤndung zu finden, ward alſo, wenn jene erſte als feſtſtehend angenommen war, zu ihr nur die Summe der Jahre der koͤniglichen Herrſchaft hin- zugefuͤgt: jene Aera konnte durch die Faſten gepruͤft, oder wenigſtens zweifelhaft gemacht werden. Denn das iſt klar daß auch dieſe außerordentlich von einander abgewi- chen ſind. So fehlen in Livius, der doch Catos Zeitrech- nung folgte, außer ſpaͤteren Conſulpaaren, die der Jahre 248, 264 und 265. Ganz wuͤſt und zerſtoͤrt ſind die Fa- ſten Diodors. Was aber eigenthuͤmlichen Argwohn gegen die Faſten der Conſuln in der aͤlteſten Zeit nicht weniger als der Koͤnige, und ſogar die Ueberzeugung begruͤndet daß die ganze Zeitrechnung bis auf die Einnahme der Stadt eine erfundne Kuͤnſteley ſeyn muß, iſt die Natur
39)De emendatione temporum, p. 385.
40) Das Jahr 119 (J. d. St. 362), in cenſoriſchen Regiſtern. Dionyſius I. c. 74.
41) Das Jahr 304: ohne Zweifel 204; denn es entſpricht dem Jahr d. St. 449. Inſchrift auf einer von Cn. Flavius ge- weihten Capelle. Plinius H. N. XXXIII. c. 5.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0209"n="187"/>
Interamna anfuͤhrt <noteplace="foot"n="39)"><hirendition="#aq">De emendatione temporum, p. 385.</hi></note>; auch von Ameria iſt es, nach der<lb/>
oben angefuͤhrten Meldung Catos, nicht zweifelhaft. Ge-<lb/>
woͤhnlich freylich bezeichneten ſie ihre Jahre, wie die Athe-<lb/>
nienſer, nicht mit den Zahlen einer Aera, ſondern mit<lb/>
den Nahmen der hoͤchſten Magiſtrate. Doch findet ſich<lb/>
eine Aera nach Vertreibung der Koͤnige, gebraucht nach<lb/>
der Mitte des vierten Jahrhunderts <noteplace="foot"n="40)">Das Jahr 119 (J. d. St. 362), in cenſoriſchen Regiſtern.<lb/>
Dionyſius <hirendition="#aq">I. c.</hi> 74.</note>, und eine mit der-<lb/>ſelben beynahe zuſammenſtimmende, nach der Einweihung<lb/>
des Capitols, gegen die Mitte des fuͤnften <noteplace="foot"n="41)">Das Jahr 304: ohne Zweifel 204; denn es entſpricht dem<lb/>
Jahr d. St. 449. Inſchrift auf einer von Cn. Flavius ge-<lb/>
weihten Capelle. Plinius <hirendition="#aq">H. N. XXXIII. c.</hi> 5.</note>.</p><lb/><p>Um das Jahr der Gruͤndung zu finden, ward alſo,<lb/>
wenn jene erſte als feſtſtehend angenommen war, zu ihr<lb/>
nur die Summe der Jahre der koͤniglichen Herrſchaft hin-<lb/>
zugefuͤgt: jene Aera konnte durch die Faſten gepruͤft, oder<lb/>
wenigſtens zweifelhaft gemacht werden. Denn das iſt<lb/>
klar daß auch dieſe außerordentlich von einander abgewi-<lb/>
chen ſind. So fehlen in Livius, der doch Catos Zeitrech-<lb/>
nung folgte, außer ſpaͤteren Conſulpaaren, die der Jahre<lb/>
248, 264 und 265. Ganz wuͤſt und zerſtoͤrt ſind die Fa-<lb/>ſten Diodors. Was aber eigenthuͤmlichen Argwohn gegen<lb/>
die Faſten der Conſuln in der aͤlteſten Zeit nicht weniger<lb/>
als der Koͤnige, und ſogar die Ueberzeugung begruͤndet<lb/>
daß die ganze Zeitrechnung bis auf die Einnahme der<lb/>
Stadt eine erfundne Kuͤnſteley ſeyn muß, iſt die Natur<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[187/0209]
Interamna anfuͤhrt 39); auch von Ameria iſt es, nach der
oben angefuͤhrten Meldung Catos, nicht zweifelhaft. Ge-
woͤhnlich freylich bezeichneten ſie ihre Jahre, wie die Athe-
nienſer, nicht mit den Zahlen einer Aera, ſondern mit
den Nahmen der hoͤchſten Magiſtrate. Doch findet ſich
eine Aera nach Vertreibung der Koͤnige, gebraucht nach
der Mitte des vierten Jahrhunderts 40), und eine mit der-
ſelben beynahe zuſammenſtimmende, nach der Einweihung
des Capitols, gegen die Mitte des fuͤnften 41).
Um das Jahr der Gruͤndung zu finden, ward alſo,
wenn jene erſte als feſtſtehend angenommen war, zu ihr
nur die Summe der Jahre der koͤniglichen Herrſchaft hin-
zugefuͤgt: jene Aera konnte durch die Faſten gepruͤft, oder
wenigſtens zweifelhaft gemacht werden. Denn das iſt
klar daß auch dieſe außerordentlich von einander abgewi-
chen ſind. So fehlen in Livius, der doch Catos Zeitrech-
nung folgte, außer ſpaͤteren Conſulpaaren, die der Jahre
248, 264 und 265. Ganz wuͤſt und zerſtoͤrt ſind die Fa-
ſten Diodors. Was aber eigenthuͤmlichen Argwohn gegen
die Faſten der Conſuln in der aͤlteſten Zeit nicht weniger
als der Koͤnige, und ſogar die Ueberzeugung begruͤndet
daß die ganze Zeitrechnung bis auf die Einnahme der
Stadt eine erfundne Kuͤnſteley ſeyn muß, iſt die Natur
39) De emendatione temporum, p. 385.
40) Das Jahr 119 (J. d. St. 362), in cenſoriſchen Regiſtern.
Dionyſius I. c. 74.
41) Das Jahr 304: ohne Zweifel 204; denn es entſpricht dem
Jahr d. St. 449. Inſchrift auf einer von Cn. Flavius ge-
weihten Capelle. Plinius H. N. XXXIII. c. 5.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/209>, abgerufen am 31.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.