jede Curie in zehn Decurien getheilt ist 78): in dem letz- ten müssen beyde Eintheilungen neben einander gedacht werden. Die Neuerung des Königs Tarquinius wird all- gemein auf die Ritter bezogen 79), aber dann müssen dem Wesen nach die ursprünglichen Tribus nur sie enthalten haben, und nichts als Centurien gewesen seyn, da auch bezeugt wird daß jene verdoppelt waren, und jede durch eine Vestalin vertreten ward; auch wohl bis zum Deci- schen Gesetz durch einen Augur 80).
Die gültigsten Zeugen scheinen für den weiteren Um- fang jener alten Stämme zu entscheiden; welches keines- wegs die Bezeichnung der Rittercenturien durch dieselben Nahmen ausschließt. Die Curien können nicht neben und unabhängig von den alten Stämmen bestanden haben; denn es ist gewiß daß die Patricier in jenen stimmten. Dem widerspricht es aber gar nicht, wenn diese Centu- rien unter dem Nahmen ihrer Stämme bildeten, welche auch allein für die Stämme gegolten haben, weil sie ur- sprünglich allein das Stimmrecht ausübten.
Die gewöhnliche Meinung des späteren Roms erklärte die räthselhaften Nahmen der Stämme durch den gemisch- ten Ursprung der Nation, aus Latinern, Sabinern und Etruskern, oder, statt dieser, Ardeaten oder andern
Fremden
78) Dionysius a. a. O.
79) Dionysius III. c. 71. Livius c. 36.
80) Festus s. v. Sex Vestae sacerdotes. Livius X. c. 6. Diese sechs Tribus hießen die ersten und zweyten Titier, Ramner und Lucerer.
jede Curie in zehn Decurien getheilt iſt 78): in dem letz- ten muͤſſen beyde Eintheilungen neben einander gedacht werden. Die Neuerung des Koͤnigs Tarquinius wird all- gemein auf die Ritter bezogen 79), aber dann muͤſſen dem Weſen nach die urſpruͤnglichen Tribus nur ſie enthalten haben, und nichts als Centurien geweſen ſeyn, da auch bezeugt wird daß jene verdoppelt waren, und jede durch eine Veſtalin vertreten ward; auch wohl bis zum Deci- ſchen Geſetz durch einen Augur 80).
Die guͤltigſten Zeugen ſcheinen fuͤr den weiteren Um- fang jener alten Staͤmme zu entſcheiden; welches keines- wegs die Bezeichnung der Rittercenturien durch dieſelben Nahmen ausſchließt. Die Curien koͤnnen nicht neben und unabhaͤngig von den alten Staͤmmen beſtanden haben; denn es iſt gewiß daß die Patricier in jenen ſtimmten. Dem widerſpricht es aber gar nicht, wenn dieſe Centu- rien unter dem Nahmen ihrer Staͤmme bildeten, welche auch allein fuͤr die Staͤmme gegolten haben, weil ſie ur- ſpruͤnglich allein das Stimmrecht ausuͤbten.
Die gewoͤhnliche Meinung des ſpaͤteren Roms erklaͤrte die raͤthſelhaften Nahmen der Staͤmme durch den gemiſch- ten Urſprung der Nation, aus Latinern, Sabinern und Etruskern, oder, ſtatt dieſer, Ardeaten oder andern
Fremden
78) Dionyſius a. a. O.
79) Dionyſius III. c. 71. Livius c. 36.
80) Feſtus s. v. Sex Vestae sacerdotes. Livius X. c. 6. Dieſe ſechs Tribus hießen die erſten und zweyten Titier, Ramner und Lucerer.
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jede Curie in zehn Decurien getheilt iſt 78): in dem letz-
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werden. Die Neuerung des Koͤnigs Tarquinius wird all-
gemein auf die Ritter bezogen 79), aber dann muͤſſen dem
Weſen nach die urſpruͤnglichen Tribus nur ſie enthalten
haben, und nichts als Centurien geweſen ſeyn, da auch
bezeugt wird daß jene verdoppelt waren, und jede durch
eine Veſtalin vertreten ward; auch wohl bis zum Deci-
ſchen Geſetz durch einen Augur 80).
Die guͤltigſten Zeugen ſcheinen fuͤr den weiteren Um-
fang jener alten Staͤmme zu entſcheiden; welches keines-
wegs die Bezeichnung der Rittercenturien durch dieſelben
Nahmen ausſchließt. Die Curien koͤnnen nicht neben und
unabhaͤngig von den alten Staͤmmen beſtanden haben;
denn es iſt gewiß daß die Patricier in jenen ſtimmten.
Dem widerſpricht es aber gar nicht, wenn dieſe Centu-
rien unter dem Nahmen ihrer Staͤmme bildeten, welche
auch allein fuͤr die Staͤmme gegolten haben, weil ſie ur-
ſpruͤnglich allein das Stimmrecht ausuͤbten.
Die gewoͤhnliche Meinung des ſpaͤteren Roms erklaͤrte
die raͤthſelhaften Nahmen der Staͤmme durch den gemiſch-
ten Urſprung der Nation, aus Latinern, Sabinern und
Etruskern, oder, ſtatt dieſer, Ardeaten oder andern
Fremden
78) Dionyſius a. a. O.
79) Dionyſius III. c. 71. Livius c. 36.
80) Feſtus s. v. Sex Vestae sacerdotes. Livius X. c. 6. Dieſe
ſechs Tribus hießen die erſten und zweyten Titier, Ramner
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Niebuhr, Barthold Georg: Römische Geschichte. T. 1. Berlin, 1811, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niebuhr_roemische01_1811/246>, abgerufen am 01.11.2024.
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