scheint es also nicht nur erlaubt, sondern sogar zweck- mäßig, sie nicht mit dem kleineren Kreise eigentlicher Vernunftgegenstände aufzuhalten, und sie in Zeiten zu andern Kenntnissen fortzuführen, um sie nicht durch Beschränktheit des Unterrichtskreises und Einförmigkeit des Materials theils zu ermüden, theils zu einer klein- lichen und pedantischen Verarbeitung ins Einzelne zu verführen.
So gegründet aber auch an sich die Ansicht ist, daß wenigstens für Lehrlinge dieser Art der Erziehungsun- terricht über den Umkreis der bloßen Vernunftbil- dung erweitert werden müsse, so ist es doch nichts destoweniger eine Uebereilung, wenn man sich dadurch verleiten läßt, sowohl den öffentlichen Unterricht in Bürgerschulen und Gymnasien, als auch den Privat- unterricht, soweit er jenen Anstalten parallel läuft, fast ausschließend der Vorbereitung auf den künfti- gen Beruf der Lehrlinge zu bestimmen. Man hört freilich fragen: was sollen denn die Lehrlinge, die bis ins fünfzehnte oder achtzehnte Lebensjahr oder auch noch länger im Unterricht bleiben, außer den gewöhnlichen Schulkenntnissen (die doch wohl nicht ins Unendliche fort intensiv gesteigert werden sollen?) noch lernen, wenn man sie nicht mit unmittelbaren Vorübungen zu ihrem künftigen Berufe beschäftigen will? und wozu könnte man die Zeit, die solche Schüler ha- ben, nützlicher anwenden? Aber, lasse man sich nur darinn nicht irre machen: alle unmittelbare Rücksicht auf Berufsbildung muß von dem Erziehungs-
Dritter Abſchnitt.
ſcheint es alſo nicht nur erlaubt, ſondern ſogar zweck- maͤßig, ſie nicht mit dem kleineren Kreiſe eigentlicher Vernunftgegenſtaͤnde aufzuhalten, und ſie in Zeiten zu andern Kenntniſſen fortzufuͤhren, um ſie nicht durch Beſchraͤnktheit des Unterrichtskreiſes und Einfoͤrmigkeit des Materials theils zu ermuͤden, theils zu einer klein- lichen und pedantiſchen Verarbeitung ins Einzelne zu verfuͤhren.
So gegruͤndet aber auch an ſich die Anſicht iſt, daß wenigſtens fuͤr Lehrlinge dieſer Art der Erziehungsun- terricht uͤber den Umkreis der bloßen Vernunftbil- dung erweitert werden muͤſſe, ſo iſt es doch nichts deſtoweniger eine Uebereilung, wenn man ſich dadurch verleiten laͤßt, ſowohl den oͤffentlichen Unterricht in Buͤrgerſchulen und Gymnaſien, als auch den Privat- unterricht, ſoweit er jenen Anſtalten parallel laͤuft, faſt ausſchließend der Vorbereitung auf den kuͤnfti- gen Beruf der Lehrlinge zu beſtimmen. Man hoͤrt freilich fragen: was ſollen denn die Lehrlinge, die bis ins fuͤnfzehnte oder achtzehnte Lebensjahr oder auch noch laͤnger im Unterricht bleiben, außer den gewoͤhnlichen Schulkenntniſſen (die doch wohl nicht ins Unendliche fort intenſiv geſteigert werden ſollen?) noch lernen, wenn man ſie nicht mit unmittelbaren Voruͤbungen zu ihrem kuͤnftigen Berufe beſchaͤftigen will? und wozu koͤnnte man die Zeit, die ſolche Schuͤler ha- ben, nuͤtzlicher anwenden? Aber, laſſe man ſich nur darinn nicht irre machen: alle unmittelbare Ruͤckſicht auf Berufsbildung muß von dem Erziehungs-
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Dritter Abſchnitt.
ſcheint es alſo nicht nur erlaubt, ſondern ſogar zweck-
maͤßig, ſie nicht mit dem kleineren Kreiſe eigentlicher
Vernunftgegenſtaͤnde aufzuhalten, und ſie in Zeiten zu
andern Kenntniſſen fortzufuͤhren, um ſie nicht durch
Beſchraͤnktheit des Unterrichtskreiſes und Einfoͤrmigkeit
des Materials theils zu ermuͤden, theils zu einer klein-
lichen und pedantiſchen Verarbeitung ins Einzelne zu
verfuͤhren.
So gegruͤndet aber auch an ſich die Anſicht iſt, daß
wenigſtens fuͤr Lehrlinge dieſer Art der Erziehungsun-
terricht uͤber den Umkreis der bloßen Vernunftbil-
dung erweitert werden muͤſſe, ſo iſt es doch nichts
deſtoweniger eine Uebereilung, wenn man ſich dadurch
verleiten laͤßt, ſowohl den oͤffentlichen Unterricht in
Buͤrgerſchulen und Gymnaſien, als auch den Privat-
unterricht, ſoweit er jenen Anſtalten parallel laͤuft,
faſt ausſchließend der Vorbereitung auf den kuͤnfti-
gen Beruf der Lehrlinge zu beſtimmen. Man hoͤrt
freilich fragen: was ſollen denn die Lehrlinge, die bis
ins fuͤnfzehnte oder achtzehnte Lebensjahr oder auch noch
laͤnger im Unterricht bleiben, außer den gewoͤhnlichen
Schulkenntniſſen (die doch wohl nicht ins Unendliche
fort intenſiv geſteigert werden ſollen?) noch lernen,
wenn man ſie nicht mit unmittelbaren Voruͤbungen
zu ihrem kuͤnftigen Berufe beſchaͤftigen will?
und wozu koͤnnte man die Zeit, die ſolche Schuͤler ha-
ben, nuͤtzlicher anwenden? Aber, laſſe man ſich nur
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Niethammer, Friedrich Immanuel: Der Streit des Philanthropinismus und Humanismus in der Theorie des Erziehungs-Unterrichts unsrer Zeit. Jena, 1808, S. 188. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/niethammer_philantropinismus_1808/200>, abgerufen am 16.06.2024.
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