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Allgemeine Zeitung, Nr. 107, 17. April 1849.

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[Spaltenumbruch] diejenigen Badeorte welche die erforderlichen Anstalten nicht aus eigenen
Mitteln unterhalten können, und die dieselben bisher mit Hülfe von Bei-
trägen aus der Spielpacht unterhalten haben, nach Wegfall dieser Beihülfe
von Reichswegen unterstützt werden, wie das auch in Frankreich zu ge-
schehen pflege. Hr. v. Mohl: Er habe die im Rösler'schen Antrage her-
vorgehobene Angabe der Baden-Baden'schen Spielpächter der badischen
Regierung mitgetheilt, und von derselben die Antwort erhalten daß bereits
früher eine Untersuchung wegen dieses Gegenstandes eingeleitet sey, welche
ergeben habe daß etwa anderthalb Millionen der bezeichneten Summe an
ein Bankhaus gezahlt seyen, welches vertragsmäßigen Anspruch gehabt auf
die Hälfte des Gewinnes der Spielbank. Uebrigens habe sich keine Art
von Verdacht der Bestechung gegen irgendeinen badischen Beamten heraus-
gestellt. Hr. Hergenhan verlangt daß das Gesetz über Aufhebung der
Spielbanken erst im Jahr 1850 in Wirksamkeit gesetzt werde (oh! oh!)
um die von Hrn. Venedey angedeuteten Entschädigungsansprüche zu er-
mitteln. Hr. M. Mohl widerspricht dieser Zumuthung mit großem
Eifer und Nachdruck. Wenn das Reich die Bordelle verbiete, ob man
denen die dabei verlieren eine Entschädigung gewähren wolle? (Beifall.)
Hr. Bodewitz (aus Regensburg) habe beantragt daß von Reichswegen
keine Art von Entschädigung wegen des Aufhörens der Spielbanken gelei-
stet werde, und daß es den Regierungen der Einzelstaaten überlassen bleibe,
welche solche schändliche Anstalten aufgenommen oder geduldet, die dabei Be-
theiligten zu entschädigen wenn dieselben einen Rechtsanspruch darauf ha-
ben. Hr. Bodewitz erklärt daß sein Antrag dahin gehe daß ausgesprochen
werde: daß weder das Reich noch die Einzelstaaten zur Entschädigung we-
gen Aufhebung der Spielbanken verpflichtet seyen. Hr. R. v. Mohl wi-
derspricht diesem Antrage, welcher der Reichsversammlung zumuthe in die
Befugnisse des Richters einzugreifen. Hr. Wydenbrugk besteigt die
Rednerbühne um die sehr müßige Frage zu untersuchen, ob die Reichsver-
sammlung zur Aufhebung der Spielbanken befugt gewesen, die doch offen-
bar nichts gemein habe mit der Constituirung Deutschlands. Hr. Vi-
scher:
Der Staat habe kraft seines sittlichen Zwecks ohne allen Zweifel
das Recht eine giftige Anstalt aus seiner Mitte zu entfernen, und wenn
man den Unternehmern der Spiele Entschädigung geben müsse, so solle
man ihnen wenigstens so wenig als möglich geben. (Zustimmung.) Da
keine weitern Redner eingeschrieben sind, so erfolgt der Schluß der Ver-
handlung. Die Anträge der HH. Hergenhahn und Bodowitz finden nicht
die erforderliche Unterstützung von 20 Stimmen, der Antrag des Hrn.
Rösler wird als erledigt durch die Aufschlüsse die der Justizminister gege-
ben zurückgenommen, der Antrag des Hrn. Vischer wird abgelehnt, und
der Ausschußantrag auf einfaches Uebergehen zur Tagesordnung so gut
wie einstimmig angenommen. Die nächste Sitzung wird auf Montag an-
beraumt und auf die Tagesordnung derselben werden zwei ganz unbedeu-
tende Gegenstände gesetzt. Schluß der Sitzung halb 1 Uhr.


Einer Versammlung der öster-
reichischen Abgeordneten im Hötel Schröder, der auch viele bayerische und
andere vom sogenannten großdeutschen Verein beiwohnten, eröffnete ge-
stern Hr. v. Schmerling, er habe (obgleich selber nicht mehr Bevollmäch-
tigter und obgleich Graf Rechberg bereits seit mehreren Tagen hier anwe-
send) eine ministerielle Note mit der Weisung erhalten die öfterreichischen
Abgeordneten zu verständigen daß sie zurückzukehren haben. Hr. v. Schmer-
ling wies übrigens jeden Zusammenhang seines Wirkens und seiner An-
träge bei dem Olmützer Cabinet mit dieser Aufforderung zur Heimkehr
von sich ab. Ohne in eine Beurtheilung der Note einzugehen und mich
rein an das Thatsächliche haltend kann ich doch nicht umhin zu bemerken
daß dieser Wiener Cabinetsstyl sehr eigenthümlich ist. Wenn Aufrichtig-
keit eben nicht die Schwäche der Politik der Cabinette ist, so blickt aus den
letzten ministeriellen Correspondenzen mit Frankfurt der Unmuth über die
hiesigen Vorgänge doch etwas gar zu grob aufrichtig durch. Der größere
Theil der öfterreichischen Abgeordneten, sowohl der Rechten als der Linken,
scheint bleiben zu wollen, ein anderer wird austreten, ohne daß weder die
bleibenden noch die austretenden nach ihrer sonstigen politischen Richtung
geschichtet find, da die einen wie die andern vermischt verschiedenen Frac-
tionen angehören.


Von den aus der Nationalver-
sammlung austretenden Oesterreichern -- im ganzen bis jetzt 23 -- sind
einige bereits abgereist. Die hier verbleibenden öfterreichischen Abgeord-
neten hoffen noch durch eine Vorstellung an die Regierung den Abberu-
fungsbefehl rückgängig zu machen, was freilich bei der in der österreichi-
schen Note so bestimmt ausgesprochenen Absicht der Nationalversamm-
lung von nun an jede Anerkennung zu versagen sehr problematisch er-
scheint. Graf Rechberg übernimmt morgen die Geschäfte der österreichi-
schen Gesandtschaft bei der Centralgewalt. Hr. v. Schmerling bleibt einst-
weilen als Abgeordneter zur Nationalversammlung hier. Es bestätigt
sich daß Fürst Schwarzenberg den Erzherzog Johann ausdrücklich im Na-
[Spaltenumbruch] men des Kaisers ersucht hat die Reichsverweserstelle bis zu Errichtung ei-
ner "den Umständen angemessenen" Centralgewalt beizubehalten. Von ei-
nem Auftrag für Oesterreich mit den übrigen deutschen Regierungen zu
unterhandeln (wie hiesige Blätter berichteten) konnte begreiflicherweise
keine Rede seyn. Ein Auftrag dieser Art würde sich mit der Stellung des
Erzherzogs als Träger der obersten Erecutivgewalt Deutschlands in keiner
Weise vereinbaren lassen.


Heute Abend ist von den Vertretern von
Baden, Hessen-Darmstadt, Kurhessen, Oldenburg, Mecklenburg, Hol-
stein, Lauenburg, Braunschweig, Nassau, Sachsen-Weimar, Koburg-
Gotha, Altenburg, Meiningen, Anhalt-Bernburg, Dessau, Schwarz-
burg-Rudolstadt, Sondershausen, Reuß, Hohenzollern, Waldeck, Ham-
burg, Bremen, Lübeck, Frankfurt folgende Gesammtnote an den stell-
vertretenden Bevollmächtigten der königl. preußischen Regierung bei der
Centralgewalt abgegeben worden:

"Die ergebenst Unterzeichneten sind in
Folge der durch die königl. preußische Circularnote vom 3 April 1849 er-
haltenen Veranlassung, und geleitet von der Ueberzeugung daß eine mög-
lichst baldige umfassende Verständigung zu der schleunigen Verwirklichung
des deutschen Verfassungswerkes wesentlich beitragen werde, über ihre ge-
meinsame Aufgabe in vorläufige Verhandlungen getreten, und beehren sich
dem königl. preußischen Hrn. Bevollmächtigten als deren Ergebniß fol-
gendes mitzutheilen: Die von den Unterzeichneten vertretenen hohen Re-
gierungen haben mit lebhafter Befriedigung aus der gedachten Note und
deren Beilage ersehen daß Se. Majestät der König von Preußen geneigt
find an die Spitze des deutschen Bundesstaates zu treten. Wenn Se.
königl. Majestät die Rechtsgültigkeit der durch die deutsche Nationalver-
sammlung getroffenen Wahl noch von dem Einverständniß der betheilig-
ten Regierungen abhängig gemacht haben, so verdient die Ansicht welche
dabei die leitende gewesen ist, nicht nur die höchste Anerkennung, son-
dern es wird darin im Hinblick auf die Erfahrungen der letzten Zeit
auch das Bestreben nach Herstellung derjenigen Garantien erkannt wer-
den müssen, welche dem deutschen Verfassungswerk Dauer zu geben
geeignet sind. Durchdrungen von der Ueberzeugung daß das Wohl des
gemeinsamen Vaterlandes nur in der Errichtung eines kräftigen Bundes-
staates gedeihen könne, und daß für diesen Zweck von Einzelnen Opfer ge-
bracht werden müssen, nehmen die Unterzeichneten keinen Anstand, Namens
der von ihnen vertretenen hohen Regierungen hiedurch ihr volles Einver-
ständniß mit der von der Reichsversammlung getroffenen Wahl zu erklä-
ren. Anlangend die Verfassung des deutschen Reichs, so entspricht diese
zwar, sowie sie in zweiter Lesung von der Reichsversammlung beschlossen
worden, nicht in allen Punkten den Ansichten welche von den hohen Re-
gierungen der Unterzeichneten gehegt und schon früher hervorgehoben wor-
den sind, allein abgesehen davon daß einzelne dieser Regierungen die
Beschlüsse der Reichsversammlung im voraus als verbindlich anerkannt
haben, und daß der von andern ebenso wie von der königlich preußischen
Regierung festgehaltene Standpunkt der Vereinbarung in seiner conse-
quenten Durchführung die Erreichung eines gedeihlichen Resultats leicht
unmöglich machen würde, erachten sie auch die von ihnen gebegten Be-
denken nicht im richtigen Verhältniß zu den großen Gefahren welche ein
längerer Verzug des Verfassungswerkes dem gemeinsamen Vaterlande
nothwendig bringen müßte. Indem daher die unterzeichneten Namens
ihrer hohen Regierungen die von der Nationalversammlung beschlossene
Verfassung des deutschen Reichs anerkennen und annehmen, geben sie sich
der Erwartung hin daß die königlich preußische Regierung in Berück-
sichtigung der für alle Theile Deutschlands gleichmäßig dringenden Be-
weggründe denselben Grundsätzen folgen und die Ueberzeugung gewinnen
werde, daß sie auf diese Weise dem hohen Berufe, den ihr die Neuge-
staltung Deutschlands anweist, zu genügen im Stande seyn werde. Sie
gehen dabei von der Ueberzeugung aus daß unter dieser Voraussetzung
alle deutschen Regierungen, denen der Eintritt in den zu errichtenden
Bundesstaat nicht durch ihre besondere Verhältnisse gegenwärtig unmög-
lich ist, von gleicher patriotischer Auffassung geleitet einer völligen groß-
artigen Einigung sich anschließen werden, und daß es daher einer Regu-
lirung mit diesen außerhalb der Verfassung nicht bedürfen werde."


Beda Weber, Professor aus
Meran, Abgeordneter zur deutschen Nationalversammlung, ist durch das
Domcapitel zu Limburg zum katholischen Pfarrer an der Bartholomäus-
kirche (Dom) in hiefiger Stadt ernannt worden. (Fr. O.P.A.Z.)


Die Frankfurter Ober-Post-Amts-Zeitung vom 15 April
meldet in ihrem amtlichen Theile: "Nach den beim Reichskriegs-
ministerium eingegangenen Berichten des commandirenden Generals
der Operationsarmee vom 9 April war an gedachtem Tage mit Tages-
anbruch die Vorhut der ersten Division auf der südlichen Straße nach
Sonderburg bis über Nübel hinaus, diejenige der zweiten Division auf
der nördlichen Straße bis jenseits Satrup vorgegangen. Demzufolge
wurde der ganze Terrainabschnitt von Nübelnoer bei Nübel, über Sten-
derup, Satrup bis zum Alsunde von den diesseitigen Truppen besetzt und
hierdurch die engere Einschließung der zurückweichenden dänischen Armee
in die befestigte Stellung bei Düppel bewirkt, welche letztere an und für
sich sehr stark und nunmehr auch stark besetzt ist. Die Vorhut der

[Spaltenumbruch] diejenigen Badeorte welche die erforderlichen Anſtalten nicht aus eigenen
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trägen aus der Spielpacht unterhalten haben, nach Wegfall dieſer Beihülfe
von Reichswegen unterſtützt werden, wie das auch in Frankreich zu ge-
ſchehen pflege. Hr. v. Mohl: Er habe die im Rösler’ſchen Antrage her-
vorgehobene Angabe der Baden-Baden’ſchen Spielpächter der badiſchen
Regierung mitgetheilt, und von derſelben die Antwort erhalten daß bereits
früher eine Unterſuchung wegen dieſes Gegenſtandes eingeleitet ſey, welche
ergeben habe daß etwa anderthalb Millionen der bezeichneten Summe an
ein Bankhaus gezahlt ſeyen, welches vertragsmäßigen Anſpruch gehabt auf
die Hälfte des Gewinnes der Spielbank. Uebrigens habe ſich keine Art
von Verdacht der Beſtechung gegen irgendeinen badiſchen Beamten heraus-
geſtellt. Hr. Hergenhan verlangt daß das Geſetz über Aufhebung der
Spielbanken erſt im Jahr 1850 in Wirkſamkeit geſetzt werde (oh! oh!)
um die von Hrn. Venedey angedeuteten Entſchädigungsanſprüche zu er-
mitteln. Hr. M. Mohl widerſpricht dieſer Zumuthung mit großem
Eifer und Nachdruck. Wenn das Reich die Bordelle verbiete, ob man
denen die dabei verlieren eine Entſchädigung gewähren wolle? (Beifall.)
Hr. Bodewitz (aus Regensburg) habe beantragt daß von Reichswegen
keine Art von Entſchädigung wegen des Aufhörens der Spielbanken gelei-
ſtet werde, und daß es den Regierungen der Einzelſtaaten überlaſſen bleibe,
welche ſolche ſchändliche Anſtalten aufgenommen oder geduldet, die dabei Be-
theiligten zu entſchädigen wenn dieſelben einen Rechtsanſpruch darauf ha-
ben. Hr. Bodewitz erklärt daß ſein Antrag dahin gehe daß ausgeſprochen
werde: daß weder das Reich noch die Einzelſtaaten zur Entſchädigung we-
gen Aufhebung der Spielbanken verpflichtet ſeyen. Hr. R. v. Mohl wi-
derſpricht dieſem Antrage, welcher der Reichsverſammlung zumuthe in die
Befugniſſe des Richters einzugreifen. Hr. Wydenbrugk beſteigt die
Rednerbühne um die ſehr müßige Frage zu unterſuchen, ob die Reichsver-
ſammlung zur Aufhebung der Spielbanken befugt geweſen, die doch offen-
bar nichts gemein habe mit der Conſtituirung Deutſchlands. Hr. Vi-
ſcher:
Der Staat habe kraft ſeines ſittlichen Zwecks ohne allen Zweifel
das Recht eine giftige Anſtalt aus ſeiner Mitte zu entfernen, und wenn
man den Unternehmern der Spiele Entſchädigung geben müſſe, ſo ſolle
man ihnen wenigſtens ſo wenig als möglich geben. (Zuſtimmung.) Da
keine weitern Redner eingeſchrieben ſind, ſo erfolgt der Schluß der Ver-
handlung. Die Anträge der HH. Hergenhahn und Bodowitz finden nicht
die erforderliche Unterſtützung von 20 Stimmen, der Antrag des Hrn.
Rösler wird als erledigt durch die Aufſchlüſſe die der Juſtizminiſter gege-
ben zurückgenommen, der Antrag des Hrn. Viſcher wird abgelehnt, und
der Ausſchußantrag auf einfaches Uebergehen zur Tagesordnung ſo gut
wie einſtimmig angenommen. Die nächſte Sitzung wird auf Montag an-
beraumt und auf die Tagesordnung derſelben werden zwei ganz unbedeu-
tende Gegenſtände geſetzt. Schluß der Sitzung halb 1 Uhr.


Einer Verſammlung der öſter-
reichiſchen Abgeordneten im Hötel Schröder, der auch viele bayeriſche und
andere vom ſogenannten großdeutſchen Verein beiwohnten, eröffnete ge-
ſtern Hr. v. Schmerling, er habe (obgleich ſelber nicht mehr Bevollmäch-
tigter und obgleich Graf Rechberg bereits ſeit mehreren Tagen hier anwe-
ſend) eine miniſterielle Note mit der Weiſung erhalten die öfterreichiſchen
Abgeordneten zu verſtändigen daß ſie zurückzukehren haben. Hr. v. Schmer-
ling wies übrigens jeden Zuſammenhang ſeines Wirkens und ſeiner An-
träge bei dem Olmützer Cabinet mit dieſer Aufforderung zur Heimkehr
von ſich ab. Ohne in eine Beurtheilung der Note einzugehen und mich
rein an das Thatſächliche haltend kann ich doch nicht umhin zu bemerken
daß dieſer Wiener Cabinetsſtyl ſehr eigenthümlich iſt. Wenn Aufrichtig-
keit eben nicht die Schwäche der Politik der Cabinette iſt, ſo blickt aus den
letzten miniſteriellen Correſpondenzen mit Frankfurt der Unmuth über die
hieſigen Vorgänge doch etwas gar zu grob aufrichtig durch. Der größere
Theil der öfterreichiſchen Abgeordneten, ſowohl der Rechten als der Linken,
ſcheint bleiben zu wollen, ein anderer wird austreten, ohne daß weder die
bleibenden noch die austretenden nach ihrer ſonſtigen politiſchen Richtung
geſchichtet find, da die einen wie die andern vermiſcht verſchiedenen Frac-
tionen angehören.


Von den aus der Nationalver-
ſammlung austretenden Oeſterreichern — im ganzen bis jetzt 23 — ſind
einige bereits abgereist. Die hier verbleibenden öfterreichiſchen Abgeord-
neten hoffen noch durch eine Vorſtellung an die Regierung den Abberu-
fungsbefehl rückgängig zu machen, was freilich bei der in der öſterreichi-
ſchen Note ſo beſtimmt ausgeſprochenen Abſicht der Nationalverſamm-
lung von nun an jede Anerkennung zu verſagen ſehr problematiſch er-
ſcheint. Graf Rechberg übernimmt morgen die Geſchäfte der öſterreichi-
ſchen Geſandtſchaft bei der Centralgewalt. Hr. v. Schmerling bleibt einſt-
weilen als Abgeordneter zur Nationalverſammlung hier. Es beſtätigt
ſich daß Fürſt Schwarzenberg den Erzherzog Johann ausdrücklich im Na-
[Spaltenumbruch] men des Kaiſers erſucht hat die Reichsverweſerſtelle bis zu Errichtung ei-
ner „den Umſtänden angemeſſenen“ Centralgewalt beizubehalten. Von ei-
nem Auftrag für Oeſterreich mit den übrigen deutſchen Regierungen zu
unterhandeln (wie hieſige Blätter berichteten) konnte begreiflicherweiſe
keine Rede ſeyn. Ein Auftrag dieſer Art würde ſich mit der Stellung des
Erzherzogs als Träger der oberſten Erecutivgewalt Deutſchlands in keiner
Weiſe vereinbaren laſſen.


Heute Abend iſt von den Vertretern von
Baden, Heſſen-Darmſtadt, Kurheſſen, Oldenburg, Mecklenburg, Hol-
ſtein, Lauenburg, Braunſchweig, Naſſau, Sachſen-Weimar, Koburg-
Gotha, Altenburg, Meiningen, Anhalt-Bernburg, Deſſau, Schwarz-
burg-Rudolſtadt, Sondershauſen, Reuß, Hohenzollern, Waldeck, Ham-
burg, Bremen, Lübeck, Frankfurt folgende Geſammtnote an den ſtell-
vertretenden Bevollmächtigten der königl. preußiſchen Regierung bei der
Centralgewalt abgegeben worden:

„Die ergebenſt Unterzeichneten ſind in
Folge der durch die königl. preußiſche Circularnote vom 3 April 1849 er-
haltenen Veranlaſſung, und geleitet von der Ueberzeugung daß eine mög-
lichſt baldige umfaſſende Verſtändigung zu der ſchleunigen Verwirklichung
des deutſchen Verfaſſungswerkes weſentlich beitragen werde, über ihre ge-
meinſame Aufgabe in vorläufige Verhandlungen getreten, und beehren ſich
dem königl. preußiſchen Hrn. Bevollmächtigten als deren Ergebniß fol-
gendes mitzutheilen: Die von den Unterzeichneten vertretenen hohen Re-
gierungen haben mit lebhafter Befriedigung aus der gedachten Note und
deren Beilage erſehen daß Se. Majeſtät der König von Preußen geneigt
find an die Spitze des deutſchen Bundesſtaates zu treten. Wenn Se.
königl. Majeſtät die Rechtsgültigkeit der durch die deutſche Nationalver-
ſammlung getroffenen Wahl noch von dem Einverſtändniß der betheilig-
ten Regierungen abhängig gemacht haben, ſo verdient die Anſicht welche
dabei die leitende geweſen iſt, nicht nur die höchſte Anerkennung, ſon-
dern es wird darin im Hinblick auf die Erfahrungen der letzten Zeit
auch das Beſtreben nach Herſtellung derjenigen Garantien erkannt wer-
den müſſen, welche dem deutſchen Verfaſſungswerk Dauer zu geben
geeignet ſind. Durchdrungen von der Ueberzeugung daß das Wohl des
gemeinſamen Vaterlandes nur in der Errichtung eines kräftigen Bundes-
ſtaates gedeihen könne, und daß für dieſen Zweck von Einzelnen Opfer ge-
bracht werden müſſen, nehmen die Unterzeichneten keinen Anſtand, Namens
der von ihnen vertretenen hohen Regierungen hiedurch ihr volles Einver-
ſtändniß mit der von der Reichsverſammlung getroffenen Wahl zu erklä-
ren. Anlangend die Verfaſſung des deutſchen Reichs, ſo entſpricht dieſe
zwar, ſowie ſie in zweiter Leſung von der Reichsverſammlung beſchloſſen
worden, nicht in allen Punkten den Anſichten welche von den hohen Re-
gierungen der Unterzeichneten gehegt und ſchon früher hervorgehoben wor-
den ſind, allein abgeſehen davon daß einzelne dieſer Regierungen die
Beſchlüſſe der Reichsverſammlung im voraus als verbindlich anerkannt
haben, und daß der von andern ebenſo wie von der königlich preußiſchen
Regierung feſtgehaltene Standpunkt der Vereinbarung in ſeiner conſe-
quenten Durchführung die Erreichung eines gedeihlichen Reſultats leicht
unmöglich machen würde, erachten ſie auch die von ihnen gebegten Be-
denken nicht im richtigen Verhältniß zu den großen Gefahren welche ein
längerer Verzug des Verfaſſungswerkes dem gemeinſamen Vaterlande
nothwendig bringen müßte. Indem daher die unterzeichneten Namens
ihrer hohen Regierungen die von der Nationalverſammlung beſchloſſene
Verfaſſung des deutſchen Reichs anerkennen und annehmen, geben ſie ſich
der Erwartung hin daß die königlich preußiſche Regierung in Berück-
ſichtigung der für alle Theile Deutſchlands gleichmäßig dringenden Be-
weggründe denſelben Grundſätzen folgen und die Ueberzeugung gewinnen
werde, daß ſie auf dieſe Weiſe dem hohen Berufe, den ihr die Neuge-
ſtaltung Deutſchlands anweist, zu genügen im Stande ſeyn werde. Sie
gehen dabei von der Ueberzeugung aus daß unter dieſer Vorausſetzung
alle deutſchen Regierungen, denen der Eintritt in den zu errichtenden
Bundesſtaat nicht durch ihre beſondere Verhältniſſe gegenwärtig unmög-
lich iſt, von gleicher patriotiſcher Auffaſſung geleitet einer völligen groß-
artigen Einigung ſich anſchließen werden, und daß es daher einer Regu-
lirung mit dieſen außerhalb der Verfaſſung nicht bedürfen werde.“


Beda Weber, Profeſſor aus
Meran, Abgeordneter zur deutſchen Nationalverſammlung, iſt durch das
Domcapitel zu Limburg zum katholiſchen Pfarrer an der Bartholomäus-
kirche (Dom) in hiefiger Stadt ernannt worden. (Fr. O.P.A.Z.)


Die Frankfurter Ober-Poſt-Amts-Zeitung vom 15 April
meldet in ihrem amtlichen Theile: „Nach den beim Reichskriegs-
miniſterium eingegangenen Berichten des commandirenden Generals
der Operationsarmee vom 9 April war an gedachtem Tage mit Tages-
anbruch die Vorhut der erſten Diviſion auf der ſüdlichen Straße nach
Sonderburg bis über Nübel hinaus, diejenige der zweiten Diviſion auf
der nördlichen Straße bis jenſeits Satrup vorgegangen. Demzufolge
wurde der ganze Terrainabſchnitt von Nübelnoer bei Nübel, über Sten-
derup, Satrup bis zum Alſunde von den dieſſeitigen Truppen beſetzt und
hierdurch die engere Einſchließung der zurückweichenden däniſchen Armee
in die befeſtigte Stellung bei Düppel bewirkt, welche letztere an und für
ſich ſehr ſtark und nunmehr auch ſtark beſetzt iſt. Die Vorhut der

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[1534/0002] diejenigen Badeorte welche die erforderlichen Anſtalten nicht aus eigenen Mitteln unterhalten können, und die dieſelben bisher mit Hülfe von Bei- trägen aus der Spielpacht unterhalten haben, nach Wegfall dieſer Beihülfe von Reichswegen unterſtützt werden, wie das auch in Frankreich zu ge- ſchehen pflege. Hr. v. Mohl: Er habe die im Rösler’ſchen Antrage her- vorgehobene Angabe der Baden-Baden’ſchen Spielpächter der badiſchen Regierung mitgetheilt, und von derſelben die Antwort erhalten daß bereits früher eine Unterſuchung wegen dieſes Gegenſtandes eingeleitet ſey, welche ergeben habe daß etwa anderthalb Millionen der bezeichneten Summe an ein Bankhaus gezahlt ſeyen, welches vertragsmäßigen Anſpruch gehabt auf die Hälfte des Gewinnes der Spielbank. Uebrigens habe ſich keine Art von Verdacht der Beſtechung gegen irgendeinen badiſchen Beamten heraus- geſtellt. Hr. Hergenhan verlangt daß das Geſetz über Aufhebung der Spielbanken erſt im Jahr 1850 in Wirkſamkeit geſetzt werde (oh! oh!) um die von Hrn. Venedey angedeuteten Entſchädigungsanſprüche zu er- mitteln. Hr. M. Mohl widerſpricht dieſer Zumuthung mit großem Eifer und Nachdruck. Wenn das Reich die Bordelle verbiete, ob man denen die dabei verlieren eine Entſchädigung gewähren wolle? (Beifall.) Hr. Bodewitz (aus Regensburg) habe beantragt daß von Reichswegen keine Art von Entſchädigung wegen des Aufhörens der Spielbanken gelei- ſtet werde, und daß es den Regierungen der Einzelſtaaten überlaſſen bleibe, welche ſolche ſchändliche Anſtalten aufgenommen oder geduldet, die dabei Be- theiligten zu entſchädigen wenn dieſelben einen Rechtsanſpruch darauf ha- ben. Hr. Bodewitz erklärt daß ſein Antrag dahin gehe daß ausgeſprochen werde: daß weder das Reich noch die Einzelſtaaten zur Entſchädigung we- gen Aufhebung der Spielbanken verpflichtet ſeyen. Hr. R. v. Mohl wi- derſpricht dieſem Antrage, welcher der Reichsverſammlung zumuthe in die Befugniſſe des Richters einzugreifen. Hr. Wydenbrugk beſteigt die Rednerbühne um die ſehr müßige Frage zu unterſuchen, ob die Reichsver- ſammlung zur Aufhebung der Spielbanken befugt geweſen, die doch offen- bar nichts gemein habe mit der Conſtituirung Deutſchlands. Hr. Vi- ſcher: Der Staat habe kraft ſeines ſittlichen Zwecks ohne allen Zweifel das Recht eine giftige Anſtalt aus ſeiner Mitte zu entfernen, und wenn man den Unternehmern der Spiele Entſchädigung geben müſſe, ſo ſolle man ihnen wenigſtens ſo wenig als möglich geben. (Zuſtimmung.) Da keine weitern Redner eingeſchrieben ſind, ſo erfolgt der Schluß der Ver- handlung. Die Anträge der HH. Hergenhahn und Bodowitz finden nicht die erforderliche Unterſtützung von 20 Stimmen, der Antrag des Hrn. Rösler wird als erledigt durch die Aufſchlüſſe die der Juſtizminiſter gege- ben zurückgenommen, der Antrag des Hrn. Viſcher wird abgelehnt, und der Ausſchußantrag auf einfaches Uebergehen zur Tagesordnung ſo gut wie einſtimmig angenommen. Die nächſte Sitzung wird auf Montag an- beraumt und auf die Tagesordnung derſelben werden zwei ganz unbedeu- tende Gegenſtände geſetzt. Schluß der Sitzung halb 1 Uhr. W Frankfurt a. M., 14 April. Einer Verſammlung der öſter- reichiſchen Abgeordneten im Hötel Schröder, der auch viele bayeriſche und andere vom ſogenannten großdeutſchen Verein beiwohnten, eröffnete ge- ſtern Hr. v. Schmerling, er habe (obgleich ſelber nicht mehr Bevollmäch- tigter und obgleich Graf Rechberg bereits ſeit mehreren Tagen hier anwe- ſend) eine miniſterielle Note mit der Weiſung erhalten die öfterreichiſchen Abgeordneten zu verſtändigen daß ſie zurückzukehren haben. Hr. v. Schmer- ling wies übrigens jeden Zuſammenhang ſeines Wirkens und ſeiner An- träge bei dem Olmützer Cabinet mit dieſer Aufforderung zur Heimkehr von ſich ab. Ohne in eine Beurtheilung der Note einzugehen und mich rein an das Thatſächliche haltend kann ich doch nicht umhin zu bemerken daß dieſer Wiener Cabinetsſtyl ſehr eigenthümlich iſt. Wenn Aufrichtig- keit eben nicht die Schwäche der Politik der Cabinette iſt, ſo blickt aus den letzten miniſteriellen Correſpondenzen mit Frankfurt der Unmuth über die hieſigen Vorgänge doch etwas gar zu grob aufrichtig durch. Der größere Theil der öfterreichiſchen Abgeordneten, ſowohl der Rechten als der Linken, ſcheint bleiben zu wollen, ein anderer wird austreten, ohne daß weder die bleibenden noch die austretenden nach ihrer ſonſtigen politiſchen Richtung geſchichtet find, da die einen wie die andern vermiſcht verſchiedenen Frac- tionen angehören. || Frankfurt a. M., 15 April. Von den aus der Nationalver- ſammlung austretenden Oeſterreichern — im ganzen bis jetzt 23 — ſind einige bereits abgereist. Die hier verbleibenden öfterreichiſchen Abgeord- neten hoffen noch durch eine Vorſtellung an die Regierung den Abberu- fungsbefehl rückgängig zu machen, was freilich bei der in der öſterreichi- ſchen Note ſo beſtimmt ausgeſprochenen Abſicht der Nationalverſamm- lung von nun an jede Anerkennung zu verſagen ſehr problematiſch er- ſcheint. Graf Rechberg übernimmt morgen die Geſchäfte der öſterreichi- ſchen Geſandtſchaft bei der Centralgewalt. Hr. v. Schmerling bleibt einſt- weilen als Abgeordneter zur Nationalverſammlung hier. Es beſtätigt ſich daß Fürſt Schwarzenberg den Erzherzog Johann ausdrücklich im Na- men des Kaiſers erſucht hat die Reichsverweſerſtelle bis zu Errichtung ei- ner „den Umſtänden angemeſſenen“ Centralgewalt beizubehalten. Von ei- nem Auftrag für Oeſterreich mit den übrigen deutſchen Regierungen zu unterhandeln (wie hieſige Blätter berichteten) konnte begreiflicherweiſe keine Rede ſeyn. Ein Auftrag dieſer Art würde ſich mit der Stellung des Erzherzogs als Träger der oberſten Erecutivgewalt Deutſchlands in keiner Weiſe vereinbaren laſſen. Frankfurt, 14 April. Heute Abend iſt von den Vertretern von Baden, Heſſen-Darmſtadt, Kurheſſen, Oldenburg, Mecklenburg, Hol- ſtein, Lauenburg, Braunſchweig, Naſſau, Sachſen-Weimar, Koburg- Gotha, Altenburg, Meiningen, Anhalt-Bernburg, Deſſau, Schwarz- burg-Rudolſtadt, Sondershauſen, Reuß, Hohenzollern, Waldeck, Ham- burg, Bremen, Lübeck, Frankfurt folgende Geſammtnote an den ſtell- vertretenden Bevollmächtigten der königl. preußiſchen Regierung bei der Centralgewalt abgegeben worden: „Die ergebenſt Unterzeichneten ſind in Folge der durch die königl. preußiſche Circularnote vom 3 April 1849 er- haltenen Veranlaſſung, und geleitet von der Ueberzeugung daß eine mög- lichſt baldige umfaſſende Verſtändigung zu der ſchleunigen Verwirklichung des deutſchen Verfaſſungswerkes weſentlich beitragen werde, über ihre ge- meinſame Aufgabe in vorläufige Verhandlungen getreten, und beehren ſich dem königl. preußiſchen Hrn. Bevollmächtigten als deren Ergebniß fol- gendes mitzutheilen: Die von den Unterzeichneten vertretenen hohen Re- gierungen haben mit lebhafter Befriedigung aus der gedachten Note und deren Beilage erſehen daß Se. Majeſtät der König von Preußen geneigt find an die Spitze des deutſchen Bundesſtaates zu treten. Wenn Se. königl. Majeſtät die Rechtsgültigkeit der durch die deutſche Nationalver- ſammlung getroffenen Wahl noch von dem Einverſtändniß der betheilig- ten Regierungen abhängig gemacht haben, ſo verdient die Anſicht welche dabei die leitende geweſen iſt, nicht nur die höchſte Anerkennung, ſon- dern es wird darin im Hinblick auf die Erfahrungen der letzten Zeit auch das Beſtreben nach Herſtellung derjenigen Garantien erkannt wer- den müſſen, welche dem deutſchen Verfaſſungswerk Dauer zu geben geeignet ſind. Durchdrungen von der Ueberzeugung daß das Wohl des gemeinſamen Vaterlandes nur in der Errichtung eines kräftigen Bundes- ſtaates gedeihen könne, und daß für dieſen Zweck von Einzelnen Opfer ge- bracht werden müſſen, nehmen die Unterzeichneten keinen Anſtand, Namens der von ihnen vertretenen hohen Regierungen hiedurch ihr volles Einver- ſtändniß mit der von der Reichsverſammlung getroffenen Wahl zu erklä- ren. Anlangend die Verfaſſung des deutſchen Reichs, ſo entſpricht dieſe zwar, ſowie ſie in zweiter Leſung von der Reichsverſammlung beſchloſſen worden, nicht in allen Punkten den Anſichten welche von den hohen Re- gierungen der Unterzeichneten gehegt und ſchon früher hervorgehoben wor- den ſind, allein abgeſehen davon daß einzelne dieſer Regierungen die Beſchlüſſe der Reichsverſammlung im voraus als verbindlich anerkannt haben, und daß der von andern ebenſo wie von der königlich preußiſchen Regierung feſtgehaltene Standpunkt der Vereinbarung in ſeiner conſe- quenten Durchführung die Erreichung eines gedeihlichen Reſultats leicht unmöglich machen würde, erachten ſie auch die von ihnen gebegten Be- denken nicht im richtigen Verhältniß zu den großen Gefahren welche ein längerer Verzug des Verfaſſungswerkes dem gemeinſamen Vaterlande nothwendig bringen müßte. Indem daher die unterzeichneten Namens ihrer hohen Regierungen die von der Nationalverſammlung beſchloſſene Verfaſſung des deutſchen Reichs anerkennen und annehmen, geben ſie ſich der Erwartung hin daß die königlich preußiſche Regierung in Berück- ſichtigung der für alle Theile Deutſchlands gleichmäßig dringenden Be- weggründe denſelben Grundſätzen folgen und die Ueberzeugung gewinnen werde, daß ſie auf dieſe Weiſe dem hohen Berufe, den ihr die Neuge- ſtaltung Deutſchlands anweist, zu genügen im Stande ſeyn werde. Sie gehen dabei von der Ueberzeugung aus daß unter dieſer Vorausſetzung alle deutſchen Regierungen, denen der Eintritt in den zu errichtenden Bundesſtaat nicht durch ihre beſondere Verhältniſſe gegenwärtig unmög- lich iſt, von gleicher patriotiſcher Auffaſſung geleitet einer völligen groß- artigen Einigung ſich anſchließen werden, und daß es daher einer Regu- lirung mit dieſen außerhalb der Verfaſſung nicht bedürfen werde.“ Frankfurt a. M., 14 April. Beda Weber, Profeſſor aus Meran, Abgeordneter zur deutſchen Nationalverſammlung, iſt durch das Domcapitel zu Limburg zum katholiſchen Pfarrer an der Bartholomäus- kirche (Dom) in hiefiger Stadt ernannt worden. (Fr. O.P.A.Z.) Die Frankfurter Ober-Poſt-Amts-Zeitung vom 15 April meldet in ihrem amtlichen Theile: „Nach den beim Reichskriegs- miniſterium eingegangenen Berichten des commandirenden Generals der Operationsarmee vom 9 April war an gedachtem Tage mit Tages- anbruch die Vorhut der erſten Diviſion auf der ſüdlichen Straße nach Sonderburg bis über Nübel hinaus, diejenige der zweiten Diviſion auf der nördlichen Straße bis jenſeits Satrup vorgegangen. 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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 107, 17. April 1849, S. 1534. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine107_1849/2>, abgerufen am 31.05.2024.