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Allgemeine Zeitung, Nr. 107, 17. April 1849.

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[Spaltenumbruch] fahren, unter solchen Umständen den Standpunkt der Regierung klar dar-
zulegen und, um allen ferneren Verwickelungen zuvorzukommen, es ein
für allemal deutlich auszusprechen wie in keiner Weise davon die Rede
seyn könne dem König ohne weiteres irgendeinen Beschluß der Versamm-
lung, und wenn er eine Krone enthielte, zu obtrudiren. Nichtsdesto-
weniger bleibt dieser Beschluß der Frankfurter Versammlung immer ein
wichtiges Moment, und die preußische Regierung hat gezeigt daß sie keines-
wegs gewillt sey sich dem Einfluß desselben gänzlich zu entziehen; sie hat
es vielmehr offen ausgesprochen wozu sie in Folge dieses Beschlusses sich
verstehen könne und auch wirklich erbötig sey, nämlich zur Bildung eines
engeren Bundesstaats auf dem Weg der Vereinbarung, zur Anbahnung
und Vorbereitung des weiteren Bundesstaats und zur Uebernahme der
provisorischen Centralgewalt. Das ist alles was vernünftigerweise ge-
schehen konnte, und es ist geschehen. Nur von diesem Gesichtspunkt aus
darf die Antwort des Königs beurtheilt und die aus ihr hervorgegangene
Note darf demgemäß keineswegs als eine Concession, vielmehr nur als die
That aufgefaßt werden welche unmittelbar dem vorhergegangenen könig-
lichen Wort folgte. Möchte diese einfache Darlegung einiges zur Berich-
tigung der durch Gereiztheit alterirten Ansichten in Frankfurt beitragen
und die so heiß ersehnte Verständigung, mit der es gewiß auch unserer Re-
gierung heiliger Ernst ist, herbeisühren helfen! Den unbesonnenen Exal-
tados aber welche, ohne näher zu prüfen, sogleich a tue-tete ein Pereat
schreien wenn sie ihre Meinung nicht verwirklicht sehen, denen welche in
das schmetternde Horn der Deutschen Zeitung stoßen, halten wir, damit
sie sich schämen, als Spiegel die zutreffenden Verse Goethe's vor:
Die Deutschen sind ein gut Geschlecht,
Ein jeder sagt: will nur was recht;
Recht aber soll vorzüglich heißen:
Was ich und meine Gevattern preisen;
Das übrige ist ein weitläufig Ding,
Das schätz' ich lieber gleich gering.

Zu gleicher Zeit mit obigen Lucubrationen über die Gesinnung des
preußischen Ministeriums geht uns von unserm Berliner PCorrespondenten
folgendes Schreiben zu, das gleichfalls zeigt welche Alternative man in jenen
höhern Kreisen der Nationalversammlung stellt:

P Berlin, 10 April.
Wie hat sich in der allerneuesten Zeit die deutsche Verfassungsfrage gestaltet?
Hier eine ganz kurzgedrängte, rein sächliche Antwort darauf. Die deutsche
Nationalversammlung hat Oesterreich aus dem bisherigen staatlichen Ver-
bande Deutschlands ausgeschlossen; sie hat eine Reichsverfassung verab-
schiedet und ein Reichsoberhaupt in der Person des Königs von Preußen
gewählt; sie verlangt endlich, auf ihr Mandat und auf das Princip der
Volkssouveränetät gestützt, unbedingten Gehorsam für alle ihre Gesetze
und Acte von Seite der Fürsten, Regierungen und Volksstämme Deutsch-
lands. Dagegen ruft die österreichische Regierung die Abgeordneten
Oesterreichs von Frankfurt zurück und protestirt gegen die legale Wirk-
samkeit und den legalen Charakter der dortigen Versammlung, als welche
ihr Mandat und ihre Befugnisse überschritten und sich auf einen ungesetz-
lichen Boden gestellt habe; dagegen schlägt der König von Preußen die
ihm von der Versammlung angebotene Kaiserkrone aus, weil er Frank-
furt nicht für berechtigt hält diese Krone in der Weise wie es geschah zu
vergeben; zugleich besteht die preußische Regierung auf dem Vereinbarungs-
princip und verwirft, de jure und de facto, die von Frankfurt einseitig
verabschiedete Reichsverfassung; eine deßfallfige Erklärung Preußens in
Frankfurt wird nicht lange auf sich warten lassen. Die andern Regie-
rungen werden dieser Erklärung ebensowenig voranzugehen als derselben
sich entgegenzusetzen haben; ihrerseits hat sich die Nationalversammlung
unterdessen für permanent erklärt; sie besteht darauf daß der König von
Preußen die Kaiserkrone annehmen wird und annehmen muß; sie will
auch nicht ein Jota von ihren Gesetztafeln ausstreichen. Der Conflict
zwischen ihr und den Regierungen ist daher entschieden; er scheint fast
unvermeidlich. Ist derselbe von ihrer Seite ein gerechter? Wir glauben
es nicht! Ist er ein kluger? Wir können uns ebensowenig überzeugen.
Von zwei Dingen eines: die Nationalversammlung gibt nach, oder nicht.
Im ersten Fall ist eine Verabschiedung einer praktisch ausführbaren und
praktisch dauerhaften Reichsverfassung auch heute noch nicht unmöglich,
und Deutschland bleibt in seiner ganzen Größe und Einheit zusammen;
oder sie beharrt bei ihrem Widerstand, und dann kommt es zur Theilung
von Deutschland und ohne Zweifel zu anarchischen Bewegungen. Das
Loos ist geworfen: zwischen Vereinbarung und Revolution bleibt der
Nationalversammlung kaum noch die Wahl. Sie kann heute vielleicht
noch zurückkehren; morgen wird sie das Instrument der Unordnung.
Verfassunggebende Versammlungen schließen zuweilen den Abgrund der
Staatsumwälzungen, häufiger aber noch beginnen sie die letztern!

Dagegen wollen die neuesten Berliner Blätter von einer plötzlich ein-
getretenen Wendung der Gesinnungen des Berliner Hofes wissen. Ge-
wiß scheint daß die Stellung der beiden Großmächte eine gespanntere
[Spaltenumbruch] geworden ist. Schon seit einigen Tagen deutete darauf die Sprache
der Wiener Presse, in der dießmal die zwei jüngsten öfterreichischen
Noten zum erstenmal erschienen -- was bei solchen Actenstücken fast
etwas unerhörtes ist. Und nun sagt die in der Regel gut unterrichtete
Deutsche Reform von Berlin unterm 14 April: "Niemanden kann es
entgangen seyn daß die Antwort welche die Deputation erhielt, und die
Circularnote an die deutschen Regierungen sehr verschiedenartigen Ur-
sprungs sind. In jener Antwort ersah man deutlich den Einfluß einer
Hofpartei der die Allianz mit Oesterreich über alles geht; in der Circu-
larnote den Versuch diesen Einfluß abzuschütteln und der deutschen Sache
einigermaßen gerecht zu werden. Diese Note hat von Seiten Oesterreichs
eine Erwiederung hervorgerufen die, wenn wir nicht irren, am Abend
des 11 d. M. hier eingetroffen ist. Oesterreich protestirt darin gegen das
Necht Preußens die Leitung der deutschen Angelegenheiten provisorisch
oder definitiv zu übernehmen; es protestirt gegen die Bildung des engeren
Bundesstaates wie gegen jede organische Veränderung der bisherigen
Ordnung, welche nicht die Zustimmung aller deutschen Regierungen er-
hielte. Es legt damit ein Veto ein gegen jede Neugestaltung Deutschlands
die nicht in seinem Sinne ist, und erlaubt sich diese Erklärungen in einem
so hochfahrenden Tone zu geben wie er in dem diplomatischen Verkehr
zwischen Großmächten kaum jemals angeschlagen ist. Wir haben zu un-
serer Genugthuung erfahren daß die preußische Regierung ... die gebüh-
rende Antwort ertheilt hat, und auf den Kern der Circularnote vom 3 April
mit einer Entschiedenheit zurückgegangen ist daß man annehmen kann, die
Politik unserer Regierung in der deutschen Frage habe eine entschieden
günstige Wendung genommen. Wie unter solchen Umständen Graf Arnim
länger im Amte bleiben kann, ist unbegreiflich; wir rechnen jetzt mit
Sicherheit auf seinen Rücktritt."


In der zweiten Kammer stellten heute Rod-
bertus, Unruh, Kosch und andere Mitglieder der Linken und des linken
Centrums den dringlichen Antrag:

"I. zu beschließen: in Erwägung daß
bei den Verwickelungen der europäischen Verhältnisse und der eigenen Lage
des Vaterlandes die baldige Verwirklichung eines den Erwartungen des
deutschen Volks entsprechenden öffentlichen Rechtszustandes in Deutschland
dringendes Bedürfniß ist; daß es Pflicht der deutschen Einzelstaaten ist
zur baldigen Herbeiführung eines solchen Rechtszustandes nach Kräften
mitzuwirken; daß ein solcher Rechtszustand nur dann in kürzester Frist ins
Leben gerufen werden kann wenn die deutschen Einzelstaaten sich der von
der deutschen Nationalversammlung beschlossenen Verfassung nicht entzie-
hen -- erklärt die zweite Kammer 1) daß sie den in der Circularnote vom
3 April von der Regierung Sr. Majestät betretenen Weg der Vereinba-
rung
der deutschen Einzelstaaten unter sich und mit der deutschen Natio-
nalversammlung, als ungeeignet zur baldigen Herbeiführung eines entspre-
chenden öffentlichen|Rechtszustandes in Deutschland, entschieden miß-
billigt;
2) daß sie insbesondere in der Verwirklichung dessen was diese
Note über die Modalitäten eines weitern und die eventuelle Form eines
engern Bundes andeutet, eine Täuschung der Erwartungen Deutschlands
erblicken würde; 3) daß sie vielmehr ihrerseits die von der deutschen Na-
tionalversammlung vollendete Verfassung, so wie sie nach zweimaliger Le-
sung beschlossen worden, als rechtsgültig anerkennt, und die Ueberzeugung
hegt daß eine Abänderung derselben nur auf dem von der Verfassung
selbst vorgeschehenen Weg zulässig ist. II. Zur Vorberathung dieses Be-
schlusses denselben an eine von den Abtheilungen zu wählende, aus 21
Mitgliedern bestehende Commission zu verweisen."

Die Dringlichkeit die-
ses Antrags wurde anerkannt, und beschlossen daß die Commission bis
morgen erwählt werden soll. Da für die Dringlichkeit auch Immermann
und Harkort sich erhoben, so ist es nicht unwahrscheinlich daß der Antrag
durchgeht. Der Abg. Lisiezki interpellirte den Kriegsminister wegen Ver-
wendung der posenschen Landwehr zum Krieg gegen Dänemark. Er er-
erklärte: dieser Krieg würde lediglich im Interesse Deutschlands geführt,
und die Polen müßten dagegen protestiren daß die Söhne ihres Landes, daß
die Bataillone der Landwehr des Großherzogthums Posen für einen fremden
Krieg verwendet würden. Der Kriegsminister suchte darzuthun daß die
Regierung zu solcher Verwendung berechtigt sey. Es handle sich auch bei die-
sem Krieg nicht nur um das deutsche, sondern ebenso um das preußische
Interesse, um die Freiheit des Handels. Die Landwehr aus Posen habe
sich willig eingefunden, habe den Kriegsschauplatz in bester Ordnung er-
reicht, und werde sicher durch ihre Leistungen dazu beitragen diesem Insti-
tut in Deutschland noch mehr Eingang zu verschaffen. Der Abgeordnete
Rohrscheidt verlas hierauf den Bericht des Centralausschusses über den Ge-
setzentwurf, betreffend das Anheften von Placaten und das Verkaufen von
Druckschriften in den Straßen. Der Ausschuß empfiehlt den Entwurf mit
einigen Modificationen, die er gemacht, zur Genehmigung. Der Abg.
Jung stellt dazu einen Verbefserungsantrag entgegengesetzten Inhalts, der
Abg. Wesendonck das Amendement: "Die Kammer wolle, ohne in die Be-

[Spaltenumbruch] fahren, unter ſolchen Umſtänden den Standpunkt der Regierung klar dar-
zulegen und, um allen ferneren Verwickelungen zuvorzukommen, es ein
für allemal deutlich auszuſprechen wie in keiner Weiſe davon die Rede
ſeyn könne dem König ohne weiteres irgendeinen Beſchluß der Verſamm-
lung, und wenn er eine Krone enthielte, zu obtrudiren. Nichtsdeſto-
weniger bleibt dieſer Beſchluß der Frankfurter Verſammlung immer ein
wichtiges Moment, und die preußiſche Regierung hat gezeigt daß ſie keines-
wegs gewillt ſey ſich dem Einfluß desſelben gänzlich zu entziehen; ſie hat
es vielmehr offen ausgeſprochen wozu ſie in Folge dieſes Beſchluſſes ſich
verſtehen könne und auch wirklich erbötig ſey, nämlich zur Bildung eines
engeren Bundesſtaats auf dem Weg der Vereinbarung, zur Anbahnung
und Vorbereitung des weiteren Bundesſtaats und zur Uebernahme der
proviſoriſchen Centralgewalt. Das iſt alles was vernünftigerweiſe ge-
ſchehen konnte, und es iſt geſchehen. Nur von dieſem Geſichtspunkt aus
darf die Antwort des Königs beurtheilt und die aus ihr hervorgegangene
Note darf demgemäß keineswegs als eine Conceſſion, vielmehr nur als die
That aufgefaßt werden welche unmittelbar dem vorhergegangenen könig-
lichen Wort folgte. Möchte dieſe einfache Darlegung einiges zur Berich-
tigung der durch Gereiztheit alterirten Anſichten in Frankfurt beitragen
und die ſo heiß erſehnte Verſtändigung, mit der es gewiß auch unſerer Re-
gierung heiliger Ernſt iſt, herbeiſühren helfen! Den unbeſonnenen Exal-
tados aber welche, ohne näher zu prüfen, ſogleich à tue-tète ein Pereat
ſchreien wenn ſie ihre Meinung nicht verwirklicht ſehen, denen welche in
das ſchmetternde Horn der Deutſchen Zeitung ſtoßen, halten wir, damit
ſie ſich ſchämen, als Spiegel die zutreffenden Verſe Goethe’s vor:
Die Deutſchen ſind ein gut Geſchlecht,
Ein jeder ſagt: will nur was recht;
Recht aber ſoll vorzüglich heißen:
Was ich und meine Gevattern preiſen;
Das übrige iſt ein weitläufig Ding,
Das ſchätz’ ich lieber gleich gering.

Zu gleicher Zeit mit obigen Lucubrationen über die Geſinnung des
preußiſchen Miniſteriums geht uns von unſerm Berliner PCorreſpondenten
folgendes Schreiben zu, das gleichfalls zeigt welche Alternative man in jenen
höhern Kreiſen der Nationalverſammlung ſtellt:

P Berlin, 10 April.
Wie hat ſich in der allerneueſten Zeit die deutſche Verfaſſungsfrage geſtaltet?
Hier eine ganz kurzgedrängte, rein ſächliche Antwort darauf. Die deutſche
Nationalverſammlung hat Oeſterreich aus dem bisherigen ſtaatlichen Ver-
bande Deutſchlands ausgeſchloſſen; ſie hat eine Reichsverfaſſung verab-
ſchiedet und ein Reichsoberhaupt in der Perſon des Königs von Preußen
gewählt; ſie verlangt endlich, auf ihr Mandat und auf das Princip der
Volksſouveränetät geſtützt, unbedingten Gehorſam für alle ihre Geſetze
und Acte von Seite der Fürſten, Regierungen und Volksſtämme Deutſch-
lands. Dagegen ruft die öſterreichiſche Regierung die Abgeordneten
Oeſterreichs von Frankfurt zurück und proteſtirt gegen die legale Wirk-
ſamkeit und den legalen Charakter der dortigen Verſammlung, als welche
ihr Mandat und ihre Befugniſſe überſchritten und ſich auf einen ungeſetz-
lichen Boden geſtellt habe; dagegen ſchlägt der König von Preußen die
ihm von der Verſammlung angebotene Kaiſerkrone aus, weil er Frank-
furt nicht für berechtigt hält dieſe Krone in der Weiſe wie es geſchah zu
vergeben; zugleich beſteht die preußiſche Regierung auf dem Vereinbarungs-
princip und verwirft, de jure und de facto, die von Frankfurt einſeitig
verabſchiedete Reichsverfaſſung; eine deßfallfige Erklärung Preußens in
Frankfurt wird nicht lange auf ſich warten laſſen. Die andern Regie-
rungen werden dieſer Erklärung ebenſowenig voranzugehen als derſelben
ſich entgegenzuſetzen haben; ihrerſeits hat ſich die Nationalverſammlung
unterdeſſen für permanent erklärt; ſie beſteht darauf daß der König von
Preußen die Kaiſerkrone annehmen wird und annehmen muß; ſie will
auch nicht ein Jota von ihren Geſetztafeln ausſtreichen. Der Conflict
zwiſchen ihr und den Regierungen iſt daher entſchieden; er ſcheint faſt
unvermeidlich. Iſt derſelbe von ihrer Seite ein gerechter? Wir glauben
es nicht! Iſt er ein kluger? Wir können uns ebenſowenig überzeugen.
Von zwei Dingen eines: die Nationalverſammlung gibt nach, oder nicht.
Im erſten Fall iſt eine Verabſchiedung einer praktiſch ausführbaren und
praktiſch dauerhaften Reichsverfaſſung auch heute noch nicht unmöglich,
und Deutſchland bleibt in ſeiner ganzen Größe und Einheit zuſammen;
oder ſie beharrt bei ihrem Widerſtand, und dann kommt es zur Theilung
von Deutſchland und ohne Zweifel zu anarchiſchen Bewegungen. Das
Loos iſt geworfen: zwiſchen Vereinbarung und Revolution bleibt der
Nationalverſammlung kaum noch die Wahl. Sie kann heute vielleicht
noch zurückkehren; morgen wird ſie das Inſtrument der Unordnung.
Verfaſſunggebende Verſammlungen ſchließen zuweilen den Abgrund der
Staatsumwälzungen, häufiger aber noch beginnen ſie die letztern!

Dagegen wollen die neueſten Berliner Blätter von einer plötzlich ein-
getretenen Wendung der Geſinnungen des Berliner Hofes wiſſen. Ge-
wiß ſcheint daß die Stellung der beiden Großmächte eine geſpanntere
[Spaltenumbruch] geworden iſt. Schon ſeit einigen Tagen deutete darauf die Sprache
der Wiener Preſſe, in der dießmal die zwei jüngſten öfterreichiſchen
Noten zum erſtenmal erſchienen — was bei ſolchen Actenſtücken faſt
etwas unerhörtes iſt. Und nun ſagt die in der Regel gut unterrichtete
Deutſche Reform von Berlin unterm 14 April: „Niemanden kann es
entgangen ſeyn daß die Antwort welche die Deputation erhielt, und die
Circularnote an die deutſchen Regierungen ſehr verſchiedenartigen Ur-
ſprungs ſind. In jener Antwort erſah man deutlich den Einfluß einer
Hofpartei der die Allianz mit Oeſterreich über alles geht; in der Circu-
larnote den Verſuch dieſen Einfluß abzuſchütteln und der deutſchen Sache
einigermaßen gerecht zu werden. Dieſe Note hat von Seiten Oeſterreichs
eine Erwiederung hervorgerufen die, wenn wir nicht irren, am Abend
des 11 d. M. hier eingetroffen iſt. Oeſterreich proteſtirt darin gegen das
Necht Preußens die Leitung der deutſchen Angelegenheiten proviſoriſch
oder definitiv zu übernehmen; es proteſtirt gegen die Bildung des engeren
Bundesſtaates wie gegen jede organiſche Veränderung der bisherigen
Ordnung, welche nicht die Zuſtimmung aller deutſchen Regierungen er-
hielte. Es legt damit ein Veto ein gegen jede Neugeſtaltung Deutſchlands
die nicht in ſeinem Sinne iſt, und erlaubt ſich dieſe Erklärungen in einem
ſo hochfahrenden Tone zu geben wie er in dem diplomatiſchen Verkehr
zwiſchen Großmächten kaum jemals angeſchlagen iſt. Wir haben zu un-
ſerer Genugthuung erfahren daß die preußiſche Regierung ... die gebüh-
rende Antwort ertheilt hat, und auf den Kern der Circularnote vom 3 April
mit einer Entſchiedenheit zurückgegangen iſt daß man annehmen kann, die
Politik unſerer Regierung in der deutſchen Frage habe eine entſchieden
günſtige Wendung genommen. Wie unter ſolchen Umſtänden Graf Arnim
länger im Amte bleiben kann, iſt unbegreiflich; wir rechnen jetzt mit
Sicherheit auf ſeinen Rücktritt.“


In der zweiten Kammer ſtellten heute Rod-
bertus, Unruh, Koſch und andere Mitglieder der Linken und des linken
Centrums den dringlichen Antrag:

I. zu beſchließen: in Erwägung daß
bei den Verwickelungen der europäiſchen Verhältniſſe und der eigenen Lage
des Vaterlandes die baldige Verwirklichung eines den Erwartungen des
deutſchen Volks entſprechenden öffentlichen Rechtszuſtandes in Deutſchland
dringendes Bedürfniß iſt; daß es Pflicht der deutſchen Einzelſtaaten iſt
zur baldigen Herbeiführung eines ſolchen Rechtszuſtandes nach Kräften
mitzuwirken; daß ein ſolcher Rechtszuſtand nur dann in kürzeſter Friſt ins
Leben gerufen werden kann wenn die deutſchen Einzelſtaaten ſich der von
der deutſchen Nationalverſammlung beſchloſſenen Verfaſſung nicht entzie-
hen — erklärt die zweite Kammer 1) daß ſie den in der Circularnote vom
3 April von der Regierung Sr. Majeſtät betretenen Weg der Vereinba-
rung
der deutſchen Einzelſtaaten unter ſich und mit der deutſchen Natio-
nalverſammlung, als ungeeignet zur baldigen Herbeiführung eines entſpre-
chenden öffentlichen|Rechtszuſtandes in Deutſchland, entſchieden miß-
billigt;
2) daß ſie insbeſondere in der Verwirklichung deſſen was dieſe
Note über die Modalitäten eines weitern und die eventuelle Form eines
engern Bundes andeutet, eine Täuſchung der Erwartungen Deutſchlands
erblicken würde; 3) daß ſie vielmehr ihrerſeits die von der deutſchen Na-
tionalverſammlung vollendete Verfaſſung, ſo wie ſie nach zweimaliger Le-
ſung beſchloſſen worden, als rechtsgültig anerkennt, und die Ueberzeugung
hegt daß eine Abänderung derſelben nur auf dem von der Verfaſſung
ſelbſt vorgeſchehenen Weg zuläſſig iſt. II. Zur Vorberathung dieſes Be-
ſchluſſes denſelben an eine von den Abtheilungen zu wählende, aus 21
Mitgliedern beſtehende Commiſſion zu verweiſen.“

Die Dringlichkeit die-
ſes Antrags wurde anerkannt, und beſchloſſen daß die Commiſſion bis
morgen erwählt werden ſoll. Da für die Dringlichkeit auch Immermann
und Harkort ſich erhoben, ſo iſt es nicht unwahrſcheinlich daß der Antrag
durchgeht. Der Abg. Liſiezki interpellirte den Kriegsminiſter wegen Ver-
wendung der poſenſchen Landwehr zum Krieg gegen Dänemark. Er er-
erklärte: dieſer Krieg würde lediglich im Intereſſe Deutſchlands geführt,
und die Polen müßten dagegen proteſtiren daß die Söhne ihres Landes, daß
die Bataillone der Landwehr des Großherzogthums Poſen für einen fremden
Krieg verwendet würden. Der Kriegsminiſter ſuchte darzuthun daß die
Regierung zu ſolcher Verwendung berechtigt ſey. Es handle ſich auch bei die-
ſem Krieg nicht nur um das deutſche, ſondern ebenſo um das preußiſche
Intereſſe, um die Freiheit des Handels. Die Landwehr aus Poſen habe
ſich willig eingefunden, habe den Kriegsſchauplatz in beſter Ordnung er-
reicht, und werde ſicher durch ihre Leiſtungen dazu beitragen dieſem Inſti-
tut in Deutſchland noch mehr Eingang zu verſchaffen. Der Abgeordnete
Rohrſcheidt verlas hierauf den Bericht des Centralausſchuſſes über den Ge-
ſetzentwurf, betreffend das Anheften von Placaten und das Verkaufen von
Druckſchriften in den Straßen. Der Ausſchuß empfiehlt den Entwurf mit
einigen Modificationen, die er gemacht, zur Genehmigung. Der Abg.
Jung ſtellt dazu einen Verbefſerungsantrag entgegengeſetzten Inhalts, der
Abg. Weſendonck das Amendement: „Die Kammer wolle, ohne in die Be-

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[1537/0005] fahren, unter ſolchen Umſtänden den Standpunkt der Regierung klar dar- zulegen und, um allen ferneren Verwickelungen zuvorzukommen, es ein für allemal deutlich auszuſprechen wie in keiner Weiſe davon die Rede ſeyn könne dem König ohne weiteres irgendeinen Beſchluß der Verſamm- lung, und wenn er eine Krone enthielte, zu obtrudiren. Nichtsdeſto- weniger bleibt dieſer Beſchluß der Frankfurter Verſammlung immer ein wichtiges Moment, und die preußiſche Regierung hat gezeigt daß ſie keines- wegs gewillt ſey ſich dem Einfluß desſelben gänzlich zu entziehen; ſie hat es vielmehr offen ausgeſprochen wozu ſie in Folge dieſes Beſchluſſes ſich verſtehen könne und auch wirklich erbötig ſey, nämlich zur Bildung eines engeren Bundesſtaats auf dem Weg der Vereinbarung, zur Anbahnung und Vorbereitung des weiteren Bundesſtaats und zur Uebernahme der proviſoriſchen Centralgewalt. Das iſt alles was vernünftigerweiſe ge- ſchehen konnte, und es iſt geſchehen. Nur von dieſem Geſichtspunkt aus darf die Antwort des Königs beurtheilt und die aus ihr hervorgegangene Note darf demgemäß keineswegs als eine Conceſſion, vielmehr nur als die That aufgefaßt werden welche unmittelbar dem vorhergegangenen könig- lichen Wort folgte. Möchte dieſe einfache Darlegung einiges zur Berich- tigung der durch Gereiztheit alterirten Anſichten in Frankfurt beitragen und die ſo heiß erſehnte Verſtändigung, mit der es gewiß auch unſerer Re- gierung heiliger Ernſt iſt, herbeiſühren helfen! Den unbeſonnenen Exal- tados aber welche, ohne näher zu prüfen, ſogleich à tue-tète ein Pereat ſchreien wenn ſie ihre Meinung nicht verwirklicht ſehen, denen welche in das ſchmetternde Horn der Deutſchen Zeitung ſtoßen, halten wir, damit ſie ſich ſchämen, als Spiegel die zutreffenden Verſe Goethe’s vor: Die Deutſchen ſind ein gut Geſchlecht, Ein jeder ſagt: will nur was recht; Recht aber ſoll vorzüglich heißen: Was ich und meine Gevattern preiſen; Das übrige iſt ein weitläufig Ding, Das ſchätz’ ich lieber gleich gering. Zu gleicher Zeit mit obigen Lucubrationen über die Geſinnung des preußiſchen Miniſteriums geht uns von unſerm Berliner PCorreſpondenten folgendes Schreiben zu, das gleichfalls zeigt welche Alternative man in jenen höhern Kreiſen der Nationalverſammlung ſtellt: P Berlin, 10 April. Wie hat ſich in der allerneueſten Zeit die deutſche Verfaſſungsfrage geſtaltet? Hier eine ganz kurzgedrängte, rein ſächliche Antwort darauf. Die deutſche Nationalverſammlung hat Oeſterreich aus dem bisherigen ſtaatlichen Ver- bande Deutſchlands ausgeſchloſſen; ſie hat eine Reichsverfaſſung verab- ſchiedet und ein Reichsoberhaupt in der Perſon des Königs von Preußen gewählt; ſie verlangt endlich, auf ihr Mandat und auf das Princip der Volksſouveränetät geſtützt, unbedingten Gehorſam für alle ihre Geſetze und Acte von Seite der Fürſten, Regierungen und Volksſtämme Deutſch- lands. Dagegen ruft die öſterreichiſche Regierung die Abgeordneten Oeſterreichs von Frankfurt zurück und proteſtirt gegen die legale Wirk- ſamkeit und den legalen Charakter der dortigen Verſammlung, als welche ihr Mandat und ihre Befugniſſe überſchritten und ſich auf einen ungeſetz- lichen Boden geſtellt habe; dagegen ſchlägt der König von Preußen die ihm von der Verſammlung angebotene Kaiſerkrone aus, weil er Frank- furt nicht für berechtigt hält dieſe Krone in der Weiſe wie es geſchah zu vergeben; zugleich beſteht die preußiſche Regierung auf dem Vereinbarungs- princip und verwirft, de jure und de facto, die von Frankfurt einſeitig verabſchiedete Reichsverfaſſung; eine deßfallfige Erklärung Preußens in Frankfurt wird nicht lange auf ſich warten laſſen. Die andern Regie- rungen werden dieſer Erklärung ebenſowenig voranzugehen als derſelben ſich entgegenzuſetzen haben; ihrerſeits hat ſich die Nationalverſammlung unterdeſſen für permanent erklärt; ſie beſteht darauf daß der König von Preußen die Kaiſerkrone annehmen wird und annehmen muß; ſie will auch nicht ein Jota von ihren Geſetztafeln ausſtreichen. Der Conflict zwiſchen ihr und den Regierungen iſt daher entſchieden; er ſcheint faſt unvermeidlich. Iſt derſelbe von ihrer Seite ein gerechter? Wir glauben es nicht! Iſt er ein kluger? Wir können uns ebenſowenig überzeugen. Von zwei Dingen eines: die Nationalverſammlung gibt nach, oder nicht. Im erſten Fall iſt eine Verabſchiedung einer praktiſch ausführbaren und praktiſch dauerhaften Reichsverfaſſung auch heute noch nicht unmöglich, und Deutſchland bleibt in ſeiner ganzen Größe und Einheit zuſammen; oder ſie beharrt bei ihrem Widerſtand, und dann kommt es zur Theilung von Deutſchland und ohne Zweifel zu anarchiſchen Bewegungen. Das Loos iſt geworfen: zwiſchen Vereinbarung und Revolution bleibt der Nationalverſammlung kaum noch die Wahl. Sie kann heute vielleicht noch zurückkehren; morgen wird ſie das Inſtrument der Unordnung. Verfaſſunggebende Verſammlungen ſchließen zuweilen den Abgrund der Staatsumwälzungen, häufiger aber noch beginnen ſie die letztern! Dagegen wollen die neueſten Berliner Blätter von einer plötzlich ein- getretenen Wendung der Geſinnungen des Berliner Hofes wiſſen. Ge- wiß ſcheint daß die Stellung der beiden Großmächte eine geſpanntere geworden iſt. Schon ſeit einigen Tagen deutete darauf die Sprache der Wiener Preſſe, in der dießmal die zwei jüngſten öfterreichiſchen Noten zum erſtenmal erſchienen — was bei ſolchen Actenſtücken faſt etwas unerhörtes iſt. Und nun ſagt die in der Regel gut unterrichtete Deutſche Reform von Berlin unterm 14 April: „Niemanden kann es entgangen ſeyn daß die Antwort welche die Deputation erhielt, und die Circularnote an die deutſchen Regierungen ſehr verſchiedenartigen Ur- ſprungs ſind. In jener Antwort erſah man deutlich den Einfluß einer Hofpartei der die Allianz mit Oeſterreich über alles geht; in der Circu- larnote den Verſuch dieſen Einfluß abzuſchütteln und der deutſchen Sache einigermaßen gerecht zu werden. Dieſe Note hat von Seiten Oeſterreichs eine Erwiederung hervorgerufen die, wenn wir nicht irren, am Abend des 11 d. M. hier eingetroffen iſt. Oeſterreich proteſtirt darin gegen das Necht Preußens die Leitung der deutſchen Angelegenheiten proviſoriſch oder definitiv zu übernehmen; es proteſtirt gegen die Bildung des engeren Bundesſtaates wie gegen jede organiſche Veränderung der bisherigen Ordnung, welche nicht die Zuſtimmung aller deutſchen Regierungen er- hielte. Es legt damit ein Veto ein gegen jede Neugeſtaltung Deutſchlands die nicht in ſeinem Sinne iſt, und erlaubt ſich dieſe Erklärungen in einem ſo hochfahrenden Tone zu geben wie er in dem diplomatiſchen Verkehr zwiſchen Großmächten kaum jemals angeſchlagen iſt. Wir haben zu un- ſerer Genugthuung erfahren daß die preußiſche Regierung ... die gebüh- rende Antwort ertheilt hat, und auf den Kern der Circularnote vom 3 April mit einer Entſchiedenheit zurückgegangen iſt daß man annehmen kann, die Politik unſerer Regierung in der deutſchen Frage habe eine entſchieden günſtige Wendung genommen. Wie unter ſolchen Umſtänden Graf Arnim länger im Amte bleiben kann, iſt unbegreiflich; wir rechnen jetzt mit Sicherheit auf ſeinen Rücktritt.“ ☿ Berlin, 13 April. In der zweiten Kammer ſtellten heute Rod- bertus, Unruh, Koſch und andere Mitglieder der Linken und des linken Centrums den dringlichen Antrag: „I. zu beſchließen: in Erwägung daß bei den Verwickelungen der europäiſchen Verhältniſſe und der eigenen Lage des Vaterlandes die baldige Verwirklichung eines den Erwartungen des deutſchen Volks entſprechenden öffentlichen Rechtszuſtandes in Deutſchland dringendes Bedürfniß iſt; daß es Pflicht der deutſchen Einzelſtaaten iſt zur baldigen Herbeiführung eines ſolchen Rechtszuſtandes nach Kräften mitzuwirken; daß ein ſolcher Rechtszuſtand nur dann in kürzeſter Friſt ins Leben gerufen werden kann wenn die deutſchen Einzelſtaaten ſich der von der deutſchen Nationalverſammlung beſchloſſenen Verfaſſung nicht entzie- hen — erklärt die zweite Kammer 1) daß ſie den in der Circularnote vom 3 April von der Regierung Sr. Majeſtät betretenen Weg der Vereinba- rung der deutſchen Einzelſtaaten unter ſich und mit der deutſchen Natio- nalverſammlung, als ungeeignet zur baldigen Herbeiführung eines entſpre- chenden öffentlichen|Rechtszuſtandes in Deutſchland, entſchieden miß- billigt; 2) daß ſie insbeſondere in der Verwirklichung deſſen was dieſe Note über die Modalitäten eines weitern und die eventuelle Form eines engern Bundes andeutet, eine Täuſchung der Erwartungen Deutſchlands erblicken würde; 3) daß ſie vielmehr ihrerſeits die von der deutſchen Na- tionalverſammlung vollendete Verfaſſung, ſo wie ſie nach zweimaliger Le- ſung beſchloſſen worden, als rechtsgültig anerkennt, und die Ueberzeugung hegt daß eine Abänderung derſelben nur auf dem von der Verfaſſung ſelbſt vorgeſchehenen Weg zuläſſig iſt. II. Zur Vorberathung dieſes Be- ſchluſſes denſelben an eine von den Abtheilungen zu wählende, aus 21 Mitgliedern beſtehende Commiſſion zu verweiſen.“ Die Dringlichkeit die- ſes Antrags wurde anerkannt, und beſchloſſen daß die Commiſſion bis morgen erwählt werden ſoll. Da für die Dringlichkeit auch Immermann und Harkort ſich erhoben, ſo iſt es nicht unwahrſcheinlich daß der Antrag durchgeht. Der Abg. Liſiezki interpellirte den Kriegsminiſter wegen Ver- wendung der poſenſchen Landwehr zum Krieg gegen Dänemark. Er er- erklärte: dieſer Krieg würde lediglich im Intereſſe Deutſchlands geführt, und die Polen müßten dagegen proteſtiren daß die Söhne ihres Landes, daß die Bataillone der Landwehr des Großherzogthums Poſen für einen fremden Krieg verwendet würden. Der Kriegsminiſter ſuchte darzuthun daß die Regierung zu ſolcher Verwendung berechtigt ſey. Es handle ſich auch bei die- ſem Krieg nicht nur um das deutſche, ſondern ebenſo um das preußiſche Intereſſe, um die Freiheit des Handels. Die Landwehr aus Poſen habe ſich willig eingefunden, habe den Kriegsſchauplatz in beſter Ordnung er- reicht, und werde ſicher durch ihre Leiſtungen dazu beitragen dieſem Inſti- tut in Deutſchland noch mehr Eingang zu verſchaffen. Der Abgeordnete Rohrſcheidt verlas hierauf den Bericht des Centralausſchuſſes über den Ge- ſetzentwurf, betreffend das Anheften von Placaten und das Verkaufen von Druckſchriften in den Straßen. Der Ausſchuß empfiehlt den Entwurf mit einigen Modificationen, die er gemacht, zur Genehmigung. Der Abg. Jung ſtellt dazu einen Verbefſerungsantrag entgegengeſetzten Inhalts, der Abg. Weſendonck das Amendement: „Die Kammer wolle, ohne in die Be-

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 107, 17. April 1849, S. 1537. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine107_1849/5>, abgerufen am 12.06.2024.