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Allgemeine Zeitung, Nr. 14, 14. Januar 1830.

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[Spaltenumbruch] rainetät der Türkei, einer Lage, die allen Rachegefühlen und Ver-
wirrungen das Thor öfnete, die aus den Erpressungen und Ver-
suchen der Pforte zur Steigerung ihrer Rechte gegen ihre Tribu-
taire hervorgegangen wären? Wie weiß er, daß die völlige Unab-
hängigkeit des, Griechenland überlassenen Gebiets das Resultat
der lezten Konferenzen seyn muß, und einen besondern Artikel bei
der nahen Ausgleichung dieser Sache bilden soll? Sollte dis nun
aber auch wirklich der Fall seyn, würde nicht der Verlust eines
bestrittenen Theils von einem Gränzgebiete, das Einwohner in ei-
ner gefährlichen Lage oder von zweifelhafter Treue enthält, durch
die Befestigung und Einigkeit des übrigen Landes in einem Zu-
stande vollkommener Unabhängigkeit, mehr als ausgeglichen werden?
Ohne irgend eine authentische Nachweisung über die Wahl des
Prinzen Leopold für den griechischen Thron zu haben, hielten wir
es für nothwendig, unsere Ansicht über Punkte darzulegen, die sich
seiner künftigen Erhebung entgegenstellen, oder seinem Charakter
als unabhängiger Souverain schaden könnten. Wir haben einige
Irrthümer ausgehoben, und die nicht herausgeforderten Anfälle
des französischen Journalisten zurükgewiesen. Wir waren um so
mehr verpflichtet, dis zu thun, da wir Grund haben zu glauben,
daß etwas Wahres an diesen Angaben ist, so weit wir darüber
aus dem Tone der französischen Journale im Allgemeinen, und
besonders aus einem Artikel des ministeriellen Organs, der Gazette
de France, urtheilen können, dem, so viel wir wissen, von Nie-
mand widersprochen ward."

Frankreich.

Konsol. 5Proz. 108, 95; 3Proz. 84, 60;
Falconnet 92, 25.

Durch eine vom Minister des Innern Hrn. v. Montbel kon-
trasignirte königliche Ordonnanz vom 6 Januar werden die
Kammern auf den 2 März d. J. einberufen
.

Eine andre Ordonnanz von demselben Tage ernennt den Mar-
quis v. Neuville zum Präsidenten des 4ten Bezirkswahlkollegiums
des Calvados, und den Hrn. Berryer Sohn zum Präsidenten des
Departementalwahlkollegiums der obern Loire.

Der Moniteur vom 7 Jan. enthält folgende Bekanntma-
chung des Finanzministeriums:

"Das Publikum wird benachrich-
tigt, daß die Adjudikation der Anleihe von 80 Millionen gegen
4prozentige Renten, die durch einen, in den Moniteur vom 7 Dec.
gerükten Beschluß, auf Dienstag den 12 Jan. 1830 festgesezt ward,
an besagtem Tage pünktlich um die Mittagstunde im Hotel des
Ministeriums, in dem großen Audienzsaale, statt finden wird. Die
Anträge werden von dem Minister nur in öffentlicher Sizung an-
genommen werden. Man glaubt daran erinnern zu müssen, daß
sie keine eventuelle Bedingung enthalten dürfen. Zur Verhütung
jeder Erörterung in dieser Beziehung erklärt der Minister: 1) Daß,
da er durch das Gesez keine Befugniß erhalten hat, die negoziir-
ten Renten gegen die Heimbezahlung in einem bestimmten Zeit-
punkte zu garantiren, es auch nicht in seiner Gewalt stehen wird,
auf die ihm in dieser Beziehung etwa vorgelegten Fragen zu ant-
worten. Gleichwol glaubt er mit Grund die Meynung ausdrü-
ken zu dürfen, daß die Heimbezahlung der vierprozentigen Ren-
ten nicht vor der Heimbezahlung der fünfprozentigen Rente, noch
vor der Heimbezahlung der 41/2prozentigen Rente statt finden
dürfte, welche leztere, dem Inhalte des Gesezes vom 1 Mai 1825
gemäß, erst nach dem 22 März 1835 angeboten werden kan; 2)
daß der zum Rükkaufe der vierprozentigen Rente angewiesene jähr-
[Spaltenumbruch] liche Tilgungsfonds, der auf 800,000 Fr. durch den 1. §. des
3. Art. des Gesezes vom 19 Jun. 1828 bestimmt ist, in die Til-
gungskasse in gleichen Portionen nach der Zahl der Börsentage,
die vom nächsten achten Februar bis zum 31 Dec. 1830 verlaufen,
abgeliefert werden soll; 3) daß bis zu einer etwanigen weitern
Verfügung durch ein Zwischengesez über die Vertheilung des all-
gemeinen Tilgungsfonds die Portion, welche das Resultat der Ne-
goziation von der durch das oben angeführte Gesez geschaffenen
Rente von 4,800,000 Fr. verfügbar machen wird, nach derselben
Art, in denselben Verhältnissen und mit derselben Bestimmung
an die Tilgungskasse abgeliefert werden soll; 4) daß den Verfü-
gungen des 3. Art. des Gesezes vom 1 Mai 1823 gemäß die
zur Tilgung angewiesenen Summen zum Rükkaufe
von Fonds, deren Kurs über dem Pari, d. h. über
100 Fr. stände, nicht verwendet werden dürfen
. Paris,
6 Jan. 1830. (Unterz.) Der Finanzminister: v. Chabrol."

Hr. Pichon, Staatsrath, und Hr. Mollien, provisorischer Ge-
neralkonsul zu Port au Prince, sind zu Kommissarien zur Been-
digung der Unterhandlungen mit der Haytischen Regierung er-
nannt. Sie sollen unverzüglich nach dieser Bestimmung abreisen.

Dem Courrier francais zufolge sind schon hundert Mit-
glieder der Deputirtenkammer in Paris anwesend.

Der Prozeß des Hrn. Barthelemy, Verfassers des Fils de
l'homme,
kam am 7 Jan. bei der Appellationskammer der Zucht-
polizei vor. Das erste Urtheil wurde, soweit es Hrn. Barthelemy
betrift, bestätigt, die Buchhändler aber wurden freigesprochen.

Der Messager des Chambres sagt: "Mehrere edle Pairs,
die durch ihre Anhänglichkeit an die konstitutionellen Grundsäze
bekannt sind, haben Sr. Majestät eine Denkschrift überreicht, de-
ren Lesung vielen Eindruk auf das Gemüth des Königs sowol als
das des Thronerben gemacht haben soll."

Der National schreibt: "Man sagte seit einigen Tagen,
der Prinz Leopold von Sachsen-Koburg werde sich mit der älte-
sten Tochter des Herzogs von Orleans vermählen. Man hofte bei
Verbreitung des Gerüchts von dieser Verbindung mit dem Hause
Frankreich den englischen Charakter dieses Prinzen zu schwächen,
und dessen Erhebung auf den griechischen Thron zu erleichtern.
Dieses Gerücht ist aber ungegründet. Seit langer Zeit besteht
ein Familienentwurf in Bezug auf diese junge Prinzessin, die man
mit dem Herzog von Calabrien, dem Thronerben beider Sizilien
vermählen möchte. Man versichert, bei der lezten Zusammenkunft
in der Dauphine zwischen dem Herzog von Orleans und dem Kö-
nige von Neapel sey die Sache schon weit vorgerükt. Die Heirath
solle im nächsten Frühjahre zu Paris geschlossen werden, wohin der
König von Neapel unter dem Namen eines Grafen von Syrakus
kommen würde."

Aus dem südlichen Frankreich gehen
traurige Nachrichten über die Witterung ein. Die Rhone ist zu-
gefroren; die Garonne geht mit Eise; Marseille, wohin sich die
Kranken der nördlichen Länder flüchten, liegt unter Schnee be-
graben; die Oelbäume längs der mittelländischen Küste stehen
neuerdings in Gefahr einer völligen Vernichtung. -- Die Monats-
liquidation vom December hatte die Börse von Paris abermals
in eine Krise versezt, wie wir schon früher einigemale sahen. Diese
häufigen Krisen möchten wohl am Ende eine solche Katastrophe
herbeiführen, daß ihr auch nicht einmal die Regierung oder die
Bank mehr abhelfen könnte; so sehr ist die Börse zum Spielhause

[Spaltenumbruch] rainetät der Türkei, einer Lage, die allen Rachegefühlen und Ver-
wirrungen das Thor öfnete, die aus den Erpreſſungen und Ver-
ſuchen der Pforte zur Steigerung ihrer Rechte gegen ihre Tribu-
taire hervorgegangen wären? Wie weiß er, daß die völlige Unab-
hängigkeit des, Griechenland überlaſſenen Gebiets das Reſultat
der lezten Konferenzen ſeyn muß, und einen beſondern Artikel bei
der nahen Ausgleichung dieſer Sache bilden ſoll? Sollte dis nun
aber auch wirklich der Fall ſeyn, würde nicht der Verluſt eines
beſtrittenen Theils von einem Gränzgebiete, das Einwohner in ei-
ner gefährlichen Lage oder von zweifelhafter Treue enthält, durch
die Befeſtigung und Einigkeit des übrigen Landes in einem Zu-
ſtande vollkommener Unabhängigkeit, mehr als ausgeglichen werden?
Ohne irgend eine authentiſche Nachweiſung über die Wahl des
Prinzen Leopold für den griechiſchen Thron zu haben, hielten wir
es für nothwendig, unſere Anſicht über Punkte darzulegen, die ſich
ſeiner künftigen Erhebung entgegenſtellen, oder ſeinem Charakter
als unabhängiger Souverain ſchaden könnten. Wir haben einige
Irrthümer ausgehoben, und die nicht herausgeforderten Anfälle
des franzöſiſchen Journaliſten zurükgewieſen. Wir waren um ſo
mehr verpflichtet, dis zu thun, da wir Grund haben zu glauben,
daß etwas Wahres an dieſen Angaben iſt, ſo weit wir darüber
aus dem Tone der franzöſiſchen Journale im Allgemeinen, und
beſonders aus einem Artikel des miniſteriellen Organs, der Gazette
de France, urtheilen können, dem, ſo viel wir wiſſen, von Nie-
mand widerſprochen ward.“

Frankreich.

Konſol. 5Proz. 108, 95; 3Proz. 84, 60;
Falconnet 92, 25.

Durch eine vom Miniſter des Innern Hrn. v. Montbel kon-
traſignirte königliche Ordonnanz vom 6 Januar werden die
Kammern auf den 2 März d. J. einberufen
.

Eine andre Ordonnanz von demſelben Tage ernennt den Mar-
quis v. Neuville zum Präſidenten des 4ten Bezirkswahlkollegiums
des Calvados, und den Hrn. Berryer Sohn zum Präſidenten des
Departementalwahlkollegiums der obern Loire.

Der Moniteur vom 7 Jan. enthält folgende Bekanntma-
chung des Finanzminiſteriums:

„Das Publikum wird benachrich-
tigt, daß die Adjudikation der Anleihe von 80 Millionen gegen
4prozentige Renten, die durch einen, in den Moniteur vom 7 Dec.
gerükten Beſchluß, auf Dienſtag den 12 Jan. 1830 feſtgeſezt ward,
an beſagtem Tage pünktlich um die Mittagſtunde im Hotel des
Miniſteriums, in dem großen Audienzſaale, ſtatt finden wird. Die
Anträge werden von dem Miniſter nur in öffentlicher Sizung an-
genommen werden. Man glaubt daran erinnern zu müſſen, daß
ſie keine eventuelle Bedingung enthalten dürfen. Zur Verhütung
jeder Erörterung in dieſer Beziehung erklärt der Miniſter: 1) Daß,
da er durch das Geſez keine Befugniß erhalten hat, die negoziir-
ten Renten gegen die Heimbezahlung in einem beſtimmten Zeit-
punkte zu garantiren, es auch nicht in ſeiner Gewalt ſtehen wird,
auf die ihm in dieſer Beziehung etwa vorgelegten Fragen zu ant-
worten. Gleichwol glaubt er mit Grund die Meynung ausdrü-
ken zu dürfen, daß die Heimbezahlung der vierprozentigen Ren-
ten nicht vor der Heimbezahlung der fünfprozentigen Rente, noch
vor der Heimbezahlung der 4½prozentigen Rente ſtatt finden
dürfte, welche leztere, dem Inhalte des Geſezes vom 1 Mai 1825
gemäß, erſt nach dem 22 März 1835 angeboten werden kan; 2)
daß der zum Rükkaufe der vierprozentigen Rente angewieſene jähr-
[Spaltenumbruch] liche Tilgungsfonds, der auf 800,000 Fr. durch den 1. §. des
3. Art. des Geſezes vom 19 Jun. 1828 beſtimmt iſt, in die Til-
gungskaſſe in gleichen Portionen nach der Zahl der Börſentage,
die vom nächſten achten Februar bis zum 31 Dec. 1830 verlaufen,
abgeliefert werden ſoll; 3) daß bis zu einer etwanigen weitern
Verfügung durch ein Zwiſchengeſez über die Vertheilung des all-
gemeinen Tilgungsfonds die Portion, welche das Reſultat der Ne-
goziation von der durch das oben angeführte Geſez geſchaffenen
Rente von 4,800,000 Fr. verfügbar machen wird, nach derſelben
Art, in denſelben Verhältniſſen und mit derſelben Beſtimmung
an die Tilgungskaſſe abgeliefert werden ſoll; 4) daß den Verfü-
gungen des 3. Art. des Geſezes vom 1 Mai 1823 gemäß die
zur Tilgung angewieſenen Summen zum Rükkaufe
von Fonds, deren Kurs über dem Pari, d. h. über
100 Fr. ſtände, nicht verwendet werden dürfen
. Paris,
6 Jan. 1830. (Unterz.) Der Finanzminiſter: v. Chabrol.“

Hr. Pichon, Staatsrath, und Hr. Mollien, proviſoriſcher Ge-
neralkonſul zu Port au Prince, ſind zu Kommiſſarien zur Been-
digung der Unterhandlungen mit der Haytiſchen Regierung er-
nannt. Sie ſollen unverzüglich nach dieſer Beſtimmung abreiſen.

Dem Courrier français zufolge ſind ſchon hundert Mit-
glieder der Deputirtenkammer in Paris anweſend.

Der Prozeß des Hrn. Barthelemy, Verfaſſers des Fils de
l’homme,
kam am 7 Jan. bei der Appellationskammer der Zucht-
polizei vor. Das erſte Urtheil wurde, ſoweit es Hrn. Barthelemy
betrift, beſtätigt, die Buchhändler aber wurden freigeſprochen.

Der Meſſager des Chambres ſagt: „Mehrere edle Pairs,
die durch ihre Anhänglichkeit an die konſtitutionellen Grundſäze
bekannt ſind, haben Sr. Majeſtät eine Denkſchrift überreicht, de-
ren Leſung vielen Eindruk auf das Gemüth des Königs ſowol als
das des Thronerben gemacht haben ſoll.“

Der National ſchreibt: „Man ſagte ſeit einigen Tagen,
der Prinz Leopold von Sachſen-Koburg werde ſich mit der älte-
ſten Tochter des Herzogs von Orleans vermählen. Man hofte bei
Verbreitung des Gerüchts von dieſer Verbindung mit dem Hauſe
Frankreich den engliſchen Charakter dieſes Prinzen zu ſchwächen,
und deſſen Erhebung auf den griechiſchen Thron zu erleichtern.
Dieſes Gerücht iſt aber ungegründet. Seit langer Zeit beſteht
ein Familienentwurf in Bezug auf dieſe junge Prinzeſſin, die man
mit dem Herzog von Calabrien, dem Thronerben beider Sizilien
vermählen möchte. Man verſichert, bei der lezten Zuſammenkunft
in der Dauphiné zwiſchen dem Herzog von Orleans und dem Kö-
nige von Neapel ſey die Sache ſchon weit vorgerükt. Die Heirath
ſolle im nächſten Frühjahre zu Paris geſchloſſen werden, wohin der
König von Neapel unter dem Namen eines Grafen von Syrakus
kommen würde.“

Aus dem ſüdlichen Frankreich gehen
traurige Nachrichten über die Witterung ein. Die Rhone iſt zu-
gefroren; die Garonne geht mit Eiſe; Marſeille, wohin ſich die
Kranken der nördlichen Länder flüchten, liegt unter Schnee be-
graben; die Oelbäume längs der mittelländiſchen Küſte ſtehen
neuerdings in Gefahr einer völligen Vernichtung. — Die Monats-
liquidation vom December hatte die Börſe von Paris abermals
in eine Kriſe verſezt, wie wir ſchon früher einigemale ſahen. Dieſe
häufigen Kriſen möchten wohl am Ende eine ſolche Kataſtrophe
herbeiführen, daß ihr auch nicht einmal die Regierung oder die
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[55/0003] rainetät der Türkei, einer Lage, die allen Rachegefühlen und Ver- wirrungen das Thor öfnete, die aus den Erpreſſungen und Ver- ſuchen der Pforte zur Steigerung ihrer Rechte gegen ihre Tribu- taire hervorgegangen wären? Wie weiß er, daß die völlige Unab- hängigkeit des, Griechenland überlaſſenen Gebiets das Reſultat der lezten Konferenzen ſeyn muß, und einen beſondern Artikel bei der nahen Ausgleichung dieſer Sache bilden ſoll? Sollte dis nun aber auch wirklich der Fall ſeyn, würde nicht der Verluſt eines beſtrittenen Theils von einem Gränzgebiete, das Einwohner in ei- ner gefährlichen Lage oder von zweifelhafter Treue enthält, durch die Befeſtigung und Einigkeit des übrigen Landes in einem Zu- ſtande vollkommener Unabhängigkeit, mehr als ausgeglichen werden? Ohne irgend eine authentiſche Nachweiſung über die Wahl des Prinzen Leopold für den griechiſchen Thron zu haben, hielten wir es für nothwendig, unſere Anſicht über Punkte darzulegen, die ſich ſeiner künftigen Erhebung entgegenſtellen, oder ſeinem Charakter als unabhängiger Souverain ſchaden könnten. Wir haben einige Irrthümer ausgehoben, und die nicht herausgeforderten Anfälle des franzöſiſchen Journaliſten zurükgewieſen. Wir waren um ſo mehr verpflichtet, dis zu thun, da wir Grund haben zu glauben, daß etwas Wahres an dieſen Angaben iſt, ſo weit wir darüber aus dem Tone der franzöſiſchen Journale im Allgemeinen, und beſonders aus einem Artikel des miniſteriellen Organs, der Gazette de France, urtheilen können, dem, ſo viel wir wiſſen, von Nie- mand widerſprochen ward.“ Frankreich. Paris, 7 Jan.Konſol. 5Proz. 108, 95; 3Proz. 84, 60; Falconnet 92, 25. Durch eine vom Miniſter des Innern Hrn. v. Montbel kon- traſignirte königliche Ordonnanz vom 6 Januar werden die Kammern auf den 2 März d. J. einberufen. Eine andre Ordonnanz von demſelben Tage ernennt den Mar- quis v. Neuville zum Präſidenten des 4ten Bezirkswahlkollegiums des Calvados, und den Hrn. Berryer Sohn zum Präſidenten des Departementalwahlkollegiums der obern Loire. Der Moniteur vom 7 Jan. enthält folgende Bekanntma- chung des Finanzminiſteriums: „Das Publikum wird benachrich- tigt, daß die Adjudikation der Anleihe von 80 Millionen gegen 4prozentige Renten, die durch einen, in den Moniteur vom 7 Dec. gerükten Beſchluß, auf Dienſtag den 12 Jan. 1830 feſtgeſezt ward, an beſagtem Tage pünktlich um die Mittagſtunde im Hotel des Miniſteriums, in dem großen Audienzſaale, ſtatt finden wird. Die Anträge werden von dem Miniſter nur in öffentlicher Sizung an- genommen werden. Man glaubt daran erinnern zu müſſen, daß ſie keine eventuelle Bedingung enthalten dürfen. Zur Verhütung jeder Erörterung in dieſer Beziehung erklärt der Miniſter: 1) Daß, da er durch das Geſez keine Befugniß erhalten hat, die negoziir- ten Renten gegen die Heimbezahlung in einem beſtimmten Zeit- punkte zu garantiren, es auch nicht in ſeiner Gewalt ſtehen wird, auf die ihm in dieſer Beziehung etwa vorgelegten Fragen zu ant- worten. Gleichwol glaubt er mit Grund die Meynung ausdrü- ken zu dürfen, daß die Heimbezahlung der vierprozentigen Ren- ten nicht vor der Heimbezahlung der fünfprozentigen Rente, noch vor der Heimbezahlung der 4½prozentigen Rente ſtatt finden dürfte, welche leztere, dem Inhalte des Geſezes vom 1 Mai 1825 gemäß, erſt nach dem 22 März 1835 angeboten werden kan; 2) daß der zum Rükkaufe der vierprozentigen Rente angewieſene jähr- liche Tilgungsfonds, der auf 800,000 Fr. durch den 1. §. des 3. Art. des Geſezes vom 19 Jun. 1828 beſtimmt iſt, in die Til- gungskaſſe in gleichen Portionen nach der Zahl der Börſentage, die vom nächſten achten Februar bis zum 31 Dec. 1830 verlaufen, abgeliefert werden ſoll; 3) daß bis zu einer etwanigen weitern Verfügung durch ein Zwiſchengeſez über die Vertheilung des all- gemeinen Tilgungsfonds die Portion, welche das Reſultat der Ne- goziation von der durch das oben angeführte Geſez geſchaffenen Rente von 4,800,000 Fr. verfügbar machen wird, nach derſelben Art, in denſelben Verhältniſſen und mit derſelben Beſtimmung an die Tilgungskaſſe abgeliefert werden ſoll; 4) daß den Verfü- gungen des 3. Art. des Geſezes vom 1 Mai 1823 gemäß die zur Tilgung angewieſenen Summen zum Rükkaufe von Fonds, deren Kurs über dem Pari, d. h. über 100 Fr. ſtände, nicht verwendet werden dürfen. Paris, 6 Jan. 1830. (Unterz.) Der Finanzminiſter: v. Chabrol.“ Hr. Pichon, Staatsrath, und Hr. Mollien, proviſoriſcher Ge- neralkonſul zu Port au Prince, ſind zu Kommiſſarien zur Been- digung der Unterhandlungen mit der Haytiſchen Regierung er- nannt. Sie ſollen unverzüglich nach dieſer Beſtimmung abreiſen. Dem Courrier français zufolge ſind ſchon hundert Mit- glieder der Deputirtenkammer in Paris anweſend. Der Prozeß des Hrn. Barthelemy, Verfaſſers des Fils de l’homme, kam am 7 Jan. bei der Appellationskammer der Zucht- polizei vor. Das erſte Urtheil wurde, ſoweit es Hrn. Barthelemy betrift, beſtätigt, die Buchhändler aber wurden freigeſprochen. Der Meſſager des Chambres ſagt: „Mehrere edle Pairs, die durch ihre Anhänglichkeit an die konſtitutionellen Grundſäze bekannt ſind, haben Sr. Majeſtät eine Denkſchrift überreicht, de- ren Leſung vielen Eindruk auf das Gemüth des Königs ſowol als das des Thronerben gemacht haben ſoll.“ Der National ſchreibt: „Man ſagte ſeit einigen Tagen, der Prinz Leopold von Sachſen-Koburg werde ſich mit der älte- ſten Tochter des Herzogs von Orleans vermählen. Man hofte bei Verbreitung des Gerüchts von dieſer Verbindung mit dem Hauſe Frankreich den engliſchen Charakter dieſes Prinzen zu ſchwächen, und deſſen Erhebung auf den griechiſchen Thron zu erleichtern. Dieſes Gerücht iſt aber ungegründet. Seit langer Zeit beſteht ein Familienentwurf in Bezug auf dieſe junge Prinzeſſin, die man mit dem Herzog von Calabrien, dem Thronerben beider Sizilien vermählen möchte. Man verſichert, bei der lezten Zuſammenkunft in der Dauphiné zwiſchen dem Herzog von Orleans und dem Kö- nige von Neapel ſey die Sache ſchon weit vorgerükt. Die Heirath ſolle im nächſten Frühjahre zu Paris geſchloſſen werden, wohin der König von Neapel unter dem Namen eines Grafen von Syrakus kommen würde.“ ***Paris, 6 Jan.Aus dem ſüdlichen Frankreich gehen traurige Nachrichten über die Witterung ein. Die Rhone iſt zu- gefroren; die Garonne geht mit Eiſe; Marſeille, wohin ſich die Kranken der nördlichen Länder flüchten, liegt unter Schnee be- graben; die Oelbäume längs der mittelländiſchen Küſte ſtehen neuerdings in Gefahr einer völligen Vernichtung. — Die Monats- liquidation vom December hatte die Börſe von Paris abermals in eine Kriſe verſezt, wie wir ſchon früher einigemale ſahen. Dieſe häufigen Kriſen möchten wohl am Ende eine ſolche Kataſtrophe herbeiführen, daß ihr auch nicht einmal die Regierung oder die Bank mehr abhelfen könnte; ſo ſehr iſt die Börſe zum Spielhauſe

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 14, 14. Januar 1830, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine14_1830/3>, abgerufen am 31.10.2024.