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Allgemeine Zeitung, Nr. 156, 4. Juni 1860.

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treffen für die ihm gewiß jedermann Dank wissen wird, und die meines
Wissens noch auf keiner deutschen oder ausländischen Eisenbahn besteht. Es
handelt sich um die Aufstellung eigener Bahnärzte, und zur Durch-
führung der Maßregel sind, wie ich höre, die ersten Einleitungen bereits
getroffen. An jeder Hauptstation würde ein praktischer Arzt aufgestellt wer-
den, in dessen Pflicht es läge einerseits dem beim Bahndienst beschäftigten
Personal in Erkrankungsfällen die nöthige ärztliche Behandlung angedeihen
zu lassen, andererseits bei etwa im Betrieb der Bahn sich ereignenden Unglücks-
fällen die nöthige Hülfe sogleich zu leisten. Zu diesem Zweck sollen auch auf
allen Hauptstationen der Ostbahnen die erforderlichen chirurgischen Instru-
mente, Verbandzenge, Nothapotheken u. dergl. überall stets vorhanden seyn.
Eine derartige Vorsorge verdient jedenfalls allgemeine Beachtung und Nach-
ahmung.

Einem unserer Mitbürger, Hrn. G. Reißer,
ist es gelungen sogenannte "photographische Nebelbilder" darzustellen, durch
welche er schon bei seinen ersten Versuchen in unserm Theater von mehreren
Sachkundigen großen Beifall und Anerkennung erhalten hat. Die Photo-
graphien werden durch Condensationslinsen bis zu zwanzig Fuß Höhe ver-
größert, durch Oxyhydrogenlicht beleuchtet, und auf eine weiße Fläche von
400 Quadratfuß geworfen, wo sie von den Beschauern, deren so viel seyn kön-
nen als die Räume fassen, leicht und genau betrachtet werden. Die Schärfe
und Deutlichkeit der Bilder setzt in Erstaunen. Es leuchtet jedermann ein
welch ein großer Genuß und wie reiche Belehrung aus diesem Unternehmen
zu gewinnen ist. Hr. Reißer wird in den nächsten Tagen seine Reisen an-
treten, um diese Bilder in den größeren Städten Deutschlands und der
Schweiz zu allgemeiner Anschauung zu bringen.

H. Nassau.

In der heutigen Sitzung der
zweiten Kammer ward die durch eine Petition des rheinischen Schifferstandes
und einen Antrag der Abgeordneten des Rheinganes angeregte Frage wegen
Beseitigung oder Ermäßigung der Rheinzölle zur Abstimmung gebracht. Die
Commission (Abg. Held) hatte Uebergang zur Tagesordnung beantragt; bei
der Abstimmung siegte jedoch der von den Abg. Braun, König und Giebeler
gestellte, nachgehends auch von der Commission adoptirte und von dem Abg.
Ruß warm befürwortete Antrag: "Der Regierung die Erwartung auszu-
sprechen daß sie auf eine solche Herabsetzung des Rheinzolls, namentlich der
Abgaben von den Bergfahrten, eingehen werde, welche das Fortbestehen einer,
mindestens die Kosten des Wasserstraßenbaues und der übrigen auf dem Zoll
haftenden Lasten deckenden, Intrade sichert, und zugleich die gänzliche Beseiti-
gung der Transitabgaben ermöglicht." Eine weitere Discussion sand nicht
statt, vielmehr ward beiderseits auf die Erörterungen im allgemeinen Aus-
schuß Bezug genommen. Die Annahme erfolgte einstimmig. (Ryein-Lahnztg.)

Zwischen der
nassauischen Regierung und der Sodener Actiengesellschaft schwebt eben eine
Rechtsfrage, auf deren Entscheidung alles gespannt ist. Die Gesellschaft
hat nämlich den Betrieb der Sodener Eisenbahn am 15 Mai nicht wieder
begonnen, während sie doch die Versendung des Wassers und den Betrieb des
Curhauses fortsetzt, welche ihr gleichzeitig mitder Concession zur Bahn bewilligt
wurden. Die betreffende Urkunde (Verordnungsblatt Nr. 10 vom 30 August
1845) spricht nun zwar die solidarische Verbindlichkeit der Gesellschaft für
alle drei Betriebszweige nicht ausdrücklich aus, indessen geht ihre Zusammen-
gehörigkeit aus der Fassung des Ganzen hervor, so daß man sich nicht erklären
kann warum die Regierung nicht sofort von dem Recht die Bahn für den
Staat einzuziehen (§. 8, a) Gebrauch gemacht hat. Uebrigens hat die tem-
poräre Einstellung der Fahrten auf dieser kaum einstündigen Bahnstrecke von
der Taunus-Eisenbahnstation Höchst bis Soden keinerlei Störung der Ver-
bindung für das Bad im Gefolge, indem die Fremden für alle Bahnzüge
Postwagen und Omnibus zur pünktlichsten Besörderung finden. Der neue
Soolsprudel (24,80 R.) läßt sich vortrefflich an; die Frequenz der dießjährigen
Saison aber hat einen so erfreulichen Anfang genommen wie noch in keinem
Jahr, obwohl die Witterung bisher noch so wechselnd war, daß die Spitzen
des Taunusgebirgs am Pfingstdienstag Morgens plötzlich noch einmal eine
Maischneekappe trugen.

Preußen.

Sämmtliche Blätter veröffentlichen eine
Ergänzung, oder vielmehr eine Berichtigung, jenes Berichts welchen die Köln.
Ztg. über die Eröffnung der neuen rheinländischen Bahnen gebracht hatte,
und der in seinem wesentlichen Theil auch in die Allg. Ztg. übergegangen ist.
Da die Uebereinstimmung mit welcher die Blätter ohne Ausnahme sich be-
eilen den rectificirten Bericht wiederzugeben, einigermaßen auffällig ist, und
die Worte des Prinz-Regenten -- denn auf diese bezieht sich die "Ergänzung"
vornehmlich -- allerdings hier eine "etwas modisicirte Färbung" haben, wäh-
rend sie in jener von der Köln. Ztg. gebrachten Form in Paris so große Sen-
sation gemacht haben, so lassen wir auch diese aus der in Saarbrücken er-
scheinenden "Neuen Ztg." genommene Version folgen. Der Bürgermeister
Kromayer dankt nämlich in einer Bekanntmachung den Bürgern von Saar-
brücken und St. Johann im Auftrag des Prinz-Regenten für den festlichen
[Spaltenumbruch] Empfang, und berichtet dabei: Auf meine Bitte, der Prinz-Regent möge
gestatten daß die Bürgerschaft in einem Festzug thre Huldigung darbringe,
indem solche auch heute noch dieselbe Gesinnung der Liebe, Anhänglichkeit
und Treue an unser k. Haus in sich trage welche vor 45 Jahren unsere Väter
veranlaßt hätte aus ihrer Mitte eine Deputation nach Paris zu entsenden,
um von des hochseligen Königs Majestät die Wiedervereinigung von Saar-
brücken und St. Johann mit unserm dentschen Vaterland unter der Krone
Preußens zu erbitten, und wie in unserer Bürgerschaft heute das volle Ver-
trauen walte daß mit Gottes Hülfe und der starken Regierung unsers gelieb-
ten Regenten eine abermalige Trennung von unserm Vaterland nimmermehr
stattfinden möge, war Se. k. Hoheit sichtlich erfrent solche Gesinnung treuer
Anhänglichkeit hier an den äußersten Gränzen unsers Vaterlandes zu ver-
nehmen, und dankte wiederholt aufs huldvollste mit der Versicherung seiner
Liebe und Zuneigung für die Gesammtbürgerschaft, und wie Se. k. Hoheit
stets mit großer Freude in unsern beiden Städten weilte, und mit der aus-
drücklichen Zusicherung daß eine abermalige Trennung von unserm Vaterland
mit seinem Willen memals stattfinden werde. Bei der Begrüßung Sr. k.
Hoheit am Perron der Eisenbahn durch die Deputation des Festausschusses
der Bürgerschaft richtete der Sprecher derselben, Dr. Jordan, an Se. k. Hoheit
eine Ansprache die mit einem Hoch auf den Prinz-Regenten schloß. Nachdem
dieses Hoch in der versammelten Menge einen begeisterten Wiederhall ge-
funden hatte, entgegnete der Prinz-Regent mit den freundlichsten, ergreifendsten
Worten, welche die "Neue Ztg." wenn auch nicht wörtlich, so doch dem Sinne
nach möglichst getreu wieder gibt, wie folgt: Er sey erfreut die so eben aus-
gesprochene Gesinnung hier an der Gränze des Staats zu finden, und beauf-
trage den Sprecher seinen Dank in seinem Namen den Bürgern der Städte
Saarbrücken und St. Johann darzubringen. Man wisse aus welchem
schmerzlichen Anlaß er die Zügel der Regierung in die Hand genommen habe,
und was bisher geschehen sey. Man könne versichert seyn daß er auf dem
betretenen Weg weiter gehen werde. Er hoffe aber auch von seinem Volk
daß dasselbe mit ihm gehen und ihn in seinen Planen unterstützen werde.
Er stehe mit allen seinen Nachbarn im besten Einvernehmen und Frieden,
und hoffe und wünsche daß solche nicht zerstört werden. In allen Fällen
möge man ihm vertrauen, wie auch er auf das Volk vertraue.

Die Veröffentlichung der neuen kurhessischen Verfassung gibt den hiesigen
Blättern ernente Veranlassung auf die preußische Anffassung dieser Ange-
legenheit zurückzukommen. So sagt die Nat. Ztg. nachdem sie den Inhalt
der neuen Verfassung analysirt: "Die kurfürstliche Regierung wird nun die
Garantie des Bundestags nachsuchen, und dann wird sich zeigen daß nicht
bloß die opposttionelle Presse, wie die Kasseler Ztg. meint, sondern daß
auch eine mächtige Regierung die Bundesbeschlüsse vom März 1852 und vom
März 1860 für nichtig hält wegen Ueberschreitung der Competenz." Und die
ministerielle Preuß. Ztg. läßt sich aus Cassel schreiben: "Selbst wenn es
gelingen sollte die neue Verfassung vorlänfig in Wirksamkeit treten zu lassen,
und somit die Sache zu einem gewissen Abschluß zu bringen, so wird doch im
Volke die alte Verfassung von 1831 nicht aufgegeben werden, darüber kann für
den Kundigen gar kein Zweifel bestehen; bei erster Gelegenheit wird das gute
Recht gewahrt, und nach Befinden geltend gemacht werden; vor jedem Sturm
würde die ganze Hassenpflug' sche Verlassenschast wie Spren vor dem Winde
zerstieben. Die Verfassung von 1831 bot einen unangreifbaren Rechtsboden;
nur Gewaltthat konnte sie erschüttern: die neue Verfassung aber wird keinen
keinen anderen Halt haben als den äußerer Zwang ihr leiht. Weder bei den
Rechtskundigen noch beim einfachen Verstand des Volkes wird sie jemals als
in Wahrheit zu Recht bestehend angesehen werden; sie bleibt sowohl nach den
Bundesgefetzen, als nach §. 153 der Verfassung von 1831 in jeder Beziehung
null und nichtig." In äynlichem Sinn äußert sich auch die Correspondenz
der Preuß. Ztg. "Vom Main." -- Eine abweichende Ansicht in dieser Frage
hat bekanntlich die N. Pr. Ztg. Heute macht sie besonders auf einige Be-
stimmungen der neuen Verfassung aufmerksam, welche in conservativem Sinn
von höchster Bedentung seyen, und rechnet dahin vor allem den darin ausge-
sprochenen Grundsatz "daß der Genuß der staatsbilrgerlichen Rechte von dem
christlichen Glaubensbekenntniß abhängig sey," und daß das Recht der Initia-
tive für die Gesetzgebung dem Landesherrn allein zustehen soll.

Dem "Preuß. Volksbl." geht von Seite des Polizeipräsidenten Frhrn.
v. Zedlitz folgende Verichtigung zu: "Das Preußische Volksblatt und nach
ihm mehrere andere Tagsblätter erzählen daß der Antrag der Studierenden
der hiesigen Universität auf Genehmigung eines Fackelzugs zur Feier des
Amtsjubiläums des Professors Nitzsch von mir mit dem Bemerken zurückge-
wiesen worden sey, bei der jetzigen Beschaffenheit des Berliner Pöbels könne
ich die Garantie für die öffentliche Ruhe nicht übernehmen. Diese Erzäh-
lung ist vom Anfang bis zum Ende unwahr. Ein Antrag auf Genehmigung
des Fackelzugs ist bisher mir gar nicht zugegangen, es ist daher auch keine
Zurückweisung erfolgt, und ich habe keinerlei Veranlassung gehabt mich über,
die Zulässigkeit oder Unzulässtgkeit des Vorhabens irgendwie auszusprechen."
Bekanntlich hat wegen eines Artikels der Nationalzeitung gegen die be-
lannten 8 sächsischen Kirchenpatrone jeder dieser Herren für sich im Separatin-
jurienproceß die Besirafung des Redacteurs der Zeitung beantragt. Der Nat-
Ztg. liegen nun 7 gleichlautende Erkenntnisse des hiesigen Stadtgerichts vor,

treffen für die ihm gewiß jedermann Dank wiſſen wird, und die meines
Wiſſens noch auf keiner deutſchen oder ausländiſchen Eiſenbahn beſteht. Es
handelt ſich um die Aufſtellung eigener Bahnärzte, und zur Durch-
führung der Maßregel ſind, wie ich höre, die erſten Einleitungen bereits
getroffen. An jeder Hauptſtation würde ein praktiſcher Arzt aufgeſtellt wer-
den, in deſſen Pflicht es läge einerſeits dem beim Bahndienſt beſchäftigten
Perſonal in Erkrankungsfällen die nöthige ärztliche Behandlung angedeihen
zu laſſen, andererſeits bei etwa im Betrieb der Bahn ſich ereignenden Unglücks-
fällen die nöthige Hülfe ſogleich zu leiſten. Zu dieſem Zweck ſollen auch auf
allen Hauptſtationen der Oſtbahnen die erforderlichen chirurgiſchen Inſtru-
mente, Verbandzenge, Nothapotheken u. dergl. überall ſtets vorhanden ſeyn.
Eine derartige Vorſorge verdient jedenfalls allgemeine Beachtung und Nach-
ahmung.

Einem unſerer Mitbürger, Hrn. G. Reißer,
iſt es gelungen ſogenannte „photographiſche Nebelbilder“ darzuſtellen, durch
welche er ſchon bei ſeinen erſten Verſuchen in unſerm Theater von mehreren
Sachkundigen großen Beifall und Anerkennung erhalten hat. Die Photo-
graphien werden durch Condenſationslinſen bis zu zwanzig Fuß Höhe ver-
größert, durch Oxyhydrogenlicht beleuchtet, und auf eine weiße Fläche von
400 Quadratfuß geworfen, wo ſie von den Beſchauern, deren ſo viel ſeyn kön-
nen als die Räume faſſen, leicht und genau betrachtet werden. Die Schärfe
und Deutlichkeit der Bilder ſetzt in Erſtaunen. Es leuchtet jedermann ein
welch ein großer Genuß und wie reiche Belehrung aus dieſem Unternehmen
zu gewinnen iſt. Hr. Reißer wird in den nächſten Tagen ſeine Reiſen an-
treten, um dieſe Bilder in den größeren Städten Deutſchlands und der
Schweiz zu allgemeiner Anſchauung zu bringen.

H. Naſſau.

In der heutigen Sitzung der
zweiten Kammer ward die durch eine Petition des rheiniſchen Schifferſtandes
und einen Antrag der Abgeordneten des Rheinganes angeregte Frage wegen
Beſeitigung oder Ermäßigung der Rheinzölle zur Abſtimmung gebracht. Die
Commiſſion (Abg. Held) hatte Uebergang zur Tagesordnung beantragt; bei
der Abſtimmung ſiegte jedoch der von den Abg. Braun, König und Giebeler
geſtellte, nachgehends auch von der Commiſſion adoptirte und von dem Abg.
Ruß warm befürwortete Antrag: „Der Regierung die Erwartung auszu-
ſprechen daß ſie auf eine ſolche Herabſetzung des Rheinzolls, namentlich der
Abgaben von den Bergfahrten, eingehen werde, welche das Fortbeſtehen einer,
mindeſtens die Koſten des Waſſerſtraßenbaues und der übrigen auf dem Zoll
haftenden Laſten deckenden, Intrade ſichert, und zugleich die gänzliche Beſeiti-
gung der Tranſitabgaben ermöglicht.“ Eine weitere Discuſſion ſand nicht
ſtatt, vielmehr ward beiderſeits auf die Erörterungen im allgemeinen Aus-
ſchuß Bezug genommen. Die Annahme erfolgte einſtimmig. (Ryein-Lahnztg.)

Zwiſchen der
naſſauiſchen Regierung und der Sodener Actiengeſellſchaft ſchwebt eben eine
Rechtsfrage, auf deren Entſcheidung alles geſpannt iſt. Die Geſellſchaft
hat nämlich den Betrieb der Sodener Eiſenbahn am 15 Mai nicht wieder
begonnen, während ſie doch die Verſendung des Waſſers und den Betrieb des
Curhauſes fortſetzt, welche ihr gleichzeitig mitder Conceſſion zur Bahn bewilligt
wurden. Die betreffende Urkunde (Verordnungsblatt Nr. 10 vom 30 Auguſt
1845) ſpricht nun zwar die ſolidariſche Verbindlichkeit der Geſellſchaft für
alle drei Betriebszweige nicht ausdrücklich aus, indeſſen geht ihre Zuſammen-
gehörigkeit aus der Faſſung des Ganzen hervor, ſo daß man ſich nicht erklären
kann warum die Regierung nicht ſofort von dem Recht die Bahn für den
Staat einzuziehen (§. 8, a) Gebrauch gemacht hat. Uebrigens hat die tem-
poräre Einſtellung der Fahrten auf dieſer kaum einſtündigen Bahnſtrecke von
der Taunus-Eiſenbahnſtation Höchſt bis Soden keinerlei Störung der Ver-
bindung für das Bad im Gefolge, indem die Fremden für alle Bahnzüge
Poſtwagen und Omnibus zur pünktlichſten Beſörderung finden. Der neue
Soolſprudel (24,80 R.) läßt ſich vortrefflich an; die Frequenz der dießjährigen
Saiſon aber hat einen ſo erfreulichen Anfang genommen wie noch in keinem
Jahr, obwohl die Witterung bisher noch ſo wechſelnd war, daß die Spitzen
des Taunusgebirgs am Pfingſtdienſtag Morgens plötzlich noch einmal eine
Maiſchneekappe trugen.

Preußen.

Sämmtliche Blätter veröffentlichen eine
Ergänzung, oder vielmehr eine Berichtigung, jenes Berichts welchen die Köln.
Ztg. über die Eröffnung der neuen rheinländiſchen Bahnen gebracht hatte,
und der in ſeinem weſentlichen Theil auch in die Allg. Ztg. übergegangen iſt.
Da die Uebereinſtimmung mit welcher die Blätter ohne Ausnahme ſich be-
eilen den rectificirten Bericht wiederzugeben, einigermaßen auffällig iſt, und
die Worte des Prinz-Regenten — denn auf dieſe bezieht ſich die „Ergänzung“
vornehmlich — allerdings hier eine „etwas modiſicirte Färbung“ haben, wäh-
rend ſie in jener von der Köln. Ztg. gebrachten Form in Paris ſo große Sen-
ſation gemacht haben, ſo laſſen wir auch dieſe aus der in Saarbrücken er-
ſcheinenden „Neuen Ztg.“ genommene Verſion folgen. Der Bürgermeiſter
Kromayer dankt nämlich in einer Bekanntmachung den Bürgern von Saar-
brücken und St. Johann im Auftrag des Prinz-Regenten für den feſtlichen
[Spaltenumbruch] Empfang, und berichtet dabei: Auf meine Bitte, der Prinz-Regent möge
geſtatten daß die Bürgerſchaft in einem Feſtzug thre Huldigung darbringe,
indem ſolche auch heute noch dieſelbe Geſinnung der Liebe, Anhänglichkeit
und Treue an unſer k. Haus in ſich trage welche vor 45 Jahren unſere Väter
veranlaßt hätte aus ihrer Mitte eine Deputation nach Paris zu entſenden,
um von des hochſeligen Königs Majeſtät die Wiedervereinigung von Saar-
brücken und St. Johann mit unſerm dentſchen Vaterland unter der Krone
Preußens zu erbitten, und wie in unſerer Bürgerſchaft heute das volle Ver-
trauen walte daß mit Gottes Hülfe und der ſtarken Regierung unſers gelieb-
ten Regenten eine abermalige Trennung von unſerm Vaterland nimmermehr
ſtattfinden möge, war Se. k. Hoheit ſichtlich erfrent ſolche Geſinnung treuer
Anhänglichkeit hier an den äußerſten Gränzen unſers Vaterlandes zu ver-
nehmen, und dankte wiederholt aufs huldvollſte mit der Verſicherung ſeiner
Liebe und Zuneigung für die Geſammtbürgerſchaft, und wie Se. k. Hoheit
ſtets mit großer Freude in unſern beiden Städten weilte, und mit der aus-
drücklichen Zuſicherung daß eine abermalige Trennung von unſerm Vaterland
mit ſeinem Willen memals ſtattfinden werde. Bei der Begrüßung Sr. k.
Hoheit am Perron der Eiſenbahn durch die Deputation des Feſtausſchuſſes
der Bürgerſchaft richtete der Sprecher derſelben, Dr. Jordan, an Se. k. Hoheit
eine Anſprache die mit einem Hoch auf den Prinz-Regenten ſchloß. Nachdem
dieſes Hoch in der verſammelten Menge einen begeiſterten Wiederhall ge-
funden hatte, entgegnete der Prinz-Regent mit den freundlichſten, ergreifendſten
Worten, welche die „Neue Ztg.“ wenn auch nicht wörtlich, ſo doch dem Sinne
nach möglichſt getreu wieder gibt, wie folgt: Er ſey erfreut die ſo eben aus-
geſprochene Geſinnung hier an der Gränze des Staats zu finden, und beauf-
trage den Sprecher ſeinen Dank in ſeinem Namen den Bürgern der Städte
Saarbrücken und St. Johann darzubringen. Man wiſſe aus welchem
ſchmerzlichen Anlaß er die Zügel der Regierung in die Hand genommen habe,
und was bisher geſchehen ſey. Man könne verſichert ſeyn daß er auf dem
betretenen Weg weiter gehen werde. Er hoffe aber auch von ſeinem Volk
daß dasſelbe mit ihm gehen und ihn in ſeinen Planen unterſtützen werde.
Er ſtehe mit allen ſeinen Nachbarn im beſten Einvernehmen und Frieden,
und hoffe und wünſche daß ſolche nicht zerſtört werden. In allen Fällen
möge man ihm vertrauen, wie auch er auf das Volk vertraue.

Die Veröffentlichung der neuen kurheſſiſchen Verfaſſung gibt den hieſigen
Blättern ernente Veranlaſſung auf die preußiſche Anffaſſung dieſer Ange-
legenheit zurückzukommen. So ſagt die Nat. Ztg. nachdem ſie den Inhalt
der neuen Verfaſſung analyſirt: „Die kurfürſtliche Regierung wird nun die
Garantie des Bundestags nachſuchen, und dann wird ſich zeigen daß nicht
bloß die oppoſttionelle Preſſe, wie die Kaſſeler Ztg. meint, ſondern daß
auch eine mächtige Regierung die Bundesbeſchlüſſe vom März 1852 und vom
März 1860 für nichtig hält wegen Ueberſchreitung der Competenz.“ Und die
miniſterielle Preuß. Ztg. läßt ſich aus Caſſel ſchreiben: „Selbſt wenn es
gelingen ſollte die neue Verfaſſung vorlänfig in Wirkſamkeit treten zu laſſen,
und ſomit die Sache zu einem gewiſſen Abſchluß zu bringen, ſo wird doch im
Volke die alte Verfaſſung von 1831 nicht aufgegeben werden, darüber kann für
den Kundigen gar kein Zweifel beſtehen; bei erſter Gelegenheit wird das gute
Recht gewahrt, und nach Befinden geltend gemacht werden; vor jedem Sturm
würde die ganze Haſſenpflug’ ſche Verlaſſenſchaſt wie Spren vor dem Winde
zerſtieben. Die Verfaſſung von 1831 bot einen unangreifbaren Rechtsboden;
nur Gewaltthat konnte ſie erſchüttern: die neue Verfaſſung aber wird keinen
keinen anderen Halt haben als den äußerer Zwang ihr leiht. Weder bei den
Rechtskundigen noch beim einfachen Verſtand des Volkes wird ſie jemals als
in Wahrheit zu Recht beſtehend angeſehen werden; ſie bleibt ſowohl nach den
Bundesgefetzen, als nach §. 153 der Verfaſſung von 1831 in jeder Beziehung
null und nichtig.“ In äynlichem Sinn äußert ſich auch die Correſpondenz
der Preuß. Ztg. „Vom Main.“ — Eine abweichende Anſicht in dieſer Frage
hat bekanntlich die N. Pr. Ztg. Heute macht ſie beſonders auf einige Be-
ſtimmungen der neuen Verfaſſung aufmerkſam, welche in conſervativem Sinn
von höchſter Bedentung ſeyen, und rechnet dahin vor allem den darin ausge-
ſprochenen Grundſatz „daß der Genuß der ſtaatsbilrgerlichen Rechte von dem
chriſtlichen Glaubensbekenntniß abhängig ſey,“ und daß das Recht der Initia-
tive für die Geſetzgebung dem Landesherrn allein zuſtehen ſoll.

Dem „Preuß. Volksbl.“ geht von Seite des Polizeipräſidenten Frhrn.
v. Zedlitz folgende Verichtigung zu: „Das Preußiſche Volksblatt und nach
ihm mehrere andere Tagsblätter erzählen daß der Antrag der Studierenden
der hieſigen Univerſität auf Genehmigung eines Fackelzugs zur Feier des
Amtsjubiläums des Profeſſors Nitzſch von mir mit dem Bemerken zurückge-
wieſen worden ſey, bei der jetzigen Beſchaffenheit des Berliner Pöbels könne
ich die Garantie für die öffentliche Ruhe nicht übernehmen. Dieſe Erzäh-
lung iſt vom Anfang bis zum Ende unwahr. Ein Antrag auf Genehmigung
des Fackelzugs iſt bisher mir gar nicht zugegangen, es iſt daher auch keine
Zurückweiſung erfolgt, und ich habe keinerlei Veranlaſſung gehabt mich über,
die Zuläſſigkeit oder Unzuläſſtgkeit des Vorhabens irgendwie auszuſprechen.“
Bekanntlich hat wegen eines Artikels der Nationalzeitung gegen die be-
lannten 8 ſächſiſchen Kirchenpatrone jeder dieſer Herren für ſich im Separatin-
jurienproceß die Beſirafung des Redacteurs der Zeitung beantragt. Der Nat-
Ztg. liegen nun 7 gleichlautende Erkenntniſſe des hieſigen Stadtgerichts vor,

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[2599/0003] treffen für die ihm gewiß jedermann Dank wiſſen wird, und die meines Wiſſens noch auf keiner deutſchen oder ausländiſchen Eiſenbahn beſteht. Es handelt ſich um die Aufſtellung eigener Bahnärzte, und zur Durch- führung der Maßregel ſind, wie ich höre, die erſten Einleitungen bereits getroffen. An jeder Hauptſtation würde ein praktiſcher Arzt aufgeſtellt wer- den, in deſſen Pflicht es läge einerſeits dem beim Bahndienſt beſchäftigten Perſonal in Erkrankungsfällen die nöthige ärztliche Behandlung angedeihen zu laſſen, andererſeits bei etwa im Betrieb der Bahn ſich ereignenden Unglücks- fällen die nöthige Hülfe ſogleich zu leiſten. Zu dieſem Zweck ſollen auch auf allen Hauptſtationen der Oſtbahnen die erforderlichen chirurgiſchen Inſtru- mente, Verbandzenge, Nothapotheken u. dergl. überall ſtets vorhanden ſeyn. Eine derartige Vorſorge verdient jedenfalls allgemeine Beachtung und Nach- ahmung. △ Augsburg, 1 Jun. Einem unſerer Mitbürger, Hrn. G. Reißer, iſt es gelungen ſogenannte „photographiſche Nebelbilder“ darzuſtellen, durch welche er ſchon bei ſeinen erſten Verſuchen in unſerm Theater von mehreren Sachkundigen großen Beifall und Anerkennung erhalten hat. Die Photo- graphien werden durch Condenſationslinſen bis zu zwanzig Fuß Höhe ver- größert, durch Oxyhydrogenlicht beleuchtet, und auf eine weiße Fläche von 400 Quadratfuß geworfen, wo ſie von den Beſchauern, deren ſo viel ſeyn kön- nen als die Räume faſſen, leicht und genau betrachtet werden. Die Schärfe und Deutlichkeit der Bilder ſetzt in Erſtaunen. Es leuchtet jedermann ein welch ein großer Genuß und wie reiche Belehrung aus dieſem Unternehmen zu gewinnen iſt. Hr. Reißer wird in den nächſten Tagen ſeine Reiſen an- treten, um dieſe Bilder in den größeren Städten Deutſchlands und der Schweiz zu allgemeiner Anſchauung zu bringen. H. Naſſau. Wiesbaden, 31 Mai. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer ward die durch eine Petition des rheiniſchen Schifferſtandes und einen Antrag der Abgeordneten des Rheinganes angeregte Frage wegen Beſeitigung oder Ermäßigung der Rheinzölle zur Abſtimmung gebracht. Die Commiſſion (Abg. Held) hatte Uebergang zur Tagesordnung beantragt; bei der Abſtimmung ſiegte jedoch der von den Abg. Braun, König und Giebeler geſtellte, nachgehends auch von der Commiſſion adoptirte und von dem Abg. 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Die Geſellſchaft hat nämlich den Betrieb der Sodener Eiſenbahn am 15 Mai nicht wieder begonnen, während ſie doch die Verſendung des Waſſers und den Betrieb des Curhauſes fortſetzt, welche ihr gleichzeitig mitder Conceſſion zur Bahn bewilligt wurden. Die betreffende Urkunde (Verordnungsblatt Nr. 10 vom 30 Auguſt 1845) ſpricht nun zwar die ſolidariſche Verbindlichkeit der Geſellſchaft für alle drei Betriebszweige nicht ausdrücklich aus, indeſſen geht ihre Zuſammen- gehörigkeit aus der Faſſung des Ganzen hervor, ſo daß man ſich nicht erklären kann warum die Regierung nicht ſofort von dem Recht die Bahn für den Staat einzuziehen (§. 8, a) Gebrauch gemacht hat. Uebrigens hat die tem- poräre Einſtellung der Fahrten auf dieſer kaum einſtündigen Bahnſtrecke von der Taunus-Eiſenbahnſtation Höchſt bis Soden keinerlei Störung der Ver- bindung für das Bad im Gefolge, indem die Fremden für alle Bahnzüge Poſtwagen und Omnibus zur pünktlichſten Beſörderung finden. Der neue Soolſprudel (24,80 R.) läßt ſich vortrefflich an; die Frequenz der dießjährigen Saiſon aber hat einen ſo erfreulichen Anfang genommen wie noch in keinem Jahr, obwohl die Witterung bisher noch ſo wechſelnd war, daß die Spitzen des Taunusgebirgs am Pfingſtdienſtag Morgens plötzlich noch einmal eine Maiſchneekappe trugen. Preußen. Berlin, 2 Jun. Sämmtliche Blätter veröffentlichen eine Ergänzung, oder vielmehr eine Berichtigung, jenes Berichts welchen die Köln. Ztg. über die Eröffnung der neuen rheinländiſchen Bahnen gebracht hatte, und der in ſeinem weſentlichen Theil auch in die Allg. Ztg. übergegangen iſt. Da die Uebereinſtimmung mit welcher die Blätter ohne Ausnahme ſich be- eilen den rectificirten Bericht wiederzugeben, einigermaßen auffällig iſt, und die Worte des Prinz-Regenten — denn auf dieſe bezieht ſich die „Ergänzung“ vornehmlich — allerdings hier eine „etwas modiſicirte Färbung“ haben, wäh- rend ſie in jener von der Köln. Ztg. gebrachten Form in Paris ſo große Sen- ſation gemacht haben, ſo laſſen wir auch dieſe aus der in Saarbrücken er- ſcheinenden „Neuen Ztg.“ genommene Verſion folgen. Der Bürgermeiſter Kromayer dankt nämlich in einer Bekanntmachung den Bürgern von Saar- brücken und St. Johann im Auftrag des Prinz-Regenten für den feſtlichen Empfang, und berichtet dabei: Auf meine Bitte, der Prinz-Regent möge geſtatten daß die Bürgerſchaft in einem Feſtzug thre Huldigung darbringe, indem ſolche auch heute noch dieſelbe Geſinnung der Liebe, Anhänglichkeit und Treue an unſer k. Haus in ſich trage welche vor 45 Jahren unſere Väter veranlaßt hätte aus ihrer Mitte eine Deputation nach Paris zu entſenden, um von des hochſeligen Königs Majeſtät die Wiedervereinigung von Saar- brücken und St. Johann mit unſerm dentſchen Vaterland unter der Krone Preußens zu erbitten, und wie in unſerer Bürgerſchaft heute das volle Ver- trauen walte daß mit Gottes Hülfe und der ſtarken Regierung unſers gelieb- ten Regenten eine abermalige Trennung von unſerm Vaterland nimmermehr ſtattfinden möge, war Se. k. Hoheit ſichtlich erfrent ſolche Geſinnung treuer Anhänglichkeit hier an den äußerſten Gränzen unſers Vaterlandes zu ver- nehmen, und dankte wiederholt aufs huldvollſte mit der Verſicherung ſeiner Liebe und Zuneigung für die Geſammtbürgerſchaft, und wie Se. k. Hoheit ſtets mit großer Freude in unſern beiden Städten weilte, und mit der aus- drücklichen Zuſicherung daß eine abermalige Trennung von unſerm Vaterland mit ſeinem Willen memals ſtattfinden werde. Bei der Begrüßung Sr. k. Hoheit am Perron der Eiſenbahn durch die Deputation des Feſtausſchuſſes der Bürgerſchaft richtete der Sprecher derſelben, Dr. Jordan, an Se. k. Hoheit eine Anſprache die mit einem Hoch auf den Prinz-Regenten ſchloß. Nachdem dieſes Hoch in der verſammelten Menge einen begeiſterten Wiederhall ge- funden hatte, entgegnete der Prinz-Regent mit den freundlichſten, ergreifendſten Worten, welche die „Neue Ztg.“ wenn auch nicht wörtlich, ſo doch dem Sinne nach möglichſt getreu wieder gibt, wie folgt: Er ſey erfreut die ſo eben aus- geſprochene Geſinnung hier an der Gränze des Staats zu finden, und beauf- trage den Sprecher ſeinen Dank in ſeinem Namen den Bürgern der Städte Saarbrücken und St. Johann darzubringen. Man wiſſe aus welchem ſchmerzlichen Anlaß er die Zügel der Regierung in die Hand genommen habe, und was bisher geſchehen ſey. Man könne verſichert ſeyn daß er auf dem betretenen Weg weiter gehen werde. Er hoffe aber auch von ſeinem Volk daß dasſelbe mit ihm gehen und ihn in ſeinen Planen unterſtützen werde. Er ſtehe mit allen ſeinen Nachbarn im beſten Einvernehmen und Frieden, und hoffe und wünſche daß ſolche nicht zerſtört werden. In allen Fällen möge man ihm vertrauen, wie auch er auf das Volk vertraue. Die Veröffentlichung der neuen kurheſſiſchen Verfaſſung gibt den hieſigen Blättern ernente Veranlaſſung auf die preußiſche Anffaſſung dieſer Ange- legenheit zurückzukommen. So ſagt die Nat. Ztg. nachdem ſie den Inhalt der neuen Verfaſſung analyſirt: „Die kurfürſtliche Regierung wird nun die Garantie des Bundestags nachſuchen, und dann wird ſich zeigen daß nicht bloß die oppoſttionelle Preſſe, wie die Kaſſeler Ztg. meint, ſondern daß auch eine mächtige Regierung die Bundesbeſchlüſſe vom März 1852 und vom März 1860 für nichtig hält wegen Ueberſchreitung der Competenz.“ Und die miniſterielle Preuß. 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Weder bei den Rechtskundigen noch beim einfachen Verſtand des Volkes wird ſie jemals als in Wahrheit zu Recht beſtehend angeſehen werden; ſie bleibt ſowohl nach den Bundesgefetzen, als nach §. 153 der Verfaſſung von 1831 in jeder Beziehung null und nichtig.“ In äynlichem Sinn äußert ſich auch die Correſpondenz der Preuß. Ztg. „Vom Main.“ — Eine abweichende Anſicht in dieſer Frage hat bekanntlich die N. Pr. Ztg. Heute macht ſie beſonders auf einige Be- ſtimmungen der neuen Verfaſſung aufmerkſam, welche in conſervativem Sinn von höchſter Bedentung ſeyen, und rechnet dahin vor allem den darin ausge- ſprochenen Grundſatz „daß der Genuß der ſtaatsbilrgerlichen Rechte von dem chriſtlichen Glaubensbekenntniß abhängig ſey,“ und daß das Recht der Initia- tive für die Geſetzgebung dem Landesherrn allein zuſtehen ſoll. Dem „Preuß. Volksbl.“ geht von Seite des Polizeipräſidenten Frhrn. v. Zedlitz folgende Verichtigung zu: „Das Preußiſche Volksblatt und nach ihm mehrere andere Tagsblätter erzählen daß der Antrag der Studierenden der hieſigen Univerſität auf Genehmigung eines Fackelzugs zur Feier des Amtsjubiläums des Profeſſors Nitzſch von mir mit dem Bemerken zurückge- wieſen worden ſey, bei der jetzigen Beſchaffenheit des Berliner Pöbels könne ich die Garantie für die öffentliche Ruhe nicht übernehmen. Dieſe Erzäh- lung iſt vom Anfang bis zum Ende unwahr. Ein Antrag auf Genehmigung des Fackelzugs iſt bisher mir gar nicht zugegangen, es iſt daher auch keine Zurückweiſung erfolgt, und ich habe keinerlei Veranlaſſung gehabt mich über, die Zuläſſigkeit oder Unzuläſſtgkeit des Vorhabens irgendwie auszuſprechen.“ Bekanntlich hat wegen eines Artikels der Nationalzeitung gegen die be- lannten 8 ſächſiſchen Kirchenpatrone jeder dieſer Herren für ſich im Separatin- jurienproceß die Beſirafung des Redacteurs der Zeitung beantragt. Der Nat- Ztg. liegen nun 7 gleichlautende Erkenntniſſe des hieſigen Stadtgerichts vor,

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen, Susanne Haaf: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 156, 4. Juni 1860, S. 2599. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine156_1860/3>, abgerufen am 12.06.2024.