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Allgemeine Zeitung, Nr. 344, 12. Dezember 1890.

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Nr. 344. -- 92. Jahrgang.
Morgenblatt.
München, Freitag, 12. December 1890.


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teljährlich s. Deutschl.
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für d. Ausl. mit ent-
sprechendem Zuschlag.
Direkter Bezug
unter Streifband für
Deutschland
a. Oesjerreich monatk.
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Allgemeine Zeitung.
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35 Pf.; Lokalanzeigen
20 Pf.; kleine Anzei-
gen i. gewöhnl. Schrift
3 Pf., in fetter Schrift
5 Pf. für das Wort.



Redaktion u. Expedi-
tion befinden sich
Schwanthalerstr. 73
in München.


Berichte sind an die
Redaktion, Inserat-
aufträge an die Ex-
pedition franko einzu-
senden.

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Abonnements für das Ausland nehmen an: für England A. Siegle, 30 Lime Sir. London: für Frankreich,
Portugal und Spanien A. Ammel und C. Klincksieck in Paris; für Italien H. Loescher und Frat.
Bocca
in Turin, Florenz und Rom. U. Hoevli in Mailand; für den Orient das kaiserlich königliche Post-
amt in Wien oder Triest; für Nordamerika F. W. Christern, E. Steiger u. Co., Gust. E. Stechert,
Westermann u. Co., International Publishing Agency, 710 Broadway, in New York.
Verankwortlicher Rebakteur: Hugo Jacobi in München.

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Inseratenannahme in München b. d. Expedition, Schwanthalerstraße 73, ferner in Berlin, Hamburg, Breslau, Köln,
Leipzig, Frankfurt a. M., Stuttgart, Nürnbera, Wien, Paris, London. Zürich, Basel etc. b. d Annoncenbureaur G. L. Daube
u. Co., Haasenstein u. Vogler u. R. Mosse
. In den Filialen der Zeitungsbureaur Invalidendank zu Berlin,
Dresden, Leipzig, Chemnitz etc. Außerdem in: Berlin bei B. Arndt (Mohrenstr. 26) und S. Kornik (Krausenstr. 12),
Hamburg bei W. Wilckens u. Ad. Steiner, New York bei der Intern. Publishing Agency, 710 Broadway.
Druck und Verlag der J. G. Cotta'schen Buchhandlung Nachfolger in Stuttgart und München.




[Spaltenumbruch]
Inhalts-Uebersicht.
Deutsches Reich. * Berlin: Vom Reichstage. Revision
des Zolltarifs. Das königliche Dispensationsrecht. Die "Köln.
Zeitung" über die Colonialpolitik. Hobe Pascha. Marine-
Rangliste. * Koblenz: Gedenktag.
Oesterreich-Ungarn. * Wien: Russische Mobilmachung.
Niederlande. .//. Haag: Die Eidesleistung der Königin-
Mutter. Vormundschaftsrath. Gedenkmünze. Aus den Colonien.
Serbien. ## Belgrad: Memorandum der Königin Natalie.
Feuilleton: Münchener Kunstbummeleien. Von H. E. v. Berlepsch.
Bayerische Chronik. -- Telegraphische Nachrichten.

Hiezu: Zweites und drittes Morgenblatt.



München, 11. December.


Telegramm. In der heutigen
Sitzung des Reichstags wurde die Etatsberathung
fortgesetzt. Abg. Bebel kündigt an, die Socialisten würden,
gestützt auf die Steuerpolitik, demnächst die Agitation bei den
ländlichen Arbeitern beginnen; die Getreidezölle nützten nur
den Großgrundbesitzern. Der socialistische Staat, sagte Bebel,
werde auch Steuern nehmen, aber dieselben gerecht vertheilen.
Abg. Windthorst erwiderte, die Socialisten wiegeln die
Leute auf, ohne Besseres zu bieten: die Disciplin des Heeres
werden wir unter allen Umständen aufrecht erhalten. Abg.
Bamberger erklärte: wenn der Handelsvertrag mit Oester-
reich Differentialzölle enthielte, würde seine Partei denselben
ablehnen. Der Reichskanzler wiederholte, daß die Aeuße-
rungen der Freisinnigen den Verhandlungen mit Oesterreich
schädlich seien. Abg. Wisser befürwortete die Aufhebung der
Lex Huene und sprach sich gegen Agrar- und Industriezölle
aus. Das Haus beschloß, eine größere Anzahl Etatstheile in
der Commission zu berathen, die übrigen im Plenum zu er-
ledigen. Für die morgige Sitzung steht der Handelsvertrag
mit der Türkei und die Zuckersteuervorlage auf der Tages-
ordnung.

Von verschiedenen Seiten wird
bestimmt behauptet, daß die Reichsregierung fest beabsichtige,
den Zolltarif auf den Stand von 1887 zurückzubringen,
also namentlich den Roggen- und Weizenzoll von 5 auf 3 M.
per Doppelcentner zu ermäßigen. Wie wir hören, sind jedoch
diese Rotizen nur im Zusammenhange mit den Handelsver-
tragsverhandlungen in Wien zu verstehen. (Vgl. Tel. Dep.)
Aus der gestrigen Rede des Reichskanzlers v. Caprivi
ist deutlich herauszulesen, wie fern es ihm liegt, die
Grundlagen der Wirthschaftsplitik seines Vorgängers
aufzugeben. Wenngleich auch durch eine Herabsetzung der
landwirthschaftlichen Zölle diese Grundlagen unberührt bleiben
würden, so beweist doch die Schärfe, mit der er die Expecto-
rationen des Abg. Richter über die Zölle, welche "vielleicht
dereinst" geändert werden könnten, als die Vertragsverhand-
lungen störend zurückwies, daß eine lediglich aus dem Ge-
sichtspunkt des inländischen Consumenten begründete Revision
[Spaltenumbruch] des Zolltarifs für die nächste Zeit nicht ins Auge
gefaßt ist. -- In den staatsrechtlichen Erörterungen über
das königliche Dispensationsrecht in Preußen
wird von freisinniger Seite hartnäckig an der Ansicht, die alles
entscheidet, festgehalten, daß die Verfassung nicht die Beschrän-
kungen der Hoheitsrechte der Krone bezeichne, sondern die Rechte,
welche sie fernerhin haben solle. Die Ansicht ist geschichtlich
falsch -- der König war vor der Verfassung da, nicht die Ver-
fassung erst hat den König zum Staatsoberhaupt gemacht,
diese hat lediglich die Verwandlung der Monarchie von der ab-
soluten in die beschränkte bewirkt -- und ist auch nach dem
Wortlaut der Verfassung nicht im mindesten zu begründen.
Bei den Verhandlungen 1848 hatte die Revisionscommission
der zweiten Kammer vorgeschlagen, an die Spitze des Titels
"Vom König" den Satz zu stellen: "Der König ist das Ober-
haupt des Staates." Die erste Kammer verwies jedoch darauf,
daß im Titel "Vom König" selbst die Oberhauptsfrage schon
entschieden sei und daß ein weiterer Zusatz der irrigen Idee
Raum geben könne, als sei dem König die Oberhauptswürde
erst durch die Verfassung verliehen. Die zweite Kammer trat
dem bei, weil die Richtigkeit des wegzulassenden Satzes
unzweifelhaft sei. Aus der geschichtlichen Entwicklung ergibt
sich als principiell feststehend die rechtliche Vermuthung, "daß
der Souverän alle Hoheitsrechte unbeschränkt und ohne Mit-
wirkung der Landesvertretung soweit auszuüben befugt ist, als
nicht ein Recht dieser letzteren zur Mitwirkung bei der Aus-
übung eines Hoheitsrechts positiv begründet ist und urkundlich
nachgewiesen werden kann" (Zöpfl Grunds. des gem. dtsch. Staatsr.
5. Aufl. II §. 343). Dieser Grundsatz ist in den meisten
deutschen Verfassungsurkunden (Bayern, Württemberg, Baden,
Hessen etc.) ausdrücklich anerkannt; daß er in der preußischen
fehlt, macht keinen Unterschied. Daraus folgt, daß das land-
rechtliche Privilegienregal und das in der Instruction für die
Oberrechnungskammer vom 18. December 1824 noch besonders
ausgesprochene Dispensationsrecht fortbesteht, soweit eben die
Verfassung selbst keine Beschränkung enthält. Man beruft sich
neuerdings auf den liberalen Staatsrechtslehrer v. Rönne,
allein in der uns vorliegenden dritten Auflage seines preußi-
schen Staatsrechts folgert er noch (Bd. I S. 243) aus der
Vollzugsgewalt des Königs die Befugniß desselben, die An-
wendung des Gesetzes für einzelne bestimmte Fälle zu er-
lassen (Dispensationsrecht), obgleich, wie er hervorhebt,
die Verfassung dieses Rechts nicht ausdrücklich erwähnt.
Wenn die "Vossische Zeitung" sich darauf bezieht,
daß die Commission des Abgeordnetenhauses im Jahre
1862 aus dem Gesetzentwurfe über die Befugnisse der
Oberrechnungskammer eine das Dispensationsrecht vorbehal-
tende Vorschrift gestrichen habe, so hätte sie das Citat aus
Rönne, der auch die Gründe für die Streichung angibt, zu
Ende führen sollen. Die Commission war der Meinung, daß
die Vorschrift nicht in dieses Gesetz gehöre und daß die Frage,
ob das Dispensationsrecht durch die Verfassung beschränkt sei,
anderweitiger Regelung bedürfe, d. h. sie ließ die Frage offen,
während die Vertreter der Staatsregierung auf die ununter-
brochene Ausübung des Rechts und auf den von der Ver-
fassung nicht beschrankten Anspruch der Krone verwiesen, in
einzelnen Fällen Gnade für Recht ergehen zu lassen. Rönne
fügt hinzu: Keinen Falles darf der Erlaß im Wege der
Gnade als bloße Gunstbezeigung oder ohne zureichenden Grund
[Spaltenumbruch] gewährt werden. Sobald der Streit sich aber um den zurei-
chenden Grund dreht, hört er für das Staatsrecht auf. Auch
der Nachlaß im Falle Lucius dürfte nicht als bloße Gunstbe-
zeigung aufzufassen sein. Frhr. v. Lucius soll kein Hehl daraus
gemacht haben, daß er das Fideicommiß nicht stiften würde
ohne Nachlaß der Gebühren. Es ist sehr wohl möglich, daß
er mit der Stiftung weniger seinen Privatinteressen zu dienen,
als e4ine herkömmliche Verpflichtung zu erfüllen glaubte, welche
ihm mit der Erhebung in den Freiherrnstand aus allerhöchstem
Wunsch auferlegt war.

* Der "Köln. Ztg." wird aus Berlin geschrieben:

"Die in hiesigen Colonialkreisen laut gewordene Befürchtung,
daß Emin Pascha in Folge mangelnden Nachschubes
von Vorräthen und Ausrüstungsgegenständen
auf
seiner Expedition großen Verlegenheiten ausgesetzt sein werde,
scheint durch die im letzthin veröffentlichten Weißbuche enthaltenen
Nachrichten mehr als je begründet, denn es wird gemeldet, daß
der stellvertretende Commissar für Ostafrika bei der augenblicklichen
Lage der Verhältnisse und angesichts der durchaus erforderlichen
Sparsamkeit die weiteren Forderungen Emin Paschas nicht zu er-
füllen im Stande war, und daß er hoffte, derselbe werde mit den
ihm zur Verfügung stehenden Mitteln das vorgestreckte Ziel er-
reichen. Wenn man die große Eile der Ausrüstung und die noth-
wendige Unvollständigkeit der in Bagamoyo damals verfügbaren
Ausrüstungsgegenständen in Betracht zieht, so liegt es auf der
Hand, daß Emin Pascha an vielen nothwendigen Dingen, die zur
Begründung von Stationen unentbehrlich sind, den bittersten
Mangel leiden muß und daß nur durch baldige Nachsendungen
das in so zielbewußter Weise eingeleitete und auf Erfahrungen
von noch nicht dagewesener Vollständigkeit begründete Unternehmen
über Wasser zu erhalten sein wird. Emin Pascha hat soeben in
seinem an die Colonialgesellschaft gerichteten Schreiben ein Pro-
gramm entwickelt, das für die Zukunft unsrer Colonie die ersreu-
lichsten Aussichten eröffnet und in dem er für eine thatsächlich vor-
handene Möglichkeit der Kostendeckung für die Verwaltung gut
steht. Was Emin Pascha verspricht, ist er auch im Stande zu
leisten, denn er hat das Alles bereits selbst zuwege gebracht, was
seine Pläne in Aussicht stellen, und ein Programm von Emin
Pascha wird doch wohl auf etwas mehr Rücksichtsnahme beim
Reichstag rechnen können, als irgendein vom grünen Tisch aus
entworfenes Project, wo sich der Dilettantismus hinter diplo-
matisch wohl erwogenen Sätzen oder gar hinter juristischen Spitz-
findigkeiten zu verschanzen pflegt, die für Afrika wie die Faust aufs
Auge passen. Den neuesten Berichten zufolge, scheint Emin in
Tabora der große Wurf gelungen zu sein, die dort wie in ihrem
Mittelpunkt sitzenden arabischen Ansiedler im Innern für Deutsch-
land gewonnen zu haben. Daß eine Errungenschaft von der-
artiger Tragweite nicht früher bekannt geworden ist, hat wohl in
dem oben berührten Sparsamkeitsprincip ihren Grund, indem die
öffentliche Meinung, durch die Nachricht von dem stattgehabten Er-
folg Emin Paschas aufgeregt, gewiß verlangt haben würde, daß
seinen Plänen, bei Tabora eine bewaffnete Station zu gründen,
Folge zu geben sei. Man muß doch begreifen, daß es sich jetzt
dort darum handelt, das Eisen zu schmieden, so lang es noch heiß
ist. Wer weiß, welcher Art Zwischensälle uns demnächst die jetzt
wohlmeinenden Gesinnungen der Araber wieder entfremden können.
Wenn alsdann bei Tabora kein thatsächlich sicherer Rückhalt ge-
boten ist, muß Alles in der Luft schweben bleiben, was Emin imtieferen Innern, im Gebiet zwischen den drei Seen zu schaffen be-

Feuilleton.
Münchener Kunst-Bummeleien.

* Aus dem Glaspalast wird bald die letzte Kiste ver-
schwunden sein, die vor Monaten vom ausstellenden Künstler
frohen Muthes und mit guter Zuversicht bingeschickt wurde,
manchmal, ja gewiß ost mit dem stillen Wunsche, statt des
heimkehrenden Kunstwerkes eines Tages einen Brief zu be-
kommen: "Wieviel beträgt der äußerste Preis für Ihr Aus-
stellungsbild?" Getäuschte Hoffnung! Und doch ist viel, sehr
viel verkauft worden, ohne profitmachende-Unterhändler, vom
Secretariat der Ausstellung, das die Interessen der Künstler
ohne Mittelsperson vertritt, direct an das kaufende Publicum.
"München ist ein vortrefflicher Markt", hört man überall im
Auslande, in Italien, in Belgien und Holland, ja sogar die
viel angegriffenen und so wenig verstandenen Engländer und
Schotten, diese urgesunden, kraftstrotzenden Menschen und Maler
haben ihre Nechnung gefunden. Und die Deutschen, die
Münchener? Achselzucken, Stirnfalten und vielleicht -- wenn
man es sehen könnte, eine Faust im Sack --, das ist die
mildeste Art der Antwort. Wie das Fortissimo einer solchen
lautet, wird man vielleicht in einer der Generalversammlungen
der Münchener Künstler-Genossenschaft erfahren, denn es sollen
viele Gemüther "geladen" sein wie Nevolvergeschütze. That-
sächlich haben die Münchener speciell bei der großen Verkaufs-
summe den Löwenantheil nicht, wie es wohl die meisten als
selbstverständlich hofften und voraussetzten. Man will den Fremden
wenn auch nicht gerade an den Kragen, so doch wenigstens eine
künstlerische Mac Kinley-Bill als Palliativmittel entgegenhalten,
will Schutzzoll-Politik treiben. Früher kaufte man eben in
München Münchener Bilder; will man aber französische Sachen
haben, so kauft man sie doch lieber an der Quelle als bei
Imitatoren. Die tüchtigen, ganz specifisch münchenerischen
Münchener Maler, als deren Prototyp man z. B. einen Spitzweg
hinstellen könnte, haben keinen ebenbürtigen Nachwuchs be-
kommen, und was an durchaus gesunden Ideen von außen
hereingetragen worden ist und nun zu treiben beginnt, dem
[Spaltenumbruch] gegenüber verhält sich unser kaufendes Publicum oft gleich-
gültig, manchmal sehr kühl, in den meisten Fällen ablehnend;
solche Dinge bedürfen eines durch die Umstände hervor-
gerufenen, momentan durchschlagenden Erfolges. Künstler, wie
Vöcklin und Thoma ebenso wie viele andere, über die man
lange Zeit nur naserümpfend oder mit jenen wohlfeilen Be-
merkungen hinwegging, die man den "Conversations-Ton" nennt,
sind heute angebetet, und man zuckt jetzt ebenso die Achseln,
wenn Jemand es wagt, nicht a tout prix zu loben. Es ist
eben Mode. Wie schnell hat jene Vergrößerung der mensch-
lichen, speciell weiblichen Figur, die mit einem C anfängt und
"de Paris" ist, ihren Triumphzug durch die Welt gemacht,
trotz allen Hohnes. Sie war eben auch Mode!

Das ist nun einmal so, und wir werden es weiter er-
leben, daß die Menschen am nächsten Tage für das schwärmen,
was sie am Tage zuvor verdammten, nur darf das notabene
nicht auf Kosten des eigenen Beutels geschehen. Ob's dann gut
oder schlecht -- das ist gleich, wenn's nur Mode ist. Eine
gewisse Art von Bauernmalerei, d. h. die Bilder, die ländliche
Scenen und sehr häufig dieselben Typen, Münchener Modelle
in gewissen Costümen, zeigten, war eben auch einmal Mode;
damit ist aber nicht gesagt, daß sich die Welt immer und ewig
nur mit Lodenjoppen und Kniehosen abfüttern lasse; man be-
kommt auch das einmal satt, denn die Producenten ent-
ledigten sich mit mitrailleusenartiger Auswurfsgeschwindigkeit
ihrer Kunstproducte und es trat ein, was bei jeder Ueber-
schwemmung der Fall ist, man bittet nämlich die Schicksals-
götter, sie möchten endlich Einhalt thun. Die Gleichartigkeit,
die der neueren Münchener Kunstproduction vielfach zu Grunde
liegt, sie erhebt heute das Banner der Reaction gegen die
Jahresausstellungen; sie und nichts Anderes hat es veranlaßt,
daß mehr Bilder von ausländischen Künstlern auf den Jahres-
ausstellungen gekauft wurden. Es ist nun aber gar nicht
erwiesen, daß, wenn man künftig mit drakonischen Gesetzen die
Fremden abzuhalten versucht, nun auch ohne weiteres so und so
viele Münchener Bilder mehr verkauft werden, schließlich kann
man ja Niemanden zwingen, an diesem oder jenem Gefallen zu
sinden. Wenigstens vor der Hand noch nicht. Es sei denn, daß
die Fälle sich mehren, wie jener aus den jüngsten Tagen, wo
ein ganz außerordentlich schönes Abbild der keuschen, wunder-
[Spaltenumbruch] baren Venus von Melos aus dem Schaufenster einer Kunst-
handlung auf behördliche Anordnung hin entfernt werden
mußte. Es geschah auf Anregung eines jener Sitisamkeits-
apostel, die schon im Frühjahre die Welt durch ihre Kenntniß
vom "Zeichnen nach der Natur und nicht nach dem Modell"
in Entzücken und Erstaunen gleichzeitig versetzten, und man
darf also weiterer Dinge gewärtig sein. Die Kunsthandlung,
der dies passirte, gehört Hrn. J. Littauer. -- Wir haben momentan
keinerlei Kunstausstellung, selbst die Hallen des Kunstvereins sind
des Umbaues wegen noch geschlossen, werden aber dafür, wenigstens
was ihre Größe und ihr Licht betrifft, bei der Wiedereröffnung
Staunen erregen. Möge nur damit auch endlich ein anderer Geist
in diese Näume einziehen, so daß sie nicht mehr vorzugsweise
den Tummelplatz der talentvollen oder talentlosen Mittelmäßig-
keit bilden, sondern wieder ihrem ursprünglichen Zwecke zuge-
führt werden, nämlich eine fortlaufende Chronik der Kunst in
München zu bilden. Freilich müßten dann auch Alle, die sich
mit Recht Künstler heißen, daselbst wieder ausstellen. Das war
bekanntermaßen in den letzten Jahren nicht der Fall, und ein
Fremder hätte nach Einsichtnahme der Wochenausstellungen des
Kunstvereins in vielen Fällen allen Grund gehabt, sich sehr
sonderbare Vorstellungen über die Errungenschaften der Kunst-
metropole Deutschlands zu machen. Ein Kunstverein soll
seinem Namen gemäß der Kunst dienen und keine Sinccure,
weder für den Hinz noch für den Kunz, bilden. In
dieser Hinsicht ist es bei den jetzt im Gange befindlichen
Dingen innerhalb der Künstlerschaft eine berechtigte Forderung,
daß künftig nicht schlechtweg Alles Platz finden soll bei den
Jahresausstellungen, was vom Auslande als Verkaufswaare
hergeschickt und, ohne die Jury in München zu passiren, daselbst
aufgenommen wird. Wer hier ausstellen und hier verkaufen
will, soll sich auch dem Gerichte der hiesigen Künstler unter-
werfen müssen, das ist eine Forderung, welche die Achtung vor der
eigenen Unternehmung gebeut. Entgegentreten aber muß man
mit aller Macht jenen philiströsen Anschauungen über die Ge-
fährlichkeit der Jahresausstellungen für die Münchener Künstler.
Die Bestrebungen, hier hemmend wirken zu wollen, bilden ein
würdiges Analogon zu den Kunstanschauungen einer bekannten
politischen Rückwärts-Fraction.

Der Kunstsalon des Hrn. Littauer, um auf diesen noch

Nr. 344. — 92. Jahrgang.
Morgenblatt.
München, Freitag, 12. December 1890.


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3 Pf., in fetter Schrift
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in München.


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Portugal und Spanien A. Ammel und C. Klinckſieck in Paris; für Italien H. Loeſcher und Frat.
Bocca
in Turin, Florenz und Rom. U. Hoevli in Mailand; für den Orient das kaiſerlich königliche Poſt-
amt in Wien oder Trieſt; für Nordamerika F. W. Chriſtern, E. Steiger u. Co., Guſt. E. Stechert,
Weſtermann u. Co., International Publiſhing Agency, 710 Broadway, in New York.
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Inſeratenannahme in München b. d. Expedition, Schwanthalerſtraße 73, ferner in Berlin, Hamburg, Breslau, Köln,
Leipzig, Frankfurt a. M., Stuttgart, Nürnbera, Wien, Paris, London. Zürich, Baſel ꝛc. b. d Annoncenbureaur G. L. Daube
u. Co., Haaſenſtein u. Vogler u. R. Moſſe
. In den Filialen der Zeitungsbureaur Invalidendank zu Berlin,
Dresden, Leipzig, Chemnitz ꝛc. Außerdem in: Berlin bei B. Arndt (Mohrenſtr. 26) und S. Kornik (Krauſenſtr. 12),
Hamburg bei W. Wilckens u. Ad. Steiner, New York bei der Intern. Publiſhing Agency, 710 Broadway.
Druck und Verlag der J. G. Cotta’ſchen Buchhandlung Nachfolger in Stuttgart und München.




[Spaltenumbruch]
Inhalts-Ueberſicht.
Deutſches Reich. * Berlin: Vom Reichstage. ᷅ Reviſion
des Zolltarifs. Das königliche Dispenſationsrecht. Die „Köln.
Zeitung“ über die Colonialpolitik. Hobe Paſcha. Marine-
Rangliſte. * Koblenz: Gedenktag.
Oeſterreich-Ungarn. * Wien: Ruſſiſche Mobilmachung.
Niederlande. .//. Haag: Die Eidesleiſtung der Königin-
Mutter. Vormundſchaftsrath. Gedenkmünze. Aus den Colonien.
Serbien. ## Belgrad: Memorandum der Königin Natalie.
Feuilleton: Münchener Kunſtbummeleien. Von H. E. v. Berlepſch.
Bayeriſche Chronik. — Telegraphiſche Nachrichten.

Hiezu: Zweites und drittes Morgenblatt.



München, 11. December.


Telegramm. In der heutigen
Sitzung des Reichstags wurde die Etatsberathung
fortgeſetzt. Abg. Bebel kündigt an, die Socialiſten würden,
geſtützt auf die Steuerpolitik, demnächſt die Agitation bei den
ländlichen Arbeitern beginnen; die Getreidezölle nützten nur
den Großgrundbeſitzern. Der ſocialiſtiſche Staat, ſagte Bebel,
werde auch Steuern nehmen, aber dieſelben gerecht vertheilen.
Abg. Windthorſt erwiderte, die Socialiſten wiegeln die
Leute auf, ohne Beſſeres zu bieten: die Diſciplin des Heeres
werden wir unter allen Umſtänden aufrecht erhalten. Abg.
Bamberger erklärte: wenn der Handelsvertrag mit Oeſter-
reich Differentialzölle enthielte, würde ſeine Partei denſelben
ablehnen. Der Reichskanzler wiederholte, daß die Aeuße-
rungen der Freiſinnigen den Verhandlungen mit Oeſterreich
ſchädlich ſeien. Abg. Wiſſer befürwortete die Aufhebung der
Lex Huene und ſprach ſich gegen Agrar- und Induſtriezölle
aus. Das Haus beſchloß, eine größere Anzahl Etatstheile in
der Commiſſion zu berathen, die übrigen im Plenum zu er-
ledigen. Für die morgige Sitzung ſteht der Handelsvertrag
mit der Türkei und die Zuckerſteuervorlage auf der Tages-
ordnung.

Von verſchiedenen Seiten wird
beſtimmt behauptet, daß die Reichsregierung feſt beabſichtige,
den Zolltarif auf den Stand von 1887 zurückzubringen,
alſo namentlich den Roggen- und Weizenzoll von 5 auf 3 M.
per Doppelcentner zu ermäßigen. Wie wir hören, ſind jedoch
dieſe Rotizen nur im Zuſammenhange mit den Handelsver-
tragsverhandlungen in Wien zu verſtehen. (Vgl. Tel. Dep.)
Aus der geſtrigen Rede des Reichskanzlers v. Caprivi
iſt deutlich herauszuleſen, wie fern es ihm liegt, die
Grundlagen der Wirthſchaftsplitik ſeines Vorgängers
aufzugeben. Wenngleich auch durch eine Herabſetzung der
landwirthſchaftlichen Zölle dieſe Grundlagen unberührt bleiben
würden, ſo beweist doch die Schärfe, mit der er die Expecto-
rationen des Abg. Richter über die Zölle, welche „vielleicht
dereinſt“ geändert werden könnten, als die Vertragsverhand-
lungen ſtörend zurückwies, daß eine lediglich aus dem Ge-
ſichtspunkt des inländiſchen Conſumenten begründete Reviſion
[Spaltenumbruch] des Zolltarifs für die nächſte Zeit nicht ins Auge
gefaßt iſt. — In den ſtaatsrechtlichen Erörterungen über
das königliche Dispenſationsrecht in Preußen
wird von freiſinniger Seite hartnäckig an der Anſicht, die alles
entſcheidet, feſtgehalten, daß die Verfaſſung nicht die Beſchrän-
kungen der Hoheitsrechte der Krone bezeichne, ſondern die Rechte,
welche ſie fernerhin haben ſolle. Die Anſicht iſt geſchichtlich
falſch — der König war vor der Verfaſſung da, nicht die Ver-
faſſung erſt hat den König zum Staatsoberhaupt gemacht,
dieſe hat lediglich die Verwandlung der Monarchie von der ab-
ſoluten in die beſchränkte bewirkt — und iſt auch nach dem
Wortlaut der Verfaſſung nicht im mindeſten zu begründen.
Bei den Verhandlungen 1848 hatte die Reviſionscommiſſion
der zweiten Kammer vorgeſchlagen, an die Spitze des Titels
„Vom König“ den Satz zu ſtellen: „Der König iſt das Ober-
haupt des Staates.“ Die erſte Kammer verwies jedoch darauf,
daß im Titel „Vom König“ ſelbſt die Oberhauptsfrage ſchon
entſchieden ſei und daß ein weiterer Zuſatz der irrigen Idee
Raum geben könne, als ſei dem König die Oberhauptswürde
erſt durch die Verfaſſung verliehen. Die zweite Kammer trat
dem bei, weil die Richtigkeit des wegzulaſſenden Satzes
unzweifelhaft ſei. Aus der geſchichtlichen Entwicklung ergibt
ſich als principiell feſtſtehend die rechtliche Vermuthung, „daß
der Souverän alle Hoheitsrechte unbeſchränkt und ohne Mit-
wirkung der Landesvertretung ſoweit auszuüben befugt iſt, als
nicht ein Recht dieſer letzteren zur Mitwirkung bei der Aus-
übung eines Hoheitsrechts poſitiv begründet iſt und urkundlich
nachgewieſen werden kann“ (Zöpfl Grundſ. des gem. dtſch. Staatsr.
5. Aufl. II §. 343). Dieſer Grundſatz iſt in den meiſten
deutſchen Verfaſſungsurkunden (Bayern, Württemberg, Baden,
Heſſen ꝛc.) ausdrücklich anerkannt; daß er in der preußiſchen
fehlt, macht keinen Unterſchied. Daraus folgt, daß das land-
rechtliche Privilegienregal und das in der Inſtruction für die
Oberrechnungskammer vom 18. December 1824 noch beſonders
ausgeſprochene Dispenſationsrecht fortbeſteht, ſoweit eben die
Verfaſſung ſelbſt keine Beſchränkung enthält. Man beruft ſich
neuerdings auf den liberalen Staatsrechtslehrer v. Rönne,
allein in der uns vorliegenden dritten Auflage ſeines preußi-
ſchen Staatsrechts folgert er noch (Bd. I S. 243) aus der
Vollzugsgewalt des Königs die Befugniß desſelben, die An-
wendung des Geſetzes für einzelne beſtimmte Fälle zu er-
laſſen (Dispenſationsrecht), obgleich, wie er hervorhebt,
die Verfaſſung dieſes Rechts nicht ausdrücklich erwähnt.
Wenn die „Voſſiſche Zeitung“ ſich darauf bezieht,
daß die Commiſſion des Abgeordnetenhauſes im Jahre
1862 aus dem Geſetzentwurfe über die Befugniſſe der
Oberrechnungskammer eine das Dispenſationsrecht vorbehal-
tende Vorſchrift geſtrichen habe, ſo hätte ſie das Citat aus
Rönne, der auch die Gründe für die Streichung angibt, zu
Ende führen ſollen. Die Commiſſion war der Meinung, daß
die Vorſchrift nicht in dieſes Geſetz gehöre und daß die Frage,
ob das Dispenſationsrecht durch die Verfaſſung beſchränkt ſei,
anderweitiger Regelung bedürfe, d. h. ſie ließ die Frage offen,
während die Vertreter der Staatsregierung auf die ununter-
brochene Ausübung des Rechts und auf den von der Ver-
faſſung nicht beſchrankten Anſpruch der Krone verwieſen, in
einzelnen Fällen Gnade für Recht ergehen zu laſſen. Rönne
fügt hinzu: Keinen Falles darf der Erlaß im Wege der
Gnade als bloße Gunſtbezeigung oder ohne zureichenden Grund
[Spaltenumbruch] gewährt werden. Sobald der Streit ſich aber um den zurei-
chenden Grund dreht, hört er für das Staatsrecht auf. Auch
der Nachlaß im Falle Lucius dürfte nicht als bloße Gunſtbe-
zeigung aufzufaſſen ſein. Frhr. v. Lucius ſoll kein Hehl daraus
gemacht haben, daß er das Fideicommiß nicht ſtiften würde
ohne Nachlaß der Gebühren. Es iſt ſehr wohl möglich, daß
er mit der Stiftung weniger ſeinen Privatintereſſen zu dienen,
als e4ine herkömmliche Verpflichtung zu erfüllen glaubte, welche
ihm mit der Erhebung in den Freiherrnſtand aus allerhöchſtem
Wunſch auferlegt war.

* Der „Köln. Ztg.“ wird aus Berlin geſchrieben:

„Die in hieſigen Colonialkreiſen laut gewordene Befürchtung,
daß Emin Paſcha in Folge mangelnden Nachſchubes
von Vorräthen und Ausrüſtungsgegenſtänden
auf
ſeiner Expedition großen Verlegenheiten ausgeſetzt ſein werde,
ſcheint durch die im letzthin veröffentlichten Weißbuche enthaltenen
Nachrichten mehr als je begründet, denn es wird gemeldet, daß
der ſtellvertretende Commiſſar für Oſtafrika bei der augenblicklichen
Lage der Verhältniſſe und angeſichts der durchaus erforderlichen
Sparſamkeit die weiteren Forderungen Emin Paſchas nicht zu er-
füllen im Stande war, und daß er hoffte, derſelbe werde mit den
ihm zur Verfügung ſtehenden Mitteln das vorgeſtreckte Ziel er-
reichen. Wenn man die große Eile der Ausrüſtung und die noth-
wendige Unvollſtändigkeit der in Bagamoyo damals verfügbaren
Ausrüſtungsgegenſtänden in Betracht zieht, ſo liegt es auf der
Hand, daß Emin Paſcha an vielen nothwendigen Dingen, die zur
Begründung von Stationen unentbehrlich ſind, den bitterſten
Mangel leiden muß und daß nur durch baldige Nachſendungen
das in ſo zielbewußter Weiſe eingeleitete und auf Erfahrungen
von noch nicht dageweſener Vollſtändigkeit begründete Unternehmen
über Waſſer zu erhalten ſein wird. Emin Paſcha hat ſoeben in
ſeinem an die Colonialgeſellſchaft gerichteten Schreiben ein Pro-
gramm entwickelt, das für die Zukunft unſrer Colonie die erſreu-
lichſten Ausſichten eröffnet und in dem er für eine thatſächlich vor-
handene Möglichkeit der Koſtendeckung für die Verwaltung gut
ſteht. Was Emin Paſcha verſpricht, iſt er auch im Stande zu
leiſten, denn er hat das Alles bereits ſelbſt zuwege gebracht, was
ſeine Pläne in Ausſicht ſtellen, und ein Programm von Emin
Paſcha wird doch wohl auf etwas mehr Rückſichtsnahme beim
Reichstag rechnen können, als irgendein vom grünen Tiſch aus
entworfenes Project, wo ſich der Dilettantismus hinter diplo-
matiſch wohl erwogenen Sätzen oder gar hinter juriſtiſchen Spitz-
findigkeiten zu verſchanzen pflegt, die für Afrika wie die Fauſt aufs
Auge paſſen. Den neueſten Berichten zufolge, ſcheint Emin in
Tabora der große Wurf gelungen zu ſein, die dort wie in ihrem
Mittelpunkt ſitzenden arabiſchen Anſiedler im Innern für Deutſch-
land gewonnen zu haben. Daß eine Errungenſchaft von der-
artiger Tragweite nicht früher bekannt geworden iſt, hat wohl in
dem oben berührten Sparſamkeitsprincip ihren Grund, indem die
öffentliche Meinung, durch die Nachricht von dem ſtattgehabten Er-
folg Emin Paſchas aufgeregt, gewiß verlangt haben würde, daß
ſeinen Plänen, bei Tabora eine bewaffnete Station zu gründen,
Folge zu geben ſei. Man muß doch begreifen, daß es ſich jetzt
dort darum handelt, das Eiſen zu ſchmieden, ſo lang es noch heiß
iſt. Wer weiß, welcher Art Zwiſchenſälle uns demnächſt die jetzt
wohlmeinenden Geſinnungen der Araber wieder entfremden können.
Wenn alsdann bei Tabora kein thatſächlich ſicherer Rückhalt ge-
boten iſt, muß Alles in der Luft ſchweben bleiben, was Emin imtieferen Innern, im Gebiet zwiſchen den drei Seen zu ſchaffen be-

Feuilleton.
Münchener Kunſt-Bummeleien.

* Aus dem Glaspalaſt wird bald die letzte Kiſte ver-
ſchwunden ſein, die vor Monaten vom ausſtellenden Künſtler
frohen Muthes und mit guter Zuverſicht bingeſchickt wurde,
manchmal, ja gewiß oſt mit dem ſtillen Wunſche, ſtatt des
heimkehrenden Kunſtwerkes eines Tages einen Brief zu be-
kommen: „Wieviel beträgt der äußerſte Preis für Ihr Aus-
ſtellungsbild?“ Getäuſchte Hoffnung! Und doch iſt viel, ſehr
viel verkauft worden, ohne profitmachende-Unterhändler, vom
Secretariat der Ausſtellung, das die Intereſſen der Künſtler
ohne Mittelsperſon vertritt, direct an das kaufende Publicum.
„München iſt ein vortrefflicher Markt“, hört man überall im
Auslande, in Italien, in Belgien und Holland, ja ſogar die
viel angegriffenen und ſo wenig verſtandenen Engländer und
Schotten, dieſe urgeſunden, kraftſtrotzenden Menſchen und Maler
haben ihre Nechnung gefunden. Und die Deutſchen, die
Münchener? Achſelzucken, Stirnfalten und vielleicht — wenn
man es ſehen könnte, eine Fauſt im Sack —, das iſt die
mildeſte Art der Antwort. Wie das Fortiſſimo einer ſolchen
lautet, wird man vielleicht in einer der Generalverſammlungen
der Münchener Künſtler-Genoſſenſchaft erfahren, denn es ſollen
viele Gemüther „geladen“ ſein wie Nevolvergeſchütze. That-
ſächlich haben die Münchener ſpeciell bei der großen Verkaufs-
ſumme den Löwenantheil nicht, wie es wohl die meiſten als
ſelbſtverſtändlich hofften und vorausſetzten. Man will den Fremden
wenn auch nicht gerade an den Kragen, ſo doch wenigſtens eine
künſtleriſche Mac Kinley-Bill als Palliativmittel entgegenhalten,
will Schutzzoll-Politik treiben. Früher kaufte man eben in
München Münchener Bilder; will man aber franzöſiſche Sachen
haben, ſo kauft man ſie doch lieber an der Quelle als bei
Imitatoren. Die tüchtigen, ganz ſpecifiſch müncheneriſchen
Münchener Maler, als deren Prototyp man z. B. einen Spitzweg
hinſtellen könnte, haben keinen ebenbürtigen Nachwuchs be-
kommen, und was an durchaus geſunden Ideen von außen
hereingetragen worden iſt und nun zu treiben beginnt, dem
[Spaltenumbruch] gegenüber verhält ſich unſer kaufendes Publicum oft gleich-
gültig, manchmal ſehr kühl, in den meiſten Fällen ablehnend;
ſolche Dinge bedürfen eines durch die Umſtände hervor-
gerufenen, momentan durchſchlagenden Erfolges. Künſtler, wie
Vöcklin und Thoma ebenſo wie viele andere, über die man
lange Zeit nur naſerümpfend oder mit jenen wohlfeilen Be-
merkungen hinwegging, die man den „Converſations-Ton“ nennt,
ſind heute angebetet, und man zuckt jetzt ebenſo die Achſeln,
wenn Jemand es wagt, nicht à tout prix zu loben. Es iſt
eben Mode. Wie ſchnell hat jene Vergrößerung der menſch-
lichen, ſpeciell weiblichen Figur, die mit einem C anfängt und
„de Paris“ iſt, ihren Triumphzug durch die Welt gemacht,
trotz allen Hohnes. Sie war eben auch Mode!

Das iſt nun einmal ſo, und wir werden es weiter er-
leben, daß die Menſchen am nächſten Tage für das ſchwärmen,
was ſie am Tage zuvor verdammten, nur darf das notabene
nicht auf Koſten des eigenen Beutels geſchehen. Ob’s dann gut
oder ſchlecht — das iſt gleich, wenn’s nur Mode iſt. Eine
gewiſſe Art von Bauernmalerei, d. h. die Bilder, die ländliche
Scenen und ſehr häufig dieſelben Typen, Münchener Modelle
in gewiſſen Coſtümen, zeigten, war eben auch einmal Mode;
damit iſt aber nicht geſagt, daß ſich die Welt immer und ewig
nur mit Lodenjoppen und Kniehoſen abfüttern laſſe; man be-
kommt auch das einmal ſatt, denn die Producenten ent-
ledigten ſich mit mitrailleuſenartiger Auswurfsgeſchwindigkeit
ihrer Kunſtproducte und es trat ein, was bei jeder Ueber-
ſchwemmung der Fall iſt, man bittet nämlich die Schickſals-
götter, ſie möchten endlich Einhalt thun. Die Gleichartigkeit,
die der neueren Münchener Kunſtproduction vielfach zu Grunde
liegt, ſie erhebt heute das Banner der Reaction gegen die
Jahresausſtellungen; ſie und nichts Anderes hat es veranlaßt,
daß mehr Bilder von ausländiſchen Künſtlern auf den Jahres-
ausſtellungen gekauft wurden. Es iſt nun aber gar nicht
erwieſen, daß, wenn man künftig mit drakoniſchen Geſetzen die
Fremden abzuhalten verſucht, nun auch ohne weiteres ſo und ſo
viele Münchener Bilder mehr verkauft werden, ſchließlich kann
man ja Niemanden zwingen, an dieſem oder jenem Gefallen zu
ſinden. Wenigſtens vor der Hand noch nicht. Es ſei denn, daß
die Fälle ſich mehren, wie jener aus den jüngſten Tagen, wo
ein ganz außerordentlich ſchönes Abbild der keuſchen, wunder-
[Spaltenumbruch] baren Venus von Melos aus dem Schaufenſter einer Kunſt-
handlung auf behördliche Anordnung hin entfernt werden
mußte. Es geſchah auf Anregung eines jener Sitiſamkeits-
apoſtel, die ſchon im Frühjahre die Welt durch ihre Kenntniß
vom „Zeichnen nach der Natur und nicht nach dem Modell“
in Entzücken und Erſtaunen gleichzeitig verſetzten, und man
darf alſo weiterer Dinge gewärtig ſein. Die Kunſthandlung,
der dies paſſirte, gehört Hrn. J. Littauer. — Wir haben momentan
keinerlei Kunſtausſtellung, ſelbſt die Hallen des Kunſtvereins ſind
des Umbaues wegen noch geſchloſſen, werden aber dafür, wenigſtens
was ihre Größe und ihr Licht betrifft, bei der Wiedereröffnung
Staunen erregen. Möge nur damit auch endlich ein anderer Geiſt
in dieſe Näume einziehen, ſo daß ſie nicht mehr vorzugsweiſe
den Tummelplatz der talentvollen oder talentloſen Mittelmäßig-
keit bilden, ſondern wieder ihrem urſprünglichen Zwecke zuge-
führt werden, nämlich eine fortlaufende Chronik der Kunſt in
München zu bilden. Freilich müßten dann auch Alle, die ſich
mit Recht Künſtler heißen, daſelbſt wieder ausſtellen. Das war
bekanntermaßen in den letzten Jahren nicht der Fall, und ein
Fremder hätte nach Einſichtnahme der Wochenausſtellungen des
Kunſtvereins in vielen Fällen allen Grund gehabt, ſich ſehr
ſonderbare Vorſtellungen über die Errungenſchaften der Kunſt-
metropole Deutſchlands zu machen. Ein Kunſtverein ſoll
ſeinem Namen gemäß der Kunſt dienen und keine Sinccure,
weder für den Hinz noch für den Kunz, bilden. In
dieſer Hinſicht iſt es bei den jetzt im Gange befindlichen
Dingen innerhalb der Künſtlerſchaft eine berechtigte Forderung,
daß künftig nicht ſchlechtweg Alles Platz finden ſoll bei den
Jahresausſtellungen, was vom Auslande als Verkaufswaare
hergeſchickt und, ohne die Jury in München zu paſſiren, daſelbſt
aufgenommen wird. Wer hier ausſtellen und hier verkaufen
will, ſoll ſich auch dem Gerichte der hieſigen Künſtler unter-
werfen müſſen, das iſt eine Forderung, welche die Achtung vor der
eigenen Unternehmung gebeut. Entgegentreten aber muß man
mit aller Macht jenen philiſtröſen Anſchauungen über die Ge-
fährlichkeit der Jahresausſtellungen für die Münchener Künſtler.
Die Beſtrebungen, hier hemmend wirken zu wollen, bilden ein
würdiges Analogon zu den Kunſtanſchauungen einer bekannten
politiſchen Rückwärts-Fraction.

Der Kunſtſalon des Hrn. Littauer, um auf dieſen noch

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Rönne, der auch die Gründe für die Streichung angibt, zu<lb/>
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[0001] Nr. 344. — 92. Jahrgang. Morgenblatt. München, Freitag, 12. December 1890. Abonnementspreis in München b. d. Ex- pedition oder den im Stadtbezirk errichte- ten Depots abgeholt monatl. M. 2.—, bei 2malig. Zuſtellung ins Haus M. 2.50; durch d. Poſt bezogen: vier- teljährlich ſ. Deutſchl. u. Oeſterreich M. 9.—, für d. Ausl. mit ent- ſprechendem Zuſchlag. Direkter Bezug unter Streifband für Deutſchland a. Oeſjerreich monatk. M. 4. —, Ausland M. 5.60. Allgemeine Zeitung. Inſertionspreis p. Colonelzeile 25 Pf.; finanzielle Anzeigen 35 Pf.; Lokalanzeigen 20 Pf.; kleine Anzei- gen i. gewöhnl. Schrift 3 Pf., in fetter Schrift 5 Pf. für das Wort. Redaktion u. Expedi- tion befinden ſich Schwanthalerſtr. 73 in München. Berichte ſind an die Redaktion, Inſerat- aufträge an die Ex- pedition franko einzu- ſenden. Abonnements für das Ausland nehmen an: für England A. Siegle, 30 Lime Sir. London: für Frankreich, Portugal und Spanien A. Ammel und C. Klinckſieck in Paris; für Italien H. Loeſcher und Frat. Bocca in Turin, Florenz und Rom. U. Hoevli in Mailand; für den Orient das kaiſerlich königliche Poſt- amt in Wien oder Trieſt; für Nordamerika F. W. Chriſtern, E. Steiger u. Co., Guſt. E. Stechert, Weſtermann u. Co., International Publiſhing Agency, 710 Broadway, in New York. Verankwortlicher Rebakteur: Hugo Jacobi in München. [Abbildung] Inſeratenannahme in München b. d. Expedition, Schwanthalerſtraße 73, ferner in Berlin, Hamburg, Breslau, Köln, Leipzig, Frankfurt a. M., Stuttgart, Nürnbera, Wien, Paris, London. Zürich, Baſel ꝛc. b. d Annoncenbureaur G. L. Daube u. Co., Haaſenſtein u. Vogler u. R. Moſſe. In den Filialen der Zeitungsbureaur Invalidendank zu Berlin, Dresden, Leipzig, Chemnitz ꝛc. Außerdem in: Berlin bei B. Arndt (Mohrenſtr. 26) und S. Kornik (Krauſenſtr. 12), Hamburg bei W. Wilckens u. Ad. Steiner, New York bei der Intern. Publiſhing Agency, 710 Broadway. Druck und Verlag der J. G. Cotta’ſchen Buchhandlung Nachfolger in Stuttgart und München. Inhalts-Ueberſicht. Deutſches Reich. * Berlin: Vom Reichstage. ᷅ Reviſion des Zolltarifs. Das königliche Dispenſationsrecht. Die „Köln. Zeitung“ über die Colonialpolitik. Hobe Paſcha. Marine- Rangliſte. * Koblenz: Gedenktag. Oeſterreich-Ungarn. * Wien: Ruſſiſche Mobilmachung. Niederlande. .//. Haag: Die Eidesleiſtung der Königin- Mutter. Vormundſchaftsrath. Gedenkmünze. Aus den Colonien. Serbien. ## Belgrad: Memorandum der Königin Natalie. Feuilleton: Münchener Kunſtbummeleien. Von H. E. v. Berlepſch. Bayeriſche Chronik. — Telegraphiſche Nachrichten. ☛ Hiezu: Zweites und drittes Morgenblatt. München, 11. December. * Berlin, 11. Dec. Telegramm. In der heutigen Sitzung des Reichstags wurde die Etatsberathung fortgeſetzt. Abg. Bebel kündigt an, die Socialiſten würden, geſtützt auf die Steuerpolitik, demnächſt die Agitation bei den ländlichen Arbeitern beginnen; die Getreidezölle nützten nur den Großgrundbeſitzern. Der ſocialiſtiſche Staat, ſagte Bebel, werde auch Steuern nehmen, aber dieſelben gerecht vertheilen. Abg. Windthorſt erwiderte, die Socialiſten wiegeln die Leute auf, ohne Beſſeres zu bieten: die Diſciplin des Heeres werden wir unter allen Umſtänden aufrecht erhalten. Abg. Bamberger erklärte: wenn der Handelsvertrag mit Oeſter- reich Differentialzölle enthielte, würde ſeine Partei denſelben ablehnen. Der Reichskanzler wiederholte, daß die Aeuße- rungen der Freiſinnigen den Verhandlungen mit Oeſterreich ſchädlich ſeien. Abg. Wiſſer befürwortete die Aufhebung der Lex Huene und ſprach ſich gegen Agrar- und Induſtriezölle aus. Das Haus beſchloß, eine größere Anzahl Etatstheile in der Commiſſion zu berathen, die übrigen im Plenum zu er- ledigen. Für die morgige Sitzung ſteht der Handelsvertrag mit der Türkei und die Zuckerſteuervorlage auf der Tages- ordnung. ᷅ Berlin, 10. Dec. Von verſchiedenen Seiten wird beſtimmt behauptet, daß die Reichsregierung feſt beabſichtige, den Zolltarif auf den Stand von 1887 zurückzubringen, alſo namentlich den Roggen- und Weizenzoll von 5 auf 3 M. per Doppelcentner zu ermäßigen. Wie wir hören, ſind jedoch dieſe Rotizen nur im Zuſammenhange mit den Handelsver- tragsverhandlungen in Wien zu verſtehen. (Vgl. Tel. Dep.) Aus der geſtrigen Rede des Reichskanzlers v. Caprivi iſt deutlich herauszuleſen, wie fern es ihm liegt, die Grundlagen der Wirthſchaftsplitik ſeines Vorgängers aufzugeben. Wenngleich auch durch eine Herabſetzung der landwirthſchaftlichen Zölle dieſe Grundlagen unberührt bleiben würden, ſo beweist doch die Schärfe, mit der er die Expecto- rationen des Abg. Richter über die Zölle, welche „vielleicht dereinſt“ geändert werden könnten, als die Vertragsverhand- lungen ſtörend zurückwies, daß eine lediglich aus dem Ge- ſichtspunkt des inländiſchen Conſumenten begründete Reviſion des Zolltarifs für die nächſte Zeit nicht ins Auge gefaßt iſt. — In den ſtaatsrechtlichen Erörterungen über das königliche Dispenſationsrecht in Preußen wird von freiſinniger Seite hartnäckig an der Anſicht, die alles entſcheidet, feſtgehalten, daß die Verfaſſung nicht die Beſchrän- kungen der Hoheitsrechte der Krone bezeichne, ſondern die Rechte, welche ſie fernerhin haben ſolle. Die Anſicht iſt geſchichtlich falſch — der König war vor der Verfaſſung da, nicht die Ver- faſſung erſt hat den König zum Staatsoberhaupt gemacht, dieſe hat lediglich die Verwandlung der Monarchie von der ab- ſoluten in die beſchränkte bewirkt — und iſt auch nach dem Wortlaut der Verfaſſung nicht im mindeſten zu begründen. Bei den Verhandlungen 1848 hatte die Reviſionscommiſſion der zweiten Kammer vorgeſchlagen, an die Spitze des Titels „Vom König“ den Satz zu ſtellen: „Der König iſt das Ober- haupt des Staates.“ Die erſte Kammer verwies jedoch darauf, daß im Titel „Vom König“ ſelbſt die Oberhauptsfrage ſchon entſchieden ſei und daß ein weiterer Zuſatz der irrigen Idee Raum geben könne, als ſei dem König die Oberhauptswürde erſt durch die Verfaſſung verliehen. Die zweite Kammer trat dem bei, weil die Richtigkeit des wegzulaſſenden Satzes unzweifelhaft ſei. Aus der geſchichtlichen Entwicklung ergibt ſich als principiell feſtſtehend die rechtliche Vermuthung, „daß der Souverän alle Hoheitsrechte unbeſchränkt und ohne Mit- wirkung der Landesvertretung ſoweit auszuüben befugt iſt, als nicht ein Recht dieſer letzteren zur Mitwirkung bei der Aus- übung eines Hoheitsrechts poſitiv begründet iſt und urkundlich nachgewieſen werden kann“ (Zöpfl Grundſ. des gem. dtſch. Staatsr. 5. Aufl. II §. 343). Dieſer Grundſatz iſt in den meiſten deutſchen Verfaſſungsurkunden (Bayern, Württemberg, Baden, Heſſen ꝛc.) ausdrücklich anerkannt; daß er in der preußiſchen fehlt, macht keinen Unterſchied. Daraus folgt, daß das land- rechtliche Privilegienregal und das in der Inſtruction für die Oberrechnungskammer vom 18. December 1824 noch beſonders ausgeſprochene Dispenſationsrecht fortbeſteht, ſoweit eben die Verfaſſung ſelbſt keine Beſchränkung enthält. Man beruft ſich neuerdings auf den liberalen Staatsrechtslehrer v. Rönne, allein in der uns vorliegenden dritten Auflage ſeines preußi- ſchen Staatsrechts folgert er noch (Bd. I S. 243) aus der Vollzugsgewalt des Königs die Befugniß desſelben, die An- wendung des Geſetzes für einzelne beſtimmte Fälle zu er- laſſen (Dispenſationsrecht), obgleich, wie er hervorhebt, die Verfaſſung dieſes Rechts nicht ausdrücklich erwähnt. Wenn die „Voſſiſche Zeitung“ ſich darauf bezieht, daß die Commiſſion des Abgeordnetenhauſes im Jahre 1862 aus dem Geſetzentwurfe über die Befugniſſe der Oberrechnungskammer eine das Dispenſationsrecht vorbehal- tende Vorſchrift geſtrichen habe, ſo hätte ſie das Citat aus Rönne, der auch die Gründe für die Streichung angibt, zu Ende führen ſollen. Die Commiſſion war der Meinung, daß die Vorſchrift nicht in dieſes Geſetz gehöre und daß die Frage, ob das Dispenſationsrecht durch die Verfaſſung beſchränkt ſei, anderweitiger Regelung bedürfe, d. h. ſie ließ die Frage offen, während die Vertreter der Staatsregierung auf die ununter- brochene Ausübung des Rechts und auf den von der Ver- faſſung nicht beſchrankten Anſpruch der Krone verwieſen, in einzelnen Fällen Gnade für Recht ergehen zu laſſen. Rönne fügt hinzu: Keinen Falles darf der Erlaß im Wege der Gnade als bloße Gunſtbezeigung oder ohne zureichenden Grund gewährt werden. Sobald der Streit ſich aber um den zurei- chenden Grund dreht, hört er für das Staatsrecht auf. Auch der Nachlaß im Falle Lucius dürfte nicht als bloße Gunſtbe- zeigung aufzufaſſen ſein. Frhr. v. Lucius ſoll kein Hehl daraus gemacht haben, daß er das Fideicommiß nicht ſtiften würde ohne Nachlaß der Gebühren. Es iſt ſehr wohl möglich, daß er mit der Stiftung weniger ſeinen Privatintereſſen zu dienen, als e4ine herkömmliche Verpflichtung zu erfüllen glaubte, welche ihm mit der Erhebung in den Freiherrnſtand aus allerhöchſtem Wunſch auferlegt war. * Der „Köln. Ztg.“ wird aus Berlin geſchrieben: „Die in hieſigen Colonialkreiſen laut gewordene Befürchtung, daß Emin Paſcha in Folge mangelnden Nachſchubes von Vorräthen und Ausrüſtungsgegenſtänden auf ſeiner Expedition großen Verlegenheiten ausgeſetzt ſein werde, ſcheint durch die im letzthin veröffentlichten Weißbuche enthaltenen Nachrichten mehr als je begründet, denn es wird gemeldet, daß der ſtellvertretende Commiſſar für Oſtafrika bei der augenblicklichen Lage der Verhältniſſe und angeſichts der durchaus erforderlichen Sparſamkeit die weiteren Forderungen Emin Paſchas nicht zu er- füllen im Stande war, und daß er hoffte, derſelbe werde mit den ihm zur Verfügung ſtehenden Mitteln das vorgeſtreckte Ziel er- reichen. Wenn man die große Eile der Ausrüſtung und die noth- wendige Unvollſtändigkeit der in Bagamoyo damals verfügbaren Ausrüſtungsgegenſtänden in Betracht zieht, ſo liegt es auf der Hand, daß Emin Paſcha an vielen nothwendigen Dingen, die zur Begründung von Stationen unentbehrlich ſind, den bitterſten Mangel leiden muß und daß nur durch baldige Nachſendungen das in ſo zielbewußter Weiſe eingeleitete und auf Erfahrungen von noch nicht dageweſener Vollſtändigkeit begründete Unternehmen über Waſſer zu erhalten ſein wird. Emin Paſcha hat ſoeben in ſeinem an die Colonialgeſellſchaft gerichteten Schreiben ein Pro- gramm entwickelt, das für die Zukunft unſrer Colonie die erſreu- lichſten Ausſichten eröffnet und in dem er für eine thatſächlich vor- handene Möglichkeit der Koſtendeckung für die Verwaltung gut ſteht. Was Emin Paſcha verſpricht, iſt er auch im Stande zu leiſten, denn er hat das Alles bereits ſelbſt zuwege gebracht, was ſeine Pläne in Ausſicht ſtellen, und ein Programm von Emin Paſcha wird doch wohl auf etwas mehr Rückſichtsnahme beim Reichstag rechnen können, als irgendein vom grünen Tiſch aus entworfenes Project, wo ſich der Dilettantismus hinter diplo- matiſch wohl erwogenen Sätzen oder gar hinter juriſtiſchen Spitz- findigkeiten zu verſchanzen pflegt, die für Afrika wie die Fauſt aufs Auge paſſen. Den neueſten Berichten zufolge, ſcheint Emin in Tabora der große Wurf gelungen zu ſein, die dort wie in ihrem Mittelpunkt ſitzenden arabiſchen Anſiedler im Innern für Deutſch- land gewonnen zu haben. Daß eine Errungenſchaft von der- artiger Tragweite nicht früher bekannt geworden iſt, hat wohl in dem oben berührten Sparſamkeitsprincip ihren Grund, indem die öffentliche Meinung, durch die Nachricht von dem ſtattgehabten Er- folg Emin Paſchas aufgeregt, gewiß verlangt haben würde, daß ſeinen Plänen, bei Tabora eine bewaffnete Station zu gründen, Folge zu geben ſei. Man muß doch begreifen, daß es ſich jetzt dort darum handelt, das Eiſen zu ſchmieden, ſo lang es noch heiß iſt. Wer weiß, welcher Art Zwiſchenſälle uns demnächſt die jetzt wohlmeinenden Geſinnungen der Araber wieder entfremden können. Wenn alsdann bei Tabora kein thatſächlich ſicherer Rückhalt ge- boten iſt, muß Alles in der Luft ſchweben bleiben, was Emin imtieferen Innern, im Gebiet zwiſchen den drei Seen zu ſchaffen be- Feuilleton. Münchener Kunſt-Bummeleien. Von H. E. v. Berlepſch. * Aus dem Glaspalaſt wird bald die letzte Kiſte ver- ſchwunden ſein, die vor Monaten vom ausſtellenden Künſtler frohen Muthes und mit guter Zuverſicht bingeſchickt wurde, manchmal, ja gewiß oſt mit dem ſtillen Wunſche, ſtatt des heimkehrenden Kunſtwerkes eines Tages einen Brief zu be- kommen: „Wieviel beträgt der äußerſte Preis für Ihr Aus- ſtellungsbild?“ Getäuſchte Hoffnung! Und doch iſt viel, ſehr viel verkauft worden, ohne profitmachende-Unterhändler, vom Secretariat der Ausſtellung, das die Intereſſen der Künſtler ohne Mittelsperſon vertritt, direct an das kaufende Publicum. „München iſt ein vortrefflicher Markt“, hört man überall im Auslande, in Italien, in Belgien und Holland, ja ſogar die viel angegriffenen und ſo wenig verſtandenen Engländer und Schotten, dieſe urgeſunden, kraftſtrotzenden Menſchen und Maler haben ihre Nechnung gefunden. Und die Deutſchen, die Münchener? Achſelzucken, Stirnfalten und vielleicht — wenn man es ſehen könnte, eine Fauſt im Sack —, das iſt die mildeſte Art der Antwort. Wie das Fortiſſimo einer ſolchen lautet, wird man vielleicht in einer der Generalverſammlungen der Münchener Künſtler-Genoſſenſchaft erfahren, denn es ſollen viele Gemüther „geladen“ ſein wie Nevolvergeſchütze. That- ſächlich haben die Münchener ſpeciell bei der großen Verkaufs- ſumme den Löwenantheil nicht, wie es wohl die meiſten als ſelbſtverſtändlich hofften und vorausſetzten. Man will den Fremden wenn auch nicht gerade an den Kragen, ſo doch wenigſtens eine künſtleriſche Mac Kinley-Bill als Palliativmittel entgegenhalten, will Schutzzoll-Politik treiben. Früher kaufte man eben in München Münchener Bilder; will man aber franzöſiſche Sachen haben, ſo kauft man ſie doch lieber an der Quelle als bei Imitatoren. Die tüchtigen, ganz ſpecifiſch müncheneriſchen Münchener Maler, als deren Prototyp man z. B. einen Spitzweg hinſtellen könnte, haben keinen ebenbürtigen Nachwuchs be- kommen, und was an durchaus geſunden Ideen von außen hereingetragen worden iſt und nun zu treiben beginnt, dem gegenüber verhält ſich unſer kaufendes Publicum oft gleich- gültig, manchmal ſehr kühl, in den meiſten Fällen ablehnend; ſolche Dinge bedürfen eines durch die Umſtände hervor- gerufenen, momentan durchſchlagenden Erfolges. Künſtler, wie Vöcklin und Thoma ebenſo wie viele andere, über die man lange Zeit nur naſerümpfend oder mit jenen wohlfeilen Be- merkungen hinwegging, die man den „Converſations-Ton“ nennt, ſind heute angebetet, und man zuckt jetzt ebenſo die Achſeln, wenn Jemand es wagt, nicht à tout prix zu loben. Es iſt eben Mode. Wie ſchnell hat jene Vergrößerung der menſch- lichen, ſpeciell weiblichen Figur, die mit einem C anfängt und „de Paris“ iſt, ihren Triumphzug durch die Welt gemacht, trotz allen Hohnes. Sie war eben auch Mode! Das iſt nun einmal ſo, und wir werden es weiter er- leben, daß die Menſchen am nächſten Tage für das ſchwärmen, was ſie am Tage zuvor verdammten, nur darf das notabene nicht auf Koſten des eigenen Beutels geſchehen. Ob’s dann gut oder ſchlecht — das iſt gleich, wenn’s nur Mode iſt. Eine gewiſſe Art von Bauernmalerei, d. h. die Bilder, die ländliche Scenen und ſehr häufig dieſelben Typen, Münchener Modelle in gewiſſen Coſtümen, zeigten, war eben auch einmal Mode; damit iſt aber nicht geſagt, daß ſich die Welt immer und ewig nur mit Lodenjoppen und Kniehoſen abfüttern laſſe; man be- kommt auch das einmal ſatt, denn die Producenten ent- ledigten ſich mit mitrailleuſenartiger Auswurfsgeſchwindigkeit ihrer Kunſtproducte und es trat ein, was bei jeder Ueber- ſchwemmung der Fall iſt, man bittet nämlich die Schickſals- götter, ſie möchten endlich Einhalt thun. Die Gleichartigkeit, die der neueren Münchener Kunſtproduction vielfach zu Grunde liegt, ſie erhebt heute das Banner der Reaction gegen die Jahresausſtellungen; ſie und nichts Anderes hat es veranlaßt, daß mehr Bilder von ausländiſchen Künſtlern auf den Jahres- ausſtellungen gekauft wurden. Es iſt nun aber gar nicht erwieſen, daß, wenn man künftig mit drakoniſchen Geſetzen die Fremden abzuhalten verſucht, nun auch ohne weiteres ſo und ſo viele Münchener Bilder mehr verkauft werden, ſchließlich kann man ja Niemanden zwingen, an dieſem oder jenem Gefallen zu ſinden. Wenigſtens vor der Hand noch nicht. Es ſei denn, daß die Fälle ſich mehren, wie jener aus den jüngſten Tagen, wo ein ganz außerordentlich ſchönes Abbild der keuſchen, wunder- baren Venus von Melos aus dem Schaufenſter einer Kunſt- handlung auf behördliche Anordnung hin entfernt werden mußte. Es geſchah auf Anregung eines jener Sitiſamkeits- apoſtel, die ſchon im Frühjahre die Welt durch ihre Kenntniß vom „Zeichnen nach der Natur und nicht nach dem Modell“ in Entzücken und Erſtaunen gleichzeitig verſetzten, und man darf alſo weiterer Dinge gewärtig ſein. Die Kunſthandlung, der dies paſſirte, gehört Hrn. J. Littauer. — Wir haben momentan keinerlei Kunſtausſtellung, ſelbſt die Hallen des Kunſtvereins ſind des Umbaues wegen noch geſchloſſen, werden aber dafür, wenigſtens was ihre Größe und ihr Licht betrifft, bei der Wiedereröffnung Staunen erregen. Möge nur damit auch endlich ein anderer Geiſt in dieſe Näume einziehen, ſo daß ſie nicht mehr vorzugsweiſe den Tummelplatz der talentvollen oder talentloſen Mittelmäßig- keit bilden, ſondern wieder ihrem urſprünglichen Zwecke zuge- führt werden, nämlich eine fortlaufende Chronik der Kunſt in München zu bilden. Freilich müßten dann auch Alle, die ſich mit Recht Künſtler heißen, daſelbſt wieder ausſtellen. Das war bekanntermaßen in den letzten Jahren nicht der Fall, und ein Fremder hätte nach Einſichtnahme der Wochenausſtellungen des Kunſtvereins in vielen Fällen allen Grund gehabt, ſich ſehr ſonderbare Vorſtellungen über die Errungenſchaften der Kunſt- metropole Deutſchlands zu machen. Ein Kunſtverein ſoll ſeinem Namen gemäß der Kunſt dienen und keine Sinccure, weder für den Hinz noch für den Kunz, bilden. In dieſer Hinſicht iſt es bei den jetzt im Gange befindlichen Dingen innerhalb der Künſtlerſchaft eine berechtigte Forderung, daß künftig nicht ſchlechtweg Alles Platz finden ſoll bei den Jahresausſtellungen, was vom Auslande als Verkaufswaare hergeſchickt und, ohne die Jury in München zu paſſiren, daſelbſt aufgenommen wird. Wer hier ausſtellen und hier verkaufen will, ſoll ſich auch dem Gerichte der hieſigen Künſtler unter- werfen müſſen, das iſt eine Forderung, welche die Achtung vor der eigenen Unternehmung gebeut. Entgegentreten aber muß man mit aller Macht jenen philiſtröſen Anſchauungen über die Ge- fährlichkeit der Jahresausſtellungen für die Münchener Künſtler. Die Beſtrebungen, hier hemmend wirken zu wollen, bilden ein würdiges Analogon zu den Kunſtanſchauungen einer bekannten politiſchen Rückwärts-Fraction. Der Kunſtſalon des Hrn. Littauer, um auf dieſen noch

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 344, 12. Dezember 1890, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine344_1890/1>, abgerufen am 16.05.2024.