Allgemeine Zeitung, Nr. 35, 29. August 1914.Allgemeine Zeitung 29. August 1914. [Spaltenumbruch]
unter Umständen die großen staatlichen Versicherungs-gesellschaften, wie die Arbeiter- und Jnvalidenversicherung, die Angestelltenversicherung, dann die privaten Versicherungsgesell- schaften, Sparkassen usw. vor der Einsetzung schwerwiegender Ver- luste in ihre Gewinn- und Verlustrechnungen, bezw. Bilanzen, die immer schlimme Nachwirkungen im Gefolge haben; sie würde auch einer großen Anzahl privater Banken und sonstiger Unternehmun- gen von Vorteil sein. Von der Erlaubnis, den Kurs vom 25. Juli als nächsten Bilanzkurs in Anspruch nehmen zu dürfen, könnte übrigens Gebrauch machen, wer will; ein Zwang bestünde natürlich nicht. Und die Bilanz wäre, wenn auch die Kurse am satzungsgemäßen Bilanztage niedriger wären, als die am 25. Juli, doch nicht falsch, wenn nur die allgemeinen oder Spezialreserven so hoch sind, als die Kursdifferenz zwischen dem 25. Juli und dem gewöhnlichen Bilanztage. Die Maßregel hätte aber noch einen weiteren praktischen War bisher von Staatspapieren im allgemeinen die Rede, so gibt Wie bekannt, hat der Reichstag die Ausgabe von Schuldtiteln Für Schatzscheine und Anweisungen erscheint die Aktion voll- Die Welt sieht nicht nur mit gespanntester Aufmerksamkeit auf Von unseren Hochschulen In Berlin ist der Wirkliche Geheime Rat Dr. Reinhold Der 4. Deutsche Kongreß für Jugendbildung und Jugendkunde Redaktions-Schluß 20. August 1914. Nachdruck unserer Artikel, deren gesamtes Verlagsrecht wir von den Ver- fassern erwerben, ist nur auszugsweise und nur bei genauer Quellenangabe Wochenschrift "Allgemeine Zeitung" (München) gestattet. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bücher wird keine Gewähr geleistet. Für die Redaktion verantwortlich: Alfred Frhr. v. Mensi, Verlag: Verlag der "Allgemeinen Zeitung", G. m. b. H., München. Sprechsaal in öffentlichen Angelegenheiten. Briefe von und nach Oesterreich. In den Bestimmungen für Allgemeine Zeitung 29. Auguſt 1914. [Spaltenumbruch]
unter Umſtänden die großen ſtaatlichen Verſicherungs-geſellſchaften, wie die Arbeiter- und Jnvalidenverſicherung, die Angeſtelltenverſicherung, dann die privaten Verſicherungsgeſell- ſchaften, Sparkaſſen uſw. vor der Einſetzung ſchwerwiegender Ver- luſte in ihre Gewinn- und Verluſtrechnungen, bezw. Bilanzen, die immer ſchlimme Nachwirkungen im Gefolge haben; ſie würde auch einer großen Anzahl privater Banken und ſonſtiger Unternehmun- gen von Vorteil ſein. Von der Erlaubnis, den Kurs vom 25. Juli als nächſten Bilanzkurs in Anſpruch nehmen zu dürfen, könnte übrigens Gebrauch machen, wer will; ein Zwang beſtünde natürlich nicht. Und die Bilanz wäre, wenn auch die Kurſe am ſatzungsgemäßen Bilanztage niedriger wären, als die am 25. Juli, doch nicht falſch, wenn nur die allgemeinen oder Spezialreſerven ſo hoch ſind, als die Kursdifferenz zwiſchen dem 25. Juli und dem gewöhnlichen Bilanztage. Die Maßregel hätte aber noch einen weiteren praktiſchen War bisher von Staatspapieren im allgemeinen die Rede, ſo gibt Wie bekannt, hat der Reichstag die Ausgabe von Schuldtiteln Für Schatzſcheine und Anweiſungen erſcheint die Aktion voll- Die Welt ſieht nicht nur mit geſpannteſter Aufmerkſamkeit auf Von unſeren Hochſchulen In Berlin iſt der Wirkliche Geheime Rat Dr. Reinhold Der 4. Deutſche Kongreß für Jugendbildung und Jugendkunde Redaktions-Schluß 20. Auguſt 1914. Nachdruck unſerer Artikel, deren geſamtes Verlagsrecht wir von den Ver- faſſern erwerben, iſt nur auszugsweiſe und nur bei genauer Quellenangabe Wochenſchrift „Allgemeine Zeitung“ (München) geſtattet. Für unverlangt eingeſandte Manuſkripte und Bücher wird keine Gewähr geleiſtet. Für die Redaktion verantwortlich: Alfred Frhr. v. Menſi, Verlag: Verlag der „Allgemeinen Zeitung“, G. m. b. H., München. Sprechſaal in öffentlichen Angelegenheiten. Briefe von und nach Oeſterreich. In den Beſtimmungen für <TEI> <text> <body> <div type="jFinancialNews" n="1"> <div type="jComment" n="2"> <p><pb facs="#f0010" n="536"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Allgemeine Zeitung</hi> 29. Auguſt 1914.</fw><lb/><cb/> unter Umſtänden die großen <hi rendition="#g">ſtaatlichen Verſicherungs-<lb/> geſellſchaften</hi>, wie die Arbeiter- und Jnvalidenverſicherung,<lb/> die Angeſtelltenverſicherung, dann die privaten Verſicherungsgeſell-<lb/> ſchaften, Sparkaſſen uſw. vor der Einſetzung ſchwerwiegender Ver-<lb/> luſte in ihre Gewinn- und Verluſtrechnungen, bezw. Bilanzen, die<lb/> immer ſchlimme Nachwirkungen im Gefolge haben; ſie würde auch<lb/> einer großen Anzahl privater Banken und ſonſtiger Unternehmun-<lb/> gen von Vorteil ſein. Von der Erlaubnis, den Kurs vom 25. Juli<lb/> als nächſten Bilanzkurs in Anſpruch nehmen zu dürfen, könnte<lb/> übrigens Gebrauch machen, wer will; ein <hi rendition="#g">Zwang</hi> beſtünde<lb/> natürlich <hi rendition="#g">nicht</hi>. Und die Bilanz wäre, wenn auch die Kurſe am<lb/> ſatzungsgemäßen Bilanztage niedriger wären, als die am 25. Juli,<lb/> doch nicht falſch, wenn nur die allgemeinen oder Spezialreſerven<lb/> ſo hoch ſind, als die Kursdifferenz zwiſchen dem 25. Juli und dem<lb/> gewöhnlichen Bilanztage.</p><lb/> <p>Die Maßregel hätte aber noch einen weiteren <hi rendition="#g">praktiſchen</hi><lb/> Wert, Staatsanſtalten, Geſellſchaften und Private würden zurzeit<lb/> gerne die Gelegenheit ergreifen, deutſche Staatswerte wegen ihres<lb/> niedrigen Standes <hi rendition="#g">anzukaufen</hi>, wenn ſie wenigſtens von der<lb/> Gefahr befreit ſind, auf <hi rendition="#g">dieſe</hi> Effekten <hi rendition="#g">neuerlich</hi> Abſchreibun-<lb/> gen vornehmen zu müſſen für den Fall, daß ſie am Bilanztage<lb/><hi rendition="#g">unter</hi> ihrem Einkaufspreis ſtehen.</p><lb/> <p>War bisher von Staatspapieren im allgemeinen die Rede, ſo gibt<lb/> es unter ihnen eine Kategorie, für die die Bilanzerleichterung als<lb/> eine <hi rendition="#g">abſolut einwandfreie</hi> bezeichnet werden darf; dies<lb/> ſind die <hi rendition="#g">Reichsſchatzſcheine</hi>, ſowie ſolche der Einzelſtaaten.<lb/> Hier handelt es ſich meiſt um Wertpapiere, für die der Staat die<lb/> Verpflichtung einer <hi rendition="#g"><hi rendition="#aq">al pari</hi> Heimzahlung</hi>, und zwar über-<lb/> wiegend in wenig Jahren übernommen hat. Hiermit iſt die<lb/> Sicherheit gegeben, das Kapital in einer abſehbaren Zeit unverkürzt<lb/> in bar zurückzuerhalten, wie denn überhaupt die Schatzſcheine oder<lb/> Schatzanweiſungen mehr den Charakter eines langfriſtigen<lb/><hi rendition="#g">Wechſels</hi> als eines <hi rendition="#g">Wertpapieres</hi> haben. Auf ſolche vom<lb/> Staate eingegangenen feſte Verpflichtungen auch nur vorüber-<lb/> gehende Abſchreibungen vorzunehmen, liegt <hi rendition="#g">keine</hi> Veran-<lb/> laſſung vor.</p><lb/> <p>Wie bekannt, hat der Reichstag die Ausgabe von Schuldtiteln<lb/> bis zu der enormen Höhe von <hi rendition="#g">fünf Milliarden</hi> genehmigt.<lb/> Der hocherfreuliche Verlauf des Krieges mit ſeinen Nebeneinkünften,<lb/> wie Kontributionen, wird es geſtatten, von dieſer Erlaubnis nur<lb/> einen beſcheidenen Gebrauch zu machen. Immerhin iſt mit dem<lb/> baldigen Erſcheinen einer Milliardenanleihe, wahrſcheinlich in der<lb/> Form von fünfprozentigen, in wenig Jahren rückzahlbaren<lb/><hi rendition="#g">Schatzſcheinen</hi> zu rechnen. Da würde es nun einen beſon-<lb/> deren Anreiz bieten, die <hi rendition="#g">neuen</hi> Schatzſcheine mit der angeregten<lb/> Bilanzvorſchrift zu verſehen, bezw. eine ſolche für alle auch die<lb/> bisher ausgegebenen Schuldtitel gleicher Art zu erlaſſen.</p><lb/> <p>Für Schatzſcheine und Anweiſungen erſcheint die Aktion <hi rendition="#g">voll-<lb/> ſtändig einwandfrei</hi>; ich glaube aber auch, man könnte<lb/> ſie unbeſorgt auf <hi rendition="#g">alle</hi> Staatspapiere ausdehnen, da es ſich nur<lb/> um eine zeitlich beſchränkte, <hi rendition="#g">einmalige Ausnahmemaß-<lb/> regel</hi> handelt.</p><lb/> <p>Die Welt ſieht nicht nur mit geſpannteſter Aufmerkſamkeit auf<lb/> Deutſchlands Erfolge im Felde, ſie beobachtet nicht minder ſcharf<lb/> ſeine finanzielle Lage, die Art und Weiſe ſeiner <hi rendition="#g">Geldbeſchaf-<lb/> fung</hi>. Dieſe zu fördern ſollte jedes, wenn auch nur kleine Mittel<lb/> ergriffen werden und ein ſolches wäre die <hi rendition="#g">Erleichterung</hi> der<lb/><hi rendition="#g">Bilanzvorſchriften</hi> für deutſche Staatspapiere.</p> </div> </div><lb/> <div type="jVarious" n="1"> <head> <hi rendition="#b">Von unſeren Hochſchulen</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>In <hi rendition="#b">Berlin</hi> iſt der Wirkliche Geheime Rat Dr. <hi rendition="#g">Reinhold<lb/> Koſer</hi>, Generaldirektor der preußiſchen Staatsarchive und Direktor<lb/> des Geheimen Staatsarchives nach einer ſchweren Operation <hi rendition="#g">ge-<lb/> ſtorben</hi>. Mit ihm verliert die deutſche Geſchichtswiſſenſchaft<lb/> einen ihrer hervorragendſten Vertreter. Insbeſondere hat ſich<lb/> Koſer als Geſchichtsſchreiber König Friedrichs des Großen einen<lb/> berühmten Namen gemacht. Koſer ſtand im 63. Lebensjahre. Er<lb/> wurde 1886 nach Berlin berufen und bekleidete ſeit 1895 auch das<lb/> Amt des Vorſitzenden bei der Zentraldirektion der Monumenta<lb/> Germaniae Hiſtorica. An kaiſerlichen Auszeichnungen beſaß er<lb/> u. a. den Orden <hi rendition="#aq">pour le mérite</hi> für Wiſſenſchaft und Kunſt.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p><hi rendition="#b">Der 4. Deutſche Kongreß für Jugendbildung und Jugendkunde<lb/> in köln,</hi> 1.—3. Oktober 1914, muß des Krieges halber verſchoben<lb/> werden. Weitere Mitteilungen erfolgen ſpäter.</p><lb/> <cb/> </div> </div> <div n="1"> <note>Redaktions-Schluß 20. Auguſt 1914.<lb/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> Nachdruck unſerer Artikel, deren geſamtes Verlagsrecht wir von den Ver-<lb/> faſſern erwerben, iſt nur auszugsweiſe und nur bei genauer Quellenangabe<lb/> Wochenſchrift „Allgemeine Zeitung“ (München) geſtattet. Für unverlangt<lb/> eingeſandte Manuſkripte und Bücher wird keine Gewähr geleiſtet.</note> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="imprint" n="1"> <p>Für die Redaktion verantwortlich: <hi rendition="#g">Alfred Frhr. v. Menſi</hi>,<lb/> für den Inſeratenteil: <hi rendition="#g">Hugo Waßmann</hi>, beide in München.</p><lb/> <p>Verlag: Verlag der „Allgemeinen Zeitung“, G. m. b. H., München.<lb/> Druck: Bayeriſche Druckerei & Verlagsanſtalt, G. m. b. H., München.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jVarious" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <head><hi rendition="#b">Sprechſaal</hi><lb/> in öffentlichen Angelegenheiten.</head><lb/> <p><hi rendition="#b">Briefe von und nach Oeſterreich.</hi> In den Beſtimmungen für<lb/> den Briefverkehr von und nach Oeſterreich macht ſich eine merk-<lb/> würdige Unſicherheit und Ungleichmäßigkeit geltend. Die bayeri-<lb/> ſchen Poſtbehörden veröffentlichten vor ein paar Tagen eine neuer-<lb/> liche amtliche Mitteilung, daß <hi rendition="#g">verſchloſſene Briefſendun-<lb/> den</hi> nach Oeſterreich <hi rendition="#g">nicht geſtattet</hi> ſeien. Oeſterreich-Ungarn<lb/> wird alſo damit dem übrigen Ausland gleichgeſtellt. Bis jetzt waren<lb/> nur an die franzöſiſchen und ruſſiſchen Grenzbezirke gerichtete<lb/> Briefe unverſchloſſen aufzugeben. Nun möchte man aber doch<lb/> wohl vor allem erwarten, daß die Behandlung der nach Oeſterreich<lb/> gehenden und von Oeſterreich kommenden Briefe eine gleichmäßige<lb/> ſei, daß alſo die öſterreichiſchen und bayeriſchen Poſtbehörden über-<lb/> einſtimmende Anordnungen treffen. Das iſt aber nicht der Fall.<lb/> Wir erhalten täglich verſchloſſene Briefe aus verſchiedenen Teilen<lb/> der öſterreichiſchen Monarchie. Die obige Beſtimmung ſcheint alſo<lb/> für dieſe letzteren nicht zu gelten. Wir, mehrere in München lebende<lb/> Oeſterreicher, richten alſo durch Ihre verehrliche Zeitung an die Be-<lb/> hörden hierdurch die ergebenſte Bitte um Aufklärung. Daß wir<lb/> außerdem unſere Briefe aus Oeſterreich, auch jetzt noch, nach dem<lb/> Abſchluß der öſterreichiſchen und der deutſchen Mobiliſierung, erſt<lb/> 8—14 Tage nach der Aufgabe erhalten, wollen wir dabei gern als<lb/> eine kleine, wenn auch läſtige Begleiterſcheinung des Krieges hin-<lb/> nehmen. <hi rendition="#g">Einer für Viele</hi>.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jAnnouncements" n="1"> </div> </body> </text> </TEI> [536/0010]
Allgemeine Zeitung 29. Auguſt 1914.
unter Umſtänden die großen ſtaatlichen Verſicherungs-
geſellſchaften, wie die Arbeiter- und Jnvalidenverſicherung,
die Angeſtelltenverſicherung, dann die privaten Verſicherungsgeſell-
ſchaften, Sparkaſſen uſw. vor der Einſetzung ſchwerwiegender Ver-
luſte in ihre Gewinn- und Verluſtrechnungen, bezw. Bilanzen, die
immer ſchlimme Nachwirkungen im Gefolge haben; ſie würde auch
einer großen Anzahl privater Banken und ſonſtiger Unternehmun-
gen von Vorteil ſein. Von der Erlaubnis, den Kurs vom 25. Juli
als nächſten Bilanzkurs in Anſpruch nehmen zu dürfen, könnte
übrigens Gebrauch machen, wer will; ein Zwang beſtünde
natürlich nicht. Und die Bilanz wäre, wenn auch die Kurſe am
ſatzungsgemäßen Bilanztage niedriger wären, als die am 25. Juli,
doch nicht falſch, wenn nur die allgemeinen oder Spezialreſerven
ſo hoch ſind, als die Kursdifferenz zwiſchen dem 25. Juli und dem
gewöhnlichen Bilanztage.
Die Maßregel hätte aber noch einen weiteren praktiſchen
Wert, Staatsanſtalten, Geſellſchaften und Private würden zurzeit
gerne die Gelegenheit ergreifen, deutſche Staatswerte wegen ihres
niedrigen Standes anzukaufen, wenn ſie wenigſtens von der
Gefahr befreit ſind, auf dieſe Effekten neuerlich Abſchreibun-
gen vornehmen zu müſſen für den Fall, daß ſie am Bilanztage
unter ihrem Einkaufspreis ſtehen.
War bisher von Staatspapieren im allgemeinen die Rede, ſo gibt
es unter ihnen eine Kategorie, für die die Bilanzerleichterung als
eine abſolut einwandfreie bezeichnet werden darf; dies
ſind die Reichsſchatzſcheine, ſowie ſolche der Einzelſtaaten.
Hier handelt es ſich meiſt um Wertpapiere, für die der Staat die
Verpflichtung einer al pari Heimzahlung, und zwar über-
wiegend in wenig Jahren übernommen hat. Hiermit iſt die
Sicherheit gegeben, das Kapital in einer abſehbaren Zeit unverkürzt
in bar zurückzuerhalten, wie denn überhaupt die Schatzſcheine oder
Schatzanweiſungen mehr den Charakter eines langfriſtigen
Wechſels als eines Wertpapieres haben. Auf ſolche vom
Staate eingegangenen feſte Verpflichtungen auch nur vorüber-
gehende Abſchreibungen vorzunehmen, liegt keine Veran-
laſſung vor.
Wie bekannt, hat der Reichstag die Ausgabe von Schuldtiteln
bis zu der enormen Höhe von fünf Milliarden genehmigt.
Der hocherfreuliche Verlauf des Krieges mit ſeinen Nebeneinkünften,
wie Kontributionen, wird es geſtatten, von dieſer Erlaubnis nur
einen beſcheidenen Gebrauch zu machen. Immerhin iſt mit dem
baldigen Erſcheinen einer Milliardenanleihe, wahrſcheinlich in der
Form von fünfprozentigen, in wenig Jahren rückzahlbaren
Schatzſcheinen zu rechnen. Da würde es nun einen beſon-
deren Anreiz bieten, die neuen Schatzſcheine mit der angeregten
Bilanzvorſchrift zu verſehen, bezw. eine ſolche für alle auch die
bisher ausgegebenen Schuldtitel gleicher Art zu erlaſſen.
Für Schatzſcheine und Anweiſungen erſcheint die Aktion voll-
ſtändig einwandfrei; ich glaube aber auch, man könnte
ſie unbeſorgt auf alle Staatspapiere ausdehnen, da es ſich nur
um eine zeitlich beſchränkte, einmalige Ausnahmemaß-
regel handelt.
Die Welt ſieht nicht nur mit geſpannteſter Aufmerkſamkeit auf
Deutſchlands Erfolge im Felde, ſie beobachtet nicht minder ſcharf
ſeine finanzielle Lage, die Art und Weiſe ſeiner Geldbeſchaf-
fung. Dieſe zu fördern ſollte jedes, wenn auch nur kleine Mittel
ergriffen werden und ein ſolches wäre die Erleichterung der
Bilanzvorſchriften für deutſche Staatspapiere.
Von unſeren Hochſchulen
In Berlin iſt der Wirkliche Geheime Rat Dr. Reinhold
Koſer, Generaldirektor der preußiſchen Staatsarchive und Direktor
des Geheimen Staatsarchives nach einer ſchweren Operation ge-
ſtorben. Mit ihm verliert die deutſche Geſchichtswiſſenſchaft
einen ihrer hervorragendſten Vertreter. Insbeſondere hat ſich
Koſer als Geſchichtsſchreiber König Friedrichs des Großen einen
berühmten Namen gemacht. Koſer ſtand im 63. Lebensjahre. Er
wurde 1886 nach Berlin berufen und bekleidete ſeit 1895 auch das
Amt des Vorſitzenden bei der Zentraldirektion der Monumenta
Germaniae Hiſtorica. An kaiſerlichen Auszeichnungen beſaß er
u. a. den Orden pour le mérite für Wiſſenſchaft und Kunſt.
Der 4. Deutſche Kongreß für Jugendbildung und Jugendkunde
in köln, 1.—3. Oktober 1914, muß des Krieges halber verſchoben
werden. Weitere Mitteilungen erfolgen ſpäter.
Redaktions-Schluß 20. Auguſt 1914.
Nachdruck unſerer Artikel, deren geſamtes Verlagsrecht wir von den Ver-
faſſern erwerben, iſt nur auszugsweiſe und nur bei genauer Quellenangabe
Wochenſchrift „Allgemeine Zeitung“ (München) geſtattet. Für unverlangt
eingeſandte Manuſkripte und Bücher wird keine Gewähr geleiſtet.
Für die Redaktion verantwortlich: Alfred Frhr. v. Menſi,
für den Inſeratenteil: Hugo Waßmann, beide in München.
Verlag: Verlag der „Allgemeinen Zeitung“, G. m. b. H., München.
Druck: Bayeriſche Druckerei & Verlagsanſtalt, G. m. b. H., München.
Sprechſaal
in öffentlichen Angelegenheiten.
Briefe von und nach Oeſterreich. In den Beſtimmungen für
den Briefverkehr von und nach Oeſterreich macht ſich eine merk-
würdige Unſicherheit und Ungleichmäßigkeit geltend. Die bayeri-
ſchen Poſtbehörden veröffentlichten vor ein paar Tagen eine neuer-
liche amtliche Mitteilung, daß verſchloſſene Briefſendun-
den nach Oeſterreich nicht geſtattet ſeien. Oeſterreich-Ungarn
wird alſo damit dem übrigen Ausland gleichgeſtellt. Bis jetzt waren
nur an die franzöſiſchen und ruſſiſchen Grenzbezirke gerichtete
Briefe unverſchloſſen aufzugeben. Nun möchte man aber doch
wohl vor allem erwarten, daß die Behandlung der nach Oeſterreich
gehenden und von Oeſterreich kommenden Briefe eine gleichmäßige
ſei, daß alſo die öſterreichiſchen und bayeriſchen Poſtbehörden über-
einſtimmende Anordnungen treffen. Das iſt aber nicht der Fall.
Wir erhalten täglich verſchloſſene Briefe aus verſchiedenen Teilen
der öſterreichiſchen Monarchie. Die obige Beſtimmung ſcheint alſo
für dieſe letzteren nicht zu gelten. Wir, mehrere in München lebende
Oeſterreicher, richten alſo durch Ihre verehrliche Zeitung an die Be-
hörden hierdurch die ergebenſte Bitte um Aufklärung. Daß wir
außerdem unſere Briefe aus Oeſterreich, auch jetzt noch, nach dem
Abſchluß der öſterreichiſchen und der deutſchen Mobiliſierung, erſt
8—14 Tage nach der Aufgabe erhalten, wollen wir dabei gern als
eine kleine, wenn auch läſtige Begleiterſcheinung des Krieges hin-
nehmen. Einer für Viele.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Christopher Georgi, Susanne Haaf, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription.
(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |