Allgemeine Zeitung, Nr. 40, 9. Februar 1850.[Spaltenumbruch]
durch utraquistische Gymnasien der unselige Nationalitätshader und die Florenz. = Florenz, Januar. In Folge der von der großherzoglichen Re- Genua. sha Genua, 25 Jan. Das scharfe Frostwetter und der in unge- [Spaltenumbruch]
durch utraquiſtiſche Gymnaſien der unſelige Nationalitätshader und die Florenz. = Florenz, Januar. In Folge der von der großherzoglichen Re- Genua. ᔕ Genua, 25 Jan. Das ſcharfe Froſtwetter und der in unge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p> <floatingText> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jComment" n="2"> <p><pb facs="#f0011" n="635"/><cb/> durch utraquiſtiſche Gymnaſien der unſelige Nationalitätshader und die<lb/> Proſelytenmacherei unter den jungen Leuten genährt und der jugendliche<lb/> Sinn dadurch vergiftet wird, auch wird ſich bei Errichtung von rein tſche-<lb/> chiſchen Gymnaſien am beſten zeigen was wirkliches Nationalbedürfniß<lb/> iſt; denn wir haben nur zu oft erfahren daß die tſchechiſche Partei ihre<lb/> Anſicht als die des größten Theils des Landes darzuſtellen weiß. 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Landucci, eine Commiſſion zu dieſem Zweck; wenn es<lb/> nicht zu Stande kam, ſo liegt die Schuld nicht an ihnen, ſondern an der<lb/> Fluth der Ereigniſſe, welche ihnen faſt allſogleich den Boden unter den<lb/> Füßen wegriß. Das Miniſterium vom 24 Mai 1849 hat die verhältniß-<lb/> mäßige Ruhe benutzt die Municipalreform auszuarbeiten, und dadurch an<lb/> den Tag gelegt daß es die Bedürfniſſe des Landes ſehr wohl kennt, und<lb/> redlich für die Zukunft ſorgt. In Toscana entwickelten die ſtädtiſchen<lb/> und Gemeinde-Inſtitutionen ſich ſpäter als in der Lombardei, aber ſie ge-<lb/> langten zu weit größerer Vollkommenheit, und der Umſtand daß ungeachtet<lb/> ſo vieler Umwälzungen die municipalen Ideen noch ſo vielen Halt hatten,<lb/> hat namentlich das Landvolk, den Kern der Bevölkerung, vor der revolu-<lb/> tionären Demoraliſation bewahrt. 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Der<lb/> Kanzler, der einzige von Staatswegen ernannte Beamte, hatte nur die<lb/> Beſchlüſſe einzuregiſtriren und die Beobachtung der Geſetze zu bewachen.<lb/> Alle übrigen Communalbeamten wurden von den Magiſtraten gewählt,<lb/> welche die Auflagen feſtſetzten und ſie nach beſtimmten Normen vertheil-<lb/> ten. So war die Grundlage der Leopoldiniſchen Gemeindeverfaſſung,<lb/> welche durch Revolutionen und Dynaſtien- und Syſtemwechſel nur zu<lb/> ſehr umgeändert ward, und an welcher auch die Reſtauration manches ver-<lb/> darb. Das neue Geſetz, indem es ſich auf die urſprünglichen Einrichtun-<lb/> gen ſtützt, iſt was den Geiſt des Ganzen wie das Detail betrifft, meiſt zu<lb/> loben. Jede Gemeinde wird durch einen Gemeinderath und einen Gon-<lb/> faloniere (Venner oder Bürgermeiſter) repräſentirt, dem ein Collegium von<lb/> Prioren oder Beiſitzern zur Seite ſteht. Die Gemeinderepräſentation hat<lb/> die freie Verfügung über das Gemeindeeinkommen und verwaltet die all-<lb/> gemeinen Angelegenheiten nach Norm der Geſetze. Sie iſt mehr oder<lb/> minder zahlreich je nach der Bevölkerung: in Communen, deren Einwoh-<lb/> nerzahl 2000 nicht überſteigt, zählt der Rath 8 Mitglieder, und ſo ver-<lb/><cb/> hältnißmäßig ſteigend bis zu 32 in ſolchen die über 20,000 haben, wäh-<lb/> rend in Florenz und Livorno die Zahl 40 beträgt. Auf je 4 Mitglieder<lb/> kommt ein Stellvertreter. Die Sitzungen ſind legal wenn zwei Drittel<lb/> der Mitglieder zugegen ſind. Der Gonfaloniere wird vom Großerzog<lb/> unter den Mitgliedern des Gemeinderaths gewählt, die Prioren vom Rathe<lb/> ſelbſt mit abſoluter Stimmenmehrheit und gebeimer Abſtimmung. Die<lb/> Geiſtlichen und Beamten im gewöhnlichen Dienſt ſind vom Priorat aus-<lb/> geſchloſſen, um ſie nicht in der Ausübung ihrer Amtspflichten zu hindern.<lb/> Die Gemeinderäthe bleiben 4 Jahre in Function, und werden jährlich um<lb/> ein Viertel erneuert; der Gonfaloniere bleibt gleichfalls 4 Jahre im Amt,<lb/> und kann nur dann wieder beſtätigt werden wenn ſein Mandat als Mit-<lb/> glied des Gemeinderaths nicht unterdeß abgelaufen iſt. Der Souverän<lb/> kann den Rath auflöſen, den Gonfaloniere aber, wenn es ihm gutdünkt,<lb/> beibehalten. Wähler ſind in den Communalcollegien zwei Drittel der<lb/> Contribuenten zu den zu Gemeindezwecken verwandten Steuern, je nach<lb/> der Quote ihres Beitrags, mit Ausnahme der zur Zeit peinlichem Straf-<lb/> urtheil Unterworfenen. Alle Wähler ſind wählbar, wenn ſie das 25ſie<lb/> Jahr erreicht haben, mit Ausnahme der von der Commune Beſoldeten,<lb/> und der Präfecten, Präfecturräthe, Kanzler ꝛc. in dem betreffenden Depar-<lb/> tement. Die Hälfte wenigſtens der Mitglieder des Gemeinderaths muß<lb/> aus den meiſtbeſteuerten Grundbeſitzern beſtehen. Die Liſten der Wähler<lb/> und Wählbaren werden durch den Gonfaloniere mit Hülfe des Kanzlers<lb/> entworfen, und da bis jetzt die Prädialſteuer die einzige iſt welche zu Ge-<lb/> meindezwecken dient, ſo geben die Kataſterliſten zu denſelben die Norm.<lb/> Solcherart ſind die wichtigſten Beſtimmungen des neuen Geſetzes, welches<lb/> ſodann zu dem Modus der Wahlen ꝛc. übergeht, und noch verfügt daß,<lb/> wenn bei der dritten Wahl kein Reſultat herauskommen ſollte, der Krone<lb/> die Ernennung zuſteht. Während der Grundſatz daß die Gemeinden ihre<lb/> Angelegenheiten ſelbſt zu verwalten haben, feſtgehalten und die Gewalt<lb/> der vom Gouvernement ernannten Beamten, des Kanzlers und des Land-<lb/> und Waſſerbaumeiſters, in deren Hände bisher das weſentliche der Admi-<lb/> niſtration gegeben war, auf das richtige Maß reducirt wird, iſt durch dieſe<lb/> neue Municipalordnung auf anſtändige Weiſe dafür geſorgt daß wirkliche<lb/> Intereſſen vertreten werden, und nicht etwa die bloße Kopfzahl den Aus-<lb/> ſchlag gibt, ein Princip welches freilich mit den modern demokratiſchen<lb/> Tendenzen in entſchiedenem Widerſpruch ſteht. Ein großer Fortſchritt<lb/> der neuen Legislation im Vergleich mit der alten, im ganzen Mittelalter<lb/> befolgten, beſteht auch darin daß ſtatt des Looſens eine namentliche Wahl<lb/> ſtattfindet, und folglich die Gemeinderäthe nicht nach der Laune des Zu-<lb/> falls, ſondern nach dem Urtheil der Betheiligten zuſammengeſetzt wer-<lb/> den. So bietet das Geſetz eine tüchtige Grundlage der innern politiſchen<lb/> Geſtaltung Toscana’s, und das Intereſſe welches von allen Seiten her<lb/> den Gemeindewahlen gewidmet wird, zeigt hinlänglich daß das Volk die<lb/> Bedeutung derſelben nicht verkennt.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">Genua.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <dateline>ᔕ <hi rendition="#b">Genua,</hi> 25 Jan.</dateline> <p>Das ſcharfe Froſtwetter und der in unge-<lb/> wöhnlicher Maſſe hier gefallene Schnee ſcheinen auf das reizbare Nerven-<lb/> ſyſtem der Genueſen einen ganz eigenthümlichen Einfluß ausgeübt zu ha-<lb/> ben, welcher ſich durch allerlei närriſche Handlungen kundthat. Die un-<lb/> mittelbare Folge davon iſt daß das hiefige Irrenhans (<hi rendition="#aq">Manicomio</hi>), eines<lb/> der größeſten in Europa, ſtarken Zuwachs erhielt. Auch die Bosheit<lb/> ſpielte ihre Rolle. So z. B. wurden mehrere Perſonen auf öffentlicher<lb/> Straße bedeutend beſchädigt, indem man große Schneemaſſen auf ſie warf.<lb/> Ebenſo wurde der Commodore einer hier im Hafen liegenden ſardiniſchen<lb/> Fregatte von der Mannſchaft mit einem dichten Schneeballenhagel be-<lb/> grüßt. Die tollſten unter dieſen Matroſen wurden in Verwahrſam ge-<lb/> nommen, und die übrigen ſucht man dadurch zur Vernunft zurückzubrin-<lb/> gen daß ſie eine Stunde früher Abends an Bord ſeyn müſſen. Außerdem<lb/> haben ſeit acht bis zehn Tagen viele politiſche Verhaftungen ſtattgefun-<lb/> den, wahrſcheinlich in Folge der ausſchweifenden Artikel welche mehrere<lb/> Flugſchriften und kleine Journale vor das Publicum bringen. So ent-<lb/> hält z. B. die Strega (Here) vom 24 einen unverſchämten Ausfall gegen<lb/> das Caſſationsgericht, welches ſo eben das Urtheil gegen 9 oder 10 Matro-<lb/> ſen beſtätigt, verwickelt in die Meuterei welche am 13 April 1849, auf die<lb/> Nachricht von der Beſchießung Genua’s, auf der ſardiniſchen Fregatte San<lb/> Michele (dazumal auf der Rhede von Venedig liegend) unter der Schiffs-<lb/> mannſchaft ſtatthatte. Nach dieſem Urtheilsſpruch wurden etwa zehn, als<lb/> die ſchuldigſten, zu fünf-, zehn- und zwanzigjähriger Galeerenſtrafe ver-<lb/> dammt und geſtern hier öffentlich degradirt und in Ketten geſchmiedet.<lb/> Die ſchlimmſte Form aber in der ſich die Tollwuth hier ſehr zahlreich<lb/> kundgibt, ſind die vielen Fälle von Haus- und Straßenraub, Mord und<lb/> Todtſchlag und andere ſcheußliche Verbrechen, von denen Genua noch bis<lb/> vor kaum drei Jahren vor allen andern italieniſchen Städten faſt ganz be-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </floatingText> </p> </div> </body> </text> </TEI> [635/0011]
durch utraquiſtiſche Gymnaſien der unſelige Nationalitätshader und die
Proſelytenmacherei unter den jungen Leuten genährt und der jugendliche
Sinn dadurch vergiftet wird, auch wird ſich bei Errichtung von rein tſche-
chiſchen Gymnaſien am beſten zeigen was wirkliches Nationalbedürfniß
iſt; denn wir haben nur zu oft erfahren daß die tſchechiſche Partei ihre
Anſicht als die des größten Theils des Landes darzuſtellen weiß. Vor
einigen Tagen wurde Girgl, ſupplirender Profeſſor am Gymnaſium zu
Piſek, in Ketten nach Prag gebracht und vor die Militär-Unterſuchungs-
commiſſion geſtellt. Es iſt ſchon mehrmals der Fall vorgekommen daß
neu angeſtellten politiſchen Beamten, als ſie ſich zur Eidesleiſtung melde-
ten, das Anſtellungsdecret abgenommen wurde, weil unterdeſſen Bedenken
aus politiſchen Gründen gegen ihre Anſtellung ſich erhoben hatten.
In der letzten Directionsſitzung des Gewerbevereins theilte der Fabrik-
beſitzer Franz Richter mit daß die in der Jungbunzlauer Verſammlung
von den böhmiſchen Induſtriellen in Bezug auf das öſterreichiſche Zoll-
weſen und den Anſchluß an Deutſchland beſchloſſene und von ihm ent-
worfene Denkſchrift von dem am 27 Jan. in Prag verſammelten Comité
geprüft und angenommen worden. Dieſe Denkſchrift wird nächſtens von
einer allgemeinen Verſammlung der Induſtriellen berathen werden. Pro-
feſſor Hahn wird ſeine Vorleſungen über gothiſche Sprache und das Ni-
belungenlied alsbald beginnen.
Florenz.
= Florenz, Januar. In Folge der von der großherzoglichen Re-
gierung am 20 Nov. v. J. bekannt gemachten neuen Municipalverfaſſung
finden gegenwärtig im ganzen Lande die Gemeindewahlen ſtatt. Von
jeher war das eigentliche und eigenthümliche politiſche Leben in Italien
im Municipium begriffen: der Entwickelung desſelben im Mittelalter,
mag es nun von den politiſchen Einrichtungen der Römerzeit ſeinen Ur-
ſprung herleiten oder germaniſcher Entſtehung ſeyn (eine Frage welche
ſo viele gelehrte Geſchichtsforſcher beſchäftigt hat ohne zur Entſcheidung
gebracht worden zu ſeyn), verdankt das neuere Italien ſeine glänzendſte
Epoche, wie ſeine vielen Verirrungen namentlich in dem Ueberwiegen mu-
nicipaler über nationale Tendenzen ihren Grund haben. Als im Jahr
1847 die Reformpartei zur Herrſchaft gelangte, begriffen die Einſichtige-
ren ſehr wohl, wie nothwendig es ſey für das Gebäude welches ſie aufzu-
führen im Sinne hatten, durch ein tüchtiges Municipalſyſtem feſten Grund
zu legen, und man berief unter dem Vorſitz des gegenwärtigen Miniſters
des Innern, Cav. Landucci, eine Commiſſion zu dieſem Zweck; wenn es
nicht zu Stande kam, ſo liegt die Schuld nicht an ihnen, ſondern an der
Fluth der Ereigniſſe, welche ihnen faſt allſogleich den Boden unter den
Füßen wegriß. Das Miniſterium vom 24 Mai 1849 hat die verhältniß-
mäßige Ruhe benutzt die Municipalreform auszuarbeiten, und dadurch an
den Tag gelegt daß es die Bedürfniſſe des Landes ſehr wohl kennt, und
redlich für die Zukunft ſorgt. In Toscana entwickelten die ſtädtiſchen
und Gemeinde-Inſtitutionen ſich ſpäter als in der Lombardei, aber ſie ge-
langten zu weit größerer Vollkommenheit, und der Umſtand daß ungeachtet
ſo vieler Umwälzungen die municipalen Ideen noch ſo vielen Halt hatten,
hat namentlich das Landvolk, den Kern der Bevölkerung, vor der revolu-
tionären Demoraliſation bewahrt. Nach dem Chaos der Medizeiſchen Ad-
miniſtration hatte Großherzog Leopold I (Kaiſer Leopold II) den Muni-
cipien neues Leben gegeben. Indem er ihr Recht anerkannte ihre eigenen
Intereſſen zu verwalten, ſtellte er ihre Freiheit und Autorität wieder her.
Alle welche zu den Gemeindelaſten beitrugen, hatten die Befugniß im Ma-
giſtrat und im Rath zu ſitzen, denen die Verwaltung der Communalange-
legenheiten anheimgegeben war. Das Gouvernement behielt ſich direct
oder indirect die Reviſion der Jahresbudgets und die Genehmigung der
außerordentlichen Ausgaben wie der zu contrahirenden Schulden vor. Der
Kanzler, der einzige von Staatswegen ernannte Beamte, hatte nur die
Beſchlüſſe einzuregiſtriren und die Beobachtung der Geſetze zu bewachen.
Alle übrigen Communalbeamten wurden von den Magiſtraten gewählt,
welche die Auflagen feſtſetzten und ſie nach beſtimmten Normen vertheil-
ten. So war die Grundlage der Leopoldiniſchen Gemeindeverfaſſung,
welche durch Revolutionen und Dynaſtien- und Syſtemwechſel nur zu
ſehr umgeändert ward, und an welcher auch die Reſtauration manches ver-
darb. Das neue Geſetz, indem es ſich auf die urſprünglichen Einrichtun-
gen ſtützt, iſt was den Geiſt des Ganzen wie das Detail betrifft, meiſt zu
loben. Jede Gemeinde wird durch einen Gemeinderath und einen Gon-
faloniere (Venner oder Bürgermeiſter) repräſentirt, dem ein Collegium von
Prioren oder Beiſitzern zur Seite ſteht. Die Gemeinderepräſentation hat
die freie Verfügung über das Gemeindeeinkommen und verwaltet die all-
gemeinen Angelegenheiten nach Norm der Geſetze. Sie iſt mehr oder
minder zahlreich je nach der Bevölkerung: in Communen, deren Einwoh-
nerzahl 2000 nicht überſteigt, zählt der Rath 8 Mitglieder, und ſo ver-
hältnißmäßig ſteigend bis zu 32 in ſolchen die über 20,000 haben, wäh-
rend in Florenz und Livorno die Zahl 40 beträgt. Auf je 4 Mitglieder
kommt ein Stellvertreter. Die Sitzungen ſind legal wenn zwei Drittel
der Mitglieder zugegen ſind. Der Gonfaloniere wird vom Großerzog
unter den Mitgliedern des Gemeinderaths gewählt, die Prioren vom Rathe
ſelbſt mit abſoluter Stimmenmehrheit und gebeimer Abſtimmung. Die
Geiſtlichen und Beamten im gewöhnlichen Dienſt ſind vom Priorat aus-
geſchloſſen, um ſie nicht in der Ausübung ihrer Amtspflichten zu hindern.
Die Gemeinderäthe bleiben 4 Jahre in Function, und werden jährlich um
ein Viertel erneuert; der Gonfaloniere bleibt gleichfalls 4 Jahre im Amt,
und kann nur dann wieder beſtätigt werden wenn ſein Mandat als Mit-
glied des Gemeinderaths nicht unterdeß abgelaufen iſt. Der Souverän
kann den Rath auflöſen, den Gonfaloniere aber, wenn es ihm gutdünkt,
beibehalten. Wähler ſind in den Communalcollegien zwei Drittel der
Contribuenten zu den zu Gemeindezwecken verwandten Steuern, je nach
der Quote ihres Beitrags, mit Ausnahme der zur Zeit peinlichem Straf-
urtheil Unterworfenen. Alle Wähler ſind wählbar, wenn ſie das 25ſie
Jahr erreicht haben, mit Ausnahme der von der Commune Beſoldeten,
und der Präfecten, Präfecturräthe, Kanzler ꝛc. in dem betreffenden Depar-
tement. Die Hälfte wenigſtens der Mitglieder des Gemeinderaths muß
aus den meiſtbeſteuerten Grundbeſitzern beſtehen. Die Liſten der Wähler
und Wählbaren werden durch den Gonfaloniere mit Hülfe des Kanzlers
entworfen, und da bis jetzt die Prädialſteuer die einzige iſt welche zu Ge-
meindezwecken dient, ſo geben die Kataſterliſten zu denſelben die Norm.
Solcherart ſind die wichtigſten Beſtimmungen des neuen Geſetzes, welches
ſodann zu dem Modus der Wahlen ꝛc. übergeht, und noch verfügt daß,
wenn bei der dritten Wahl kein Reſultat herauskommen ſollte, der Krone
die Ernennung zuſteht. Während der Grundſatz daß die Gemeinden ihre
Angelegenheiten ſelbſt zu verwalten haben, feſtgehalten und die Gewalt
der vom Gouvernement ernannten Beamten, des Kanzlers und des Land-
und Waſſerbaumeiſters, in deren Hände bisher das weſentliche der Admi-
niſtration gegeben war, auf das richtige Maß reducirt wird, iſt durch dieſe
neue Municipalordnung auf anſtändige Weiſe dafür geſorgt daß wirkliche
Intereſſen vertreten werden, und nicht etwa die bloße Kopfzahl den Aus-
ſchlag gibt, ein Princip welches freilich mit den modern demokratiſchen
Tendenzen in entſchiedenem Widerſpruch ſteht. Ein großer Fortſchritt
der neuen Legislation im Vergleich mit der alten, im ganzen Mittelalter
befolgten, beſteht auch darin daß ſtatt des Looſens eine namentliche Wahl
ſtattfindet, und folglich die Gemeinderäthe nicht nach der Laune des Zu-
falls, ſondern nach dem Urtheil der Betheiligten zuſammengeſetzt wer-
den. So bietet das Geſetz eine tüchtige Grundlage der innern politiſchen
Geſtaltung Toscana’s, und das Intereſſe welches von allen Seiten her
den Gemeindewahlen gewidmet wird, zeigt hinlänglich daß das Volk die
Bedeutung derſelben nicht verkennt.
Genua.
ᔕ Genua, 25 Jan. Das ſcharfe Froſtwetter und der in unge-
wöhnlicher Maſſe hier gefallene Schnee ſcheinen auf das reizbare Nerven-
ſyſtem der Genueſen einen ganz eigenthümlichen Einfluß ausgeübt zu ha-
ben, welcher ſich durch allerlei närriſche Handlungen kundthat. Die un-
mittelbare Folge davon iſt daß das hiefige Irrenhans (Manicomio), eines
der größeſten in Europa, ſtarken Zuwachs erhielt. Auch die Bosheit
ſpielte ihre Rolle. So z. B. wurden mehrere Perſonen auf öffentlicher
Straße bedeutend beſchädigt, indem man große Schneemaſſen auf ſie warf.
Ebenſo wurde der Commodore einer hier im Hafen liegenden ſardiniſchen
Fregatte von der Mannſchaft mit einem dichten Schneeballenhagel be-
grüßt. Die tollſten unter dieſen Matroſen wurden in Verwahrſam ge-
nommen, und die übrigen ſucht man dadurch zur Vernunft zurückzubrin-
gen daß ſie eine Stunde früher Abends an Bord ſeyn müſſen. Außerdem
haben ſeit acht bis zehn Tagen viele politiſche Verhaftungen ſtattgefun-
den, wahrſcheinlich in Folge der ausſchweifenden Artikel welche mehrere
Flugſchriften und kleine Journale vor das Publicum bringen. So ent-
hält z. B. die Strega (Here) vom 24 einen unverſchämten Ausfall gegen
das Caſſationsgericht, welches ſo eben das Urtheil gegen 9 oder 10 Matro-
ſen beſtätigt, verwickelt in die Meuterei welche am 13 April 1849, auf die
Nachricht von der Beſchießung Genua’s, auf der ſardiniſchen Fregatte San
Michele (dazumal auf der Rhede von Venedig liegend) unter der Schiffs-
mannſchaft ſtatthatte. Nach dieſem Urtheilsſpruch wurden etwa zehn, als
die ſchuldigſten, zu fünf-, zehn- und zwanzigjähriger Galeerenſtrafe ver-
dammt und geſtern hier öffentlich degradirt und in Ketten geſchmiedet.
Die ſchlimmſte Form aber in der ſich die Tollwuth hier ſehr zahlreich
kundgibt, ſind die vielen Fälle von Haus- und Straßenraub, Mord und
Todtſchlag und andere ſcheußliche Verbrechen, von denen Genua noch bis
vor kaum drei Jahren vor allen andern italieniſchen Städten faſt ganz be-
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(2022-04-08T12:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, Linda Kirsten, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels
Weitere Informationen:Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.
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