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Allgemeine Zeitung, Nr. 75, 15. März 1848.

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[Spaltenumbruch] Bürger und selbst von der überwiegenden Majorität der Mitglieder der
bürgerlichen Collegien ausgegangenen Bittschriften um durchgreifendere,
gleichzeitig in vielen Zweigen unseres Staatslebens vorzunehmende
Reformen in sofortige Erwägung gezogen, und -- unter der großen
Bürde von Geschäften welche seit der Brandkatastrophe auf allen Be-
hörden lasten, einer Bürde die hauptsächlich dadurch so fühlbar werde
daß vermöge der eigenthümlichen demokratischen Natur unserer Verfassung
die Regierung und Verwaltung nicht von einem Centrum bureaukratisch
ausgehe, sondern sich vielmehr in viele abgesonderte collegialisch zusam-
mengesetzte bürgerliche Departements vertheile, mit denen alles unter gro-
ßem Aufwande von Zeit und Kräften verhandelt werden müsse -- den Be-
schluß eines auf Niedersetzung der gedachten Deputation gerichteten
Antrags gefaßt. Von der Umsicht der Deputation, deren Aufgabe, um
Gedeihliches zu erzielen, nicht beschränkt werden dürfe, sey zu erwarten
daß sie ebensosehr alles Wesentliche berücksichtigen, als über diejenigen
Gränzen sich nicht ausdehnen werde deren Ueberschreitung einem bal-
digen und practischen Resultate ihrer Vorschläge nur Eintrag thun
könnte. Mit Rücksicht auf die Preßangelegenheit anerkennet sodann
der Senat besondere Dringlichkeit, namentlich seit dem Bundesbeschluß
vom 3 d. M., und es wird hervorgehoben, wie E. H. Rath bereits un-
term 28 Jan. d. J. die unserm Bundestagsgesandten in Bezug auf
die k. preußischen Vorschläge über die Presse zu ertheilende Jnstrue-
tion gerade auf jene Beschlußnahme gerichtet und demgemäß der Gesandte
seine Stimme abgegeben habe. Wenn es indeß einerseits in der Natur
der Sache tief begründet liege daß eine sofortige Abschaffung der Censur
ohne ein gleichzeitig zu erlassendes Preßgesetz, namentlich ohne die
Organisation eines über Preßvergehen in rascher Weise entscheidenden
Preßgerichts, für uns nicht wahrhaft heilbringend seyn könne, und wenn
andererseits der Bundesbeschluß über die bei Befreiung der Presse von ihm
verlangten Garantien sich nicht ausgesprochen habe, so habe E. H. Rath ge-
glaubt seinen deßfallsigen Antrag in der Weise wie geschehen sofort stellen
zu müssen. Die gedachte Anlage schließt mit der Versicherung des Zu-
trauens in den bewährten patriotischen und besonnenen Sinn unserer
Bürger und mit den weiteren Worten:

"Mitten in dem ohnehin schon
beschleunigten Gange unserer inneren Entwickelungen hat ein ungeheu-
res Weltereigniß uns überrascht, welches die Ruhe Europa's zu erschüt-
tern und die Bande der Staaten zu lösen droht. Mögen unter diesen
großartigen Bewegungen alle Verschiedenheiten der Meinungen in unse-
rem Jnnern verschwinden, alle Gegensätze sich auflösen in dem einen Ge-
danken der alle guten Bürger zunächst beseelen muß: die gesetzliche Ord-
nung zu schützen und die schwerste Geißel der Völker, die Anarchie, fern
zu halten; damit demnächst unser großes deutsches Vaterland, welches
sein Auge auf alle seine Söhne gerichtet hat, uns, wie auch die Zeiten sich
gestalten mögen, seiner würdig finde."



Schleswig-Holstein.

Dieselben Hindernisse des
Verfassungsgesetzes welche von den Abgeordneten der beiden Herzogthü-
mer vorgebracht sind, treten den Absichten der Regierung in entgegen-
gesetzter und wiederum formell sehr ähnlicher Weise jetzt auch von den
dänischen Abgeordneten entgegen. Siebenzehn in Kopenhagen wohn-
hafte Abgeordnete der dänischen Jnselstifte veröffentlichen jetzt eine dar-
auf bezügliche Erklärung vom 24 v. M. (Sie ist in der Allg. Ztg. be-
reits mitgetheilt.) Die Regierung wird diese abzugebende Erklärung
der dänischen zur Wahl berufenen Abgeordneten sowohl als auch die
der diesseitigen Abgeordneten zu Protokoll nehmen lassen, und wird sich,
da die Discussion von ihr gewollt wird, schon genöthigt sehen auszuspre-
chen daß das Rescript vom 28 Jan. nicht die unabänderliche Grundlage
der neuen Verfassung enthalte. Unter dieser Voraussetzung kann es
nicht anders als erwünscht seyn daß wir den dänischen Abgeordneten und
den Vertretern der Staatsregierung gegenüber Anlaß und Beruf haben
unsere politische und nationale Ueberzeugung, die eine so glückliche Ein-
heit bilden, kräftigst zu vertreten. Die neulich erfolgte Ernennung des
Landgrafen Wilhelm zu Hessen zum General deutet man dahin daß er
bald zum commandirenden General auf Fünen und für Jütland er-
nannt werden wird, welchen Posten der König als Kronprinz bekleidete,
sowie die gleichzeitige Ernennung des bekanntlich in Folge des offenen
Briefes abgegangenen Herzogs v. Glücksburg zum Generalmajor dahin
daß diesem das Generalcommando in den Herzogthümern und auch die
Statthalterschaft übertragen werden soll. Jn den Herzogthümern gibt
sich überall wieder eine sehr belebte politische Bewegung zu erkennen.
[Spaltenumbruch] Die Abgeordneten erhalten Erklärungen der Wähler, wodurch diese ein-
stimmig sich für die in Kiel am 17 v. M. gefaßten Beschlüsse ausspre-
chen. Aus einer großen Anzahl von Communen werden Petitionen an
den König-Herzog eingesandt, in denen auf völlige Preßfreiheit in den
Landesangelegenheiten und auf Aufhebung der Beschränkungen des
Rechts der Volksversammlungen gedrungen und zugleich unverhohlen
erklärt wird daß man die selbständige Verfassung der Herzogthümer zu-
rückfordere.


Das dänische Finanzcollegium hat
neuen Zündstoff in die Herzogthümer geworfen, der wohl mehr als
manche frühere Maaßregel geeignet ist die Gemüther gegen die
Theorie des Gesammtstaats zu entflammen. Dießmal ist es kein
Verbot, kein Gebot, sondern nur eine Erlaubniß, nämlich dänische
Bankzettel statt der Landesmünze an die öffentlichen Cassen der Her-
zogthümer zahlen zu dürfen, eine mit den Landesrechten unverein-
bare Anordnung. Es liegt derselben dieselbe Unkunde, wo nicht ab-
sichtliche Verkennung des in den Herzogthümern gegen das dänische
Geldwesen allgemein herrschenden Widerwillens zum Grunde, welche
sich aus dem vor mehrern Jahren vergeblich gemachten Versuch kund-
gab dänische Bankscheidemünze in Umlauf zu setzen. Die von den
Ständen schon oft angeregte Trennung der Finanzverwaltung der
Herzogthümer von der des Königreichs erscheint aufs neue als un-
erläßlich für den Schutz der Rechte und Jnteressen jener deutschen
Lande. Man hat zwar geglaubt den dänischen Zetteln bessere Auf-
nahme zu verschaffen, indem zugleich verfügt ist daß preußische Thaler in
Steuerzahlungen, jedoch zu einem Curse angenommen werden sollen
welcher den in Hamburg und im Lande gewöhnlichen um 1/2 bis 1
Procent übersteigt, daher nicht benutzt werden wird. Gegen Ende
des vorigen Jahres in einer besondern Conjunctur, die jetzt längst
vorüber ist, wurden zwar ähnliche Wünsche laut. Jetzt ist es zu
spät, und jene Erlaubniß erscheint als ein sehr zweideutiges Ge-
schenk, da sie, weit entfernt den allgemein gewünschten 14 Thalerfuß
vorzubereiten, den Werth der preußischen Thaler gegen unsere Landes-
münze um 21/2 Proc. herabsetzt. Die Entrüstung über den Versuch
dänisches Papiergeld in den Herzogthümern in Circulation zu setzen
steigt um so höher weil der Mangel an Landesmünze, der gegen
Ende vorigen Jahrs zu einer Agiotage führte unter welcher viele
die Früchte sauren Erwerbs opfern mußten, durch vereinte Maß-
regeln der Finanzverwaltung und der dänischen Nationalbank nach
und nach entstanden ist. Die dänische Finanzverwaltung bewirkte
eine im Jahre 1844 erlassene, von den Ständen zwar berathene, in
ihren Folgen aber nicht übersehene Versügung, daß eine seit 1788
im täglichen Verkehr umlaufende gute Spec. Münze, u.
Spec., in den öffentlichen Cassen nur mit bedeutendem Verlust auf die
Steuern anzunehmen seyen. Dieß hatte zur Folge daß diese dadurch im
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Steuern einbezahlt in großen Summen an die Haupteassen einge-
sandt wurden. Auf höhern Befehl mußten sie gegen größere Mün-
zen für hohes Agio eingewechselt werden und wanderten dann in den
Schmelztiegel. Die Nationalbank hat in den letzten Jahren in ihrem
Depot als Valuta für die circulirenden Zettel, statt Species mit
denen in Hamburg Bco. gute Geschäfte zu machen waren, eine kleine
Münze 1/4 und Thalerstücke, die bequemste und beliebteste Münze
für den Verkehr, angehäuft und der Circulation großentheils ent-
zogen. Und nun unsere Landesmünze auf solche Weise selten gewor-
den, folgt die Erlaubniß dänische Zettel auf die Steuern zu zahlen.
Die Herzogthümer haben seit 1813 dem dänischen Geldwesen die
größten Opfer gebracht, und nehmen an den großen Vortheilen der
dänischen Nationalbank fast keinen Antheil. Desto mehr erbittert die
Zumuthung dänische Zettel in Umlauf kommen zu lassen, deren
Valeur am Sunde aufbewahrt wird. Der Schleswig-Holsteiner ist
besonders reizbar wenn die Landesrechte im Punkte des Geldwesens
verletzt werden.


Die mächtigen Rückwirkungen der fran-
zösischen Ereignisse auf Deutschland, die aller Orten im großen Va-
terland bereits so laut und so energisch sich kundgeben, dringen all-
gemach auch in unsern fernen Norden. Unsere Stadt ist die erste
in den Herzogthümern die dem im Süden gegebenen Beisviele folgt
und sich anschickt mit einer Reihe sehr bestimmter Forderungen an
den regierenden Landesherrn sich zu wenden. Am gestrigen Abend
hat der hiesige Bürgerorden, der über 600 Mitglieder zählt und

[Spaltenumbruch] Bürger und ſelbſt von der überwiegenden Majorität der Mitglieder der
bürgerlichen Collegien ausgegangenen Bittſchriften um durchgreifendere,
gleichzeitig in vielen Zweigen unſeres Staatslebens vorzunehmende
Reformen in ſofortige Erwägung gezogen, und — unter der großen
Bürde von Geſchäften welche ſeit der Brandkataſtrophe auf allen Be-
hörden laſten, einer Bürde die hauptſächlich dadurch ſo fühlbar werde
daß vermöge der eigenthümlichen demokratiſchen Natur unſerer Verfaſſung
die Regierung und Verwaltung nicht von einem Centrum bureaukratiſch
ausgehe, ſondern ſich vielmehr in viele abgeſonderte collegialiſch zuſam-
mengeſetzte bürgerliche Departements vertheile, mit denen alles unter gro-
ßem Aufwande von Zeit und Kräften verhandelt werden müſſe — den Be-
ſchluß eines auf Niederſetzung der gedachten Deputation gerichteten
Antrags gefaßt. Von der Umſicht der Deputation, deren Aufgabe, um
Gedeihliches zu erzielen, nicht beſchränkt werden dürfe, ſey zu erwarten
daß ſie ebenſoſehr alles Weſentliche berückſichtigen, als über diejenigen
Gränzen ſich nicht ausdehnen werde deren Ueberſchreitung einem bal-
digen und practiſchen Reſultate ihrer Vorſchläge nur Eintrag thun
könnte. Mit Rückſicht auf die Preßangelegenheit anerkennet ſodann
der Senat beſondere Dringlichkeit, namentlich ſeit dem Bundesbeſchluß
vom 3 d. M., und es wird hervorgehoben, wie E. H. Rath bereits un-
term 28 Jan. d. J. die unſerm Bundestagsgeſandten in Bezug auf
die k. preußiſchen Vorſchläge über die Preſſe zu ertheilende Jnſtrue-
tion gerade auf jene Beſchlußnahme gerichtet und demgemäß der Geſandte
ſeine Stimme abgegeben habe. Wenn es indeß einerſeits in der Natur
der Sache tief begründet liege daß eine ſofortige Abſchaffung der Cenſur
ohne ein gleichzeitig zu erlaſſendes Preßgeſetz, namentlich ohne die
Organiſation eines über Preßvergehen in raſcher Weiſe entſcheidenden
Preßgerichts, für uns nicht wahrhaft heilbringend ſeyn könne, und wenn
andererſeits der Bundesbeſchluß über die bei Befreiung der Preſſe von ihm
verlangten Garantien ſich nicht ausgeſprochen habe, ſo habe E. H. Rath ge-
glaubt ſeinen deßfallſigen Antrag in der Weiſe wie geſchehen ſofort ſtellen
zu müſſen. Die gedachte Anlage ſchließt mit der Verſicherung des Zu-
trauens in den bewährten patriotiſchen und beſonnenen Sinn unſerer
Bürger und mit den weiteren Worten:

„Mitten in dem ohnehin ſchon
beſchleunigten Gange unſerer inneren Entwickelungen hat ein ungeheu-
res Weltereigniß uns überraſcht, welches die Ruhe Europa’s zu erſchüt-
tern und die Bande der Staaten zu löſen droht. Mögen unter dieſen
großartigen Bewegungen alle Verſchiedenheiten der Meinungen in unſe-
rem Jnnern verſchwinden, alle Gegenſätze ſich auflöſen in dem einen Ge-
danken der alle guten Bürger zunächſt beſeelen muß: die geſetzliche Ord-
nung zu ſchützen und die ſchwerſte Geißel der Völker, die Anarchie, fern
zu halten; damit demnächſt unſer großes deutſches Vaterland, welches
ſein Auge auf alle ſeine Söhne gerichtet hat, uns, wie auch die Zeiten ſich
geſtalten mögen, ſeiner würdig finde.“



Schleswig-Holſtein.

Dieſelben Hinderniſſe des
Verfaſſungsgeſetzes welche von den Abgeordneten der beiden Herzogthü-
mer vorgebracht ſind, treten den Abſichten der Regierung in entgegen-
geſetzter und wiederum formell ſehr ähnlicher Weiſe jetzt auch von den
däniſchen Abgeordneten entgegen. Siebenzehn in Kopenhagen wohn-
hafte Abgeordnete der däniſchen Jnſelſtifte veröffentlichen jetzt eine dar-
auf bezügliche Erklärung vom 24 v. M. (Sie iſt in der Allg. Ztg. be-
reits mitgetheilt.) Die Regierung wird dieſe abzugebende Erklärung
der däniſchen zur Wahl berufenen Abgeordneten ſowohl als auch die
der dieſſeitigen Abgeordneten zu Protokoll nehmen laſſen, und wird ſich,
da die Discuſſion von ihr gewollt wird, ſchon genöthigt ſehen auszuſpre-
chen daß das Reſcript vom 28 Jan. nicht die unabänderliche Grundlage
der neuen Verfaſſung enthalte. Unter dieſer Vorausſetzung kann es
nicht anders als erwünſcht ſeyn daß wir den däniſchen Abgeordneten und
den Vertretern der Staatsregierung gegenüber Anlaß und Beruf haben
unſere politiſche und nationale Ueberzeugung, die eine ſo glückliche Ein-
heit bilden, kräftigſt zu vertreten. Die neulich erfolgte Ernennung des
Landgrafen Wilhelm zu Heſſen zum General deutet man dahin daß er
bald zum commandirenden General auf Fünen und für Jütland er-
nannt werden wird, welchen Poſten der König als Kronprinz bekleidete,
ſowie die gleichzeitige Ernennung des bekanntlich in Folge des offenen
Briefes abgegangenen Herzogs v. Glücksburg zum Generalmajor dahin
daß dieſem das Generalcommando in den Herzogthümern und auch die
Statthalterſchaft übertragen werden ſoll. Jn den Herzogthümern gibt
ſich überall wieder eine ſehr belebte politiſche Bewegung zu erkennen.
[Spaltenumbruch] Die Abgeordneten erhalten Erklärungen der Wähler, wodurch dieſe ein-
ſtimmig ſich für die in Kiel am 17 v. M. gefaßten Beſchlüſſe ausſpre-
chen. Aus einer großen Anzahl von Communen werden Petitionen an
den König-Herzog eingeſandt, in denen auf völlige Preßfreiheit in den
Landesangelegenheiten und auf Aufhebung der Beſchränkungen des
Rechts der Volksverſammlungen gedrungen und zugleich unverhohlen
erklärt wird daß man die ſelbſtändige Verfaſſung der Herzogthümer zu-
rückfordere.


Das däniſche Finanzcollegium hat
neuen Zündſtoff in die Herzogthümer geworfen, der wohl mehr als
manche frühere Maaßregel geeignet iſt die Gemüther gegen die
Theorie des Geſammtſtaats zu entflammen. Dießmal iſt es kein
Verbot, kein Gebot, ſondern nur eine Erlaubniß, nämlich däniſche
Bankzettel ſtatt der Landesmünze an die öffentlichen Caſſen der Her-
zogthümer zahlen zu dürfen, eine mit den Landesrechten unverein-
bare Anordnung. Es liegt derſelben dieſelbe Unkunde, wo nicht ab-
ſichtliche Verkennung des in den Herzogthümern gegen das däniſche
Geldweſen allgemein herrſchenden Widerwillens zum Grunde, welche
ſich aus dem vor mehrern Jahren vergeblich gemachten Verſuch kund-
gab däniſche Bankſcheidemünze in Umlauf zu ſetzen. Die von den
Ständen ſchon oft angeregte Trennung der Finanzverwaltung der
Herzogthümer von der des Königreichs erſcheint aufs neue als un-
erläßlich für den Schutz der Rechte und Jntereſſen jener deutſchen
Lande. Man hat zwar geglaubt den däniſchen Zetteln beſſere Auf-
nahme zu verſchaffen, indem zugleich verfügt iſt daß preußiſche Thaler in
Steuerzahlungen, jedoch zu einem Curſe angenommen werden ſollen
welcher den in Hamburg und im Lande gewöhnlichen um ½ bis 1
Procent überſteigt, daher nicht benutzt werden wird. Gegen Ende
des vorigen Jahres in einer beſondern Conjunctur, die jetzt längſt
vorüber iſt, wurden zwar ähnliche Wünſche laut. Jetzt iſt es zu
ſpät, und jene Erlaubniß erſcheint als ein ſehr zweideutiges Ge-
ſchenk, da ſie, weit entfernt den allgemein gewünſchten 14 Thalerfuß
vorzubereiten, den Werth der preußiſchen Thaler gegen unſere Landes-
münze um 2½ Proc. herabſetzt. Die Entrüſtung über den Verſuch
däniſches Papiergeld in den Herzogthümern in Circulation zu ſetzen
ſteigt um ſo höher weil der Mangel an Landesmünze, der gegen
Ende vorigen Jahrs zu einer Agiotage führte unter welcher viele
die Früchte ſauren Erwerbs opfern mußten, durch vereinte Maß-
regeln der Finanzverwaltung und der däniſchen Nationalbank nach
und nach entſtanden iſt. Die däniſche Finanzverwaltung bewirkte
eine im Jahre 1844 erlaſſene, von den Ständen zwar berathene, in
ihren Folgen aber nicht überſehene Verſügung, daß eine ſeit 1788
im täglichen Verkehr umlaufende gute Spec. Münze, u.
Spec., in den öffentlichen Caſſen nur mit bedeutendem Verluſt auf die
Steuern anzunehmen ſeyen. Dieß hatte zur Folge daß dieſe dadurch im
Werth geſunkene Münze von einzelnen Steuerbeamten als auf die
Steuern einbezahlt in großen Summen an die Haupteaſſen einge-
ſandt wurden. Auf höhern Befehl mußten ſie gegen größere Mün-
zen für hohes Agio eingewechſelt werden und wanderten dann in den
Schmelztiegel. Die Nationalbank hat in den letzten Jahren in ihrem
Depot als Valuta für die circulirenden Zettel, ſtatt Species mit
denen in Hamburg Bco. gute Geſchäfte zu machen waren, eine kleine
Münze ¼ und Thalerſtücke, die bequemſte und beliebteſte Münze
für den Verkehr, angehäuft und der Circulation großentheils ent-
zogen. Und nun unſere Landesmünze auf ſolche Weiſe ſelten gewor-
den, folgt die Erlaubniß däniſche Zettel auf die Steuern zu zahlen.
Die Herzogthümer haben ſeit 1813 dem däniſchen Geldweſen die
größten Opfer gebracht, und nehmen an den großen Vortheilen der
däniſchen Nationalbank faſt keinen Antheil. Deſto mehr erbittert die
Zumuthung däniſche Zettel in Umlauf kommen zu laſſen, deren
Valeur am Sunde aufbewahrt wird. Der Schleswig-Holſteiner iſt
beſonders reizbar wenn die Landesrechte im Punkte des Geldweſens
verletzt werden.


Die mächtigen Rückwirkungen der fran-
zöſiſchen Ereigniſſe auf Deutſchland, die aller Orten im großen Va-
terland bereits ſo laut und ſo energiſch ſich kundgeben, dringen all-
gemach auch in unſern fernen Norden. Unſere Stadt iſt die erſte
in den Herzogthümern die dem im Süden gegebenen Beiſviele folgt
und ſich anſchickt mit einer Reihe ſehr beſtimmter Forderungen an
den regierenden Landesherrn ſich zu wenden. Am geſtrigen Abend
hat der hieſige Bürgerorden, der über 600 Mitglieder zählt und

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[1197/0013] Bürger und ſelbſt von der überwiegenden Majorität der Mitglieder der bürgerlichen Collegien ausgegangenen Bittſchriften um durchgreifendere, gleichzeitig in vielen Zweigen unſeres Staatslebens vorzunehmende Reformen in ſofortige Erwägung gezogen, und — unter der großen Bürde von Geſchäften welche ſeit der Brandkataſtrophe auf allen Be- hörden laſten, einer Bürde die hauptſächlich dadurch ſo fühlbar werde daß vermöge der eigenthümlichen demokratiſchen Natur unſerer Verfaſſung die Regierung und Verwaltung nicht von einem Centrum bureaukratiſch ausgehe, ſondern ſich vielmehr in viele abgeſonderte collegialiſch zuſam- mengeſetzte bürgerliche Departements vertheile, mit denen alles unter gro- ßem Aufwande von Zeit und Kräften verhandelt werden müſſe — den Be- ſchluß eines auf Niederſetzung der gedachten Deputation gerichteten Antrags gefaßt. Von der Umſicht der Deputation, deren Aufgabe, um Gedeihliches zu erzielen, nicht beſchränkt werden dürfe, ſey zu erwarten daß ſie ebenſoſehr alles Weſentliche berückſichtigen, als über diejenigen Gränzen ſich nicht ausdehnen werde deren Ueberſchreitung einem bal- digen und practiſchen Reſultate ihrer Vorſchläge nur Eintrag thun könnte. Mit Rückſicht auf die Preßangelegenheit anerkennet ſodann der Senat beſondere Dringlichkeit, namentlich ſeit dem Bundesbeſchluß vom 3 d. M., und es wird hervorgehoben, wie E. H. Rath bereits un- term 28 Jan. d. J. die unſerm Bundestagsgeſandten in Bezug auf die k. preußiſchen Vorſchläge über die Preſſe zu ertheilende Jnſtrue- tion gerade auf jene Beſchlußnahme gerichtet und demgemäß der Geſandte ſeine Stimme abgegeben habe. Wenn es indeß einerſeits in der Natur der Sache tief begründet liege daß eine ſofortige Abſchaffung der Cenſur ohne ein gleichzeitig zu erlaſſendes Preßgeſetz, namentlich ohne die Organiſation eines über Preßvergehen in raſcher Weiſe entſcheidenden Preßgerichts, für uns nicht wahrhaft heilbringend ſeyn könne, und wenn andererſeits der Bundesbeſchluß über die bei Befreiung der Preſſe von ihm verlangten Garantien ſich nicht ausgeſprochen habe, ſo habe E. H. Rath ge- glaubt ſeinen deßfallſigen Antrag in der Weiſe wie geſchehen ſofort ſtellen zu müſſen. Die gedachte Anlage ſchließt mit der Verſicherung des Zu- trauens in den bewährten patriotiſchen und beſonnenen Sinn unſerer Bürger und mit den weiteren Worten: „Mitten in dem ohnehin ſchon beſchleunigten Gange unſerer inneren Entwickelungen hat ein ungeheu- res Weltereigniß uns überraſcht, welches die Ruhe Europa’s zu erſchüt- tern und die Bande der Staaten zu löſen droht. Mögen unter dieſen großartigen Bewegungen alle Verſchiedenheiten der Meinungen in unſe- rem Jnnern verſchwinden, alle Gegenſätze ſich auflöſen in dem einen Ge- danken der alle guten Bürger zunächſt beſeelen muß: die geſetzliche Ord- nung zu ſchützen und die ſchwerſte Geißel der Völker, die Anarchie, fern zu halten; damit demnächſt unſer großes deutſches Vaterland, welches ſein Auge auf alle ſeine Söhne gerichtet hat, uns, wie auch die Zeiten ſich geſtalten mögen, ſeiner würdig finde.“ Schleswig-Holſtein. ( Schleswig-Holſtein, 5 März. Dieſelben Hinderniſſe des Verfaſſungsgeſetzes welche von den Abgeordneten der beiden Herzogthü- mer vorgebracht ſind, treten den Abſichten der Regierung in entgegen- geſetzter und wiederum formell ſehr ähnlicher Weiſe jetzt auch von den däniſchen Abgeordneten entgegen. Siebenzehn in Kopenhagen wohn- hafte Abgeordnete der däniſchen Jnſelſtifte veröffentlichen jetzt eine dar- auf bezügliche Erklärung vom 24 v. M. (Sie iſt in der Allg. Ztg. be- reits mitgetheilt.) Die Regierung wird dieſe abzugebende Erklärung der däniſchen zur Wahl berufenen Abgeordneten ſowohl als auch die der dieſſeitigen Abgeordneten zu Protokoll nehmen laſſen, und wird ſich, da die Discuſſion von ihr gewollt wird, ſchon genöthigt ſehen auszuſpre- chen daß das Reſcript vom 28 Jan. nicht die unabänderliche Grundlage der neuen Verfaſſung enthalte. Unter dieſer Vorausſetzung kann es nicht anders als erwünſcht ſeyn daß wir den däniſchen Abgeordneten und den Vertretern der Staatsregierung gegenüber Anlaß und Beruf haben unſere politiſche und nationale Ueberzeugung, die eine ſo glückliche Ein- heit bilden, kräftigſt zu vertreten. Die neulich erfolgte Ernennung des Landgrafen Wilhelm zu Heſſen zum General deutet man dahin daß er bald zum commandirenden General auf Fünen und für Jütland er- nannt werden wird, welchen Poſten der König als Kronprinz bekleidete, ſowie die gleichzeitige Ernennung des bekanntlich in Folge des offenen Briefes abgegangenen Herzogs v. Glücksburg zum Generalmajor dahin daß dieſem das Generalcommando in den Herzogthümern und auch die Statthalterſchaft übertragen werden ſoll. Jn den Herzogthümern gibt ſich überall wieder eine ſehr belebte politiſche Bewegung zu erkennen. Die Abgeordneten erhalten Erklärungen der Wähler, wodurch dieſe ein- ſtimmig ſich für die in Kiel am 17 v. M. gefaßten Beſchlüſſe ausſpre- chen. Aus einer großen Anzahl von Communen werden Petitionen an den König-Herzog eingeſandt, in denen auf völlige Preßfreiheit in den Landesangelegenheiten und auf Aufhebung der Beſchränkungen des Rechts der Volksverſammlungen gedrungen und zugleich unverhohlen erklärt wird daß man die ſelbſtändige Verfaſſung der Herzogthümer zu- rückfordere. ⭙ Schleswig, 8 März. Das däniſche Finanzcollegium hat neuen Zündſtoff in die Herzogthümer geworfen, der wohl mehr als manche frühere Maaßregel geeignet iſt die Gemüther gegen die Theorie des Geſammtſtaats zu entflammen. Dießmal iſt es kein Verbot, kein Gebot, ſondern nur eine Erlaubniß, nämlich däniſche Bankzettel ſtatt der Landesmünze an die öffentlichen Caſſen der Her- zogthümer zahlen zu dürfen, eine mit den Landesrechten unverein- bare Anordnung. Es liegt derſelben dieſelbe Unkunde, wo nicht ab- ſichtliche Verkennung des in den Herzogthümern gegen das däniſche Geldweſen allgemein herrſchenden Widerwillens zum Grunde, welche ſich aus dem vor mehrern Jahren vergeblich gemachten Verſuch kund- gab däniſche Bankſcheidemünze in Umlauf zu ſetzen. Die von den Ständen ſchon oft angeregte Trennung der Finanzverwaltung der Herzogthümer von der des Königreichs erſcheint aufs neue als un- erläßlich für den Schutz der Rechte und Jntereſſen jener deutſchen Lande. Man hat zwar geglaubt den däniſchen Zetteln beſſere Auf- nahme zu verſchaffen, indem zugleich verfügt iſt daß preußiſche Thaler in Steuerzahlungen, jedoch zu einem Curſe angenommen werden ſollen welcher den in Hamburg und im Lande gewöhnlichen um ½ bis 1 Procent überſteigt, daher nicht benutzt werden wird. Gegen Ende des vorigen Jahres in einer beſondern Conjunctur, die jetzt längſt vorüber iſt, wurden zwar ähnliche Wünſche laut. Jetzt iſt es zu ſpät, und jene Erlaubniß erſcheint als ein ſehr zweideutiges Ge- ſchenk, da ſie, weit entfernt den allgemein gewünſchten 14 Thalerfuß vorzubereiten, den Werth der preußiſchen Thaler gegen unſere Landes- münze um 2½ Proc. herabſetzt. Die Entrüſtung über den Verſuch däniſches Papiergeld in den Herzogthümern in Circulation zu ſetzen ſteigt um ſo höher weil der Mangel an Landesmünze, der gegen Ende vorigen Jahrs zu einer Agiotage führte unter welcher viele die Früchte ſauren Erwerbs opfern mußten, durch vereinte Maß- regeln der Finanzverwaltung und der däniſchen Nationalbank nach und nach entſtanden iſt. Die däniſche Finanzverwaltung bewirkte eine im Jahre 1844 erlaſſene, von den Ständen zwar berathene, in ihren Folgen aber nicht überſehene Verſügung, daß eine ſeit 1788 im täglichen Verkehr umlaufende gute Spec. Münze, [FORMEL] u. [FORMEL] Spec., in den öffentlichen Caſſen nur mit bedeutendem Verluſt auf die Steuern anzunehmen ſeyen. Dieß hatte zur Folge daß dieſe dadurch im Werth geſunkene Münze von einzelnen Steuerbeamten als auf die Steuern einbezahlt in großen Summen an die Haupteaſſen einge- ſandt wurden. Auf höhern Befehl mußten ſie gegen größere Mün- zen für hohes Agio eingewechſelt werden und wanderten dann in den Schmelztiegel. Die Nationalbank hat in den letzten Jahren in ihrem Depot als Valuta für die circulirenden Zettel, ſtatt Species mit denen in Hamburg Bco. gute Geſchäfte zu machen waren, eine kleine Münze ¼ und [FORMEL] Thalerſtücke, die bequemſte und beliebteſte Münze für den Verkehr, angehäuft und der Circulation großentheils ent- zogen. Und nun unſere Landesmünze auf ſolche Weiſe ſelten gewor- den, folgt die Erlaubniß däniſche Zettel auf die Steuern zu zahlen. Die Herzogthümer haben ſeit 1813 dem däniſchen Geldweſen die größten Opfer gebracht, und nehmen an den großen Vortheilen der däniſchen Nationalbank faſt keinen Antheil. Deſto mehr erbittert die Zumuthung däniſche Zettel in Umlauf kommen zu laſſen, deren Valeur am Sunde aufbewahrt wird. Der Schleswig-Holſteiner iſt beſonders reizbar wenn die Landesrechte im Punkte des Geldweſens verletzt werden. * Altona, 9 März. Die mächtigen Rückwirkungen der fran- zöſiſchen Ereigniſſe auf Deutſchland, die aller Orten im großen Va- terland bereits ſo laut und ſo energiſch ſich kundgeben, dringen all- gemach auch in unſern fernen Norden. Unſere Stadt iſt die erſte in den Herzogthümern die dem im Süden gegebenen Beiſviele folgt und ſich anſchickt mit einer Reihe ſehr beſtimmter Forderungen an den regierenden Landesherrn ſich zu wenden. Am geſtrigen Abend hat der hieſige Bürgerorden, der über 600 Mitglieder zählt und

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 75, 15. März 1848, S. 1197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine75_1848/13>, abgerufen am 31.10.2024.