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Allgemeine Zeitung, Nr. 82, 22. März 1848.

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Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.


Mittwoch Nr. 82. 22 März 1848.
AUGSBURG. Abonnement hier bei der
Zeitungs-Expedition, Preis vierteljährig
3 fl. 34 kr., für das ganze Jahr 14 fl. 15 kr.
des 24 fl.-Fusses od. 8 Thlr. 41/2 Sgr. pr. C.;
für auswärts bei der hiesigen k. Ober-
postamts-Zeitungs-Expedition, sodann für
Deutschland bei allen Postämtern, ganz-
jährig, halbjährig und bei Beginn der
2ten Hälfte jedes Semesters auch viertel-
jährig; für Frankreich in Strassburg bei
G. A. Alexandre, in Paris bei demsel-
ben Nr 23, rue Notre Dame de Nazareth
und bei der deutschen Buchhandlung von
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F. Klincksieck Nr. 11, rue de Lille, und
bei dem Postamt in Karlsruhe; für Eng-
land bei Williams & Norgate, 14 Hen-
riette-Street, Covent-Garden in London,
für Nordamerika bei den Postämtern Bre-
men u. Hamburg, für Italien bei den k. k.
Postämtern zu Bregenz, Innsbruck, Vero-
na, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie-
chenland u. die Levante etc. bei dem k. k.
Postamt in Triest. Inserate aller Art werden
aufgenommen und der Raum der dreispal-
tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt-
blatt
mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr.


[Spaltenumbruch]

Königliches Patent.

Ludwig

von Gottes Gnaden, König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc.

Wir haben Uns Allerhöchst bewogen gefunden zu Unseres gelieb-
ten Sohnes, des Kronprinzen Maximilian, königlichen Hoheit, Gun-
sten auf Unsere Krone zu verzichten, und fügen mit diesem zugleich zu
wissen daß Wir von nun an die Namens-Titulatur: "König Ludwig"
(Majestät),
und Unsere vielgeliebte königliche Gemahlin die Titulatur:
"Königin Therese" (Majestät), führen werden. -- Vorstehende
Unsere Verzichtleistung und Titulatur-Bestimmung ist in Unserem Re-
gierungsblatte zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Ludwig.



Königliche Worte an die Bayern.

Bayern!

Eine neue Richtung hat begonnen, eine andere als die in der Ver-
fassungsurkunde enthaltene, in welcher Ich nun im 23sten Jahre ge-
herrscht.

Ich lege die Krone nieder zu Gunsten Meines ge-
liebten Sohnes des Kronprinzen Maximilian.

Treu der Verfassung regierte Ich; dem Wohle des Volkes war
Mein Leben geweiht; als wenn Ich eines Freistaats Beamter gewe-
sen, so gewissenhaft ging Ich mit dem Staatsgute, mit den Staatsgel-
dern um. Ich kann Jedem offen in die Augen sehen. Und nun
Meinen tief gefühlten Dank Allen die Mir anhingen.

Auch vom Throne herabgestiegen, schlägt glühend Mein Herz für
Bayern, für Deutschland.


Ludwig.


Regierungs-Antritts-Patent

Fr. Maj. des Königs Maximilian II von Bayern.

Wir Maximilian II

von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben etc. etc.

Entbieten Männiglich Unseren Gruß und Königliche Gnade zuvor!

Nachdem Unseres vielgeliebten und theuersten Herrn Vaters König-
liche Majestät Sich unterm 20 d. M. aus frei-eigenem Entschlufse Aller-
höchst bewogen gefunden haben zu Unseren Gunsten den Verzicht auf die
Krone Bayern zu erklären, und durch diese Verzichtleistung das König-
reich Bayern in der Gesammt-Vereinigung aller seiner älteren und neue-
ren Gebietstheile nach den Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde auf
den Grund der Staats- und Haus-Verträge an Uns, als nächsten
Stammfolger übergegangen ist, und Wir davon vollen Besitz ergriffen
und die Regierung des Königreiches angetreten haben;

Als wollen Wir Uns zu sämmtlichen Ständen, Bürgern und Unter-
hanen in den Städten und auf dem Lande, auch allen Bediensteten und
[Spaltenumbruch] überhaupt allen Unseren Erblanden Angehörigen, welchen Standes,
Würde und Wesens sie immer seyn mögen, gnädigst versehen daß sie
Uns von nun an für ihren rechtmäßigen und einzigen Landesherrn so
willig als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche Treue und unwei-
gerlichen Gehorsam leisten, sofort in Allen Stücken sich, wie es pflicht-
bewußten Unterthanen gegen ihre von Gott verordnete Landesherrschaft
und Obrigkeit gebührt, gegen Uns bezeigen werden.

Wir geben denselben dagegen zu erkennen daß Wir den im Tit. X
§. 1 der Verfassungs-Urkunde enthaltenen Eid bereits in der dort vorge-
schriebenen Form abgelegt haben.

Damit der Gang der Regierungs- und Justizgeschäfte nicht unter-
brochen werde, oder zum Schaden des gemeinen Wesens einiger Aufent-
halt entstehe, so ist Unser Befehl daß sämmtliche Stellen und Behörden
im Königreiche ihre Verrichtungen bis auf Unsere nähere Bestimmung
gebührend und nach ihren aufhabenden Amtspflichten fortsetzen, die amt-
lichen Ausfertigungen von nun an unter Unserem Namen und Titel,
wo solches vorgeschrieben ist, erlassen, bei der Siegelung aber sich der
bisherigen Siegel solange, bis ihnen die neu zu verfertigenden werden
zugestellt werden, bedienen sollen.

Wir wollen alle Bedienstete an den von ihnen geleisteten Verfas-
sungs- und Dienst-Eid besonders erinnert haben, und versehen Uns gnä-
digst Unsere gesammten Stände, Unterthanen und Diener werden dieser
ersten, von Uns, als ihrem angeborenen rechtmäßigen Landesherrn an
sie gerichteten Aufforderung sich treugehorsamst fügen, wogegen Wir
ihnen mit Königlicher Huld und Gnade wohl beigethan verbleiben.


[Spaltenumbruch] (L. S.)
[Spaltenumbruch] Maximilian.
Frhr. v. Thon-Dittmer,
Staatsrath.
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl:
der General-Secretär,
F. v. Kobell.


Königliche Worte an die Bayern.

Bayern!

Mein vielgeliebter Vater und König hat geruht Mir die Krone zu
übertragen. Tief ergriffen fühle Ich das ganze Gewicht der Verpflich-
tungen das er Mir auferlegt.

In einer Zeit besteige Ich den Thron die mit ihren großen Anfor-
derungen das In- und Ausland mächtig bewegt. Auf Gottes allmäch-
tigen Schutz vertraue Ich und auf Meinen redlichen Willen dieser Zeit
Gebot zu verstehen und zu vollbringen. Wahrheit will Ich in Allem.
Recht und gesetzmäßige Freiheit im Gebiet der Kirche wie des Staates.

Auf der Bayern Treue hoffe Ich, auf die seit Jahrhunderten bewährte
Liebe zu ihrem Fürsten.

Bayern, steht Mir bei in Meinem festen Vorhaben Cuch auf die
Stuft zu erheben zu der Ihr als ein freies Volk berufen seyd, ein Ach-
tung gebietender Staat im einigen deutschen Vaterlande!


Maximilian.
[Spaltenumbruch]
Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchſten Privilegien.


Mittwoch Nr. 82. 22 März 1848.
AUGSBURG. Abonnement hier bei der
Zeitungs-Expedition, Preis vierteljährig
3 fl. 34 kr., für das ganze Jahr 14 fl. 15 kr.
des 24 fl.-Fusses od. 8 Thlr. 4½ Sgr. pr. C.;
für auswärts bei der hiesigen k. Ober-
postamts-Zeitungs-Expedition, sodann für
Deutschland bei allen Postämtern, ganz-
jährig, halbjährig und bei Beginn der
2ten Hälfte jedes Semesters auch viertel-
jährig; für Frankreich in Strassburg bei
G. A. Alexandre, in Paris bei demsel-
ben Nr 23, rue Notre Dame de Nazareth
und bei der deutschen Buchhandlung von
[Spaltenumbruch]

[Spaltenumbruch]
F. Klincksieck Nr. 11, rue de Lille, und
bei dem Postamt in Karlsruhe; für Eng-
land bei Williams & Norgate, 14 Hen-
riette-Street, Covent-Garden in London,
für Nordamerika bei den Postämtern Bre-
men u. Hamburg, für Italien bei den k. k.
Postämtern zu Bregenz, Innsbruck, Vero-
na, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie-
chenland u. die Levante etc. bei dem k. k.
Postamt in Triest. Inserate aller Art werden
aufgenommen und der Raum der dreispal-
tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt-
blatt
mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr.


[Spaltenumbruch]

Königliches Patent.

Ludwig

von Gottes Gnaden, König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc.

Wir haben Uns Allerhöchſt bewogen gefunden zu Unſeres gelieb-
ten Sohnes, des Kronprinzen Maximilian, königlichen Hoheit, Gun-
ſten auf Unſere Krone zu verzichten, und fügen mit dieſem zugleich zu
wiſſen daß Wir von nun an die Namens-Titulatur: „König Ludwig“
(Majeſtät),
und Unſere vielgeliebte königliche Gemahlin die Titulatur:
„Königin Thereſe“ (Majeſtät), führen werden. — Vorſtehende
Unſere Verzichtleiſtung und Titulatur-Beſtimmung iſt in Unſerem Re-
gierungsblatte zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Ludwig.



Königliche Worte an die Bayern.

Bayern!

Eine neue Richtung hat begonnen, eine andere als die in der Ver-
faſſungsurkunde enthaltene, in welcher Ich nun im 23ſten Jahre ge-
herrſcht.

Ich lege die Krone nieder zu Gunſten Meines ge-
liebten Sohnes des Kronprinzen Maximilian.

Treu der Verfaſſung regierte Ich; dem Wohle des Volkes war
Mein Leben geweiht; als wenn Ich eines Freiſtaats Beamter gewe-
ſen, ſo gewiſſenhaft ging Ich mit dem Staatsgute, mit den Staatsgel-
dern um. Ich kann Jedem offen in die Augen ſehen. Und nun
Meinen tief gefühlten Dank Allen die Mir anhingen.

Auch vom Throne herabgeſtiegen, ſchlägt glühend Mein Herz für
Bayern, für Deutſchland.


Ludwig.


Regierungs-Antritts-Patent

Fr. Maj. des Königs Maximilian II von Bayern.

Wir Maximilian II

von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc.

Entbieten Männiglich Unſeren Gruß und Königliche Gnade zuvor!

Nachdem Unſeres vielgeliebten und theuerſten Herrn Vaters König-
liche Majeſtät Sich unterm 20 d. M. aus frei-eigenem Entſchlufſe Aller-
höchſt bewogen gefunden haben zu Unſeren Gunſten den Verzicht auf die
Krone Bayern zu erklären, und durch dieſe Verzichtleiſtung das König-
reich Bayern in der Geſammt-Vereinigung aller ſeiner älteren und neue-
ren Gebietstheile nach den Beſtimmungen der Verfaſſungs-Urkunde auf
den Grund der Staats- und Haus-Verträge an Uns, als nächſten
Stammfolger übergegangen iſt, und Wir davon vollen Beſitz ergriffen
und die Regierung des Königreiches angetreten haben;

Als wollen Wir Uns zu ſämmtlichen Ständen, Bürgern und Unter-
hanen in den Städten und auf dem Lande, auch allen Bedienſteten und
[Spaltenumbruch] überhaupt allen Unſeren Erblanden Angehörigen, welchen Standes,
Würde und Weſens ſie immer ſeyn mögen, gnädigſt verſehen daß ſie
Uns von nun an für ihren rechtmäßigen und einzigen Landesherrn ſo
willig als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche Treue und unwei-
gerlichen Gehorſam leiſten, ſofort in Allen Stücken ſich, wie es pflicht-
bewußten Unterthanen gegen ihre von Gott verordnete Landesherrſchaft
und Obrigkeit gebührt, gegen Uns bezeigen werden.

Wir geben denſelben dagegen zu erkennen daß Wir den im Tit. X
§. 1 der Verfaſſungs-Urkunde enthaltenen Eid bereits in der dort vorge-
ſchriebenen Form abgelegt haben.

Damit der Gang der Regierungs- und Juſtizgeſchäfte nicht unter-
brochen werde, oder zum Schaden des gemeinen Weſens einiger Aufent-
halt entſtehe, ſo iſt Unſer Befehl daß ſämmtliche Stellen und Behörden
im Königreiche ihre Verrichtungen bis auf Unſere nähere Beſtimmung
gebührend und nach ihren aufhabenden Amtspflichten fortſetzen, die amt-
lichen Ausfertigungen von nun an unter Unſerem Namen und Titel,
wo ſolches vorgeſchrieben iſt, erlaſſen, bei der Siegelung aber ſich der
bisherigen Siegel ſolange, bis ihnen die neu zu verfertigenden werden
zugeſtellt werden, bedienen ſollen.

Wir wollen alle Bedienſtete an den von ihnen geleiſteten Verfaſ-
ſungs- und Dienſt-Eid beſonders erinnert haben, und verſehen Uns gnä-
digſt Unſere geſammten Stände, Unterthanen und Diener werden dieſer
erſten, von Uns, als ihrem angeborenen rechtmäßigen Landesherrn an
ſie gerichteten Aufforderung ſich treugehorſamſt fügen, wogegen Wir
ihnen mit Königlicher Huld und Gnade wohl beigethan verbleiben.


[Spaltenumbruch] (L. S.)
[Spaltenumbruch] Maximilian.
Frhr. v. Thon-Dittmer,
Staatsrath.
Auf Königlich Allerhöchſten Befehl:
der General-Secretär,
F. v. Kobell.


Königliche Worte an die Bayern.

Bayern!

Mein vielgeliebter Vater und König hat geruht Mir die Krone zu
übertragen. Tief ergriffen fühle Ich das ganze Gewicht der Verpflich-
tungen das er Mir auferlegt.

In einer Zeit beſteige Ich den Thron die mit ihren großen Anfor-
derungen das In- und Ausland mächtig bewegt. Auf Gottes allmäch-
tigen Schutz vertraue Ich und auf Meinen redlichen Willen dieſer Zeit
Gebot zu verſtehen und zu vollbringen. Wahrheit will Ich in Allem.
Recht und geſetzmäßige Freiheit im Gebiet der Kirche wie des Staates.

Auf der Bayern Treue hoffe Ich, auf die ſeit Jahrhunderten bewährte
Liebe zu ihrem Fürſten.

Bayern, ſteht Mir bei in Meinem feſten Vorhaben Cuch auf die
Stuft zu erheben zu der Ihr als ein freies Volk berufen ſeyd, ein Ach-
tung gebietender Staat im einigen deutſchen Vaterlande!


Maximilian.
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[0001] Allgemeine Zeitung. Mit allerhöchſten Privilegien. Mittwoch Nr. 82. 22 März 1848. AUGSBURG. Abonnement hier bei der Zeitungs-Expedition, Preis vierteljährig 3 fl. 34 kr., für das ganze Jahr 14 fl. 15 kr. des 24 fl.-Fusses od. 8 Thlr. 4½ Sgr. pr. C.; für auswärts bei der hiesigen k. Ober- postamts-Zeitungs-Expedition, sodann für Deutschland bei allen Postämtern, ganz- jährig, halbjährig und bei Beginn der 2ten Hälfte jedes Semesters auch viertel- jährig; für Frankreich in Strassburg bei G. A. Alexandre, in Paris bei demsel- ben Nr 23, rue Notre Dame de Nazareth und bei der deutschen Buchhandlung von F. Klincksieck Nr. 11, rue de Lille, und bei dem Postamt in Karlsruhe; für Eng- land bei Williams & Norgate, 14 Hen- riette-Street, Covent-Garden in London, für Nordamerika bei den Postämtern Bre- men u. Hamburg, für Italien bei den k. k. Postämtern zu Bregenz, Innsbruck, Vero- na, Venedig, Triest u. Mailand, für Grie- chenland u. die Levante etc. bei dem k. k. Postamt in Triest. Inserate aller Art werden aufgenommen und der Raum der dreispal- tigen Colonelzeile berechnet: im Haupt- blatt mit 12 kr., in der Beilage mit 9 kr. Königliches Patent. Ludwig von Gottes Gnaden, König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc. Wir haben Uns Allerhöchſt bewogen gefunden zu Unſeres gelieb- ten Sohnes, des Kronprinzen Maximilian, königlichen Hoheit, Gun- ſten auf Unſere Krone zu verzichten, und fügen mit dieſem zugleich zu wiſſen daß Wir von nun an die Namens-Titulatur: „König Ludwig“ (Majeſtät), und Unſere vielgeliebte königliche Gemahlin die Titulatur: „Königin Thereſe“ (Majeſtät), führen werden. — Vorſtehende Unſere Verzichtleiſtung und Titulatur-Beſtimmung iſt in Unſerem Re- gierungsblatte zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Gegeben München, den zwanzigſten März des Jahres Eintau- ſend Achthundert und achtundvierzig, im dreiundzwanzigſten Unſerer Regierung. Ludwig. Königliche Worte an die Bayern. Bayern! Eine neue Richtung hat begonnen, eine andere als die in der Ver- faſſungsurkunde enthaltene, in welcher Ich nun im 23ſten Jahre ge- herrſcht. Ich lege die Krone nieder zu Gunſten Meines ge- liebten Sohnes des Kronprinzen Maximilian. Treu der Verfaſſung regierte Ich; dem Wohle des Volkes war Mein Leben geweiht; als wenn Ich eines Freiſtaats Beamter gewe- ſen, ſo gewiſſenhaft ging Ich mit dem Staatsgute, mit den Staatsgel- dern um. Ich kann Jedem offen in die Augen ſehen. Und nun Meinen tief gefühlten Dank Allen die Mir anhingen. Auch vom Throne herabgeſtiegen, ſchlägt glühend Mein Herz für Bayern, für Deutſchland. München, den 20 März 1848. Ludwig. Regierungs-Antritts-Patent Fr. Maj. des Königs Maximilian II von Bayern. Wir Maximilian II von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc. Entbieten Männiglich Unſeren Gruß und Königliche Gnade zuvor! Nachdem Unſeres vielgeliebten und theuerſten Herrn Vaters König- liche Majeſtät Sich unterm 20 d. M. aus frei-eigenem Entſchlufſe Aller- höchſt bewogen gefunden haben zu Unſeren Gunſten den Verzicht auf die Krone Bayern zu erklären, und durch dieſe Verzichtleiſtung das König- reich Bayern in der Geſammt-Vereinigung aller ſeiner älteren und neue- ren Gebietstheile nach den Beſtimmungen der Verfaſſungs-Urkunde auf den Grund der Staats- und Haus-Verträge an Uns, als nächſten Stammfolger übergegangen iſt, und Wir davon vollen Beſitz ergriffen und die Regierung des Königreiches angetreten haben; Als wollen Wir Uns zu ſämmtlichen Ständen, Bürgern und Unter- hanen in den Städten und auf dem Lande, auch allen Bedienſteten und überhaupt allen Unſeren Erblanden Angehörigen, welchen Standes, Würde und Weſens ſie immer ſeyn mögen, gnädigſt verſehen daß ſie Uns von nun an für ihren rechtmäßigen und einzigen Landesherrn ſo willig als pflichtmäßig erkennen, Uns unverbrüchliche Treue und unwei- gerlichen Gehorſam leiſten, ſofort in Allen Stücken ſich, wie es pflicht- bewußten Unterthanen gegen ihre von Gott verordnete Landesherrſchaft und Obrigkeit gebührt, gegen Uns bezeigen werden. Wir geben denſelben dagegen zu erkennen daß Wir den im Tit. X §. 1 der Verfaſſungs-Urkunde enthaltenen Eid bereits in der dort vorge- ſchriebenen Form abgelegt haben. Damit der Gang der Regierungs- und Juſtizgeſchäfte nicht unter- brochen werde, oder zum Schaden des gemeinen Weſens einiger Aufent- halt entſtehe, ſo iſt Unſer Befehl daß ſämmtliche Stellen und Behörden im Königreiche ihre Verrichtungen bis auf Unſere nähere Beſtimmung gebührend und nach ihren aufhabenden Amtspflichten fortſetzen, die amt- lichen Ausfertigungen von nun an unter Unſerem Namen und Titel, wo ſolches vorgeſchrieben iſt, erlaſſen, bei der Siegelung aber ſich der bisherigen Siegel ſolange, bis ihnen die neu zu verfertigenden werden zugeſtellt werden, bedienen ſollen. Wir wollen alle Bedienſtete an den von ihnen geleiſteten Verfaſ- ſungs- und Dienſt-Eid beſonders erinnert haben, und verſehen Uns gnä- digſt Unſere geſammten Stände, Unterthanen und Diener werden dieſer erſten, von Uns, als ihrem angeborenen rechtmäßigen Landesherrn an ſie gerichteten Aufforderung ſich treugehorſamſt fügen, wogegen Wir ihnen mit Königlicher Huld und Gnade wohl beigethan verbleiben. Gegeben in Unſerer Haupt- und Reſidenzſtadt München den einund- zwanzigſten März Eintauſend achthundert achtundvierzig. (L. S.) Maximilian. Frhr. v. Thon-Dittmer, Staatsrath. Auf Königlich Allerhöchſten Befehl: der General-Secretär, F. v. Kobell. Königliche Worte an die Bayern. Bayern! Mein vielgeliebter Vater und König hat geruht Mir die Krone zu übertragen. Tief ergriffen fühle Ich das ganze Gewicht der Verpflich- tungen das er Mir auferlegt. In einer Zeit beſteige Ich den Thron die mit ihren großen Anfor- derungen das In- und Ausland mächtig bewegt. Auf Gottes allmäch- tigen Schutz vertraue Ich und auf Meinen redlichen Willen dieſer Zeit Gebot zu verſtehen und zu vollbringen. Wahrheit will Ich in Allem. Recht und geſetzmäßige Freiheit im Gebiet der Kirche wie des Staates. Auf der Bayern Treue hoffe Ich, auf die ſeit Jahrhunderten bewährte Liebe zu ihrem Fürſten. Bayern, ſteht Mir bei in Meinem feſten Vorhaben Cuch auf die Stuft zu erheben zu der Ihr als ein freies Volk berufen ſeyd, ein Ach- tung gebietender Staat im einigen deutſchen Vaterlande! München, 20 März 1848. Maximilian.

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Christopher Georgi, Manuel Wille, Jurek von Lingen: Bearbeitung und strukturelle Auszeichnung der durch die Grepect GmbH bereitgestellten Texttranskription. (2022-04-08T12:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 82, 22. März 1848, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine82_1848/1>, abgerufen am 16.05.2024.