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Allgemeine Zeitung, Nr. 95, 5. April 1849.

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[Spaltenumbruch] geßlichen Märzbegeisterung mit einem Hauch von phantastischer romanti-
scher Färbung, den wir als deutsche Localfarbe erkennen. Nach Auflösung
des Tann'schen Corps blieb unser Künstler im preußischen Hauptquartier,
wo General Wrangel ihn mit Gastfreiheit aufnahm, ihn den verwaisten
Freischaarenlieutenant, in dem für preußische Soldatenaugen wohl höchst
ordonnanzwidrigen Waffenschmuck der Münchner Künstlerwehr. Auch hier
sammelte er fleißig in seine Mappe, täglich angeregt von merkwürdigen
Ereignissen die er erlebte, interessanten Männern die er kennen lernte. In
Begleitung des Prinzen Friedrich von Baden, der mittlerweile mit seinen
Truppen im nordischen Feldlager erschienen war, überrascht daselbst dem
Hofmaler seines Vaters zu begegnen, ging Dietz nach Berlin und kehrte
von da nach München zurück, in dem Frieden seines Ateliers die Stoffe zu
verarbeiten welche er vor dem Feinde gesammelt. Von einem Album, ge-
widmet den preußischen Regimentern welche in Schleswig-Holstein gefoch-
ten, ist bereits die erste Lieferung erschienen. Einen Haupttheil seiner
Thätigkeit wandte er einem größern Oelgemälde zu, welches General
Wrangel darstellt im Treffen vor Schleswig, im Augenblick wo er dem
Prinzen Friedrich von Holstein den Befehl ertheilt die Umgehung der Dä-
nen auf ihrem rechten Flügel mit den holsteinischen Truppen zu unter-
stützen, welche Umgehung bekanntlich die Entscheidung herbeiführte. Das
Bild ist voll Leben und von entschiedener malerischer Wirkung. Seht --
da kommen sie von dem genommenen Danewerk hergesprengt, voran der
alte behelmte General mit den stählernen Zügen, ihm zur Seite die
ritterliche Gestalt des Prinzen von Holstein auf dem bäumenden Schim-
mel, gefolgt von dem jugendlichen Prinzen Friedrich Karl von Preußen,
der sich vor Schleswig seine Sporen verdient, dem Grafen Oriola, dem
Gefährten des Prinzen Waldemar in den indischen Schlachten, und noch
manch anderer persönlich oder malerisch interessanten Gestalt. Sieges-
freudig blitzen die Helme und Waffen im Glanz der sinkenden Sonne, und
hinter den schnaubenden Rossen zlehen schwere Wolken über das Schlacht-
feld hin, über das erste deutsche Schlachtfeld nach 33jährigem Frieden!
Drunten am Waldsaum entbrennt das Gefecht in heftigem Gewehrfeuer,
und die weißen Mauern des Schlosses Gottorp, des alten Schlüssels zu
den Herzogthümern, blinken bedeutsam herüber. Entschlossen beim Wie-
derbeginn des Kriegs in Schleswig-Holstein aufs neue dahin zu eilen,
wird uns Feodor Dietz in den nächsten Tagen verlassen. Als Scheidegruß
wünschen wir seinem Griffel, sowie den gesammten deutschen Waffen die
Begeisterung und das Glück des Sommers 1848.


Der die Wiederanstellung der Professo-
ren v. Lassaulx und Phillips besprechende Correspondenzartikel aus Mün-
chen vom 18 März in Nr. 79 der Allgem. Ztg. veranlaßt uns *), über
das was in demselben in Bezug auf die von allen denjenigen, welche des
Verfassers Anficht über die Gerechtigkeit der fraglichen Regierungs-
maßregel theilen, ebenso sehnlich als bestimmt erwartete, aber gleichwohl
noch nicht erfolgte Reactivirung Döllingers gesagt wird, nachträglich fol-
gende Bemerkungen zu machen. Zunächst lesen wir in dem fraglichen Ar-
tikel: "auch Döllinger hat gebeten auf seine Lehrstelle in München zurück-
kehren zu dürfen."
Bei all der scheinbaren Vertrautheit des Verfassers
mit den obwaltenden Verhältnissen möchten wir uns hier die Frage erlau-
ben, woher er dieß wohl wisse? Ein Döllinger hat doch gewiß ganz ein-
fach theils seiner guten Sache und der Gerechtigkeit des Königs vertrauen,
theils für eine bessere Zukunft für seine Thätigkeit an der Hochschule, an
welcher er so ersprießlich gewirkt, sich auf den nirgends bestrittenen und
zumal in der ganzen katholischen Welt anerkannten wissenschaftlichen Ruf
stützen können!? Wir wissen nur daß seine Wiedereinführung in das ihm
widerrechtlich entzogene akademische Lehramt mit Sehnsucht gewünscht und
darum oft und dringend erbeten worden ist, weßhalb wir denn auch nicht
müde werden in dem Vertrauen, seine gerechte Sache werde und müsse
mit der der gesetzlichen Freiheit zuletzt trotz aller Anstrebungen der Geg-
ner beider zuverlässig fiegen. Daran anknüpfend, fährt der Verfasser
fort, "gerade um das Lehren solle es Döllinger zu thun seyn"
-- und um was anders, so fragen wir, soll und kann es dem akademischen
Lehrer, wie er seyn muß, je zu thun seyn? Bedürften wir eines solchen, so
würden wir eben darin das rühmlichste Zeugniß für Döllingers rein wis-
senschaftlichen Eifer wiederfinden, und zugleich die begründetste und un-
mittelbarste Berufung an die -- doch wohl auch den katholischen und in-
sonderheit auch den theologischen Professoren -- gewährleistete oder noch
zu gewährleistende Rede- und Lehrfreiheit, das heißt mit andern Worten
genau an das nämliche unveräußerliche akademische Recht welches durch
Döllingers Entfernung von seinem Lehrstuhle so schwer verletzt worden ist
und als verletzt erscheinen wird und muß, bis er durch einen ver-
[Spaltenumbruch] söhnenden Act der Gerechtigkeit seinem Lrhrerberufe wiedergegeben seyn
wird! Nur nebenbei, und von dem Verfasser wohl schwerlich als ein wirk-
licher Hinderungsgrund für den in der Reactivirung Döllingers liegenden
Gerechtigkeitsact anerkannt, wird auf die bereits geschehene Wiederbe-
setzung des Lehrstuhls desselben hingewiesen. Wir vermöchten hier vieles
kräftig einzuwenden! Hat doch selbst früher v. Zu-Rhein in einer jüngst
im Reichsrathe gehaltenen Vertheidigungsrede theils zugestanden, wie viele
Mühe es gekostet diese Wiederbesetzung zu bewirken, theils geradezu sich
dagegen verwahrt zu Döllingers Entfernung beigetragen oder sie gutge-
heißen zu haben! Jedoch wir wollen gerade diesen Punkt nur leisest be-
rühren und den Verfasser lediglich auf die fast beispiellose Kargheit auf-
merksam machen, mit welcher die theologische Facultät der hiesigen Hoch-
schule seit lange behandelt worden ist, wenn es galt ihr ausgezeichnete
Lehrkräfte zu gewinnen. Sollen wir es vielleicht eben diesem übelange-
brachten Sparsystem zuschreiben daß die seit 1843 beliebte Cumulirung
der beiden Professuren der Kirchengeschichte und des katholischen Kirchen-
rechts, welche nur eine vorübergehende seyn sollte, seit Döllingers Entfer-
nung als eine bleibende scheint angesehen werden zu wollen?! Aber mit
Gefühlen -- geringst gesagt -- der Wehmuth müssen den Freund des
Rechts und der gesetzlichen Freiheit die Sätze erfüllen mit welchen der
Verfasser seinen Artikel schließt. Wie, in einer Zeit, wo die Lernfrei-
heit mit der Lehrfreiheit
von allen Seiten her unabweisbar begehrt
wird, "soll der Staat nicht im Stande seyn die erstere für katholische Theo-
&q;logen aufrechtzuerhalten, weil man ja allerlei Mittel kenne wodurch von
&q;der hohen Geistlichkeit auf den Besuch der Collegien bei bestimmten Pro-
&q;fessoren zwangsweise hingewirkt werde, so daß das Lesen freisinniger
&q;Professoren daneben nicht viel ausrichte?!"
Fürwahr, ob in diesen
Sätzen größerer Zweifel an der Macht des Staates und der öffentlichen
Meinung oder des Einflusses der Lehr- und Lernfreiheit, oder größerer
Mangel an Einsicht in die wirklichen Verhältnisse vorherrsche, das vermö-
gen wir kaum zu entscheiden. Wenn gegen dasjenige was dem Verfasser
als Wahn und Gespenst vorschwebt, irgend worin in früherer Zeit ein Palla-
dium gelegen war, so war es sicher und gewiß nicht in dem die Lehrer der
Theologie und ihr geistiges Schaffen und Wirken überwachenden Polizei-
staate, es war in den theologischen Facultäten der Hochschu-
len!
Und um wie viel mehr und sicherer wird dieß der Fall seyn wenn sie
sich unterstützt und gehoben sehen durch die längst begehrte Sicherstellung
der Lehrfreiheit?! Eben weil dem so ist, vertrauen wir, die Gerechtigkeit
welche keine Popularität kennt, sondern nur im Auge hat was für alle
unabänderliches Gesetz seyn und bleiben muß, werde auch dieses Gespenst
befiegen. Einzig und allein darauf bauen wir unsere Hoffnung und unser
Vertrauen Döllinger bald wieder seiner Berufsthätigkeit als Lehrer zu-
rückgegeben zu sehen!



Mecklenburg.

Nachdem gestern im Landtag ein An-
trag Petermanns zur Begutachtung und Berichterstattung über das
Herbeiziehen preußischer Truppen nach Strelitz einen Ausschuß einzu-
setzen angenommen war, kam heute die Anwefenheit preußischer Truppen
in Mecklenburg von neuem zur Sprache. Petermann brachte eine dring-
liche Interpellation an den strelitz'schen Commissarius ein, aus welchen
Gründen preußische Truppen nach Stargard und Strelitz verlegt sind,
wann sie zurückgezogen werden sollen etc. Von Roloff ging eine Inter-
pellation über das Einrücken preußischen Militärs in Mirow ein. Der
str litz'sche Commissär erklärte, einen Tag zur Beantwortung dieser Anfra-
gen anzusetzen sey er heute noch nicht im Stande, werde ihn aber so bald
wie möglich anzeigen. Der Herzog Georg von Mecklenburg-Strelitz i
nach Berlin abgereist, und dort am 22 angekommen. In Bezug auf di:
Octroyirungsgerüchte erklärte die Mecklenburgische Zeitung vor einigen
Tagen, dieselben seyen unbegründet. Heute bemerkt sie ausdrücklich daß
sie zu dem Widerspruch gegen jene Gerüchte vollkommen ermächtigt gewesen
sey, und fügt hinzu: "In Uebereinstimmung mit unsrer Erklärung hat
noch der Minister v. Lützow in der Kammersitzung vom 16 März die sichere
Erwartung ausgesprochen daß das Staatsgrundgesetz ebenso wie in Ol-
denburg auf dem Wege gegenseitiger Verständigung zu Stande kommen
werde. Die mecklenburgischen Truppen werden bis auf weiteres keinen
Antheil an dem in Schleswig-Holstein bevorstehenden Kampfe nehmen.
Die Reichscommission zur Untersuchung der Befestigungsangelegenheiten
an den Küsten der Nord- und Ostsee, bestehend aus dem k. k. österreichi-
schen Obersten in der Marine, v. Kudrlaffski, dem hannoverischen Oberst-
lieutenant vom Ingenieurcorps, Glünder, und dem k. preußischen Major
von der Artillerie, v. Troschke, hat ihre Geschäfte beendet und sich aufgelöst.


In der heutigen Sitzung der Abgeordneten-
versammlung gab der Commissär Buchka auf wiederhokte Interpellatio-

*) Der Artikel kommt uns von der katholisch-theologischen Facultät in Mün-
chen zu, die uns um dessen Aufnahme ersucht hat.

[Spaltenumbruch] geßlichen Märzbegeiſterung mit einem Hauch von phantaſtiſcher romanti-
ſcher Färbung, den wir als deutſche Localfarbe erkennen. Nach Auflöſung
des Tann’ſchen Corps blieb unſer Künſtler im preußiſchen Hauptquartier,
wo General Wrangel ihn mit Gaſtfreiheit aufnahm, ihn den verwaisten
Freiſchaarenlieutenant, in dem für preußiſche Soldatenaugen wohl höchſt
ordonnanzwidrigen Waffenſchmuck der Münchner Künſtlerwehr. Auch hier
ſammelte er fleißig in ſeine Mappe, täglich angeregt von merkwürdigen
Ereigniſſen die er erlebte, intereſſanten Männern die er kennen lernte. In
Begleitung des Prinzen Friedrich von Baden, der mittlerweile mit ſeinen
Truppen im nordiſchen Feldlager erſchienen war, überraſcht daſelbſt dem
Hofmaler ſeines Vaters zu begegnen, ging Dietz nach Berlin und kehrte
von da nach München zurück, in dem Frieden ſeines Ateliers die Stoffe zu
verarbeiten welche er vor dem Feinde geſammelt. Von einem Album, ge-
widmet den preußiſchen Regimentern welche in Schleswig-Holſtein gefoch-
ten, iſt bereits die erſte Lieferung erſchienen. Einen Haupttheil ſeiner
Thätigkeit wandte er einem größern Oelgemälde zu, welches General
Wrangel darſtellt im Treffen vor Schleswig, im Augenblick wo er dem
Prinzen Friedrich von Holſtein den Befehl ertheilt die Umgehung der Dä-
nen auf ihrem rechten Flügel mit den holſteiniſchen Truppen zu unter-
ſtützen, welche Umgehung bekanntlich die Entſcheidung herbeiführte. Das
Bild iſt voll Leben und von entſchiedener maleriſcher Wirkung. Seht —
da kommen ſie von dem genommenen Danewerk hergeſprengt, voran der
alte behelmte General mit den ſtählernen Zügen, ihm zur Seite die
ritterliche Geſtalt des Prinzen von Holſtein auf dem bäumenden Schim-
mel, gefolgt von dem jugendlichen Prinzen Friedrich Karl von Preußen,
der ſich vor Schleswig ſeine Sporen verdient, dem Grafen Oriola, dem
Gefährten des Prinzen Waldemar in den indiſchen Schlachten, und noch
manch anderer perſönlich oder maleriſch intereſſanten Geſtalt. Sieges-
freudig blitzen die Helme und Waffen im Glanz der ſinkenden Sonne, und
hinter den ſchnaubenden Roſſen zlehen ſchwere Wolken über das Schlacht-
feld hin, über das erſte deutſche Schlachtfeld nach 33jährigem Frieden!
Drunten am Waldſaum entbrennt das Gefecht in heftigem Gewehrfeuer,
und die weißen Mauern des Schloſſes Gottorp, des alten Schlüſſels zu
den Herzogthümern, blinken bedeutſam herüber. Entſchloſſen beim Wie-
derbeginn des Kriegs in Schleswig-Holſtein aufs neue dahin zu eilen,
wird uns Feodor Dietz in den nächſten Tagen verlaſſen. Als Scheidegruß
wünſchen wir ſeinem Griffel, ſowie den geſammten deutſchen Waffen die
Begeiſterung und das Glück des Sommers 1848.


Der die Wiederanſtellung der Profeſſo-
ren v. Laſſaulx und Phillips beſprechende Correſpondenzartikel aus Mün-
chen vom 18 März in Nr. 79 der Allgem. Ztg. veranlaßt uns *), über
das was in demſelben in Bezug auf die von allen denjenigen, welche des
Verfaſſers Anficht über die Gerechtigkeit der fraglichen Regierungs-
maßregel theilen, ebenſo ſehnlich als beſtimmt erwartete, aber gleichwohl
noch nicht erfolgte Reactivirung Döllingers geſagt wird, nachträglich fol-
gende Bemerkungen zu machen. Zunächſt leſen wir in dem fraglichen Ar-
tikel: „auch Döllinger hat gebeten auf ſeine Lehrſtelle in München zurück-
kehren zu dürfen.“
Bei all der ſcheinbaren Vertrautheit des Verfaſſers
mit den obwaltenden Verhältniſſen möchten wir uns hier die Frage erlau-
ben, woher er dieß wohl wiſſe? Ein Döllinger hat doch gewiß ganz ein-
fach theils ſeiner guten Sache und der Gerechtigkeit des Königs vertrauen,
theils für eine beſſere Zukunft für ſeine Thätigkeit an der Hochſchule, an
welcher er ſo erſprießlich gewirkt, ſich auf den nirgends beſtrittenen und
zumal in der ganzen katholiſchen Welt anerkannten wiſſenſchaftlichen Ruf
ſtützen können!? Wir wiſſen nur daß ſeine Wiedereinführung in das ihm
widerrechtlich entzogene akademiſche Lehramt mit Sehnſucht gewünſcht und
darum oft und dringend erbeten worden iſt, weßhalb wir denn auch nicht
müde werden in dem Vertrauen, ſeine gerechte Sache werde und müſſe
mit der der geſetzlichen Freiheit zuletzt trotz aller Anſtrebungen der Geg-
ner beider zuverläſſig fiegen. Daran anknüpfend, fährt der Verfaſſer
fort, gerade um das Lehren ſolle es Döllinger zu thun ſeyn
— und um was anders, ſo fragen wir, ſoll und kann es dem akademiſchen
Lehrer, wie er ſeyn muß, je zu thun ſeyn? Bedürften wir eines ſolchen, ſo
würden wir eben darin das rühmlichſte Zeugniß für Döllingers rein wiſ-
ſenſchaftlichen Eifer wiederfinden, und zugleich die begründetſte und un-
mittelbarſte Berufung an die — doch wohl auch den katholiſchen und in-
ſonderheit auch den theologiſchen Profeſſoren — gewährleiſtete oder noch
zu gewährleiſtende Rede- und Lehrfreiheit, das heißt mit andern Worten
genau an das nämliche unveräußerliche akademiſche Recht welches durch
Döllingers Entfernung von ſeinem Lehrſtuhle ſo ſchwer verletzt worden iſt
und als verletzt erſcheinen wird und muß, bis er durch einen ver-
[Spaltenumbruch] ſöhnenden Act der Gerechtigkeit ſeinem Lrhrerberufe wiedergegeben ſeyn
wird! Nur nebenbei, und von dem Verfaſſer wohl ſchwerlich als ein wirk-
licher Hinderungsgrund für den in der Reactivirung Döllingers liegenden
Gerechtigkeitsact anerkannt, wird auf die bereits geſchehene Wiederbe-
ſetzung des Lehrſtuhls desſelben hingewieſen. Wir vermöchten hier vieles
kräftig einzuwenden! Hat doch ſelbſt früher v. Zu-Rhein in einer jüngſt
im Reichsrathe gehaltenen Vertheidigungsrede theils zugeſtanden, wie viele
Mühe es gekoſtet dieſe Wiederbeſetzung zu bewirken, theils geradezu ſich
dagegen verwahrt zu Döllingers Entfernung beigetragen oder ſie gutge-
heißen zu haben! Jedoch wir wollen gerade dieſen Punkt nur leiſeſt be-
rühren und den Verfaſſer lediglich auf die faſt beiſpielloſe Kargheit auf-
merkſam machen, mit welcher die theologiſche Facultät der hieſigen Hoch-
ſchule ſeit lange behandelt worden iſt, wenn es galt ihr ausgezeichnete
Lehrkräfte zu gewinnen. Sollen wir es vielleicht eben dieſem übelange-
brachten Sparſyſtem zuſchreiben daß die ſeit 1843 beliebte Cumulirung
der beiden Profeſſuren der Kirchengeſchichte und des katholiſchen Kirchen-
rechts, welche nur eine vorübergehende ſeyn ſollte, ſeit Döllingers Entfer-
nung als eine bleibende ſcheint angeſehen werden zu wollen?! Aber mit
Gefühlen — geringſt geſagt — der Wehmuth müſſen den Freund des
Rechts und der geſetzlichen Freiheit die Sätze erfüllen mit welchen der
Verfaſſer ſeinen Artikel ſchließt. Wie, in einer Zeit, wo die Lernfrei-
heit mit der Lehrfreiheit
von allen Seiten her unabweisbar begehrt
wird, „ſoll der Staat nicht im Stande ſeyn die erſtere für katholiſche Theo-
&q;logen aufrechtzuerhalten, weil man ja allerlei Mittel kenne wodurch von
&q;der hohen Geiſtlichkeit auf den Beſuch der Collegien bei beſtimmten Pro-
&q;feſſoren zwangsweiſe hingewirkt werde, ſo daß das Leſen freiſinniger
&q;Profeſſoren daneben nicht viel ausrichte?!“
Fürwahr, ob in dieſen
Sätzen größerer Zweifel an der Macht des Staates und der öffentlichen
Meinung oder des Einfluſſes der Lehr- und Lernfreiheit, oder größerer
Mangel an Einſicht in die wirklichen Verhältniſſe vorherrſche, das vermö-
gen wir kaum zu entſcheiden. Wenn gegen dasjenige was dem Verfaſſer
als Wahn und Geſpenſt vorſchwebt, irgend worin in früherer Zeit ein Palla-
dium gelegen war, ſo war es ſicher und gewiß nicht in dem die Lehrer der
Theologie und ihr geiſtiges Schaffen und Wirken überwachenden Polizei-
ſtaate, es war in den theologiſchen Facultäten der Hochſchu-
len!
Und um wie viel mehr und ſicherer wird dieß der Fall ſeyn wenn ſie
ſich unterſtützt und gehoben ſehen durch die längſt begehrte Sicherſtellung
der Lehrfreiheit?! Eben weil dem ſo iſt, vertrauen wir, die Gerechtigkeit
welche keine Popularität kennt, ſondern nur im Auge hat was für alle
unabänderliches Geſetz ſeyn und bleiben muß, werde auch dieſes Geſpenſt
befiegen. Einzig und allein darauf bauen wir unſere Hoffnung und unſer
Vertrauen Döllinger bald wieder ſeiner Berufsthätigkeit als Lehrer zu-
rückgegeben zu ſehen!



Mecklenburg.

Nachdem geſtern im Landtag ein An-
trag Petermanns zur Begutachtung und Berichterſtattung über das
Herbeiziehen preußiſcher Truppen nach Strelitz einen Ausſchuß einzu-
ſetzen angenommen war, kam heute die Anwefenheit preußiſcher Truppen
in Mecklenburg von neuem zur Sprache. Petermann brachte eine dring-
liche Interpellation an den ſtrelitz’ſchen Commiſſarius ein, aus welchen
Gründen preußiſche Truppen nach Stargard und Strelitz verlegt ſind,
wann ſie zurückgezogen werden ſollen ꝛc. Von Roloff ging eine Inter-
pellation über das Einrücken preußiſchen Militärs in Mirow ein. Der
ſtr litz’ſche Commiſſär erklärte, einen Tag zur Beantwortung dieſer Anfra-
gen anzuſetzen ſey er heute noch nicht im Stande, werde ihn aber ſo bald
wie möglich anzeigen. Der Herzog Georg von Mecklenburg-Strelitz i
nach Berlin abgereist, und dort am 22 angekommen. In Bezug auf di:
Octroyirungsgerüchte erklärte die Mecklenburgiſche Zeitung vor einigen
Tagen, dieſelben ſeyen unbegründet. Heute bemerkt ſie ausdrücklich daß
ſie zu dem Widerſpruch gegen jene Gerüchte vollkommen ermächtigt geweſen
ſey, und fügt hinzu: „In Uebereinſtimmung mit unſrer Erklärung hat
noch der Miniſter v. Lützow in der Kammerſitzung vom 16 März die ſichere
Erwartung ausgeſprochen daß das Staatsgrundgeſetz ebenſo wie in Ol-
denburg auf dem Wege gegenſeitiger Verſtändigung zu Stande kommen
werde. Die mecklenburgiſchen Truppen werden bis auf weiteres keinen
Antheil an dem in Schleswig-Holſtein bevorſtehenden Kampfe nehmen.
Die Reichscommiſſion zur Unterſuchung der Befeſtigungsangelegenheiten
an den Küſten der Nord- und Oſtſee, beſtehend aus dem k. k. öſterreichi-
ſchen Oberſten in der Marine, v. Kudrlaffski, dem hannoveriſchen Oberſt-
lieutenant vom Ingenieurcorps, Glünder, und dem k. preußiſchen Major
von der Artillerie, v. Troſchke, hat ihre Geſchäfte beendet und ſich aufgelöst.


In der heutigen Sitzung der Abgeordneten-
verſammlung gab der Commiſſär Buchka auf wiederhokte Interpellatio-

*) Der Artikel kommt uns von der katholiſch-theologiſchen Facultät in Mün-
chen zu, die uns um deſſen Aufnahme erſucht hat.
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[1461/0013] geßlichen Märzbegeiſterung mit einem Hauch von phantaſtiſcher romanti- ſcher Färbung, den wir als deutſche Localfarbe erkennen. Nach Auflöſung des Tann’ſchen Corps blieb unſer Künſtler im preußiſchen Hauptquartier, wo General Wrangel ihn mit Gaſtfreiheit aufnahm, ihn den verwaisten Freiſchaarenlieutenant, in dem für preußiſche Soldatenaugen wohl höchſt ordonnanzwidrigen Waffenſchmuck der Münchner Künſtlerwehr. Auch hier ſammelte er fleißig in ſeine Mappe, täglich angeregt von merkwürdigen Ereigniſſen die er erlebte, intereſſanten Männern die er kennen lernte. In Begleitung des Prinzen Friedrich von Baden, der mittlerweile mit ſeinen Truppen im nordiſchen Feldlager erſchienen war, überraſcht daſelbſt dem Hofmaler ſeines Vaters zu begegnen, ging Dietz nach Berlin und kehrte von da nach München zurück, in dem Frieden ſeines Ateliers die Stoffe zu verarbeiten welche er vor dem Feinde geſammelt. Von einem Album, ge- widmet den preußiſchen Regimentern welche in Schleswig-Holſtein gefoch- ten, iſt bereits die erſte Lieferung erſchienen. Einen Haupttheil ſeiner Thätigkeit wandte er einem größern Oelgemälde zu, welches General Wrangel darſtellt im Treffen vor Schleswig, im Augenblick wo er dem Prinzen Friedrich von Holſtein den Befehl ertheilt die Umgehung der Dä- nen auf ihrem rechten Flügel mit den holſteiniſchen Truppen zu unter- ſtützen, welche Umgehung bekanntlich die Entſcheidung herbeiführte. Das Bild iſt voll Leben und von entſchiedener maleriſcher Wirkung. Seht — da kommen ſie von dem genommenen Danewerk hergeſprengt, voran der alte behelmte General mit den ſtählernen Zügen, ihm zur Seite die ritterliche Geſtalt des Prinzen von Holſtein auf dem bäumenden Schim- mel, gefolgt von dem jugendlichen Prinzen Friedrich Karl von Preußen, der ſich vor Schleswig ſeine Sporen verdient, dem Grafen Oriola, dem Gefährten des Prinzen Waldemar in den indiſchen Schlachten, und noch manch anderer perſönlich oder maleriſch intereſſanten Geſtalt. Sieges- freudig blitzen die Helme und Waffen im Glanz der ſinkenden Sonne, und hinter den ſchnaubenden Roſſen zlehen ſchwere Wolken über das Schlacht- feld hin, über das erſte deutſche Schlachtfeld nach 33jährigem Frieden! Drunten am Waldſaum entbrennt das Gefecht in heftigem Gewehrfeuer, und die weißen Mauern des Schloſſes Gottorp, des alten Schlüſſels zu den Herzogthümern, blinken bedeutſam herüber. Entſchloſſen beim Wie- derbeginn des Kriegs in Schleswig-Holſtein aufs neue dahin zu eilen, wird uns Feodor Dietz in den nächſten Tagen verlaſſen. Als Scheidegruß wünſchen wir ſeinem Griffel, ſowie den geſammten deutſchen Waffen die Begeiſterung und das Glück des Sommers 1848. München, 30 März. Der die Wiederanſtellung der Profeſſo- ren v. Laſſaulx und Phillips beſprechende Correſpondenzartikel aus Mün- chen vom 18 März in Nr. 79 der Allgem. Ztg. veranlaßt uns *), über das was in demſelben in Bezug auf die von allen denjenigen, welche des Verfaſſers Anficht über die Gerechtigkeit der fraglichen Regierungs- maßregel theilen, ebenſo ſehnlich als beſtimmt erwartete, aber gleichwohl noch nicht erfolgte Reactivirung Döllingers geſagt wird, nachträglich fol- gende Bemerkungen zu machen. Zunächſt leſen wir in dem fraglichen Ar- tikel: „auch Döllinger hat gebeten auf ſeine Lehrſtelle in München zurück- kehren zu dürfen.“ Bei all der ſcheinbaren Vertrautheit des Verfaſſers mit den obwaltenden Verhältniſſen möchten wir uns hier die Frage erlau- ben, woher er dieß wohl wiſſe? Ein Döllinger hat doch gewiß ganz ein- fach theils ſeiner guten Sache und der Gerechtigkeit des Königs vertrauen, theils für eine beſſere Zukunft für ſeine Thätigkeit an der Hochſchule, an welcher er ſo erſprießlich gewirkt, ſich auf den nirgends beſtrittenen und zumal in der ganzen katholiſchen Welt anerkannten wiſſenſchaftlichen Ruf ſtützen können!? Wir wiſſen nur daß ſeine Wiedereinführung in das ihm widerrechtlich entzogene akademiſche Lehramt mit Sehnſucht gewünſcht und darum oft und dringend erbeten worden iſt, weßhalb wir denn auch nicht müde werden in dem Vertrauen, ſeine gerechte Sache werde und müſſe mit der der geſetzlichen Freiheit zuletzt trotz aller Anſtrebungen der Geg- ner beider zuverläſſig fiegen. Daran anknüpfend, fährt der Verfaſſer fort, „gerade um das Lehren ſolle es Döllinger zu thun ſeyn“ — und um was anders, ſo fragen wir, ſoll und kann es dem akademiſchen Lehrer, wie er ſeyn muß, je zu thun ſeyn? Bedürften wir eines ſolchen, ſo würden wir eben darin das rühmlichſte Zeugniß für Döllingers rein wiſ- ſenſchaftlichen Eifer wiederfinden, und zugleich die begründetſte und un- mittelbarſte Berufung an die — doch wohl auch den katholiſchen und in- ſonderheit auch den theologiſchen Profeſſoren — gewährleiſtete oder noch zu gewährleiſtende Rede- und Lehrfreiheit, das heißt mit andern Worten genau an das nämliche unveräußerliche akademiſche Recht welches durch Döllingers Entfernung von ſeinem Lehrſtuhle ſo ſchwer verletzt worden iſt und als verletzt erſcheinen wird und muß, bis er durch einen ver- ſöhnenden Act der Gerechtigkeit ſeinem Lrhrerberufe wiedergegeben ſeyn wird! Nur nebenbei, und von dem Verfaſſer wohl ſchwerlich als ein wirk- licher Hinderungsgrund für den in der Reactivirung Döllingers liegenden Gerechtigkeitsact anerkannt, wird auf die bereits geſchehene Wiederbe- ſetzung des Lehrſtuhls desſelben hingewieſen. Wir vermöchten hier vieles kräftig einzuwenden! Hat doch ſelbſt früher v. Zu-Rhein in einer jüngſt im Reichsrathe gehaltenen Vertheidigungsrede theils zugeſtanden, wie viele Mühe es gekoſtet dieſe Wiederbeſetzung zu bewirken, theils geradezu ſich dagegen verwahrt zu Döllingers Entfernung beigetragen oder ſie gutge- heißen zu haben! Jedoch wir wollen gerade dieſen Punkt nur leiſeſt be- rühren und den Verfaſſer lediglich auf die faſt beiſpielloſe Kargheit auf- merkſam machen, mit welcher die theologiſche Facultät der hieſigen Hoch- ſchule ſeit lange behandelt worden iſt, wenn es galt ihr ausgezeichnete Lehrkräfte zu gewinnen. Sollen wir es vielleicht eben dieſem übelange- brachten Sparſyſtem zuſchreiben daß die ſeit 1843 beliebte Cumulirung der beiden Profeſſuren der Kirchengeſchichte und des katholiſchen Kirchen- rechts, welche nur eine vorübergehende ſeyn ſollte, ſeit Döllingers Entfer- nung als eine bleibende ſcheint angeſehen werden zu wollen?! Aber mit Gefühlen — geringſt geſagt — der Wehmuth müſſen den Freund des Rechts und der geſetzlichen Freiheit die Sätze erfüllen mit welchen der Verfaſſer ſeinen Artikel ſchließt. Wie, in einer Zeit, wo die Lernfrei- heit mit der Lehrfreiheit von allen Seiten her unabweisbar begehrt wird, „ſoll der Staat nicht im Stande ſeyn die erſtere für katholiſche Theo- &q;logen aufrechtzuerhalten, weil man ja allerlei Mittel kenne wodurch von &q;der hohen Geiſtlichkeit auf den Beſuch der Collegien bei beſtimmten Pro- &q;feſſoren zwangsweiſe hingewirkt werde, ſo daß das Leſen freiſinniger &q;Profeſſoren daneben nicht viel ausrichte?!“ Fürwahr, ob in dieſen Sätzen größerer Zweifel an der Macht des Staates und der öffentlichen Meinung oder des Einfluſſes der Lehr- und Lernfreiheit, oder größerer Mangel an Einſicht in die wirklichen Verhältniſſe vorherrſche, das vermö- gen wir kaum zu entſcheiden. Wenn gegen dasjenige was dem Verfaſſer als Wahn und Geſpenſt vorſchwebt, irgend worin in früherer Zeit ein Palla- dium gelegen war, ſo war es ſicher und gewiß nicht in dem die Lehrer der Theologie und ihr geiſtiges Schaffen und Wirken überwachenden Polizei- ſtaate, es war in den theologiſchen Facultäten der Hochſchu- len! Und um wie viel mehr und ſicherer wird dieß der Fall ſeyn wenn ſie ſich unterſtützt und gehoben ſehen durch die längſt begehrte Sicherſtellung der Lehrfreiheit?! Eben weil dem ſo iſt, vertrauen wir, die Gerechtigkeit welche keine Popularität kennt, ſondern nur im Auge hat was für alle unabänderliches Geſetz ſeyn und bleiben muß, werde auch dieſes Geſpenſt befiegen. Einzig und allein darauf bauen wir unſere Hoffnung und unſer Vertrauen Döllinger bald wieder ſeiner Berufsthätigkeit als Lehrer zu- rückgegeben zu ſehen! Mecklenburg. Schwerin, 22 März. Nachdem geſtern im Landtag ein An- trag Petermanns zur Begutachtung und Berichterſtattung über das Herbeiziehen preußiſcher Truppen nach Strelitz einen Ausſchuß einzu- ſetzen angenommen war, kam heute die Anwefenheit preußiſcher Truppen in Mecklenburg von neuem zur Sprache. Petermann brachte eine dring- liche Interpellation an den ſtrelitz’ſchen Commiſſarius ein, aus welchen Gründen preußiſche Truppen nach Stargard und Strelitz verlegt ſind, wann ſie zurückgezogen werden ſollen ꝛc. Von Roloff ging eine Inter- pellation über das Einrücken preußiſchen Militärs in Mirow ein. Der ſtr litz’ſche Commiſſär erklärte, einen Tag zur Beantwortung dieſer Anfra- gen anzuſetzen ſey er heute noch nicht im Stande, werde ihn aber ſo bald wie möglich anzeigen. Der Herzog Georg von Mecklenburg-Strelitz i nach Berlin abgereist, und dort am 22 angekommen. In Bezug auf di: Octroyirungsgerüchte erklärte die Mecklenburgiſche Zeitung vor einigen Tagen, dieſelben ſeyen unbegründet. Heute bemerkt ſie ausdrücklich daß ſie zu dem Widerſpruch gegen jene Gerüchte vollkommen ermächtigt geweſen ſey, und fügt hinzu: „In Uebereinſtimmung mit unſrer Erklärung hat noch der Miniſter v. Lützow in der Kammerſitzung vom 16 März die ſichere Erwartung ausgeſprochen daß das Staatsgrundgeſetz ebenſo wie in Ol- denburg auf dem Wege gegenſeitiger Verſtändigung zu Stande kommen werde. Die mecklenburgiſchen Truppen werden bis auf weiteres keinen Antheil an dem in Schleswig-Holſtein bevorſtehenden Kampfe nehmen. Die Reichscommiſſion zur Unterſuchung der Befeſtigungsangelegenheiten an den Küſten der Nord- und Oſtſee, beſtehend aus dem k. k. öſterreichi- ſchen Oberſten in der Marine, v. Kudrlaffski, dem hannoveriſchen Oberſt- lieutenant vom Ingenieurcorps, Glünder, und dem k. preußiſchen Major von der Artillerie, v. Troſchke, hat ihre Geſchäfte beendet und ſich aufgelöst. Schwerin, 27 März. In der heutigen Sitzung der Abgeordneten- verſammlung gab der Commiſſär Buchka auf wiederhokte Interpellatio- *) Der Artikel kommt uns von der katholiſch-theologiſchen Facultät in Mün- chen zu, die uns um deſſen Aufnahme erſucht hat.

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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 95, 5. April 1849, S. 1461. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine95_1849/13>, abgerufen am 13.06.2024.