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Allgemeine Zeitung, Nr. 96, 6. April 1849.

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[Spaltenumbruch] und ist demnach nicht bloß ehrenhalber, sondern sittlich zur
Erfüllung dieser Zusicherung verpflichtet
. Solche dunkle, kaum
verständliche, umdeutungsfähige Sprache, deren es sich selbst vom Staaten-
hause sprechend bedient, taugt freilich nichts. Man muß sie also in deut-
liche Worte übersetzen. Der Sinn darf kein anderer seyn als: einem
Volkshause müßte ich meine Anerkennung versagen dessen Mitglieder aus
dem allgemeinen Stimmrecht, sowie die Nationalversammlung selbst und
alle die constituirenden Parlamente von den kleinsten Fürstenthümern an
bis hinauf zu dem preußischen und meinem eigenen, eine ungetheilte
Volksherrlichkeit in Anspruch nahmen und die wir, Preußen und Oester-
reich, deßwegen auflösen mußten. Und daran hat Oesterreich ebenso
Recht wie alle einsichtsvollen und von dem Gefühle der Pflicht gegen ihre
Völker durchdrungenen Regenten, welche wissen was bei der eingebilde-
ten alleinigen Volkssouveränetät für die Völker und Völkchen her-
auskommt. Mit dieser Einsicht und diesem Pflichtgefühl ist aber das
gegebene Wort einer Volksvertretung auf breitester demokratischer Grundlage
nicht gelöst, und durch die Wahlmethoden welche in den österreichischen und
preußischen Verfassungsurkunden adoptirt sind, ist es sogar gebrochen. Dieß
geschah aber von diesen beiden Regierungen ebensowenig aus bösem Willen als
von dem Verfassungsausschuß der deutschen Nationalversammlung selber,
welcher auch Beschränkungen des Wahlrechts in Antrag brachte, und da-
mit auf dem Wege der Verbesserungsvorschläge, die er aus der Mitte des
Hauses erwartete, noch bedeutendere Beschränkungen veranlassen wollte.
Diese Erwartung wäre getäuscht worden, auch wenn die vernünstige Ab-
sicht des Verfassungsausschusses nicht aus vermeintlich politischen, nicht
sehr loyalen Rücksichten von ihm selber bis auf zwei Punkte ganz in den
Hintergrund geschoben worden wäre, weil seine Vorschläge jenes aner-
kannte Princip verletzen auf welches diejenigen welche das allgemeine
Stimmrecht als ein Mittel fortwährender Anarchie fordern müssen, sich
mit vollem Rechte stützen konnten und stützten. Nur der kann dieses Pro-
blem lösen welcher davon ausgeht daß alles das was die deutsche Revolu-
tion zu einer nothwendigen machte, in und mit dem Parlament unter
thätiger Mitwirkung der Regierungen seine Beseitigung müsse finden
können, und daß für diesen Zweck die allein dazu geeigneten Organe
vermöge einer auf breitester demokratischer Grundlage vorzunehmen-
den Wahl mit Sicherheit und Vollständigkeit in das Parlament müs-
sen gebracht werden können. Ich bin überzeugt, mit Hülfe des
Associationsrechts und des Triebes sein wahres oder vermeintliches
Recht persönlich geltend zu machen, ein Wahlgesetz gefunden zu haben
welches dieser Forderung wenigstens besser als jedes andere mir bekannte
entspricht. Ich kann aber das Recept nicht ohne die dasselbe als ein ratio-
nelles rechtfertigende Diagnose geben, für welche diese Blätter den Raum
nicht haben. Sie werden übrigens in wenig Wochen anderwärts umständ-
lich veröffentlicht werden. Ehe ich diesen Artikel schließe und in einem
folgenden mich weiter über den Hauptgegenstand desselben -- die deutsche
Bundesfrage -- wenn es mir nämlich die geehrte Redaction erlaubt, ver-
breite, will ich nur noch einem weit verbreiteten Irrthum entgegentreten;
Es ist der österreichischen Regierung nicht im Traum beigefallen mit ihrer
Gesammtmonarchie in den deutschen Bund eintreten zu wollen, sondern sie
zeigt nur die Möglichkeit und ihre Bereitwilligkeit mit dieser dem deutschen
Bundesvereine beizutreten. Dieses Anerbieten wäre mit beiden Händen
zu ergreifen sobald Oesterreich dem Bunde sichere Zollgränzen wird nach-
weisen können. Hätte aber auch die österreichische Regierung jenen tollen
Gedanken -- den sie nirgends ausgesprochen oder auch nur zu errathen
gegeben hat -- wirklich gehabt, so hätte der sechste Artikel der Wiener
Schlußacte genügt um ihn zurückzuweisen.



Jütland und die Inseldänen.

Die Dänen haben sich alle Mühe gegeben die
Aufmerksamkeit Europa's auf sich herabzuziehen. Hier ein kleiner Bei-
trag zur Kenntniß Dänemarks. Nichts befördert den moralischen und
politischen Egoismus mehr als die insularische Lage. Jeder Inselbewohner
denkt seine Insel beständig im Gegensatz der ganzen Welt. Daher gibt
es kein übler Regiment als das welches von einer Insel aus geführt
wird über einen Theil des Continents. Dänemark besteht aus der Halb-
insel Jütland mit 548,698 Einwohnern und den Inseln wovon Seeland
die größte ist, aber doch nur 451,180 Einwohner hat. Das ganze Dä-
nemark hatte 1803 noch keine Million Einwohner; jetzt wird die Zahl
derselben officiell auf 1,283,027 angegeben. Um den bürgerlichen Zu-
stand eines Landes zu beurtheilen gilt wohl kein Maßstab sicherer als der
Zustand der Gerichte. Wir schlagen den Staatskalender auf und finden:
In Jütland (Viborg) ein Landesobergericht, dieses begreift einen Justitia-
rius, vier Assessoren (wovon zwei supernumerär), einen Justizsecretär und
[Spaltenumbruch] sieben Procuratoren. In Kopenhagen ein Landesobergericht, welches be-
greift einen Justitiarius, 13 Assessoren, außerdem 45 Beamte und 26
Procuratoren.

Kopenhagen, die Hauptstadt Dänemarks, enthält 120,000 Einwohner.
Das ist die Frucht des centralisirten Regierungssystems, welches in Dä-
nemark viel weiter getrieben ist als jemals in Frankreich. Nach jener
Proportion müßte Paris mehr als drei Millionen Einwohner haben.
Kopenhagen ist eine künstliche Größe auf Unkosten der Provinzen. Ko-
penhagen hat alle Geschäfte, allen Verkehr der Halbinsel Jütland absor-
birt, wie obiger Vergleich des Gerichtspersonals beweist. Die Kopen-
hagener kitzeln ihre Eitelkeit oft mit sogenannten Nationalliedern. Da
heißt es aber allemal "die grünen Inseln im blauen Meer". Diese sind
"Dänemark". Des continentalen Jütlands wird nie erwähnt, geschweige
der Herzogthümer. Die Kopenhagener haben einen Ueberfluß an natio-
naler Eitelkeit daß sie alle Chinesen damit versorgen könnten und doch
noch genug davon übrig behielten. Ein guter Kopenhagener glaubt im
Ernst: gleich nach Paris kommt Kopenhagen als Sitz der Cultur, des
Geistes, des civilisirten Lebens. Was eine Cokette sich täglich sagen läßt
von ihrem Spiegel: daß sie die schönste sey, das bören die Kopenhagener
täglich von ihren drei oder vier Zeitungen: die Dänen stehen hoch über
den Deutschen. Das ist so oft wiederholt daß die Dänen wirklich daran
glauben. England muß auch die Segel streichen vor Seeland. Ein
ächter Kopenhagener glaubt daß man in Kopenhagen besser versteht Punsch
zu machen als in England. Sieht man weiter im Staatskalender, so
findet man: Insel Seeland hat zwölf königliche Schlösser; Jütland keins.
In Kopenhagen ist die ganze dänische Marine aufgehäuft; in Jütland,
in Schleswig, in Holstein, in den besten Häfen der Ostküste ist kein ein-
ziges Marine-Etablissement. Alles und alles auf dem dänischen und deut-
schen Continent soll Kopenhagen tributär seyn, wie ehemals die Provinzen
und selbst Paris dem königlichen Schooßkind Paris tributär seyn sollten.
Solcher Zustand konnte in Frankreich nicht dauern, und gleichfalls kann
das System nicht mehr ertragen werden welches will daß Jütland und
Schleswig und Holstein sich genügen lassen sollen an der Ehre die Schemel zu
seyn für die Größe Kopenhagens. Die Herzogthümer haben sich erhoben
zur Wahrung ihrer guten Rechte, und haben mit Hülfe der deutschen
Brüder die Dänen vertrieben. Und jetzt sollte durch diplomatische Künste
das gute Herzogthum Schleswig gleich dem armen Jütland wieder unter
die Füße des eitlen Kopenhagens gegeben werden? Das wäre vielfache
Sünde, ja es wäre Einfalt von denen welche hier im Lande Frieden
wollen.

Das dänische revolutionäre Ministerium hat seit dem 21 März v.
J. die engste Allianz geschlossen mit der Lüge. Es hat Europa erfüllt
mit Klagen gegen die "aufrührerischen Schleswig-Holsteiner". Aber unser
Krieg ist der gerechteste Vertheidigungskrieg gegen das revolutionäre ul-
tradänische Ministerium. Klar wie der Tag ist es für jeden ehrlichen
Leser der Geschichte daß die Herzogthümer nimmermehr dänische Provin-
zen sind gleich dem armen Jütland. Zwischen Jütland und Schleswig
besteht noch heute wie vor Alters eine Zollgränze. Das dänische Geld,
das dänische Papier hat weder in Schleswig noch in Holstein Geltung.
Die Dänen haben nicht mehr Recht auf die Herzogthümer als England
auf Haunover hatte und hat. Höchstens hat Dänemark so viel Recht auf
Schleswig wie auf Hampshire, wo einst ein dänischer König starb. In
Dänemark erbt Weib von Mann die Krone vor Mann von Weib; in den
Herzogthümern gilt deutsches Fürstenrecht. Christian VIII wünschte dieß
zu ändern zu Gunsten seines Schwestersohnes. Seine Waffen waren
schöne Worte. Krieg gegen die Herzogthümer hätte er nie gemacht, dazu
war er zu gut und zu klug. Daß Dänemark Krieg gemacht hat gegen
die Herzogthümer ist der größte politische Fehler. Die Strafe kann seyn
völliger Verlust der Herzogthümer. Schuld daran ist zunächst die Eitel-
keit eines dänischen Ministers, von dem einer der besten Schauspieler
sagte: er ist mehr Komödiant als ich. Mitschuldig als vorbereitend find
allerdings auch gewesen, durch Schwäche, einige hochstehende Schleswig-
Holsteiner, welche theils die Freuden Kopenhagens sich wohlschmecken
ließen, theils der Liebenswürdigkeit Christians VIII nicht wiederstehen
konnten, sondern die Grundgesetze ihres schleswig-holsteinischen Vater-
landes aufopferten um sich zu blinden Werkzeugen für die Lieblingsplane
des Königs zu machen. Christian VIII war in seiner Art und Weise
der liebenswürdigste König, aber eben dadurch der gefährlichste, denn er
hatte keine Achtung vor dem Recht. Es ist unnatürlich daß irgendein
Fußbreit continentalen Landes von einer Insel aus regiert werde. Hat
Jütland auch kein sormales urkundliches Recht sich der Herrschaft der
Insel zu entziehen gleich den Herzogthümern, dennoch hat Jütland das
unverlierbare Recht eine billige Behandlung zu fordern von der Insel,
die ganz allein Dänemark seyn will, aber nur die commoda für sich ein-
nimmt, die incommoda nicht. Man hat aber jetzt Jütland politisch ca-

[Spaltenumbruch] und iſt demnach nicht bloß ehrenhalber, ſondern ſittlich zur
Erfüllung dieſer Zuſicherung verpflichtet
. Solche dunkle, kaum
verſtändliche, umdeutungsfähige Sprache, deren es ſich ſelbſt vom Staaten-
hauſe ſprechend bedient, taugt freilich nichts. Man muß ſie alſo in deut-
liche Worte überſetzen. Der Sinn darf kein anderer ſeyn als: einem
Volkshauſe müßte ich meine Anerkennung verſagen deſſen Mitglieder aus
dem allgemeinen Stimmrecht, ſowie die Nationalverſammlung ſelbſt und
alle die conſtituirenden Parlamente von den kleinſten Fürſtenthümern an
bis hinauf zu dem preußiſchen und meinem eigenen, eine ungetheilte
Volksherrlichkeit in Anſpruch nahmen und die wir, Preußen und Oeſter-
reich, deßwegen auflöſen mußten. Und daran hat Oeſterreich ebenſo
Recht wie alle einſichtsvollen und von dem Gefühle der Pflicht gegen ihre
Völker durchdrungenen Regenten, welche wiſſen was bei der eingebilde-
ten alleinigen Volksſouveränetät für die Völker und Völkchen her-
auskommt. Mit dieſer Einſicht und dieſem Pflichtgefühl iſt aber das
gegebene Wort einer Volksvertretung auf breiteſter demokratiſcher Grundlage
nicht gelöst, und durch die Wahlmethoden welche in den öſterreichiſchen und
preußiſchen Verfaſſungsurkunden adoptirt ſind, iſt es ſogar gebrochen. Dieß
geſchah aber von dieſen beiden Regierungen ebenſowenig aus böſem Willen als
von dem Verfaſſungsausſchuß der deutſchen Nationalverſammlung ſelber,
welcher auch Beſchränkungen des Wahlrechts in Antrag brachte, und da-
mit auf dem Wege der Verbeſſerungsvorſchläge, die er aus der Mitte des
Hauſes erwartete, noch bedeutendere Beſchränkungen veranlaſſen wollte.
Dieſe Erwartung wäre getäuſcht worden, auch wenn die vernünſtige Ab-
ſicht des Verfaſſungsausſchuſſes nicht aus vermeintlich politiſchen, nicht
ſehr loyalen Rückſichten von ihm ſelber bis auf zwei Punkte ganz in den
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kannte Princip verletzen auf welches diejenigen welche das allgemeine
Stimmrecht als ein Mittel fortwährender Anarchie fordern müſſen, ſich
mit vollem Rechte ſtützen konnten und ſtützten. Nur der kann dieſes Pro-
blem löſen welcher davon ausgeht daß alles das was die deutſche Revolu-
tion zu einer nothwendigen machte, in und mit dem Parlament unter
thätiger Mitwirkung der Regierungen ſeine Beſeitigung müſſe finden
können, und daß für dieſen Zweck die allein dazu geeigneten Organe
vermöge einer auf breiteſter demokratiſcher Grundlage vorzunehmen-
den Wahl mit Sicherheit und Vollſtändigkeit in das Parlament müſ-
ſen gebracht werden können. Ich bin überzeugt, mit Hülfe des
Aſſociationsrechts und des Triebes ſein wahres oder vermeintliches
Recht perſönlich geltend zu machen, ein Wahlgeſetz gefunden zu haben
welches dieſer Forderung wenigſtens beſſer als jedes andere mir bekannte
entſpricht. Ich kann aber das Recept nicht ohne die dasſelbe als ein ratio-
nelles rechtfertigende Diagnoſe geben, für welche dieſe Blätter den Raum
nicht haben. Sie werden übrigens in wenig Wochen anderwärts umſtänd-
lich veröffentlicht werden. Ehe ich dieſen Artikel ſchließe und in einem
folgenden mich weiter über den Hauptgegenſtand desſelben — die deutſche
Bundesfrage — wenn es mir nämlich die geehrte Redaction erlaubt, ver-
breite, will ich nur noch einem weit verbreiteten Irrthum entgegentreten;
Es iſt der öſterreichiſchen Regierung nicht im Traum beigefallen mit ihrer
Geſammtmonarchie in den deutſchen Bund eintreten zu wollen, ſondern ſie
zeigt nur die Möglichkeit und ihre Bereitwilligkeit mit dieſer dem deutſchen
Bundesvereine beizutreten. Dieſes Anerbieten wäre mit beiden Händen
zu ergreifen ſobald Oeſterreich dem Bunde ſichere Zollgränzen wird nach-
weiſen können. Hätte aber auch die öſterreichiſche Regierung jenen tollen
Gedanken — den ſie nirgends ausgeſprochen oder auch nur zu errathen
gegeben hat — wirklich gehabt, ſo hätte der ſechste Artikel der Wiener
Schlußacte genügt um ihn zurückzuweiſen.



Jütland und die Inſeldänen.

Die Dänen haben ſich alle Mühe gegeben die
Aufmerkſamkeit Europa’s auf ſich herabzuziehen. Hier ein kleiner Bei-
trag zur Kenntniß Dänemarks. Nichts befördert den moraliſchen und
politiſchen Egoismus mehr als die inſulariſche Lage. Jeder Inſelbewohner
denkt ſeine Inſel beſtändig im Gegenſatz der ganzen Welt. Daher gibt
es kein übler Regiment als das welches von einer Inſel aus geführt
wird über einen Theil des Continents. Dänemark beſteht aus der Halb-
inſel Jütland mit 548,698 Einwohnern und den Inſeln wovon Seeland
die größte iſt, aber doch nur 451,180 Einwohner hat. Das ganze Dä-
nemark hatte 1803 noch keine Million Einwohner; jetzt wird die Zahl
derſelben officiell auf 1,283,027 angegeben. Um den bürgerlichen Zu-
ſtand eines Landes zu beurtheilen gilt wohl kein Maßſtab ſicherer als der
Zuſtand der Gerichte. Wir ſchlagen den Staatskalender auf und finden:
In Jütland (Viborg) ein Landesobergericht, dieſes begreift einen Juſtitia-
rius, vier Aſſeſſoren (wovon zwei ſupernumerär), einen Juſtizſecretär und
[Spaltenumbruch] ſieben Procuratoren. In Kopenhagen ein Landesobergericht, welches be-
greift einen Juſtitiarius, 13 Aſſeſſoren, außerdem 45 Beamte und 26
Procuratoren.

Kopenhagen, die Hauptſtadt Dänemarks, enthält 120,000 Einwohner.
Das iſt die Frucht des centraliſirten Regierungsſyſtems, welches in Dä-
nemark viel weiter getrieben iſt als jemals in Frankreich. Nach jener
Proportion müßte Paris mehr als drei Millionen Einwohner haben.
Kopenhagen iſt eine künſtliche Größe auf Unkoſten der Provinzen. Ko-
penhagen hat alle Geſchäfte, allen Verkehr der Halbinſel Jütland abſor-
birt, wie obiger Vergleich des Gerichtsperſonals beweist. Die Kopen-
hagener kitzeln ihre Eitelkeit oft mit ſogenannten Nationalliedern. Da
heißt es aber allemal „die grünen Inſeln im blauen Meer“. Dieſe ſind
„Dänemark“. Des continentalen Jütlands wird nie erwähnt, geſchweige
der Herzogthümer. Die Kopenhagener haben einen Ueberfluß an natio-
naler Eitelkeit daß ſie alle Chineſen damit verſorgen könnten und doch
noch genug davon übrig behielten. Ein guter Kopenhagener glaubt im
Ernſt: gleich nach Paris kommt Kopenhagen als Sitz der Cultur, des
Geiſtes, des civiliſirten Lebens. Was eine Cokette ſich täglich ſagen läßt
von ihrem Spiegel: daß ſie die ſchönſte ſey, das bören die Kopenhagener
täglich von ihren drei oder vier Zeitungen: die Dänen ſtehen hoch über
den Deutſchen. Das iſt ſo oft wiederholt daß die Dänen wirklich daran
glauben. England muß auch die Segel ſtreichen vor Seeland. Ein
ächter Kopenhagener glaubt daß man in Kopenhagen beſſer verſteht Punſch
zu machen als in England. Sieht man weiter im Staatskalender, ſo
findet man: Inſel Seeland hat zwölf königliche Schlöſſer; Jütland keins.
In Kopenhagen iſt die ganze däniſche Marine aufgehäuft; in Jütland,
in Schleswig, in Holſtein, in den beſten Häfen der Oſtküſte iſt kein ein-
ziges Marine-Etabliſſement. Alles und alles auf dem däniſchen und deut-
ſchen Continent ſoll Kopenhagen tributär ſeyn, wie ehemals die Provinzen
und ſelbſt Paris dem königlichen Schooßkind Paris tributär ſeyn ſollten.
Solcher Zuſtand konnte in Frankreich nicht dauern, und gleichfalls kann
das Syſtem nicht mehr ertragen werden welches will daß Jütland und
Schleswig und Holſtein ſich genügen laſſen ſollen an der Ehre die Schemel zu
ſeyn für die Größe Kopenhagens. Die Herzogthümer haben ſich erhoben
zur Wahrung ihrer guten Rechte, und haben mit Hülfe der deutſchen
Brüder die Dänen vertrieben. Und jetzt ſollte durch diplomatiſche Künſte
das gute Herzogthum Schleswig gleich dem armen Jütland wieder unter
die Füße des eitlen Kopenhagens gegeben werden? Das wäre vielfache
Sünde, ja es wäre Einfalt von denen welche hier im Lande Frieden
wollen.

Das däniſche revolutionäre Miniſterium hat ſeit dem 21 März v.
J. die engſte Allianz geſchloſſen mit der Lüge. Es hat Europa erfüllt
mit Klagen gegen die „aufrühreriſchen Schleswig-Holſteiner“. Aber unſer
Krieg iſt der gerechteſte Vertheidigungskrieg gegen das revolutionäre ul-
tradäniſche Miniſterium. Klar wie der Tag iſt es für jeden ehrlichen
Leſer der Geſchichte daß die Herzogthümer nimmermehr däniſche Provin-
zen ſind gleich dem armen Jütland. Zwiſchen Jütland und Schleswig
beſteht noch heute wie vor Alters eine Zollgränze. Das däniſche Geld,
das däniſche Papier hat weder in Schleswig noch in Holſtein Geltung.
Die Dänen haben nicht mehr Recht auf die Herzogthümer als England
auf Haunover hatte und hat. Höchſtens hat Dänemark ſo viel Recht auf
Schleswig wie auf Hampſhire, wo einſt ein däniſcher König ſtarb. In
Dänemark erbt Weib von Mann die Krone vor Mann von Weib; in den
Herzogthümern gilt deutſches Fürſtenrecht. Chriſtian VIII wünſchte dieß
zu ändern zu Gunſten ſeines Schweſterſohnes. Seine Waffen waren
ſchöne Worte. Krieg gegen die Herzogthümer hätte er nie gemacht, dazu
war er zu gut und zu klug. Daß Dänemark Krieg gemacht hat gegen
die Herzogthümer iſt der größte politiſche Fehler. Die Strafe kann ſeyn
völliger Verluſt der Herzogthümer. Schuld daran iſt zunächſt die Eitel-
keit eines däniſchen Miniſters, von dem einer der beſten Schauſpieler
ſagte: er iſt mehr Komödiant als ich. Mitſchuldig als vorbereitend find
allerdings auch geweſen, durch Schwäche, einige hochſtehende Schleswig-
Holſteiner, welche theils die Freuden Kopenhagens ſich wohlſchmecken
ließen, theils der Liebenswürdigkeit Chriſtians VIII nicht wiederſtehen
konnten, ſondern die Grundgeſetze ihres ſchleswig-holſteiniſchen Vater-
landes aufopferten um ſich zu blinden Werkzeugen für die Lieblingsplane
des Königs zu machen. Chriſtian VIII war in ſeiner Art und Weiſe
der liebenswürdigſte König, aber eben dadurch der gefährlichſte, denn er
hatte keine Achtung vor dem Recht. Es iſt unnatürlich daß irgendein
Fußbreit continentalen Landes von einer Inſel aus regiert werde. Hat
Jütland auch kein ſormales urkundliches Recht ſich der Herrſchaft der
Inſel zu entziehen gleich den Herzogthümern, dennoch hat Jütland das
unverlierbare Recht eine billige Behandlung zu fordern von der Inſel,
die ganz allein Dänemark ſeyn will, aber nur die commoda für ſich ein-
nimmt, die incommoda nicht. Man hat aber jetzt Jütland politiſch ca-

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[1476/0012] und iſt demnach nicht bloß ehrenhalber, ſondern ſittlich zur Erfüllung dieſer Zuſicherung verpflichtet. Solche dunkle, kaum verſtändliche, umdeutungsfähige Sprache, deren es ſich ſelbſt vom Staaten- hauſe ſprechend bedient, taugt freilich nichts. Man muß ſie alſo in deut- liche Worte überſetzen. Der Sinn darf kein anderer ſeyn als: einem Volkshauſe müßte ich meine Anerkennung verſagen deſſen Mitglieder aus dem allgemeinen Stimmrecht, ſowie die Nationalverſammlung ſelbſt und alle die conſtituirenden Parlamente von den kleinſten Fürſtenthümern an bis hinauf zu dem preußiſchen und meinem eigenen, eine ungetheilte Volksherrlichkeit in Anſpruch nahmen und die wir, Preußen und Oeſter- reich, deßwegen auflöſen mußten. Und daran hat Oeſterreich ebenſo Recht wie alle einſichtsvollen und von dem Gefühle der Pflicht gegen ihre Völker durchdrungenen Regenten, welche wiſſen was bei der eingebilde- ten alleinigen Volksſouveränetät für die Völker und Völkchen her- auskommt. Mit dieſer Einſicht und dieſem Pflichtgefühl iſt aber das gegebene Wort einer Volksvertretung auf breiteſter demokratiſcher Grundlage nicht gelöst, und durch die Wahlmethoden welche in den öſterreichiſchen und preußiſchen Verfaſſungsurkunden adoptirt ſind, iſt es ſogar gebrochen. Dieß geſchah aber von dieſen beiden Regierungen ebenſowenig aus böſem Willen als von dem Verfaſſungsausſchuß der deutſchen Nationalverſammlung ſelber, welcher auch Beſchränkungen des Wahlrechts in Antrag brachte, und da- mit auf dem Wege der Verbeſſerungsvorſchläge, die er aus der Mitte des Hauſes erwartete, noch bedeutendere Beſchränkungen veranlaſſen wollte. Dieſe Erwartung wäre getäuſcht worden, auch wenn die vernünſtige Ab- ſicht des Verfaſſungsausſchuſſes nicht aus vermeintlich politiſchen, nicht ſehr loyalen Rückſichten von ihm ſelber bis auf zwei Punkte ganz in den Hintergrund geſchoben worden wäre, weil ſeine Vorſchläge jenes aner- kannte Princip verletzen auf welches diejenigen welche das allgemeine Stimmrecht als ein Mittel fortwährender Anarchie fordern müſſen, ſich mit vollem Rechte ſtützen konnten und ſtützten. Nur der kann dieſes Pro- blem löſen welcher davon ausgeht daß alles das was die deutſche Revolu- tion zu einer nothwendigen machte, in und mit dem Parlament unter thätiger Mitwirkung der Regierungen ſeine Beſeitigung müſſe finden können, und daß für dieſen Zweck die allein dazu geeigneten Organe vermöge einer auf breiteſter demokratiſcher Grundlage vorzunehmen- den Wahl mit Sicherheit und Vollſtändigkeit in das Parlament müſ- ſen gebracht werden können. Ich bin überzeugt, mit Hülfe des Aſſociationsrechts und des Triebes ſein wahres oder vermeintliches Recht perſönlich geltend zu machen, ein Wahlgeſetz gefunden zu haben welches dieſer Forderung wenigſtens beſſer als jedes andere mir bekannte entſpricht. Ich kann aber das Recept nicht ohne die dasſelbe als ein ratio- nelles rechtfertigende Diagnoſe geben, für welche dieſe Blätter den Raum nicht haben. Sie werden übrigens in wenig Wochen anderwärts umſtänd- lich veröffentlicht werden. Ehe ich dieſen Artikel ſchließe und in einem folgenden mich weiter über den Hauptgegenſtand desſelben — die deutſche Bundesfrage — wenn es mir nämlich die geehrte Redaction erlaubt, ver- breite, will ich nur noch einem weit verbreiteten Irrthum entgegentreten; Es iſt der öſterreichiſchen Regierung nicht im Traum beigefallen mit ihrer Geſammtmonarchie in den deutſchen Bund eintreten zu wollen, ſondern ſie zeigt nur die Möglichkeit und ihre Bereitwilligkeit mit dieſer dem deutſchen Bundesvereine beizutreten. Dieſes Anerbieten wäre mit beiden Händen zu ergreifen ſobald Oeſterreich dem Bunde ſichere Zollgränzen wird nach- weiſen können. Hätte aber auch die öſterreichiſche Regierung jenen tollen Gedanken — den ſie nirgends ausgeſprochen oder auch nur zu errathen gegeben hat — wirklich gehabt, ſo hätte der ſechste Artikel der Wiener Schlußacte genügt um ihn zurückzuweiſen. K. A. v. Wangenheim. Jütland und die Inſeldänen. &#x1F718; Von der Eider. Die Dänen haben ſich alle Mühe gegeben die Aufmerkſamkeit Europa’s auf ſich herabzuziehen. Hier ein kleiner Bei- trag zur Kenntniß Dänemarks. Nichts befördert den moraliſchen und politiſchen Egoismus mehr als die inſulariſche Lage. Jeder Inſelbewohner denkt ſeine Inſel beſtändig im Gegenſatz der ganzen Welt. Daher gibt es kein übler Regiment als das welches von einer Inſel aus geführt wird über einen Theil des Continents. Dänemark beſteht aus der Halb- inſel Jütland mit 548,698 Einwohnern und den Inſeln wovon Seeland die größte iſt, aber doch nur 451,180 Einwohner hat. Das ganze Dä- nemark hatte 1803 noch keine Million Einwohner; jetzt wird die Zahl derſelben officiell auf 1,283,027 angegeben. Um den bürgerlichen Zu- ſtand eines Landes zu beurtheilen gilt wohl kein Maßſtab ſicherer als der Zuſtand der Gerichte. Wir ſchlagen den Staatskalender auf und finden: In Jütland (Viborg) ein Landesobergericht, dieſes begreift einen Juſtitia- rius, vier Aſſeſſoren (wovon zwei ſupernumerär), einen Juſtizſecretär und ſieben Procuratoren. In Kopenhagen ein Landesobergericht, welches be- greift einen Juſtitiarius, 13 Aſſeſſoren, außerdem 45 Beamte und 26 Procuratoren. Kopenhagen, die Hauptſtadt Dänemarks, enthält 120,000 Einwohner. Das iſt die Frucht des centraliſirten Regierungsſyſtems, welches in Dä- nemark viel weiter getrieben iſt als jemals in Frankreich. Nach jener Proportion müßte Paris mehr als drei Millionen Einwohner haben. Kopenhagen iſt eine künſtliche Größe auf Unkoſten der Provinzen. Ko- penhagen hat alle Geſchäfte, allen Verkehr der Halbinſel Jütland abſor- birt, wie obiger Vergleich des Gerichtsperſonals beweist. Die Kopen- hagener kitzeln ihre Eitelkeit oft mit ſogenannten Nationalliedern. Da heißt es aber allemal „die grünen Inſeln im blauen Meer“. Dieſe ſind „Dänemark“. Des continentalen Jütlands wird nie erwähnt, geſchweige der Herzogthümer. Die Kopenhagener haben einen Ueberfluß an natio- naler Eitelkeit daß ſie alle Chineſen damit verſorgen könnten und doch noch genug davon übrig behielten. Ein guter Kopenhagener glaubt im Ernſt: gleich nach Paris kommt Kopenhagen als Sitz der Cultur, des Geiſtes, des civiliſirten Lebens. Was eine Cokette ſich täglich ſagen läßt von ihrem Spiegel: daß ſie die ſchönſte ſey, das bören die Kopenhagener täglich von ihren drei oder vier Zeitungen: die Dänen ſtehen hoch über den Deutſchen. Das iſt ſo oft wiederholt daß die Dänen wirklich daran glauben. England muß auch die Segel ſtreichen vor Seeland. Ein ächter Kopenhagener glaubt daß man in Kopenhagen beſſer verſteht Punſch zu machen als in England. Sieht man weiter im Staatskalender, ſo findet man: Inſel Seeland hat zwölf königliche Schlöſſer; Jütland keins. In Kopenhagen iſt die ganze däniſche Marine aufgehäuft; in Jütland, in Schleswig, in Holſtein, in den beſten Häfen der Oſtküſte iſt kein ein- ziges Marine-Etabliſſement. Alles und alles auf dem däniſchen und deut- ſchen Continent ſoll Kopenhagen tributär ſeyn, wie ehemals die Provinzen und ſelbſt Paris dem königlichen Schooßkind Paris tributär ſeyn ſollten. Solcher Zuſtand konnte in Frankreich nicht dauern, und gleichfalls kann das Syſtem nicht mehr ertragen werden welches will daß Jütland und Schleswig und Holſtein ſich genügen laſſen ſollen an der Ehre die Schemel zu ſeyn für die Größe Kopenhagens. Die Herzogthümer haben ſich erhoben zur Wahrung ihrer guten Rechte, und haben mit Hülfe der deutſchen Brüder die Dänen vertrieben. Und jetzt ſollte durch diplomatiſche Künſte das gute Herzogthum Schleswig gleich dem armen Jütland wieder unter die Füße des eitlen Kopenhagens gegeben werden? Das wäre vielfache Sünde, ja es wäre Einfalt von denen welche hier im Lande Frieden wollen. Das däniſche revolutionäre Miniſterium hat ſeit dem 21 März v. J. die engſte Allianz geſchloſſen mit der Lüge. Es hat Europa erfüllt mit Klagen gegen die „aufrühreriſchen Schleswig-Holſteiner“. Aber unſer Krieg iſt der gerechteſte Vertheidigungskrieg gegen das revolutionäre ul- tradäniſche Miniſterium. Klar wie der Tag iſt es für jeden ehrlichen Leſer der Geſchichte daß die Herzogthümer nimmermehr däniſche Provin- zen ſind gleich dem armen Jütland. Zwiſchen Jütland und Schleswig beſteht noch heute wie vor Alters eine Zollgränze. Das däniſche Geld, das däniſche Papier hat weder in Schleswig noch in Holſtein Geltung. Die Dänen haben nicht mehr Recht auf die Herzogthümer als England auf Haunover hatte und hat. Höchſtens hat Dänemark ſo viel Recht auf Schleswig wie auf Hampſhire, wo einſt ein däniſcher König ſtarb. In Dänemark erbt Weib von Mann die Krone vor Mann von Weib; in den Herzogthümern gilt deutſches Fürſtenrecht. Chriſtian VIII wünſchte dieß zu ändern zu Gunſten ſeines Schweſterſohnes. Seine Waffen waren ſchöne Worte. Krieg gegen die Herzogthümer hätte er nie gemacht, dazu war er zu gut und zu klug. Daß Dänemark Krieg gemacht hat gegen die Herzogthümer iſt der größte politiſche Fehler. Die Strafe kann ſeyn völliger Verluſt der Herzogthümer. Schuld daran iſt zunächſt die Eitel- keit eines däniſchen Miniſters, von dem einer der beſten Schauſpieler ſagte: er iſt mehr Komödiant als ich. Mitſchuldig als vorbereitend find allerdings auch geweſen, durch Schwäche, einige hochſtehende Schleswig- Holſteiner, welche theils die Freuden Kopenhagens ſich wohlſchmecken ließen, theils der Liebenswürdigkeit Chriſtians VIII nicht wiederſtehen konnten, ſondern die Grundgeſetze ihres ſchleswig-holſteiniſchen Vater- landes aufopferten um ſich zu blinden Werkzeugen für die Lieblingsplane des Königs zu machen. Chriſtian VIII war in ſeiner Art und Weiſe der liebenswürdigſte König, aber eben dadurch der gefährlichſte, denn er hatte keine Achtung vor dem Recht. Es iſt unnatürlich daß irgendein Fußbreit continentalen Landes von einer Inſel aus regiert werde. Hat Jütland auch kein ſormales urkundliches Recht ſich der Herrſchaft der Inſel zu entziehen gleich den Herzogthümern, dennoch hat Jütland das unverlierbare Recht eine billige Behandlung zu fordern von der Inſel, die ganz allein Dänemark ſeyn will, aber nur die commoda für ſich ein- nimmt, die incommoda nicht. 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Britt-Marie Schuster, Alexander Geyken, Susanne Haaf, Christopher Georgi, Frauke Thielert, t.evo: Die Evolution von komplexen Textmustern: Aufbau eines Korpus historischer Zeitungen zur Untersuchung der Mehrdimensionalität des Textmusterwandels

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert. Tabellen und Anzeigen wurden dabei textlich nicht erfasst und sind lediglich strukturell ausgewiesen.




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung, Nr. 96, 6. April 1849, S. 1476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_allgemeine96_1849/12>, abgerufen am 29.05.2024.