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Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 31. Bremen, 16. April 1852.

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Die Auswanderer=Zeitung
erscheint wöchentlich zweimal.
Abonnementspreis
vierteljährig:
in Bremen: 36 Gold,

außerhalb "18 3 / 4 Sgr.

oder 1. 6 rh.

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Bestellungen für Auswärts
nehmen alle löbl. Buchhandlungen
und Postämter entgegen; für
Bremen: die Expedition
Pelzerstraste N ° 9.
Jnsertionsgebühr:
für den Raum einer dreimal
gespaltenen Petitzeile1 1 / 2 Sgr.

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Deutsche Auswanderer=Zeitung.


Nro 31.     Bremen, 16. April    1852.

Allen nach Newyork, Neworleans, Baltimore, Philadelphia und St. Louis Auswandernden wird der unentgeldlich
ertheilte zuverlässige Rath der Agenten der "deutschen Gesellschaften" anempfohlen; dagegen wird vor Privatagenten dringend gewarnt.



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Jnhalt:

Rathschläge in Betreff der Auswanderung auf Gemeindekosten. - Sitzungs-
brricht des Berliner Centralvereins. - Auswanderung über Bremen. - Schick-
sal Deutscher in Amerika. - Zeitungsschau. - Vermischtes. - Schiffsnachrich-
ten. - Anzeigen.



Rathschläge in Betreff der Auswanderung auf Gemeindekosten.
( Nach dem Berichte des badischen Nationalvercins für's Jahr 1851. )

Die Auswanderung auf Kosten des Staats hat ohne Zweifel ihre
sehr bedenklichen Seiten. Schon das ist ein Mißstand, daß das Geld dazu
aus dem Beutel aller Steuerfähigen fließt, während der Vortheil, abge-
sehen von den Auswandernden selbst, nur kleineren Kreisen zu Gute kommt.
Jst in einem Distrikte dies Mittel zur Beseitigung der Uebervölkerung, zur
Verminderung der Zahl der Bedürftigen und Arbeitlosen in Anwendung
gebracht, so hat jeder andere Bezirk den gleichen Anspruch auf Berücksich-
tigung bei der Staatsregierung geltend zu machen. Stehen nun der Regie-
rung, wie doch eben nirgends der Fall ist, nicht Millionen zu diesem
Zwecke zur Verwendung, so muß gar bald Einhalt gethan werden, so muß
einem der leitenden Grundsätze jeder Staatsregierung, der gleichen
Berücksichtigung aller Staatsangehörigen, Abbruch geschehen. Es ist
ferner den an der Centralstelle wirkenden Leitern des Staates nicht möglich,
ihren Blick ungetrübt und ohne die Brillen Anderer in die entferntesten
Winkel des Landes schweifen zu lassen, und den Punkt größten Elendes,
größter Hülfsbedürftigkeit mit Sicherheit zu erspähen. Da ist somit den
verschiedensten Jntriguen und Parteilichkeiten Thür und Thor geöffnet.
Die Regierung, als solche, ist nicht dazu berufen, Wohlthätigkeit gegen
ihre Angehörigen auszuüben; sie hat, als Vertreterin Aller handelnd,
nur Pflichten gegen sie zu erfüllen. Alles, was sie daher thut, muß
diesen Charakter tragen, Allem wird jedenfalls mit Recht dieser Charakter
beigemessen. Beginnt sie nun die Geldunterstützung armer Auswandernder
als mit zu ihrer Aufgabe gehörig zu betrachten, so wird leicht ein gefähr-
licher Wahn im Volksbewußtsein erzeugt werden, der nämlich, daß, wenn
es mit dem Arbeiten und Verdienst gar nicht mehr gehen will, der Staat
jeden Einzelnen in solcher Lage nach Amerika schaffen muß. Daß er dies
nicht vermag, ist klar. Unzufriedenheit wird die Folge sein, nebst der
durch jenen Wahn veranlaßten Jndolenz und Trägheit, sammt ihren für
das Staatswohl verderblichen Resultaten. Die Unterstützung der Aus-
wandernden aus Staats mitteln ist ein erster, wenn auch unscheinbarer
Schritt auf der abschüssigen Bahn des Allesregierens, des Allesleitens,
auf das die staatsbeglückenden Theorien L. Blanc's unsere Nachbarrepublik
bereits verleitet hatten.

Etwas ganz Anderes ist die Unterstützung der Auswanderung aus
Gemeinde mitteln. Hier liegt ein kleiner, scharf abgegrenzter Kreis vor,
in welchem es leicht ist, die größten Blößen mit Sicherheit zu entdecken,
in welchem die Frage, ob ein solches Radikal mittel zur Heilung der
[Spaltenumbruch] vorhandenen Uebel nöthig sei, mit Bestimmtheit beantwortet werden kann.
Das Geld, was die einzelnen Gemeindeglieder zur Fortschaffung ihrer
armen Genossen hergeben, kommt ihnen selbst wirklich zu Gute; und was
in der einen Gemeinde geschehen ist, giebt natürlich keinen Maßstab und
kein Präjudiz zur Beurtheilung der in den Nachbargemeinden nöthigen
Schritte. Jede ist in diesem Punkte ihr eigener, selbstständiger Herr.
Bei der Uebersiedelung ist viel weniger ein Fehlgriff irgend einer Art,
vie! sicherer eine praktische und reelle Behandlung der Sache zu erwarten,
als bei Unternehmungen der Art, die vom Staate ausgehen.

Zu diesen Betrachtungen veranlaßte uns der vor uns liegende
" zweite Bericht des badischen Vereins für deutsche Aus-
wanderung für's Jahr 1851
", der es sich zur Aufgabe gemacht hat,
den zahlreich aus Baden Auswandernden mit Rath an die Hand zu
gehen, da leider, um zur That, d. h. zu Geldunterstützungen, zu schreiten,
die Theilnahme im Lande für ihn zu geringe bis jetzt war. Direkte
Geschäftsverbindungen
scheint er nicht zu haben, sondern sich nur
auf Empfehlungen an Agenten und Expedienten zu beschränken; mit
um so größerem Vertrauen dürfen natürlich die sich an ihn Wendenden
sich seinem Rathe überlassen, und um so mehr freut es uns zu sehen, wie
auch er, gleich dem Centralverein in Berlin, dem Verein in Frank-
furt
a. M. und in Leipzig, die Fürsorge der Bremischen Behörden
für die Auswanderungssache anerkennt. Seine Hauptthätigkeit wandte sich
hauptsächlich den aus Staats= und Gemeindemitteln zur Auswanderung
bewogenen Personen zu, und da die Auswanderung auf Veranlassung von
Gemeinden in allen Theilen Deutschlands schon vielfach stattgefunden
hat und in steigendem Maße bewerkstelligt zu werden scheint, so dürfte
es zweckmäßig sein, die darüter enthaltenen [unleserliches Material - 10 Zeichen fehlen]schätzbarn Rathschläge aus
jenem Berichte wiederzugeben:

"Jn der Regel sucht der Gemeinderath die Auswandernden so billig
als möglich zu verakkordiren, ja sie werden gewöhnlich an den wenigstneh-
menden Agenten zur Beförderung übergeben, unbekümmert, ob dieser auch
alle Bedingungen gegen die Auswanderer erfüllt, und unbekümmert um
das fernere Schicksal der Gemeindeangehörigen.

Allein nur zu hart straft es sich, wenn nicht mit der gehöri-
gen Umsicht und Sorgfalt für das Wohl der Auswandernden ver-
fahren wird.

Die Leute, um billig fortzukommen, nehmen ihre Lebensmittel für
die Seereise von Hause aus mit; allein im Seehafen angekommen, müssen
sie zu ihrem Schrecken erfahren, daß diese nichts taugen oder nicht genü-
gend sind, und nun werden sie genöthigt, dieselben mit theuerm Gelde zu
kaufen *) , wodurch das Wenige, das sie besitzen, in Anspruch genommen
wird, oder sie haben nicht einmal soviel Mittel, um sich dieselben anzu-
schaffen; dann liegen sie entweder auf Kosten der Gemeinde so lange im
[Ende Spaltensatz]

*) Jn Havre, Rotterdam und Antwerpen nämlich, während in den deutschen
Häfen die Lebensmittel von den Expedienten geliefert werden.     D. Red.
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Deutsche Auswanderer=Zeitung.


Nro 31.     Bremen, 16. April    1852.

Allen nach Newyork, Neworleans, Baltimore, Philadelphia und St. Louis Auswandernden wird der unentgeldlich
ertheilte zuverlässige Rath der Agenten der „deutschen Gesellschaften“ anempfohlen; dagegen wird vor Privatagenten dringend gewarnt.



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brricht des Berliner Centralvereins. – Auswanderung über Bremen. – Schick-
sal Deutscher in Amerika. – Zeitungsschau. – Vermischtes. – Schiffsnachrich-
ten. – Anzeigen.



Rathschläge in Betreff der Auswanderung auf Gemeindekosten.
( Nach dem Berichte des badischen Nationalvercins für's Jahr 1851. )

Die Auswanderung auf Kosten des Staats hat ohne Zweifel ihre
sehr bedenklichen Seiten. Schon das ist ein Mißstand, daß das Geld dazu
aus dem Beutel aller Steuerfähigen fließt, während der Vortheil, abge-
sehen von den Auswandernden selbst, nur kleineren Kreisen zu Gute kommt.
Jst in einem Distrikte dies Mittel zur Beseitigung der Uebervölkerung, zur
Verminderung der Zahl der Bedürftigen und Arbeitlosen in Anwendung
gebracht, so hat jeder andere Bezirk den gleichen Anspruch auf Berücksich-
tigung bei der Staatsregierung geltend zu machen. Stehen nun der Regie-
rung, wie doch eben nirgends der Fall ist, nicht Millionen zu diesem
Zwecke zur Verwendung, so muß gar bald Einhalt gethan werden, so muß
einem der leitenden Grundsätze jeder Staatsregierung, der gleichen
Berücksichtigung aller Staatsangehörigen, Abbruch geschehen. Es ist
ferner den an der Centralstelle wirkenden Leitern des Staates nicht möglich,
ihren Blick ungetrübt und ohne die Brillen Anderer in die entferntesten
Winkel des Landes schweifen zu lassen, und den Punkt größten Elendes,
größter Hülfsbedürftigkeit mit Sicherheit zu erspähen. Da ist somit den
verschiedensten Jntriguen und Parteilichkeiten Thür und Thor geöffnet.
Die Regierung, als solche, ist nicht dazu berufen, Wohlthätigkeit gegen
ihre Angehörigen auszuüben; sie hat, als Vertreterin Aller handelnd,
nur Pflichten gegen sie zu erfüllen. Alles, was sie daher thut, muß
diesen Charakter tragen, Allem wird jedenfalls mit Recht dieser Charakter
beigemessen. Beginnt sie nun die Geldunterstützung armer Auswandernder
als mit zu ihrer Aufgabe gehörig zu betrachten, so wird leicht ein gefähr-
licher Wahn im Volksbewußtsein erzeugt werden, der nämlich, daß, wenn
es mit dem Arbeiten und Verdienst gar nicht mehr gehen will, der Staat
jeden Einzelnen in solcher Lage nach Amerika schaffen muß. Daß er dies
nicht vermag, ist klar. Unzufriedenheit wird die Folge sein, nebst der
durch jenen Wahn veranlaßten Jndolenz und Trägheit, sammt ihren für
das Staatswohl verderblichen Resultaten. Die Unterstützung der Aus-
wandernden aus Staats mitteln ist ein erster, wenn auch unscheinbarer
Schritt auf der abschüssigen Bahn des Allesregierens, des Allesleitens,
auf das die staatsbeglückenden Theorien L. Blanc's unsere Nachbarrepublik
bereits verleitet hatten.

Etwas ganz Anderes ist die Unterstützung der Auswanderung aus
Gemeinde mitteln. Hier liegt ein kleiner, scharf abgegrenzter Kreis vor,
in welchem es leicht ist, die größten Blößen mit Sicherheit zu entdecken,
in welchem die Frage, ob ein solches Radikal mittel zur Heilung der
[Spaltenumbruch] vorhandenen Uebel nöthig sei, mit Bestimmtheit beantwortet werden kann.
Das Geld, was die einzelnen Gemeindeglieder zur Fortschaffung ihrer
armen Genossen hergeben, kommt ihnen selbst wirklich zu Gute; und was
in der einen Gemeinde geschehen ist, giebt natürlich keinen Maßstab und
kein Präjudiz zur Beurtheilung der in den Nachbargemeinden nöthigen
Schritte. Jede ist in diesem Punkte ihr eigener, selbstständiger Herr.
Bei der Uebersiedelung ist viel weniger ein Fehlgriff irgend einer Art,
vie! sicherer eine praktische und reelle Behandlung der Sache zu erwarten,
als bei Unternehmungen der Art, die vom Staate ausgehen.

Zu diesen Betrachtungen veranlaßte uns der vor uns liegende
zweite Bericht des badischen Vereins für deutsche Aus-
wanderung für's Jahr 1851
“, der es sich zur Aufgabe gemacht hat,
den zahlreich aus Baden Auswandernden mit Rath an die Hand zu
gehen, da leider, um zur That, d. h. zu Geldunterstützungen, zu schreiten,
die Theilnahme im Lande für ihn zu geringe bis jetzt war. Direkte
Geschäftsverbindungen
scheint er nicht zu haben, sondern sich nur
auf Empfehlungen an Agenten und Expedienten zu beschränken; mit
um so größerem Vertrauen dürfen natürlich die sich an ihn Wendenden
sich seinem Rathe überlassen, und um so mehr freut es uns zu sehen, wie
auch er, gleich dem Centralverein in Berlin, dem Verein in Frank-
furt
a. M. und in Leipzig, die Fürsorge der Bremischen Behörden
für die Auswanderungssache anerkennt. Seine Hauptthätigkeit wandte sich
hauptsächlich den aus Staats= und Gemeindemitteln zur Auswanderung
bewogenen Personen zu, und da die Auswanderung auf Veranlassung von
Gemeinden in allen Theilen Deutschlands schon vielfach stattgefunden
hat und in steigendem Maße bewerkstelligt zu werden scheint, so dürfte
es zweckmäßig sein, die darüter enthaltenen [unleserliches Material – 10 Zeichen fehlen]schätzbarn Rathschläge aus
jenem Berichte wiederzugeben:

„Jn der Regel sucht der Gemeinderath die Auswandernden so billig
als möglich zu verakkordiren, ja sie werden gewöhnlich an den wenigstneh-
menden Agenten zur Beförderung übergeben, unbekümmert, ob dieser auch
alle Bedingungen gegen die Auswanderer erfüllt, und unbekümmert um
das fernere Schicksal der Gemeindeangehörigen.

Allein nur zu hart straft es sich, wenn nicht mit der gehöri-
gen Umsicht und Sorgfalt für das Wohl der Auswandernden ver-
fahren wird.

Die Leute, um billig fortzukommen, nehmen ihre Lebensmittel für
die Seereise von Hause aus mit; allein im Seehafen angekommen, müssen
sie zu ihrem Schrecken erfahren, daß diese nichts taugen oder nicht genü-
gend sind, und nun werden sie genöthigt, dieselben mit theuerm Gelde zu
kaufen *) , wodurch das Wenige, das sie besitzen, in Anspruch genommen
wird, oder sie haben nicht einmal soviel Mittel, um sich dieselben anzu-
schaffen; dann liegen sie entweder auf Kosten der Gemeinde so lange im
[Ende Spaltensatz]

*) Jn Havre, Rotterdam und Antwerpen nämlich, während in den deutschen
Häfen die Lebensmittel von den Expedienten geliefert werden.     D. Red.
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( Nach dem Berichte des badischen Nationalvercins für's Jahr 1851. ) Die Auswanderung auf Kosten des Staats hat ohne Zweifel ihre sehr bedenklichen Seiten. Schon das ist ein Mißstand, daß das Geld dazu aus dem Beutel aller Steuerfähigen fließt, während der Vortheil, abge- sehen von den Auswandernden selbst, nur kleineren Kreisen zu Gute kommt. Jst in einem Distrikte dies Mittel zur Beseitigung der Uebervölkerung, zur Verminderung der Zahl der Bedürftigen und Arbeitlosen in Anwendung gebracht, so hat jeder andere Bezirk den gleichen Anspruch auf Berücksich- tigung bei der Staatsregierung geltend zu machen. Stehen nun der Regie- rung, wie doch eben nirgends der Fall ist, nicht Millionen zu diesem Zwecke zur Verwendung, so muß gar bald Einhalt gethan werden, so muß einem der leitenden Grundsätze jeder Staatsregierung, der gleichen Berücksichtigung aller Staatsangehörigen, Abbruch geschehen. 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Das Geld, was die einzelnen Gemeindeglieder zur Fortschaffung ihrer armen Genossen hergeben, kommt ihnen selbst wirklich zu Gute; und was in der einen Gemeinde geschehen ist, giebt natürlich keinen Maßstab und kein Präjudiz zur Beurtheilung der in den Nachbargemeinden nöthigen Schritte. Jede ist in diesem Punkte ihr eigener, selbstständiger Herr. Bei der Uebersiedelung ist viel weniger ein Fehlgriff irgend einer Art, vie! sicherer eine praktische und reelle Behandlung der Sache zu erwarten, als bei Unternehmungen der Art, die vom Staate ausgehen. Zu diesen Betrachtungen veranlaßte uns der vor uns liegende „ zweite Bericht des badischen Vereins für deutsche Aus- wanderung für's Jahr 1851 “, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, den zahlreich aus Baden Auswandernden mit Rath an die Hand zu gehen, da leider, um zur That, d. h. zu Geldunterstützungen, zu schreiten, die Theilnahme im Lande für ihn zu geringe bis jetzt war. Direkte Geschäftsverbindungen scheint er nicht zu haben, sondern sich nur auf Empfehlungen an Agenten und Expedienten zu beschränken; mit um so größerem Vertrauen dürfen natürlich die sich an ihn Wendenden sich seinem Rathe überlassen, und um so mehr freut es uns zu sehen, wie auch er, gleich dem Centralverein in Berlin, dem Verein in Frank- furt a. M. und in Leipzig, die Fürsorge der Bremischen Behörden für die Auswanderungssache anerkennt. Seine Hauptthätigkeit wandte sich hauptsächlich den aus Staats= und Gemeindemitteln zur Auswanderung bewogenen Personen zu, und da die Auswanderung auf Veranlassung von Gemeinden in allen Theilen Deutschlands schon vielfach stattgefunden hat und in steigendem Maße bewerkstelligt zu werden scheint, so dürfte es zweckmäßig sein, die darüter enthaltenen __________schätzbarn Rathschläge aus jenem Berichte wiederzugeben: „Jn der Regel sucht der Gemeinderath die Auswandernden so billig als möglich zu verakkordiren, ja sie werden gewöhnlich an den wenigstneh- menden Agenten zur Beförderung übergeben, unbekümmert, ob dieser auch alle Bedingungen gegen die Auswanderer erfüllt, und unbekümmert um das fernere Schicksal der Gemeindeangehörigen. Allein nur zu hart straft es sich, wenn nicht mit der gehöri- gen Umsicht und Sorgfalt für das Wohl der Auswandernden ver- fahren wird. Die Leute, um billig fortzukommen, nehmen ihre Lebensmittel für die Seereise von Hause aus mit; allein im Seehafen angekommen, müssen sie zu ihrem Schrecken erfahren, daß diese nichts taugen oder nicht genü- gend sind, und nun werden sie genöthigt, dieselben mit theuerm Gelde zu kaufen *) , wodurch das Wenige, das sie besitzen, in Anspruch genommen wird, oder sie haben nicht einmal soviel Mittel, um sich dieselben anzu- schaffen; dann liegen sie entweder auf Kosten der Gemeinde so lange im *) Jn Havre, Rotterdam und Antwerpen nämlich, während in den deutschen Häfen die Lebensmittel von den Expedienten geliefert werden. D. Red.

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Zitationshilfe: Deutsche Auswanderer-Zeitung. Nr. 31. Bremen, 16. April 1852, S. [121]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_auswandererzeitung031_1852/1>, abgerufen am 15.05.2024.