Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bayreuther Zeitungen. Nr. 20. Bayreuth, 15. Februar 1752.

Bild:
erste Seite

Bayreuther [Abbildung] Zeitungen
    ( Num. 20 )     Dienstags / den 15 Februarii 1752
[Beginn Spaltensatz]
Haag / vom 4 Febr.

Da das Leichenbe-
gängniß unseres geliebtesten Prinzen Erbstadt-
halters auf heute festgesezet worden, so hat man
für gut befunden selbiges auf folgende Weise zu
veranstalten. Die Prinzen, ingleichen die
Herren, so sie begleiten, und welche die Schlep-
pen ihrer Mäntel tragen sollen, werden sich um
8 Uhr auf dem Binnenhof einfinden, u. v. dan-
nen in die Gemächer des Prinzen Erbstadthal-
ters begeben. Die Herren Generalstaaten wer-
den an dem Ort zusammen kommen, wo sie
ihre ordentliche Versammlung halten. Die
Staaten von Holland und Westfrießland
werden gleiches thun. Die hohen Justitz-
Collegia werden in eines von den Gemächern
Jhro Großmögen den placiret werden. Der
hiesige Magistrat wird in der Cammer der Fi-
nanz=Officianten der Generalität, und die
Geistlichen in einem von den Zimmern des
Staatsraths zusammen kommen. Unten an
der grossen Treppe wird sich ein Thürhütter be-
finden, um so ein=als den anderen die für sie be-
stimmte Säle anzuzeigen. Der Senechal
Pypers wird einen Unter=Officier und 2 Fu-
silier bey sich haben, welche ihm bey seinen Fun-
ctionen aßistiren müssen. Nicht minder wird
ein Unter=Officier und eine gewisse Anzahl Fu-
siliers an verschiedene Orte postiret werden,
[Spaltenumbruch] nämlich 2 an die grosse Pforte, welche in den
Saal führet, wo sich Jhro Hochmögende ver-
sammlen, 2 an die obere Galerie, 2 an die klei-
ne Brücke, welche an das Hotel des Prinzen
Moritz stösset, und einige andere an das Thor
des Sals der Versammlung der Staaten von
Holland. Man wird gleichfalls dafür Sor-
ge tragen, daß, während der Anstalten, so zu
dem Leichen=Convoy gemachet werden, nie-
mand auf den Binnenhof komme, als der er-
sagtem Convoy beyzuwohnen hat. Wenn
nun alle diese verschiedene Collegia auf oban-
geführte Weise sich werden versammlet haben,
so wird man sie in ihren respective Apartements
berichten, wenn es Zeit seyn wird, sich von dan-
nen zu begeben, um nach ihrem Rang dem Con-
voy zu solgen. Zu dem Ende werden sich in
dem Saalder Hellebardiers Jhro Durchlaucht
einige Thürhütter von jeglichem der verschiede-
nen Collegiorum befinden, und Herr Heinrich
van Goor wird ersagte Thürhütter von dem
Rang unterrichten, den jegliches Collegium
bey dem Convoy haben wird. Selbiger wird
nun gegen 9 Uhr durch das Thor des Prinzen
Erbstadthalters auf gedachten Platze Bulten-
hof zu ziehen anfangen, von dannen wird er,
längst des Vivier, auf den Voorhout, Kneu-
terdyck und den Königlichen Platz paßiren, und
[Ende Spaltensatz]


Bayreuther [Abbildung] Zeitungen
    ( Num. 20 )     Dienstags / den 15 Februarii 1752
[Beginn Spaltensatz]
Haag / vom 4 Febr.

Da das Leichenbe-
gängniß unseres geliebtesten Prinzen Erbstadt-
halters auf heute festgesezet worden, so hat man
für gut befunden selbiges auf folgende Weise zu
veranstalten. Die Prinzen, ingleichen die
Herren, so sie begleiten, und welche die Schlep-
pen ihrer Mäntel tragen sollen, werden sich um
8 Uhr auf dem Binnenhof einfinden, u. v. dan-
nen in die Gemächer des Prinzen Erbstadthal-
ters begeben. Die Herren Generalstaaten wer-
den an dem Ort zusammen kommen, wo sie
ihre ordentliche Versammlung halten. Die
Staaten von Holland und Westfrießland
werden gleiches thun. Die hohen Justitz-
Collegia werden in eines von den Gemächern
Jhro Großmögen den placiret werden. Der
hiesige Magistrat wird in der Cammer der Fi-
nanz=Officianten der Generalität, und die
Geistlichen in einem von den Zimmern des
Staatsraths zusammen kommen. Unten an
der grossen Treppe wird sich ein Thürhütter be-
finden, um so ein=als den anderen die für sie be-
stimmte Säle anzuzeigen. Der Senechal
Pypers wird einen Unter=Officier und 2 Fu-
silier bey sich haben, welche ihm bey seinen Fun-
ctionen aßistiren müssen. Nicht minder wird
ein Unter=Officier und eine gewisse Anzahl Fu-
siliers an verschiedene Orte postiret werden,
[Spaltenumbruch] nämlich 2 an die grosse Pforte, welche in den
Saal führet, wo sich Jhro Hochmögende ver-
sammlen, 2 an die obere Galerie, 2 an die klei-
ne Brücke, welche an das Hotel des Prinzen
Moritz stösset, und einige andere an das Thor
des Sals der Versammlung der Staaten von
Holland. Man wird gleichfalls dafür Sor-
ge tragen, daß, während der Anstalten, so zu
dem Leichen=Convoy gemachet werden, nie-
mand auf den Binnenhof komme, als der er-
sagtem Convoy beyzuwohnen hat. Wenn
nun alle diese verschiedene Collegia auf oban-
geführte Weise sich werden versammlet haben,
so wird man sie in ihren respective Apartements
berichten, wenn es Zeit seyn wird, sich von dan-
nen zu begeben, um nach ihrem Rang dem Con-
voy zu solgen. Zu dem Ende werden sich in
dem Saalder Hellebardiers Jhro Durchlaucht
einige Thürhütter von jeglichem der verschiede-
nen Collegiorum befinden, und Herr Heinrich
van Goor wird ersagte Thürhütter von dem
Rang unterrichten, den jegliches Collegium
bey dem Convoy haben wird. Selbiger wird
nun gegen 9 Uhr durch das Thor des Prinzen
Erbstadthalters auf gedachten Platze Bulten-
hof zu ziehen anfangen, von dannen wird er,
längst des Vivier, auf den Voorhout, Kneu-
terdyck und den Königlichen Platz paßiren, und
[Ende Spaltensatz]

<TEI>
  <text>
    <front>
      <titlePage type="heading">
        <pb facs="#f0001" n="77"/>
        <fw type="pageNum" place="top">77</fw><lb/>
        <docTitle>
          <titlePart type="main">Bayreuther <figure/> Zeitungen<lb/><space dim="horizontal"/>   ( <hi rendition="#aq">Num</hi>. 20 )   <space dim="horizontal"/>  Dienstags / den 15 Februarii 1752</titlePart>
        </docTitle>
      </titlePage>
    </front>
    <body>
      <cb type="start"/>
      <div type="jPoliticalNews" n="1">
        <div type="jArticle" n="2">
          <head>Haag / vom 4 Febr.</head>
          <p>Da das Leichenbe-<lb/>
gängniß unseres geliebtesten Prinzen Erbstadt-<lb/>
halters auf heute festgesezet worden, so hat man<lb/>
für gut befunden selbiges auf folgende Weise zu<lb/>
veranstalten. Die Prinzen, ingleichen die<lb/>
Herren, so sie begleiten, und welche die Schlep-<lb/>
pen ihrer Mäntel tragen sollen, werden sich um<lb/>
8 Uhr auf dem Binnenhof einfinden, u. v. dan-<lb/>
nen in die Gemächer des Prinzen Erbstadthal-<lb/>
ters begeben. Die Herren Generalstaaten wer-<lb/>
den an dem Ort zusammen kommen, wo sie<lb/>
ihre ordentliche Versammlung halten. Die<lb/>
Staaten von Holland und Westfrießland<lb/>
werden gleiches thun. Die hohen Justitz-<lb/>
Collegia werden in eines von den Gemächern<lb/>
Jhro Großmögen den placiret werden. Der<lb/>
hiesige Magistrat wird in der Cammer der Fi-<lb/>
nanz=Officianten der Generalität, und die<lb/>
Geistlichen in einem von den Zimmern des<lb/>
Staatsraths zusammen kommen. Unten an<lb/>
der grossen Treppe wird sich ein Thürhütter be-<lb/>
finden, um so ein=als den anderen die für sie be-<lb/>
stimmte Säle anzuzeigen. Der Senechal<lb/>
Pypers wird einen Unter=Officier und 2 Fu-<lb/>
silier bey sich haben, welche ihm bey seinen Fun-<lb/>
ctionen aßistiren müssen. Nicht minder wird<lb/>
ein Unter=Officier und eine gewisse Anzahl Fu-<lb/>
siliers an verschiedene Orte postiret werden,<lb/><cb n="2"/>
nämlich 2 an die grosse Pforte, welche in den<lb/>
Saal führet, wo sich Jhro Hochmögende ver-<lb/>
sammlen, 2 an die obere Galerie, 2 an die klei-<lb/>
ne Brücke, welche an das Hotel des Prinzen<lb/>
Moritz stösset, und einige andere an das Thor<lb/>
des Sals der Versammlung der Staaten von<lb/>
Holland. Man wird gleichfalls dafür Sor-<lb/>
ge tragen, daß, während der Anstalten, so zu<lb/>
dem Leichen=Convoy gemachet werden, nie-<lb/>
mand auf den Binnenhof komme, als der er-<lb/>
sagtem Convoy beyzuwohnen hat. Wenn<lb/>
nun alle diese verschiedene Collegia auf oban-<lb/>
geführte Weise sich werden versammlet haben,<lb/>
so wird man sie in ihren respective Apartements<lb/>
berichten, wenn es Zeit seyn wird, sich von dan-<lb/>
nen zu begeben, um nach ihrem Rang dem Con-<lb/>
voy zu solgen. Zu dem Ende werden sich in<lb/>
dem Saalder Hellebardiers Jhro Durchlaucht<lb/>
einige Thürhütter von jeglichem der verschiede-<lb/>
nen Collegiorum befinden, und Herr Heinrich<lb/>
van Goor wird ersagte Thürhütter von dem<lb/>
Rang unterrichten, den jegliches Collegium<lb/>
bey dem Convoy haben wird. Selbiger wird<lb/>
nun gegen 9 Uhr durch das Thor des Prinzen<lb/>
Erbstadthalters auf gedachten Platze Bulten-<lb/>
hof zu ziehen anfangen, von dannen wird er,<lb/>
längst des Vivier, auf den Voorhout, Kneu-<lb/>
terdyck und den Königlichen Platz paßiren, und<lb/><cb type="end"/>
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[77/0001] 77 Bayreuther [Abbildung] Zeitungen ( Num. 20 ) Dienstags / den 15 Februarii 1752 Haag / vom 4 Febr. Da das Leichenbe- gängniß unseres geliebtesten Prinzen Erbstadt- halters auf heute festgesezet worden, so hat man für gut befunden selbiges auf folgende Weise zu veranstalten. Die Prinzen, ingleichen die Herren, so sie begleiten, und welche die Schlep- pen ihrer Mäntel tragen sollen, werden sich um 8 Uhr auf dem Binnenhof einfinden, u. v. dan- nen in die Gemächer des Prinzen Erbstadthal- ters begeben. Die Herren Generalstaaten wer- den an dem Ort zusammen kommen, wo sie ihre ordentliche Versammlung halten. Die Staaten von Holland und Westfrießland werden gleiches thun. Die hohen Justitz- Collegia werden in eines von den Gemächern Jhro Großmögen den placiret werden. Der hiesige Magistrat wird in der Cammer der Fi- nanz=Officianten der Generalität, und die Geistlichen in einem von den Zimmern des Staatsraths zusammen kommen. Unten an der grossen Treppe wird sich ein Thürhütter be- finden, um so ein=als den anderen die für sie be- stimmte Säle anzuzeigen. Der Senechal Pypers wird einen Unter=Officier und 2 Fu- silier bey sich haben, welche ihm bey seinen Fun- ctionen aßistiren müssen. Nicht minder wird ein Unter=Officier und eine gewisse Anzahl Fu- siliers an verschiedene Orte postiret werden, nämlich 2 an die grosse Pforte, welche in den Saal führet, wo sich Jhro Hochmögende ver- sammlen, 2 an die obere Galerie, 2 an die klei- ne Brücke, welche an das Hotel des Prinzen Moritz stösset, und einige andere an das Thor des Sals der Versammlung der Staaten von Holland. Man wird gleichfalls dafür Sor- ge tragen, daß, während der Anstalten, so zu dem Leichen=Convoy gemachet werden, nie- mand auf den Binnenhof komme, als der er- sagtem Convoy beyzuwohnen hat. Wenn nun alle diese verschiedene Collegia auf oban- geführte Weise sich werden versammlet haben, so wird man sie in ihren respective Apartements berichten, wenn es Zeit seyn wird, sich von dan- nen zu begeben, um nach ihrem Rang dem Con- voy zu solgen. Zu dem Ende werden sich in dem Saalder Hellebardiers Jhro Durchlaucht einige Thürhütter von jeglichem der verschiede- nen Collegiorum befinden, und Herr Heinrich van Goor wird ersagte Thürhütter von dem Rang unterrichten, den jegliches Collegium bey dem Convoy haben wird. Selbiger wird nun gegen 9 Uhr durch das Thor des Prinzen Erbstadthalters auf gedachten Platze Bulten- hof zu ziehen anfangen, von dannen wird er, längst des Vivier, auf den Voorhout, Kneu- terdyck und den Königlichen Platz paßiren, und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Peter Fankhauser: Automatische Transformation von TUSTEP nach TEI P5 (DTA-Basisformat).
Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
Institut für Deutsche Sprache, Mannheim: Bereitstellung der Bilddigitalisate und Volltext-Transkription
Susanne Haaf, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation; Artikelstrukturierung

Weitere Informationen:

Dieser Text wurde aus dem TUSTEP-Format nach TEI-P5 konvertiert und anschließend in das DTA-Basisformat überführt.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther20_1752
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther20_1752/1
Zitationshilfe: Bayreuther Zeitungen. Nr. 20. Bayreuth, 15. Februar 1752, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayreuther20_1752/1>, abgerufen am 12.05.2024.