Mahl, welches der beeden Verlobten gröster Ehren-Tag genennet wird. Die- se stellen nun kluge Braut-Leute, mit Bey-Rath ihrer Eltern, oder nächsten Verwandten, zu einer bequemen Zeit an, welche entweder im Frühling, oder im Herbst, einzufallen pfleget; weil man, zu solchen Zeiten, einen gnugsamen Vor- rath, an den schönsten Blumen, wie auch an denen niedlichen Speisen, findet, und die geladene Hochzeit-Gäste nach Stand und Würde, zu ergötzen, sich auch selbst dadurch eine Ehre zuzuziehen, be- sonders wenn selbige in einen geräum- lichen Gast-Hof verleget wird, woselbst man schöne Zimmer hat, und die Gäste insgesamt sich auch mit einem angeneh- men Prospect vergnügen können.
Bey Hochzeiten hat man insonderheit auch auf der anwesenden Gäste ihr Ge- sinde fleißig acht zu geben, daß man de- nenselben, am Essen und Trincken, nichts abgehen lasse; sintemal selbige unter vie- le Leute kommen, und entweder mit allen Ehren, oder wiedrigenfalls, auch schimpf- lich von der Braut-Leute ihrer bezeigten
Cal-
Mahl, welches der beeden Verlobten groͤſter Ehren-Tag genennet wird. Die- ſe ſtellen nun kluge Braut-Leute, mit Bey-Rath ihrer Eltern, oder naͤchſten Verwandten, zu einer bequemen Zeit an, welche entweder im Fruͤhling, oder im Herbſt, einzufallen pfleget; weil man, zu ſolchen Zeiten, einen gnugſamen Vor- rath, an den ſchoͤnſten Blumen, wie auch an denen niedlichen Speiſen, findet, und die geladene Hochzeit-Gaͤſte nach Stand und Wuͤrde, zu ergoͤtzen, ſich auch ſelbſt dadurch eine Ehre zuzuziehen, be- ſonders wenn ſelbige in einen geraͤum- lichen Gaſt-Hof verleget wird, woſelbſt man ſchoͤne Zimmer hat, und die Gaͤſte insgeſamt ſich auch mit einem angeneh- men Proſpect vergnuͤgen koͤnnen.
Bey Hochzeiten hat man inſonderheit auch auf der anweſenden Gaͤſte ihr Ge- ſinde fleißig acht zu geben, daß man de- nenſelben, am Eſſen und Trincken, nichts abgehen laſſe; ſintemal ſelbige unter vie- le Leute kommen, und entweder mit allen Ehren, oder wiedrigenfalls, auch ſchimpf- lich von der Braut-Leute ihrer bezeigten
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Mahl, welches der beeden Verlobten
groͤſter Ehren-Tag genennet wird. Die-
ſe ſtellen nun kluge Braut-Leute, mit
Bey-Rath ihrer Eltern, oder naͤchſten
Verwandten, zu einer bequemen Zeit
an, welche entweder im Fruͤhling, oder
im Herbſt, einzufallen pfleget; weil man,
zu ſolchen Zeiten, einen gnugſamen Vor-
rath, an den ſchoͤnſten Blumen, wie
auch an denen niedlichen Speiſen, findet,
und die geladene Hochzeit-Gaͤſte nach
Stand und Wuͤrde, zu ergoͤtzen, ſich auch
ſelbſt dadurch eine Ehre zuzuziehen, be-
ſonders wenn ſelbige in einen geraͤum-
lichen Gaſt-Hof verleget wird, woſelbſt
man ſchoͤne Zimmer hat, und die Gaͤſte
insgeſamt ſich auch mit einem angeneh-
men Proſpect vergnuͤgen koͤnnen.
Bey Hochzeiten hat man inſonderheit
auch auf der anweſenden Gaͤſte ihr Ge-
ſinde fleißig acht zu geben, daß man de-
nenſelben, am Eſſen und Trincken, nichts
abgehen laſſe; ſintemal ſelbige unter vie-
le Leute kommen, und entweder mit allen
Ehren, oder wiedrigenfalls, auch ſchimpf-
lich von der Braut-Leute ihrer bezeigten
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[N. N.]: Kürzliche Anweisung zu Complimenten und höflicher Condvite, für Personen Bürgerlichen Standes. Frankfurt [u. a.], 1736, S. 87. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_complimente_1736/93>, abgerufen am 17.06.2024.
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