[N. N.]: Wahrhaftige Erklärung des hohen trostreichen Artikels von der Person, Amt, und Majestät unseres lieben Herrn und Heilandes Jesu Christi, Gottes und Marien Sohn. Zerbst, 1586.die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen. Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn Fol. Apol. Erf. 83. b.Verfasser alhie felschlich citiren / vnd vieleicht nicht mit nüchtern augen angesehen (sintemal er nicht / wie sie fürgeben / Distinctione sexta, sed quinta, libri tertij, cap. 1. des Concilij Toletani gedenckt) viel mehr für vns / denn für vnser gegenteil decidirt / vnd schleusset / wie folget: Quod dicitur solus Filius formam serui accepisse, per hoc non excluditur diuina natura ab exceptione seruilis formae, sed aliae duae personae, Pater scilicet, & Spiritus sanctus. Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein. Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen. Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn Fol. Apol. Erf. 83. b.Verfasser alhie felschlich citiren / vnd vieleicht nicht mit nüchtern augen angesehen (sintemal er nicht / wie sie fürgeben / Distinctione sexta, sed quinta, libri tertij, cap. 1. des Concilij Toletani gedenckt) viel mehr für vns / denn für vnser gegenteil decidirt / vnd schleusset / wie folget: Quod dicitur solus Filius formam serui accepisse, per hoc non excluditur diuina natura ab exceptione seruilis formae, sed aliae duae personae, Pater scilicet, & Spiritus sanctus. Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein. Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0212" n="210"/> die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen.</p> <p>Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn <note place="left">Fol. Apol. 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Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein.</p> <p>Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also </p> </div> </body> </text> </TEI> [210/0212]
die drey Personen in der Gottheit nicht vnterschieden sind / denn nach obgesetzter Regel Dionysij / allein auff die andere Person der heiligen Dreyfaltigkeit / setzen / vnd gründen / dadurch freilich nichts anders / denn der Sabellianer / vnd Patripassianer Lesterung eingefüret / vnd bekrefftiget würde. Wie wir solches nochmals allen verstendigen / aus Gottes Wort zu judiciren heimstellen.
Denn auch Petrus Lombardus / welchen die Herrn Verfasser alhie felschlich citiren / vnd vieleicht nicht mit nüchtern augen angesehen (sintemal er nicht / wie sie fürgeben / Distinctione sexta, sed quinta, libri tertij, cap. 1. des Concilij Toletani gedenckt) viel mehr für vns / denn für vnser gegenteil decidirt / vnd schleusset / wie folget:
Fol. Apol. Erf. 83. b. Quod dicitur solus Filius formam serui accepisse, per hoc non excluditur diuina natura ab exceptione seruilis formae, sed aliae duae personae, Pater scilicet, & Spiritus sanctus.
Bey welchem Spruch vnser gegenteil zugleich annotiren mag / das forma serui, ob es schon bisweilen auch von der sterbligkeit / vnd allerley schwacheit / welcher Christus in diesem leben (aber one Sünde) vnterworffen gewesen ist / gebraucht wird / dennoch principaliter nichts anders sey / denn natura assumta, wie daselbst aus den Patribus nach der leng bewiesen wird. Derwegen jr fürgeben nicht bestehen kan / das durch die erhöhung Christus die Knechtsgestalt gentzlich hab von sich gelegt. Denn also müst er auffgehört haben warhafftiger Mensch zu sein.
Das aber im Concilio Toletano ferner gesagt wird: Id, quod est proprium Filij, non quod commune est Trinitati, hominem accepit: wird daselbst erklert / das es also
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