[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.bey den armen so fleissig willig vnd getrew zu sein / als bey den Reichen / wie denn billich. Darnach wollen wir auch / das die Pastores / die Frawen vnd verordenten Hebammen / in der Predigt / vnd auch Prinatim / mit sonderlichem fleis vnterrichten / wie sie sich in der zeit der Not / mit der Tauffe halten sollen / damit in dem falle nichts geschehe / das Vnchristlich oder jemands ergerlich sey / Es sol aber in der vnterweisung / von Nachbeschriebenen Puncten / geredet werden. Erstlich / Das sie nicht leichtlich / one hochdringende nott zur Not Tauffe eilen oder greiffen sollen / Sondern sich so viel als möglich / vnd die gelegenheit erleiden kan / befleissigen / mit dem fürderlichsten das geborn Kindlein in die Kirchen zu bringen / damit es vor der gemeine offentlich getaufft werden möge. Zum andern / Das sie in zeit der Not / da es mit der geburt schwerlich felt / vnd auch zu befürchten / das die Frucht nicht lebendig zur Welt komen möchte / dennoch mit der bey den armen so fleissig willig vnd getrew zu sein / als bey den Reichen / wie denn billich. Darnach wollen wir auch / das die Pastores / die Frawen vnd verordenten Hebammen / in der Predigt / vnd auch Prinatim / mit sonderlichem fleis vnterrichten / wie sie sich in der zeit der Not / mit der Tauffe halten sollen / damit in dem falle nichts geschehe / das Vnchristlich oder jemands ergerlich sey / Es sol aber in der vnterweisung / von Nachbeschriebenen Puncten / geredet werden. Erstlich / Das sie nicht leichtlich / one hochdringende nott zur Not Tauffe eilen oder greiffen sollen / Sondern sich so viel als möglich / vnd die gelegenheit erleiden kan / befleissigen / mit dem fürderlichsten das geborn Kindlein in die Kirchen zu bringen / damit es vor der gemeine offentlich getaufft werden möge. Zum andern / Das sie in zeit der Not / da es mit der geburt schwerlich felt / vnd auch zu befürchten / das die Frucht nicht lebendig zur Welt komen möchte / dennoch mit der <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0109"/> bey den armen so fleissig willig vnd getrew zu sein / als bey den Reichen / wie denn billich.</p> <p>Darnach wollen wir auch / das die Pastores / die Frawen vnd verordenten Hebammen / in der Predigt / vnd auch Prinatim / mit sonderlichem fleis vnterrichten / wie sie sich in der zeit der Not / mit der Tauffe halten sollen / damit in dem falle nichts geschehe / das Vnchristlich oder jemands ergerlich sey / Es sol aber in der vnterweisung / von Nachbeschriebenen Puncten / geredet werden.</p> <p>Erstlich / Das sie nicht leichtlich / one hochdringende nott zur Not Tauffe eilen oder greiffen sollen / Sondern sich so viel als möglich / vnd die gelegenheit erleiden kan / befleissigen / mit dem fürderlichsten das geborn Kindlein in die Kirchen zu bringen / damit es vor der gemeine offentlich getaufft werden möge.</p> <p>Zum andern / Das sie in zeit der Not / da es mit der geburt schwerlich felt / vnd auch zu befürchten / das die Frucht nicht lebendig zur Welt komen möchte / dennoch mit der </p> </div> </body> </text> </TEI> [0109]
bey den armen so fleissig willig vnd getrew zu sein / als bey den Reichen / wie denn billich.
Darnach wollen wir auch / das die Pastores / die Frawen vnd verordenten Hebammen / in der Predigt / vnd auch Prinatim / mit sonderlichem fleis vnterrichten / wie sie sich in der zeit der Not / mit der Tauffe halten sollen / damit in dem falle nichts geschehe / das Vnchristlich oder jemands ergerlich sey / Es sol aber in der vnterweisung / von Nachbeschriebenen Puncten / geredet werden.
Erstlich / Das sie nicht leichtlich / one hochdringende nott zur Not Tauffe eilen oder greiffen sollen / Sondern sich so viel als möglich / vnd die gelegenheit erleiden kan / befleissigen / mit dem fürderlichsten das geborn Kindlein in die Kirchen zu bringen / damit es vor der gemeine offentlich getaufft werden möge.
Zum andern / Das sie in zeit der Not / da es mit der geburt schwerlich felt / vnd auch zu befürchten / das die Frucht nicht lebendig zur Welt komen möchte / dennoch mit der
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/109 |
Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/109>, abgerufen am 16.06.2024. |