[Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564.Vnd weil ein nützlich ding ist / die Vistitatio in den Schulen / vnd die Jugend / dadurch zur Lere vnnd Zucht / nicht wenig gereitzet wird / wenn entweder jr fleis oder vnfleis gelobet oder gestraffet wird / so sollen des orts / da Schalen sein / des Jars zwey mal Visitationes durch den Pastorn vnnd Prediger / vnnd zwen des Rhats / auff gewisse tag / vor Michaelis vnd Ostern / gehalten / die Knaben examinirt / vnd fleissig zu studieren angehalten werden. Da sie auch in solcher Visitatio mangel oder gebrech bey den Schulmeistern oder Gesellen befinden / die sollen sie abschaffen / vnd die Schulgesellen vermanen / das sie mit dem Knaben vernünfftiglich vmbgehen. Wo sie denn an gebewen der Schulen / oder sonst einigen mangel befinden / denn haben sie in solcher Visitation auch zu bessern / vnd nach gelegenheit / enderung darein zuuerschaffen. Vnd weil ein nützlich ding ist / die Vistitatio in den Schulen / vnd die Jugend / dadurch zur Lere vnnd Zucht / nicht wenig gereitzet wird / wenn entweder jr fleis oder vnfleis gelobet oder gestraffet wird / so sollen des orts / da Schalen sein / des Jars zwey mal Visitationes durch den Pastorn vnnd Prediger / vnnd zwen des Rhats / auff gewisse tag / vor Michaelis vnd Ostern / gehalten / die Knaben examinirt / vnd fleissig zu studieren angehalten werden. Da sie auch in solcher Visitatio mangel oder gebrech bey den Schulmeistern oder Gesellen befinden / die sollen sie abschaffen / vnd die Schulgesellen vermanen / das sie mit dem Knaben vernünfftiglich vmbgehen. Wo sie denn an gebewen der Schulen / oder sonst einigen mangel befinden / denn haben sie in solcher Visitation auch zu bessern / vnd nach gelegenheit / enderung darein zuuerschaffen. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0153"/> <p>Vnd weil ein nützlich ding ist / die Vistitatio in den Schulen / vnd die Jugend / dadurch zur Lere vnnd Zucht / nicht wenig gereitzet wird / wenn entweder jr fleis oder vnfleis gelobet oder gestraffet wird / so sollen des orts / da Schalen sein / des Jars zwey mal Visitationes durch den Pastorn vnnd Prediger / vnnd zwen des Rhats / auff gewisse tag / vor Michaelis vnd Ostern / gehalten / die Knaben examinirt / vnd fleissig zu studieren angehalten werden.</p> <p>Da sie auch in solcher Visitatio mangel oder gebrech bey den Schulmeistern oder Gesellen befinden / die sollen sie abschaffen / vnd die Schulgesellen vermanen / das sie mit dem Knaben vernünfftiglich vmbgehen.</p> <p>Wo sie denn an gebewen der Schulen / oder sonst einigen mangel befinden / denn haben sie in solcher Visitation auch zu bessern / vnd nach gelegenheit / enderung darein zuuerschaffen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0153]
Vnd weil ein nützlich ding ist / die Vistitatio in den Schulen / vnd die Jugend / dadurch zur Lere vnnd Zucht / nicht wenig gereitzet wird / wenn entweder jr fleis oder vnfleis gelobet oder gestraffet wird / so sollen des orts / da Schalen sein / des Jars zwey mal Visitationes durch den Pastorn vnnd Prediger / vnnd zwen des Rhats / auff gewisse tag / vor Michaelis vnd Ostern / gehalten / die Knaben examinirt / vnd fleissig zu studieren angehalten werden.
Da sie auch in solcher Visitatio mangel oder gebrech bey den Schulmeistern oder Gesellen befinden / die sollen sie abschaffen / vnd die Schulgesellen vermanen / das sie mit dem Knaben vernünfftiglich vmbgehen.
Wo sie denn an gebewen der Schulen / oder sonst einigen mangel befinden / denn haben sie in solcher Visitation auch zu bessern / vnd nach gelegenheit / enderung darein zuuerschaffen.
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Zitationshilfe: | [Braunschweig-Lüneburg, Herzog Heinrich von]: Kirchenordnung : wie es mit Christlicher Lere, reichung der Sacrament, Ordination der Diener des Evangelij, Ordentlichen Ceremonien, Visitation, Consistorio und Schulen, Im Hertzogthumb Lünenburg gehalten wird. Wittenberg, 1564, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_kirchenordnung_1564/153>, abgerufen am 17.06.2024. |