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Märkische Blätter. Jahrgang 7, Nr. 17. Hattingen, 28. Februar 1855.

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[Beginn Spaltensatz] vor unwandelbar fest. Sollte ihnen noch ein neuer Ausdruck gegeben
werden, so würde derselbe nur unrichtiger Weise mit dem Namen
eines Allianzvertrages belegt werden können.

-- Wie alljährlich, so sind auch diesmal wieder die Jahres-
berichte, welche von den Kaufmannschaften der Ostseestädte erstattet
werden, so belehrend für die Jnteressen welche Preußen in der Ostsee
Rußland und dem in dieser Beziehung verblendeten England gegen-
über zu verfechten hat. Was Preußen bekämpfen muß, faßt sich in
die zwei Worte: Sundzoll und Grenzsperrre zusammen. Der Jah-
resbericht der Danziger [unleserliches Material - 14 Zeichen fehlen]Kaufmannschaft berechnet, daß die Danzi-
ger Kaufleute im vorigen Jahre an Sundzoll bezahlt haben:
für [unleserliches Material - 10 Zeichen fehlen]erportirte und importirte Waaren 118,312 Thlr. pr. Cour., an
Schiffsgeldern 19,937 Thlr., zusammen 138,249 Thlr. pr Cour. in
einem Jahre eingeschränkten Verkehrs! Gleichzeitig lastet die russische
Grenzsperre auf den Ostfechandel, der einen Verkehr mit Rußland
nur durch Schmuggelhandel möglich macht.

Der Sundzoll und die polnische Grenzsperre sind ein bleiernes
Gewicht, welches der rüstigen [unleserliches Material - 9 Zeichen fehlen]Thatkraft des preußischen Ostseehandels
von zwei fremden Staaten an den Füße gebunden worden ist.....
Frage ob es nicht an der Zeit sei, jetzt, wo so manche Verträge ge-
ändert werden sollen, auch ein Unrecht wieder gut zu machen, unter
dem ganze Provinzen unseres Vaterlandes leiden, die so wesentlich zu
seiner Größe und Macht beitragen könnten.

Schweiz.

Man spricht von Werbung einer Armee von 40,000 Mann, die
in den nahen französischen Departements gebildet und dann ihren
Weg durch die Schweiz nach Oesterreich nehmen werden. Der Bun-
desrath soll diesem Wunsche der französischen Regierung nicht gerade
viele Hindernisse in den Weg legen. Viele höhere Schweizer Offiziere
haben sich bereits dem General Ochfenbein zur Versügung gestellt;
am 18. d. [unleserliches Material - 3 Zeichen fehlen]Mts. ging einer unserer tüchtigsten Obersten ebenfalls
nach Paris. Die allgemeine Stimmung ist diesem kriegerischen Trei-
ben sehr abhold, denn hier wie überall sehnt man sich nach Frieden,
um Handel und Wandel blühend zu sehen.



Wochenbericht.

Nach den neuesten Berichten aus Paris ist die Reise des Kaisers
nach der Krimm aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Der Kaiser
conferirt erst mit Lord John Russel und wartet die Rückkehr des Jn-
genier=Generals Niel aus der Krimm ab, die noch nicht erfolgt ist.
Nur ganz neue, unvorhergesehene Ereignisse dürften in dem Entschluß
des Kaifers eine Aenderung hervorbringen. Vor Ankunft des Kaisers
in der Krimm dürfte der vorbereitete Angriff der Alliirten auf Seba-
stopol nicht erfolgen.

Ueber den projektirtrten preußisch westmächtlichen Vertrag berichtet
der halboffizielle "Constitutionnel" aus Wien unter dem 17. Februar
Folgendes: Der von dem Minister Drouyn de Lhups ausgearbei-
tete, vom General Wedell nach Berlin gesendete Entwurf besteht dar-
in, Prenßen solle eine besondere Akte unterzeichnen, ist welcher es er-
klärt, daß es dem Protokoll vom 28. Dezember, betreffend die den
vier Garantiepunkten zu gebende Auslegung, beitrete. Durch diese
Erklärung würde Preußen ipso facto auf demselben Boden oder als
die Theilnehmer des Vertrages vom 2. Dezember stehen und könnte
an den Wiener Friedensconferenzen Theil nehmen, ohne diesem Ver-
trage förmlich beigetreten zu sein. Jn Betreff der militärischen
Operationen, welche für nothwendig erachtet werden, um die vier
Garantiepunkte zu verwirklichen, verweist Herr Drouyn de Lhuys
Preußen auf den Vertrag vom 20. April, den es mit Oesterreich
abgeschlossen hat. Diesen Entwurf nun hat nach offiziellen Berichten
aus Berlin das preußische Cabinet nicht angenommen, sondern durch
Oberst Olberg ein von Herrn von Manteuffel redigirtes Gegenpro-
jekt dem General Wedell zugehen lassen. Dieses Gegenprojekt ent-
hält zwei Hauptideen: "Die Grundlage der vier Garantiepunkte
überschreitet das Ziel des Vertrages vom 20. April, und der April-
vertrag, welcher nur zum Zwecke hat, einen Angriff ( agression ) Sei-
tens Rußlands zurückzuweisen, hat, wie der Additional=Artikel vom
26. Dezember, einen rein deffensiven Charakter. Unter diesen Um-
[Spaltenumbruch] ständen könne und dürfte das Berliner Cabinet zur Offensive gegen
Rußland nur in zwei Fällen sich verpflichten: 1 ) wenn das Pe-
tersburger Cabinet sein Versprechen nicht erfülle, Oesterreich, sei es
auf dem eigenen Grundgebiete dieser Macht oder in den Donaufür-
stenthürmern nicht anzugreifen; 2 ) wenn das Petersburger Cabinet
seine Annahme der vier Garantiepunkte, die als Basis für die Frie-
densverhandlungen dienen sollen, zurückziehe."



Vermischtes.

-- Aus Paris schreibt man: "Vor [unleserliches Material - 7 Zeichen fehlen]einiuen Tagen ereignete sich
hier ein eigenthümlicher Vorfall. Ein junges Mädchen, das sich
aus unglücklicher Liebe durch Kohlendampf erstickt hatte, wurde da-
durch, daß der herbeigerufene Arzt sie an vielen Stellen mit glühen-
den Eisen brenren ließ, wieder ins Leben zurückgerufen. Der Arzt
hatte jedoch ein zu gewaltsames Mittel angewandt. Die Arme stard
nach einstündigen schrecklichen Leiden an ihren Brandwunden.

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    Veranwortlicher Redakteur C. Hundt.



Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Leute, welche im Jahre 1834
geboren sind und im Kreise Bochum ihren Wohnsitz haben,
desgleichen alle Jnländer, welche in dem Alter von 21 bis
26 Jahren stehen und im Bereiche des hiesigen Kreises, sei
es als Comptoiristen, Künstler, Schüler, Lehrlinge, Hand-
werker oder als Dienstboten sich aufhalten und ihrer Mili-
tairpflicht noch nicht genügt haben, überhaupt alle diejenigen,
über welche von der Königlichen Departements=Commisfion
noch nicht definitiv entschieden ist, werden hierdurch aufge-
fordert, sich sofort bei der betreffenden Polizeibehörde ihres
Aufenthaltsorts Behufs der Aufnahme in die Militär=Rolle
des laufenden Jahres persönlich oder bei attestirter Krankheit
oder legaler Verhinderung durch ihre Eltern, Vormünder,
Verwandte, Dienstherrschaften zu melden.

Die unterlassene Meldung zieht gegen die nicht entschul-
digten Militairpflichtigen den Verlust ihrer etwaigen Recla-
mationsgründe nach sich und werden dieselben, insofern sie
zum Militairdienste später für tauglich befunden werden, vor
allen Militairpflichtigen zum Dienste eingestellt.

Zugleich mache ich darauf anfmerksam, daß die Kreis=Ersatz-
Commission nur auf solche Reclamationen Rücksicht nehmen
kann, die vorher bei der Polizeibehörde zeitig angebracht und
untersucht worden sind und daß daher alle Reclamationen,
die erst im Aushebungstermine angebracht werden möchten,
ohne Weiteres zurückgewiesen werden müssen.

Bochum, den 8. Februar 1855.

    Der Landrath: Pilgrim.

Mit Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung der
Königlichen landräthlichen Behörde vom 8. Februar c. wer-
den die in der Stadt sich aufhaltenden Militairpflichtigen
aufgefordert, sich am
Montage den 5. März Vormittags 10 Uhr
auf dem Rathhause zu melden. --

Hattingen, den 26. Februar 1855.

    Der Magistrat: v. Hadeln.



Die Repartitionsliste der Stadt Hattingen pro 1855
liegt vom 1. März an 8 Tage lang auf dem Rathhause
zur Einsicht der Betheiligten offen, was hierdurch unter Be-
[Ende Spaltensatz]

[Beginn Spaltensatz] vor unwandelbar fest. Sollte ihnen noch ein neuer Ausdruck gegeben
werden, so würde derselbe nur unrichtiger Weise mit dem Namen
eines Allianzvertrages belegt werden können.

— Wie alljährlich, so sind auch diesmal wieder die Jahres-
berichte, welche von den Kaufmannschaften der Ostseestädte erstattet
werden, so belehrend für die Jnteressen welche Preußen in der Ostsee
Rußland und dem in dieser Beziehung verblendeten England gegen-
über zu verfechten hat. Was Preußen bekämpfen muß, faßt sich in
die zwei Worte: Sundzoll und Grenzsperrre zusammen. Der Jah-
resbericht der Danziger [unleserliches Material – 14 Zeichen fehlen]Kaufmannschaft berechnet, daß die Danzi-
ger Kaufleute im vorigen Jahre an Sundzoll bezahlt haben:
für [unleserliches Material – 10 Zeichen fehlen]erportirte und importirte Waaren 118,312 Thlr. pr. Cour., an
Schiffsgeldern 19,937 Thlr., zusammen 138,249 Thlr. pr Cour. in
einem Jahre eingeschränkten Verkehrs! Gleichzeitig lastet die russische
Grenzsperre auf den Ostfechandel, der einen Verkehr mit Rußland
nur durch Schmuggelhandel möglich macht.

Der Sundzoll und die polnische Grenzsperre sind ein bleiernes
Gewicht, welches der rüstigen [unleserliches Material – 9 Zeichen fehlen]Thatkraft des preußischen Ostseehandels
von zwei fremden Staaten an den Füße gebunden worden ist.....
Frage ob es nicht an der Zeit sei, jetzt, wo so manche Verträge ge-
ändert werden sollen, auch ein Unrecht wieder gut zu machen, unter
dem ganze Provinzen unseres Vaterlandes leiden, die so wesentlich zu
seiner Größe und Macht beitragen könnten.

Schweiz.

Man spricht von Werbung einer Armee von 40,000 Mann, die
in den nahen französischen Departements gebildet und dann ihren
Weg durch die Schweiz nach Oesterreich nehmen werden. Der Bun-
desrath soll diesem Wunsche der französischen Regierung nicht gerade
viele Hindernisse in den Weg legen. Viele höhere Schweizer Offiziere
haben sich bereits dem General Ochfenbein zur Versügung gestellt;
am 18. d. [unleserliches Material – 3 Zeichen fehlen]Mts. ging einer unserer tüchtigsten Obersten ebenfalls
nach Paris. Die allgemeine Stimmung ist diesem kriegerischen Trei-
ben sehr abhold, denn hier wie überall sehnt man sich nach Frieden,
um Handel und Wandel blühend zu sehen.



Wochenbericht.

Nach den neuesten Berichten aus Paris ist die Reise des Kaisers
nach der Krimm aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Der Kaiser
conferirt erst mit Lord John Russel und wartet die Rückkehr des Jn-
genier=Generals Niel aus der Krimm ab, die noch nicht erfolgt ist.
Nur ganz neue, unvorhergesehene Ereignisse dürften in dem Entschluß
des Kaifers eine Aenderung hervorbringen. Vor Ankunft des Kaisers
in der Krimm dürfte der vorbereitete Angriff der Alliirten auf Seba-
stopol nicht erfolgen.

Ueber den projektirtrten preußisch westmächtlichen Vertrag berichtet
der halboffizielle „Constitutionnel“ aus Wien unter dem 17. Februar
Folgendes: Der von dem Minister Drouyn de Lhups ausgearbei-
tete, vom General Wedell nach Berlin gesendete Entwurf besteht dar-
in, Prenßen solle eine besondere Akte unterzeichnen, ist welcher es er-
klärt, daß es dem Protokoll vom 28. Dezember, betreffend die den
vier Garantiepunkten zu gebende Auslegung, beitrete. Durch diese
Erklärung würde Preußen ipso facto auf demselben Boden oder als
die Theilnehmer des Vertrages vom 2. Dezember stehen und könnte
an den Wiener Friedensconferenzen Theil nehmen, ohne diesem Ver-
trage förmlich beigetreten zu sein. Jn Betreff der militärischen
Operationen, welche für nothwendig erachtet werden, um die vier
Garantiepunkte zu verwirklichen, verweist Herr Drouyn de Lhuys
Preußen auf den Vertrag vom 20. April, den es mit Oesterreich
abgeschlossen hat. Diesen Entwurf nun hat nach offiziellen Berichten
aus Berlin das preußische Cabinet nicht angenommen, sondern durch
Oberst Olberg ein von Herrn von Manteuffel redigirtes Gegenpro-
jekt dem General Wedell zugehen lassen. Dieses Gegenprojekt ent-
hält zwei Hauptideen: „Die Grundlage der vier Garantiepunkte
überschreitet das Ziel des Vertrages vom 20. April, und der April-
vertrag, welcher nur zum Zwecke hat, einen Angriff ( agression ) Sei-
tens Rußlands zurückzuweisen, hat, wie der Additional=Artikel vom
26. Dezember, einen rein deffensiven Charakter. Unter diesen Um-
[Spaltenumbruch] ständen könne und dürfte das Berliner Cabinet zur Offensive gegen
Rußland nur in zwei Fällen sich verpflichten: 1 ) wenn das Pe-
tersburger Cabinet sein Versprechen nicht erfülle, Oesterreich, sei es
auf dem eigenen Grundgebiete dieser Macht oder in den Donaufür-
stenthürmern nicht anzugreifen; 2 ) wenn das Petersburger Cabinet
seine Annahme der vier Garantiepunkte, die als Basis für die Frie-
densverhandlungen dienen sollen, zurückziehe.“



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— Aus Paris schreibt man: „Vor [unleserliches Material – 7 Zeichen fehlen]einiuen Tagen ereignete sich
hier ein eigenthümlicher Vorfall. Ein junges Mädchen, das sich
aus unglücklicher Liebe durch Kohlendampf erstickt hatte, wurde da-
durch, daß der herbeigerufene Arzt sie an vielen Stellen mit glühen-
den Eisen brenren ließ, wieder ins Leben zurückgerufen. Der Arzt
hatte jedoch ein zu gewaltsames Mittel angewandt. Die Arme stard
nach einstündigen schrecklichen Leiden an ihren Brandwunden.

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    Veranwortlicher Redakteur C. Hundt.



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Bekanntmachung.

Alle diejenigen jungen Leute, welche im Jahre 1834
geboren sind und im Kreise Bochum ihren Wohnsitz haben,
desgleichen alle Jnländer, welche in dem Alter von 21 bis
26 Jahren stehen und im Bereiche des hiesigen Kreises, sei
es als Comptoiristen, Künstler, Schüler, Lehrlinge, Hand-
werker oder als Dienstboten sich aufhalten und ihrer Mili-
tairpflicht noch nicht genügt haben, überhaupt alle diejenigen,
über welche von der Königlichen Departements=Commisfion
noch nicht definitiv entschieden ist, werden hierdurch aufge-
fordert, sich sofort bei der betreffenden Polizeibehörde ihres
Aufenthaltsorts Behufs der Aufnahme in die Militär=Rolle
des laufenden Jahres persönlich oder bei attestirter Krankheit
oder legaler Verhinderung durch ihre Eltern, Vormünder,
Verwandte, Dienstherrschaften zu melden.

Die unterlassene Meldung zieht gegen die nicht entschul-
digten Militairpflichtigen den Verlust ihrer etwaigen Recla-
mationsgründe nach sich und werden dieselben, insofern sie
zum Militairdienste später für tauglich befunden werden, vor
allen Militairpflichtigen zum Dienste eingestellt.

Zugleich mache ich darauf anfmerksam, daß die Kreis=Ersatz-
Commission nur auf solche Reclamationen Rücksicht nehmen
kann, die vorher bei der Polizeibehörde zeitig angebracht und
untersucht worden sind und daß daher alle Reclamationen,
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ohne Weiteres zurückgewiesen werden müssen.

Bochum, den 8. Februar 1855.

    Der Landrath: Pilgrim.

Mit Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung der
Königlichen landräthlichen Behörde vom 8. Februar c. wer-
den die in der Stadt sich aufhaltenden Militairpflichtigen
aufgefordert, sich am
Montage den 5. März Vormittags 10 Uhr
auf dem Rathhause zu melden. —

Hattingen, den 26. Februar 1855.

    Der Magistrat: v. Hadeln.



Die Repartitionsliste der Stadt Hattingen pro 1855
liegt vom 1. März an 8 Tage lang auf dem Rathhause
zur Einsicht der Betheiligten offen, was hierdurch unter Be-
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Viele höhere Schweizer Offiziere haben sich bereits dem General Ochfenbein zur Versügung gestellt; am 18. d. ___Mts. ging einer unserer tüchtigsten Obersten ebenfalls nach Paris. Die allgemeine Stimmung ist diesem kriegerischen Trei- ben sehr abhold, denn hier wie überall sehnt man sich nach Frieden, um Handel und Wandel blühend zu sehen. Wochenbericht. Nach den neuesten Berichten aus Paris ist die Reise des Kaisers nach der Krimm aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Der Kaiser conferirt erst mit Lord John Russel und wartet die Rückkehr des Jn- genier=Generals Niel aus der Krimm ab, die noch nicht erfolgt ist. Nur ganz neue, unvorhergesehene Ereignisse dürften in dem Entschluß des Kaifers eine Aenderung hervorbringen. Vor Ankunft des Kaisers in der Krimm dürfte der vorbereitete Angriff der Alliirten auf Seba- stopol nicht erfolgen. Ueber den projektirtrten preußisch westmächtlichen Vertrag berichtet der halboffizielle „Constitutionnel“ aus Wien unter dem 17. Februar Folgendes: Der von dem Minister Drouyn de Lhups ausgearbei- tete, vom General Wedell nach Berlin gesendete Entwurf besteht dar- in, Prenßen solle eine besondere Akte unterzeichnen, ist welcher es er- klärt, daß es dem Protokoll vom 28. Dezember, betreffend die den vier Garantiepunkten zu gebende Auslegung, beitrete. Durch diese Erklärung würde Preußen ipso facto auf demselben Boden oder als die Theilnehmer des Vertrages vom 2. Dezember stehen und könnte an den Wiener Friedensconferenzen Theil nehmen, ohne diesem Ver- trage förmlich beigetreten zu sein. Jn Betreff der militärischen Operationen, welche für nothwendig erachtet werden, um die vier Garantiepunkte zu verwirklichen, verweist Herr Drouyn de Lhuys Preußen auf den Vertrag vom 20. April, den es mit Oesterreich abgeschlossen hat. Diesen Entwurf nun hat nach offiziellen Berichten aus Berlin das preußische Cabinet nicht angenommen, sondern durch Oberst Olberg ein von Herrn von Manteuffel redigirtes Gegenpro- jekt dem General Wedell zugehen lassen. Dieses Gegenprojekt ent- hält zwei Hauptideen: „Die Grundlage der vier Garantiepunkte überschreitet das Ziel des Vertrages vom 20. April, und der April- vertrag, welcher nur zum Zwecke hat, einen Angriff ( agression ) Sei- tens Rußlands zurückzuweisen, hat, wie der Additional=Artikel vom 26. Dezember, einen rein deffensiven Charakter. Unter diesen Um- ständen könne und dürfte das Berliner Cabinet zur Offensive gegen Rußland nur in zwei Fällen sich verpflichten: 1 ) wenn das Pe- tersburger Cabinet sein Versprechen nicht erfülle, Oesterreich, sei es auf dem eigenen Grundgebiete dieser Macht oder in den Donaufür- stenthürmern nicht anzugreifen; 2 ) wenn das Petersburger Cabinet seine Annahme der vier Garantiepunkte, die als Basis für die Frie- densverhandlungen dienen sollen, zurückziehe.“ Vermischtes. — Aus Paris schreibt man: „Vor _______einiuen Tagen ereignete sich hier ein eigenthümlicher Vorfall. Ein junges Mädchen, das sich aus unglücklicher Liebe durch Kohlendampf erstickt hatte, wurde da- durch, daß der herbeigerufene Arzt sie an vielen Stellen mit glühen- den Eisen brenren ließ, wieder ins Leben zurückgerufen. Der Arzt hatte jedoch ein zu gewaltsames Mittel angewandt. Die Arme stard nach einstündigen schrecklichen Leiden an ihren Brandwunden. ——————————————— Veranwortlicher Redakteur C. Hundt. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Alle diejenigen jungen Leute, welche im Jahre 1834 geboren sind und im Kreise Bochum ihren Wohnsitz haben, desgleichen alle Jnländer, welche in dem Alter von 21 bis 26 Jahren stehen und im Bereiche des hiesigen Kreises, sei es als Comptoiristen, Künstler, Schüler, Lehrlinge, Hand- werker oder als Dienstboten sich aufhalten und ihrer Mili- tairpflicht noch nicht genügt haben, überhaupt alle diejenigen, über welche von der Königlichen Departements=Commisfion noch nicht definitiv entschieden ist, werden hierdurch aufge- fordert, sich sofort bei der betreffenden Polizeibehörde ihres Aufenthaltsorts Behufs der Aufnahme in die Militär=Rolle des laufenden Jahres persönlich oder bei attestirter Krankheit oder legaler Verhinderung durch ihre Eltern, Vormünder, Verwandte, Dienstherrschaften zu melden. Die unterlassene Meldung zieht gegen die nicht entschul- digten Militairpflichtigen den Verlust ihrer etwaigen Recla- mationsgründe nach sich und werden dieselben, insofern sie zum Militairdienste später für tauglich befunden werden, vor allen Militairpflichtigen zum Dienste eingestellt. Zugleich mache ich darauf anfmerksam, daß die Kreis=Ersatz- Commission nur auf solche Reclamationen Rücksicht nehmen kann, die vorher bei der Polizeibehörde zeitig angebracht und untersucht worden sind und daß daher alle Reclamationen, die erst im Aushebungstermine angebracht werden möchten, ohne Weiteres zurückgewiesen werden müssen. Bochum, den 8. Februar 1855. Der Landrath: Pilgrim. Mit Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung der Königlichen landräthlichen Behörde vom 8. Februar c. wer- den die in der Stadt sich aufhaltenden Militairpflichtigen aufgefordert, sich am Montage den 5. März Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhause zu melden. — Hattingen, den 26. Februar 1855. Der Magistrat: v. Hadeln. Die Repartitionsliste der Stadt Hattingen pro 1855 liegt vom 1. März an 8 Tage lang auf dem Rathhause zur Einsicht der Betheiligten offen, was hierdurch unter Be-

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Rahel Hartz, Benjamin Fiechter: Artikelstrukturierung

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Zitationshilfe: Märkische Blätter. Jahrgang 7, Nr. 17. Hattingen, 28. Februar 1855, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_maerkische017_1855/3>, abgerufen am 01.06.2024.