Mainzer Journal. Nr. 98. Mainz, 28. September 1848.[Beginn Spaltensatz]
stand auf Grund des Art. 2. des Gesetzes für die provisorische Die Grundrechte betreffend, so wurde der erste Paragraph Aus dem badischen Oberlande nichts Neues von Belang. Konstanz 26. September. ( Karlsr. Z. ) Gestern hatte bei Fulda 27. September. Heute früh sind zwei Mitglieder Geld-und Wechselcourse.
Redacteur: Franz Sausen. -- Verlag von Kirchheim und Schott in Mainz. -- Druck von Florian Kupferberg. 1) Es ist recht schade, daß die Fuldaer so wenig Connexionen und
" glückliche Familienverbindungen " ( !!! ) in Cassel besitzen, sonst würden sie gewiß gleich den Althessen befördert. [Beginn Spaltensatz]
stand auf Grund des Art. 2. des Gesetzes für die provisorische Die Grundrechte betreffend, so wurde der erste Paragraph Aus dem badischen Oberlande nichts Neues von Belang. Konstanz 26. September. ( Karlsr. Z. ) Gestern hatte bei Fulda 27. September. Heute früh sind zwei Mitglieder Geld-und Wechselcourse.
Redacteur: Franz Sausen. — Verlag von Kirchheim und Schott in Mainz. — Druck von Florian Kupferberg. 1) Es ist recht schade, daß die Fuldaer so wenig Connexionen und
„ glückliche Familienverbindungen “ ( !!! ) in Cassel besitzen, sonst würden sie gewiß gleich den Althessen befördert. <TEI> <text> <back> <div> <floatingText> <body> <div type="jPoliticalNews" n="1"> <div type="jArticle" n="2"> <p><pb facs="#f0006"/><cb type="start"/> stand auf Grund des Art. 2. des Gesetzes für die provisorische<lb/> Centralgewalt verfügt worden sey, daß auf Grund des §. 94.<lb/> der Bundeskriegsverfassung das kriegsgerichtliche Verfahren ge-<lb/> gen die Jnhaftirten vom 18. September sich stütze. Nachdem<lb/> der Justizminister eine ähnliche Jnterpellation <hi rendition="#g">Reh's</hi> er-<lb/> ledigt, stellt <hi rendition="#g">Zimmermann</hi> aus Spandow einen Antrag<lb/> auf Aufhebung des Belagerungszustandes und des Stand-<lb/> rechts der freien Stadt Frankfurt. Ueber die Begründung<lb/> der Dringlichkeit dieses Antrages wird auf Verlangen des<lb/> Antragstellers namentlich abgestimmt und die Dringlichkeit<lb/> mit 286 gegen 110 Stimmen verworfen. Daß die eigentlichen<lb/> Geschäfte durch alle diese Jnterpellationen in eine ganz systema-<lb/> tische Stockung hineingerathen, ist schon oft bemerkt worden.</p><lb/> <p>Die Grundrechte betreffend, so wurde der erste Paragraph<lb/> des Art. <hi rendition="#aq">VII</hi>. des Entwurfs in folgender Fassung zum Beschlusse<lb/> erhoben: Art. <hi rendition="#aq">VII</hi>. §. 25.: „Das Eigenthum ist unverletzlich<lb/> ( Antrag des Verfassungsausschusses ) . Das geistige Eigenthum<lb/> steht unter dem Schutze der Reichsgesetzgebung ( Plathner ) . Je-<lb/> der Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden<lb/> und von Todes wegen ganz oder theilweise veräußern ( Ausschuß<lb/> für Volkswirthschaft ) . Es bleibt den Einzelnstaaten überlassen,<lb/> die Durchführung des vorstehend ausgesprochenen Grundsatzes<lb/> der Theilbarkeit alles Grundeigenthums durch Uebergangsge-<lb/> setze zu vermitteln.“ ( Reichensperger mit 174 gegen 159 Stim-<lb/> men. ) Sodann §. 26.: „Beschränkungen des Rechts, Liegenschaften<lb/> zu erwerben und über sie zu verfügen sind für die todte Hand im<lb/> Wege der Reichsgesetzgebung aus Gründen des öffentlichen<lb/> Wohles zuläßig ( Spatz aus Frankenthal mit 190 gegen 133<lb/> Stimmen ) . Eine Enteignung kann nur aus Rücksichten des ge-<lb/> meinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen ge-<lb/> rechte Entschädigung vorgenommen werden.“</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>Aus dem badischen Oberlande nichts Neues von Belang.<lb/> Außer <hi rendition="#g">Struve</hi> und Frau sind Karl Blind, Pedro Huzar ( Stru-<lb/> ve 's Schwager ) , Karl Bauer und Georg Jakob Trautmann von<lb/> Schopfheimer Bürgerwehrmännern in Wehr festgehalten und in<lb/> Gewahrsam gebracht worden.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>Konstanz 26. September. ( Karlsr. Z. ) Gestern hatte bei<lb/> uns die Herbstmesse begonnen, welche zahlreich besucht war, wobei<lb/> sich auch mehrere benachbarte Flüchtlinge, nebst andern verdächti-<lb/> gen Menschen, unter den Marktgästen einfanden. Mit einbrechen-<lb/> der Nacht verbreitete sich das Gerücht, daß es von denselben auf<lb/> einen Ueberfall der Stadt abgesehen sey. Man erhielt auch bald<lb/> die sichere Kunde, daß in dem Rebstock zu Emmishofen und<lb/> in dem Spitzgarten zu Kreuzlingen verdächtiges Gesindel sich<lb/> sammle. Jn der Nacht des 25. um halb 9 Uhr wurde sofort<lb/> die Bürgerwehr des ersten bis vierten Aufgebots durch Gene-<lb/> ralmarsch zusammenberufen, die sich eben so bereitwillig, als<lb/> zahlreich einfand. Außer der gewöhnlichen Beleuchtung mußte<lb/> noch jedes Haus mit einer besondern Laterne beleuchtet wer-<lb/> den, denn Alles war in Bewegung, und die Bürgerwehr pa-<lb/> trouillirte durch alle Gassen. Nach 11 Uhr wurde Sturm ge-<lb/> schlagen auf der sogenannten „Schelmenglocke“ des Schnetzthors,<lb/> und zu gleicher Zeit stiegen auf der Schießstätte zwei Racketen als<lb/> Signal zum Einrücken des Gesindels, so sich in der Schweiz ge-<lb/> sammelt hatte. Alles stürmte in die Paulsgasse, nach dem Schnetz-<lb/> thor hin, weil man glaubte, dasselbe wäre schon in die Kreuz-<lb/> linger Vorstadt eingedrungen. Es fand sich aber, daß ein un-<lb/> sauberer Geselle, der Sohn eines radikalen Schuhmachers, sich<lb/> den Schlüssel auf den Thurm zu diesem Zwecke zu verschaffen<lb/> wußte, den er nachher in die Stiefel versteckt hatte. Die Bürger-<lb/> wehr drang nicht ohne heftigen Widerstand in den Thurm, welcher<lb/> schon von allerlei Gesindel aus der Stadt besetzt war, und das<lb/> noch aus der Schweiz von der Schießstätte her viele Zuzügler er-<lb/> halten hatte. Gleichwohl gelang es der muthigen Wehrmannschaft,<lb/> sich des Verräthers unter derber Begrüßung ( man warf ihn<lb/> die Stiege hinunter ) zu bemächtigen und ihn zur verdienten Strafe<lb/> dem Amte zu überliefern. Dieser beabsichtigte Ueberfall war ledig-<lb/> lich nur von dem lüderlichsten Gesindel innerhalb und außerhalb<lb/> der Stadt verabredet; nicht so fast im Einverständniß mit Struve,<lb/> um etwa die Republik zu proklamiren, als vielmehr, um die<lb/> Beamten zu ermorden, zu plündern und zu stehlen; denn mehrere<lb/> hiesige Bürger, die sich noch als politische Flüchtlinge von den<lb/> Hecker'schen Schaaren in Kreuzlingen aufhalten, hatten sich gegen-<lb/> seitig das Wort gegeben, mit diesem Gesindel gegen ihre Vater-<lb/> stadt keine Gemeinschaft zu machen. Jndessen kamen wir glück-<lb/> licher Weise mit der Angst einer unruhigen Nacht davon, da<lb/> ungeachtet der gegebenen Signale der beabsichtigte Ueberfall der<lb/> Flüchtlinge unterblieb, weil denselben noch kurz vor dem beabsich-<lb/> tigten Aufbruche von den Schweizer Behörden sämmtliche Ge-<lb/> wehre ( ungefähr 600 Stück ) abgenommen wurden. So eben sind<lb/> bayrische Quartiermacher hier angekommen und heute noch werden<lb/><cb n="2"/> wir bayrische Truppen erhalten, denen auch die Oesterreicher von<lb/> Bregenz in den Seekreis nachrücken.</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <p>Fulda 27. September. Heute früh sind zwei Mitglieder<lb/> des hiesigen Volksrathes, der allverehrte, um Fulda's Wohl hoch-<lb/> verdiente Kreisphysikus <hi rendition="#aq">Dr</hi>. <hi rendition="#g">Wiegand</hi> und der wackere Oberge-<lb/> richtsanwalt, Hofrath <hi rendition="#g">Merz</hi> nach Cassel abgereist, um mit einer<lb/> dort niedergesetzten Commission die zahlreichen Beschwerden des<lb/> Fuldaer Landestheils zu berathen. Wir wollen den Lesern des<lb/> Journals in kurzen Umrissen die Hauptbeschwerden vorführen.<lb/> Es sind: 1 ) Beeinträchtigung der Religions= und Gewissensfrei-<lb/> heit durch die in Kurhessen <hi rendition="#g">noch immer</hi> bestehenden, <hi rendition="#g">eines<lb/> russischen Gouvernements würdigen</hi> Gesetze über die<lb/> gemischten Ehen, die so sehr die Gewissen der Katholiken beschwe-<lb/> ren und stets mit einer <hi rendition="#g">beispielslosen</hi> Härte in Ausführung<lb/> gebracht worden sind. 2 ) Unrechtmäßige und willkürliche Ein-<lb/> griffe in Fuldaische Fonds, wie jene des Pfandhauses und der<lb/> Leihbank, wobei man, um diese schnöden Maaßregeln der Will-<lb/> kür zu verbergen, den bei jenem Jnstitute angestellten Beamten die<lb/><hi rendition="#g">strengste Verschwiegenheit</hi> zur Pflicht machte. 3 ) Nicht-<lb/> auszahlung der an das Großherzogthum Fulda zur Entschädigung<lb/> kommenden Kriegsgelder, die große Summen betragen. 4 ) Ver-<lb/> legung der Forstlehranstalt, Finanzkammer, des Hebammeninsti-<lb/> tutes, Arbeitshauses u. a. Anstalten in niederhessische Städte,<lb/> ohne daß Fulda die geringste Entschädigung zu Theil wurde.<lb/> 5 ) Vorzugsweise Anstellung von Niederhessen im Fuldaischen und<lb/> Zurücksetzung Fuldaischer Beamten <note place="foot" n="1)">Es ist recht schade, daß die Fuldaer so wenig Connexionen und<lb/> „ <hi rendition="#g">glückliche Familienverbindungen</hi> “ ( !!! ) in Cassel besitzen,<lb/> sonst würden sie gewiß gleich den Althessen befördert.</note>. 6 ) Aufhebung des kosten-<lb/> freien Unterricht gewährenden Fuldaer Lyceums und Einführung<lb/> von Schulgeld bei dem hiesigen Gymnasium. 7 ) Anstellung <hi rendition="#g">pro-<lb/> testantischer,</hi> ja offenbar <hi rendition="#g">katholikenfeindlich gesinn-<lb/> ter</hi> Referenten über die kirchlichen Angelegenheiten der Katholiken<lb/> im Ministerium des Jnnern. Dieses sind die vorzüglichsten Be-<lb/> schwerden der Bewohner des früheren ( <hi rendition="#g">auch glücklichen</hi> ) Für-<lb/> stenthums, nunmehr <hi rendition="#g">nicht beneidenswerthen</hi> Großherzog-<lb/> thums Fulda, der zahllosen speciellen und kleineren Beschwerden<lb/> nicht zu gedenken. Wir werden sehen, ob nun endlich einmal die<lb/> kurhessische Regierung an dem so hart behandelten und zweiund-<lb/> dreißig Jahre hindurch in <hi rendition="#g">unverantwortlicher Weise</hi> ver-<lb/> nachläßigten Landestheile Gerechtigkeit üben, und der unendliche<lb/> Schmerz gelindert werden wird, welcher die Herzen aller Fuldaer<lb/> füllt und in dem Ausrufe ( der in einer Petition niedergelegt<lb/> wurde ) sich Platz machte: „ <hi rendition="#g">Wir sind das Volk von Jr-<lb/> land geworden, auf dessen Nothschrei Kasseler<lb/> Hochtorys nicht achten!</hi> “</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <div type="jFinancialNews" n="1"> <head> <hi rendition="#aq">Geld-und Wechselcourse.</hi> </head><lb/> <table> <row> <cell><hi rendition="#aq">Frankfurter Börse</hi>.</cell> <cell> <hi rendition="#aq">Papier.</hi> </cell> <cell><hi rendition="#aq">Geld</hi>.</cell> <cell><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">am</hi> 28. <hi rendition="#i">Septb</hi></hi>. 1848.</cell> <cell> <hi rendition="#aq">Papier</hi> </cell> <cell> <hi rendition="#aq">Geld.</hi> </cell> </row><lb/> <row> <cell> <hi rendition="#aq">Oestr. 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stand auf Grund des Art. 2. des Gesetzes für die provisorische
Centralgewalt verfügt worden sey, daß auf Grund des §. 94.
der Bundeskriegsverfassung das kriegsgerichtliche Verfahren ge-
gen die Jnhaftirten vom 18. September sich stütze. Nachdem
der Justizminister eine ähnliche Jnterpellation Reh's er-
ledigt, stellt Zimmermann aus Spandow einen Antrag
auf Aufhebung des Belagerungszustandes und des Stand-
rechts der freien Stadt Frankfurt. Ueber die Begründung
der Dringlichkeit dieses Antrages wird auf Verlangen des
Antragstellers namentlich abgestimmt und die Dringlichkeit
mit 286 gegen 110 Stimmen verworfen. Daß die eigentlichen
Geschäfte durch alle diese Jnterpellationen in eine ganz systema-
tische Stockung hineingerathen, ist schon oft bemerkt worden.
Die Grundrechte betreffend, so wurde der erste Paragraph
des Art. VII. des Entwurfs in folgender Fassung zum Beschlusse
erhoben: Art. VII. §. 25.: „Das Eigenthum ist unverletzlich
( Antrag des Verfassungsausschusses ) . Das geistige Eigenthum
steht unter dem Schutze der Reichsgesetzgebung ( Plathner ) . Je-
der Grundeigenthümer kann seinen Grundbesitz unter Lebenden
und von Todes wegen ganz oder theilweise veräußern ( Ausschuß
für Volkswirthschaft ) . Es bleibt den Einzelnstaaten überlassen,
die Durchführung des vorstehend ausgesprochenen Grundsatzes
der Theilbarkeit alles Grundeigenthums durch Uebergangsge-
setze zu vermitteln.“ ( Reichensperger mit 174 gegen 159 Stim-
men. ) Sodann §. 26.: „Beschränkungen des Rechts, Liegenschaften
zu erwerben und über sie zu verfügen sind für die todte Hand im
Wege der Reichsgesetzgebung aus Gründen des öffentlichen
Wohles zuläßig ( Spatz aus Frankenthal mit 190 gegen 133
Stimmen ) . Eine Enteignung kann nur aus Rücksichten des ge-
meinen Besten, nur auf Grund eines Gesetzes und gegen ge-
rechte Entschädigung vorgenommen werden.“
Aus dem badischen Oberlande nichts Neues von Belang.
Außer Struve und Frau sind Karl Blind, Pedro Huzar ( Stru-
ve 's Schwager ) , Karl Bauer und Georg Jakob Trautmann von
Schopfheimer Bürgerwehrmännern in Wehr festgehalten und in
Gewahrsam gebracht worden.
Konstanz 26. September. ( Karlsr. Z. ) Gestern hatte bei
uns die Herbstmesse begonnen, welche zahlreich besucht war, wobei
sich auch mehrere benachbarte Flüchtlinge, nebst andern verdächti-
gen Menschen, unter den Marktgästen einfanden. Mit einbrechen-
der Nacht verbreitete sich das Gerücht, daß es von denselben auf
einen Ueberfall der Stadt abgesehen sey. Man erhielt auch bald
die sichere Kunde, daß in dem Rebstock zu Emmishofen und
in dem Spitzgarten zu Kreuzlingen verdächtiges Gesindel sich
sammle. Jn der Nacht des 25. um halb 9 Uhr wurde sofort
die Bürgerwehr des ersten bis vierten Aufgebots durch Gene-
ralmarsch zusammenberufen, die sich eben so bereitwillig, als
zahlreich einfand. Außer der gewöhnlichen Beleuchtung mußte
noch jedes Haus mit einer besondern Laterne beleuchtet wer-
den, denn Alles war in Bewegung, und die Bürgerwehr pa-
trouillirte durch alle Gassen. Nach 11 Uhr wurde Sturm ge-
schlagen auf der sogenannten „Schelmenglocke“ des Schnetzthors,
und zu gleicher Zeit stiegen auf der Schießstätte zwei Racketen als
Signal zum Einrücken des Gesindels, so sich in der Schweiz ge-
sammelt hatte. Alles stürmte in die Paulsgasse, nach dem Schnetz-
thor hin, weil man glaubte, dasselbe wäre schon in die Kreuz-
linger Vorstadt eingedrungen. Es fand sich aber, daß ein un-
sauberer Geselle, der Sohn eines radikalen Schuhmachers, sich
den Schlüssel auf den Thurm zu diesem Zwecke zu verschaffen
wußte, den er nachher in die Stiefel versteckt hatte. Die Bürger-
wehr drang nicht ohne heftigen Widerstand in den Thurm, welcher
schon von allerlei Gesindel aus der Stadt besetzt war, und das
noch aus der Schweiz von der Schießstätte her viele Zuzügler er-
halten hatte. Gleichwohl gelang es der muthigen Wehrmannschaft,
sich des Verräthers unter derber Begrüßung ( man warf ihn
die Stiege hinunter ) zu bemächtigen und ihn zur verdienten Strafe
dem Amte zu überliefern. Dieser beabsichtigte Ueberfall war ledig-
lich nur von dem lüderlichsten Gesindel innerhalb und außerhalb
der Stadt verabredet; nicht so fast im Einverständniß mit Struve,
um etwa die Republik zu proklamiren, als vielmehr, um die
Beamten zu ermorden, zu plündern und zu stehlen; denn mehrere
hiesige Bürger, die sich noch als politische Flüchtlinge von den
Hecker'schen Schaaren in Kreuzlingen aufhalten, hatten sich gegen-
seitig das Wort gegeben, mit diesem Gesindel gegen ihre Vater-
stadt keine Gemeinschaft zu machen. Jndessen kamen wir glück-
licher Weise mit der Angst einer unruhigen Nacht davon, da
ungeachtet der gegebenen Signale der beabsichtigte Ueberfall der
Flüchtlinge unterblieb, weil denselben noch kurz vor dem beabsich-
tigten Aufbruche von den Schweizer Behörden sämmtliche Ge-
wehre ( ungefähr 600 Stück ) abgenommen wurden. So eben sind
bayrische Quartiermacher hier angekommen und heute noch werden
wir bayrische Truppen erhalten, denen auch die Oesterreicher von
Bregenz in den Seekreis nachrücken.
Fulda 27. September. Heute früh sind zwei Mitglieder
des hiesigen Volksrathes, der allverehrte, um Fulda's Wohl hoch-
verdiente Kreisphysikus Dr. Wiegand und der wackere Oberge-
richtsanwalt, Hofrath Merz nach Cassel abgereist, um mit einer
dort niedergesetzten Commission die zahlreichen Beschwerden des
Fuldaer Landestheils zu berathen. Wir wollen den Lesern des
Journals in kurzen Umrissen die Hauptbeschwerden vorführen.
Es sind: 1 ) Beeinträchtigung der Religions= und Gewissensfrei-
heit durch die in Kurhessen noch immer bestehenden, eines
russischen Gouvernements würdigen Gesetze über die
gemischten Ehen, die so sehr die Gewissen der Katholiken beschwe-
ren und stets mit einer beispielslosen Härte in Ausführung
gebracht worden sind. 2 ) Unrechtmäßige und willkürliche Ein-
griffe in Fuldaische Fonds, wie jene des Pfandhauses und der
Leihbank, wobei man, um diese schnöden Maaßregeln der Will-
kür zu verbergen, den bei jenem Jnstitute angestellten Beamten die
strengste Verschwiegenheit zur Pflicht machte. 3 ) Nicht-
auszahlung der an das Großherzogthum Fulda zur Entschädigung
kommenden Kriegsgelder, die große Summen betragen. 4 ) Ver-
legung der Forstlehranstalt, Finanzkammer, des Hebammeninsti-
tutes, Arbeitshauses u. a. Anstalten in niederhessische Städte,
ohne daß Fulda die geringste Entschädigung zu Theil wurde.
5 ) Vorzugsweise Anstellung von Niederhessen im Fuldaischen und
Zurücksetzung Fuldaischer Beamten 1). 6 ) Aufhebung des kosten-
freien Unterricht gewährenden Fuldaer Lyceums und Einführung
von Schulgeld bei dem hiesigen Gymnasium. 7 ) Anstellung pro-
testantischer, ja offenbar katholikenfeindlich gesinn-
ter Referenten über die kirchlichen Angelegenheiten der Katholiken
im Ministerium des Jnnern. Dieses sind die vorzüglichsten Be-
schwerden der Bewohner des früheren ( auch glücklichen ) Für-
stenthums, nunmehr nicht beneidenswerthen Großherzog-
thums Fulda, der zahllosen speciellen und kleineren Beschwerden
nicht zu gedenken. Wir werden sehen, ob nun endlich einmal die
kurhessische Regierung an dem so hart behandelten und zweiund-
dreißig Jahre hindurch in unverantwortlicher Weise ver-
nachläßigten Landestheile Gerechtigkeit üben, und der unendliche
Schmerz gelindert werden wird, welcher die Herzen aller Fuldaer
füllt und in dem Ausrufe ( der in einer Petition niedergelegt
wurde ) sich Platz machte: „ Wir sind das Volk von Jr-
land geworden, auf dessen Nothschrei Kasseler
Hochtorys nicht achten! “
Geld-und Wechselcourse.
Frankfurter Börse. Papier. Geld. am 28. Septb. 1848. Papier Geld.
Oestr. Met. Oblg. 5% 73 3 / 4 73 1 / 4 Amsterdam fl. 100 k. S. — 100 3 / 4
„ „ „ 4% 60 1 / 2 — ditto „ 2 M. — 100 1 / 4
„ „ „2 1 / 2 % 38 7 / 8 _ /8 } } Augsburg fl. 100 k. S. — 119 5 / 8
„ Bankactien 1206 1186 ditto „ 2 M. — —
„ 250 fl. L. b. Roths. 81 1 / 4 80 3 / 4 Berlin Thlr. 60 k. S. 105 1 / 2 —
„ 500 fl. „ „ 119 3 / 4 119 1 / 4 ditto „ 2 M. — —
„4 1 / 2 % Obl. b. Beth. 68 1 / 2 67 1 / 2 Bremen 50 Th. Ls. k. S. 99 1 / 8 —
„ 4% „ „ 61 60 ditto „ 2 M. — —
Preuss.3 1 / 2 % Schulds. 74 1 / 2 74 Hamburg Mb. 100. k. S. 88 5 / 8 —
„ Prämienscheine. 87 3 / 4 87 1 / 4 ditto „ 2 M. 88 —
Bair.3 1 / 2 Obligation. 77 76 1 / 4 Leipzig Thlr. 60 k. S. — 105 1 / 4
Hessen 50 fl. Loose. 60 1 / 2 — ditto in der Messe — —
„ 25 fl. „ 20 1 / 2 20 London Lst. 10 k. S. — 120 3 / 4
„3 1 / 2 % Obl. 75 74 1 / 2 ditto „ 3 M. — 119 7 / 8
„ 4% „ 83 3 / 4 83 1 / 4 Lyon Frs. 200 k. S. — 94 7 / 8
Baden Obligat.3 1 / 2 % 73 3 / 4 73 1 / 4 ditto „ 2 M. — —
„ 50 fl. Loose 45 — Mailand Lr. 250 k. S. — 101
„ 35 fl. „ 25 7 / 8 _ /8 } } ditto „ 2 M. — —
Würtemb.3 1 / 2 % Obl. 76 1 / 2 76 Paris Frs. 200 k. S. — 94 7 / 8
„ Neue4 1 / 2 % „ 92 3 / 4 92 1 / 4 ditto „ 3 M. — —
Nassau3 1 / 2 % Obl. b. R. 80 1 / 2 80 Wien fl. 100 C. k. S. 111 _
„ 25 fl. Loose. 20 1 / 2 20 ditto „ 3 M. — —
Frankfrt. Obligat. 3% 78 — Disconto — 2
ditto v. 1839.3 1 / 2 % 90 —
ditto v. 1846.3 1 / 2 % 85 3 / 4 85 1 / 4 fl. kr.
Frankf, Taunusbahn 276 272 Pistolen 9 56
Holland.2 1 / 2 Integral. 45 1 / 2 45 Preus. Friedrichsd'or. 9 57
„ Holländische 4% — 69 1 / 2 Holl. fl. 10 Stücke 10 4
„ Syndicats3 1 / 2 % — 69 1 / 2 Rand-Ducaten 5 36
Spanien 5% Active — — 20 Franken-Stücke 9 38
„ 3% Innere 18 5 / 8 18 3 / 8 Engl. Sovereigns 12 2
Portgl. Cons. à 12 fl. 3% — — Gold al Marco 382 —
Polen fl. 500 Lot. L. Rth. — 92 Laubth., ganze 2 43 1 / 4
„ Obl. de fl. 500 4% 67 1 / 2 67 Preussische Thaler 1 45
Russland i. R. 3 fl. 4% — 78 5 Frankenthlr — —
„ b. Stieglitz 4% — 78 Hochhaltig Silber 24 24
Gering u. mittelh. 24 18
Redacteur: Franz Sausen. — Verlag von Kirchheim und Schott in Mainz. — Druck von Florian Kupferberg.
1) Es ist recht schade, daß die Fuldaer so wenig Connexionen und
„ glückliche Familienverbindungen “ ( !!! ) in Cassel besitzen,
sonst würden sie gewiß gleich den Althessen befördert.
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Deutsches Textarchiv: Metadatenerfassung
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Susanne Haaf, Rahel Hartz, Nicole Postelt: Nachkorrektur und Vervollständigung der TEI/DTABf-Annotation
Rahel Hartz: Artikelstrukturierung
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