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Sonntags-Blatt. Nr. 29. Berlin, 19. Juli 1868.

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Sonntags=Blatt
für
Jedermann aus dem Volke.
Nr. 29. -- 1868.Ernst Dohm.Am 19. Juli.


Erscheint jeden Sonntag. Preis bei allen Postämtern vierteljährlich 9 Sgr., bei allen Buchhandlungen und Zeitungs=Spediteuren vierteljährlich 9 Sgr., wöchentlich 9 Pf. frei ins Haus.
Beim Selbstabholen aus der Expedition des Sonntags=Blattes ( Taubenstraße Nr. 27 ) kostet die Nummer nur 6 Pf.



Der Justitiar.
von
Emil Erhard.
[Beginn Spaltensatz]

Mitten im Gehölz liegt ein alter Edelhof. Twinkhorst heißt er
und ist der Stammsitz der gleichnamigen Familie. Allein schon
seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts, seitdem die Reichs-
ritter und Herren von Twinkhorst große Güter im südlichen
Deutschland ererbt haben, erweisen sie der Wiege und vielhundert-
jährigen Wohnung ihrer Ahnen keine besondere Aufmerksamkeit mehr.
Wenn sie bei Beginn des Frühlings die süddeutsche Hauptstadt ver-
lassen, die jetzt als die eigentliche Heimath der Familie anzusehen ist,
so ziehen sie ein reizend am Fuß der Alpen gelegenes, in gutem Re-
naissancestil erbautes Schloß dem waldversteckten Hof vor, welcher sich
nicht allzu sehr von den Behausungen der unter seiner Gutsherrlich-
keit stehenden bäuerlichen Grundbesitzer unterscheidet. Die Herren
von Twinkhorst sind eben nicht mehr, wie es ihre Vorvorderen ge-
wesen, derbe Landjunker, die, wenn es Noth thut, zur Erntezeit selbst
Hand anlegen; sie sind vornehm geworden, verfolgen die militärische
oder diplomatische Laufbahn, und pflegen während des Sommers auf
ihrem Schloß eine Gesellschaft bei sich zu sehen, welcher es in den
schmucklosen Räumen des alten Edelhofs schwerlich behagte. Die
Bewirthschaftung von Twinkhorst liegt deßhalb in den Händen eines
Verwalters; kaum daß alle zwei oder drei Jahre der jeweilige Herr
sich auf dem Hof einfindet, die wichtigsten, seit seiner letzten Anwesen-
heit im Gebiet der Gutsherrschaft vorgekommenen Ereignisse erkundet,
den umwohnenden Adel zu einer Jagd einladet, um dann alsbald
dieser öden, einförmigen Gegend wieder zu entrinnen. Jn der jüngsten
Zeit sind selbst diese spärlichen Besuche unterblieben.

Und in der That, dem verfeinerten Enkel wird außer der Er-
innerung an die rauhere Vorzeit seines Geschlechts hier Nichts ge-
boten. Das Twinkhorst'sche Stammhaus besteht aus einem Viereck
unansehnlicher, geschmacklos an einander gereihter Gebäude, sämmtlich
einstöckig, die Fenster nach innen gekehrt, so daß sogar in dem Haupt-
saal, wo die Familienbilder hängen, der Duft des Pferdestalls zu
verspüren ist. Dabei ist der Graben, der das Ganze ehedem ein-
schloß, auf drei Seiten zugeschüttet, und die Zugbrücke, welche an der
vierten Seite in das Hauptthor führte, hat einer gewöhnlichen Brücke
Platz gemacht. Wäre nicht das Wappen über eben diesem Thor,
man hielte das Ganze für einen Bauernhof, an welchem nur die
Größe auffallen könnte. Die inneren Räumlichkeiten machen schon
einen bedeutenderen Eindruck. Da sind ein Paar Zimmer mit alten
Ledertapeten, da finden sich Tische und Stühle, schön aus Eichenholz
geschnitzt, eine Trinkstube, deren Wände bis obenhin mit merkwürdi-
gen Gefäßen, Krügen, Römern und Hörnern besetzt sind, ein Waffen-
saal voll alter Flinten, Säbel und Hirschfänger, eine Bethalle mit
Kanzel und Altar, und der schon genannte Prunksaal mit den Bild-
nissen längst vermoderter Glieder der Familie Twinkhorst.

Doch alle diese Herrlichkeiten, einst der Stolz der Besitzer, sind
seit hundert Jahren den Motten und Mäusen preisgegeben. Der
Verwalter und dessen Angehörige sind einfache Leute, die mit der
weitläufigen Wirthschaft genug zu thun haben; denn zu dem Hof
gehört nicht nur der Forst, darinnen er gelegen, sondern auch ein
Tausend Morgen nicht eben des besten Ackerlandes -- Haideboden,
dessen Bebauung viel Mühe fordert. Außerdem wollen auch die
Grundzinsen und Zehnten beigetrieben sein, welche von den zur Guts-
[Spaltenumbruch] gemeinde gehörigen Bauerschaften zu zahlen sind. Da bleibt dem
Verwalter keine Zeit, auch noch der Jnstandhaltung der herrschaft-
lichen Räume auf Twinkhorst seine Sorge zu widmen; überdies
reichten bisher für die so kurzen Besuche des Gutsherrn ein Paar
flüchtig gefegte Zimmer hin.

Allerdings hat der Baron von Twinkhorst noch einen andern Ver-
treter hier, der, wenn er wollte, sich des vernachlässigten Stammsitzes
annehmen könnte. Das ist der Justitiar. Es steht nämlich den
Herren von Twinkhorst im Gebiet ihrer Gutsherrschaft neben manchen
sonstigen Rechten die Polizei und Gerichtsbarkeit zu, für deren Aus-
übung sie einen rechtsgelehrten Beamten, den Justitiar, bestellen.
Allein seitdem die gutsherrliche Familie nicht mehr hier lebt, haben
es auch die Justitiare, die früher auf dem Hof selbst wohnten, vor-
gezogen, sich im Hauptdorf des ihrer Rechtsprechung unterworfenen
Bezirks niederzulassen, und so den Rechtsuchenden wie auch einer
bessern Gesellschaft als sie der Verwalter bietet, dem Pfarrer und
dem Lehrer nahe zu sein.

Hundert Jahre lang erfuhren diese Einrichtungen auf Hof Twink-
horst und in dessen Gebiet keine Aenderung von Belang. Zwar hatte
die Reichsunmittelbarkeit der Herrschaft mit dem heiligen römischen
Reich aufgehört, und Twinkhorst war verschiedenen Souveränen unter-
worfen gewesen, bis es dem Staat zufiel, in dessen Verband es jetzt
noch steht. Doch dieser mehrfache Wechsel hatte die Dinge innerhalb
der Gutsherrschaft wenig beeinflußt. Die Bauern zahlten zwar
säumig, aber doch ohne Widerrede ihre Gülten und Zehnten, und der
Verwalter konnte alljährlich eine nicht unbeträchtliche Summe an den
Herrn absenden. Der Herr wurde, so oft er auf den Hof kam, durch
eine Deputation der Gemeinde respektvoll begrüßt und zu längerem
Aufenthalt unterthänigst eingeladen. Der Pfarrer und der Lehrer,
deren Wahl eigentlich der Gemeinde zustand, so daß sie der Herr nur
zu bestätigen hatte, waren seit langer Zeit ohne Weiteres durch diesen
ernannt worden, und Niemand hatte je daran Anstand genommen.
Vollends ein Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit der
durch den Justitiar geübten Jurisdiktion war nie laut geworden.

Da kam das Jahr der Bewegung, da nicht nur in dieser Gegend
die Rechte der adeligen Grundherren theils abgeschafft, theils heftig
angegriffen wurden. Der damalige Herr von Twinkhorst, ein gicht-
brüchiger Sechsziger, war seit einem Dutzend Jahre nicht auf dem
Sitz seiner Ahnen gewesen; der jüngere Theil der Gemeinde kannte
ihn kaum, viel Anhänglichkeit konnte auch bei den Aelteren nicht ge-
hofft werden. Da hatte denn ein Freiheits=Apostel, der aus einer
nahen Stadt hierher kam, nicht viel Mühe, die bereits erhitzten Leute
zu überreden, daß sie seit unabsehbaren Zeiten, ihrer ersten und natür-
lichen Rechte beraubt, grund= und maßlosen Druck erduldeten, und
daß namentlich nichts Ungerechteres zu denken sei, als die Eingriffe
in ihr Eigenthum, welche die Herren von Twinkhorst fortdauernd be-
gingen, indem sie ihnen unter allerlei Namen und Vorwand die
Frucht ihres Schweißes, den Lohn ihrer Arbeit entrissen

Bald konnte der Verwalter keine fälligen Zinsen und Zehnten
mehr eintreiben; überall wurden er und seine Leute als Räuber ver-
höhnt. Die Jagd, die doch gewiß im ganzen Bezirk dem Gut zu-
stand, schien plötzlich eben so gewiß den Bauern zu gehören, und die-
[Ende Spaltensatz]

Sonntags=Blatt
für
Jedermann aus dem Volke.
Nr. 29. — 1868.Ernst Dohm.Am 19. Juli.


Erscheint jeden Sonntag. Preis bei allen Postämtern vierteljährlich 9 Sgr., bei allen Buchhandlungen und Zeitungs=Spediteuren vierteljährlich 9 Sgr., wöchentlich 9 Pf. frei ins Haus.
Beim Selbstabholen aus der Expedition des Sonntags=Blattes ( Taubenstraße Nr. 27 ) kostet die Nummer nur 6 Pf.



Der Justitiar.
von
Emil Erhard.
[Beginn Spaltensatz]

Mitten im Gehölz liegt ein alter Edelhof. Twinkhorst heißt er
und ist der Stammsitz der gleichnamigen Familie. Allein schon
seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts, seitdem die Reichs-
ritter und Herren von Twinkhorst große Güter im südlichen
Deutschland ererbt haben, erweisen sie der Wiege und vielhundert-
jährigen Wohnung ihrer Ahnen keine besondere Aufmerksamkeit mehr.
Wenn sie bei Beginn des Frühlings die süddeutsche Hauptstadt ver-
lassen, die jetzt als die eigentliche Heimath der Familie anzusehen ist,
so ziehen sie ein reizend am Fuß der Alpen gelegenes, in gutem Re-
naissancestil erbautes Schloß dem waldversteckten Hof vor, welcher sich
nicht allzu sehr von den Behausungen der unter seiner Gutsherrlich-
keit stehenden bäuerlichen Grundbesitzer unterscheidet. Die Herren
von Twinkhorst sind eben nicht mehr, wie es ihre Vorvorderen ge-
wesen, derbe Landjunker, die, wenn es Noth thut, zur Erntezeit selbst
Hand anlegen; sie sind vornehm geworden, verfolgen die militärische
oder diplomatische Laufbahn, und pflegen während des Sommers auf
ihrem Schloß eine Gesellschaft bei sich zu sehen, welcher es in den
schmucklosen Räumen des alten Edelhofs schwerlich behagte. Die
Bewirthschaftung von Twinkhorst liegt deßhalb in den Händen eines
Verwalters; kaum daß alle zwei oder drei Jahre der jeweilige Herr
sich auf dem Hof einfindet, die wichtigsten, seit seiner letzten Anwesen-
heit im Gebiet der Gutsherrschaft vorgekommenen Ereignisse erkundet,
den umwohnenden Adel zu einer Jagd einladet, um dann alsbald
dieser öden, einförmigen Gegend wieder zu entrinnen. Jn der jüngsten
Zeit sind selbst diese spärlichen Besuche unterblieben.

Und in der That, dem verfeinerten Enkel wird außer der Er-
innerung an die rauhere Vorzeit seines Geschlechts hier Nichts ge-
boten. Das Twinkhorst'sche Stammhaus besteht aus einem Viereck
unansehnlicher, geschmacklos an einander gereihter Gebäude, sämmtlich
einstöckig, die Fenster nach innen gekehrt, so daß sogar in dem Haupt-
saal, wo die Familienbilder hängen, der Duft des Pferdestalls zu
verspüren ist. Dabei ist der Graben, der das Ganze ehedem ein-
schloß, auf drei Seiten zugeschüttet, und die Zugbrücke, welche an der
vierten Seite in das Hauptthor führte, hat einer gewöhnlichen Brücke
Platz gemacht. Wäre nicht das Wappen über eben diesem Thor,
man hielte das Ganze für einen Bauernhof, an welchem nur die
Größe auffallen könnte. Die inneren Räumlichkeiten machen schon
einen bedeutenderen Eindruck. Da sind ein Paar Zimmer mit alten
Ledertapeten, da finden sich Tische und Stühle, schön aus Eichenholz
geschnitzt, eine Trinkstube, deren Wände bis obenhin mit merkwürdi-
gen Gefäßen, Krügen, Römern und Hörnern besetzt sind, ein Waffen-
saal voll alter Flinten, Säbel und Hirschfänger, eine Bethalle mit
Kanzel und Altar, und der schon genannte Prunksaal mit den Bild-
nissen längst vermoderter Glieder der Familie Twinkhorst.

Doch alle diese Herrlichkeiten, einst der Stolz der Besitzer, sind
seit hundert Jahren den Motten und Mäusen preisgegeben. Der
Verwalter und dessen Angehörige sind einfache Leute, die mit der
weitläufigen Wirthschaft genug zu thun haben; denn zu dem Hof
gehört nicht nur der Forst, darinnen er gelegen, sondern auch ein
Tausend Morgen nicht eben des besten Ackerlandes — Haideboden,
dessen Bebauung viel Mühe fordert. Außerdem wollen auch die
Grundzinsen und Zehnten beigetrieben sein, welche von den zur Guts-
[Spaltenumbruch] gemeinde gehörigen Bauerschaften zu zahlen sind. Da bleibt dem
Verwalter keine Zeit, auch noch der Jnstandhaltung der herrschaft-
lichen Räume auf Twinkhorst seine Sorge zu widmen; überdies
reichten bisher für die so kurzen Besuche des Gutsherrn ein Paar
flüchtig gefegte Zimmer hin.

Allerdings hat der Baron von Twinkhorst noch einen andern Ver-
treter hier, der, wenn er wollte, sich des vernachlässigten Stammsitzes
annehmen könnte. Das ist der Justitiar. Es steht nämlich den
Herren von Twinkhorst im Gebiet ihrer Gutsherrschaft neben manchen
sonstigen Rechten die Polizei und Gerichtsbarkeit zu, für deren Aus-
übung sie einen rechtsgelehrten Beamten, den Justitiar, bestellen.
Allein seitdem die gutsherrliche Familie nicht mehr hier lebt, haben
es auch die Justitiare, die früher auf dem Hof selbst wohnten, vor-
gezogen, sich im Hauptdorf des ihrer Rechtsprechung unterworfenen
Bezirks niederzulassen, und so den Rechtsuchenden wie auch einer
bessern Gesellschaft als sie der Verwalter bietet, dem Pfarrer und
dem Lehrer nahe zu sein.

Hundert Jahre lang erfuhren diese Einrichtungen auf Hof Twink-
horst und in dessen Gebiet keine Aenderung von Belang. Zwar hatte
die Reichsunmittelbarkeit der Herrschaft mit dem heiligen römischen
Reich aufgehört, und Twinkhorst war verschiedenen Souveränen unter-
worfen gewesen, bis es dem Staat zufiel, in dessen Verband es jetzt
noch steht. Doch dieser mehrfache Wechsel hatte die Dinge innerhalb
der Gutsherrschaft wenig beeinflußt. Die Bauern zahlten zwar
säumig, aber doch ohne Widerrede ihre Gülten und Zehnten, und der
Verwalter konnte alljährlich eine nicht unbeträchtliche Summe an den
Herrn absenden. Der Herr wurde, so oft er auf den Hof kam, durch
eine Deputation der Gemeinde respektvoll begrüßt und zu längerem
Aufenthalt unterthänigst eingeladen. Der Pfarrer und der Lehrer,
deren Wahl eigentlich der Gemeinde zustand, so daß sie der Herr nur
zu bestätigen hatte, waren seit langer Zeit ohne Weiteres durch diesen
ernannt worden, und Niemand hatte je daran Anstand genommen.
Vollends ein Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit der
durch den Justitiar geübten Jurisdiktion war nie laut geworden.

Da kam das Jahr der Bewegung, da nicht nur in dieser Gegend
die Rechte der adeligen Grundherren theils abgeschafft, theils heftig
angegriffen wurden. Der damalige Herr von Twinkhorst, ein gicht-
brüchiger Sechsziger, war seit einem Dutzend Jahre nicht auf dem
Sitz seiner Ahnen gewesen; der jüngere Theil der Gemeinde kannte
ihn kaum, viel Anhänglichkeit konnte auch bei den Aelteren nicht ge-
hofft werden. Da hatte denn ein Freiheits=Apostel, der aus einer
nahen Stadt hierher kam, nicht viel Mühe, die bereits erhitzten Leute
zu überreden, daß sie seit unabsehbaren Zeiten, ihrer ersten und natür-
lichen Rechte beraubt, grund= und maßlosen Druck erduldeten, und
daß namentlich nichts Ungerechteres zu denken sei, als die Eingriffe
in ihr Eigenthum, welche die Herren von Twinkhorst fortdauernd be-
gingen, indem sie ihnen unter allerlei Namen und Vorwand die
Frucht ihres Schweißes, den Lohn ihrer Arbeit entrissen

Bald konnte der Verwalter keine fälligen Zinsen und Zehnten
mehr eintreiben; überall wurden er und seine Leute als Räuber ver-
höhnt. Die Jagd, die doch gewiß im ganzen Bezirk dem Gut zu-
stand, schien plötzlich eben so gewiß den Bauern zu gehören, und die-
[Ende Spaltensatz]

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Wenn sie bei Beginn des Frühlings die süddeutsche Hauptstadt ver- lassen, die jetzt als die eigentliche Heimath der Familie anzusehen ist, so ziehen sie ein reizend am Fuß der Alpen gelegenes, in gutem Re- naissancestil erbautes Schloß dem waldversteckten Hof vor, welcher sich nicht allzu sehr von den Behausungen der unter seiner Gutsherrlich- keit stehenden bäuerlichen Grundbesitzer unterscheidet. Die Herren von Twinkhorst sind eben nicht mehr, wie es ihre Vorvorderen ge- wesen, derbe Landjunker, die, wenn es Noth thut, zur Erntezeit selbst Hand anlegen; sie sind vornehm geworden, verfolgen die militärische oder diplomatische Laufbahn, und pflegen während des Sommers auf ihrem Schloß eine Gesellschaft bei sich zu sehen, welcher es in den schmucklosen Räumen des alten Edelhofs schwerlich behagte. 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Dabei ist der Graben, der das Ganze ehedem ein- schloß, auf drei Seiten zugeschüttet, und die Zugbrücke, welche an der vierten Seite in das Hauptthor führte, hat einer gewöhnlichen Brücke Platz gemacht. Wäre nicht das Wappen über eben diesem Thor, man hielte das Ganze für einen Bauernhof, an welchem nur die Größe auffallen könnte. Die inneren Räumlichkeiten machen schon einen bedeutenderen Eindruck. Da sind ein Paar Zimmer mit alten Ledertapeten, da finden sich Tische und Stühle, schön aus Eichenholz geschnitzt, eine Trinkstube, deren Wände bis obenhin mit merkwürdi- gen Gefäßen, Krügen, Römern und Hörnern besetzt sind, ein Waffen- saal voll alter Flinten, Säbel und Hirschfänger, eine Bethalle mit Kanzel und Altar, und der schon genannte Prunksaal mit den Bild- nissen längst vermoderter Glieder der Familie Twinkhorst. Doch alle diese Herrlichkeiten, einst der Stolz der Besitzer, sind seit hundert Jahren den Motten und Mäusen preisgegeben. Der Verwalter und dessen Angehörige sind einfache Leute, die mit der weitläufigen Wirthschaft genug zu thun haben; denn zu dem Hof gehört nicht nur der Forst, darinnen er gelegen, sondern auch ein Tausend Morgen nicht eben des besten Ackerlandes — Haideboden, dessen Bebauung viel Mühe fordert. Außerdem wollen auch die Grundzinsen und Zehnten beigetrieben sein, welche von den zur Guts- gemeinde gehörigen Bauerschaften zu zahlen sind. Da bleibt dem Verwalter keine Zeit, auch noch der Jnstandhaltung der herrschaft- lichen Räume auf Twinkhorst seine Sorge zu widmen; überdies reichten bisher für die so kurzen Besuche des Gutsherrn ein Paar flüchtig gefegte Zimmer hin. Allerdings hat der Baron von Twinkhorst noch einen andern Ver- treter hier, der, wenn er wollte, sich des vernachlässigten Stammsitzes annehmen könnte. Das ist der Justitiar. Es steht nämlich den Herren von Twinkhorst im Gebiet ihrer Gutsherrschaft neben manchen sonstigen Rechten die Polizei und Gerichtsbarkeit zu, für deren Aus- übung sie einen rechtsgelehrten Beamten, den Justitiar, bestellen. Allein seitdem die gutsherrliche Familie nicht mehr hier lebt, haben es auch die Justitiare, die früher auf dem Hof selbst wohnten, vor- gezogen, sich im Hauptdorf des ihrer Rechtsprechung unterworfenen Bezirks niederzulassen, und so den Rechtsuchenden wie auch einer bessern Gesellschaft als sie der Verwalter bietet, dem Pfarrer und dem Lehrer nahe zu sein. Hundert Jahre lang erfuhren diese Einrichtungen auf Hof Twink- horst und in dessen Gebiet keine Aenderung von Belang. Zwar hatte die Reichsunmittelbarkeit der Herrschaft mit dem heiligen römischen Reich aufgehört, und Twinkhorst war verschiedenen Souveränen unter- worfen gewesen, bis es dem Staat zufiel, in dessen Verband es jetzt noch steht. Doch dieser mehrfache Wechsel hatte die Dinge innerhalb der Gutsherrschaft wenig beeinflußt. Die Bauern zahlten zwar säumig, aber doch ohne Widerrede ihre Gülten und Zehnten, und der Verwalter konnte alljährlich eine nicht unbeträchtliche Summe an den Herrn absenden. Der Herr wurde, so oft er auf den Hof kam, durch eine Deputation der Gemeinde respektvoll begrüßt und zu längerem Aufenthalt unterthänigst eingeladen. Der Pfarrer und der Lehrer, deren Wahl eigentlich der Gemeinde zustand, so daß sie der Herr nur zu bestätigen hatte, waren seit langer Zeit ohne Weiteres durch diesen ernannt worden, und Niemand hatte je daran Anstand genommen. Vollends ein Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder Angemessenheit der durch den Justitiar geübten Jurisdiktion war nie laut geworden. Da kam das Jahr der Bewegung, da nicht nur in dieser Gegend die Rechte der adeligen Grundherren theils abgeschafft, theils heftig angegriffen wurden. Der damalige Herr von Twinkhorst, ein gicht- brüchiger Sechsziger, war seit einem Dutzend Jahre nicht auf dem Sitz seiner Ahnen gewesen; der jüngere Theil der Gemeinde kannte ihn kaum, viel Anhänglichkeit konnte auch bei den Aelteren nicht ge- hofft werden. Da hatte denn ein Freiheits=Apostel, der aus einer nahen Stadt hierher kam, nicht viel Mühe, die bereits erhitzten Leute zu überreden, daß sie seit unabsehbaren Zeiten, ihrer ersten und natür- lichen Rechte beraubt, grund= und maßlosen Druck erduldeten, und daß namentlich nichts Ungerechteres zu denken sei, als die Eingriffe in ihr Eigenthum, welche die Herren von Twinkhorst fortdauernd be- gingen, indem sie ihnen unter allerlei Namen und Vorwand die Frucht ihres Schweißes, den Lohn ihrer Arbeit entrissen Bald konnte der Verwalter keine fälligen Zinsen und Zehnten mehr eintreiben; überall wurden er und seine Leute als Räuber ver- höhnt. Die Jagd, die doch gewiß im ganzen Bezirk dem Gut zu- stand, schien plötzlich eben so gewiß den Bauern zu gehören, und die-

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Zitationshilfe: Sonntags-Blatt. Nr. 29. Berlin, 19. Juli 1868, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_sonntagsblatt29_1868/1>, abgerufen am 17.05.2024.