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Reeves, William Pember: Das politische Wahlrecht der Frauen in Australien. Übers. v. Romulus Grazer [i. e. Romulus Katscher]. Leipzig, 1904 (= Sozialer Fortschritt, Bd. 15/16).

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einigermassen Grund gegeben, ihre Ergüsse herabzustimmen. Es ist nicht das
erste Mal, dass in Angelegenheiten, mit welchen die Frauen sich zu befassen
herabgelassen haben, das Unerwartete eingetroffen ist. Seit Tausenden von
Jahren schon gefallen sie sich darin, den Scharfsinn des anderen Geschlechtes
herauszufordern und seine mühsamen Berechnungen mutwillig über den Haufen
zu werfen. Es dürfte daher auch Niemanden Wunder nehmen, dass der Be-
ginn ihrer politischen Laufbahn ein Beispiel mehr für ihre Geschicklichkeit
bildet, die männliche Prophetenweisheit zuschanden zu machen.

Im Juli 1902 machte eine Deputation englischer Frauen in Vertretung
mehrerer Stimmrechtgesellschaften dem Premierminister des jungen austra-
lischen Staatenbundes in London ihre Aufwartung. In seiner Antwort gestand
Sir E. Barton, dass er früher ein Gegner des Frauenstimmrechtes gewesen,
jedoch durch die Beobachtung der Ergebnisse, welche dessen Annahme im
Gefolge gehabt, ein Anhänger der Bewegung geworden sei. Seine praktischen
Erfahrungen bezüglich der Wirkungen des Frauenstimmrechtes hätten keinen
einzigen der Übelstände bestätigt, deren Eintritt nach den Voraussagungen
auf die Einführung desselben hätte folgen müssen. Was die Zukunft der
Bewegung im Vereinigten Königreich betreffe, sei er nicht berechtigt, die
die innere Politik des Landes betreffenden Angelegenheiten zu besprechen, doch
könnten die anderwärts beobachteten Ergebnisse dazu dienen, einige der
Zweifel und Befürchtungen zu zerstreuen, welche betreffs der Gewährung des
Frauenwahlrechtes noch vielfach gehegt werden. Bei der Haltung, welche
er hinsichtlich dieser Frage eingenommen, sei er nicht berufen, zu beweisen,
dass das Wahlrecht der Frauen dem Staatswesen ungeheure Vorteile gebracht
habe. Was zu betonen notwendig sei, wäre: dass die Sache, da sie logisch
korrekt ist, bewilligt werden sollte, selbst wenn sie auch Übelstände im Ge-
folge hätte. Das müsste die Stellungnahme praktischer Regierungs-
kunst in dieser Sache sein.



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einigermassen Grund gegeben, ihre Ergüsse herabzustimmen. Es ist nicht das
erste Mal, dass in Angelegenheiten, mit welchen die Frauen sich zu befassen
herabgelassen haben, das Unerwartete eingetroffen ist. Seit Tausenden von
Jahren schon gefallen sie sich darin, den Scharfsinn des anderen Geschlechtes
herauszufordern und seine mühsamen Berechnungen mutwillig über den Haufen
zu werfen. Es dürfte daher auch Niemanden Wunder nehmen, dass der Be-
ginn ihrer politischen Laufbahn ein Beispiel mehr für ihre Geschicklichkeit
bildet, die männliche Prophetenweisheit zuschanden zu machen.

Im Juli 1902 machte eine Deputation englischer Frauen in Vertretung
mehrerer Stimmrechtgesellschaften dem Premierminister des jungen austra-
lischen Staatenbundes in London ihre Aufwartung. In seiner Antwort gestand
Sir E. Barton, dass er früher ein Gegner des Frauenstimmrechtes gewesen,
jedoch durch die Beobachtung der Ergebnisse, welche dessen Annahme im
Gefolge gehabt, ein Anhänger der Bewegung geworden sei. Seine praktischen
Erfahrungen bezüglich der Wirkungen des Frauenstimmrechtes hätten keinen
einzigen der Übelstände bestätigt, deren Eintritt nach den Voraussagungen
auf die Einführung desselben hätte folgen müssen. Was die Zukunft der
Bewegung im Vereinigten Königreich betreffe, sei er nicht berechtigt, die
die innere Politik des Landes betreffenden Angelegenheiten zu besprechen, doch
könnten die anderwärts beobachteten Ergebnisse dazu dienen, einige der
Zweifel und Befürchtungen zu zerstreuen, welche betreffs der Gewährung des
Frauenwahlrechtes noch vielfach gehegt werden. Bei der Haltung, welche
er hinsichtlich dieser Frage eingenommen, sei er nicht berufen, zu beweisen,
dass das Wahlrecht der Frauen dem Staatswesen ungeheure Vorteile gebracht
habe. Was zu betonen notwendig sei, wäre: dass die Sache, da sie logisch
korrekt ist, bewilligt werden sollte, selbst wenn sie auch Übelstände im Ge-
folge hätte. Das müsste die Stellungnahme praktischer Regierungs-
kunst in dieser Sache sein.



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[28/0030] einigermassen Grund gegeben, ihre Ergüsse herabzustimmen. Es ist nicht das erste Mal, dass in Angelegenheiten, mit welchen die Frauen sich zu befassen herabgelassen haben, das Unerwartete eingetroffen ist. Seit Tausenden von Jahren schon gefallen sie sich darin, den Scharfsinn des anderen Geschlechtes herauszufordern und seine mühsamen Berechnungen mutwillig über den Haufen zu werfen. Es dürfte daher auch Niemanden Wunder nehmen, dass der Be- ginn ihrer politischen Laufbahn ein Beispiel mehr für ihre Geschicklichkeit bildet, die männliche Prophetenweisheit zuschanden zu machen. Im Juli 1902 machte eine Deputation englischer Frauen in Vertretung mehrerer Stimmrechtgesellschaften dem Premierminister des jungen austra- lischen Staatenbundes in London ihre Aufwartung. In seiner Antwort gestand Sir E. Barton, dass er früher ein Gegner des Frauenstimmrechtes gewesen, jedoch durch die Beobachtung der Ergebnisse, welche dessen Annahme im Gefolge gehabt, ein Anhänger der Bewegung geworden sei. Seine praktischen Erfahrungen bezüglich der Wirkungen des Frauenstimmrechtes hätten keinen einzigen der Übelstände bestätigt, deren Eintritt nach den Voraussagungen auf die Einführung desselben hätte folgen müssen. Was die Zukunft der Bewegung im Vereinigten Königreich betreffe, sei er nicht berechtigt, die die innere Politik des Landes betreffenden Angelegenheiten zu besprechen, doch könnten die anderwärts beobachteten Ergebnisse dazu dienen, einige der Zweifel und Befürchtungen zu zerstreuen, welche betreffs der Gewährung des Frauenwahlrechtes noch vielfach gehegt werden. Bei der Haltung, welche er hinsichtlich dieser Frage eingenommen, sei er nicht berufen, zu beweisen, dass das Wahlrecht der Frauen dem Staatswesen ungeheure Vorteile gebracht habe. Was zu betonen notwendig sei, wäre: dass die Sache, da sie logisch korrekt ist, bewilligt werden sollte, selbst wenn sie auch Übelstände im Ge- folge hätte. Das müsste die Stellungnahme praktischer Regierungs- kunst in dieser Sache sein. [Abbildung]

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Zitationshilfe: Reeves, William Pember: Das politische Wahlrecht der Frauen in Australien. Übers. v. Romulus Grazer [i. e. Romulus Katscher]. Leipzig, 1904 (= Sozialer Fortschritt, Bd. 15/16), S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/reeves_wahlrecht_1904/30>, abgerufen am 04.05.2024.