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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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ergeben sich die verschiedensten Abrechnungssysteme im weiteren Sinne.

Unter diesen muß als das eigenartigste das englische bezeichnet werden, weil es das Verhältnis der im direkten Verkehr stehenden Bahnen zueinander nicht, wie alle übrigen Systeme, aus dem Gesichtspunkt der individuellen Sonderinteressen, sondern als Teilnahme an einer Erwerbsgesellschaft auffaßt, deren gesamte Rechnungs- und Buchführung, unter Kontoeröffnung für jeden Teilnehmer, bei einer wie eine selbständige Unternehmung fungierenden Zentralstelle, dem mehrerwähnten Clearing House (s. d.) vereinigt ist. Diese Stelle erhält von den Stationen unmittelbar die Nachweisungen über die beförderten Transporte und erhobenen Einnahmen, u. zw. nach vorheriger Anerkennung der zunächst den Versandstationen zugesendeten Empfangsrechnungen seitens der ersteren; die Prüfung der richtigen Gebührenberechnung überläßt sie den Bahnverwaltungen, dagegen besorgt sie die Vergleichung der Empfangs- und Versandverrechnung und für die übereinstimmend verrechneten Sendungen die Einnahmenteilung, letztere nach meist sehr einfachen tarifarischen Grundsätzen (fast durchwegs im Verhältnis der zurückgelegten Wege, im Kleinverkehr prozentuell, während in den übrigen kontinentalen Verkehren infolge komplizierter Tarifverhältnisse die Gebührenverteilung mit wenigen Ausnahmen - wichtigstes Beispiel s. unten bei I b) "Deutschland" - auf Grund von Anteilstabellen für jede Stationsverbindung und das innerhalb jeder Tarifklasse beförderte Gesamtgewicht erfolgt); sie berücksichtigt hierbei auch die als Abfall von den bezüglichen Einnahmen in Betracht zu ziehenden Zahlungen für zuviel erhobene Gebühren, für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei Gütertransporten und ermittelt die zu leistende Entschädigung für die gegenseitige Wagenbenutzung, führt vollständige laufende Rechnung für jeden Teilnehmer und besorgt durch den beigegebenen Kassierer und die mit dem Clearing House verbundenen Bankhäuser unmittelbar die aus der eigenen Gebarung entspringenden Kassengeschäfte, indem sie die fälligen Schuldbeträge einzieht und Zahlungen auf Rechnung der Guthaben (durch Schecks) leistet. Das Clearing House übt aber auch die Kontrolle über die Richtigkeit der ihm zugehenden Eingaben durch eigene in den Knotenpunkten aufgestellte Organe (numbertaker), die ihre Berichte über den Lauf der Wagen und somit auch der Transporte der genannten Stelle unmittelbar vorlegen. Durch die Dotierung mit einem eigenen, außer jeder Verbindung mit den einzelnen Teilnehmern stehenden Personalstand ist die Selbständigkeit des Clearing House auch in dieser Hinsicht gewahrt, so daß es in vollkommener organisatorischer Unabhängigkeit von den Eisenbahnen fungiert, was - abgesehen von der genannten, ausschließlich Geschäfte der kompensativen Schuld- und Forderungsausgleichung besorgenden "Abrechnungsstelle des VDEV." - bei keinem anderen kontinentalen Abrechnungsverfahren zu beobachten ist.

Die hauptsächlichen Typen der letzteren stellen sich, in kurzer Charakterisierung nach den vorbehandelten Hauptmerkmalen und mit Hinweglassung des überall in ziemlich gleichartiger und einfacher Weise abgerechneten Personen- und Gepäckverkehrs, folgendermaßen dar:

I. Ländersysteme.

a) Österreich-Ungarn: Gebührenprüfung durch die Empfangsbahn - Verfassung von Versand- und Empfangszusammenstellungen durch die beiden Endbahnen - Abstimmung von Versand und Empfang, Gebührenaufteilung, Ermittlung von Forderung und Schuld, Aufstellung und Versendung der Anteilsübersichten und des Rechnungsabschlusses und Ausgleichsanmeldung bei der gemeinsamen Saldierungsstelle durch die Empfangsbahn - Bank-, vereinzelt auch Barausgleich der von ersterer ermittelten Endsaldi. Gemeinsame Saldierungsstelle: "Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien."

(Für die ungarischen Eisenbahnen besorgt die Geschäfte der Empfangsbahn mandatweise das Eisenbahn-Zentralabrechnungsbureau in Szegedin.)

b) Deutschland ("Deutscher Eisenbahn-Verkehrsverband"): Gebührenprüfung durch die Versandbahn, da nur die Versandrechnungen ("Versandbücher") die hierzu erforderlichen Daten enthalten, während die Empfangsrechnungen ("Empfangsbücher") nur die Gesamtbelastung der einzelnen Sendungen nachweisen - Verfassung der Versand- und Empfangszusammenstellungen ("Hauptzusammenstellungen") durch die beiden Endbahnen - Abstimmung von Versand und Empfang durch die Versandbahn - Gebührenaufteilung, Ermittlung von Forderung und Schuld, Aufstellung und Versendung der Anteilsübersichten und des Rechnungsabschlusses und Ausgleichsanmeldung durch eine gemeinsame Abrechnungsstelle, als welche eine für jeden Verkehr besonders bestimmte Bahnverwaltung (Verkehrskontrolle) fungiert - Bank- oder Barausgleich der Endsaldi. Gemeinsame Saldierungsstelle: "Abrechnungsstelle des VDEV."

Eine Besonderheit des Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverbandes bildet die - sonst nur im

ergeben sich die verschiedensten Abrechnungssysteme im weiteren Sinne.

Unter diesen muß als das eigenartigste das englische bezeichnet werden, weil es das Verhältnis der im direkten Verkehr stehenden Bahnen zueinander nicht, wie alle übrigen Systeme, aus dem Gesichtspunkt der individuellen Sonderinteressen, sondern als Teilnahme an einer Erwerbsgesellschaft auffaßt, deren gesamte Rechnungs- und Buchführung, unter Kontoeröffnung für jeden Teilnehmer, bei einer wie eine selbständige Unternehmung fungierenden Zentralstelle, dem mehrerwähnten Clearing House (s. d.) vereinigt ist. Diese Stelle erhält von den Stationen unmittelbar die Nachweisungen über die beförderten Transporte und erhobenen Einnahmen, u. zw. nach vorheriger Anerkennung der zunächst den Versandstationen zugesendeten Empfangsrechnungen seitens der ersteren; die Prüfung der richtigen Gebührenberechnung überläßt sie den Bahnverwaltungen, dagegen besorgt sie die Vergleichung der Empfangs- und Versandverrechnung und für die übereinstimmend verrechneten Sendungen die Einnahmenteilung, letztere nach meist sehr einfachen tarifarischen Grundsätzen (fast durchwegs im Verhältnis der zurückgelegten Wege, im Kleinverkehr prozentuell, während in den übrigen kontinentalen Verkehren infolge komplizierter Tarifverhältnisse die Gebührenverteilung mit wenigen Ausnahmen – wichtigstes Beispiel s. unten bei I b) „Deutschland“ – auf Grund von Anteilstabellen für jede Stationsverbindung und das innerhalb jeder Tarifklasse beförderte Gesamtgewicht erfolgt); sie berücksichtigt hierbei auch die als Abfall von den bezüglichen Einnahmen in Betracht zu ziehenden Zahlungen für zuviel erhobene Gebühren, für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei Gütertransporten und ermittelt die zu leistende Entschädigung für die gegenseitige Wagenbenutzung, führt vollständige laufende Rechnung für jeden Teilnehmer und besorgt durch den beigegebenen Kassierer und die mit dem Clearing House verbundenen Bankhäuser unmittelbar die aus der eigenen Gebarung entspringenden Kassengeschäfte, indem sie die fälligen Schuldbeträge einzieht und Zahlungen auf Rechnung der Guthaben (durch Schecks) leistet. Das Clearing House übt aber auch die Kontrolle über die Richtigkeit der ihm zugehenden Eingaben durch eigene in den Knotenpunkten aufgestellte Organe (numbertaker), die ihre Berichte über den Lauf der Wagen und somit auch der Transporte der genannten Stelle unmittelbar vorlegen. Durch die Dotierung mit einem eigenen, außer jeder Verbindung mit den einzelnen Teilnehmern stehenden Personalstand ist die Selbständigkeit des Clearing House auch in dieser Hinsicht gewahrt, so daß es in vollkommener organisatorischer Unabhängigkeit von den Eisenbahnen fungiert, was – abgesehen von der genannten, ausschließlich Geschäfte der kompensativen Schuld- und Forderungsausgleichung besorgenden „Abrechnungsstelle des VDEV.“ – bei keinem anderen kontinentalen Abrechnungsverfahren zu beobachten ist.

Die hauptsächlichen Typen der letzteren stellen sich, in kurzer Charakterisierung nach den vorbehandelten Hauptmerkmalen und mit Hinweglassung des überall in ziemlich gleichartiger und einfacher Weise abgerechneten Personen- und Gepäckverkehrs, folgendermaßen dar:

I. Ländersysteme.

a) Österreich-Ungarn: Gebührenprüfung durch die Empfangsbahn – Verfassung von Versand- und Empfangszusammenstellungen durch die beiden Endbahnen – Abstimmung von Versand und Empfang, Gebührenaufteilung, Ermittlung von Forderung und Schuld, Aufstellung und Versendung der Anteilsübersichten und des Rechnungsabschlusses und Ausgleichsanmeldung bei der gemeinsamen Saldierungsstelle durch die Empfangsbahn – Bank-, vereinzelt auch Barausgleich der von ersterer ermittelten Endsaldi. Gemeinsame Saldierungsstelle: „Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.“

(Für die ungarischen Eisenbahnen besorgt die Geschäfte der Empfangsbahn mandatweise das Eisenbahn-Zentralabrechnungsbureau in Szegedin.)

b) Deutschland („Deutscher Eisenbahn-Verkehrsverband“): Gebührenprüfung durch die Versandbahn, da nur die Versandrechnungen („Versandbücher“) die hierzu erforderlichen Daten enthalten, während die Empfangsrechnungen („Empfangsbücher“) nur die Gesamtbelastung der einzelnen Sendungen nachweisen – Verfassung der Versand- und Empfangszusammenstellungen („Hauptzusammenstellungen“) durch die beiden Endbahnen – Abstimmung von Versand und Empfang durch die Versandbahn – Gebührenaufteilung, Ermittlung von Forderung und Schuld, Aufstellung und Versendung der Anteilsübersichten und des Rechnungsabschlusses und Ausgleichsanmeldung durch eine gemeinsame Abrechnungsstelle, als welche eine für jeden Verkehr besonders bestimmte Bahnverwaltung (Verkehrskontrolle) fungiert – Bank- oder Barausgleich der Endsaldi. Gemeinsame Saldierungsstelle: „Abrechnungsstelle des VDEV.“

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[42/0050] ergeben sich die verschiedensten Abrechnungssysteme im weiteren Sinne. Unter diesen muß als das eigenartigste das englische bezeichnet werden, weil es das Verhältnis der im direkten Verkehr stehenden Bahnen zueinander nicht, wie alle übrigen Systeme, aus dem Gesichtspunkt der individuellen Sonderinteressen, sondern als Teilnahme an einer Erwerbsgesellschaft auffaßt, deren gesamte Rechnungs- und Buchführung, unter Kontoeröffnung für jeden Teilnehmer, bei einer wie eine selbständige Unternehmung fungierenden Zentralstelle, dem mehrerwähnten Clearing House (s. d.) vereinigt ist. Diese Stelle erhält von den Stationen unmittelbar die Nachweisungen über die beförderten Transporte und erhobenen Einnahmen, u. zw. nach vorheriger Anerkennung der zunächst den Versandstationen zugesendeten Empfangsrechnungen seitens der ersteren; die Prüfung der richtigen Gebührenberechnung überläßt sie den Bahnverwaltungen, dagegen besorgt sie die Vergleichung der Empfangs- und Versandverrechnung und für die übereinstimmend verrechneten Sendungen die Einnahmenteilung, letztere nach meist sehr einfachen tarifarischen Grundsätzen (fast durchwegs im Verhältnis der zurückgelegten Wege, im Kleinverkehr prozentuell, während in den übrigen kontinentalen Verkehren infolge komplizierter Tarifverhältnisse die Gebührenverteilung mit wenigen Ausnahmen – wichtigstes Beispiel s. unten bei I b) „Deutschland“ – auf Grund von Anteilstabellen für jede Stationsverbindung und das innerhalb jeder Tarifklasse beförderte Gesamtgewicht erfolgt); sie berücksichtigt hierbei auch die als Abfall von den bezüglichen Einnahmen in Betracht zu ziehenden Zahlungen für zuviel erhobene Gebühren, für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei Gütertransporten und ermittelt die zu leistende Entschädigung für die gegenseitige Wagenbenutzung, führt vollständige laufende Rechnung für jeden Teilnehmer und besorgt durch den beigegebenen Kassierer und die mit dem Clearing House verbundenen Bankhäuser unmittelbar die aus der eigenen Gebarung entspringenden Kassengeschäfte, indem sie die fälligen Schuldbeträge einzieht und Zahlungen auf Rechnung der Guthaben (durch Schecks) leistet. Das Clearing House übt aber auch die Kontrolle über die Richtigkeit der ihm zugehenden Eingaben durch eigene in den Knotenpunkten aufgestellte Organe (numbertaker), die ihre Berichte über den Lauf der Wagen und somit auch der Transporte der genannten Stelle unmittelbar vorlegen. Durch die Dotierung mit einem eigenen, außer jeder Verbindung mit den einzelnen Teilnehmern stehenden Personalstand ist die Selbständigkeit des Clearing House auch in dieser Hinsicht gewahrt, so daß es in vollkommener organisatorischer Unabhängigkeit von den Eisenbahnen fungiert, was – abgesehen von der genannten, ausschließlich Geschäfte der kompensativen Schuld- und Forderungsausgleichung besorgenden „Abrechnungsstelle des VDEV.“ – bei keinem anderen kontinentalen Abrechnungsverfahren zu beobachten ist. Die hauptsächlichen Typen der letzteren stellen sich, in kurzer Charakterisierung nach den vorbehandelten Hauptmerkmalen und mit Hinweglassung des überall in ziemlich gleichartiger und einfacher Weise abgerechneten Personen- und Gepäckverkehrs, folgendermaßen dar: I. Ländersysteme. a) Österreich-Ungarn: Gebührenprüfung durch die Empfangsbahn – Verfassung von Versand- und Empfangszusammenstellungen durch die beiden Endbahnen – Abstimmung von Versand und Empfang, Gebührenaufteilung, Ermittlung von Forderung und Schuld, Aufstellung und Versendung der Anteilsübersichten und des Rechnungsabschlusses und Ausgleichsanmeldung bei der gemeinsamen Saldierungsstelle durch die Empfangsbahn – Bank-, vereinzelt auch Barausgleich der von ersterer ermittelten Endsaldi. Gemeinsame Saldierungsstelle: „Tariferstellungs- und Abrechnungsbureau der k. k. österr. Staatsbahnen in Wien.“ (Für die ungarischen Eisenbahnen besorgt die Geschäfte der Empfangsbahn mandatweise das Eisenbahn-Zentralabrechnungsbureau in Szegedin.) b) Deutschland („Deutscher Eisenbahn-Verkehrsverband“): Gebührenprüfung durch die Versandbahn, da nur die Versandrechnungen („Versandbücher“) die hierzu erforderlichen Daten enthalten, während die Empfangsrechnungen („Empfangsbücher“) nur die Gesamtbelastung der einzelnen Sendungen nachweisen – Verfassung der Versand- und Empfangszusammenstellungen („Hauptzusammenstellungen“) durch die beiden Endbahnen – Abstimmung von Versand und Empfang durch die Versandbahn – Gebührenaufteilung, Ermittlung von Forderung und Schuld, Aufstellung und Versendung der Anteilsübersichten und des Rechnungsabschlusses und Ausgleichsanmeldung durch eine gemeinsame Abrechnungsstelle, als welche eine für jeden Verkehr besonders bestimmte Bahnverwaltung (Verkehrskontrolle) fungiert – Bank- oder Barausgleich der Endsaldi. Gemeinsame Saldierungsstelle: „Abrechnungsstelle des VDEV.“ Eine Besonderheit des Deutschen Eisenbahn-Verkehrsverbandes bildet die – sonst nur im

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/50>, abgerufen am 29.05.2024.