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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921.

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liegen in den Gleisachsen Zahnstangen (Leiter- oder Stufenstangen), in die Zahnräder der Wagen zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsen eingreifen, denn an der Seilscheibe sind Bremsen nicht vorhanden. Nur ausnahmsweise, wie z. B. an der S. Regoledo am Comersee, ist im Gleis keine Zahnstange. Die Geschwindigkeitsregelung geschieht hier durch eine Stationsbremse.

Für kurze S. sind zweigleisige (Abb. 13), für größere Längen dreischienige Anlagen mit Ausweiche an der Kreuzungsstelle der Wagen (Abb. 14) oder eingleisige Anlagen mit selbsttätiger Ausweiche (Abb. 15) zweckmäßig. Die Ausweichen haben meist 50-120 m Länge. Die selbsttätige Ausweiche bedingt die aus Abb. 16 ersichtliche Räderbauart; hiernach erhalten die Außenräder 2 Spurkränze, dagegen die Innenräder, die die Schienenunterbrechungen übersetzen, große Breiten, aber keine Spurkränze. Ausnahmsweise wurden die Ausweichen auch so angeordnet, daß ein Fahrzeug 2 innere und das andere 2 äußere Spurkränze erhielt. In besonderen Fällen, die namentlich durch die Form des Längenschnitts gegeben sind, werden die Gleise ohne Ausweiche angeordnet; die beiden Wagen gehen nur bis zur Gleismitte, wo ein Umsteigen der Reisenden stattfindet. Die Wasserfüllung der abwärts gehenden Wagen erfolgt dann nicht nur in der oberen, sondern auch in der Mittelstation.

Die zur Verhütung des Schleifens des Seiles in Abständen von 10-15 m dem Seildurchhang entsprechend in den Krümmungen etwas enger angeordneten Laufrollen sind zumeist aus Gußeisen mit 240-300 mm Durchmesser und zur Verminderung der Seilabnutzung häufig mit Holz- oder Weichmetallfütterung der Rillen ausgeführt. In den Gleisbogen werden die entsprechend geformten Rollen geneigt gestellt. Die Zugseile werden auf der oberen Bahnstation über Seilscheiben (Umleitungsrollen) aus Gußeisen oder Gußstahl geführt (s. Abb. 17 u. 18) mit Durchmessern von 3-4 m, deren Rillen zur Erhöhung der Seilreibung mit Holz, ausnahmsweise auch mit Leder gefüttert sind. Die Seilreibung wird noch erhöht durch Ablenkrollen von 1-3 m Durchmesser wegen größerer Umspannung der Seilscheibe; sie sind auch zur


Abb. 17.

Abb. 18. Umleitungsrollen.
Zusammenführung der Seile im Gleis erforderlich. Vor der Seilscheibe ist in der Regel der Wasserbehälter

Abb. 19.
angeordnet, von dem die Zuleitung nach dem Gleis führt, in dem der Wagen steht.

Die Wagen für den Personenverkehr haben ungefähr die aus Abb. 19 ersichtliche Form mit stufenförmig angeordneten, etwa 25-50

liegen in den Gleisachsen Zahnstangen (Leiter- oder Stufenstangen), in die Zahnräder der Wagen zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsen eingreifen, denn an der Seilscheibe sind Bremsen nicht vorhanden. Nur ausnahmsweise, wie z. B. an der S. Regoledo am Comersee, ist im Gleis keine Zahnstange. Die Geschwindigkeitsregelung geschieht hier durch eine Stationsbremse.

Für kurze S. sind zweigleisige (Abb. 13), für größere Längen dreischienige Anlagen mit Ausweiche an der Kreuzungsstelle der Wagen (Abb. 14) oder eingleisige Anlagen mit selbsttätiger Ausweiche (Abb. 15) zweckmäßig. Die Ausweichen haben meist 50–120 m Länge. Die selbsttätige Ausweiche bedingt die aus Abb. 16 ersichtliche Räderbauart; hiernach erhalten die Außenräder 2 Spurkränze, dagegen die Innenräder, die die Schienenunterbrechungen übersetzen, große Breiten, aber keine Spurkränze. Ausnahmsweise wurden die Ausweichen auch so angeordnet, daß ein Fahrzeug 2 innere und das andere 2 äußere Spurkränze erhielt. In besonderen Fällen, die namentlich durch die Form des Längenschnitts gegeben sind, werden die Gleise ohne Ausweiche angeordnet; die beiden Wagen gehen nur bis zur Gleismitte, wo ein Umsteigen der Reisenden stattfindet. Die Wasserfüllung der abwärts gehenden Wagen erfolgt dann nicht nur in der oberen, sondern auch in der Mittelstation.

Die zur Verhütung des Schleifens des Seiles in Abständen von 10–15 m dem Seildurchhang entsprechend in den Krümmungen etwas enger angeordneten Laufrollen sind zumeist aus Gußeisen mit 240–300 mm Durchmesser und zur Verminderung der Seilabnutzung häufig mit Holz- oder Weichmetallfütterung der Rillen ausgeführt. In den Gleisbogen werden die entsprechend geformten Rollen geneigt gestellt. Die Zugseile werden auf der oberen Bahnstation über Seilscheiben (Umleitungsrollen) aus Gußeisen oder Gußstahl geführt (s. Abb. 17 u. 18) mit Durchmessern von 3–4 m, deren Rillen zur Erhöhung der Seilreibung mit Holz, ausnahmsweise auch mit Leder gefüttert sind. Die Seilreibung wird noch erhöht durch Ablenkrollen von 1–3 m Durchmesser wegen größerer Umspannung der Seilscheibe; sie sind auch zur


Abb. 17.

Abb. 18. Umleitungsrollen.
Zusammenführung der Seile im Gleis erforderlich. Vor der Seilscheibe ist in der Regel der Wasserbehälter

Abb. 19.
angeordnet, von dem die Zuleitung nach dem Gleis führt, in dem der Wagen steht.

Die Wagen für den Personenverkehr haben ungefähr die aus Abb. 19 ersichtliche Form mit stufenförmig angeordneten, etwa 25–50

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[7/0010] liegen in den Gleisachsen Zahnstangen (Leiter- oder Stufenstangen), in die Zahnräder der Wagen zur Regelung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsen eingreifen, denn an der Seilscheibe sind Bremsen nicht vorhanden. Nur ausnahmsweise, wie z. B. an der S. Regoledo am Comersee, ist im Gleis keine Zahnstange. Die Geschwindigkeitsregelung geschieht hier durch eine Stationsbremse. Für kurze S. sind zweigleisige (Abb. 13), für größere Längen dreischienige Anlagen mit Ausweiche an der Kreuzungsstelle der Wagen (Abb. 14) oder eingleisige Anlagen mit selbsttätiger Ausweiche (Abb. 15) zweckmäßig. Die Ausweichen haben meist 50–120 m Länge. Die selbsttätige Ausweiche bedingt die aus Abb. 16 ersichtliche Räderbauart; hiernach erhalten die Außenräder 2 Spurkränze, dagegen die Innenräder, die die Schienenunterbrechungen übersetzen, große Breiten, aber keine Spurkränze. Ausnahmsweise wurden die Ausweichen auch so angeordnet, daß ein Fahrzeug 2 innere und das andere 2 äußere Spurkränze erhielt. In besonderen Fällen, die namentlich durch die Form des Längenschnitts gegeben sind, werden die Gleise ohne Ausweiche angeordnet; die beiden Wagen gehen nur bis zur Gleismitte, wo ein Umsteigen der Reisenden stattfindet. Die Wasserfüllung der abwärts gehenden Wagen erfolgt dann nicht nur in der oberen, sondern auch in der Mittelstation. Die zur Verhütung des Schleifens des Seiles in Abständen von 10–15 m dem Seildurchhang entsprechend in den Krümmungen etwas enger angeordneten Laufrollen sind zumeist aus Gußeisen mit 240–300 mm Durchmesser und zur Verminderung der Seilabnutzung häufig mit Holz- oder Weichmetallfütterung der Rillen ausgeführt. In den Gleisbogen werden die entsprechend geformten Rollen geneigt gestellt. Die Zugseile werden auf der oberen Bahnstation über Seilscheiben (Umleitungsrollen) aus Gußeisen oder Gußstahl geführt (s. Abb. 17 u. 18) mit Durchmessern von 3–4 m, deren Rillen zur Erhöhung der Seilreibung mit Holz, ausnahmsweise auch mit Leder gefüttert sind. Die Seilreibung wird noch erhöht durch Ablenkrollen von 1–3 m Durchmesser wegen größerer Umspannung der Seilscheibe; sie sind auch zur [Abbildung Abb. 17. ] [Abbildung Abb. 18. Umleitungsrollen. ] Zusammenführung der Seile im Gleis erforderlich. Vor der Seilscheibe ist in der Regel der Wasserbehälter [Abbildung Abb. 19. ] angeordnet, von dem die Zuleitung nach dem Gleis führt, in dem der Wagen steht. Die Wagen für den Personenverkehr haben ungefähr die aus Abb. 19 ersichtliche Form mit stufenförmig angeordneten, etwa 25–50

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Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.




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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 9. Berlin, Wien, 1921, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen09_1921/10>, abgerufen am 01.06.2024.