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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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entweder als Bestandteile der allgemeinen Statistik der Eisenbahnen (s. d.) oder in Form besonderer Arbeiten. So z. B. in England durch a) Returns of Accidents and Casualties, b) General-Report to the Board of Trade upon the Accidents; in den Vereinigten Staaten von Amerika durch "Accident Bulletin" Railroad Accidents in the United States; neuerdings finden sich auch die Unfallzahlen im Annual Report of the Interstate Commerce Commission. Abgesehen von den Veröffentlichungen, die die Regierungen vornehmen, ist insbesondere auch die Unfallstatistik zu erwähnen, die in den vom VDEV. herausgegebenen "Statistischen Nachrichten" enthalten ist. Diese Statistik umfaßt auch die U. auf den zum VDEV. gehörenden niederländischen Eisenbahnen. In den Grundsätzen, nach denen in den einzelnen Ländern die U., ihre Folgen und Ursachen geschildert werden, besteht nur geringe Obereinstimmung. Einen Versuch zur Erzielung einer Übereinstimmung bildet die internationale Eisenbahnstatistik, die aber nur für das Jahr 1882 vorliegt.

In den meisten Staaten werden bei den Betriebsunfällen unterschieden: Entgleisungen, Zusammenstöße und sonstige U. Ferner werden die U. meist getrennt nach solchen, die auf freier Strecke, und solchen, die in Stationen vorgekommen sind.

Entgleisungen (s. d.) pflegt man zu gliedern nach den Ursachen: Unterbrechung des Gleises und sonstige Bahnhindernisse; ungenaue und falsche Stellung der Weichen und sonstiger beweglicher Einrichtungen; unrichtige Handhabung des Fahrdienstes; Mängel am Oberbau (s. d.); Achsbrüche (s. d.); Radreifenbrüche (s. Räder); sonstige Mängel an Fahrzeugen; sonstige Ursachen.

Zusammenstöße (s. d.) werden zurückgeführt auf die Ursachen: Falsche Anordnungen aus Unachtsamkeit der im Fahrdienst tätigen Bediensteten; falsche Weichenstellung; mangelhafte Signalgebung; Nichtbeachtung oder Überfahren der Haltsignale; zu schnelles Einfahren in die Stationen; unvorsichtiges Verschieben; falsche Aufstellung von Fahrzeugen; unzeitige Ingangsetzung stehender Fahrzeuge; Zugtrennungen (s. d.); Einfahren in besetzte Gleise; sonstige Ursachen.

Zu den "sonstigen U." rechnen: Überfahren von Fuhrwerken; Feuer im Zug; Kesselexplosionen; andere Ereignisse, sofern Personen getötet oder verletzt worden sind.

Entgleisungen und Zusammenstöße von Zügen werden fast überall in die Statistik aufgenommen. Solche von Verschubabteilungen und die "sonstigen U." nur dann, wenn Personen zu Schaden gekommen oder erhebliche Beschädigungen an Bahneinrichtungen oder Fahrzeugen entstanden sind. In den einzelnen Ländern bestehen indessen erhebliche Abweichungen in den Voraussetzungen für die Aufnahme des U. in die Statistik. In England werden z. B. Zusammenstöße und Entgleisungen, die im Verschubdienst (s. d.) eintreten, nicht in die Statistik aufgenommen. In Frankreich finden Entgleisungen und Zusammenstöße auch von Zügen nur Aufnahme, wenn eine Verletzung von Personen oder ein erheblicher Sachschaden vorgekommen ist. Als Tötung gilt in manchen Ländern lediglich eine unmittelbar beim U. augenblicklich eingetretene Tötung, während die deutsche Statistik zu den Tötungen auch Verletzungen zählt, die binnen 24 Stunden nach dem U. den Tod zur Folge haben.

Als Folgen der U. werden nachgewiesen:

a) Tötungen und Verletzungen von Personen;

b) Sachschaden;

c) gerichtliche und Disziplinarverfügung gegen Schuldige.

Zu a werden unterschieden: Reisende, Bahnbedienstete (in Deutschland auch Post-, Steuer-, Telegraphen-, Polizei- und sonstige im Dienst befindliche Beamte), fremde Personen und außerdem Selbstmörder.

Die unverschuldet bei Zugunfällen und bei sonstigen U. verunglückten Reisenden werden getrennt nachgewiesen von solchen, die infolge eigener Unvorsichtigkeit beim Benutzen, Besteigen und Verlassen in Bewegung befindlicher Züge zu Schaden kamen.

Für die Bahnbediensteten werden Verunglückungen unterschieden: bei Zugunfällen; durch unvorsichtiges Verhalten beim Besteigen und Verlassen in Bewegung befindlicher Fahrzeuge oder während des Aufenthalts darin; beim Wagenschieben; beim An- und Abkuppeln; durch unzeitigen Aufenthalt auf den Gleisen, namentlich beim Überschreiten derselben; durch sonstige unvorsichtige Handhabung des Dienstes u. s. w. Für fremde Personen tritt eine Trennung ein: durch falsche Handhabung der Wegübergangsschranken u. s. w.; infolge eigener Unvorsichtigkeit beim Betreten der Bahn.

Die Unfallstatistik gibt meist nicht nur die reinen Unfallzahlen an, sondern sie stellt diese in Beziehungen zu der Größe des Bahnnetzes, zu den Zugleistungen (Zugkm, Wagenachskm), zu der Zahl der beförderten Reisenden, zu den durchfahrenen Personenkm, zu der Zahl der Bediensteten u. s. w. Dies geschieht, weil die reinen Unfallzahlen im Vergleich mit den Vorjahren oder mit anderen Bahnen und anderen Betriebsleistungen kein richtiges Bild ergeben würden. Mit dem Ausbau des Eisenbahnnetzes, der

entweder als Bestandteile der allgemeinen Statistik der Eisenbahnen (s. d.) oder in Form besonderer Arbeiten. So z. B. in England durch a) Returns of Accidents and Casualties, b) General-Report to the Board of Trade upon the Accidents; in den Vereinigten Staaten von Amerika durch „Accident Bulletin“ Railroad Accidents in the United States; neuerdings finden sich auch die Unfallzahlen im Annual Report of the Interstate Commerce Commission. Abgesehen von den Veröffentlichungen, die die Regierungen vornehmen, ist insbesondere auch die Unfallstatistik zu erwähnen, die in den vom VDEV. herausgegebenen „Statistischen Nachrichten“ enthalten ist. Diese Statistik umfaßt auch die U. auf den zum VDEV. gehörenden niederländischen Eisenbahnen. In den Grundsätzen, nach denen in den einzelnen Ländern die U., ihre Folgen und Ursachen geschildert werden, besteht nur geringe Obereinstimmung. Einen Versuch zur Erzielung einer Übereinstimmung bildet die internationale Eisenbahnstatistik, die aber nur für das Jahr 1882 vorliegt.

In den meisten Staaten werden bei den Betriebsunfällen unterschieden: Entgleisungen, Zusammenstöße und sonstige U. Ferner werden die U. meist getrennt nach solchen, die auf freier Strecke, und solchen, die in Stationen vorgekommen sind.

Entgleisungen (s. d.) pflegt man zu gliedern nach den Ursachen: Unterbrechung des Gleises und sonstige Bahnhindernisse; ungenaue und falsche Stellung der Weichen und sonstiger beweglicher Einrichtungen; unrichtige Handhabung des Fahrdienstes; Mängel am Oberbau (s. d.); Achsbrüche (s. d.); Radreifenbrüche (s. Räder); sonstige Mängel an Fahrzeugen; sonstige Ursachen.

Zusammenstöße (s. d.) werden zurückgeführt auf die Ursachen: Falsche Anordnungen aus Unachtsamkeit der im Fahrdienst tätigen Bediensteten; falsche Weichenstellung; mangelhafte Signalgebung; Nichtbeachtung oder Überfahren der Haltsignale; zu schnelles Einfahren in die Stationen; unvorsichtiges Verschieben; falsche Aufstellung von Fahrzeugen; unzeitige Ingangsetzung stehender Fahrzeuge; Zugtrennungen (s. d.); Einfahren in besetzte Gleise; sonstige Ursachen.

Zu den „sonstigen U.“ rechnen: Überfahren von Fuhrwerken; Feuer im Zug; Kesselexplosionen; andere Ereignisse, sofern Personen getötet oder verletzt worden sind.

Entgleisungen und Zusammenstöße von Zügen werden fast überall in die Statistik aufgenommen. Solche von Verschubabteilungen und die „sonstigen U.“ nur dann, wenn Personen zu Schaden gekommen oder erhebliche Beschädigungen an Bahneinrichtungen oder Fahrzeugen entstanden sind. In den einzelnen Ländern bestehen indessen erhebliche Abweichungen in den Voraussetzungen für die Aufnahme des U. in die Statistik. In England werden z. B. Zusammenstöße und Entgleisungen, die im Verschubdienst (s. d.) eintreten, nicht in die Statistik aufgenommen. In Frankreich finden Entgleisungen und Zusammenstöße auch von Zügen nur Aufnahme, wenn eine Verletzung von Personen oder ein erheblicher Sachschaden vorgekommen ist. Als Tötung gilt in manchen Ländern lediglich eine unmittelbar beim U. augenblicklich eingetretene Tötung, während die deutsche Statistik zu den Tötungen auch Verletzungen zählt, die binnen 24 Stunden nach dem U. den Tod zur Folge haben.

Als Folgen der U. werden nachgewiesen:

a) Tötungen und Verletzungen von Personen;

b) Sachschaden;

c) gerichtliche und Disziplinarverfügung gegen Schuldige.

Zu a werden unterschieden: Reisende, Bahnbedienstete (in Deutschland auch Post-, Steuer-, Telegraphen-, Polizei- und sonstige im Dienst befindliche Beamte), fremde Personen und außerdem Selbstmörder.

Die unverschuldet bei Zugunfällen und bei sonstigen U. verunglückten Reisenden werden getrennt nachgewiesen von solchen, die infolge eigener Unvorsichtigkeit beim Benutzen, Besteigen und Verlassen in Bewegung befindlicher Züge zu Schaden kamen.

Für die Bahnbediensteten werden Verunglückungen unterschieden: bei Zugunfällen; durch unvorsichtiges Verhalten beim Besteigen und Verlassen in Bewegung befindlicher Fahrzeuge oder während des Aufenthalts darin; beim Wagenschieben; beim An- und Abkuppeln; durch unzeitigen Aufenthalt auf den Gleisen, namentlich beim Überschreiten derselben; durch sonstige unvorsichtige Handhabung des Dienstes u. s. w. Für fremde Personen tritt eine Trennung ein: durch falsche Handhabung der Wegübergangsschranken u. s. w.; infolge eigener Unvorsichtigkeit beim Betreten der Bahn.

Die Unfallstatistik gibt meist nicht nur die reinen Unfallzahlen an, sondern sie stellt diese in Beziehungen zu der Größe des Bahnnetzes, zu den Zugleistungen (Zugkm, Wagenachskm), zu der Zahl der beförderten Reisenden, zu den durchfahrenen Personenkm, zu der Zahl der Bediensteten u. s. w. Dies geschieht, weil die reinen Unfallzahlen im Vergleich mit den Vorjahren oder mit anderen Bahnen und anderen Betriebsleistungen kein richtiges Bild ergeben würden. Mit dem Ausbau des Eisenbahnnetzes, der

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[36/0048] entweder als Bestandteile der allgemeinen Statistik der Eisenbahnen (s. d.) oder in Form besonderer Arbeiten. So z. B. in England durch a) Returns of Accidents and Casualties, b) General-Report to the Board of Trade upon the Accidents; in den Vereinigten Staaten von Amerika durch „Accident Bulletin“ Railroad Accidents in the United States; neuerdings finden sich auch die Unfallzahlen im Annual Report of the Interstate Commerce Commission. Abgesehen von den Veröffentlichungen, die die Regierungen vornehmen, ist insbesondere auch die Unfallstatistik zu erwähnen, die in den vom VDEV. herausgegebenen „Statistischen Nachrichten“ enthalten ist. Diese Statistik umfaßt auch die U. auf den zum VDEV. gehörenden niederländischen Eisenbahnen. In den Grundsätzen, nach denen in den einzelnen Ländern die U., ihre Folgen und Ursachen geschildert werden, besteht nur geringe Obereinstimmung. Einen Versuch zur Erzielung einer Übereinstimmung bildet die internationale Eisenbahnstatistik, die aber nur für das Jahr 1882 vorliegt. In den meisten Staaten werden bei den Betriebsunfällen unterschieden: Entgleisungen, Zusammenstöße und sonstige U. Ferner werden die U. meist getrennt nach solchen, die auf freier Strecke, und solchen, die in Stationen vorgekommen sind. Entgleisungen (s. d.) pflegt man zu gliedern nach den Ursachen: Unterbrechung des Gleises und sonstige Bahnhindernisse; ungenaue und falsche Stellung der Weichen und sonstiger beweglicher Einrichtungen; unrichtige Handhabung des Fahrdienstes; Mängel am Oberbau (s. d.); Achsbrüche (s. d.); Radreifenbrüche (s. Räder); sonstige Mängel an Fahrzeugen; sonstige Ursachen. Zusammenstöße (s. d.) werden zurückgeführt auf die Ursachen: Falsche Anordnungen aus Unachtsamkeit der im Fahrdienst tätigen Bediensteten; falsche Weichenstellung; mangelhafte Signalgebung; Nichtbeachtung oder Überfahren der Haltsignale; zu schnelles Einfahren in die Stationen; unvorsichtiges Verschieben; falsche Aufstellung von Fahrzeugen; unzeitige Ingangsetzung stehender Fahrzeuge; Zugtrennungen (s. d.); Einfahren in besetzte Gleise; sonstige Ursachen. Zu den „sonstigen U.“ rechnen: Überfahren von Fuhrwerken; Feuer im Zug; Kesselexplosionen; andere Ereignisse, sofern Personen getötet oder verletzt worden sind. Entgleisungen und Zusammenstöße von Zügen werden fast überall in die Statistik aufgenommen. Solche von Verschubabteilungen und die „sonstigen U.“ nur dann, wenn Personen zu Schaden gekommen oder erhebliche Beschädigungen an Bahneinrichtungen oder Fahrzeugen entstanden sind. In den einzelnen Ländern bestehen indessen erhebliche Abweichungen in den Voraussetzungen für die Aufnahme des U. in die Statistik. In England werden z. B. Zusammenstöße und Entgleisungen, die im Verschubdienst (s. d.) eintreten, nicht in die Statistik aufgenommen. In Frankreich finden Entgleisungen und Zusammenstöße auch von Zügen nur Aufnahme, wenn eine Verletzung von Personen oder ein erheblicher Sachschaden vorgekommen ist. Als Tötung gilt in manchen Ländern lediglich eine unmittelbar beim U. augenblicklich eingetretene Tötung, während die deutsche Statistik zu den Tötungen auch Verletzungen zählt, die binnen 24 Stunden nach dem U. den Tod zur Folge haben. Als Folgen der U. werden nachgewiesen: a) Tötungen und Verletzungen von Personen; b) Sachschaden; c) gerichtliche und Disziplinarverfügung gegen Schuldige. Zu a werden unterschieden: Reisende, Bahnbedienstete (in Deutschland auch Post-, Steuer-, Telegraphen-, Polizei- und sonstige im Dienst befindliche Beamte), fremde Personen und außerdem Selbstmörder. Die unverschuldet bei Zugunfällen und bei sonstigen U. verunglückten Reisenden werden getrennt nachgewiesen von solchen, die infolge eigener Unvorsichtigkeit beim Benutzen, Besteigen und Verlassen in Bewegung befindlicher Züge zu Schaden kamen. Für die Bahnbediensteten werden Verunglückungen unterschieden: bei Zugunfällen; durch unvorsichtiges Verhalten beim Besteigen und Verlassen in Bewegung befindlicher Fahrzeuge oder während des Aufenthalts darin; beim Wagenschieben; beim An- und Abkuppeln; durch unzeitigen Aufenthalt auf den Gleisen, namentlich beim Überschreiten derselben; durch sonstige unvorsichtige Handhabung des Dienstes u. s. w. Für fremde Personen tritt eine Trennung ein: durch falsche Handhabung der Wegübergangsschranken u. s. w.; infolge eigener Unvorsichtigkeit beim Betreten der Bahn. Die Unfallstatistik gibt meist nicht nur die reinen Unfallzahlen an, sondern sie stellt diese in Beziehungen zu der Größe des Bahnnetzes, zu den Zugleistungen (Zugkm, Wagenachskm), zu der Zahl der beförderten Reisenden, zu den durchfahrenen Personenkm, zu der Zahl der Bediensteten u. s. w. Dies geschieht, weil die reinen Unfallzahlen im Vergleich mit den Vorjahren oder mit anderen Bahnen und anderen Betriebsleistungen kein richtiges Bild ergeben würden. Mit dem Ausbau des Eisenbahnnetzes, der

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/48>, abgerufen am 29.05.2024.