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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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Kirche zu Idstein begraben worden.* Er hinterließ zwar zwey Söhne Joh. Philipp und Johann Ludwig. Sie starben aber beyde

* Zu dieses Grafens Joh. Ludwigs Zeiten, und zwar im Jahre 1579, wurde in dessen Landen, nahmentlich auch in Wißbaden (L. St. f.78) eine scharfe Verordnung, unter angesetzter schwerer Strafe vor die Uebertreter derselben, bekannt gemacht, daß fernerhin bey den gewöhnlichen Hochzeit-Mahlzeiten niemand mehr als 6 Tische, und an einem jeden Tische nicht mehr als 10 Gäste, setzen sollte. Man kan hieraus leicht abnehmen, was damals in diesen Landen vor eine grosse Uebermaaß bey dergleichen Mahlzeiten müsse im Schwang gegangen seyn. Denn da diese herrschaftliche Einschränckung annoch so viele Gäste verstattet, so muß ohnstreitig vorher die Anzahl derselben viel grösser, folglich also auch der Aufwand dabey ausnehmend starck, und die sündliche Ausschweifungen, welche bey einem solchen Getümmel wohlgesättigter Menschen gerne vorzugehen pflegen, nicht gering gewesen seyn. Um diese Zeit, und zwar in dem Jahr 1576, hat in Wißbaden L. St. ein Handwerksmann, nahmentlich ein Schreiner, Zimmermann, Maurer etc. vor seine Tag-Arbeit, ausserhalb Hauses, bekommen vier und einen halben Albus; ein gemeiner Tag-Löhner 18 pf. In der Erndte aber bey dem Frucht-schneiden 20 pf und jedesmal dabey zu Essen und zu Trincken, [vier und einen halben Alb. Eine gemeine Taglöhnerin 8 pf. in der Erndte aber bey dem Fruchtschneiden] jedoch keinen Wein, als welcher sonst der ehemaligen Wißbäder ordentlicher Haus-Trunck, L. U. gewesen, und des Biers daselbst wenig gebrauet worden ist.

Kirche zu Idstein begraben worden.* Er hinterließ zwar zwey Söhne Joh. Philipp und Johann Ludwig. Sie starben aber beyde

* Zu dieses Grafens Joh. Ludwigs Zeiten, und zwar im Jahre 1579, wurde in dessen Landen, nahmentlich auch in Wißbaden (L. St. f.78) eine scharfe Verordnung, unter angesetzter schwerer Strafe vor die Uebertreter derselben, bekannt gemacht, daß fernerhin bey den gewöhnlichen Hochzeit-Mahlzeiten niemand mehr als 6 Tische, und an einem jeden Tische nicht mehr als 10 Gäste, setzen sollte. Man kan hieraus leicht abnehmen, was damals in diesen Landen vor eine grosse Uebermaaß bey dergleichen Mahlzeiten müsse im Schwang gegangen seyn. Denn da diese herrschaftliche Einschränckung annoch so viele Gäste verstattet, so muß ohnstreitig vorher die Anzahl derselben viel grösser, folglich also auch der Aufwand dabey ausnehmend starck, und die sündliche Ausschweifungen, welche bey einem solchen Getümmel wohlgesättigter Menschen gerne vorzugehen pflegen, nicht gering gewesen seyn. Um diese Zeit, und zwar in dem Jahr 1576, hat in Wißbaden L. St. ein Handwerksmann, nahmentlich ein Schreiner, Zimmermann, Maurer etc. vor seine Tag-Arbeit, ausserhalb Hauses, bekommen vier und einen halben Albus; ein gemeiner Tag-Löhner 18 pf. In der Erndte aber bey dem Frucht-schneiden 20 pf und jedesmal dabey zu Essen und zu Trincken, [vier und einen halben Alb. Eine gemeine Taglöhnerin 8 pf. in der Erndte aber bey dem Fruchtschneiden] jedoch keinen Wein, als welcher sonst der ehemaligen Wißbäder ordentlicher Haus-Trunck, L. U. gewesen, und des Biers daselbst wenig gebrauet worden ist.
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[191/0227] Kirche zu Idstein begraben worden. * Er hinterließ zwar zwey Söhne Joh. Philipp und Johann Ludwig. Sie starben aber beyde * Zu dieses Grafens Joh. Ludwigs Zeiten, und zwar im Jahre 1579, wurde in dessen Landen, nahmentlich auch in Wißbaden (L. St. f.78) eine scharfe Verordnung, unter angesetzter schwerer Strafe vor die Uebertreter derselben, bekannt gemacht, daß fernerhin bey den gewöhnlichen Hochzeit-Mahlzeiten niemand mehr als 6 Tische, und an einem jeden Tische nicht mehr als 10 Gäste, setzen sollte. Man kan hieraus leicht abnehmen, was damals in diesen Landen vor eine grosse Uebermaaß bey dergleichen Mahlzeiten müsse im Schwang gegangen seyn. Denn da diese herrschaftliche Einschränckung annoch so viele Gäste verstattet, so muß ohnstreitig vorher die Anzahl derselben viel grösser, folglich also auch der Aufwand dabey ausnehmend starck, und die sündliche Ausschweifungen, welche bey einem solchen Getümmel wohlgesättigter Menschen gerne vorzugehen pflegen, nicht gering gewesen seyn. Um diese Zeit, und zwar in dem Jahr 1576, hat in Wißbaden L. St. ein Handwerksmann, nahmentlich ein Schreiner, Zimmermann, Maurer etc. vor seine Tag-Arbeit, ausserhalb Hauses, bekommen vier und einen halben Albus; ein gemeiner Tag-Löhner 18 pf. In der Erndte aber bey dem Frucht-schneiden 20 pf und jedesmal dabey zu Essen und zu Trincken, [vier und einen halben Alb. Eine gemeine Taglöhnerin 8 pf. in der Erndte aber bey dem Fruchtschneiden] jedoch keinen Wein, als welcher sonst der ehemaligen Wißbäder ordentlicher Haus-Trunck, L. U. gewesen, und des Biers daselbst wenig gebrauet worden ist.

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/227>, abgerufen am 31.10.2024.