Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.sämtliche Lande an die Nassau-Usingische Linie gefallen, welche bereits 1688 die Erneuerung und Bestätigung der Fürstlichen Würde erhalten hatte. Und sind bey der Theilung dieser Landen unter die beyde vorhanden-gewesene Fürstliche Herren Brüder, Carl und Wilhelm Henrich, die Using-Idstein-Wißbad- und Lahnische Lande, nebst den Zugehörden, an den ersten, nemlich Fürsten Carl, die Saarbrück- und Ottweilerische Lande aber, nebst den Zugehörden, an den zweyten, nemlich Fürsten Wilhelm Henrich gelanget. Der erste ist also Landes-Herr von Stadt und Herrschaft Wißbaden worden. Er ist 1712 gebohren, und hat sich 1734 mit Christianen Wilhelminen, einer Princeßin von Sachsen-Eisenach, vermählet, welche 1740 gestorben, und ihm drey Printzen, Carl Wilhelm geb. 1735, Friedrich August geb. 1738, und Johann Adolph geb. 1740, nachgelassen hat. Er hat seine Residentz von Usingen nach Biebrich, und seine nachgesetzte Regierung 1744 ebenfalls von Usingen nach Wißbaden verleget. Und nachdem also aus den bisher angeführten sattsam genug erhellet, daß ohngefähr von dem Jahr 1000 an, bis auf die gegenwärtige Zeit, die Stadt Wißbaden dem hohen Hause Nassau zugehöret hat, so nennen wir auch solche gantz billig, diesen Zeit-Lauf hindurch: das Nassauische Wißbad. sämtliche Lande an die Nassau-Usingische Linie gefallen, welche bereits 1688 die Erneuerung und Bestätigung der Fürstlichen Würde erhalten hatte. Und sind bey der Theilung dieser Landen unter die beyde vorhanden-gewesene Fürstliche Herren Brüder, Carl und Wilhelm Henrich, die Using-Idstein-Wißbad- und Lahnische Lande, nebst den Zugehörden, an den ersten, nemlich Fürsten Carl, die Saarbrück- und Ottweilerische Lande aber, nebst den Zugehörden, an den zweyten, nemlich Fürsten Wilhelm Henrich gelanget. Der erste ist also Landes-Herr von Stadt und Herrschaft Wißbaden worden. Er ist 1712 gebohren, und hat sich 1734 mit Christianen Wilhelminen, einer Princeßin von Sachsen-Eisenach, vermählet, welche 1740 gestorben, und ihm drey Printzen, Carl Wilhelm geb. 1735, Friedrich August geb. 1738, und Johann Adolph geb. 1740, nachgelassen hat. Er hat seine Residentz von Usingen nach Biebrich, und seine nachgesetzte Regierung 1744 ebenfalls von Usingen nach Wißbaden verleget. Und nachdem also aus den bisher angeführten sattsam genug erhellet, daß ohngefähr von dem Jahr 1000 an, bis auf die gegenwärtige Zeit, die Stadt Wißbaden dem hohen Hause Nassau zugehöret hat, so nennen wir auch solche gantz billig, diesen Zeit-Lauf hindurch: das Nassauische Wißbad. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0235" n="199"/> sämtliche Lande an die Nassau-Usingische Linie gefallen, welche bereits 1688 die Erneuerung und Bestätigung der Fürstlichen Würde erhalten hatte. Und sind bey der Theilung dieser Landen unter die beyde vorhanden-gewesene Fürstliche Herren Brüder, Carl und Wilhelm Henrich, die Using-Idstein-Wißbad- und Lahnische Lande, nebst den Zugehörden, an den ersten, nemlich Fürsten Carl, die Saarbrück- und Ottweilerische Lande aber, nebst den Zugehörden, an den zweyten, nemlich Fürsten Wilhelm Henrich gelanget. Der erste ist also Landes-Herr von Stadt und Herrschaft Wißbaden worden. Er ist 1712 gebohren, und hat sich 1734 mit Christianen Wilhelminen, einer Princeßin von Sachsen-Eisenach, vermählet, welche 1740 gestorben, und ihm drey Printzen, Carl Wilhelm geb. 1735, Friedrich August geb. 1738, und Johann Adolph geb. 1740, nachgelassen hat. Er hat seine Residentz von Usingen nach Biebrich, und seine nachgesetzte Regierung 1744 ebenfalls von Usingen nach Wißbaden verleget. Und nachdem also aus den bisher angeführten sattsam genug erhellet, daß ohngefähr von dem Jahr 1000 an, bis auf die gegenwärtige Zeit, die Stadt Wißbaden dem hohen Hause Nassau zugehöret hat, so nennen wir auch solche gantz billig, diesen Zeit-Lauf hindurch: das Nassauische Wißbad.</p> </div> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [199/0235]
sämtliche Lande an die Nassau-Usingische Linie gefallen, welche bereits 1688 die Erneuerung und Bestätigung der Fürstlichen Würde erhalten hatte. Und sind bey der Theilung dieser Landen unter die beyde vorhanden-gewesene Fürstliche Herren Brüder, Carl und Wilhelm Henrich, die Using-Idstein-Wißbad- und Lahnische Lande, nebst den Zugehörden, an den ersten, nemlich Fürsten Carl, die Saarbrück- und Ottweilerische Lande aber, nebst den Zugehörden, an den zweyten, nemlich Fürsten Wilhelm Henrich gelanget. Der erste ist also Landes-Herr von Stadt und Herrschaft Wißbaden worden. Er ist 1712 gebohren, und hat sich 1734 mit Christianen Wilhelminen, einer Princeßin von Sachsen-Eisenach, vermählet, welche 1740 gestorben, und ihm drey Printzen, Carl Wilhelm geb. 1735, Friedrich August geb. 1738, und Johann Adolph geb. 1740, nachgelassen hat. Er hat seine Residentz von Usingen nach Biebrich, und seine nachgesetzte Regierung 1744 ebenfalls von Usingen nach Wißbaden verleget. Und nachdem also aus den bisher angeführten sattsam genug erhellet, daß ohngefähr von dem Jahr 1000 an, bis auf die gegenwärtige Zeit, die Stadt Wißbaden dem hohen Hause Nassau zugehöret hat, so nennen wir auch solche gantz billig, diesen Zeit-Lauf hindurch: das Nassauische Wißbad.
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