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Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

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von Grund aus erneuert, und (wie es in der schriftlichen Urkunde heisset) die gantze Stadt und Flecken, wegen der gefährlichen und geschwinden Zeiten, völlig befridet (in Friede und Sicherheit gestellet) und befestet worden; und haben die Wißbadische Dorfschaften nicht nur allerley Fron-Dienste dabey leisten, sondern auch ein besonderes Bau-Geld, welches das Graben-Geld genennet worden, dazu beytragen müssen, dabey sie aber auch (L. St. s. 383.) den Vortheil gehabt haben, daß sie in Kriegs-Zeiten ihre beste Habschaft in die Stadt hinein haben flüchten dürfen. Um den Anfang des 17 Jahrhundert ist diese Befestigung unseres Wißbads abermals ausgebessert worden. Und diese äussere Gestalt und Beschaffenheit der Stadt (welche damals, nach ihrem gantzen Bezirck, wie aus den alten Abbildungen derselben zu ersehen ist, dreyeckigt gewesen) ist auch fast bis auf den Anfang des 18 Jahrhundert, wenigstens ihrer Haupt-Verfassung nach, ungeändert geblieben. Um solche Zeit aber ist abermals eine gar grosse Aenderung mit derselben vorgenommen worden. Denn weil die gedachte dreyfache Wasser-Gräben, wie auch die Wälle um die Stadt, nebst der Mauer um die kleine Stadt, in den langwiehrigen Kriegs-Zeiten des 17 Jahrhundert von den wenigen und ausgemergelten Einwohnern derselben schlecht gehandhabet worden, und daher meistens verfallen

von Grund aus erneuert, und (wie es in der schriftlichen Urkunde heisset) die gantze Stadt und Flecken, wegen der gefährlichen und geschwinden Zeiten, völlig befridet (in Friede und Sicherheit gestellet) und befestet worden; und haben die Wißbadische Dorfschaften nicht nur allerley Fron-Dienste dabey leisten, sondern auch ein besonderes Bau-Geld, welches das Graben-Geld genennet worden, dazu beytragen müssen, dabey sie aber auch (L. St. s. 383.) den Vortheil gehabt haben, daß sie in Kriegs-Zeiten ihre beste Habschaft in die Stadt hinein haben flüchten dürfen. Um den Anfang des 17 Jahrhundert ist diese Befestigung unseres Wißbads abermals ausgebessert worden. Und diese äussere Gestalt und Beschaffenheit der Stadt (welche damals, nach ihrem gantzen Bezirck, wie aus den alten Abbildungen derselben zu ersehen ist, dreyeckigt gewesen) ist auch fast bis auf den Anfang des 18 Jahrhundert, wenigstens ihrer Haupt-Verfassung nach, ungeändert geblieben. Um solche Zeit aber ist abermals eine gar grosse Aenderung mit derselben vorgenommen worden. Denn weil die gedachte dreyfache Wasser-Gräben, wie auch die Wälle um die Stadt, nebst der Mauer um die kleine Stadt, in den langwiehrigen Kriegs-Zeiten des 17 Jahrhundert von den wenigen und ausgemergelten Einwohnern derselben schlecht gehandhabet worden, und daher meistens verfallen

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von Grund aus erneuert, und (wie es in der schriftlichen Urkunde heisset) die gantze Stadt und Flecken, wegen der gefährlichen und geschwinden Zeiten, völlig befridet (in Friede und Sicherheit gestellet) und befestet worden; und haben die Wißbadische Dorfschaften nicht nur allerley Fron-Dienste dabey leisten, sondern auch ein besonderes Bau-Geld, welches das Graben-Geld genennet worden, dazu beytragen müssen, dabey sie aber auch (L. St. s. 383.) den Vortheil gehabt haben, daß sie in Kriegs-Zeiten ihre beste Habschaft in die Stadt hinein haben flüchten dürfen. Um den Anfang des 17 Jahrhundert ist diese Befestigung unseres Wißbads abermals ausgebessert worden. Und diese äussere Gestalt und Beschaffenheit der Stadt (welche damals, nach ihrem gantzen Bezirck, wie aus den alten Abbildungen derselben zu ersehen ist, dreyeckigt gewesen) ist auch fast bis auf den Anfang des 18 Jahrhundert, wenigstens ihrer Haupt-Verfassung nach, ungeändert geblieben. Um solche Zeit aber ist abermals eine gar grosse Aenderung mit derselben vorgenommen worden. Denn weil die gedachte dreyfache Wasser-Gräben, wie auch die Wälle um die Stadt, nebst der Mauer um die kleine Stadt, in den langwiehrigen Kriegs-Zeiten des 17 Jahrhundert von den wenigen und ausgemergelten Einwohnern derselben schlecht gehandhabet worden, und daher meistens verfallen
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[206/0242] von Grund aus erneuert, und (wie es in der schriftlichen Urkunde heisset) die gantze Stadt und Flecken, wegen der gefährlichen und geschwinden Zeiten, völlig befridet (in Friede und Sicherheit gestellet) und befestet worden; und haben die Wißbadische Dorfschaften nicht nur allerley Fron-Dienste dabey leisten, sondern auch ein besonderes Bau-Geld, welches das Graben-Geld genennet worden, dazu beytragen müssen, dabey sie aber auch (L. St. s. 383.) den Vortheil gehabt haben, daß sie in Kriegs-Zeiten ihre beste Habschaft in die Stadt hinein haben flüchten dürfen. Um den Anfang des 17 Jahrhundert ist diese Befestigung unseres Wißbads abermals ausgebessert worden. Und diese äussere Gestalt und Beschaffenheit der Stadt (welche damals, nach ihrem gantzen Bezirck, wie aus den alten Abbildungen derselben zu ersehen ist, dreyeckigt gewesen) ist auch fast bis auf den Anfang des 18 Jahrhundert, wenigstens ihrer Haupt-Verfassung nach, ungeändert geblieben. Um solche Zeit aber ist abermals eine gar grosse Aenderung mit derselben vorgenommen worden. Denn weil die gedachte dreyfache Wasser-Gräben, wie auch die Wälle um die Stadt, nebst der Mauer um die kleine Stadt, in den langwiehrigen Kriegs-Zeiten des 17 Jahrhundert von den wenigen und ausgemergelten Einwohnern derselben schlecht gehandhabet worden, und daher meistens verfallen

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Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/242>, abgerufen am 31.10.2024.