Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758.

Bild:
<< vorherige Seite

Item, 1490 giebt eben dieser Graf einen Befehl - daß ihm seine Hof-Leute Holtz in die Burgck führen sollten etc. Und es ist ohnehin aus allen alten Teutschen Geschicht-Büchern bekannt genug, daß dieses vormals der eigentliche Nahme der Residentz-Schlösser in Teutschland, sonderlich, wenn sie fest waren, gewesen, daß man sie Burgen genennet habe. Daher auch die zeitliche Verwalter derselben Burg-Grafen und Burg-Voigte, und die Ein- und Anwohner in und um dergleichen Burgen herum die Burger sind genennet worden. Nachmals ist der Nahme Schloß, an statt des Nahmens Burg, aufgekommen, und dieser ist ebenfalls der gemeldten Herrschaftlichen Residentz-Wohnung in Wißbaden nachher beygeleget worden. 2, der besondere Bezirck der Stadt, welcher sich von dem Uhr-Thurn an, bis an das Stadt-Thor, in einer Rundung erstrecket hat, und besonders befestiget gewesen ist, hat die Stadt geheissen. Zwar findet sich in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern T. I. p. 778. Tab. eine Urkunde von dem Jahr 1420, daraus fast erhellen will, als ob dieser gemeldte Bezirck ebenfalls die Burg geheissen habe. Denn darin heisset es: - Sloß, Burg und Stadt Wisebaden - . Und werden also darin Schloß und Burg von einander unterschieden. Und da jenes ohnstreitig die Herrschaftliche Residentz-Wohnung anzeiget, so

Item, 1490 giebt eben dieser Graf einen Befehl – daß ihm seine Hof-Leute Holtz in die Burgck führen sollten etc. Und es ist ohnehin aus allen alten Teutschen Geschicht-Büchern bekannt genug, daß dieses vormals der eigentliche Nahme der Residentz-Schlösser in Teutschland, sonderlich, wenn sie fest waren, gewesen, daß man sie Burgen genennet habe. Daher auch die zeitliche Verwalter derselben Burg-Grafen und Burg-Voigte, und die Ein- und Anwohner in und um dergleichen Burgen herum die Burger sind genennet worden. Nachmals ist der Nahme Schloß, an statt des Nahmens Burg, aufgekommen, und dieser ist ebenfalls der gemeldten Herrschaftlichen Residentz-Wohnung in Wißbaden nachher beygeleget worden. 2, der besondere Bezirck der Stadt, welcher sich von dem Uhr-Thurn an, bis an das Stadt-Thor, in einer Rundung erstrecket hat, und besonders befestiget gewesen ist, hat die Stadt geheissen. Zwar findet sich in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern T. I. p. 778. Tab. eine Urkunde von dem Jahr 1420, daraus fast erhellen will, als ob dieser gemeldte Bezirck ebenfalls die Burg geheissen habe. Denn darin heisset es: – Sloß, Burg und Stadt Wisebaden – . Und werden also darin Schloß und Burg von einander unterschieden. Und da jenes ohnstreitig die Herrschaftliche Residentz-Wohnung anzeiget, so

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0244" n="208"/>
Item, 1490 giebt eben dieser Graf einen Befehl &#x2013; daß ihm seine Hof-Leute Holtz in die Burgck führen sollten etc. Und es ist ohnehin aus allen alten Teutschen Geschicht-Büchern bekannt genug, daß dieses vormals der eigentliche Nahme der Residentz-Schlösser in Teutschland, sonderlich, wenn sie fest waren, gewesen, daß man sie Burgen genennet habe. Daher auch die zeitliche Verwalter derselben Burg-Grafen und Burg-Voigte, und die Ein- und Anwohner in und um dergleichen Burgen herum die Burger sind genennet worden. Nachmals ist der Nahme Schloß, an statt des Nahmens Burg, aufgekommen, und dieser ist ebenfalls der gemeldten Herrschaftlichen Residentz-Wohnung in Wißbaden nachher beygeleget worden. 2, der besondere Bezirck der Stadt, welcher sich von dem Uhr-Thurn an, bis an das Stadt-Thor, in einer Rundung erstrecket hat, und besonders befestiget gewesen ist, hat die Stadt geheissen. Zwar findet sich in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern <hi rendition="#aq">T. I. p. 778. Tab.</hi> eine Urkunde von dem Jahr 1420, daraus fast erhellen will, als ob dieser gemeldte Bezirck ebenfalls die Burg geheissen habe. Denn darin heisset es: &#x2013; Sloß, Burg und Stadt Wisebaden &#x2013; . Und werden also darin Schloß und Burg von einander unterschieden. Und da jenes ohnstreitig die Herrschaftliche Residentz-Wohnung anzeiget, so
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[208/0244] Item, 1490 giebt eben dieser Graf einen Befehl – daß ihm seine Hof-Leute Holtz in die Burgck führen sollten etc. Und es ist ohnehin aus allen alten Teutschen Geschicht-Büchern bekannt genug, daß dieses vormals der eigentliche Nahme der Residentz-Schlösser in Teutschland, sonderlich, wenn sie fest waren, gewesen, daß man sie Burgen genennet habe. Daher auch die zeitliche Verwalter derselben Burg-Grafen und Burg-Voigte, und die Ein- und Anwohner in und um dergleichen Burgen herum die Burger sind genennet worden. Nachmals ist der Nahme Schloß, an statt des Nahmens Burg, aufgekommen, und dieser ist ebenfalls der gemeldten Herrschaftlichen Residentz-Wohnung in Wißbaden nachher beygeleget worden. 2, der besondere Bezirck der Stadt, welcher sich von dem Uhr-Thurn an, bis an das Stadt-Thor, in einer Rundung erstrecket hat, und besonders befestiget gewesen ist, hat die Stadt geheissen. Zwar findet sich in des Joannis Maintzischen Geschicht-Schreibern T. I. p. 778. Tab. eine Urkunde von dem Jahr 1420, daraus fast erhellen will, als ob dieser gemeldte Bezirck ebenfalls die Burg geheissen habe. Denn darin heisset es: – Sloß, Burg und Stadt Wisebaden – . Und werden also darin Schloß und Burg von einander unterschieden. Und da jenes ohnstreitig die Herrschaftliche Residentz-Wohnung anzeiget, so

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-01-24T12:08:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
SLUB Dresden: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-01-24T12:08:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-01-24T12:08:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Wird ein Wort durch Seitenumbruch getrennt, so wird es vollständig auf die nächste Seite übernommen.
  • ß, das wegen einer Zeilentrennung zu ss wurde, wurde innerhalb der Zeile wieder zu ß transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/244
Zitationshilfe: Schenk, Gottfried Anton: Geschicht–Beschreibung der Stadt Wißbaden. Frankfurt (Main), 1758, S. 208. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schenck_wissbaden_1758/244>, abgerufen am 01.11.2024.