Schlözer, August Ludwig von: August Ludwig Schlözers [...] Vorstellung seiner Universal-Historie. Bd. 2. Göttingen u. a., 1773.ten Schriften, und dieses 5. nicht einmal oder zweimal, sondern was darf, was muß, in solchem Falle der Beleidigte thun? §. 3. Seit dem J. 1770 habe ich die Ehre, ein wirkliches Mit- Collegia lesen mußte ich; dafür war ich ein deutscher Uni- Aber schicklich ist es immer, wenn, besonders auf einer Zwei C c 2
ten Schriften, und dieſes 5. nicht einmal oder zweimal, ſondern was darf, was muß, in ſolchem Falle der Beleidigte thun? §. 3. Seit dem J. 1770 habe ich die Ehre, ein wirkliches Mit- Collegia leſen mußte ich; dafür war ich ein deutſcher Uni- Aber ſchicklich iſt es immer, wenn, beſonders auf einer Zwei C c 2
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ten Schriften, und dieſes 5. nicht einmal oder zweimal, ſondern
unaufhörlich, zu oft wiederholten malen; wenn 6. dieſe Vor-
würfe in Facto erweislich falſch ſind; wenn 7. der vor dem
Publico unaufhörlich Angeklagte dem Kläger durchaus keine
Urſache zu ſeinem widerrechtlichen Betragen gegeben, auch gegen
ihn niemals Repreſſalien gebraucht, ſondern ſich bei allen An-
griffen blos leidentlich und ſtillſchweigend verhalten hat; wenn
endlich 8. der Veleidiger, nachdem man ihm priuatim Vorſtel-
lungen über ſein ſtatutenwidriges Betragen gemacht, anſtatt
ſich zu erklären, oder zu beweiſen, daß er recht gehandelt, ent-
weder mit der Juſtiz drohet, oder den ihm gemachten Vorwurf
von ſtatutenwidriger Aufführung als Chriſt zu verzeihen ver-
ſpricht:
was darf, was muß, in ſolchem Falle der Beleidigte thun?
§. 3.
Seit dem J. 1770 habe ich die Ehre, ein wirkliches Mit-
glied hieſiger Univerſität zu ſeyn.
Collegia leſen mußte ich; dafür war ich ein deutſcher Uni-
verſitäts-Profeſſor. Was ich für Wiſſenſchaften zu meinen
Collegien wählen wollte, ſtund bei mir; und nach der Freiheit
unſrer Verfaſſung, die jedem auch Privat-Docenten zu Gute
kommt, hatte ich von meiner Wahl niemanden Red und Ant-
wort zu geben.
Aber ſchicklich iſt es immer, wenn, beſonders auf einer
blühenden und ſtark beſuchten Univerſität, der neuankommende
Docent bei dieſer Wahl Nückſicht auf ſeine vorgefundene Colle-
gen nimmt. Der Applauſus iſt in den Augen mancher ein
Götze, den man ohne Stöhrung der geſellſchaftlichen Nuhe nicht
antaſten darf: oft iſt er mer wie Götze, und wegen der Hono-
rarien, falls ſie bezalt werden, zugleich einträglich, folglich nicht
ganz gleichgiltig, auch für ſolche nicht einmal, die auch ohne
Honorarien leben können.
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