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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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A. Erster (allgemeiner) Teil.

Der Geldwert der Nebennutzungen lässt sich nicht genau fest-
stellen, da eine Preisbestimmung nach dem thatsächlichen, wirtschaft-
lichen Werte überhaupt nicht erfolgt. Der kleine Waldbesitzer verwendet
dieselben ohne weiteres in der eigenen Wirtschaft, der grosse Waldbe-
sitzer gestattet dieselben entweder überhaupt nicht oder bestimmt dann,
wenn dieses der Fall ist, einseitig fast allgemein den Preis so niedrig,
dass die Nutzungen entweder als ein Teil des Lohnes der Waldarbeiter
oder als eine Unterstützung der ärmeren Bevölkerung erscheinen. In
vielen Fällen hat die zu leistende Bezahlung nur den Zweck der An-
erkennung, dass die Nutzung nicht auf Grund eines Rechtsanspruches
erfolgt, wie z. B. die Taxe von 5 Pfennig für den Erlaubnisschein
zum Beerensammeln in Preussen.

Wie hoch aber diese Nutzungen unter Umständen geschätzt werden,
hat am deutlichsten das Jahr 1893 mit seiner Futternot gezeigt, wo von
seiten der Landwirtschaft der Wald vielfach als die einzige Rettung
betrachtet wurde. 1)


1) Welch hohen Wert die Futterstoffe repräsentieren, die in Notjahren aus
dem geschonten Walde abgegeben werden können, zeigt nachstehende interessante
Berechnung für Elsass - Lothringen: Aus den Staatswaldungen von Elsass-Lo-
thringen
sind während der Zeit vom 1. Januar bis 15. Juli 1893 abgegeben worden
nach Raummassen: 157 Karren Futtergras, 388 Traglasten Futtergras, 445 Karren
Futterlaub, 1696 Traglasten Futterlaub. Das Grüngewicht einer Traglast zu 25,
eines Karrens zu 250 kg gerechnet, umfassen die Abgaben ein Gewicht von
102400 kg. Ausserdem wurden noch ausgegeben 15426 Grasscheine und 1235 Futter-
heidescheine, welche einer Grünfutterentnahme von 17899188 kg und mit den nach
Raummassen ermittelten 102400 kg zusammen rund 18 Millionen Kilogramm darstellen,
welche einer Abgabe von Trockenfutter von 4200000 kg entsprechen.
Ausserdem wurde durch Erlaubnisscheine der tägliche Eintrieb von 8672 Stück
Alt- und 4010 Stück Jungvieh in die Staats- und ungeteilten Waldungen für rund
50 Tage gestattet. Hat das Vieh im Walde auch nur den dritten Teil seines Tages-
bedarfs an Futtermitteln gefunden, so sind immerhin durch die Weide der Land-
wirtschaft Futtermittel im Wert von 1701800 kg, mithin im Ganzen 4250000 +
1701800 = 5951800 kg Heu aus den Staats- und ungeteilten Waldungen überlassen
worden. Dieselben haben einen Wert von rund 714000 M. Ausserdem hat die
Staatsforstverwaltung in dieser Zeit 13716 1/2 Karren Moos und Laub, 5211 Karren
sonstiges Streuwerk, 43195 Traglasten Moos und Laub und 5447 Traglasten son-
stiges Streuwerk an die Landwirte abgegeben. Dieses Streuwerk entspricht einem
Werte von 336000 M. Hierzu Futtermittel mit 714000 M. ergibt einen Gesamt-
wert an Futter- und Streumitteln von 1050000 M.
Aus den rund 202000 ha grossen Gemeindewaldungen sind vom 1. Januar bis
15. Juli 1893 nach Raummassen abgegeben worden:
3360 Karren oder 840000 kg Futtergras = 210000 kg Heu
211977 Tragl. - 5299425 - - = 1324857 - -
10234 - - 255850 - - = 63936 - -
Zusammen: 6395275 kg Grünfutter = 1598819 kg Heu.
An Grasscheinen kamen in den Gemeindewaldungen zur Ausgabe 18917 Stück
für zusammen 44696 Monate oder 581048 Nutzungstage, sowie 766 Futterheidescheine
A. Erster (allgemeiner) Teil.

Der Geldwert der Nebennutzungen läſst sich nicht genau fest-
stellen, da eine Preisbestimmung nach dem thatsächlichen, wirtschaft-
lichen Werte überhaupt nicht erfolgt. Der kleine Waldbesitzer verwendet
dieselben ohne weiteres in der eigenen Wirtschaft, der groſse Waldbe-
sitzer gestattet dieselben entweder überhaupt nicht oder bestimmt dann,
wenn dieses der Fall ist, einseitig fast allgemein den Preis so niedrig,
daſs die Nutzungen entweder als ein Teil des Lohnes der Waldarbeiter
oder als eine Unterstützung der ärmeren Bevölkerung erscheinen. In
vielen Fällen hat die zu leistende Bezahlung nur den Zweck der An-
erkennung, daſs die Nutzung nicht auf Grund eines Rechtsanspruches
erfolgt, wie z. B. die Taxe von 5 Pfennig für den Erlaubnisschein
zum Beerensammeln in Preuſsen.

Wie hoch aber diese Nutzungen unter Umständen geschätzt werden,
hat am deutlichsten das Jahr 1893 mit seiner Futternot gezeigt, wo von
seiten der Landwirtschaft der Wald vielfach als die einzige Rettung
betrachtet wurde. 1)


1) Welch hohen Wert die Futterstoffe repräsentieren, die in Notjahren aus
dem geschonten Walde abgegeben werden können, zeigt nachstehende interessante
Berechnung für Elsaſs - Lothringen: Aus den Staatswaldungen von Elsaſs-Lo-
thringen
sind während der Zeit vom 1. Januar bis 15. Juli 1893 abgegeben worden
nach Raummaſsen: 157 Karren Futtergras, 388 Traglasten Futtergras, 445 Karren
Futterlaub, 1696 Traglasten Futterlaub. Das Grüngewicht einer Traglast zu 25,
eines Karrens zu 250 kg gerechnet, umfassen die Abgaben ein Gewicht von
102400 kg. Auſserdem wurden noch ausgegeben 15426 Grasscheine und 1235 Futter-
heidescheine, welche einer Grünfutterentnahme von 17899188 kg und mit den nach
Raummaſsen ermittelten 102400 kg zusammen rund 18 Millionen Kilogramm darstellen,
welche einer Abgabe von Trockenfutter von 4200000 kg entsprechen.
Auſserdem wurde durch Erlaubnisscheine der tägliche Eintrieb von 8672 Stück
Alt- und 4010 Stück Jungvieh in die Staats- und ungeteilten Waldungen für rund
50 Tage gestattet. Hat das Vieh im Walde auch nur den dritten Teil seines Tages-
bedarfs an Futtermitteln gefunden, so sind immerhin durch die Weide der Land-
wirtschaft Futtermittel im Wert von 1701800 kg, mithin im Ganzen 4250000 +
1701800 = 5951800 kg Heu aus den Staats- und ungeteilten Waldungen überlassen
worden. Dieselben haben einen Wert von rund 714000 M. Auſserdem hat die
Staatsforstverwaltung in dieser Zeit 13716 ½ Karren Moos und Laub, 5211 Karren
sonstiges Streuwerk, 43195 Traglasten Moos und Laub und 5447 Traglasten son-
stiges Streuwerk an die Landwirte abgegeben. Dieses Streuwerk entspricht einem
Werte von 336000 M. Hierzu Futtermittel mit 714000 M. ergibt einen Gesamt-
wert an Futter- und Streumitteln von 1050000 M.
Aus den rund 202000 ha groſsen Gemeindewaldungen sind vom 1. Januar bis
15. Juli 1893 nach Raummaſsen abgegeben worden:
3360 Karren oder 840000 kg Futtergras = 210000 kg Heu
211977 Tragl. - 5299425 - - = 1324857 - -
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Zusammen: 6395275 kg Grünfutter = 1598819 kg Heu.
An Grasscheinen kamen in den Gemeindewaldungen zur Ausgabe 18917 Stück
für zusammen 44696 Monate oder 581048 Nutzungstage, sowie 766 Futterheidescheine
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[44/0062] A. Erster (allgemeiner) Teil. Der Geldwert der Nebennutzungen läſst sich nicht genau fest- stellen, da eine Preisbestimmung nach dem thatsächlichen, wirtschaft- lichen Werte überhaupt nicht erfolgt. Der kleine Waldbesitzer verwendet dieselben ohne weiteres in der eigenen Wirtschaft, der groſse Waldbe- sitzer gestattet dieselben entweder überhaupt nicht oder bestimmt dann, wenn dieses der Fall ist, einseitig fast allgemein den Preis so niedrig, daſs die Nutzungen entweder als ein Teil des Lohnes der Waldarbeiter oder als eine Unterstützung der ärmeren Bevölkerung erscheinen. In vielen Fällen hat die zu leistende Bezahlung nur den Zweck der An- erkennung, daſs die Nutzung nicht auf Grund eines Rechtsanspruches erfolgt, wie z. B. die Taxe von 5 Pfennig für den Erlaubnisschein zum Beerensammeln in Preuſsen. Wie hoch aber diese Nutzungen unter Umständen geschätzt werden, hat am deutlichsten das Jahr 1893 mit seiner Futternot gezeigt, wo von seiten der Landwirtschaft der Wald vielfach als die einzige Rettung betrachtet wurde. 1) 1) Welch hohen Wert die Futterstoffe repräsentieren, die in Notjahren aus dem geschonten Walde abgegeben werden können, zeigt nachstehende interessante Berechnung für Elsaſs - Lothringen: Aus den Staatswaldungen von Elsaſs-Lo- thringen sind während der Zeit vom 1. Januar bis 15. Juli 1893 abgegeben worden nach Raummaſsen: 157 Karren Futtergras, 388 Traglasten Futtergras, 445 Karren Futterlaub, 1696 Traglasten Futterlaub. Das Grüngewicht einer Traglast zu 25, eines Karrens zu 250 kg gerechnet, umfassen die Abgaben ein Gewicht von 102400 kg. Auſserdem wurden noch ausgegeben 15426 Grasscheine und 1235 Futter- heidescheine, welche einer Grünfutterentnahme von 17899188 kg und mit den nach Raummaſsen ermittelten 102400 kg zusammen rund 18 Millionen Kilogramm darstellen, welche einer Abgabe von Trockenfutter von 4200000 kg entsprechen. Auſserdem wurde durch Erlaubnisscheine der tägliche Eintrieb von 8672 Stück Alt- und 4010 Stück Jungvieh in die Staats- und ungeteilten Waldungen für rund 50 Tage gestattet. Hat das Vieh im Walde auch nur den dritten Teil seines Tages- bedarfs an Futtermitteln gefunden, so sind immerhin durch die Weide der Land- wirtschaft Futtermittel im Wert von 1701800 kg, mithin im Ganzen 4250000 + 1701800 = 5951800 kg Heu aus den Staats- und ungeteilten Waldungen überlassen worden. Dieselben haben einen Wert von rund 714000 M. Auſserdem hat die Staatsforstverwaltung in dieser Zeit 13716 ½ Karren Moos und Laub, 5211 Karren sonstiges Streuwerk, 43195 Traglasten Moos und Laub und 5447 Traglasten son- stiges Streuwerk an die Landwirte abgegeben. Dieses Streuwerk entspricht einem Werte von 336000 M. Hierzu Futtermittel mit 714000 M. ergibt einen Gesamt- wert an Futter- und Streumitteln von 1050000 M. Aus den rund 202000 ha groſsen Gemeindewaldungen sind vom 1. Januar bis 15. Juli 1893 nach Raummaſsen abgegeben worden: 3360 Karren oder 840000 kg Futtergras = 210000 kg Heu 211977 Tragl. - 5299425 - - = 1324857 - - 10234 - - 255850 - - = 63936 - - Zusammen: 6395275 kg Grünfutter = 1598819 kg Heu. An Grasscheinen kamen in den Gemeindewaldungen zur Ausgabe 18917 Stück für zusammen 44696 Monate oder 581048 Nutzungstage, sowie 766 Futterheidescheine

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/62>, abgerufen am 31.10.2024.