Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.Zweites Kapitel. macht man ihn meistens nur halb so breit als die an-dern Zwischenbalken; in der Regel ist der Streichbalken ein Halbholz. Bei Riegelwänden liegt der Wandbalken stets in der Wand und ist er sowohl Rähm oder Kappholz für die untere, als auch Schwelle für die obere Riegel- wand; damit in diesem Falle die Fußboden- und Schal- bretter beider Seitenräume ein genügendes Auflager haben, muß der Wandbalken an jeder Seite mindestens 5zm vorspringen, also im Ganzen 10zm stärker als die Riegelwand sein (siehe Fig. 110). e. Ort- oder Giebelbalken. (Derselbe ist in massiven Gebäuden ganz ebenso wie ein Streichbalken und ein Halbholz; in Fachwerks- oder Riegelwandhäusern liegt der Ortbalken in der Riegelwand selbst. f. Ausgewechselte Stichbalken sind solche, die nicht ganz durch- gehen können, sondern, sei es eines Schornsteins oder Treppenloches wegen, "ausgewechselt" werden müssen und demzufolge mit einem oder gar beiden Enden in querliegenden Balken, Wechsel g, stecken -- siehe Verbin- dung: Brustzapfen Fig. 18. g. Wechsel. (Hierfür gilt auch die vorige Definition.) h. Balkenausschneidungen. (Kommen vor, wenn ein oder beide Balken nur so nahe am Schornsteinkasten liegen, daß schon eine 3 bis 8zm tiefe Ausschneidung das Holzwerk vom Schornstein hinreichend isolirt.) Bei Riegelwerkgebäuden legt man vielfach keinen Ortbalken (Fig. Bei Anordnung der Balkenlagen hat man Rücksicht zu nehmen die Lage der Balken, die Entfernung derselben von einander, das Auflager der Balkenenden, und auf die Verankerung der Balkenköpfe. Für die Lage ist der Grundsatz maßgebend, daß die Balken erstens möglichst wenig freiliegen (Fig. 103), zweitens stets rechtwinklig zur Frontmauer gerichtet sein müssen. Zweites Kapitel. macht man ihn meiſtens nur halb ſo breit als die an-dern Zwiſchenbalken; in der Regel iſt der Streichbalken ein Halbholz. Bei Riegelwänden liegt der Wandbalken ſtets in der Wand und iſt er ſowohl Rähm oder Kappholz für die untere, als auch Schwelle für die obere Riegel- wand; damit in dieſem Falle die Fußboden- und Schal- bretter beider Seitenräume ein genügendes Auflager haben, muß der Wandbalken an jeder Seite mindeſtens 5zm vorſpringen, alſo im Ganzen 10zm ſtärker als die Riegelwand ſein (ſiehe Fig. 110). e. Ort- oder Giebelbalken. (Derſelbe iſt in maſſiven Gebäuden ganz ebenſo wie ein Streichbalken und ein Halbholz; in Fachwerks- oder Riegelwandhäuſern liegt der Ortbalken in der Riegelwand ſelbſt. f. Ausgewechſelte Stichbalken ſind ſolche, die nicht ganz durch- gehen können, ſondern, ſei es eines Schornſteins oder Treppenloches wegen, „ausgewechſelt“ werden müſſen und demzufolge mit einem oder gar beiden Enden in querliegenden Balken, Wechſel g, ſtecken — ſiehe Verbin- dung: Bruſtzapfen Fig. 18. g. Wechſel. (Hierfür gilt auch die vorige Definition.) h. Balkenausſchneidungen. (Kommen vor, wenn ein oder beide Balken nur ſo nahe am Schornſteinkaſten liegen, daß ſchon eine 3 bis 8zm tiefe Ausſchneidung das Holzwerk vom Schornſtein hinreichend iſolirt.) Bei Riegelwerkgebäuden legt man vielfach keinen Ortbalken (Fig. Bei Anordnung der Balkenlagen hat man Rückſicht zu nehmen die Lage der Balken, die Entfernung derſelben von einander, das Auflager der Balkenenden, und auf die Verankerung der Balkenköpfe. Für die Lage iſt der Grundſatz maßgebend, daß die Balken erſtens möglichſt wenig freiliegen (Fig. 103), zweitens ſtets rechtwinklig zur Frontmauer gerichtet ſein müſſen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <list> <item><pb facs="#f0062" n="50"/><fw place="top" type="header">Zweites Kapitel.</fw><lb/> macht man ihn meiſtens nur halb ſo breit als die an-<lb/> dern Zwiſchenbalken; in der Regel iſt der Streichbalken<lb/> ein Halbholz. 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Zweites Kapitel.
macht man ihn meiſtens nur halb ſo breit als die an-
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ein Halbholz. Bei Riegelwänden liegt der Wandbalken
ſtets in der Wand und iſt er ſowohl Rähm oder Kappholz
für die untere, als auch Schwelle für die obere Riegel-
wand; damit in dieſem Falle die Fußboden- und Schal-
bretter beider Seitenräume ein genügendes Auflager
haben, muß der Wandbalken an jeder Seite mindeſtens
5zm vorſpringen, alſo im Ganzen 10zm ſtärker als die
Riegelwand ſein (ſiehe Fig. 110).
e. Ort- oder Giebelbalken. (Derſelbe iſt in maſſiven Gebäuden
ganz ebenſo wie ein Streichbalken und ein Halbholz; in
Fachwerks- oder Riegelwandhäuſern liegt der Ortbalken
in der Riegelwand ſelbſt.
f. Ausgewechſelte Stichbalken ſind ſolche, die nicht ganz durch-
gehen können, ſondern, ſei es eines Schornſteins oder
Treppenloches wegen, „ausgewechſelt“ werden müſſen
und demzufolge mit einem oder gar beiden Enden in
querliegenden Balken, Wechſel g, ſtecken — ſiehe Verbin-
dung: Bruſtzapfen Fig. 18.
g. Wechſel. (Hierfür gilt auch die vorige Definition.)
h. Balkenausſchneidungen. (Kommen vor, wenn ein oder beide
Balken nur ſo nahe am Schornſteinkaſten liegen, daß ſchon
eine 3 bis 8zm tiefe Ausſchneidung das Holzwerk vom
Schornſtein hinreichend iſolirt.)
Bei Riegelwerkgebäuden legt man vielfach keinen Ortbalken (Fig.
104) auf die Wand, ſondern ordnet man kurze Stichbalken (Fig. 105)
an, welche in den 1m weiter abliegenden Hauptbalken verzapft werden.
Bei Anordnung der Balkenlagen hat man Rückſicht zu nehmen
auf:
die Lage der Balken,
die Entfernung derſelben von einander,
das Auflager der Balkenenden, und auf
die Verankerung der Balkenköpfe.
Für die Lage iſt der Grundſatz maßgebend, daß die Balken
erſtens möglichſt wenig freiliegen (Fig. 103),
zweitens ſtets rechtwinklig zur Frontmauer gerichtet ſein
müſſen.
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