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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877.

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Die Balkenlagen oder der Decken- und Bodenbau.
was manchmal beim Aufführen der inneren massiven Treppenhaus-
wände bis unter das Dach, oder bei Anlage von massiven Dach-
kammern doch geschehen kann; Letztere dürfen in vielen Orten, z. B.
in Oesterreich, überhaupt nicht angelegt werden.

b) Auf jede Wand legt man einen Wandbalken, um an dessen
Unterfläche die Deckenschalung der dicht nebeneinander befind-
lichen Räume befestigen zu können.

c) Neben den Giebeln oder Brandmauern ordnet man die Ort-
balken
an, die zur halben Breite auf dem Mauerabsatz liegen; die
Ortbalken bestehen, da sie stets Bundbalken sind, stets aus Voll-
und nicht aus Halbholz.

d) Die Bund- oder Binderbalken müssen ihrer ganzen Länge
nach aus einem einzigen Stück oder aus mehreren zusammengelaschten
(mit eisernen Schienen nach Fig. 3) Hölzern -- in diesem Falle ge-
schieht der Stoß stets auf der Mauer -- bestehen; die Bundbalken
dienen zur Unterstützung der Haupt-Dachbinder und sind in Entfer-
nungen von 3--5m anzubringen; man achtet darauf, daß die
Bundbalken gut unterstützt werden und möglichst viel auf der Mauer
ruhen; demgemäß benutzt man, wenn es irgendwie geht, die Wand-
balken als Bundbalken; Bundbalken dürfen nicht ausgewechselt sein,
aus welchem Grunde man bereits bei Anlage der Schornsteine danach
trachtet, daß letztere den Bundbalken nicht im Wege stehen.

e) Bei solchen Dachgerüsten, deren Sparren sich direct auf die
Balkenköpfe setzen, wie in Fig. 121, ist unter jedem Sparren ein
Balken erforderlich und giebt die Sparrenlage für die Balkenabstände
den Ausschlag; besser ist es, die Sparren wie in Fig. 122 auf eine

[Abbildung] Fig. 121.
[Abbildung] Fig. 122.
Schwelle oder Fußfette aufzuklauen und dieselbe mit dem Balken zu
verkämmen, damit nur bei jedem Hauptbinder ein Bundbalken noth-

Die Balkenlagen oder der Decken- und Bodenbau.
was manchmal beim Aufführen der inneren maſſiven Treppenhaus-
wände bis unter das Dach, oder bei Anlage von maſſiven Dach-
kammern doch geſchehen kann; Letztere dürfen in vielen Orten, z. B.
in Oeſterreich, überhaupt nicht angelegt werden.

b) Auf jede Wand legt man einen Wandbalken, um an deſſen
Unterfläche die Deckenſchalung der dicht nebeneinander befind-
lichen Räume befeſtigen zu können.

c) Neben den Giebeln oder Brandmauern ordnet man die Ort-
balken
an, die zur halben Breite auf dem Mauerabſatz liegen; die
Ortbalken beſtehen, da ſie ſtets Bundbalken ſind, ſtets aus Voll-
und nicht aus Halbholz.

d) Die Bund- oder Binderbalken müſſen ihrer ganzen Länge
nach aus einem einzigen Stück oder aus mehreren zuſammengelaſchten
(mit eiſernen Schienen nach Fig. 3) Hölzern — in dieſem Falle ge-
ſchieht der Stoß ſtets auf der Mauer — beſtehen; die Bundbalken
dienen zur Unterſtützung der Haupt-Dachbinder und ſind in Entfer-
nungen von 3—5m anzubringen; man achtet darauf, daß die
Bundbalken gut unterſtützt werden und möglichſt viel auf der Mauer
ruhen; demgemäß benutzt man, wenn es irgendwie geht, die Wand-
balken als Bundbalken; Bundbalken dürfen nicht ausgewechſelt ſein,
aus welchem Grunde man bereits bei Anlage der Schornſteine danach
trachtet, daß letztere den Bundbalken nicht im Wege ſtehen.

e) Bei ſolchen Dachgerüſten, deren Sparren ſich direct auf die
Balkenköpfe ſetzen, wie in Fig. 121, iſt unter jedem Sparren ein
Balken erforderlich und giebt die Sparrenlage für die Balkenabſtände
den Ausſchlag; beſſer iſt es, die Sparren wie in Fig. 122 auf eine

[Abbildung] Fig. 121.
[Abbildung] Fig. 122.
Schwelle oder Fußfette aufzuklauen und dieſelbe mit dem Balken zu
verkämmen, damit nur bei jedem Hauptbinder ein Bundbalken noth-

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[59/0071] Die Balkenlagen oder der Decken- und Bodenbau. was manchmal beim Aufführen der inneren maſſiven Treppenhaus- wände bis unter das Dach, oder bei Anlage von maſſiven Dach- kammern doch geſchehen kann; Letztere dürfen in vielen Orten, z. B. in Oeſterreich, überhaupt nicht angelegt werden. b) Auf jede Wand legt man einen Wandbalken, um an deſſen Unterfläche die Deckenſchalung der dicht nebeneinander befind- lichen Räume befeſtigen zu können. c) Neben den Giebeln oder Brandmauern ordnet man die Ort- balken an, die zur halben Breite auf dem Mauerabſatz liegen; die Ortbalken beſtehen, da ſie ſtets Bundbalken ſind, ſtets aus Voll- und nicht aus Halbholz. d) Die Bund- oder Binderbalken müſſen ihrer ganzen Länge nach aus einem einzigen Stück oder aus mehreren zuſammengelaſchten (mit eiſernen Schienen nach Fig. 3) Hölzern — in dieſem Falle ge- ſchieht der Stoß ſtets auf der Mauer — beſtehen; die Bundbalken dienen zur Unterſtützung der Haupt-Dachbinder und ſind in Entfer- nungen von 3—5m anzubringen; man achtet darauf, daß die Bundbalken gut unterſtützt werden und möglichſt viel auf der Mauer ruhen; demgemäß benutzt man, wenn es irgendwie geht, die Wand- balken als Bundbalken; Bundbalken dürfen nicht ausgewechſelt ſein, aus welchem Grunde man bereits bei Anlage der Schornſteine danach trachtet, daß letztere den Bundbalken nicht im Wege ſtehen. e) Bei ſolchen Dachgerüſten, deren Sparren ſich direct auf die Balkenköpfe ſetzen, wie in Fig. 121, iſt unter jedem Sparren ein Balken erforderlich und giebt die Sparrenlage für die Balkenabſtände den Ausſchlag; beſſer iſt es, die Sparren wie in Fig. 122 auf eine [Abbildung Fig. 121.] [Abbildung Fig. 122.] Schwelle oder Fußfette aufzuklauen und dieſelbe mit dem Balken zu verkämmen, damit nur bei jedem Hauptbinder ein Bundbalken noth-

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 59. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/71>, abgerufen am 31.10.2024.