Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.die sich auch bey Ihr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit in Bestallung eingelassen haben. Den 17. ejusdem seynd Ihr Königl. Maj. zu Schweden von Hall mit ihrer gantzen Armee aufgebrochen/ welche stärcker/ als von der erhaltenen Schlacht/ dann derselben nicht allein viel Volck aus unterschiedlichen Ihren Guarnisonen zu kommen/ sondern auch/ wie ob-gemeldet/ viel Kayserliche Soldaten in ihre Bestallung sich gutwillig eingelassen/ und solle solche ausgezogene Armee sich wenigstens auf 20000. zu Fuß/ und 8000. Pferde erstrecken/ haben bey 80. Stück groß und klein Geschütz bey sich/ samt aller darzu gehörigen Nohtdurft. Und wird man in kurtzen hören/ wohin sie ihren march genommen. Die Stadt Eisleben ist auch mit Schwedischen Volcke besetzet/ und weiln der Feind Halberstadt verlassen/ hält man dafür/ es werde mit selbiger Stadt auch dergleichen beschehen seyn. Nachdeme der Altringer Nachrichtung erlanget/ daß seinen Spielgesellen das Chur-Sächsische Confect vergiftet worden/ und so gar übel bekommen/ ihrer viel darüber ins Graß gebissen/ und sonsten eine grosse Anzahl also gezeichnet worden/ daß sie eine Zeitlang daran gedencken werden/ solle sich wiederum gewendet/ und seinen march gegen dem Eisfeld genommen haben/ wie man dann auch ausgiebt/ daß der Tylli zu Wolffenbüttel nicht mehr getrauet/ und sich nacher Hameln/ von dannen aber ins Stift Paderborn begeben haben solle. Ihro Königl. Maj. in Polen und Churfürstliche Durchl. zu Sachsen/ Herrn Friedrichs Augusti/ Dero Churfürstenthum Sachsen und incorporirten Landen / nach dero in Polen angetretenen Regierung/ nach und nach biß 1717. ertheilte aller gnädigste/ auch einzeln im Druck publicirte Versicherungen wegen der Keligions- und Gewissens-Freyheit. N. I. Sr. Königl. Maj. Augusti II. in Polen und Churfürstens zu Sachsen Declaration, die Religion in dero Churfürstenthum und Ländern in ohnverrücktem Zustande zu lassen/ de Anno 1697. Von GOttes Gnaden/ Wir Friedrich Augustus, König in Polen/ tot. tit. Thun hiermit kund und bekennen; Nachdem wir durch Göttliche Schickung schon längsthin uns entschlossen/ zu dem Schooß der allge- die sich auch bey Ihr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit in Bestallung eingelassen haben. Den 17. ejusdem seynd Ihr Königl. Maj. zu Schweden von Hall mit ihrer gantzen Armeè aufgebrochen/ welche stärcker/ als von der erhaltenen Schlacht/ dann derselben nicht allein viel Volck aus unterschiedlichen Ihren Guarnisonen zu kommen/ sondern auch/ wie ob-gemeldet/ viel Kayserliche Soldaten in ihre Bestallung sich gutwillig eingelassen/ und solle solche ausgezogene Armeè sich wenigstens auf 20000. zu Fuß/ und 8000. Pferde erstrecken/ haben bey 80. Stück groß und klein Geschütz bey sich/ samt aller darzu gehörigen Nohtdurft. Und wird man in kurtzen hören/ wohin sie ihren march genommen. Die Stadt Eisleben ist auch mit Schwedischen Volcke besetzet/ und weiln der Feind Halberstadt verlassen/ hält man dafür/ es werde mit selbiger Stadt auch dergleichen beschehen seyn. Nachdeme der Altringer Nachrichtung erlanget/ daß seinen Spielgesellen das Chur-Sächsische Confect vergiftet worden/ und so gar übel bekommen/ ihrer viel darüber ins Graß gebissen/ und sonsten eine grosse Anzahl also gezeichnet worden/ daß sie eine Zeitlang daran gedencken werden/ solle sich wiederum gewendet/ und seinen march gegen dem Eisfeld genommen haben/ wie man dann auch ausgiebt/ daß der Tylli zu Wolffenbüttel nicht mehr getrauet/ und sich nacher Hameln/ von dannen aber ins Stift Paderborn begeben haben solle. Ihro Königl. Maj. in Polen und Churfürstliche Durchl. zu Sachsen/ Herrn Friedrichs Augusti/ Dero Churfürstenthum Sachsen und incorporirten Landen / nach dero in Polen angetretenen Regierung/ nach und nach biß 1717. ertheilte aller gnädigste/ auch einzeln im Druck publicirte Versicherungen wegen der Keligions- und Gewissens-Freyheit. N. I. Sr. Königl. Maj. Augusti II. in Polen und Churfürstens zu Sachsen Declaration, die Religion in dero Churfürstenthum und Ländern in ohnverrücktem Zustande zu lassen/ de Anno 1697. Von GOttes Gnaden/ Wir Friedrich Augustus, König in Polen/ tot. tit. Thun hiermit kund und bekennen; Nachdem wir durch Göttliche Schickung schon längsthin uns entschlossen/ zu dem Schooß der allge- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0230" n="187"/> die sich auch bey Ihr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit in Bestallung eingelassen haben.</p> <p>Den 17. ejusdem seynd Ihr Königl. Maj. zu Schweden von Hall mit ihrer gantzen Armeè aufgebrochen/ welche stärcker/ als von der erhaltenen Schlacht/ dann derselben nicht allein viel Volck aus unterschiedlichen Ihren Guarnisonen zu kommen/ sondern auch/ wie ob-gemeldet/ viel Kayserliche Soldaten in ihre Bestallung sich gutwillig eingelassen/ und solle solche ausgezogene Armeè sich wenigstens auf 20000. zu Fuß/ und 8000. Pferde erstrecken/ haben bey 80. Stück groß und klein Geschütz bey sich/ samt aller darzu gehörigen Nohtdurft. Und wird man in kurtzen hören/ wohin sie ihren march genommen. Die Stadt Eisleben ist auch mit Schwedischen Volcke besetzet/ und weiln der Feind Halberstadt verlassen/ hält man dafür/ es werde mit selbiger Stadt auch dergleichen beschehen seyn.</p> <p>Nachdeme der Altringer Nachrichtung erlanget/ daß seinen Spielgesellen das Chur-Sächsische Confect vergiftet worden/ und so gar übel bekommen/ ihrer viel darüber ins Graß gebissen/ und sonsten eine grosse Anzahl also gezeichnet worden/ daß sie eine Zeitlang daran gedencken werden/ solle sich wiederum gewendet/ und seinen march gegen dem Eisfeld genommen haben/ wie man dann auch ausgiebt/ daß der Tylli zu Wolffenbüttel nicht mehr getrauet/ und sich nacher Hameln/ von dannen aber ins Stift Paderborn begeben haben solle.</p> <p>Ihro Königl. Maj. in Polen und Churfürstliche Durchl. zu Sachsen/ Herrn Friedrichs Augusti/ Dero Churfürstenthum Sachsen und incorporirten Landen / nach dero in Polen angetretenen Regierung/ nach und nach biß 1717. ertheilte aller gnädigste/ auch einzeln im Druck publicirte Versicherungen wegen der Keligions- und Gewissens-Freyheit.</p> <p>N. I.</p> <p>Sr. Königl. Maj. Augusti II. in Polen und Churfürstens zu Sachsen Declaration, die Religion in dero Churfürstenthum und Ländern in ohnverrücktem Zustande zu lassen/ de Anno 1697.</p> <p>Von GOttes Gnaden/ Wir Friedrich Augustus, König in Polen/ tot. tit. Thun hiermit kund und bekennen; Nachdem wir durch Göttliche Schickung schon längsthin uns entschlossen/ zu dem Schooß der allge- </p> </div> </body> </text> </TEI> [187/0230]
die sich auch bey Ihr. Churfürstlichen Durchlauchtigkeit in Bestallung eingelassen haben.
Den 17. ejusdem seynd Ihr Königl. Maj. zu Schweden von Hall mit ihrer gantzen Armeè aufgebrochen/ welche stärcker/ als von der erhaltenen Schlacht/ dann derselben nicht allein viel Volck aus unterschiedlichen Ihren Guarnisonen zu kommen/ sondern auch/ wie ob-gemeldet/ viel Kayserliche Soldaten in ihre Bestallung sich gutwillig eingelassen/ und solle solche ausgezogene Armeè sich wenigstens auf 20000. zu Fuß/ und 8000. Pferde erstrecken/ haben bey 80. Stück groß und klein Geschütz bey sich/ samt aller darzu gehörigen Nohtdurft. Und wird man in kurtzen hören/ wohin sie ihren march genommen. Die Stadt Eisleben ist auch mit Schwedischen Volcke besetzet/ und weiln der Feind Halberstadt verlassen/ hält man dafür/ es werde mit selbiger Stadt auch dergleichen beschehen seyn.
Nachdeme der Altringer Nachrichtung erlanget/ daß seinen Spielgesellen das Chur-Sächsische Confect vergiftet worden/ und so gar übel bekommen/ ihrer viel darüber ins Graß gebissen/ und sonsten eine grosse Anzahl also gezeichnet worden/ daß sie eine Zeitlang daran gedencken werden/ solle sich wiederum gewendet/ und seinen march gegen dem Eisfeld genommen haben/ wie man dann auch ausgiebt/ daß der Tylli zu Wolffenbüttel nicht mehr getrauet/ und sich nacher Hameln/ von dannen aber ins Stift Paderborn begeben haben solle.
Ihro Königl. Maj. in Polen und Churfürstliche Durchl. zu Sachsen/ Herrn Friedrichs Augusti/ Dero Churfürstenthum Sachsen und incorporirten Landen / nach dero in Polen angetretenen Regierung/ nach und nach biß 1717. ertheilte aller gnädigste/ auch einzeln im Druck publicirte Versicherungen wegen der Keligions- und Gewissens-Freyheit.
N. I.
Sr. Königl. Maj. Augusti II. in Polen und Churfürstens zu Sachsen Declaration, die Religion in dero Churfürstenthum und Ländern in ohnverrücktem Zustande zu lassen/ de Anno 1697.
Von GOttes Gnaden/ Wir Friedrich Augustus, König in Polen/ tot. tit. Thun hiermit kund und bekennen; Nachdem wir durch Göttliche Schickung schon längsthin uns entschlossen/ zu dem Schooß der allge-
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