Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.jedermänniglich die Freyheit des Gewissens/ wie billig/ gelassen/ also destoweniger Unsers freundlich vielgeliebten Printzens Liebden Conscienz beschräncken wollen oder können / sondern Deroselben die Freyheit billig gelassen/ zu der Römisch Catholischen Religion sich zu bekennen/ welches schon vor fünf Jahren geschehen/ jetzo aber zu Wien öffentlich declariret worden. Gleichwie aber durch diese personelle Sachen weder bey dem Corpore der Evangelischen Stände/ noch in Unserm Churfürstenthum und Landen/ nicht die allergeringste Veränderung bevorstehet / indem Ihre Liebden nichts mehr oder weniger in Kirchen- und Religions-Sachen anzuordnen/ oder zu thun bekommen/ folglich weder Unsere getreue Landschaft / noch die der Augspurgischen Bekänntuiß zugethane Stände die mindeste Furcht zu erschöpffen haben/ angesehen/ daß wie wir Reichs-Kundiger massen den Kirchen-Staat in unsern Landen allerdings in seiner Integrität und Wesen conserviret/ und nichts gethan/ oder verhänget haben/ welches von der Religion, Kirchen-Gebräuchen/ Disciplin, Einkünften/ auch Personal- und Real-Immunitäten bedenck- oder nachtheilig seyn können/ auch durch Unsers freundlich - geliebten Vetters/ des Hertzog zu Weissenfels Liebden und Unser geheimbtes Consilium diejenige Angelegenheiten/ welche die mehrgedachter A. C. zugewandte Churfürsten/ Fürsten und Stände zu Regenspurg oder anderwerts zur Notiz und Vortrag/ auch fernerer assistenz hergebracht/ fleissig besorgen / und das Directorium dergestalt führen lassen/ daß Ihre Majest. der Kayser und das gesamte Reich/ bevorab letztgenannte Stände ihre Zufriedenheit dabey befunden. Diesem nach/ und da Wir des unwandelbahren Vorhabens sind/ auch gegen Unser Ministerium in völliger Versammlung heutiges Tages die Declaration schrift- und mündlich gethan/ daß wie wir nichts gestatten/ oder fürnehmen werden/ welches Unserer bisherigen Conduite, und Aufrecht Erhaltung der Religion und Kirchen-Wesen in diesen Unseren Landen entgegen und abträglich seyn kan/ wiederumb aber auch alles/ was dem Evangelischen Corpori gedeylich und billig ist/ forthin fürwenden lassen werden; So wollen wir nimmermehr befahren / daß jemandes um dieser Unsers Printzen Liebden gethanen Erklährung willen/ in das der Landes Religion wegen noch immerzu Evangelisch-bleibende Churfürstliche Votum einigen Zweiffel setzen/ und wie drigen Gedancken Beyfall geben wird. Wir haben deshalb Unsere sincere Meynung denen Evangelischen Puissancen und führnehmen Fürstlichen Häusern zu eröfnen/ auch durch öffentlicher Intimation Unsere getreue Landschaft dessen allen von neuen zu affecuriren nicht ermangelt / und kan sich jedermänniglich versichern/ daß auch unsers Printzen Liebden jederzeit gleicher massen sich betragen werden/ Datum Dreßden am 23. Octobr. 1717. gezeichnet AVGVSTVS REX. Concordat Originali (L. S.) Carl Gottfried/ Graf von Bose. jedermänniglich die Freyheit des Gewissens/ wie billig/ gelassen/ also destoweniger Unsers freundlich vielgeliebten Printzens Liebden Conscienz beschräncken wollen oder können / sondern Deroselben die Freyheit billig gelassen/ zu der Römisch Catholischen Religion sich zu bekennen/ welches schon vor fünf Jahren geschehen/ jetzo aber zu Wien öffentlich declariret worden. Gleichwie aber durch diese personelle Sachen weder bey dem Corpore der Evangelischen Stände/ noch in Unserm Churfürstenthum und Landen/ nicht die allergeringste Veränderung bevorstehet / indem Ihre Liebden nichts mehr oder weniger in Kirchen- und Religions-Sachen anzuordnen/ oder zu thun bekommen/ folglich weder Unsere getreue Landschaft / noch die der Augspurgischen Bekänntuiß zugethane Stände die mindeste Furcht zu erschöpffen haben/ angesehen/ daß wie wir Reichs-Kundiger massen den Kirchen-Staat in unsern Landen allerdings in seiner Integrität und Wesen conserviret/ und nichts gethan/ oder verhänget haben/ welches von der Religion, Kirchen-Gebräuchen/ Disciplin, Einkünften/ auch Personal- und Real-Immunitäten bedenck- oder nachtheilig seyn können/ auch durch Unsers freundlich - geliebten Vetters/ des Hertzog zu Weissenfels Liebden und Unser geheimbtes Consilium diejenige Angelegenheiten/ welche die mehrgedachter A. C. zugewandte Churfürsten/ Fürsten und Stände zu Regenspurg oder anderwerts zur Notiz und Vortrag/ auch fernerer assistenz hergebracht/ fleissig besorgen / und das Directorium dergestalt führen lassen/ daß Ihre Majest. der Kayser und das gesamte Reich/ bevorab letztgenannte Stände ihre Zufriedenheit dabey befunden. Diesem nach/ und da Wir des unwandelbahren Vorhabens sind/ auch gegen Unser Ministerium in völliger Versammlung heutiges Tages die Declaration schrift- und mündlich gethan/ daß wie wir nichts gestatten/ oder fürnehmen werden/ welches Unserer bisherigen Conduite, und Aufrecht Erhaltung der Religion und Kirchen-Wesen in diesen Unseren Landen entgegen und abträglich seyn kan/ wiederumb aber auch alles/ was dem Evangelischen Corpori gedeylich und billig ist/ forthin fürwenden lassen werden; So wollen wir nimmermehr befahren / daß jemandes um dieser Unsers Printzen Liebden gethanen Erklährung willen/ in das der Landes Religion wegen noch immerzu Evangelisch-bleibende Churfürstliche Votum einigen Zweiffel setzen/ und wie drigen Gedancken Beyfall geben wird. Wir haben deshalb Unsere sincere Meynung denen Evangelischen Puissancen und führnehmen Fürstlichen Häusern zu eröfnen/ auch durch öffentlicher Intimation Unsere getreue Landschaft dessen allen von neuen zu affecuriren nicht ermangelt / und kan sich jedermänniglich versichern/ daß auch unsers Printzen Liebden jederzeit gleicher massen sich betragen werden/ Datum Dreßden am 23. Octobr. 1717. gezeichnet AVGVSTVS REX. Concordat Originali (L. S.) Carl Gottfried/ Graf von Bose. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0237" n="194"/> jedermänniglich die Freyheit des Gewissens/ wie billig/ gelassen/ also destoweniger Unsers freundlich vielgeliebten Printzens Liebden Conscienz beschräncken wollen oder können / sondern Deroselben die Freyheit billig gelassen/ zu der Römisch Catholischen Religion sich zu bekennen/ welches schon vor fünf Jahren geschehen/ jetzo aber zu Wien öffentlich declariret worden. Gleichwie aber durch diese personelle Sachen weder bey dem Corpore der Evangelischen Stände/ noch in Unserm Churfürstenthum und Landen/ nicht die allergeringste Veränderung bevorstehet / indem Ihre Liebden nichts mehr oder weniger in Kirchen- und Religions-Sachen anzuordnen/ oder zu thun bekommen/ folglich weder Unsere getreue Landschaft / noch die der Augspurgischen Bekänntuiß zugethane Stände die mindeste Furcht zu erschöpffen haben/ angesehen/ daß wie wir Reichs-Kundiger massen den Kirchen-Staat in unsern Landen allerdings in seiner Integrität und Wesen conserviret/ und nichts gethan/ oder verhänget haben/ welches von der Religion, Kirchen-Gebräuchen/ Disciplin, Einkünften/ auch Personal- und Real-Immunitäten bedenck- oder nachtheilig seyn können/ auch durch Unsers freundlich - geliebten Vetters/ des Hertzog zu Weissenfels Liebden und Unser geheimbtes Consilium diejenige Angelegenheiten/ welche die mehrgedachter A. C. zugewandte Churfürsten/ Fürsten und Stände zu Regenspurg oder anderwerts zur Notiz und Vortrag/ auch fernerer assistenz hergebracht/ fleissig besorgen / und das Directorium dergestalt führen lassen/ daß Ihre Majest. der Kayser und das gesamte Reich/ bevorab letztgenannte Stände ihre Zufriedenheit dabey befunden. Diesem nach/ und da Wir des unwandelbahren Vorhabens sind/ auch gegen Unser Ministerium in völliger Versammlung heutiges Tages die Declaration schrift- und mündlich gethan/ daß wie wir nichts gestatten/ oder fürnehmen werden/ welches Unserer bisherigen Conduite, und Aufrecht Erhaltung der Religion und Kirchen-Wesen in diesen Unseren Landen entgegen und abträglich seyn kan/ wiederumb aber auch alles/ was dem Evangelischen Corpori gedeylich und billig ist/ forthin fürwenden lassen werden; So wollen wir nimmermehr befahren / daß jemandes um dieser Unsers Printzen Liebden gethanen Erklährung willen/ in das der Landes Religion wegen noch immerzu Evangelisch-bleibende Churfürstliche Votum einigen Zweiffel setzen/ und wie drigen Gedancken Beyfall geben wird. Wir haben deshalb Unsere sincere Meynung denen Evangelischen Puissancen und führnehmen Fürstlichen Häusern zu eröfnen/ auch durch öffentlicher Intimation Unsere getreue Landschaft dessen allen von neuen zu affecuriren nicht ermangelt / und kan sich jedermänniglich versichern/ daß auch unsers Printzen Liebden jederzeit gleicher massen sich betragen werden/ Datum Dreßden am 23. Octobr. 1717.</p> <p>gezeichnet AVGVSTVS REX. Concordat Originali</p> <p>(L. S.) Carl Gottfried/ Graf von Bose.</p> </div> </body> </text> </TEI> [194/0237]
jedermänniglich die Freyheit des Gewissens/ wie billig/ gelassen/ also destoweniger Unsers freundlich vielgeliebten Printzens Liebden Conscienz beschräncken wollen oder können / sondern Deroselben die Freyheit billig gelassen/ zu der Römisch Catholischen Religion sich zu bekennen/ welches schon vor fünf Jahren geschehen/ jetzo aber zu Wien öffentlich declariret worden. Gleichwie aber durch diese personelle Sachen weder bey dem Corpore der Evangelischen Stände/ noch in Unserm Churfürstenthum und Landen/ nicht die allergeringste Veränderung bevorstehet / indem Ihre Liebden nichts mehr oder weniger in Kirchen- und Religions-Sachen anzuordnen/ oder zu thun bekommen/ folglich weder Unsere getreue Landschaft / noch die der Augspurgischen Bekänntuiß zugethane Stände die mindeste Furcht zu erschöpffen haben/ angesehen/ daß wie wir Reichs-Kundiger massen den Kirchen-Staat in unsern Landen allerdings in seiner Integrität und Wesen conserviret/ und nichts gethan/ oder verhänget haben/ welches von der Religion, Kirchen-Gebräuchen/ Disciplin, Einkünften/ auch Personal- und Real-Immunitäten bedenck- oder nachtheilig seyn können/ auch durch Unsers freundlich - geliebten Vetters/ des Hertzog zu Weissenfels Liebden und Unser geheimbtes Consilium diejenige Angelegenheiten/ welche die mehrgedachter A. C. zugewandte Churfürsten/ Fürsten und Stände zu Regenspurg oder anderwerts zur Notiz und Vortrag/ auch fernerer assistenz hergebracht/ fleissig besorgen / und das Directorium dergestalt führen lassen/ daß Ihre Majest. der Kayser und das gesamte Reich/ bevorab letztgenannte Stände ihre Zufriedenheit dabey befunden. Diesem nach/ und da Wir des unwandelbahren Vorhabens sind/ auch gegen Unser Ministerium in völliger Versammlung heutiges Tages die Declaration schrift- und mündlich gethan/ daß wie wir nichts gestatten/ oder fürnehmen werden/ welches Unserer bisherigen Conduite, und Aufrecht Erhaltung der Religion und Kirchen-Wesen in diesen Unseren Landen entgegen und abträglich seyn kan/ wiederumb aber auch alles/ was dem Evangelischen Corpori gedeylich und billig ist/ forthin fürwenden lassen werden; So wollen wir nimmermehr befahren / daß jemandes um dieser Unsers Printzen Liebden gethanen Erklährung willen/ in das der Landes Religion wegen noch immerzu Evangelisch-bleibende Churfürstliche Votum einigen Zweiffel setzen/ und wie drigen Gedancken Beyfall geben wird. Wir haben deshalb Unsere sincere Meynung denen Evangelischen Puissancen und führnehmen Fürstlichen Häusern zu eröfnen/ auch durch öffentlicher Intimation Unsere getreue Landschaft dessen allen von neuen zu affecuriren nicht ermangelt / und kan sich jedermänniglich versichern/ daß auch unsers Printzen Liebden jederzeit gleicher massen sich betragen werden/ Datum Dreßden am 23. Octobr. 1717.
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(L. S.) Carl Gottfried/ Graf von Bose.
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